Bordpreis zu zahlen bei Fahrkarte "Anfangsstrecke"? (Allgemeines Forum)

Rustin Parr, Sonntag, 01.02.2009, 19:22 (vor 6167 Tagen)

Hallo miteinander,

ich betrete den Zug an einer Station, an der sich nur ein NV-Automat befindet. Mein Reiseziel ist nicht am Automaten ausgewiesen. In dem Zug findet kein Verkauf von Fahrkarten statt. Ich kaufe eine Fahrkarte "Anfangsstrecke".

Muss ich mit dieser Fahrkarte "Anfangsstrecke" den Bordzuschlag zahlen? Die Beförderungsbedingungen dazu verstehe ich nicht:

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3.9.2 Statt des erhöhten Fahrpreises hat der Reisende in Zügen, in denen ein Verkauf von Fahrkarten stattfindet, den festgesetzten Bordpreis zu bezahlen, wenn er dem Zugbegleitpersonal bei der Prüfung der Fahrkarten unaufgefordert meldet, dass er keine gültige Fahrkarte besitzt und sofort eine Fahrkarte erwirbt; es sei denn, der Reisende ist seiner Verpflichtung zum Kauf der Fahrkarte beim Triebfahrzeugführer vor Abfahrt des Zuges bzw. nach Betreten des Fahrzeuges an den Automaten gemäß Nr. 2.1 oder zum Kauf der „Fahrkarte Anfangsstrecke“ gemäß Nr. 2.2 nicht nachgekommen. Diese Regelung gilt auch für den Erwerb von Übergangs- und Umwegfahrkarten. Der Bordpreis entspricht der Summe (i) des Normalpreises nach Berücksichtigung eines etwaigen BahnCard-Rabattes und (ii) eines Aufschlags in Höhe von 10 % auf diesen Normalpreis, jedoch mindestens 2 € und höchstens 10 €. War bei Fahrtantritt weder ein Fahrkartenschalter geöffnet noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, hat der Reisende statt des Bordpreises nur den Normalpreis unter Berücksichtigung etwaiger im Zug erhältlicher Ermäßigungen zu zahlen.
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Zum einen ist hier nur von Zügen, in denen ein Verkauf von Fahrkarten stattfindet, die Rede. Zum anderen finde ich den ganzen Nebensatz ab "es sei denn" völlig unverständlich und überflüssig.
Könnt ihr mir weiterhelfen? Danke.

Bordpreis zu zahlen bei Fahrkarte "Anfangsstrecke"?

Markus-P, Sonntag, 01.02.2009, 19:58 (vor 6167 Tagen) @ Rustin Parr

Hallo miteinander,

ich betrete den Zug an einer Station, an der sich nur ein NV-Automat befindet. Mein Reiseziel ist nicht am Automaten ausgewiesen. In dem Zug findet kein Verkauf von Fahrkarten statt. Ich kaufe eine Fahrkarte "Anfangsstrecke".

Muss ich mit dieser Fahrkarte "Anfangsstrecke" den Bordzuschlag zahlen? Die Beförderungsbedingungen dazu verstehe ich nicht:

