Ebay- Der Feind der DB? (Allgemeines Forum)
Tommyboy, OWL, Dienstag, 03.02.2009, 01:04 (vor 6165 Tagen)
Hallo,
was sagt man eigentlich dazu: Bahncard 50?
Dass noch niemand sonst auf die Idee gekommen ist, aus der vorläufigen BC Geld zu machen. Steht auf dem Beleg nicht normalerweise immer ein Name, der zusätzlich noch signiert werden muss?
Gruß,
Tommyboy
Ebay- Der Feind der DB?
bigbug21, Dienstag, 03.02.2009, 06:18 (vor 6164 Tagen) @ Tommyboy
Hallo,
was sagt man eigentlich dazu: Bahncard 50?
Die DB scheint kein Interesse an solchen illegalen Auktionen zu haben -- erst letzte Woche wurden z. B. eine Reihe von Lokschlüsseln verkauft, die eine Woche lang angeboten wurden -- und die Wahrscheinlichkeit, mit einer vorläufigen BahnCard nach dem Ausweis gefragt zu werden, habe ich persönlich als sehr gering wahrgenommen. Unter jeweils dutzenden von Fahrten mit der vorläufigen Karte hatte ich höchstens je einen Fall (oft keinen) der Personalausweiskontrolle.
Viele Grüße
Peter
--
unterwegs für freie Eisenbahn-Geodaten
Ebay- Der Feind der DB?
JanKrohn, Vaals (NL), Dienstag, 03.02.2009, 09:20 (vor 6164 Tagen) @ bigbug21
Ich habe seit Februar 2008 eine BC ohne Foto, da der Bahncard-Service offensichtliche Zuordnungsprobleme hatte, und bin kein einziges mal nach dem BPA gefragt worden...
(Bin mal gespannt, ob sie es schaffen, mir bis zum 18.2. die neue BC auszustellen, und ob dann ein Foto dabei ist...)
Gruß,
Jan
Ebay- Der Feind der DB?
Burkhard, Dienstag, 03.02.2009, 10:06 (vor 6164 Tagen) @ JanKrohn
bearbeitet von Burkhard, Dienstag, 03.02.2009, 10:07
Ich habe seit Februar 2008 eine BC ohne Foto, da der Bahncard-Service offensichtliche Zuordnungsprobleme hatte, und bin kein einziges mal nach dem BPA gefragt worden...
Ich auch nicht...
(Bin mal gespannt, ob sie es schaffen, mir bis zum 18.2. die neue BC auszustellen, und ob dann ein Foto dabei ist...)
Gut Ding will Weile haben. Von meiner aktuellen BC25 habe ich insgesamt 4 Exemplare. Erst habe ich ohne.comfort ohne Foto bekommen. Nachdem ich mit über das Fehlen von comfort und Foto beschwerte, bekam ich ohne.comfort mit Foto. Danach beschwerte ich mich nur noch über ohne.comfort - und bekam mit.comfort ohne Foto. Version 4 war dann mal komplett.
Edit: Versteigert habe ich davon natürlich nix!
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Bahnkunde, Dienstag, 03.02.2009, 10:08 (vor 6164 Tagen) @ Burkhard
mit.comfort ohne Foto.
Hast Du die mal zum Loungezugang benutzt?
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JanKrohn, Vaals (NL), Dienstag, 03.02.2009, 10:13 (vor 6164 Tagen) @ Bahnkunde
Ja, klar. Gab nie Probleme :-)
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Burkhard, Dienstag, 03.02.2009, 10:15 (vor 6164 Tagen) @ Bahnkunde
mit.comfort ohne Foto.
Hast Du die mal zum Loungezugang benutzt?
Ja, oft. Keine Probleme ;) Das ist jetzt auch meine aktuell in Benutzung befindliche BahnCard25 - bisher hat die noch niemand kommentiert.
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JanKrohn, Vaals (NL), Dienstag, 03.02.2009, 10:14 (vor 6164 Tagen) @ Burkhard
Viel kritischer als das fehlende Foto finde ich die Tatsache, dass zwei Wochen vor Ablauf die neue Karte noch nicht da ist...
Ebay- Der Feind der DB?
Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 03.02.2009, 10:52 (vor 6164 Tagen) @ JanKrohn
Hast du schon angerufen und dich erkundigt? Drei Wochen ist wohl vorgegeben, dass sie da sein soll.
