Notvergabe, SEV, BNV (Reiseberichte)

waeterman, Freitag, 10.08.2012, 07:49 (vor 4976 Tagen) @ michael_seelze

Hallo,

die Notvergabe bedeutet hier, dass für ein ordentliches Ausschreibungsverfahren die Zeit nicht gereicht hat und die Verkehrsleitungen "in der Not" ohne Ausschreibung vergeben wurden.

Die Bedeutung für den Schülerverkehr ist so groß, dass man die Linie nicht einfach mal einstellen kann und dann ein Ausschreibungsverfahren nach EU-Verordnung 1370 durchführen kann.

Schienenersatz- und Busnotverkehr kann nicht über diese Haltestelle geführt. Dafür wird eine Haltestelle an der B51 eingerichtet, die entlang der Saar läuft.

Grüße, Jens


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