BahnBonus Freifahrt für Dritte in der Bucht (Allgemeines Forum)

kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Donnerstag, 26.04.2012, 19:44 (vor 5095 Tagen)

Hallo zusammen,

meine Suche nach o.g. Gutschein bei Ebay ergibt regelmässig 60-70 Auktionen.
Siehe hier

Nun verstehe ich die BB so, dass diese Gutscheine nicht gegen Geld abgegeben werden dürfen, da sie sonst schlicht ungültig sind.

Ich hatte vor 2 Monaten schon einmal an Ebay gemailt, und diese darauf aufmerksam gemacht. (Mit Link zu den BB und Zitaten daraus, und aus den Ebaybedingungen, welche diesen Verkauf eigentlich untersagen) Passiert ist nichts.

Ich verstehe Ebay da nicht ganz, da diese bei anderen Ticketarten, welche nicht vollständig mit allen Rechten übertragbar sind, auch die Angebote löschen. Natürlich ist der Gutschein übertragbar, aber dann ungültig, wenn man es über Ebay (also gegen Geld, wenn auch nur 1€) versucht, was darauf hinausläuft, das er laut Ebaybedingungen eigentlich dort nicht gehandelt werden darf.

Gibt es da bei der DB niemanden, der Ebay, bzw. die Verkäufer mal zur Ordnung ruft?

Gruß
Kimba2k

P.S.: Die meisten decken den Code nicht umsonst ab, wenn sie ein Foto machen ;-)

Was stört dich denn genau daran?

merkur, Donnerstag, 26.04.2012, 19:52 (vor 5095 Tagen) @ kimba2k

- kein Text -

Was stört dich denn genau daran?

kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Donnerstag, 26.04.2012, 19:55 (vor 5095 Tagen) @ merkur
bearbeitet von kimba2k, Donnerstag, 26.04.2012, 19:56

Das die Dinger, wenn sie beim Käufer ankommen ungültig sind?
Das die Verkäufer das ganz genau Wissen?
Das evtl. viele Käufer das nicht Wissen und 150€ für einen wertlosen Fetzen Papier ausgeben?

nur so für den Anfang.

Gruß
Kimba2k

Edith sagt: Oh und das die Bucht bei jedem Fussballticket eine Welle schiebt, das manche Leute klagen mussten, und das hier schlicht ignoriert

Was stört dich denn genau daran?

merkur, Donnerstag, 26.04.2012, 20:01 (vor 5095 Tagen) @ kimba2k

Okay, das ist, wenn es verschwiegen wird oder gar das Gegenteil behauptet wird, nicht ok.
Allerdings steht das ja auf der Vorderseite des Gutscheins. Somit sollte der Käufer auf ggf. Nachfrage, wo er das den her hat, ja eine gescheite Antwort wissen. Auch wenn ich den ZuB, der so etwas nachstellt (zum Glück) noch nicht getroffen habe (treffen musste).
Rechtliche Frage: Bei Tchibo und Co war der Weiterverkauf ja auch untersagt, das wurde afaik im Laufe der Zeit zu "wird bei Wiederverkauf ungültig" geändert, weil Wiederverkaufsverbote bei sowas ungültig sind!? Stimmt das?!

Was stört dich denn genau daran?

kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Donnerstag, 26.04.2012, 20:13 (vor 5095 Tagen) @ merkur
bearbeitet von kimba2k, Donnerstag, 26.04.2012, 20:14

Ich glaube dass man Dinge die man kauft auch verkaufen darf und dürfen muss.
Die Grenze zum gewerbsmässigen Handel ist aber da fliesend, wenn man sieht, das der Fiskus schon Verkäufer bei der Bucht als gewerbsmässig im Visier hat, die 50-60 Artikel im Jahr umsetzen. Wenn man privat 1-2 Lidl/Tschibo Tickets kauft und wieder verkauft... who cares. Bei 50 sieht das anders aus, evtl. schon bei 10.

Diese Dinger sind aber keine gekauften Artikel, sondern ein Bonus welcher "kostenlos" für eine gewisse Nutzung überlassen wird.

Ich bin kein Jurist, aber ich meine da einen Unterschied irgendwo herausgelesen zu haben.

Aber stimmt: Es steht drauf, das dieser Gutschein unentgeltlich zu überlassen ist. Eine gewerbsmässige Überlassung ist untersagt.

In den Angeboten schreibt das aber keiner ;-). Da muss man eine Lupe nehmen, oder warten, bis das Ding angekommen ist.

