Die neue Hin-Cityticket-Funktion bei der BC25 (Fahrkarten und Angebote)
Ich habe zwei Fragen zu der neuen Cityticket-Option der BC25 ab 9.12.12. Vielleicht hat jemand die Informationen dazu schon auf der Bahn-Homepage gefunden....
1) Gilt die neue Cityticket-Option für die Anreise zum Fernverkehr-Abfahrtsbhf. nur, wenn es auf dem Ticket vermerkt ist?
Konkret: Reicht der Vermerk "+ Cityticket"?
Hintergrund: Ich habe schon Fahrkarten nach dem 9.12. mit meiner BC25 gebucht, die die alte Cityticket-Regelung haben. Gilt dafür schon das neue Hin-Cityticket?
2) Mein BC25-Abo läuft noch bis April 2013. Ich möchte gerne ab dem 9.12. das neue Cityticket regelmäßig nutzen.
Muss ich dafür meine BC25 umwandeln? Oder kann ich diese Funktion erst mit der neuen Karte ab April 2013 nutzen???
Die neue Hin-Cityticket-Funktion bei der BC25
Ich habe zwei Fragen zu der neuen Cityticket-Option der BC25 ab 9.12.12. Vielleicht hat jemand die Informationen dazu schon auf der Bahn-Homepage gefunden....
1) Gilt die neue Cityticket-Option für die Anreise zum Fernverkehr-Abfahrtsbhf. nur, wenn es auf dem Ticket vermerkt ist?
Konkret: Reicht der Vermerk "+ Cityticket"?
Hintergrund: Ich habe schon Fahrkarten nach dem 9.12. mit meiner BC25 gebucht, die die alte Cityticket-Regelung haben. Gilt dafür schon das neue Hin-Cityticket?2) Mein BC25-Abo läuft noch bis April 2013. Ich möchte gerne ab dem 9.12. das neue Cityticket regelmäßig nutzen.
Muss ich dafür meine BC25 umwandeln? Oder kann ich diese Funktion erst mit der neuen Karte ab April 2013 nutzen???
1) Nein, die neuen Regelungen gelten nur für Tickets ab Fahrplanwechsel, die ja auch ab dann erst teurer werden.
2) Nein, musst Deine BahnCard nicht umwandeln, auch mit der alten BahnCard gelten die neuen Regeln und damit das CityTicket bei der Hinfahrt ab 9.12. (so es denn tatsächlich kommt - ist das schon garantiert? Die Verhandlungen laufen doch in vielen Städten noch, oder?)
Die neue Hin-Cityticket-Funktion bei der BC25
so es denn tatsächlich kommt - ist das schon garantiert? Die Verhandlungen laufen doch in vielen Städten noch, oder?)
Ich hatte in der letzten Woche eine. Brief im Postkasten, der mir genau das sagte - Die Möglichkeit besteht ab dem 09. Dezember und dafür wird die BC zwei Euro mehr kosten.
Die neue Hin-Cityticket-Funktion bei der BC25
Darf ich das City-Ticket eigentlich auch zum bzw vom Flughafen in die Stadt (Frankfurt) benutzen ?
--
Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten ;-)
Frankfurt Flughafen ist kein CityTicket Bereich
Frankfurt Flughafen liegt nicht im Bereich des City Tickets Frankfurt am Main !!
Ist aber auch auf bahn.de eindeutig nachzulesen.
Cityticket-Funktion auch am Abfahrtsort?
so es denn tatsächlich kommt - ist das schon garantiert? Die Verhandlungen laufen doch in vielen Städten noch, oder?)
Ich hatte in der letzten Woche einen Brief im Postkasten, der mir genau das sagte - Die Möglichkeit besteht ab dem 09. Dezember und dafür wird die BC zwei Euro mehr kosten.
Einen derartigen Brief der Bahn habe ich bislang noch nicht bekommen. Was stand in diesem Brief eigentlich genau? Gibt es die Cityticket-Funktion also ab 09. Dezember definitiv an allen Cityticket-Städten auch am Abfahrtsort? Und auch für die BC 50?
Cityticket-Funktion auch am Abfahrtsort? Noch nicht in BB.
Gibt es die Cityticket-Funktion also ab 09. Dezember definitiv an allen Cityticket-Städten auch am Abfahrtsort? Und auch für die BC 50?
In den BB ist bisher weiterhin nur vom Zielbahnhof die Rede.
! Denke auch an den Vorlauf im Nahverkehr
Bis zur Einführung des City-Tickets kannst Du aber bei vielen Bahnhöfen kostenfrei den Nahverkehr der Deutschen Bahn auf dem Weg zum Einstiegsbahnhof des Fernverkehrs nutzen.
