Eine Antwort zum SWT (Allgemeines Forum)

GUM, Mittwoch, 21.01.2009, 18:37 (vor 6290 Tagen) @ Rustin Parr

Aus den Beförderungsbedingungen für das SW-Tickets (aktuelle Version):

" in Schönes-Wochenende-Ticket ist nur gültig, wenn in den dafür vorgesehenen Feldern
des Tickets Geltungstag, Name und Vorname des Inhabers mit der längsten Reisestre-
cke eingetragen sind. Der Inhaber muss diese Angaben vor Fahrtantritt unauslöschlich in
Druckbuchstaben eintragen, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssystem vorgenom-
men wurde. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen."

Die Regelung, dass man später noch die Anzahl der fahrenden Personen ändern kann ist wohl aufgehoben. Am besten ausdrucken und mitnehmen:

sh. auch www.bahn.de// Suche nach Schönes Wochenende Ticket ergibt: MDB57732-befoerd_bed_swt_lt_141208.pdf

Viel Spaß beim Fahren und Genießen.

Grüße GUM


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