Wobei ich mich bei einigen Verkäufern Frage, wie man innerhalb von 2 Jahren so viele dieser Gutscheine zusammenbekommt ( und damit Punkte), wie diese schon verkauft haben?

Was stört dich denn genau daran?

zetzmann, Donnerstag, 26.04.2012, 21:19 (vor 5095 Tagen) @ kimba2k

Ich glaube [...]

Halleluja ;-)

Also, mit den bahn.bonus-Bahnprämien verhält es sich so: Sie sind *gekaufte* Fahrscheine, keine Geschenke. Grund: Die Prämienpunkte sind tariflicher Bestandteil des bezahlten Fahrkartenpreises. Wenn man so will, zahlt man für einen 100-Euro-Fahrschein nur 97,- EUR für den Fahrschein und spart dann 3,- EUR auf das "bahn.bonus"-Sparkonto.

Aus dem Grund gelten für b.b.-Prämien-Fahrscheine auch die regulären Fahrgastrechte.

Und auch aus dem Grund ist es für die Bahn schwer möglich, einen Verkauf dieser (unpersönlichen) Prämienfahrscheine zu unterbinden.

Und ganz nebenbei: Eine Befragung des Fahrgastes sieht der Tarif bei den Prämienfahrscheinen nicht vor.

Ethisch sieht das natürlich wieder anders aus. Aber Ethik PLUS Bahn PLUS eBay passen eben nicht zusammen ;-)

Z.

"Gutscheine nicht gegen Geld abgeben" ist unwirksam.

br752, Donnerstag, 26.04.2012, 21:42 (vor 5095 Tagen) @ kimba2k

Da laeufst du auf duennem Eis. Du schwaerzt Dritte an die sich an Recht und Gesetz halten und das nur weil der Rausgeber der Gutscheine eine unwirksame Klausel nutzt.

Da musst du aufpassen, dass du nicht wegen uebler Nachrede drankommst.

Willst du dich bei der Bahn "beliebt" machen und als deren Raecher kostenlos auftreten oder ist das nur der (Geld)Neid?

BR752

BahnBonus Freifahrt für Dritte in der Bucht

Reisefuchs, Donnerstag, 26.04.2012, 21:47 (vor 5095 Tagen) @ kimba2k

Hallo zusammen,

meine Suche nach o.g. Gutschein bei Ebay ergibt regelmässig 60-70 Auktionen.
Siehe hier

Nun verstehe ich die BB so, dass diese Gutscheine nicht gegen Geld abgegeben werden dürfen, da sie sonst schlicht ungültig sind.

Hier ist die Frage ob sie denn dann wirklich ungültig sind. Die BB seien mal dahingestellt ob sie überhaupt in dieser Form wirksam sind


Ich hatte vor 2 Monaten schon einmal an Ebay gemailt, und diese darauf aufmerksam gemacht. (Mit Link zu den BB und Zitaten daraus, und aus den Ebaybedingungen, welche diesen Verkauf eigentlich untersagen) Passiert ist nichts.

ebay interessiert es einen Schmutz, solange sie ihre Provion kriegen ist es gut!


Ich verstehe Ebay da nicht ganz, da diese bei anderen Ticketarten, welche nicht vollständig mit allen Rechten übertragbar sind, auch die Angebote löschen. Natürlich ist der Gutschein übertragbar, aber dann ungültig, wenn man es über Ebay (also gegen Geld, wenn auch nur 1€) versucht, was darauf hinausläuft, das er laut Ebaybedingungen eigentlich dort nicht gehandelt werden darf.

Gibt es da bei der DB niemanden, der Ebay, bzw. die Verkäufer mal zur Ordnung ruft?

Gruß
Kimba2k


Wenn das Verkaufen dieses Gutscheines problematisch wäre, das wäre die Rechtsabteilung der DB schon längst aktiv. Ich erinnere mich immer wieder an die Lidl & Co Angebote wo die entgeltliche Weitergabe untersagt war. Wer sich dran hält is selbst Schuld.

Wo kein Kläger, da kein Richter

"Gutscheine nicht gegen Geld abgeben" ist unwirksam.

kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Donnerstag, 26.04.2012, 22:07 (vor 5094 Tagen) @ br752

Da laeufst du auf duennem Eis. Du schwaerzt Dritte an die sich an Recht und Gesetz halten und das nur weil der Rausgeber der Gutscheine eine unwirksame Klausel nutzt.