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JanKrohn, Vaals (NL), Dienstag, 03.02.2009, 11:05 (vor 6164 Tagen) @ Fabian318
Schon Anfang Januar, weil ich schon Probleme vermutete. Man hat gar nicht im System nachgeschaut, sodnern mir gesagt, dass ich mich erst wieder melden soll, wenn zwei Wochen vorher noch nichts da ist...
Es handelt sich um eine "kostenlose" BC zur JC im Abo. Da ich keine Lust habe, zwischen BA-Service und Abo-Center hin- und herverwiesen zu werden, habe ich in weiser Voraussicht letzte Woche schon alle Belege kopiert, und einen Brief mit dem Sachverhalt zum Comfort-Service geschickt. Ich hoffe mal, dass der Fall da in kompetenten Händen landet... Die Bonuspunkte fehlen obendrein auch noch...
Ebay- Der Feind der DB?
Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 03.02.2009, 11:07 (vor 6164 Tagen) @ JanKrohn
Ich bin schon sehr froh, dass es bei mir noch nie Probleme mit verspätet zugestellten Bahncards oder falsch bedruckten Plastikkarten gab. Insofern: Viel Erfolg! - oder besser "Viel Glück!"?
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Burkhard, Dienstag, 03.02.2009, 14:10 (vor 6164 Tagen) @ Fabian318
Ich bin schon sehr froh, dass es bei mir noch nie Probleme mit verspätet zugestellten Bahncards oder falsch bedruckten Plastikkarten gab. Insofern: Viel Erfolg! - oder besser "Viel Glück!"?
Leider habe ich nicht alle gesammelt und bin BahnCard-Kunde der ersten Stunde mehr oder weniger - schon damals, als die Visa-Funktion noch dabei war habe ich oft mehrere pro Jahre bekommen, genauso auch in den Folgejahren. Ich möchte behaupten, dass kaum ein Jahr vergangen ist, in dem nicht irgendeine falsche BahnCard bei mir gelandet ist.
2007 hat glaube ich mal alles geklappt, 2008 war dann mal wieder der Vorname falsch geschrieben - dafür war aber das Bild gleich im ersten Versuch richtig.
Ebay- Der Feind der DB?
Kurti83, Dienstag, 03.02.2009, 10:59 (vor 6164 Tagen) @ Tommyboy
Hallo,
Hallo,
was sagt man eigentlich dazu: Bahncard 50?
Dass noch niemand sonst auf die Idee gekommen ist, aus der vorläufigen BC Geld zu machen. Steht auf dem Beleg nicht normalerweise immer ein Name, der zusätzlich noch signiert werden muss?
Solche Auktionen sind der Bahn nicht neu. Dies hat auch sicherlich dazu beigetragen, dass die Geltungsdauer der vorl. BC auf 2 Monate herabgesetzt wurde und eine Verlängerung nicht mehr zulässig ist.
Der Scherzkeks hängt sich mit der auktion auch weit aus dem Fenster. Mit der Nachzahlung zum Normalpreis ist es da nicht getan. Da kommt ein dickes Knöllchen und mit an hoher Wahrscheinlichkeit grenzender Sicherheit auch Post vom Staatsanwalt.
Viele Grüße
Thomas
Ebay- Der Feind der DB?
JanKrohn, Vaals (NL), Dienstag, 03.02.2009, 11:59 (vor 6164 Tagen) @ Kurti83
Solche Auktionen sind der Bahn nicht neu. Dies hat auch sicherlich dazu beigetragen, dass die Geltungsdauer der vorl. BC auf 2 Monate herabgesetzt wurde und eine Verlängerung nicht mehr zulässig ist.
Ein ziemlicher Schwachfug. Wenn die zu den vorläufigen BC mal öfter den Ausweis kontrollieren würden, hätten sie auf diese kundenunfreundliche Maßnahme wohl verzichten können...
Gruß,
Jan
Ich würde da sowieso die Finger von lassen weil...