Dies hat mit City-Tickets nichts zu tun und liegt daran, dass die Abfahrtsbahnhöfe in einer Art "Raum" vereinigt werden. So kostet beispielsweise München-Pasing -> Nürnberg das gleiche wie München-Hbf -> Nürnberg obwohl die Kilometeranzahl etwa 7 KM weniger ist.
Mit dieser Liste siehst Du, welche Bahnhöfe denn genau zu den "gleichgestellten Bahnhöfen" gehören.
Im Normalfall also nur RE,RB,S... der Deutschen Bahn AG! Keine Busse, U-Bahnen, Straßenbahnen, Standseilbahnen etc. privater Betreiber.
Angenehme Reise wünscht GUM
Cityticket-Funktion auch am Abfahrtsort?
so es denn tatsächlich kommt - ist das schon garantiert? Die Verhandlungen laufen doch in vielen Städten noch, oder?)
Ich hatte in der letzten Woche einen Brief im Postkasten, der mir genau das sagte - Die Möglichkeit besteht ab dem 09. Dezember und dafür wird die BC zwei Euro mehr kosten.
Einen derartigen Brief der Bahn habe ich bislang noch nicht bekommen. Was stand in diesem Brief eigentlich genau? Gibt es die Cityticket-Funktion also ab 09. Dezember definitiv an allen Cityticket-Städten auch am Abfahrtsort? Und auch für die BC 50?
Ich hatte neulich eine Mail, da stand was von einem Euro mehr. (habe bc25).
Die Mail gab aber mehr Fragen auf, als Sie beantwortete. Die Fragen hab ich dann an bahncard-service(at)@Bahn.de geschickt, aber (noch) keine Antwort erhalten, schon auf meine frühere Frage zu was anderem auch nicht. Wahrscheinlich muss man das jetzt immer kompliziert und zeitintensiv über das Online Formular machen...
Cityticket hat aber einen weiteren Vorteil!
Bis zur Einführung des City-Tickets kannst Du aber bei vielen Bahnhöfen kostenfrei den Nahverkehr der Deutschen Bahn auf dem Weg zum Einstiegsbahnhof des Fernverkehrs nutzen.
Dies hat mit City-Tickets nichts zu tun und liegt daran, dass die Abfahrtsbahnhöfe in einer Art "Raum" vereinigt werden. So kostet beispielsweise München-Pasing -> Nürnberg das gleiche wie München-Hbf -> Nürnberg obwohl die Kilometeranzahl etwa 7 KM weniger ist.
Das ist natürlich gut und schön, doch das Cityticket hat noch den weiteren Vorteil, dass man damit auch U-Bahnen und Busse nutzen kann, die nicht zur Bahn gehören.
Volle Zustimmung!
War auch nur eine Idee für den Beitragseröffner! Insbesondere bei mehreren Personen kann er ja seinen Fahrweg so umplanen und spätestens nach einer "Verkehrsverbunds-Kurzstrecke" oder wie dies auch immer heißt in die "echte Bahn" einsteigen.
War also der Versuch des perfekten ice-treff.de Services ....
Auswirkungen auf die FGR?
Moin zusammen,
Wirkt sich das neue Cityticket auch auf die FGR aus? Also angenommen, die U-Bahn auf dem Weg zum Bahnhof verspätet sich und ich verpasse meinen Anschluss-ICE, kann man dann die Zugbindung aufheben und evtl. Entschädigung bekommen? Sollte ja mit diesem Ticket dann eine durchgehende Reisekette sein, oder übersehe ich da etwas?
Viele Grüße,
Kaythxbye
Dennoch wertvolle Information!
War auch nur eine Idee für den Beitragseröffner! Insbesondere bei mehreren Personen kann er ja seinen Fahrweg so umplanen und spätestens nach einer "Verkehrsverbunds-Kurzstrecke" oder wie dies auch immer heißt in die "echte Bahn" einsteigen.
War also der Versuch des perfekten ice-treff.de Services ....
Der Hinweis auf die Gleichstellung von Bahnhöfen ist dennoch eine wertvolle Information für Fahrgäste ohne Bahncard und auch für BC-Inhaber solange es das Cityticket noch nicht am Abfahrtsort gibt. Möglicherweise gibt es auch gleichgestellte Bahnhöfe, die außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Citytickets liegen. Das müsste man dann ggf. vor Reiseantritt prüfen.
Auswirkungen auf die FGR?