Nein, der gewerbliche Weiterverkauf ist durchaus per AGB ausschließbar.
Nichts anderes steht auf dem Gutschein, und das ist gültig.
Im privaten Bereich sieht das anders aus, da liegst Du richtig, auch wenn nicht immer, siehe z.B. BGH zum Thema Steam, der ein Weiterveräusserungsverbot bejaht.

Wir zitieren kurz: hier

Da musst du aufpassen, dass du nicht wegen uebler Nachrede drankommst.


§ 186
Üble Nachrede.


Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist....

Ich glaube eher nicht.

Willst du dich bei der Bahn "beliebt" machen und als deren Raecher kostenlos auftreten oder ist das nur der (Geld)Neid?

BR752

Manche Menschen haben seltsame Ansichten. Um ehrlich zu sein: Ich sch*** auf 2 mal 150€ im Jahr, wenn ich dafür auch noch den Ebaymist durchlaufen muss. Da hast du mind. 2-3 Arbeitsstunden mit zu tun. Kosten-Nutzen stimmen da nicht.

Wenn Dir aber früher niemand beigebracht hat, das man sich in einer Gemeinschaft schlicht an Regeln halten könnte, was das Miteinander einfacher macht, tut mir das sehr leid.

Trollalarm

Ösi, Donnerstag, 26.04.2012, 22:13 (vor 5094 Tagen) @ br752

- kein Text -

BahnBonus Freifahrt für Dritte in der Bucht

kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Donnerstag, 26.04.2012, 22:15 (vor 5094 Tagen) @ Reisefuchs
bearbeitet von kimba2k, Donnerstag, 26.04.2012, 22:18

Hier ist die Frage ob sie denn dann wirklich ungültig sind. Die BB seien mal dahingestellt ob sie überhaupt in dieser Form wirksam sind

Das kann ich so nur für den gewerblichen Verkehr sagen. Da können sie es sein.
Privat keine Ahnung.

ebay interessiert es einen Schmutz, solange sie ihre Provion kriegen ist es gut!

Nicht unbedingt immer. Es gibt dort klare Regeln zu Tickets und Gutscheinen, die nach der WM2006 erstellt wurden, als es so richtig rund ging mit dem Thema Weiterverkauf.


Wenn das Verkaufen dieses Gutscheines problematisch wäre, das wäre die Rechtsabteilung der DB schon längst aktiv. Ich erinnere mich immer wieder an die Lidl & Co Angebote wo die entgeltliche Weitergabe untersagt war. Wer sich dran hält is selbst Schuld.

Könnte gut sein. Allerdings: Was hat man davon Kleinstposten an Lidl/Tschibo Tickets zu kaufen um dann den "großen" Reibach zu machen, erlaubt hin oder her?

Kleinstposten deshalb, da bei größeren der Fiskus auf den Plan tritt, Dir ein Gewerbe anzudichten, was dann doppelt nett ist, weil dort ein Weiterverkaufsverbot durchaus gelten kann und der Staat seinen Teil in Form von Steuer abhaben möchte. ( Was er eigentlich auch im privaten möchte, aber wer gibt solche Erlöse schon an?)

Wo kein Kläger, da kein Richter

Das ist korrekt

Der groesste Lump im ganzen Land ...

br752, Donnerstag, 26.04.2012, 22:16 (vor 5094 Tagen) @ kimba2k

- kein Text -

Getroffene Hunde?

kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Donnerstag, 26.04.2012, 22:19 (vor 5094 Tagen) @ br752

nüx weiter...

Was stört dich denn genau daran?

kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Donnerstag, 26.04.2012, 22:26 (vor 5094 Tagen) @ zetzmann

Ich glaube [...]


Halleluja ;-)

;-)


Also, mit den bahn.bonus-Bahnprämien verhält es sich so: Sie sind *gekaufte* Fahrscheine, keine Geschenke.

Wenn man es so sieht...mhhhh


Und auch aus dem Grund ist es für die Bahn schwer möglich, einen Verkauf dieser (unpersönlichen) Prämienfahrscheine zu unterbinden.

Es ist sozusagen praktisch unmöglich, das ist mir klar.


Und ganz nebenbei: Eine Befragung des Fahrgastes sieht der Tarif bei den Prämienfahrscheinen nicht vor.

Deswegen wird auch noch nie ein Käufer schwierigkeiten gehabt haben, da der
ZuB das schlicht nicht wissen kann, das diese Schein gekauft ist. Ob er es Wissen will, ist dann noch die andere Frage.