SuperMazza, Dienstag, 03.02.2009, 13:04 (vor 6164 Tagen) @ Kurti83
Es ist eine ermäßigte BC und der Anbieter / Besitzer ist offenbar 24 (siehe Typ ERM24). Es ist systemtechnisch nicht möglich, eine vorläufige BC auszustellen, ohne einen Namen anzugeben. Ich weiß es, weil ich es soeben ausprobiert habe) Klar kann ich da ... machen, aber der Name ist in der Regel immer aufgedruckt, dazu noch die Unterschrift die fehlt, und die wird in der Regel bei vorl. BC im Zug immer bemängelt. Es ist alles schön weggemacht worden, was auf Kaufort, Auftragsnummer etc hinweist (daran kann die DB nämlich erkennen, mit welcher VISA-Karte bezahlt wurde (ist das einzige was draufsteht).
Ich würde da sowieso die Finger von lassen weil...
Burkhard, Dienstag, 03.02.2009, 14:15 (vor 6164 Tagen) @ SuperMazza
Es ist alles schön weggemacht worden, was auf Kaufort, Auftragsnummer etc hinweist (daran kann die DB nämlich erkennen, mit welcher VISA-Karte bezahlt wurde (ist das einzige was draufsteht).
Hm, Artikelstandort ist Bad Münstereifel, Verkaufszeit ist 11 Uhr, bezahlt wurde mit VISA und links ist noch der der Barcode drauf. Wenn die Bahn wirklich dagegen vorgehen wollen würde, wäre die Identität des Anbieters schnell geklärt.
Nur für Sammler!
Manitou, Dienstag, 03.02.2009, 23:21 (vor 6164 Tagen) @ Burkhard
Wenn der Verkauf eines ungültigen Fahrausweises an Sammler erfolgt, die diese nur aufbewahren (und ggf. ausstellen) wollen, ist dies genau so legal, wie Verkauf oder Tausch gestempelter (also gebrauchter) Briefmarken.
Ein Vermerk "Nur für Sammlerzwecke, nicht mehr als Fahrausweis gültig" im Auktionsangebot dürfte den Verkäufer vor dem Vorwurf der "Beihilfe zur Leistungserschleichung" absichern.
Nur für Sammler!
Burkhard, Mittwoch, 04.02.2009, 07:25 (vor 6163 Tagen) @ Manitou
Wenn der Verkauf eines ungültigen Fahrausweises an Sammler erfolgt, die diese nur aufbewahren (und ggf. ausstellen) wollen, ist dies genau so legal, wie Verkauf oder Tausch gestempelter (also gebrauchter) Briefmarken.
Keine Frage, aber in der hier laufenden Auktion wird ausdrücklich zum Betrug aufgefordert.
Ich würde da sowieso die Finger von lassen weil...
Peter_Schäfer, Mittwoch, 04.02.2009, 13:36 (vor 6163 Tagen) @ Burkhard
Ja, so wie die Bahn mit dem Datenschutz umgeht wohl schon - auf einem rechtlichen einwandfreien Weg - wie?
Auch der Verkauf der vorläufigen BC ist rechtlich erstmal möglich, denn die vorläufige BC bleibt im Gegensatz zur späteren "echten" BC nicht Eigentum der DB, sondern ist Eigentum des Käufers. Eigentum der DB kann die vorläufige BC schon deshalb nicht bleiben, weil sie Zahlungsbeleg ist und dieser gehört dem Käufer....
Rechtlich angreifbar könnte sich der Verkäufer vielleicht mit der mehr oder weniger direkten Erklärung zum Betrug machen - doch geht das Ermitteln des Täters in einem solchen strafrechtlichrelevanten Tatbestand nur die Staatsanwaltschaft, in keinem Fall aber die Bahn etwas an.
Grüße, Peter
Ich würde da sowieso die Finger von lassen weil...
liebe70, Mittwoch, 04.02.2009, 19:35 (vor 6163 Tagen) @ Peter_Schäfer
Ja, so wie die Bahn mit dem Datenschutz umgeht wohl schon - auf einem rechtlichen einwandfreien Weg - wie?
Auch der Verkauf der vorläufigen BC ist rechtlich erstmal möglich, denn die vorläufige BC bleibt im Gegensatz zur späteren "echten" BC nicht Eigentum der DB, sondern ist Eigentum des Käufers. Eigentum der DB kann die vorläufige BC schon deshalb nicht bleiben, weil sie Zahlungsbeleg ist und dieser gehört dem Käufer....
