RVL (Allgemeines Forum)
GibmirZucker, Sonntag, 05.02.2012, 21:47 (vor 5175 Tagen)
Ist es wirklich so, dass man im RVL keine Fahrkarten mit Bahncardrabatt erwerben kann, wenn man nur bis Basel reist? Ich musste jetzt leider mehrmals 2Euro90 für Lörrach-Basel Bad Bf zahlen.Als ich aber letzthin am Schalter in Lörrach eine Fahrkarte mit Ziel tief in der Schweiz gekauft habe, kam der Abschnitt Lörrach-Basel Bad auf 1Euro10 zu stehen (mit BC 50, wg. Mehrwertsteuer ist es auf dem Fahrschein sichtbar, was der Abschnitt kostet). Besteht irgendeine Möglichkeit bei Fahrten von Lörrach nach Basel, bzw. andere grenznahe Gebiete eine normale Fahrkarte mit BC Rabatt zu kaufen? Ich habe mich am Automaten schon dumm und dämlich gedrückt, ist mir aber nicht gelungen. Im MDV dagegen hat so etwas nie ein Problem dargestellt. Ich halte 2Euro90 für 7km Fahrt doch ziemlich übertrieben, für 2Euro75 reist man ja im Nahverkehr BC50 ja normalerweise bis zu 30km weit.
RVL
Fabian318, Münster i. W., Sonntag, 05.02.2012, 21:51 (vor 5175 Tagen) @ GibmirZucker
bearbeitet von Fabian318, Sonntag, 05.02.2012, 21:52
Nein, liegen Start und Ziel in einem Verkehrsverbund, so ist der DB-Tarif bei Fahrten nur in Nahverkehrszügen ungültig.
Einfache Antwort...
RhBDirk, Sonntag, 05.02.2012, 21:52 (vor 5175 Tagen) @ Fabian318
bearbeitet von RhBDirk, Sonntag, 05.02.2012, 21:53
...zu finden auf:
http://www.rvl-online.de/web/BahnCard.149.0.html
@Fabian: Einige Verkehrsverbünde bieten Rabatte mit BahnCard an.
Einfache Antwort...
Fabian318, Münster i. W., Sonntag, 05.02.2012, 21:54 (vor 5175 Tagen) @ RhBDirk
@Fabian: Einige Verkehrsverbünde bieten Rabatte mit BahnCard an.
Jep, aber die Fragestellung zielte ja darauf, eine DB-Tarif-Fk für die Strecke zu erhalten. Und die sollte es nun mal nicht geben.
im VMT nicht anders
ICE-T-Fan, Sonntag, 05.02.2012, 21:54 (vor 5175 Tagen) @ Fabian318
Kenne ich von irgendwo her.
Erfurt-Gera bekommt man nur im NV mit BC50 für ca. 11,50 Euro, mit Fernverkehr für 8,60 Euro. ;)
Darum kaufe ich nur noch IC-Fahrkarten zwischen Erfurt und Gera... ich glaube das Thema hatte ich schon mal angesprochen.
im VMT nicht anders
Fabian318, Münster i. W., Sonntag, 05.02.2012, 21:57 (vor 5175 Tagen) @ ICE-T-Fan
Darum kaufe ich nur noch IC-Fahrkarten zwischen Erfurt und Gera... ich glaube das Thema hatte ich schon mal angesprochen.
Wenn du nur mit Nahverkehrszügen fahren willst, sollte die IC-Fahrkarte aber nicht gültig sein, so Erfurt und Gera im selben Verkehrsverbund liegen. Weil der DB-Tarif dann nicht mehr gilt.
im VMT nicht anders
ICE-T-Fan, Sonntag, 05.02.2012, 22:01 (vor 5175 Tagen) @ Fabian318
Darum kaufe ich nur noch IC-Fahrkarten zwischen Erfurt und Gera... ich glaube das Thema hatte ich schon mal angesprochen.
Wenn du nur mit Nahverkehrszügen fahren willst, sollte die IC-Fahrkarte aber nicht gültig sein, so Erfurt und Gera im selben Verkehrsverbund liegen. Weil der DB-Tarif dann nicht mehr gilt.
Ich habe das schon öfters gemacht und nie Probleme bekommen. Ich dachte immer A- und B-Tarife sind abwärtskompatibel. Ich bin auch schon mit ICE-Ticket in RB20 gefahren, wenn der ICE Verspätungen über 20 min hatte.
Mit PK B-Fk im Verbund in Regiozug
Fabian318, Münster i. W., Sonntag, 05.02.2012, 22:10 (vor 5175 Tagen) @ ICE-T-Fan
bearbeitet von Fabian318, Sonntag, 05.02.2012, 22:10
Ich habe das schon öfters gemacht und nie Probleme bekommen.
Wir wollen doch hier diskutieren, was legal ist und nicht, was nicht bemerkt wird.
Ich dachte immer A- und B-Tarife sind abwärtskompatibel.
Sind sie ja auch, das bringt dir ja aber halt nur wenig, wenn für die genutzten Züge der DB-Tarif überhaupt nicht zur Anwendung kommt.
Ich gehe auch davon aus, dass diese Regelung in einem DB-Nahverkehrszug seltener als in einer Privatbahn zu Problemen führen wird.
Und man kann sicher trefflich drüber streiten, ob "1.4 Ausnahmen: Diese Bedingungen gelten nicht für Fahrten in Zügen der Produktklasse C, die ausschließlich auf Strecken eines einzelnen Verkehrsverbundes, einer Tarifgemeinschaft oder eines S-Bahn-Tarifbereichs stattfinden (...)" oder die Abwärtskompatibilität der Produktklassen höher wiegt. Ich tendiere zu ersterem, aber nicht ohne den entsprechenden Hinweis auf die Praxis. (Siehe Nordwestbahn)
Mit PK B-Fk im Verbund in Regiozug
ICE-T-Fan, Sonntag, 05.02.2012, 22:19 (vor 5175 Tagen) @ Fabian318
bearbeitet von ICE-T-Fan, Sonntag, 05.02.2012, 22:21
Ich habe das schon öfters gemacht und nie Probleme bekommen.
Wir wollen doch hier diskutieren, was legal ist und nicht, was nicht bemerkt wird.
Derzeit habe ich das Problem dadurch gelöst, dass ich nicht mehr bis Gera Hbf fahre und in die Buslinie 212/213 umsteige sondern nach Ronneburg und dort umsteige. Dadurch liegt mein Ziel eh wieder außerhalb des Verbundes.
Zum Glück fährt zwischen Erfurt und Weimar direkt vor dem RE der IC oder ggf. ICE. Da sollen mir bitteschön erstmal die KiN nachweisen, dass ich nicht FV gefahren bin. Es ist ja nicht immer automatisch so, dass man auf kurzen Streckenabschnitten wie Erfurt-Weimar einen Zangenabdruck im IC bekommt. Ich bin selbst schon zwischen Eisenach und Weimar öfters ohne Kontrolle geblieben und dem Zub wegen Zangenabdruck hinterherrennen tut sicherlich niemand. Pech nur, wenn man vor Weimar kontrolliert wird...