Moin zusammen,
Wirkt sich das neue Cityticket auch auf die FGR aus? Also angenommen, die U-Bahn auf dem Weg zum Bahnhof verspätet sich und ich verpasse meinen Anschluss-ICE, kann man dann die Zugbindung aufheben und evtl. Entschädigung bekommen? Sollte ja mit diesem Ticket dann eine durchgehende Reisekette sein, oder übersehe ich da etwas?
Ja, du übersiehst, dass die FGR nur bei Eisenbahnfahrten greifen. U-Bahn-, Straßenbahn- und Busfahrten zählen nicht dazu.
Cityticket-Funktion auch am Abfahrtsort?
Hallo zusammen,
ich habe den Brief einmal auf den Scanner gelegt:
![[image]](http://www.abload.de/img/scan_13112012_19170_s89jyp.jpg)
![[image]](http://www.abload.de/img/scan_13112012_19170_skgkx9.jpg)
Danke für das Scanen *owt*
- kein Text -
Auswirkungen auf die FGR?
In S-Bahn ja, im Bussen und U-Bahn oder Tram nein.
Auswirkungen auf die FGR?
Ja, du übersiehst, dass die FGR nur bei Eisenbahnfahrten greifen. U-Bahn-, Straßenbahn- und Busfahrten zählen nicht dazu.
Ist ja Korinthenk...ei, aber wie definiert sich eine Eisenbahnfahrt? In der Region Karlsruhe könnte ich ja jetzt nicht aus dem Stegreif sagen, ob es sich um eine Eisenbahn- oder Straßenbahnfahrt handelt. Gleiches könnte man eigentlich für U-Bahnen anführen. Natürlich wird das in der Reiseauskunft mit U gekennzeichnet, aber wie ist der Wortlaut der EU-Vorschriften, bzw. die Ausführungsbestimmungen in Deutschland?
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2007:315:0014:0041:DE:PDF
spricht ja nur von "Eisenbahnverkehr". Ist denn nach irgendeiner Definition eine U-Bahn oder Straßenbahn denn keine Eisenbahn? Überlandstraßenbahnen, Stadtbahnen, ab wann Eisenbahn und ab wann Straßenbahn im Sinn von "Eisenbahnverkehr"?
Auswirkungen auf die FGR?
spricht ja nur von "Eisenbahnverkehr". Ist denn nach irgendeiner Definition eine U-Bahn oder Straßenbahn denn keine Eisenbahn? Überlandstraßenbahnen, Stadtbahnen, ab wann Eisenbahn und ab wann Straßenbahn im Sinn von "Eisenbahnverkehr"?
Wird vermutlich drauf ankommen, ob es rechtlich eine Straßenbahn (BOStrab) oder Eisenbahn (EBO) ist. Die Stadtbahnlinien 16 und 18 (Rheinufer- bzw. Vorgebirgsbahn) zwischen Köln und Bonn sind daher auf ihrem Kernabschnitt Eisenbahn, ebenso wie ein paar andere Straßen-/Stadtbahnlinien. S-Bahnen, die keine Eisenbahn sind, dürfte es dann in Karlsruhe z. B. geben.
Auswirkungen auf die FGR?
spricht ja nur von "Eisenbahnverkehr". Ist denn nach irgendeiner Definition eine U-Bahn oder Straßenbahn denn keine Eisenbahn? Überlandstraßenbahnen, Stadtbahnen, ab wann Eisenbahn und ab wann Straßenbahn im Sinn von "Eisenbahnverkehr"?
Wird vermutlich drauf ankommen, ob es rechtlich eine Straßenbahn (BOStrab) oder Eisenbahn (EBO) ist. Die Stadtbahnlinien 16 und 18 (Rheinufer- bzw. Vorgebirgsbahn) zwischen Köln und Bonn sind daher auf ihrem Kernabschnitt Eisenbahn, ebenso wie ein paar andere Straßen-/Stadtbahnlinien. S-Bahnen, die keine Eisenbahn sind, dürfte es dann in Karlsruhe z. B. geben.
Genau so ist es. Bei einer Fahrt mit der Saarbahn von Kleinblittersdorf nach Saarbrücken Hbf ist nur der Abschnitt bis Brebach von den FGR abgedeckt. Wenn auf dem nach BOStrab betriebenen Folgeabschnitt durch die Saarbrücker Innenstadt eine Verspätung entsteht und ich dadurch am Hbf meinen Anschlusszug verpasse, habe ich Pech gehabt.
Die Saarbahn selbst schreibt dazu:
Für Fahrten in den Zügen der Saarbahn GmbH auf der Oberen Saarstrecke zwischen Sarreguemines Gare und Brebach sind Rechte und Pflichten der Fahrgäste nach der Eisenbahn-Verkehrsordung (EVO) geregelt. Durch diese Regelungen werden ausschließlich Fahrkarten nach dem Saarbahn GmbH-Tarif (saarVV) erfasst, die zur Eisenbahnfahrt genutzt werden.