Das ist nur teilweise richtig. Im hier vorliegenden Fall wurde die vorläufige Bahncard mittels VisaCard bezahlt. Bei allen Kartenzahlungsvorgängen und auch bei Barzahlung im Reisezentrum gibt es einen Zahlungsbeleg. Dieser gehört natürlich dem Käufer - alles andere nicht. Den Zahlungsbeleg als solches kann der Käufer gern bei ebay weiterverkaufen, wenn er mag - aber nicht die vorläufige Bahncard! Eine Ausgabe der vorläufigen Bahncard am NTA geht auch nur, wenn diese als BahnTix-Auftrag so hinterlegt wurde. Dann bezahlt der Kunde beispielsweise in Berlin Hbf seine Bahncard und erhält einen Zahlungsbeleg, den er gern weiterverkaufen kann. Seine vorläufige Bahncard kann er dann in Kleinposemuckel am NTA abholen, sofern als Übergabeart "BahnTix" vereinbart wurde.
Rechtlich angreifbar könnte sich der Verkäufer vielleicht mit der mehr oder weniger direkten Erklärung zum Betrug machen - doch geht das Ermitteln des Täters in einem solchen strafrechtlichrelevanten Tatbestand nur die Staatsanwaltschaft, in keinem Fall aber die Bahn etwas an.
Ich sehe das nicht so. Die Bahn stellt zunächst Strafantrag gegen unbekannt mit dem entsprechenden Tatvorwurf (Betrug). Die Ermittlungsbehörden bestätigen den Anfangsverdacht und ermitteln den Täter. Die Bahn reicht nach dem Ermittlungserfolg konkret gegen den Täter Klage ein. Alternativ kann die Bahn auch einen Privatermittler einschalten, der den Täter feststellt und reicht dann direkt Klage gegen ihn ein. Das geht auch.
Gruß, Ralf
Ich würde da sowieso die Finger von lassen weil...
Burkhard, Mittwoch, 04.02.2009, 19:42 (vor 6163 Tagen) @ liebe70
Das ist nur teilweise richtig. Im hier vorliegenden Fall wurde die vorläufige Bahncard mittels VisaCard bezahlt. Bei allen Kartenzahlungsvorgängen und auch bei Barzahlung im Reisezentrum gibt es einen Zahlungsbeleg. Dieser gehört natürlich dem Käufer - alles andere nicht.
Das sehe ich aber ganz anders! Ganz egal ob mit Kreditkarte oder Bargeld: Die vorläufige BC ist ebenso wie eine normale Fahrkarte mein Zahlungsbeleg, nur auf diesem ist zum Beispiel die Mwst ausgewiesen und nur diesen Beleg kann ich steuerlich geltend machen.
Davon unabhängig unterstütze ich das konkrete Vorgehen hier natürlich nicht!
Ich würde da sowieso die Finger von lassen weil...
Peter_Schäfer, Mittwoch, 04.02.2009, 20:56 (vor 6163 Tagen) @ Burkhard
bearbeitet von Peter_Schäfer, Mittwoch, 04.02.2009, 20:56
Es ist in der Tat so, dass auch bei Kreditkartenzahlung die vorläufige BC Beleg ist (steht sogar drauf :-))...
Das Vorgehen hier unterstütze ich natürlich auch nicht (wobei die Frage ist in wie fern wirklich rechtlich etwas dagegen zu tun wäre), ich habe es allerdings satt, dass man bei der Bahn andauernd Rechtsdehnung betreibt und meint man könnte seine Gesetze selber machen und auslegen wie sie einem passen, in der Hoffnung oder der Sicherheit, dass es niemand wagt bis zum letzten Schritt gerichtlich dagegen vorzugehen; mir fallen da sofort eine Handvoll Fälle eine, in der die Bahn in meinen Augen regelmäßig in irgendeiner Weise das Recht zu dehnen versucht oder gleich meint, man müsse sich nicht daran halten (besonders krass war es z.B. beim ausgeschlossenen Rücktrittsrechts nach Fernabsatzgesetz in Zusammenhang mit den Ebaytickets; oder auch die rechtlich extrem problematische Einschränkung beim Weiterverkauf von nicht personalisierten Fahrkarten).