Ethisch sieht das natürlich wieder anders aus. Aber Ethik PLUS Bahn PLUS eBay passen eben nicht zusammen ;-)

Z.

Oh, wie man im Thread sieht ist Ethik auch woanders nicht gefragt.

Ha,ha. Ne, lass mal gut sein ! :-))))

br752, Donnerstag, 26.04.2012, 22:59 (vor 5094 Tagen) @ kimba2k

- kein Text -

Um mal wieder sachlich zu werden...

kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Donnerstag, 26.04.2012, 23:57 (vor 5094 Tagen) @ br752

Du hast nicht zufällig dazu

halten und das nur weil der Rausgeber der Gutscheine eine unwirksame Klausel nutzt.

eine brauchbare Quelle, wie Du zu der Meinung kommst, da ich absolut keine finde, die entweder deine Aussage untermauert, oder das Gegenteil glaubhaft versichert.

Gerwerblich ja, privat ist nichts zu finden, auch nicht auf Bonusmeilen ausgelegt oder sonstiges (lediglich das Vorgehen der Lufthansa gegenüber Meilenverkäufern ist dokumentiert, nirgends aber mit rechtlicher Untermauerung)

BTW: Sorry für den etwas rüden Ton, aber deiner war mind. gleichwertig.

BahnBonus Freifahrt für Dritte in der Bucht

SunshineMouse, Freitag, 27.04.2012, 03:22 (vor 5094 Tagen) @ kimba2k

@kimba2k

Sei Dir sicher, wenn die gängige Praxis jemanden bei der Bahn wirklich stören würde, würde die Rechtsabteilung oder die Konzernsicherheit aktiv werden. Ebay ist der Bahn nun wirklich durch gemeinsame Kooperationen mehr als bekannt und somit solltest Du Dich da meines Erachtens nicht allzu sehr engagieren.

Es gibt so viel wirklich Ungerechtigkeit und leider auch täglich Straftaten (von denen von wenige oder kaum einer weiß) auf dieser Welt und in unserem Land, da ist Engagement und Zivilcourage sicherlich angebracht, aber Ebay als Marktplatz ist auch der Bahn bekannt und die haben auch genug Personal, dass sich ggf. darum kümmert.

Anders würde es aussehen, wenn auf Ebay Ticketfälschungen oder ähnliches verkauft würde, da wird auch immer wieder reagiert, aber das liegt ja hier in dem von Dir geschilderten Fall nicht vor.

Und bei denen die immer wieder solche Tickets als Privatpersonen anbieten, steht doch nach Deiner Aussage sowieso irgendwann das Finanzamt vor der Tür, also gibt es sogar noch Geld für unseren Finanzminister.

DB könnte daran durchaus ein Interesse haben...

Blaschke, Freitag, 27.04.2012, 04:13 (vor 5094 Tagen) @ kimba2k

Mahlzeit!


Bekanntlich regeln Angebot und Nachfrage den Markt.

Die mitlesende DB kann also schön sehen, welche Preise für solche Fahrkarten erzielbar sind.

Bei dauerhafter Beobachtung und entsprechender Auswertung kann das also einer von vielen Anhaltspunkten für die Gestaltung des eigenen Preissystems sein.


Vermutlich hat also - bis auf ein paar selbst ernannte Polizisten, Neidhammel und Wichtigtuer - niemand Interesse, die Dinge zu ändern.

Schöne Grüße aus der Friedensstadt Osnabrück von

jörg

BahnBonus Freifahrt für Dritte in der Bucht

Reisefuchs, Freitag, 27.04.2012, 07:48 (vor 5094 Tagen) @ kimba2k

. ( Was er eigentlich auch im privaten möchte, aber wer gibt solche Erlöse schon an?)

möchte oder müsste?

Egal > Ja es sind Erlöse, aber Du müsstest Erlös - Aufwand = ERTRAG angeben, das heisst dann wohl Erlös aus dem Bonusgutschein - gekaufte Fahrkarten = Verlust ;-)

Womit meine Frage

kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Freitag, 27.04.2012, 09:18 (vor 5094 Tagen) @ SunshineMouse

@kimba2k

Sei Dir sicher, wenn die gängige Praxis jemanden bei der Bahn wirklich stören würde, würde die Rechtsabteilung oder die Konzernsicherheit aktiv werden. Ebay ist der Bahn nun wirklich durch gemeinsame Kooperationen mehr als bekannt und somit solltest Du Dich da meines Erachtens nicht allzu sehr engagieren.

tatsächlich sachlich beantwortet wäre. Danke dafür. Es soll ja Menschen geben, die den Umfang dieser Abteilungen der DB nicht kennen.