Wie ist das dann bei folgendem Phänomen:
DaniReu91, Worms, Sonntag, 05.02.2012, 22:22 (vor 5175 Tagen) @ Fabian318
Dieses sollte ja funktionieren:
Fahrt von B nach C.
Man kauft eine Fahrkarte von A über B nach C, wobei A->B im IC/EC zurückgelegt wird (werden würde, laut Fahrkarte).
Somit ist die Fahrkarte ja dann auf jeden Fall von B nach C im NV gültig oder?
Habe jetzt keine passenden Beispiele, aber Ludwigshafen->Mannheim->Mannheim-Waldhof wäre so ein Fall (hier lohnt es sich preislich nur nicht).
Wie ist das dann bei folgendem Phänomen:
Fabian318, Münster i. W., Sonntag, 05.02.2012, 22:23 (vor 5175 Tagen) @ DaniReu91
Somit ist die Fahrkarte ja dann auf jeden Fall von B nach C im NV gültig oder?
Natürlich, weil A und C ja nicht in denselbem Verkehrsverbund liegen.
A,B und C liegen im gleichen Verkehrsverbund
DaniReu91, Worms, Sonntag, 05.02.2012, 22:24 (vor 5175 Tagen) @ Fabian318
- kein Text -
A,B und C liegen im gleichen Verkehrsverbund
Fabian318, Münster i. W., Sonntag, 05.02.2012, 22:28 (vor 5175 Tagen) @ DaniReu91
Ach so... Dann geht es nur, wenn nicht ausschließlich Nahverkehrszüge genutzt werden. Wenn du B -> C im Nahverkehr fahren willst, musst du also A -> B im Fernverkehr zurücklegen.
Konkretes Beispiel
ICE-T-Fan, Sonntag, 05.02.2012, 22:29 (vor 5175 Tagen) @ DaniReu91
Gera, Jena, Weimar, Erfurt = VMT
RE-Fahrt von Gera nach Weimar, Anschlussfahrt von Weimar nach Erfurt in IC50.2
Umgekehrt geht auch:
Erfurt-Weimar in IC50.2, Weimar-Gera in RE1
Wenn man allerdings schon in Erfurt den RE betrifft, ist diese Variante hinfällig, da offensichtlich keine IC-Fahrt mehr anschließend dazwischen liegt.
Konkretes Beispiel
GibmirZucker, Sonntag, 05.02.2012, 22:36 (vor 5175 Tagen) @ ICE-T-Fan
Ok, vielen Dank! Dann ist es wohl wirklich so. Ich dachte evtl. war ich nur zu blöd bei der Automatenbedienung, da ich dachte eine Regelung wie im MDV sei überall üblich.
Kombi mit Fernverkehr ist auf der Strecke nicht möglich.
Konkretes Beispiel
Fabian318, Münster i. W., Sonntag, 05.02.2012, 22:36 (vor 5175 Tagen) @ ICE-T-Fan
Gera, Jena, Weimar, Erfurt = VMT
RE-Fahrt von Gera nach Weimar, Anschlussfahrt von Weimar nach Erfurt in IC50.2
Man könnte diesen Tarifbestimmungspunkt ja sogar so auslegen, dass die Fk mit Start und Ziel im gleichen Verbund überhaupt nicht in Nahverkehrszügen gilt, auch wenn eine Teilstrecke im FV zurückgelegt wird. Meines Erachtens ist das Wörtchen "ausschließlich" falsch gesetzt und statt
"Diese Bedingungen gelten nicht für Fahrten in Zügen der Produktklasse C, die ausschließlich
auf Strecken eines einzelnen Verkehrsverbundes, einer Tarifgemeinschaft oder eines S-Bahn-
Tarifbereichs stattfinden; für diese ist der für solche Strecken jeweils geltende Tarif maßgebend.
Für andere als die in Nr. 1.2 genannten Züge gelten besondere Beförderungsbedingungen."
müsste es
"Diese Bedingungen gelten nicht für Fahrten ausschließlich in Zügen der Produktklasse C, die
auf Strecken eines einzelnen Verkehrsverbundes, einer Tarifgemeinschaft oder eines S-Bahn-
Tarifbereichs stattfinden; für diese ist der für solche Strecken jeweils geltende Tarif maßgebend.
Für andere als die in Nr. 1.2 genannten Züge gelten besondere Beförderungsbedingungen. "
heißen. Sehe ich das richtig?
Konkretes Beispiel
ICE-T-Fan, Sonntag, 05.02.2012, 22:40 (vor 5175 Tagen) @ Fabian318
bearbeitet von ICE-T-Fan, Sonntag, 05.02.2012, 22:40
Aus persönlicher Erfahrung weiß ich, dass noch nie ein KiN zumindest in einem RE die Nase gerümpft hat, wenn ich eine IC-Fahrkarte vorgezeigt habe. Wenn ab Sommer die EB die RB21 übernimmt, müsste ich mal sehen, wie diese KiN reagieren.
Dafür das die BC ständig teurer wird, ist das alles ziemliche Unverschämtheit.
Eisenach im VMT = GAU für mich
ICE-T-Fan, Montag, 06.02.2012, 14:28 (vor 5175 Tagen) @ ICE-T-Fan
bearbeitet von ICE-T-Fan, Montag, 06.02.2012, 14:29
Lustig wird es, wenn Gotha und Eisenach in den VMT aufgenommen werden sollten.
Da die RB20 Eisenach-Halle in Erfurt und Weimar keinen Anschluss an die RE1/3 Erfurt-Jena-Gera-Altenburg/Zwickau bieten (vgl. http://www.ice-treff.de/index.php?id=167087 ), ist man gezwungen Fernverkehr bis Erfurt zu nehmen, um den schnellen Anschluss nach Gera zu bekommen. Spätestens dann gibt wirklich Zoff mit den Fahrgästen.
Konkretes Beispiel im VBN
DG, Sonntag, 05.02.2012, 22:41 (vor 5175 Tagen) @ ICE-T-Fan
bearbeitet von DG, Sonntag, 05.02.2012, 22:41
Ich hab da ein Beispiel,
vielleicht etwas schlecht, da die meisten die Orte nicht kennen,
verdeutlicht es aber.
Verden(Aller) - Delmenhorst.
(Liegt im VBN (Verkehrsverbund Bremen-Niedersachsen))
Kostet als Verbundtarif im NV 9,20€
![]()
Und mit dem IC über Bremen Hbf nur 8,60€ (mit BC25, mit der BC50 wirds noch billiger)
![]()
Okay, nur 60 Cent aber das sollte es verdeutlichen!