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3.9.2 Statt des erhöhten Fahrpreises hat der Reisende in Zügen, in denen ein Verkauf von Fahrkarten stattfindet, den festgesetzten Bordpreis zu bezahlen, wenn er dem Zugbegleitpersonal bei der Prüfung der Fahrkarten unaufgefordert meldet, dass er keine gültige Fahrkarte besitzt und sofort eine Fahrkarte erwirbt; es sei denn, der Reisende ist seiner Verpflichtung zum Kauf der Fahrkarte beim Triebfahrzeugführer vor Abfahrt des Zuges bzw. nach Betreten des Fahrzeuges an den Automaten gemäß Nr. 2.1 oder zum Kauf der „Fahrkarte Anfangsstrecke“ gemäß Nr. 2.2 nicht nachgekommen. Diese Regelung gilt auch für den Erwerb von Übergangs- und Umwegfahrkarten. Der Bordpreis entspricht der Summe (i) des Normalpreises nach Berücksichtigung eines etwaigen BahnCard-Rabattes und (ii) eines Aufschlags in Höhe von 10 % auf diesen Normalpreis, jedoch mindestens 2 € und höchstens 10 €. War bei Fahrtantritt weder ein Fahrkartenschalter geöffnet noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, hat der Reisende statt des Bordpreises nur den Normalpreis unter Berücksichtigung etwaiger im Zug erhältlicher Ermäßigungen zu zahlen.
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Zum einen ist hier nur von Zügen, in denen ein Verkauf von Fahrkarten stattfindet, die Rede. Zum anderen finde ich den ganzen Nebensatz ab "es sei denn" völlig unverständlich und überflüssig.
Könnt ihr mir weiterhelfen? Danke.

Hallo,

das Ansatz des Punktes 3.9.2 der Beförderungsbedingungen ist ein anderer.

Die Aufzählung ist so zu verstehen:

Normalerweise müsste man den erhöhten Fahrpreis bezahlen, also die berühmten 40 Euro, wenn man keine Fahrkarte hat, dann gibt es Züge, in denen man nachlösen kann, dort zahlt man den Normalpreis + 10%, es sei denn Du hast eine Fahrkarte Anfangsstrecke, dann zahlst Du nur den Normalpreis, hoffe das ist zu verstehen.

Gruß
Markus

Bordpreis zu zahlen bei Fahrkarte "Anfangsstrecke"?

Rustin Parr, Sonntag, 01.02.2009, 20:29 (vor 6167 Tagen) @ Markus-P

Hallo,

das Ansatz des Punktes 3.9.2 der Beförderungsbedingungen ist ein anderer.

Die Aufzählung ist so zu verstehen:

Normalerweise müsste man den erhöhten Fahrpreis bezahlen, also die berühmten 40 Euro, wenn man keine Fahrkarte hat, dann gibt es Züge, in denen man nachlösen kann, dort zahlt man den Normalpreis + 10%, es sei denn Du hast eine Fahrkarte Anfangsstrecke, dann zahlst Du nur den Normalpreis, hoffe das ist zu verstehen.

Gruß
Markus

Ich bin noch mehr verwirrt, da im "Es sei denn"-Satz davon die Rede ist, dass sich der Fahrgast keine Fahrkarte Anfangsstrecke gekauft hat:
"es sei denn, der Reisende ist seiner Verpflichtung zum Kauf der Fahrkarte beim Triebfahrzeugführer vor Abfahrt des Zuges bzw. nach Betreten des Fahrzeuges an den Automaten gemäß Nr. 2.1 oder zum Kauf der „Fahrkarte Anfangsstrecke“ gemäß Nr. 2.2 nicht nachgekommen"

Dieses "nicht nachgekommen" ist meiner Meinung nach falsch. Es muss raus. Durch "Es seid denn" wird das praktisch zur doppelten Verneinung.
Und diese Regelung soll auch für Produktübergänge und Umwege gültig sein???

Habe erst neulich den "Bodenpreis" bezahlt

GUM, Sonntag, 01.02.2009, 20:34 (vor 6167 Tagen) @ Rustin Parr

Ich bin noch mehr verwirrt, da im "Es sei denn"-Satz davon die Rede ist, dass sich der Fahrgast keine Fahrkarte Anfangsstrecke gekauft hat:
"es sei denn, der Reisende ist seiner Verpflichtung zum Kauf der Fahrkarte beim Triebfahrzeugführer vor Abfahrt des Zuges bzw. nach Betreten des Fahrzeuges an den Automaten gemäß Nr. 2.1 oder zum Kauf der „Fahrkarte Anfangsstrecke“ gemäß Nr. 2.2 nicht nachgekommen"

Dieses "nicht nachgekommen" ist meiner Meinung nach falsch. Es muss raus. Durch "Es seid denn" wird das praktisch zur doppelten Verneinung.
Und diese Regelung soll auch für Produktübergänge und Umwege gültig sein???

