Ich schließe mich dem *Trollalarm* an (Allgemeines Forum)

Manitou, Samstag, 28.07.2012, 01:36 (vor 4987 Tagen) @ GUM

Bei Fernverkehrszügen ist die Anzahl der Sitzplätze Normbelegung (100%), während im Nahverkehr Stehplätze eingeplant sind (6 Pers./m² auf den dafür vorgesehenen Flächen), so daß eine Überbestzung praktisch unmöglich ist. In Straßenbahnewagen und Linienbussen ist grundsätzlich die Anzahl der zugelassenen Sitz- und Stehplätze (Summe = 100% Bestzung) angegeben. Für (neuere) Eisenbahnfahrzeuge müßte das EBA die Anzahl zugelassener Sitz- und Stehplätze in der Betriebsgenehmigung angegeben haben.


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