Konkretes Beispiel im VBN
Fabian318, Münster i. W., Sonntag, 05.02.2012, 22:44 (vor 5175 Tagen) @ DG
Und mit dem IC über Bremen Hbf nur 8,60€ (mit BC25, mit der BC50 wirds noch billiger)
Das wäre ja gleich so ein Ticket, was bei strenger Auslegung so nicht gültig wäre. Da die Fahrt ausschließlich in einem einzelnen Verkehrsverbund stattfindet, ist der DB-Tarif nicht gültig in Zügen der Produktklasse C. Merkwürdig, siehe dort: http://www.ice-treff.de/index.php?id=167232
Konkretes Beispiel im VBN
DG, Sonntag, 05.02.2012, 22:50 (vor 5175 Tagen) @ Fabian318
Und mit dem IC über Bremen Hbf nur 8,60€ (mit BC25, mit der BC50 wirds noch billiger)
Das wäre ja gleich so ein Ticket, was bei strenger Auslegung so nicht gültig wäre. Da die Fahrt ausschließlich in einem einzelnen Verkehrsverbund stattfindet, ist der DB-Tarif nicht gültig in Zügen der Produktklasse C. Merkwürdig, siehe dort: http://www.ice-treff.de/index.php?id=167232
Naja, es ist ja eine Anschlussfahrt nach der Intercity-Nutzung!
Konkretes Beispiel im VBN
Fabian318, Münster i. W., Sonntag, 05.02.2012, 22:54 (vor 5175 Tagen) @ DG
Und mit dem IC über Bremen Hbf nur 8,60€ (mit BC25, mit der BC50 wirds noch billiger)
Das wäre ja gleich so ein Ticket, was bei strenger Auslegung so nicht gültig wäre. Da die Fahrt ausschließlich in einem einzelnen Verkehrsverbund stattfindet, ist der DB-Tarif nicht gültig in Zügen der Produktklasse C. Merkwürdig, siehe dort: http://www.ice-treff.de/index.php?id=167232
Naja, es ist ja eine Anschlussfahrt nach der Intercity-Nutzung!
Das ist aber auch untersagt, weil die Fahrkarten nach 1.4 keinerlei Gültigkeit in PK C-Zügen haben, wenn Start und Ziel im selben Verkehrsverbund liegen. Nach strenger Lesart:
"Diese Bedingungen gelten nicht für Fahrten in Zügen der Produktklasse C, die ausschließlich
auf Strecken eines einzelnen Verkehrsverbundes, einer Tarifgemeinschaft oder eines S-Bahn-
Tarifbereichs stattfinden; für diese ist der für solche Strecken jeweils geltende Tarif maßgebend.
Für andere als die in Nr. 1.2 genannten Züge gelten besondere Beförderungsbedingungen."
Mit "stattfinden" sind wohl die Fahrten gemeint. Dies trifft zu, also gilt die Fk nicht in Zügen der PK C. Oder ist es etwa so zu lesen, dass der IC zwischen Verden und Bremen nicht als Zug auf der Strecke eines Verkehrsverbundes gilt?
Konkretes Beispiel im VBN
DG, Sonntag, 05.02.2012, 22:59 (vor 5175 Tagen) @ Fabian318
bearbeitet von DG, Sonntag, 05.02.2012, 23:01
Mit "stattfinden" sind wohl die Fahrten gemeint. Dies trifft zu, also gilt die Fk nicht in Zügen der PK C. Oder ist es etwa so zu lesen, dass der IC zwischen Verden und Bremen nicht als Zug auf der Strecke eines Verkehrsverbundes gilt?
Ich denke mal nicht, da dieser Zug ja noch weiter fährt,
(sogar bis Delmenhorst, man könnte also bis dahin durchfahren)
und daher an 4 Bahnhöfen auf Boden des VBN hält (Verden, Bremen, Delmenhorst und Oldenburg).
Spannend spannend, was die Bahn da so macht,
an sich dürftest du nämlich mit deiner zitierten Textstelle recht haben...
P.S. Spannenderweise wirds bis Oldenburg wieder teurer,
im VBN mit Nahverkehr für 11,30€ zu haben, bei der Bahn im IC bis Bremen und dann NV für 12,75€ (mit BC25)
Konkretes Beispiel im VBN
Fabian318, Münster i. W., Sonntag, 05.02.2012, 23:02 (vor 5175 Tagen) @ DG
Spannend spannend, was die Bahn da so macht,
an sich dürftest du nämlich mit deiner zitierten Textstelle recht haben...
Meinste, denn wo ich das jetzt gefühlt 73 mal durchgelesen habe, habe ich vielleicht schon abstruse Ideen bekommen...? Denn dann verkauft die DB ja Fahrscheine, die eindeutig gegen den Tarif verstoßen. Wird es aber wohl doch so sein, dass das "ausschließlich" falsch gesetzt ist.
DB-Fahrkartenverkauf...
Blaschke, Montag, 06.02.2012, 19:18 (vor 5174 Tagen) @ Fabian318
Mahlzeit!
Denn dann verkauft die DB ja Fahrscheine, die eindeutig gegen den Tarif verstoßen.
Das ist doch jetzt nichts neues. Stichwort: Stichfahrten, Kreuz- und Querfahrten; Unterwegsbahnhöfe in Richtung auf das Reiseziel...
Schöne Grüße aus der Friedensstadt Osnabrück von
jörg
Ich gratuliere der Bahn zum "intelligenten" Tarifsystem ;)
ICE-T-Fan, Sonntag, 05.02.2012, 23:03 (vor 5175 Tagen) @ DG
Mit "stattfinden" sind wohl die Fahrten gemeint. Dies trifft zu, also gilt die Fk nicht in Zügen der PK C. Oder ist es etwa so zu lesen, dass der IC zwischen Verden und Bremen nicht als Zug auf der Strecke eines Verkehrsverbundes gilt?
Ich denke mal nicht, da dieser Zug ja noch weiter fährt,
(sogar bis Delmenhorst, man könnte also bis dahin durchfahren)
und daher an 4 Bahnhöfen auf Boden des VBN hält (Verden, Bremen, Delmenhorst und Oldenburg).Spannend spannend, was die Bahn da so macht,
an sich dürftest du nämlich mit deiner zitierten Textstelle recht haben...
P.S. Spannenderweise wirds bis Oldenburg wieder (mit BC25) teurer,
im VBN mit Nahverkehr für 11,30€ zu haben, bei der Bahn im IC bis Bremen und dann NV für 12,75€
Was ist aber in dem Fall, wo Start- und/oder Zielbahnhof gar nicht vom Fernverkehr angefahren wird. Dann dürfte eine IC-Fahrkarte gar nicht ausstellbar sein, da man ja eine Anschlussfahrt im NV benutzen muss, um die Verbindung in seiner Gesamtheit überhaupt fahren zu können.
Ich gratuliere der Bahn zum "intelligenten" Tarifsystem ;)
DG, Sonntag, 05.02.2012, 23:07 (vor 5175 Tagen) @ ICE-T-Fan
Was ist aber in dem Fall, wo Start- und/oder Zielbahnhof gar nicht vom Fernverkehr angefahren wird. Dann dürfte eine IC-Fahrkarte gar nicht ausstellbar sein, da man ja eine Anschlussfahrt im NV benutzen muss, um die Verbindung in seiner Gesamtheit überhaupt fahren zu können.