Vielleicht eine kleine Ergänzung:
Ich habe mich neulich zu einem (spontanen) Klassenwechsel auf einer relativ kurzen Strecke im Nahverkehr entschieden. Meinem Gefühl nach mußte ich dann für den Klassenwechsel/Übergangsfahrschein nur den "Bodenpreis" bezahlen.

Um nicht eventuell "grau" zu fahren, nehme ich in solchgen Fällen IMMER das Anfangsticket. Leider gibt es im Moment ja keine Übergangsfahrscheine am Schalter !

Einzig schwierig scheint die Bedienung des mobilen Terminals zu sein, da die 10 Euro ja irgendwie angerechnet werden müssen. Aber in der Praxis war es der "Bodenpreis", wenn ich mich nicht täusche...

Klassenwechsel immer zum Normalpreis

Rustin Parr, Sonntag, 01.02.2009, 21:09 (vor 6167 Tagen) @ GUM

Vielleicht eine kleine Ergänzung:
Ich habe mich neulich zu einem (spontanen) Klassenwechsel auf einer relativ kurzen Strecke im Nahverkehr entschieden. Meinem Gefühl nach mußte ich dann für den Klassenwechsel/Übergangsfahrschein nur den "Bodenpreis" bezahlen.

Um nicht eventuell "grau" zu fahren, nehme ich in solchgen Fällen IMMER das Anfangsticket. Leider gibt es im Moment ja keine Übergangsfahrscheine am Schalter !

Einzig schwierig scheint die Bedienung des mobilen Terminals zu sein, da die 10 Euro ja irgendwie angerechnet werden müssen. Aber in der Praxis war es der "Bodenpreis", wenn ich mich nicht täusche...

Nur bin ich mir ausgerechnet beim Klassenwechsel sicher, dass dieser generell zum Normalpreis erfolgt (außer vielleicht in Verkehrsverbünden).

Habe erst neulich den "Bodenpreis" bezahlt

liebe70, Sonntag, 01.02.2009, 23:39 (vor 6167 Tagen) @ GUM

Vielleicht eine kleine Ergänzung:
Ich habe mich neulich zu einem (spontanen) Klassenwechsel auf einer relativ kurzen Strecke im Nahverkehr entschieden. Meinem Gefühl nach mußte ich dann für den Klassenwechsel/Übergangsfahrschein nur den "Bodenpreis" bezahlen.

Das ist richtig.

Um nicht eventuell "grau" zu fahren, nehme ich in solchgen Fällen IMMER das Anfangsticket.

Das ist - nach Ansicht der Tarifabteilung der DB (also die Abteilung, die für die Beförderungsbedingungen zuständig ist) - falsch. Laut dieser Abteilung darf ein Reisender u.a. folgendes nicht machen:

  • Ein BC-Inhaber kauft eine Fahrkarte Anfangsstrecke für ein Kind.
  • Ein Sparpreisinhaber muß kurzfristig von seiner Zugbindung abweichen. Er hat keine Möglichkeit, einen Sparpreis-Zusatz zu kaufen - und kauft deswegen die Fahrkarte Anfangsstrecke.

In beiden Fällen wäre der Reisende "Reisender ohne gültigen Fahrausweis". Über den (Un-)Sinn dieser Ansicht müssen wir wohl hoffentlich nicht streiten.

Leider gibt es im Moment ja keine Übergangsfahrscheine am Schalter!

Nicht? Was sollte denn der Grund sein?

Einzig schwierig scheint die Bedienung des mobilen Terminals zu sein, da die 10 Euro ja irgendwie angerechnet werden müssen. Aber in der Praxis war es der "Bodenpreis", wenn ich mich nicht täusche...