Viele Punkte zusammenbekommen

dvor, Freitag, 27.04.2012, 19:09 (vor 5094 Tagen) @ kimba2k
bearbeitet von dvor, Freitag, 27.04.2012, 19:09

Wobei ich mich bei einigen Verkäufern Frage, wie man innerhalb von 2 Jahren so viele dieser Gutscheine zusammenbekommt ( und damit Punkte), wie diese schon verkauft haben?

a) BC-KK
b) Die Bahn verschenkt die Punkte dauernd in Tausenderpaketen.
c) Es müssen nicht zwingend nur die eigenen Fahrkarten auf dem Punktekonto landen. (Jaja, laut AGB schon...)

Viele Punkte zusammenbekommen

kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Freitag, 27.04.2012, 21:44 (vor 5094 Tagen) @ dvor

a) BC-KK

Ja, dachte ich dran, aber 10k Punkte in einem Jahr????

b) Die Bahn verschenkt die Punkte dauernd in Tausenderpaketen.

Ja, man muss die Hotline nur passend anblöken, mache ich auch schonmal.
Oder aber Angebote nutzen, klar.

c) Es müssen nicht zwingend nur die eigenen Fahrkarten auf dem Punktekonto landen. (Jaja, laut AGB schon...)

Wenn sie aus Firmenfahrten sind, hast Du dann soeben deinen Job riskiert, wenn der AG nicht der Nutzung zustimmt, welche dann aber als GV zu versteuern sind.
Wenn es fremde, oder widerechtliche Firmenpunkte sind, könntest Du ein Problem nach §263 StGb haben, spätestens, wenn du die ergaunerten Punkte in bare Münze umsetzt.

Ich weis, das macht hier keiner, will auch keiner Wissen.

Danke aber trotzdem für den sachlichen Kommentar.

BahnBonus Freifahrt für Dritte in der Bucht

ICE628, Samstag, 28.04.2012, 02:32 (vor 5093 Tagen) @ Reisefuchs

@kimba2k: Du solltest deine Zeit in wichtigere Dinge investieren und die wahren Ungerechtigkeiten aufdecken....

Viele Punkte zusammenbekommen

dvor, Samstag, 28.04.2012, 07:10 (vor 5093 Tagen) @ kimba2k
bearbeitet von dvor, Samstag, 28.04.2012, 07:11

a) BC-KK

Ja, dachte ich dran, aber 10k Punkte in einem Jahr????

10k Bonuspunkte in einem Jahr sind kein Problem. Alleine für die Fahrkarte gibt es bereits 10035 oder wenigstens 5985 Bonuspunkte, gerechnet inklusive 50 % "Zuschlag" für die Bezahlung mit der BC-KK. Und wenn die schwarze BC-KK das ganze Jahr über das Hauptzahlungsmittel ist ...

Interessante Antwort, die nur einen Schönheitsfehler hat:

liebe70, Samstag, 28.04.2012, 10:37 (vor 5093 Tagen) @ zetzmann

Sie ist falsch.

Also, mit den bahn.bonus-Bahnprämien verhält es sich so: Sie sind *gekaufte* Fahrscheine, keine Geschenke.

Falsch. Das bahn.bonus-System hat überhaupt nichts mit dem Rabattsystem zu tun. Fragt mal Eure (Ur-)Großeltern, die können was von Rabattsystemen erzählen. Sind hier Ossikinder mit Baujahr Mitte der 60er bis Mitte der 70er unterwegs? Könnt ihr euch noch an die Konsummarken und das Einkleben in die Markenheftchen erinnern? DAS war ein Rabattsystem.

Grund: Die Prämienpunkte sind tariflicher Bestandteil des bezahlten Fahrkartenpreises.

Steht wo? - Richtig! Nirgends, weil es falsch ist.