Auch das verkauft die Bahn aber gerne.
Für die Fahrt nach "Wüsting" (ich wusste bis eben nichtmal, dass es sowas gibt)
werden auch IC-Fahrscheine mit Umstieg in Bremen angeboten.
In Wüsting hält aber mit Sicherheit niemals ein Fernverkehrszug...
Ich gratuliere der Bahn zum "intelligenten" Tarifsystem ;)
GibmirZucker, Sonntag, 05.02.2012, 23:09 (vor 5175 Tagen) @ DG
Ne, aber bist Bremen ist ein IC vorgesehen. Das ist eine andere Sache. Von Bremen nach Wüsting bekommst dann wohl keine Fernverkehrsfarkarte.
Ich gratuliere der Bahn zum "intelligenten" Tarifsystem ;)
DG, Sonntag, 05.02.2012, 23:11 (vor 5175 Tagen) @ GibmirZucker
Ne, aber bist Bremen ist ein IC vorgesehen. Das ist eine andere Sache. Von Bremen nach Wüsting bekommst dann wohl keine Fernverkehrsfarkarte.
Sicherlich, aber ich dachte das wäre klar,
sowas kann ja sicher jeder anhand von ihm bekannten Bahnhöfen ausprobieren.
Ich gratuliere der Bahn zum "intelligenten" Tarifsystem ;)
ICE-T-Fan, Sonntag, 05.02.2012, 23:13 (vor 5175 Tagen) @ GibmirZucker
bearbeitet von ICE-T-Fan, Sonntag, 05.02.2012, 23:14
Laut Fabian wäre im Verbund nicht mal die Anschlussfahrt im NV gültig, wenn der Ausgangsbahnhof der IC-Fahrt auch im Verbund liegt. Somit dürfte die IC-Fahrkarte in der NWB nicht gelten, selbst wenn du vorher IC gefahren bist. ;)
Ich gratuliere der Bahn zum "intelligenten" Tarifsystem ;)
DG, Sonntag, 05.02.2012, 23:16 (vor 5175 Tagen) @ ICE-T-Fan
Laut Fabian wäre im Verbund nicht mal die Anschlussfahrt im NV gültig, wenn der Ausgangsbahnhof der IC-Fahrt auch im Verbund liegt. Somit dürfte die IC-Fahrkarte in der NWB nicht gelten, selbst wenn du vorher IC gefahren bist. ;)
Genau so interpretiere ich seine Posts auch,
habe das für mich bisher weder bestätigen noch verwerfen können.
Aber wie ich hier neulich gelernt habe gilt sowas (gekaufte Fahrkarte)
als individuelle Absprache und so eine hat vor allgemeinen Beförderungsbedingungen Vorrang ;D
NV als Anschluss in Verkehrsverbünden: Bahn ja, Bus nein
DG, Sonntag, 05.02.2012, 23:25 (vor 5175 Tagen) @ DG
Ich hab grad nochmal etwas rumgespielt und den Start auf Dörverden vorverlegt.
Legt man das Stück Dörverden - Verden im Bus zurück, weist einen die DB
darauf hin, dass online nur die Teilstrecke ab Verden verkauft werden kann.
Legt man das Stück Dörverden - Verden aber mit dem RE zurück,
erhöht sich der Preis leicht aber man erhält eine Fahrkarte für die Gesamtstrecke.
NV nach FV bei Lage der Gesamtstrecke im VBN unzulässig
michael_seelze, Montag, 06.02.2012, 01:00 (vor 5175 Tagen) @ ICE-T-Fan
Laut Fabian wäre im Verbund nicht mal die Anschlussfahrt im NV gültig, wenn der Ausgangsbahnhof der IC-Fahrt auch im Verbund liegt. Somit dürfte die IC-Fahrkarte in der NWB nicht gelten, selbst wenn du vorher IC gefahren bist. ;)
Richtig. Wenn man gemäß Punkt 1.4 BB Personenverkehr dazu im Tarif des VBN
nachschlägt, findet man unter Punkt I folgenden Satz:
Tickets des Fernverkehrs gelten in den Nahverkehrszügen ausschließlich für Fahrten aus dem Verbundraum hinaus bzw. hinein.
"Ungültige Fahrscheine zu verkaufen, heute im Angebot"
DG, Montag, 06.02.2012, 06:05 (vor 5175 Tagen) @ michael_seelze
bearbeitet von DG, Montag, 06.02.2012, 06:06
Laut Fabian wäre im Verbund nicht mal die Anschlussfahrt im NV gültig, wenn der Ausgangsbahnhof der IC-Fahrt auch im Verbund liegt. Somit dürfte die IC-Fahrkarte in der NWB nicht gelten, selbst wenn du vorher IC gefahren bist. ;)
Richtig. Wenn man gemäß Punkt 1.4 BB Personenverkehr dazu im Tarif des VBN
nachschlägt, findet man unter Punkt I folgenden Satz:Tickets des Fernverkehrs gelten in den Nahverkehrszügen ausschließlich für Fahrten aus dem Verbundraum hinaus bzw. hinein.
Also verkauft die Bahn (teilweise) ungültige Fahrscheine...
Schwammige Formulierung, denn...
DaniReu91, Worms, Montag, 06.02.2012, 09:46 (vor 5175 Tagen) @ michael_seelze
... bei strenger Auslegung könnte man ja auch folgendes sagen:
Verbindung:
München -> Bremen mit ICE
Bremen -> Delmenhorst mit NV
Laut den BB könnte man sagen, die Fahrkarte gilt auf dem Teilstück Bremen -> Delmenhorst nicht, da die Fahrt im NV nicht über die Verbundgrenzen hinausgeht.
Oder bin ich jetzt auf dem Holzweg?
Schwammige Formulierung, Zustimmung; Vorschläge zu 1.4 BB
michael_seelze, Montag, 06.02.2012, 10:40 (vor 5175 Tagen) @ DaniReu91
bearbeitet von michael_seelze, Montag, 06.02.2012, 10:41
... bei strenger Auslegung könnte man ja auch folgendes sagen:
Verbindung:
München -> Bremen mit ICE
Bremen -> Delmenhorst mit NV
Laut den BB könnte man sagen, die Fahrkarte gilt auf dem Teilstück Bremen -> Delmenhorst nicht, da die Fahrt im NV nicht über die Verbundgrenzen hinausgeht.
Oder bin ich jetzt auf dem Holzweg?
Das wäre ja dramatisch. Dann wären Fahrten im Vor- oder Nachlauf im NV zu FV-Fahrten innerhalb von Verkehrsverbünden ja generell nicht zugelassen.
Vielleicht sollte man den Fahrtbegriff auf die Gesamtstrecke ausweiten.
Dazu würde eine Umformulierung, wie vom User "Fabian Schuler" vorgeschlagen, gut sein.