Es gibt keinerlei Schwierigkeiten bei der Anrechnung der Fahrkarte Anfangsstrecke mittels MT 2.1, es sei denn man kommt mit der Bedienung des Gerätes nicht klar.

Gruß, Ralf

allgemeine Frage

sflori, Montag, 02.02.2009, 03:07 (vor 6166 Tagen) @ liebe70

Hallo,

kannst Du mir das mal ganz allgmein erklären, ich bin nämlich aus den Bedingungen auch nicht so ganz schlau geworden ?

Beispiel: von Budenheim nach Mainz im Nahverkehr, dann weiter mit dem IC nach Mannheim, Abfahrt nachts (Reisezentrum hat also zu), BC50-Preis 9,- €.

In Budenheim gibts einen TransRegio-Automaten, der die Anfangsstrecke für 15 € im Programm hat. Ok - gekauft. Aber wie gehts nun weiter ? Wo kauf ich am besten das Folge-Ticket ? In Mainz am Automaten oder im IC an Bord ? Und für die Gesamtstrecke oder nur Mainz - Mannheim ? Und wo krieg ich die zu viel gezahlten 6,- € zurück ? Beim Schaffner bestimmt nicht - oder doch ? :)

Fragen über Fragen ...


Bye. Flo.

allgemeine Frage

Fabian318, Münster i. W., Montag, 02.02.2009, 11:31 (vor 6166 Tagen) @ sflori

In Mainz am Automaten oder im IC an Bord ?

Wie willst du dir die FK Anfangsstrecke am Automaten anrechnen lassen? Also im Zug.

allgemeine Frage

sflori, Montag, 02.02.2009, 11:45 (vor 6166 Tagen) @ Fabian318

Wie willst du dir die FK Anfangsstrecke am Automaten anrechnen lassen? Also im Zug.

Ja, macht Sinn. Das heißt, der Schaffner zahlt mir 6 € zurück ? Der Bordaufschlag wird ja eh nicht fällig, wie ich das aus dem anderen Posting verstanden habe ...

Es könnte ja sogar sein, daß ich an den nächsten Automaten MUSS, nämlich wenn der Folgezug wieder keinen Fahrscheinverkauf hat ...


Bye. Flo.

allgemeine Frage

liebe70, Montag, 02.02.2009, 12:31 (vor 6166 Tagen) @ sflori

Wie willst du dir die FK Anfangsstrecke am Automaten anrechnen lassen? Also im Zug.


Ja, macht Sinn. Das heißt, der Schaffner zahlt mir 6 € zurück ?

Wenn er weiß wie es geht - und sich traut dann ja. Wenn er einer der wenigen Top-Leute im Zub ist, dann weiß er auch was er zu tun hat, wenn das Wechselgeld nicht reicht. Zu 90% scheitert es schon am Wissen im ersten Fall. Weitere 9% wissen zwar wie das Auszahlen des Differenzbetrages geht, trauen sich aus unterschiedlichen Gründen nicht.
Traurig, aber war.

Gruß, Ralf

allgemeine Frage

sflori, Montag, 02.02.2009, 14:51 (vor 6166 Tagen) @ liebe70
bearbeitet von sflori, Montag, 02.02.2009, 14:52

Ok. Ich werds bei Gelegenheit mal ausprobieren und dann berichten. Mal schauen, ob Deine prozentuale Verteilung zutrifft. ;)

Gespannt bin ich auch auf den Fall, wenn im IC kein Schaffner kommt (passiert hier relativ oft). Dann steh ich da in Mannheim mit meiner überteuerten 15€-Anfangsfahrkarte aus Budenheim ...