Die Fahrgastrechte, die dem Fahrgast durch Verspätungen erwachsen, werden nur wirksam, soweit die Ursache und Wirkung einer Verspätung im Bereich der tatsächlichen oder geplanten Eisenbahnbeförderung eingetreten ist.
In Karlsruhe müsste es ähnlich sein, damit hatte ich mich im Einzelnen aber noch nicht so intensiv beschäftigt.
Burg auf Fehmarn?
spricht ja nur von "Eisenbahnverkehr". Ist denn nach irgendeiner Definition eine U-Bahn oder Straßenbahn denn keine Eisenbahn? Überlandstraßenbahnen, Stadtbahnen, ab wann Eisenbahn und ab wann Straßenbahn im Sinn von "Eisenbahnverkehr"?
Wird vermutlich drauf ankommen, ob es rechtlich eine Straßenbahn (BOStrab) oder Eisenbahn (EBO) ist. Die Stadtbahnlinien 16 und 18 (Rheinufer- bzw. Vorgebirgsbahn) zwischen Köln und Bonn sind daher auf ihrem Kernabschnitt Eisenbahn, ebenso wie ein paar andere Straßen-/Stadtbahnlinien. S-Bahnen, die keine Eisenbahn sind, dürfte es dann in Karlsruhe z. B. geben.
Genau so ist es. Bei einer Fahrt mit der Saarbahn von Kleinblittersdorf nach Saarbrücken Hbf ist nur der Abschnitt bis Brebach von den FGR abgedeckt. Wenn auf dem nach BOStrab betriebenen Folgeabschnitt durch die Saarbrücker Innenstadt eine Verspätung entsteht und ich dadurch am Hbf meinen Anschlusszug verpasse, habe ich Pech gehabt.
Ich schätze, dass dies auch bei RegioTram Kassel und in Karlsruhe so aussieht.
Aber wie sieht es bei der Strecke nach Burg (Fehmarn) aus?
Hier wird ja auch für IC ausschließlich der DB-Tarif angwendet, zudem ist für den Fahrgast nicht erkennbar das BOStrab gelten würde. Die Fahrkarte ist ja auch durchgehend für Beförderer 1080 ausgestellt, der keine Regelungen für Straßenbahnen hat.
--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)
Burg auf Fehmarn?
Aber wie sieht es bei der Strecke nach Burg (Fehmarn) aus?
Hier wird ja auch für IC ausschließlich der DB-Tarif angwendet, zudem ist für den Fahrgast nicht erkennbar das BOStrab gelten würde. Die Fahrkarte ist ja auch durchgehend für Beförderer 1080 ausgestellt, der keine Regelungen für Straßenbahnen hat.
wie kommst Du darauf, dass da die BOStrab gilt? Das kann ich nicht glauben! :)
Burg auf Fehmarn?
Aber wie sieht es bei der Strecke nach Burg (Fehmarn) aus?
Hier wird ja auch für IC ausschließlich der DB-Tarif angwendet, zudem ist für den Fahrgast nicht erkennbar das BOStrab gelten würde. Die Fahrkarte ist ja auch durchgehend für Beförderer 1080 ausgestellt, der keine Regelungen für Straßenbahnen hat.
wie kommst Du darauf, dass da die BOStrab gilt? Das kann ich nicht glauben! :)
Ich konnte es auch nicht glauben und hab' von daher etwas recherchiert. Es war offenbar tatsächlich zwischenzeitlich geplant, die letzten 600m nach BOStrab zu bauen, weil man dort einen BÜ gebraucht hat und ein Neubau selbiger nach EBO eigentlich nicht zulässig ist. Allerdings hat man für den BÜ dann eine Ausnahmegenehmigung nach § 2 Abs. 2 EKrG bekommen. So kann man es in einer Publikation nachlesen, die der Infrastrukturbetreiber, die AKN, auf ihrer Website zum Download bereitstellt. Also handelt es sich durchaus um eine nach EBO betriebene Strecke, auch wenn auf DSO gelegentlich das Gegenteil behauptet wird. :-)
OT: Definition Eisenbahnfahrten
Ist ja Korinthenk...ei, aber wie definiert sich eine Eisenbahnfahrt? In der Region Karlsruhe könnte ich ja jetzt nicht aus dem Stegreif sagen, ob es sich um eine Eisenbahn- oder Straßenbahnfahrt handelt. Gleiches könnte man eigentlich für U-Bahnen anführen. Natürlich wird das in der Reiseauskunft mit U gekennzeichnet, aber wie ist der Wortlaut der EU-Vorschriften, bzw. die Ausführungsbestimmungen in Deutschland?