Punkt 1.4 der BB Personenverkehr wäre demnach folgendermaßen zu fassen:
Diese Bedingungen gelten nicht für Fahrten [ausschließlich] in Zügen der Produktklasse C, die ausschließlich auf Strecken eines einzelnen Verkehrsverbundes, einer Tarifgemeinschaft oder eines S-Bahn-Tarifbereichs stattfinden;[...]
.
Alternativ könnte man auch formulieren:
Diese Bedingungen gelten nicht für Fahrten mit Fahrkarten [in Zügen = gestrichen] der Produktklasse C, die ausschließlich auf Strecken eines einzelnen Verkehrsverbundes, einer Tarifgemeinschaft oder eines S-Bahn-Tarifbereichs stattfinden; [...]
Schwammige Formulierung, Zustimmung; Vorschläge zu 1.4 BB
Fabian318, Münster i. W., Montag, 06.02.2012, 10:45 (vor 5175 Tagen) @ michael_seelze
... bei strenger Auslegung könnte man ja auch folgendes sagen:
Verbindung:
München -> Bremen mit ICE
Bremen -> Delmenhorst mit NV
Laut den BB könnte man sagen, die Fahrkarte gilt auf dem Teilstück Bremen -> Delmenhorst nicht, da die Fahrt im NV nicht über die Verbundgrenzen hinausgeht.
Oder bin ich jetzt auf dem Holzweg?
Das wäre ja dramatisch. Dann wären Fahrten im Vor- oder Nachlauf im NV zu FV-Fahrten innerhalb von Verkehrsverbünden ja generell nicht zugelassen.
Vielleicht sollte man den Fahrtbegriff auf die Gesamtstrecke ausweiten.
Natürlich mit "Fahrt" ist die gesamte Reise, wie auf der Fahrkarte eingetragen, gemeint.
Dazu würde eine Umformulierung, wie vom User "Fabian Schuler" vorgeschlagen, gut sein.
Punkt 1.4 der BB Personenverkehr wäre demnach folgendermaßen zu fassen:Diese Bedingungen gelten nicht für Fahrten [ausschließlich] in Zügen der Produktklasse C, die ausschließlich auf Strecken eines einzelnen Verkehrsverbundes, einer Tarifgemeinschaft oder eines S-Bahn-Tarifbereichs stattfinden;[...]
.
Alternativ könnte man auch formulieren:
Diese Bedingungen gelten nicht für Fahrten mit Fahrkarten [in Zügen = gestrichen] der Produktklasse C, die ausschließlich auf Strecken eines einzelnen Verkehrsverbundes, einer Tarifgemeinschaft oder eines S-Bahn-Tarifbereichs stattfinden; [...]
Die Bahn ist der Ansicht, dass alles korrekt formuliert sei:
Vielleicht VBN-Tarif bei Facebook anführen
michael_seelze, Montag, 06.02.2012, 11:24 (vor 5175 Tagen) @ Fabian318
Das wäre ja dramatisch. Dann wären Fahrten im Vor- oder Nachlauf im NV zu FV-Fahrten innerhalb von Verkehrsverbünden ja generell nicht zugelassen.
Vielleicht sollte man den Fahrtbegriff auf die Gesamtstrecke ausweiten.
Natürlich mit "Fahrt" ist die gesamte Reise, wie auf der Fahrkarte eingetragen, gemeint.
Dazu würde eine Umformulierung, wie vom User "Fabian Schuler" vorgeschlagen, gut sein.
Punkt 1.4 der BB Personenverkehr wäre demnach folgendermaßen zu fassen:Diese Bedingungen gelten nicht für Fahrten [ausschließlich] in Zügen der Produktklasse C, die ausschließlich auf Strecken eines einzelnen Verkehrsverbundes, einer Tarifgemeinschaft oder eines S-Bahn-Tarifbereichs stattfinden;[...]
.
Alternativ könnte man auch formulieren:
Diese Bedingungen gelten nicht für Fahrten mit Fahrkarten [in Zügen = gestrichen] der Produktklasse C, die ausschließlich auf Strecken eines einzelnen Verkehrsverbundes, einer Tarifgemeinschaft oder eines S-Bahn-Tarifbereichs stattfinden; [...]
Die Bahn ist der Ansicht, dass alles korrekt formuliert sei:
Ich habe mir das mal durchgelesen; vielleicht solltest Du den Satz aus dem Tarif des VBB (I A)
Tickets des Fernverkehrs gelten in den Nahverkehrszügen ausschließlich für Fahrten aus dem Verbundraum hinaus bzw. hinein.
dort einmal anführen.
Dem wäre noch die folgende Bestimmung anzufügen:
Teil II Beförderungsbedingungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), die die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG anwenden (BB EVU):
1.3. Im Bereich des Verkehrsverbundes Bremen/Niedersachsen (VBN) gelten die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Bremen /Niedersachsen (VBN) einschließlich des Teils B II (BB EVU). Bei Nutzung der Züge der DB Fernverkehr AG gelten die Bestimmungen gemäß BB-Personenverkehr.
Sobald ich in Bremen aus dem IC in einen NV-Zug umgestiegen bin, nutze ich jedoch keinen Zug der DB Fernverkehr AG mehr.
In der Nutzung des NV-Zuges besteht daher aus meiner Sicht weiterhin ein Problem, bei Beginn der Fahrt mit einem IC-Zug innerhalb des VBN.
Kommentar zum NWB-Beispiel bei Facebook
michael_seelze, Montag, 06.02.2012, 11:48 (vor 5175 Tagen) @ Fabian318
Die Bahn ist der Ansicht, dass alles korrekt formuliert sei:
"Sobald Sie ein Ticket für die Produktklasse A oder B haben, gilt der DB-Tarif."
In dieser Absolutheit zweifele ich die Aussage an.
Das hieße, mit einer Fahrkarte Münster -> Osnabrück PK A oder B kann ich auch NUR den Nahverkehr nutzen? Genau das wird von der Nordwestbahn offenbar bestritten.
.
Die NWB kann dies kaum bestreiten.
In deren ABB steht nämlich, dass
bei Fahrten, die die Grenze zwischen Verkehrsverbünden und/oder Tarifgeminschaften überschreiten (liegt in diesem Fall ja vor), die BB Personenverkehr gelten. Vgl. §1(2) b) und d).
Nur werden FK für die Produktklassen ICE und IC/EC nicht durch die Automaten der NWB verkauft. Vgl. §2 (3)
Bei Vorverkaufsstellen der NWB können solche Fahrkarten jedoch erworben werden. Vgl. §5 (1).
...wieder mal nur wildeste Spekulation...
sfn17, Mittwoch, 08.02.2012, 00:41 (vor 5173 Tagen) @ michael_seelze
Die Bahn ist der Ansicht, dass alles korrekt formuliert sei:
"Sobald Sie ein Ticket für die Produktklasse A oder B haben, gilt der DB-Tarif."
In dieser Absolutheit zweifele ich die Aussage an.
In dieser Absolutheit ist die Aussage vollkommen richtig. Ausnahmsweise haben die Vorbeter bei fb-DB mal recht.