Bye. Flo.

allgemeine Frage

liebe70, Montag, 02.02.2009, 17:04 (vor 6166 Tagen) @ sflori

Ok. Ich werds bei Gelegenheit mal ausprobieren und dann berichten. Mal schauen, ob Deine prozentuale Verteilung zutrifft. ;)

Die wird wohl noch extremer ausfallen. Ich habe das mit meinen Kollegen schon öfter theoretisch durchgespielt. Alle antworteten, daß sie das Wechselgeld nicht auszahlen würden. Die Begründungen reichten von "bin doch nicht verrückt" bis "gebe doch nicht mein Wechselgeld heraus". In letzterem Fall kann das Zub mit dem MT einen Überzahlungsgutschein ausstellen. Das geht mit dem Release 1 sogar noch bequemer und einfacher als bisher:

  • Das Zub erstellt eine ganz normale Fahrkarte ohne Bordpreis.
  • Es gibt dann in der Bezahlmaske des MT2.1 den Wert der Fahrkarte Anfangsstrecke ein.
  • Anschließend wird der Button "Überzahlungsgutschein erstellen" gedrückt
  • Sowohl Überzahlungsgutschein, als auch Fahrkarte werden gedruckt.
  • Im Menü "Zu-/Absetzungen" wird die Fahrkarte Anfangsstrecke unter der Bemerkung "Man. Absetzung Anfangsstrecke" verbucht.

Gespannt bin ich auch auf den Fall, wenn im IC kein Schaffner kommt (passiert hier relativ oft). Dann steh ich da in Mannheim mit meiner überteuerten 15€-Anfangsfahrkarte aus Budenheim ...

Dann gehst Du ins Reisezentrum und tauscht dort die Fahrkarte Anfangsstrecke in eine Fahrkarte um. Das Prinzip ist genau das Gleiche wie beim Zub.

Gruß, Ralf

allgemeine Frage

ICE-T-Fan, Montag, 02.02.2009, 18:00 (vor 6166 Tagen) @ liebe70
bearbeitet von ICE-T-Fan, Montag, 02.02.2009, 18:03

Ich habe das ganze Prozedere 2007 in meinen ICE-T-Spontanfahrten von Jena nach Leipzig und Saalfeld schon hinter mir.
Aufgrunddessen, dass ich immer nur mitgefahren bin, wenn ein bestimmter Tz 11xx kam, habe ich mir eine Fahrkarte Anfangsstrecke gekauft, da ich ja nie wusste ob ich nun in Richtung Norden oder Süden fahren werden... ausser Mario-ICE (ex-Mario-J) konnte mir vorher weiterhelfen ;)

Obwohl die Fahrten nach Leipzig und Saalfeld mit BC50 immer unter 15 € (Anfangsstrecke in Thüringen) lagen, habe ich nicht einmal mein überzähliges Geld wiederbekommen.

Einmal habe ich daher mit Absicht Fahrkarte Leipzig-Saalfeld gekauft, da die genau 15 € gekostet hatte.

Glücklicherweise war der Rückzug Saalfeld-Jena dann ein ICE-T-Tfz welches mir noch fehlte :-D

Habe erst neulich den "Bodenpreis" bezahlt

Burkhard, Montag, 02.02.2009, 07:35 (vor 6166 Tagen) @ liebe70

Leider gibt es im Moment ja keine Übergangsfahrscheine am Schalter!


Nicht? Was sollte denn der Grund sein?

Sowohl am Schalter als auch am Telefon habe ich schon die Aussage bekommen, dass man mir keinen Klassenwechsel zur BC100 verkaufen könne.

Es gibt keinerlei Schwierigkeiten bei der Anrechnung der Fahrkarte Anfangsstrecke mittels MT 2.1, es sei denn man kommt mit der Bedienung des Gerätes nicht klar.

Ok, ist schon was her, aber da habe ich wohl immer die falschen erwischt. Ich gebe zu, ich wollte es ausprobieren und habe extra Anfangsstrecken-Tickets so gekauft, dass ich im Zug noch Geld zurück bekomme - und es hat nicht geklappt ;)

Nicht ganz richtig...

