Nachweise Interrail (Fahrkarten und Angebote)

Tommyboy, OWL, Mittwoch, 11.06.2008, 18:57 (vor 5769 Tagen)

Hallo,

ich habe mal eine Frage, vielleicht auch an die Zugbegleiter, zu Berechtigungsnachweisen fuer's Interrail.
Folgende Situation: Seit laengerer Zeit wohne ich schon in GB, habe dort natuerlich auch eine Adresse. Allerdings auch einen deutschen Ausweis, in dem meine Heimatadresse in DE angegeben ist. Nun plane ich, fuer den Sommer einen Interrail one country pass fuer Deutschland fuer Leute unter 26 zu kaufen um ein paar Freunde zu besuchen etc.

Frage: Was verlangen die Zub als Nachweis, dass ich berechtigt bin, diesen pass in Anspruch zu nehmen? Es gibt in GB keine Meldepflicht, noch keine id-cards und als Nachweis der Adresse (z.B. in der Buecherei etc.) bringt man anstelle dessen eine aktuelle Rechnung, einen Brief oder dergleichen mit. Wuerde es wohl genuegen, wenn ich auf meinen Reisen dann einfach eine auf mich ausgestellte Rechnung mitfuehren wuerde?
Wird ueberhaupt nach der Berechtigung gefragt?

Gruss
Tommyboy


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