Aspekte von ÖPNV-Steuerbefreiung und so (Allgemeines Forum)

Oscar (NL), Eindhoven (NL), Mittwoch, 29.02.2012, 13:10 (vor 5157 Tagen) @ Fabian318

Hallo Fabian,

Das erklärt auch die im Linienbusverkehr zur führenden Fahrtenbücher "aus steuerlichen Gründen" inkl. getanktem Kraftstoff und Fahrtzweck. Klar, jeder Kilometer ist u.U. ein bisschen Diesel, wofür dann später rückvergütet wird.

Ich nehme mal an, dieses Verfahren gilt nur für die Linienbusverkehre und nicht für Reisebusse.
Ein ähnliches Verfahren gibt es bei uns bei freien Busspuren. Die sind auch alle mit "LIJNBUS" beschriftet. Heißt also, dass nur Linienbusse dort fahren dürfen und nicht die Reisebusse. In Stadtzentren gibt es dann auch noch Busschleusen (Ölbehalterzerstörer) und Sperren, die man nur mit geschickter Elektronik eines Linienbusses (ggf. Polizeistreifenwagen, Feuerwehr-LKW oder Rettungswagen) öffnen kann.

Idealerweise wäre ÖPNV-Diesel natürlich vom Steuer befreit.
Nur schade, dass es nicht leicht ist, den Unterschied ÖPNV ja/nein zu machen. Zumindest bei uns verkehren Reisebusse von Busunternehmen und Kleinbusse von Taxiunternehmen auch im Linienverkehr (Verstärkungsfahrten). Anfärben des Kraftstoffs (wie bei rotem Diesel der Trecker) ist also keine Option.
Auch gibt es viele unklare Bereiche, bei denen man über die Befreiung diskutieren kann:

1. Schulbusverkehre
2. Klassenfahrt (Ausflug)
3. Anruf-Sammeltaxi
4. Charterbusse

Und dann gibt es auch noch Verkehrsmittel, die mit Diesel kaum oder nichts zu tun haben: Oberleitungsbusse, (gummibereifte) Straßenbahnen, Busse mit Gasantrieb.


gruß,

Oscar (NL).

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