GUM, Montag, 02.02.2009, 19:43 (vor 6166 Tagen) @ liebe70

Vielleicht eine kleine Ergänzung:
Ich habe mich neulich zu einem (spontanen) Klassenwechsel auf einer relativ kurzen Strecke im Nahverkehr entschieden. Meinem Gefühl nach mußte ich dann für den Klassenwechsel/Übergangsfahrschein nur den "Bodenpreis" bezahlen.


Das ist richtig.

Um nicht eventuell "grau" zu fahren, nehme ich in solchgen Fällen IMMER das Anfangsticket.


Das ist - nach Ansicht der Tarifabteilung der DB (also die Abteilung, die für die Beförderungsbedingungen zuständig ist) - falsch. Laut dieser Abteilung darf ein Reisender u.a. folgendes nicht machen:

  • Ein BC-Inhaber kauft eine Fahrkarte Anfangsstrecke für ein Kind.

In beiden Fällen wäre der Reisende "Reisender ohne gültigen Fahrausweis". Über den (Un-)Sinn dieser Ansicht müssen wir wohl hoffentlich nicht streiten.

@Ralf: Wohl nicht ganz richtig ! Ich habe eine Fahrkarte Anfangsstrecke für einen Erwachsenen gekauft (10,-- Euro). Ganz konkret für eine Strecke knapp über 40 Kilometer, deren Klassenwechsel für einfache Fahrt 5,00 ohne BC25First und 4,00 mit BC25First kostet.

Das heißt ich war "Inhaber" des Grundfahrscheins 2. Klasse und eines Anfagstickets im Umtausch zum Klassenwechsel 1. Klasse.

Ums nicht noch komplizierter zu machen: Was macht man wenn gar kein Zub kommt und am Zielbahnhof kein Fahrkartenschalter offen ist. Anfangsticket einschicken ?
(War nur ne Frage im Spass, dann schmeißt man halt die Preisdifferenz im Notfall weg...)

Nicht ganz richtig...

liebe70, Montag, 02.02.2009, 21:07 (vor 6166 Tagen) @ GUM

Um nicht eventuell "grau" zu fahren, nehme ich in solchgen Fällen IMMER das Anfangsticket.


Das ist - nach Ansicht der Tarifabteilung der DB (also die Abteilung, die für die Beförderungsbedingungen zuständig ist) - falsch. Laut dieser Abteilung darf ein Reisender u.a. folgendes nicht machen:

  • Ein BC-Inhaber kauft eine Fahrkarte Anfangsstrecke für ein Kind.

In beiden Fällen wäre der Reisende "Reisender ohne gültigen Fahrausweis". Über den (Un-)Sinn dieser Ansicht müssen wir wohl hoffentlich nicht streiten.


@Ralf: Wohl nicht ganz richtig ! Ich habe eine Fahrkarte Anfangsstrecke für einen Erwachsenen gekauft (10,-- Euro). Ganz konkret für eine Strecke knapp über 40 Kilometer, deren Klassenwechsel für einfache Fahrt 5,00 ohne BC25First und 4,00 mit BC25First kostet.

Das heißt ich war "Inhaber" des Grundfahrscheins 2. Klasse und eines Anfagstickets im Umtausch zum Klassenwechsel 1. Klasse.

Ja, und nach Ansicht der Tarifabteilung der DB ist das falsch. Mir persönlich ist das jedoch herzlich egal, ob das nun tarifwidrig ist oder nicht. Wenn ein Reisender mit einer Fahrkarte Anfangsstrecke ankommt und das MT 2.1 es erstellen kann, dann bekommt er seinen gewünschten Fahrschein unter Anrechnung der Fahrkarte Anfangsstrecke.

Ums nicht noch komplizierter zu machen: Was macht man wenn gar kein Zub kommt und am Zielbahnhof kein Fahrkartenschalter offen ist. Anfangsticket einschicken?

Ja, das würde ich so machen. Schon aus Prinzip.

(War nur ne Frage im Spass, dann schmeißt man halt die Preisdifferenz im Notfall weg...)