Zum Thema: Auch die Bahn kann rechtlich keinen Verkauf von vorläufigen Bahncards unterbinden und dabei bleibe ich, sie kann auch nicht einfach die Identität ermitteln, wenn dabei Datenschutzregularien verletzt werden. Und schließlich einen Privatermittler engagieren, um sich nicht selber die Hände schmutzig zu machen im Wissen, dass dabei Datenschutzrechte verletzt werden, wäre ungefähr genauso kritisch wie die indirekte Aufforderung des Verkäufers in besagter Auktion, die Bahncard zu verwenden.
Mein Vorschlag: Den Bahncardservice optimieren, die Gültigkeit der vorläufigen BC auf 6 Wochen beschränken, Ausweise kontrollieren oder noch einfacher: Die BC abschaffen, die Preise auf 55% des aktuellen Normalpreises senken - die Einnahmen bleiben die Gleichen, das System wird einfacher und Menschen, die einfach nicht über den Kauf einer BC Bescheid wissen/nachdenken werden wie auch ausländische Touristen nicht mehr benachteiligt.
Nachdenkliche Grüße, Peter
Ich würde da sowieso die Finger von lassen weil...
Bahnkunde, Mittwoch, 04.02.2009, 20:50 (vor 6163 Tagen) @ liebe70
Ich sehe das nicht so. Die Bahn stellt zunächst Strafantrag gegen unbekannt mit dem entsprechenden Tatvorwurf (Betrug).
In wie weit schädigt denn der Verkäufer des Gutscheins das Vermögen der Bahn?
Worin besteht der Betrug?
Ich würde da sowieso die Finger von lassen weil...
Peter_Schäfer, Mittwoch, 04.02.2009, 20:57 (vor 6163 Tagen) @ Bahnkunde
Richtig, es ist wenn dann sowas wie eine Anstiftung zu Betrug - falls es einen solchen Tatbestand gibt...
Ich würde da sowieso die Finger von lassen weil...
liebe70, Mittwoch, 04.02.2009, 23:11 (vor 6163 Tagen) @ Bahnkunde
Ich sehe das nicht so. Die Bahn stellt zunächst Strafantrag gegen unbekannt mit dem entsprechenden Tatvorwurf (Betrug).
In wie weit schädigt denn der Verkäufer des Gutscheins das Vermögen der Bahn?
Worin besteht der Betrug?
Wo schrieb ich denn was von "Gutschein" usw.?
Peter Schäfer schrieb,
Rechtlich angreifbar könnte sich der Verkäufer vielleicht mit der mehr oder weniger direkten Erklärung zum Betrug machen - doch geht das Ermitteln des Täters in einem solchen strafrechtlichrelevanten Tatbestand nur die Staatsanwaltschaft, in keinem Fall aber die Bahn etwas an.
Daraufhin antwortete ich genau auf diesen o.g. Passus von Peter Schäfer bezogen:
"Ich sehe das nicht so. Die Bahn stellt zunächst Strafantrag gegen unbekannt mit dem entsprechenden Tatvorwurf (Betrug). Die Ermittlungsbehörden bestätigen den Anfangsverdacht und ermitteln den Täter. Die Bahn reicht nach dem Ermittlungserfolg konkret gegen den Täter Klage ein. Alternativ kann die Bahn auch einen Privatermittler einschalten, der den Täter feststellt und reicht dann direkt Klage gegen ihn ein. Das geht auch."
Und wo bitte ist nun der Passus mit dem Gutschein? Auch in meinen anderen Postings in diesem Thread schrieb ich nirgends etwas von Gutscheinen.
Gruß, Ralf
Ich würde da sowieso die Finger von lassen weil...
Bahnkunde, Donnerstag, 05.02.2009, 08:54 (vor 6162 Tagen) @ liebe70
Ich sehe das nicht so. Die Bahn stellt zunächst Strafantrag gegen unbekannt mit dem entsprechenden Tatvorwurf (Betrug).
In wie weit schädigt denn der Verkäufer des Gutscheins das Vermögen der Bahn?
Worin besteht der Betrug?
Wo schrieb ich denn was von "Gutschein" usw.?
streiche "Gutschein", setze "vorläufige Bahncard".
Du meinst, die Bahn könnte Strafanzeige stellen wegen Betrugs. Ich sehe nur keinen Betrug, da kein Vermögensschaden.
Ich würde da sowieso die Finger von lassen weil...
Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 05.02.2009, 10:21 (vor 6162 Tagen) @ Bahnkunde
Du meinst, die Bahn könnte Strafanzeige stellen wegen Betrugs. Ich sehe nur keinen Betrug, da kein Vermögensschaden.
Weniger Einnahmen?
Ich würde da sowieso die Finger von lassen weil...
Markus-P, Donnerstag, 05.02.2009, 21:28 (vor 6162 Tagen) @ Fabian318
Du meinst, die Bahn könnte Strafanzeige stellen wegen Betrugs. Ich sehe nur keinen Betrug, da kein Vermögensschaden.
Weniger Einnahmen?
Ist fraglich, wenn die Fahrt sonst nicht unternommen wurde.
Ich würde da sowieso die Finger von lassen weil...
Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 05.02.2009, 23:44 (vor 6162 Tagen) @ Markus-P
bearbeitet von Fabian318, Donnerstag, 05.02.2009, 23:45
Demnach könntest du also auch am Supermarkt die Kassiererin so betrügen, dass du nur die Hälfte zahlst...? "Hättest ja sonst nicht eingekauft".
Oder im Zug könntest du problemlos ohne Ticket fahren: Wärst ja sonst auch nicht gefahren...
Ich würde da sowieso die Finger von lassen weil...
Bahnkunde, Freitag, 06.02.2009, 07:41 (vor 6161 Tagen) @ Fabian318
Demnach könntest du also auch am Supermarkt die Kassiererin so betrügen, dass du nur die Hälfte zahlst...? "Hättest ja sonst nicht eingekauft".
Oder im Zug könntest du problemlos ohne Ticket fahren: Wärst ja sonst auch nicht gefahren...
Deine Vergleiche sind ja schon Beinamputiert! Gegenstand der Diskussion ist, ob der Verkauf einer vorläufigen Bahncard nun den Tatbestand eines Betrufs darstellt oder nicht.
Dieser Nachweis ist noch geführt. Die widerrechtliche Nutzung eines bei gekauften, nicht auf eigenem Namen ausgstellten Fahrschein/Bahncards könnte als Betrug angesehen werden. Aber der Verkauf eines solchen?
Ich würde da sowieso die Finger von lassen weil...
Fabian318, Münster i. W., Freitag, 06.02.2009, 11:47 (vor 6161 Tagen) @ Bahnkunde
Deine Vergleiche sind ja schon Beinamputiert! Gegenstand der Diskussion ist, ob der Verkauf einer vorläufigen Bahncard nun den Tatbestand eines Betrufs darstellt oder nicht.
Nein, bei mir ging es offenkundig darum, ob die Nutzung Betrug ist und nicht schon der Verkauf. Und da passen die Beispiele perfekt.
Ich würde da sowieso die Finger von lassen weil...
Dan_P, St. Ilgen/Sandhausen, Freitag, 06.02.2009, 12:23 (vor 6161 Tagen) @ Fabian318
Wobei es beim Verkauf immer drauf ankommt. Wird der Kunde nicht darauf hingewiesen, dass er diese vorläufige BC als solche nicht nutzen kann, haben wir schnell wieder den Betrug.
--
bye, Dan
![[image]](http://meine.flugstatistik.de/pic/DanP77.gif)
Meine Fotos im Netz - http://www.dans-photos.net/
Jetzt beendet
Tommyboy, OWL, Mittwoch, 04.02.2009, 11:46 (vor 6163 Tagen) @ Tommyboy
Hallo,
der Verkäufer "musste" das Angebot heute beenden (was wohl der Grund war?), steht aber für Fragen und Informationen noch zur Verfügung.
Gruß,
Tommyboy
Jetzt beendet
SuperMazza, Mittwoch, 04.02.2009, 12:50 (vor 6163 Tagen) @ Tommyboy
Er weist jetzt auch ausdrücklich darauf hin, dass es bei dem Verkauf nur um Informationszwecke ging und dass man zur Nutzung eine eigene BC kaufen muss.....
Wer's glaubt. Ich verkaufe doch nicht etwas mit dem Hinweis, dass die Nutzung ohne Probleme möglich war / ist (was ich sowieso nicht glaube) und erzähle im Nachhinein dass es dafür nicht gedacht war.
Ich schätze mal die DB Konzernsicherheit o. ä. liest hier mit oder ein ebay-Nutzer hat ihn gemeldet.