Aus den großen BB die Nr. 2.4.4:
Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt, soweit keine Zugbindung besteht, auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse.
Abwärtskompatibilität ist also gegeben. Eine Fahrkarte mit ICE/IC-Anteil enthebt den Fahrgast jeglicher provinzieller Verbundregelung. Der KiN macht den Zangenabdruck und geht zufrieden weiter. Nie anders erlebt.
Der mehrfach zitierte Absatz 1.4.4. muss sprachlich nicht verändert werden: die Formulierung ausschließlich
auf Strecken eines einzelnen Verkehrsverbundes ist genau richtig: Mit einer FV-Fahrkarte fährt man nicht auf einer "Strecke eines Verkehrsverbunds", sondern auf einer Strecke der DB oder der üblichen EVU-Verdächtigen.
Dass eine FV-Fahrkarte in einem NV-Zug auf denselben Gleisen nicht gültig sein könnte, ist pure Fantasie.
Antwort des VBN
michael_seelze, Mittwoch, 08.02.2012, 00:56 (vor 5173 Tagen) @ sfn17
Die Bahn ist der Ansicht, dass alles korrekt formuliert sei:
"Sobald Sie ein Ticket für die Produktklasse A oder B haben, gilt der DB-Tarif."
In dieser Absolutheit zweifele ich die Aussage an.
In dieser Absolutheit ist die Aussage vollkommen richtig. Ausnahmsweise haben die Vorbeter bei fb-DB mal recht.
Ich lehne die Formulierung der "wildesten Spekulation" aus der Überschrift ab.
Wenn man den Tarif des VBN liest, könnte man zu dem von mir und dem User "Fabian Schuler" gezogenen Schluss kommen.
Aus den großen BB die Nr. 2.4.4:
Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt, soweit keine Zugbindung besteht, auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse.
Abwärtskompatibilität ist also gegeben. Eine Fahrkarte mit ICE/IC-Anteil enthebt den Fahrgast jeglicher provinzieller Verbundregelung. Der KiN macht den Zangenabdruck und geht zufrieden weiter. Nie anders erlebt.Der mehrfach zitierte Absatz 1.4.4. muss sprachlich nicht verändert werden: die Formulierung ausschließlich
auf Strecken eines einzelnen Verkehrsverbundes ist genau richtig: Mit einer FV-Fahrkarte fährt man nicht auf einer "Strecke eines Verkehrsverbunds", sondern auf einer Strecke der DB oder der üblichen EVU-Verdächtigen.
Ah, so langsam wir ein Schuh draus...also zieht die tarifliche anstatt der räumlichen Definition.
Dass eine FV-Fahrkarte in einem NV-Zug auf denselben Gleisen nicht gültig sein könnte, ist pure Fantasie.
Das ist etwas stark ausgedrückt.
Um einen ähnlich des Beispielfalles des Users "DG" gestalteten Sachverhalt klären zu können, habe ich eine Anfrage an den VBN gestellt, die ich mit der zugehörigen Antwort hier wiedergebe:
Anfrage:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zu Ihren Tarifbedingungen.
Im Abschnitt "A. Tarif des Verkehrsverbundes Bremen/Niedersachsen (VBN)" heißt es:
"I. Geltungsbereich
Tickets des Fernverkehrs gelten in den Nahverkehrszügen ausschließlich für Fahrten aus dem Ver-bundraum hinaus bzw. hinein."
Im Abschnitt B ist folgendes festgelegt:
"II Beförderungsbedingungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), die die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG anwenden (BB EVU)
1. Grundsätze
[...]
1.3. Im Bereich des Verkehrsverbundes Bremen/Niedersachsen (VBN) gelten die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Bremen /Niedersachsen (VBN) einschließlich des Teils B II ( BB EVU). Bei Nutzung der Züge der DB Fernverkehr AG gelten die Bestimmungen gemäß BB-Personenverkehr."
Wenn ich nun auf der Fahrt von Verden nach Wüsting im Abschnitt Verden-Bremen Hbf einen Zug der Produktklasse IC/EC der DB Fernverkehr AG und im Abschnitt Bremen Hbf-Hude-Wüsting die NWB nutzen möchte, wird mir durch die DB dafür eine durchgehende Fahrkarte verkauft (17,50€), obwohl die Gesamtstrecke innerhalb des VBN liegt.
Ist diese Fahrkarte dann im RE bzw. in der NWB gültig oder müsste ich mir für die Strecke Bremen Hbf-Wüsting eine neue Fahrkarte nach VBN-Tarif kaufen?
Die Antwort des VBN dazu lautet:
Sehr geehrter [xy],
für Relationen in denen Sie innerhalb des VBN-Gebietes auf Teilstrecken den IC nutzen können, werden von DB Fernverkehr Tickets nach dem Tarif des Fernverkehrs ausgegeben. Für die von Ihnen genannte Relation von Verden nach Wüsting können Sie das Ticket von DB Fernverkehr ab Bremen auch im RE bzw. der NWB nutzen.
NV-Nutzung anstatt FV mit FV-FK im VBN
michael_seelze, Mittwoch, 08.02.2012, 01:08 (vor 5173 Tagen) @ sfn17
Dass eine FV-Fahrkarte in einem NV-Zug auf denselben Gleisen nicht gültig sein könnte, ist pure Fantasie.
Würde man eine FV-FK Bremen Hbf-Delmenhorst kaufen und nur mit dem NV fahren (sprich eine Fahrt in Zügen der Produktklasse C ausschließlich auf den Strecken eines einzelnen Verkehrsverbundes durchführen), wäre das aber sowohl nach den BB Personenverkehr als auch nach dem VBN-Tarif unzulässig.
weiterhin: wilde Spekulation
sfn17, Mittwoch, 08.02.2012, 02:28 (vor 5173 Tagen) @ michael_seelze
Würde man eine FV-FK Bremen Hbf-Delmenhorst kaufen und nur mit dem NV fahren (sprich eine Fahrt in Zügen der Produktklasse C ausschließlich auf den Strecken eines einzelnen Verkehrsverbundes durchführen), wäre das aber sowohl nach den BB Personenverkehr als auch nach dem VBN-Tarif unzulässig.
Nein, beides falsch. Nach BB Personenverkehr ist die FV-FK in NV-Zügen der DB perfekt zulässig (nur die 76mal merkwürdige Lesart macht daraus ein "Problem"), und der VBN-Tarif ist blind für FV-FK.
Mit einer FV-FK der DB fährt man nach Haustarif der DB. Der FV-Fahrgast muss nichts von einem Verbund wissen, solange er in Zügen der DB fährt. Die RE Bremen-Delmenhorst sind also allemal zugelassen. Ist der NV-Zug von einem dritten EVU (hier: NWB), dann muss er bei diesem EVU vorab informieren, ob seine FV-FK dort anerkannt wird (und damit das EVU das anteilige Geld für die FV-FK von der DB bekommt). Das ist aber eine andere Baustelle und hat nichts mit merkwürdigen Lesarten zu tun - sondern man hat die BB dieses Drittunternehmens zu studieren.