Das kommt auf die Höhe der Preisdifferenz an. Aus diesem Grund halte ich es auch für sinnvoll, daß BC-Kunden auch eine ermäßigte Fahrkarte Anfangsstrecke kaufen dürfen.

Gruß, Ralf

Lt. Aussagen von zwei unterschiedlichen RZs neue Software

GUM, Montag, 02.02.2009, 19:46 (vor 6166 Tagen) @ liebe70

Leider gibt es im Moment ja keine Übergangsfahrscheine am Schalter!


Nicht? Was sollte denn der Grund sein?

Irgendeine Umstellung an der Software zum 01. Januar 2009. Hat man mir zumindest unabhängig voneinander in zwei Reisezentren erklärt, weil das mit dem Anfangsticket war mir (ursprünglich) etwas zu kompliziert.

Weiß jemand, ob man inzwischen Klassenwechsel am Schalter bekommt ??

Unterschiede zwischen Reisezentren und Agenturen

Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Montag, 02.02.2009, 19:59 (vor 6166 Tagen) @ GUM

Hallo,

Weiß jemand, ob man inzwischen Klassenwechsel am Schalter bekommt ??

in NRW ist es jedenfalls so, dass nicht alle Agenturen Klassenwechsel für den Nahverkehr verkaufen können.

--
Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
***
Der bahn.kommfort-Briefkasten. Auch vor Ihrer Haustür!
[image]

Lt. Aussagen von zwei unterschiedlichen RZs neue Software

Kurti83, Dienstag, 03.02.2009, 10:55 (vor 6165 Tagen) @ GUM

Hallo,

Weiß jemand, ob man inzwischen Klassenwechsel am Schalter bekommt ??

Ich hatte erst vorgestern ein Klassenwechsel aus dem Reisezentrum in der Hand.

Allerdings für Hin- und Rückfahrt getrennt ausgestellt. Was für den Reisenden den Nachteil hatte, dass zwar sein Ticket einen Monat lang galt, aber der Klassenwechsel für die Rückfahrt bereits abgelaufen war.

Viele Grüße
Thomas

Danke, dann funktionierts wohl wieder...

GUM, Dienstag, 03.02.2009, 19:13 (vor 6165 Tagen) @ Kurti83

Hallo,

Ich hatte erst vorgestern ein Klassenwechsel aus dem Reisezentrum in der Hand.

Viele Grüße
Thomas

Toll, danke.

Bordpreis zu zahlen bei Fahrkarte "Anfangsstrecke"?

cyberle, Düsseldorf, Montag, 02.02.2009, 10:04 (vor 6166 Tagen) @ Rustin Parr

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3.9.2 Statt des erhöhten Fahrpreises hat der Reisende in Zügen, in denen ein Verkauf von Fahrkarten stattfindet, den festgesetzten Bordpreis zu bezahlen, wenn er dem Zugbegleitpersonal bei der Prüfung der Fahrkarten unaufgefordert meldet, dass er keine gültige Fahrkarte besitzt und sofort eine Fahrkarte erwirbt; es sei denn, der Reisende ist seiner Verpflichtung zum Kauf der Fahrkarte beim Triebfahrzeugführer vor Abfahrt des Zuges bzw. nach Betreten des Fahrzeuges an den Automaten gemäß Nr. 2.1 oder zum Kauf der „Fahrkarte Anfangsstrecke“ gemäß Nr. 2.2 nicht nachgekommen.


Na ganz einfach:

1. Satz bezieht sich z.B. auf den NIM Express da ist der Verkauf zulässig.
2. es sei denn in Diesem Zug findet der Verkauf beim TF oder am Automaten im Zug statt dann gilt diese Regelung nicht weiter gilt Sie auch nicht wenn man am Bahnsteig die Anfangsstrecke kaufen kann
dewegen: es sei denn, nicht TF nicht Automat und nicht anfangsstrecke ist er seiner Pflicht... nicht nachgekommen.

Bordpreis zu zahlen bei Fahrkarte "Anfangsstrecke"?