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2007:315:0014:0041:DE:PDFspricht ja nur von "Eisenbahnverkehr". Ist denn nach irgendeiner Definition eine U-Bahn oder Straßenbahn denn keine Eisenbahn? Überlandstraßenbahnen, Stadtbahnen, ab wann Eisenbahn und ab wann Straßenbahn im Sinn von "Eisenbahnverkehr"?
Schau mal in das von Dir genannte Dokument in den Artikel 2, Absatz 1 "Anwendungsbereich". Das die Fahrt bzw. Dienstleistung erbringende Eisenbahnunternehmen muss nach der
Richtlinie 95/18/EG des Rates vom 19. Juni 1995 über die Erteilung von Genehmigungen an Eisenbahnunternehmen ²(ABl. L 143 vom 27.6.1995, S. 70. Zuletzt geändert durch die Richtlinie 2004/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 164 vom 30.4.2004, S. 44))
genehmigt worden sein.
OT: Definition Eisenbahnfahrten
Schau mal in das von Dir genannte Dokument in den Artikel 2, Absatz 1 "Anwendungsbereich". Das die Fahrt bzw. Dienstleistung erbringende Eisenbahnunternehmen muss nach der
Richtlinie 95/18/EG des Rates vom 19. Juni 1995 über die Erteilung von Genehmigungen an Eisenbahnunternehmen ²(ABl. L 143 vom 27.6.1995, S. 70. Zuletzt geändert durch die Richtlinie 2004/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 164 vom 30.4.2004, S. 44))
genehmigt worden sein.
Ja, das widerspricht den oben gemachten Annahmen, da es danach nicht darauf ankommt ob die Fahrt nach BOStrab erfolgt oder EBO, sondern ob das Unternehmen eine Genehmigung nach dieser Richtlinie hat, was für die meisten Mischbetriebe der Fall sein wird. Ausdrücklich geht es ja nur um die Unternehmen und nicht befahrenen Teilbereiche. Somit wäre ja gerade in Karlsruhe das auch für die Stadtstrecken der Fall, da ja auf der Gesamtstrecke der Beförderer der gleiche ist.
OT: Definition Eisenbahnfahrten
Schau mal in das von Dir genannte Dokument in den Artikel 2, Absatz 1 "Anwendungsbereich". Das die Fahrt bzw. Dienstleistung erbringende Eisenbahnunternehmen muss nach der
Richtlinie 95/18/EG des Rates vom 19. Juni 1995 über die Erteilung von Genehmigungen an Eisenbahnunternehmen ²(ABl. L 143 vom 27.6.1995, S. 70. Zuletzt geändert durch die Richtlinie 2004/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 164 vom 30.4.2004, S. 44))
genehmigt worden sein.
Ja, das widerspricht den oben gemachten Annahmen, da es danach nicht darauf ankommt ob die Fahrt nach BOStrab erfolgt oder EBO, sondern ob das Unternehmen eine Genehmigung nach dieser Richtlinie hat, was für die meisten Mischbetriebe der Fall sein wird. Ausdrücklich geht es ja nur um die Unternehmen und nicht befahrenen Teilbereiche. Somit wäre ja gerade in Karlsruhe das auch für die Stadtstrecken der Fall, da ja auf der Gesamtstrecke der Beförderer der gleiche ist.
Das ist sehr interessant und wirft ein völlig neues Licht auf die Diskussion.
Man müsste es wohl wirklich mal drauf ankommen lassen und bei Anschlussverlust durch eine auf einem BOStrab-Abschnitt entstandene Verspätung einen FGR-Antrag einreichen, wenn das befördernde Unternehmen die oben genannte Genehmigung erhalten hat.
Unstrittig ist jedoch, dass die eigentlich Fragestellung des TE beantwortet ist, oder? Bei einem Vorlauf mit "klassischen" Nicht-Eisenbahnbetrieben (Straßenban, U-Bahn, Bus etc.) greifen keine FGR.
Die neue Hin-Cityticket-Funktion bei der BC25
In einer Pressenotiz des VRN wird nun auf die neue City-Ticket-Möglichkeit hingewiesen. Für den Bereich Rhein-Neckar demnach gesichert. Wobei man einschränkend sagen muss, dass es noch keine genaueren Daten gibt...
Link: http://www.vrn.de/vrn/aktuelles/presse/meldungen/008485/index.html
![[image]](http://www.bahnknoten-ingolstadt.de/pics/collage.jpg)