Die Verbünde sind (üblicherweise) Verträge der Verkehrsunternehmen, die einen Einheitstarif für die verschiedenen Verkehrsmittel (Bahn, Bus, U-Bahn, etc.) vereinbaren. Jedes VU kann aber optional einen Haustarif für ihre eigenen Fahrzeuge anbieten, und solche Haustarife werden von Verbundregelungen regelmäßig nicht tangiert.
Das ist keine juristische Spitzfindigkeit, das ist völlig klar.
Der KiN wird sich über ängstliche Hintergedanken von manchen Tariflesern wundern und zufrieden weitergehen.
Re: wilde Spekulation
michael_seelze, Mittwoch, 08.02.2012, 03:24 (vor 5173 Tagen) @ sfn17
Würde man eine FV-FK Bremen Hbf-Delmenhorst kaufen und nur mit dem NV fahren (sprich eine Fahrt in Zügen der Produktklasse C ausschließlich auf den Strecken eines einzelnen Verkehrsverbundes durchführen), wäre das aber sowohl nach den BB Personenverkehr als auch nach dem VBN-Tarif unzulässig.
Nein, beides falsch. Nach BB Personenverkehr ist die FV-FK in NV-Zügen der DB perfekt zulässig (nur die 76mal merkwürdige Lesart macht daraus ein "Problem"), und der VBN-Tarif ist blind für FV-FK.
Warum kann dann der VBN in seinem Tarif schreiben, dass NV-Züge mit FV-FK nur bei Fahrten aus dem Verbundraum bzw. in ihn hinein genutzt werden können ?
Mit einer FV-FK der DB fährt man nach Haustarif der DB. Der FV-Fahrgast muss nichts von einem Verbund wissen, solange er in Zügen der DB fährt. Die RE Bremen-Delmenhorst sind also allemal zugelassen. Ist der NV-Zug von einem dritten EVU (hier: NWB), dann muss er bei diesem EVU vorab informieren, ob seine FV-FK dort anerkannt wird (und damit das EVU das anteilige Geld für die FV-FK von der DB bekommt). Das ist aber eine andere Baustelle und hat nichts mit merkwürdigen Lesarten zu tun - sondern man hat die BB dieses Drittunternehmens zu studieren.
Da die NWB die BB Personenverkehr anwendet, sollten keine Probleme auftreten.
Die Verbünde sind (üblicherweise) Verträge der Verkehrsunternehmen, die einen Einheitstarif für die verschiedenen Verkehrsmittel (Bahn, Bus, U-Bahn, etc.) vereinbaren. Jedes VU kann aber optional einen Haustarif für ihre eigenen Fahrzeuge anbieten, und solche Haustarife werden von Verbundregelungen regelmäßig nicht tangiert.
Das erklärt auch, warum der Haustarif der DB mit FV-Nutzung auf manchen Relationen billiger ist als der Verbundtarif, weil letzterer ja noch die Nutzuung anderer Verkehrsmittel umfasst.
Das ist keine juristische Spitzfindigkeit, das ist völlig klar.Der KiN wird sich über ängstliche Hintergedanken von manchen Tariflesern wundern und zufrieden weitergehen.
Das bedeutet ja, dass man mit dem Kauf einer FV-FK für eine Bahnstrecke innerhalb des Verbundes, gleichzeitig eine FK zur reinen Nutzung von Zügen der Produktklasse C besitzt.
Man muss also den Punkt 1.4 der BB Personenverkehr so lesen, dass sich das
"ausschließlich auf Strecken eines einzelnen Verkehrsverbundes, einer Tarifge-meinschaft oder eines S-Bahn-Tarifbereichs" nur auf diejenigen Strecken bezieht, für die keine FK der Produktklasse A oder B der DB erhältlich sind.
Re: wilde Spekulation
Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 08.02.2012, 11:07 (vor 5173 Tagen) @ michael_seelze
bearbeitet von Fabian318, Mittwoch, 08.02.2012, 11:10
Das ist keine juristische Spitzfindigkeit, das ist völlig klar.
Offensichtlich ja eben nicht.
Der KiN wird sich über ängstliche Hintergedanken von manchen Tariflesern wundern und zufrieden weitergehen.
Offensichtlich auch nicht. Genau das ist nämlich nicht passiert, das "zufrieden weitergehen", siehe Nordwestbahn-Beispiel.
Das bedeutet ja, dass man mit dem Kauf einer FV-FK für eine Bahnstrecke innerhalb des Verbundes, gleichzeitig eine FK zur reinen Nutzung von Zügen der Produktklasse C besitzt.
Man muss also den Punkt 1.4 der BB Personenverkehr so lesen, dass sich das
"ausschließlich auf Strecken eines einzelnen Verkehrsverbundes, einer Tarifge-meinschaft oder eines S-Bahn-Tarifbereichs" nur auf diejenigen Strecken bezieht, für die keine FK der Produktklasse A oder B der DB erhältlich sind.
Also wenn ich vorhabe, den Nahverkehrszug von Münster nach Osnabrück zu nutzen, dann bewege ich mich sowohl räumlich als auch tariflich ausschließlich auf Strecken eines Verkehrsverbundes. Ich weiß nicht, wie man da reininterpretieren kann, dies soll nur Strecken meinen, für die keine Fk PK A oder B erhältlich ist?
Dass sich "Strecken" tariflich und nicht räumlich definiert, akzeptiere ich. Damit ist es also kein Problem, innerhalb eines Verbundes sowohl Nah- als auch FV-Züge mit einer FV-Fk zu nutzen. Es fällt mir jedoch schwer, daraus zu interpretieren, dass bei einer reinen Nahverkehrsfahrt innerhalb eines Verbundes eine Fernverkehrsfahrkarte gültig sein, die nach einem Tarif erstellt ist, der keine Anwendung für die Fahrt findet.
Re: FV-FK für reine NV-Fahrten im Verbund
michael_seelze, Mittwoch, 08.02.2012, 12:47 (vor 5173 Tagen) @ Fabian318
Das ist keine juristische Spitzfindigkeit, das ist völlig klar.
Offensichtlich ja eben nicht.
Der KiN wird sich über ängstliche Hintergedanken von manchen Tariflesern wundern und zufrieden weitergehen.
Offensichtlich auch nicht. Genau das ist nämlich nicht passiert, das "zufrieden weitergehen", siehe Nordwestbahn-Beispiel.
Das bedeutet ja, dass man mit dem Kauf einer FV-FK für eine Bahnstrecke innerhalb des Verbundes, gleichzeitig eine FK zur reinen Nutzung von Zügen der Produktklasse C besitzt.
Man muss also den Punkt 1.4 der BB Personenverkehr so lesen, dass sich das
"ausschließlich auf Strecken eines einzelnen Verkehrsverbundes, einer Tarifge-meinschaft oder eines S-Bahn-Tarifbereichs" nur auf diejenigen Strecken bezieht, für die keine FK der Produktklasse A oder B der DB erhältlich sind.