Geh mal ins Reisezentrum, lege 5 Euro auf den Tisch und verlange 10 bahn.bonus-Punkte. Die werden Dich auslachen.
Die bahn.bonus-Punkte schenkt Dir die Bahn, weil Du ihr gleichzeitig gestattest, die sie interessierenden Daten abzuschöpfen. Nebenbei dienen diese bahn.bonus-Punkte und in der weiteren Folge die bahn.bonus-Prämien der Kundenbindung. Miles&More der LH und die anderen Bonusprogramme funktionieren nach dem gleichen Prinzip. Man wirft dem Kunden ein paar als Prämien getarnte Bröckchen hin. Diese tun dem Unternehmen nicht weh, aber der Kunde nimmt die dankbar auf - und das Unternehmen bekommt im Gegenzug wichtige Daten zum Konsumverhalten des Einzelnen. Das Aufwand-Nutzen-Verhältnis ist hier sehr günstig. Fast kein Aufwand, aber enormer Nutzen für das Unternehmen. :-)

Wenn man so will, zahlt man für einen 100-Euro-Fahrschein nur 97,- EUR für den Fahrschein und spart dann 3,- EUR auf das "bahn.bonus"-Sparkonto.

Quatsch.

Aus dem Grund gelten für b.b.-Prämien-Fahrscheine auch die regulären Fahrgastrechte.

Die FGR gelten aus anderen Gründen, sollte man wissen.

Und auch aus dem Grund ist es für die Bahn schwer möglich, einen Verkauf dieser (unpersönlichen) Prämienfahrscheine zu unterbinden.

Falsch. Die Bahn könnte schon, wenn sie wollte. Allerdings ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis zu ungünstig. Die Kosten sind höher als der Nutzen. Außerdem ist die Bahn an ganz anderen Fakten interessiert, sie weiter oben.

Und ganz nebenbei: Eine Befragung des Fahrgastes sieht der Tarif bei den Prämienfahrscheinen nicht vor.

Wozu auch. Ich frage generell nicht nach, WER die Fahrkarte der/dem Reisenden kaufte. Hauptsache, sie/er hat eine. Wenn nicht, bleibt nur noch zu klären, ob sie/er diese kaufen kann und und wie sie/er diese bezahlen möchte.

Ethisch sieht das natürlich wieder anders aus. Aber Ethik PLUS Bahn PLUS eBay passen eben nicht zusammen ;-)

Du meinst die Moral, die Ethik befaßt sich mit der theoretischen Betrachtung.

Ich wünsche noch viel Spaß an euern kruden Theorien. Vielleicht kommt ihr irgendwann dahinter, wie sich der Preis einer Fahrkarte zusammensetzt. Falls nicht, ist es auch nicht schlimm...

Reg Dich nicht auf wegen solchem Mist

liebe70, Samstag, 28.04.2012, 10:38 (vor 5093 Tagen) @ kimba2k

- kein Text -

DB könnte daran durchaus ein Interesse haben... - Wozu?

liebe70, Samstag, 28.04.2012, 10:41 (vor 5093 Tagen) @ Blaschke

Bekanntlich regeln Angebot und Nachfrage den Markt.

Die mitlesende DB kann also schön sehen, welche Preise für solche Fahrkarten erzielbar sind.

Und? Sie lacht sich ins Fäustchen, weil sie sieht wie andere den Prämien hinterherjagen. Das zeigt den Erfolg des Prämiensystems.

Bei dauerhafter Beobachtung und entsprechender Auswertung kann das also einer von vielen Anhaltspunkten für die Gestaltung des eigenen Preissystems sein.

Viel zu aufwendig.

Vermutlich hat also - bis auf ein paar selbst ernannte Polizisten, Neidhammel und Wichtigtuer - niemand Interesse, die Dinge zu ändern.

Ist alles eine Frage des Aufwand-Nutzen-Verhältnisses.

OT: Rabattmarken gabs damals auch im Wessiland :-) *owt*

sfn17, Samstag, 28.04.2012, 11:26 (vor 5093 Tagen) @ liebe70

:-)))

Interessante Antwort, die nur einen Schönheitsfehler hat:

zetzmann, Samstag, 28.04.2012, 11:53 (vor 5093 Tagen) @ liebe70

Mannmannmannmannmann ... steig' doch mal bitte EIN EINZIGES MAL von Deinem hohen Ross, bevor Du solche Posts absonderst. Danke.

Sie ist falsch.

Das ist Deine Meinung und die will ich Dir auch nicht nehmen.

Also, mit den bahn.bonus-Bahnprämien verhält es sich so: Sie sind *gekaufte* Fahrscheine, keine Geschenke.


Falsch. Das bahn.bonus-System hat überhaupt nichts mit dem Rabattsystem zu tun. Fragt mal Eure (Ur-)Großeltern, die können was von Rabattsystemen erzählen. Sind hier Ossikinder mit Baujahr Mitte der 60er bis Mitte der 70er unterwegs? Könnt ihr euch noch an die Konsummarken und das Einkleben in die Markenheftchen erinnern? DAS war ein Rabattsystem.