Kurti83, Montag, 02.02.2009, 10:20 (vor 6166 Tagen) @ Rustin Parr

Hi,

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3.9.2 Statt des erhöhten Fahrpreises hat der Reisende in Zügen, in denen ein Verkauf von Fahrkarten stattfindet, den festgesetzten Bordpreis zu bezahlen, wenn er dem Zugbegleitpersonal bei der Prüfung der Fahrkarten unaufgefordert meldet, dass er keine gültige Fahrkarte besitzt und sofort eine Fahrkarte erwirbt; es sei denn, der Reisende ist seiner Verpflichtung zum Kauf der Fahrkarte beim Triebfahrzeugführer vor Abfahrt des Zuges bzw. nach Betreten des Fahrzeuges an den Automaten gemäß Nr. 2.1 oder zum Kauf der „Fahrkarte Anfangsstrecke“ gemäß Nr. 2.2 nicht nachgekommen.

Bis hierhin macht dieser Abschnitt keine Aussage über den Bordpreis, sondern trifft nur eine Regelung, wann der erhöhte Fahrpreis (nicht) zu zahlen ist.

Hier findest du was zu Antrittsfahrkarte:

2.2 Fahrkarte Anfangsstrecke
Ist am Fahrkartenautomaten das Reiseziel nicht ausgewiesen, ist am Automaten eine „Fahrkarte
Anfangsstrecke“ zum Preis von 15 €, für alleinreisende Kinder von 7,50 € bzw. zum Preis von
10 €, für alleinreisende Kinder von 5,00 € zu lösen. Die Fahrkarte wird am Lösungstag im Zug
oder in einer personalbedienten Verkaufsstelle unentgeltlich gegen eine Fahrkarte zum Normalpreis
zum beabsichtigten Reiseziel unter Berücksichtigung etwaiger im Zug erhältlicher Ermäßigungen
mit dem endgültigen Reiseziel gegen Zahlung des Mehrbetrages umgetauscht.
Bei
einem Minderbetrag erhält der Reisende im Zug entweder das Restgeld in bar ausgezahlt oder
statt des Restgeldes schuldbefreiend einen auf sechs Monate befristeten Überzahlungsgutschein,
der in einer personalbedienten Verkaufsstelle gegen Bargeld eingetauscht werden
kann.


Viele Grüße
Thomas

Bordpreis zu zahlen bei Fahrkarte "Anfangsstrecke"?

Rustin Parr, Montag, 02.02.2009, 22:21 (vor 6166 Tagen) @ Kurti83


Hier findest du was zu Antrittsfahrkarte:

2.2 Fahrkarte Anfangsstrecke
Ist am Fahrkartenautomaten das Reiseziel nicht ausgewiesen, ist am Automaten eine „Fahrkarte
Anfangsstrecke“ zum Preis von 15 €, für alleinreisende Kinder von 7,50 € bzw. zum Preis von
10 €, für alleinreisende Kinder von 5,00 € zu lösen. Die Fahrkarte wird am Lösungstag im Zug
oder in einer personalbedienten Verkaufsstelle unentgeltlich gegen eine Fahrkarte zum Normalpreis
zum beabsichtigten Reiseziel unter Berücksichtigung etwaiger im Zug erhältlicher Ermäßigungen
mit dem endgültigen Reiseziel gegen Zahlung des Mehrbetrages umgetauscht.
Bei
einem Minderbetrag erhält der Reisende im Zug entweder das Restgeld in bar ausgezahlt oder
statt des Restgeldes schuldbefreiend einen auf sechs Monate befristeten Überzahlungsgutschein,
der in einer personalbedienten Verkaufsstelle gegen Bargeld eingetauscht werden
kann.


Viele Grüße
Thomas

Hey, danke für die Antwort. Völlig an der falschen Stelle gesucht. Wenn ich mich darauf berufe, wird also kein Bordpreis, sondern der Normalpreis fällig. Prima, prima, prima, ...

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