Jetzt beendet
Andi L., Mittwoch, 04.02.2009, 12:56 (vor 6163 Tagen) @ SuperMazza
Ich war so frei und habe den Artikel gestern Mittag gemeldet, mit einer kurzen Begründung meinerseits.
Betreff: Ihre Meldung eventueller betruegerischer Aktivitaeten auf eBay (KMM19873273V43402L0KM) Erhalten: 03.02.09
Von: eBay Kundenservice Verfällt am: 05.03.09
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Mitteilung, deren Eingang wir bestätigen. Bitte
antworten Sie nicht auf diese automatisch versendete E-Mail, da uns Ihre
Antwort nicht erreichen wird.
In Ihrer E-Mail bitten Sie uns zu überprüfen, ob ein Angebot oder ein
Verkäufer auf betrügerische Aktivitäten hindeutet.
Was werden wir jetzt tun?
Wir werden Ihren Bericht so schnell wie möglich prüfen. In der Regel
reagieren wir innerhalb von 24 Stunden.
[...]
Mit freundlichen Grüßen
eBay-Sicherheitsteam
Jetzt beendet
SuperMazza, Mittwoch, 04.02.2009, 13:02 (vor 6163 Tagen) @ Andi L.
Dann scheint ebay ja auch der Ansicht zu sein, es ist ja auch offensichtlich. Da kann er aber hoffen, dass ebay nicht noch die DB informiert.
Aber off topic: Die Person hat noch einen netten Gutschein zur Versteigerung von einer bekannten Fastfood Kette. Details gibt es nur per e-mail.
Jetzt beendet
liebe70, Mittwoch, 04.02.2009, 19:48 (vor 6163 Tagen) @ SuperMazza
Dann scheint ebay ja auch der Ansicht zu sein, es ist ja auch offensichtlich. Da kann er aber hoffen, dass ebay nicht noch die DB informiert.
Falls es Dir entgangen ist: Als letztes Jahr die ebay-Aktion der Bahn über die Bühne ging, haben ebay und die DB nebenbei eine gegenseitige Partnerschaft vereinbart.
Gruß, Ralf
Jetzt beendet
Bahnkunde, Mittwoch, 04.02.2009, 20:33 (vor 6163 Tagen) @ SuperMazza
Dann scheint ebay ja auch der Ansicht zu sein, es ist ja auch offensichtlich. Da kann er aber hoffen, dass ebay nicht noch die DB informiert.
Wenn ebay auch dieser Ansicht wäre, wäre die Auktion gelöscht worden und zwar rückstandsfrei.
Solange sie noch sichtbar ist, war aus ebays Sicht alles in Ordnung.
Jetzt beendet
Jim, Donnerstag, 05.02.2009, 08:22 (vor 6162 Tagen) @ Andi L.
Dann haben wir wohl beide fast zeitgleich das ganze als Betrug gemeldet :-)
Martin
Jetzt beendet
Bahnkunde, Donnerstag, 05.02.2009, 08:56 (vor 6162 Tagen) @ Jim
Dann haben wir wohl beide fast zeitgleich das ganze als Betrug gemeldet :-)
Martin
Der Verkäufer hat kalte Füsse bekommen. Warum auch immer. Ebay teilt die Ansicht nicht, dass es Betrug ist. Ebay hätte die Auktion ansonsten vollständig gelöscht. Das schrieb ich aber bereits.
Jetzt beendet
Andi L., Donnerstag, 05.02.2009, 09:15 (vor 6162 Tagen) @ Bahnkunde
Welche Angebote sind nicht erlaubt?
Bestimmte personengebundene Tickets können jedoch nicht rechtswirksam übertragen werden, so dass der Käufer keine Ansprüche aus dem erworbenen Ticket ableiten kann. Erhält eBay von derartigen Angeboten Kenntnis, werden diese Angebote zum Schutz des Verkäufers und des Käufers beendet.
Nicht übertragbar sind z.B.:
Tickets, auf denen der Berechtigte namentlich genannt wird, und bei denen ihm vertraglich wirksam eine Weitergabe untersagt wurde.
Nichts anderes ist passiert.
Jetzt beendet
Bahnkunde, Donnerstag, 05.02.2009, 11:58 (vor 6162 Tagen) @ Andi L.
Welche Angebote sind nicht erlaubt?