Gab es übrigens beim "Vorgängersystem" von bahn.bonus - lässt sich aber, da wirst Du mir zustimmen, heute nicht mehr so durchführen.

Grund: Die Prämienpunkte sind tariflicher Bestandteil des bezahlten Fahrkartenpreises.


Steht wo? - Richtig! Nirgends, weil es falsch ist.

Doch! In den Tarifbedingungen (AGB) der Deutschen Bahn.

Geh mal ins Reisezentrum, lege 5 Euro auf den Tisch und verlange 10 bahn.bonus-Punkte. Die werden Dich auslachen.

Nicht alle Mitarbeiter der DB wollen ihre Kunden bloßstellen. Du magst Deine Kunden womöglich auslachen. Im Reisezentrum habe ich dieses Verhalten noch nicht beobachtet.

Der Tarif sieht für 5,00 EUR übrigens exakt 5 b.b.-Punkte vor. Ggf. sogar 8, das kommt aber auf andere Aktionen an.

Die bahn.bonus-Punkte schenkt Dir die Bahn, weil Du ihr gleichzeitig gestattest, die sie interessierenden Daten abzuschöpfen. Nebenbei dienen diese bahn.bonus-Punkte und in der weiteren Folge die bahn.bonus-Prämien der Kundenbindung. Miles&More der LH und die anderen Bonusprogramme funktionieren nach dem gleichen Prinzip. Man wirft dem Kunden ein paar als Prämien getarnte Bröckchen hin. Diese tun dem Unternehmen nicht weh, aber der Kunde nimmt die dankbar auf - und das Unternehmen bekommt im Gegenzug wichtige Daten zum Konsumverhalten des Einzelnen. Das Aufwand-Nutzen-Verhältnis ist hier sehr günstig. Fast kein Aufwand, aber enormer Nutzen für das Unternehmen. :-)

Miles & More - aber auch bahn.bonus - funktionieren so. Richtig. Aber die Prämien sind regelmäßig an einen bestimmten Umsatz gebunden und ohne Umsatz regelmäßig nicht erreichbar. SO kommt wieder der Gedanke des Ursprungspostings von mir auf.

Wenn man so will, zahlt man für einen 100-Euro-Fahrschein nur 97,- EUR für den Fahrschein und spart dann 3,- EUR auf das "bahn.bonus"-Sparkonto.


Quatsch.

Offiziell ist es 1,00 EUR. Damit hast Du recht. Die 3,00 EUR ergeben sich aus der Wert erhöhenden Prämienstruktur.

Aus dem Grund gelten für b.b.-Prämien-Fahrscheine auch die regulären Fahrgastrechte.


Die FGR gelten aus anderen Gründen, sollte man wissen.

Ich weiß es, Deine Kollegen bis heute teilweise noch nicht. Und da sind Jursiten dabei ... Erst nach Inervention des EBA kam ein gewisses Grundwissen auf ...

Und auch aus dem Grund ist es für die Bahn schwer möglich, einen Verkauf dieser (unpersönlichen) Prämienfahrscheine zu unterbinden.


Falsch. Die Bahn könnte schon, wenn sie wollte. Allerdings ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis zu ungünstig. Die Kosten sind höher als der Nutzen. Außerdem ist die Bahn an ganz anderen Fakten interessiert, sie weiter oben.

Ich schrieb: SCHWER möglich. Dann brauchst Du nicht "FALSCH" zu schreiben ... ;-)

Und ganz nebenbei: Eine Befragung des Fahrgastes sieht der Tarif bei den Prämienfahrscheinen nicht vor.


Wozu auch. Ich frage generell nicht nach, WER die Fahrkarte der/dem Reisenden kaufte. Hauptsache, sie/er hat eine. Wenn nicht, bleibt nur noch zu klären, ob sie/er diese kaufen kann und und wie sie/er diese bezahlen möchte.

Eben.

Ethisch sieht das natürlich wieder anders aus. Aber Ethik PLUS Bahn PLUS eBay passen eben nicht zusammen ;-)


Du meinst die Moral, die Ethik befaßt sich mit der theoretischen Betrachtung.

Wir sind hier in der Theorie ... ;-)

Ich wünsche noch viel Spaß an euern kruden Theorien. Vielleicht kommt ihr irgendwann dahinter, wie sich der Preis einer Fahrkarte zusammensetzt. Falls nicht, ist es auch nicht schlimm...

