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Hustensaft, Montag, 09.02.2009, 09:15 (vor 6240 Tagen) @ Nicolas

Wobei zu berücksichtigen ist, dass es bei vorhandener BahnCard und ausschließlicher Benutzung von Schienenverkehrsprodukten (Ausnahme Straßen- und U-Bahnen) im RMV durchaus einen Fahrschein mit BahnCard-Rabatt gibt, der etwa ein Viertel günstiger ist als der Regelfahrschein. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass mindestens Preisstufe 5 erreicht wird, was hier ja gegeben wäre.


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