Bestimmte personengebundene Tickets können jedoch nicht rechtswirksam übertragen werden, so dass der Käufer keine Ansprüche aus dem erworbenen Ticket ableiten kann. Erhält eBay von derartigen Angeboten Kenntnis, werden diese Angebote zum Schutz des Verkäufers und des Käufers beendet.
Nicht übertragbar sind z.B.:
Tickets, auf denen der Berechtigte namentlich genannt wird, und bei denen ihm vertraglich wirksam eine Weitergabe untersagt wurde.Nichts anderes ist passiert.
Doch. Zum dritten mal in diesem Thread!
Wenn Ebay ein Angebot ein Angebot löscht, wird dieses absolut rückstandsfrei aus den Datenbanken entfernt, auf die wir Zugriff haben.
Niemand von uns würde diese Auktion je wieder auf den Bildschirm bekommen, mit Ausnahme sein eigener Browsercache. Ein Aufruf der Auktion würde zwingend zu so etwas führen:
http://cgi.ebay.de/original-ps3_W0QQitemZ200303649697QQihZ010QQcategoryZ117564QQssPageN...
Das war ein leerer Karton, der verkauft werden sollte.
Das Angebot wurde vom Verkäufer beendet. Von niemand anderem!
Jetzt beendet
Peter_Schäfer, Donnerstag, 05.02.2009, 12:09 (vor 6162 Tagen) @ Andi L.
Nicht übertragbar sind z.B.:
Tickets, auf denen der Berechtigte namentlich genannt wird, und bei denen ihm vertraglich wirksam eine Weitergabe untersagt wurde. [/i]Nichts anderes ist passiert.
Ich habe mich auch gefragt, ob die Klausel hier greift, allerdings habe ich mir extra noch mal die vertraglichen Bedingungen durchgelesen und ich kann nicht finden, dass eine Weitergabe der vorläufigen BC untersagt ist, aber ich lasse mich gerne korrigieren, wenn jemand anderes dazu etwas weiß.
Jetzt beendet
liebe70, Mittwoch, 04.02.2009, 19:43 (vor 6163 Tagen) @ SuperMazza
Ich schätze mal die DB Konzernsicherheit o. ä. liest hier mit...
Die Konzernsicherheit der DB wird im allgemeinen doch etwas falsch eingeschätzt. Zwar haben sie tatsächlich Sachbearbeiter, die sich zwangsläufig mit Verkaufsaktionen nicht nur auf dieser Plattform beschäftigen, aber so viele Mitarbeiter haben sie nun doch nicht, als daß hier nun jedes kleinere oder größere Eisenbahnfreunde-Forum überwacht werden kann. Außerdem kann man sich bei solchem Kleinkram recht schnell verzetteln und kommt nicht mehr dazu die "großen" Sachen zu verfolgen.
Schlußendlich: Ich hoffe, ihr wißt wie die Warenpreiskalkulation in einem Kaufhaus funktioniert. Die Bahn ist im weitesten Sinn auch ein "Kaufhaus"... ;-)
Gruß, Ralf
Jetzt beendet
Andi L., Donnerstag, 05.02.2009, 09:07 (vor 6162 Tagen) @ liebe70
Ich hab Bezug genommen auf den folgenden Ebay-Grundsatz.
Grundsatz zu Fahrscheinen
Welche Angebote sind nicht erlaubt?
Bestimmte personengebundene Tickets können jedoch nicht rechtswirksam übertragen werden, so dass der Käufer keine Ansprüche aus dem erworbenen Ticket ableiten kann. Erhält eBay von derartigen Angeboten Kenntnis, werden diese Angebote zum Schutz des Verkäufers und des Käufers beendet.
Nicht übertragbar sind z.B.:
Tickets, auf denen der Berechtigte namentlich genannt wird, und bei denen ihm vertraglich wirksam eine Weitergabe untersagt wurde.
Denke, diesen Grundsatz kann man analog für eine vorläufige Bahncard anwenden. Immerhin stand in der Artikelbeschreibung ja, man könne damit den halben Fahrpreis sparen.
Natürlich könnte die Bahn den Missbrauch vermeiden, wenn der Ausweis kontrolliert werden würde. Bei meinen Touren mit dem Deutschland-Pass im Sommer wurde genau zweimal der Ausweis kontrolliert, bei ca 80 Fahrkartenkontrollen.