Wie war das oben mit dem hohen Ross? ... :-)

Z.

..zum Gegenwert von bahn.bonus Punkten und Prämien

Henrik, Samstag, 28.04.2012, 18:30 (vor 5093 Tagen) @ zetzmann

Also, mit den bahn.bonus-Bahnprämien verhält es sich so: Sie sind *gekaufte* Fahrscheine, keine Geschenke.

Falsch. Das bahn.bonus-System hat überhaupt nichts mit dem Rabattsystem zu tun. Fragt mal Eure (Ur-)Großeltern, die können was von Rabattsystemen erzählen. Sind hier Ossikinder mit Baujahr Mitte der 60er bis Mitte der 70er unterwegs? Könnt ihr euch noch an die Konsummarken und das Einkleben in die Markenheftchen erinnern? DAS war ein Rabattsystem.

Gab es übrigens beim "Vorgängersystem" von bahn.bonus - lässt sich aber, da wirst Du mir zustimmen, heute nicht mehr so durchführen.

"Vorgängersystem" von bahn.bonus = ?

Wenn man so will, zahlt man für einen 100-Euro-Fahrschein nur 97,- EUR für den Fahrschein und spart dann 3,- EUR auf das "bahn.bonus"-Sparkonto.

Quatsch.

Offiziell ist es 1,00 EUR. Damit hast Du recht. Die 3,00 EUR ergeben sich aus der Wert erhöhenden Prämienstruktur.

Wie kommst Du auf offiziell 1 Euro? Steht das irgendwo?
Im Gegensatz zu Payback, kann man bei bahn.bonus keinen allgemeinen Einkaufsgutschein bekommen,
lediglich spezielle, wie die Genussgutscheine, die aber eben auch nicht statisch sind,
nur bei den ersten 3 Stufen gibt es für 1% der Punkte entsprechenden Wert an Euro,
von da an erhält man mehr (1,25%, 1,6% sowie 2%).

Und wie kommst Du genau auf die 3 Euro?

gehen wir das mal konkret hier durch.
Es geht hier im Thread um die Angebote bei Ebay für
DB Freifahrt für Dritte 2. Klasse (Hin- und Rückfahrt),
die werden dort gehandelt für etwa 130 Euro.

Für eine Prämie im Wert von 2.500 Punkten besteht also ein (Ebay-)Marktwert von 130 Euro.
100 Punkte haben dementsprechend etwa einen Wert von 5,20 Euro (--> ~5,2%).
Gibt es andere Prämien, für die man prozentual mehr bekommt?

Aufwand recht gering, Gutschein kurz fotografieren, hochladen, Text kurz schreiben bzw. kopieren von anderen Auktionen, fertig - ne Sache von paar Minuten. Man kanns auch ganz schlicht halten, ohne Foto und Text, den Gutschein noch nichtmal vorliegend haben, siehe hier.

100 Punkte bekommt man, wenn man für 100 Euro DB Fahrkarten kauft, in bar, EC-Karte, oder andere Kreditkarten.

Wenn man diese Fahrkarten mit der BahnCard Kreditkarte bezahlt,
dann reicht ein Geldeinsatz von etwas mehr als 66 Euro aus für 100 bahn.bonus Prämienpunkte.
5,20 Euro zu 66,20 Euro ergibt 7,9%

Setzt man dabei noch einen eCoupon ein,
dann reicht ein Geldeinsatz von 60 Euro aus für 100 bahn.bonus Prämienpunkte.
5,20 Euro zu 60,00 Euro ergibt 8,6%

..zum Gegenwert von bahn.bonus Punkten und Prämien

kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Sonntag, 29.04.2012, 13:33 (vor 5092 Tagen) @ Henrik

100 Punkte haben dementsprechend etwa einen Wert von 5,20 Euro (--> ~5,2%).
Gibt es andere Prämien, für die man prozentual mehr bekommt?

M.E. nein. Die Freifahrten sind meiner Meinung nach im Sinne Preis in Punkte/Preis in € der realen Leistung ungeschlagen. Wird aber auch daran liegen, das dort der "Einkauf" am günstigsten ist für die Bahn.

Bei Genussgutscheinen muss Ware eingekauft werden, bei Sachprämien eben diese. Ob 1 Mitfahrer mehr oder weniger im Zug sitzt, ist glaube ich in der Kalkulation ein Kostenfaktor von 0,00X, da Personal auf eda gebucht wird und die Stromkosten durch 100KG mehr oder weniger nicht wirklich ins Gewicht fallen.

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