Also wenn ich vorhabe, den Nahverkehrszug von Münster nach Osnabrück zu nutzen, dann bewege ich mich sowohl räumlich als auch tariflich ausschließlich auf Strecken eines Verkehrsverbundes.
Zu welchem einzelnen Verkehrsverbund gehören denn sowohl Münster als auch Osnabrück?
Ich weiß nicht, wie man da reininterpretieren kann, dies soll nur Strecken meinen, > für die keine Fk PK A oder B erhältlich ist?
Dass sich "Strecken" tariflich und nicht räumlich definiert, akzeptiere ich. Damit ist es also kein Problem, innerhalb eines Verbundes sowohl Nah- als auch FV-Züge mit einer FV-Fk zu nutzen. Es fällt mir jedoch schwer, daraus zu interpretieren, dass bei einer reinen Nahverkehrsfahrt innerhalb eines Verbundes eine Fernverkehrsfahrkarte gültig sein, die nach einem Tarif erstellt ist, der keine Anwendung für die Fahrt findet.
Sobald eine FV-FK drei FV-Halte in einem Verbund abdeckt, könnte man jeweils behaupten, auf der Folge-/Anfangsstrecke den IC nutzen zu wollen/genutzt zu haben.
Bei einer Fahrt Bremen Hbf-Delmenhorst mit einer IC-FK sieht das dann wohl anders aus.
Der User "sfn17" meint ja, dass man da NV fahren könnte, weil der VBN-Tarif keinen Zugriff auf Einzelfahrkarten des Fernverkehrs habe.
Vielleicht sollte ich noch eine weitere Anfrage an den VBN stellen. Was meinst Du?
Re: FV-FK für reine NV-Fahrten im Verbund
Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 08.02.2012, 17:53 (vor 5172 Tagen) @ michael_seelze
bearbeitet von Fabian318, Mittwoch, 08.02.2012, 17:54
Zu welchem einzelnen Verkehrsverbund gehören denn sowohl Münster als auch Osnabrück?
Zur Verkehrsgemeinschaft Münsterland.
Der User "sfn17" meint ja, dass man da NV fahren könnte, weil der VBN-Tarif keinen Zugriff auf Einzelfahrkarten des Fernverkehrs habe.
Aber die Bahn hat Zugriff auf ihre Bestimmungen und gemäß ihrer Bestimmungen kommt ihr Tarif nicht zur Anwendung. Eigentlich ist es meines Erachtens auch egal, ob diesbezüglich was in den VBN-Tarifbestimmungen steht.
Re: FV-FK für reine NV-Fahrten im Verbund + VGM/VOS
michael_seelze, Mittwoch, 08.02.2012, 23:51 (vor 5172 Tagen) @ Fabian318
Zu welchem einzelnen Verkehrsverbund gehören denn sowohl Münster als auch Osnabrück?
Zur Verkehrsgemeinschaft Münsterland.
Münster gehört zur Verkehrsgemeinschaft Münsterland, die den Münsterlandtarif anwendet. Osnabrück gehört zur Verkehrsgemeinschaft Osnabrück (VOS). Das sind für mich zwei Tarifgemeinschaften, auch wenn es eine Übergangsregelung mit Tarifanerkennung gibt.
Der User "sfn17" meint ja, dass man da NV fahren könnte, weil der VBN-Tarif keinen Zugriff auf Einzelfahrkarten des Fernverkehrs habe.
Aber die Bahn hat Zugriff auf ihre Bestimmungen und gemäß ihrer Bestimmungen kommt ihr Tarif nicht zur Anwendung. Eigentlich ist es meines Erachtens auch egal, ob diesbezüglich was in den VBN-Tarifbestimmungen steht.
Ich habe diesbezüglich mal VBN(erneut) und Bahn kontaktiert.
Re: FV-FK für reine NV-Fahrten im Verbund + VGM/VOS
Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 09.02.2012, 00:00 (vor 5172 Tagen) @ michael_seelze
Zu welchem einzelnen Verkehrsverbund gehören denn sowohl Münster als auch Osnabrück?
Zur Verkehrsgemeinschaft Münsterland.
Münster gehört zur Verkehrsgemeinschaft Münsterland, die den Münsterlandtarif anwendet. Osnabrück gehört zur Verkehrsgemeinschaft Osnabrück (VOS). Das sind für mich zwei Tarifgemeinschaften, auch wenn es eine Übergangsregelung mit Tarifanerkennung gibt.
Der VOS-Tarif gilt nicht in Zügen (außer spezieller VOS-Plus-Tarif für die Nordwestbahn Richtung Bielefeld). Osnabrück ist vollständiges VGM-Tarifgebiet, nur die Busse haben ihre eigene Tarifgemeinschaft bei Reisen nur innerhalb des VOS. Ob Übergangstarif oder nicht, dann handelt es sich dennoch um Fahrten innerhalb eines einzigen Verbundtarifs, daher ist auch eine PK C-Fk nicht erhältlich. http://vgm-vrl.de/home/pdf/1_Tarifgebietsuebersicht%20VGM.pdf
Der NRW-Tarif ist hier übrigens auch als ein Verkehrsverbund zu sehen. So gibt es keine BB Bahn-Fahrkarte für Münster - Köln, obwohl auf der Strecke sogar fünf Tarifgemeinschaften gelten: VGM, VRL, VRR, VRS, NRW-Tarif.
Aber eigentlich ist es auch egal. Statt Münster - Osnabrück können wir auch wahlweise Münster - Rheine, oder Münster - Hamm oder eine der 73 000 weiteren FV-Fahrmöglichkeiten in einem Verbund nehmen. ;-)
Ich habe diesbezüglich mal VBN(erneut) und Bahn kontaktiert.
Gut, ich bin gespannt. Ich denke, dass man den Punkt 1.4 deutlich einfacher gestalten könnte. Siehe oben: Bedeutet "eines einzelnen Verbundtarifes" gleich "genau eines"? Dann wäre Düsseldorf - Köln so ein Fall, da gibt es nämlich auch mehr als einen. Eher würde ich schreiben: "ein durchgehender Verbundtarif".
Re: FV-FK für reine NV-Fahrten im Verbund + VGM/VOS
michael_seelze, Donnerstag, 09.02.2012, 00:14 (vor 5172 Tagen) @ Fabian318
bearbeitet von michael_seelze, Donnerstag, 09.02.2012, 00:14
Zu welchem einzelnen Verkehrsverbund gehören denn sowohl Münster als auch Osnabrück?
Zur Verkehrsgemeinschaft Münsterland.
Münster gehört zur Verkehrsgemeinschaft Münsterland, die den Münsterlandtarif anwendet. Osnabrück gehört zur Verkehrsgemeinschaft Osnabrück (VOS). Das sind für mich zwei Tarifgemeinschaften, auch wenn es eine Übergangsregelung mit Tarifanerkennung gibt.
Der VOS-Tarif gilt nicht in Zügen (außer spezieller VOS-Plus-Tarif für die Nordwestbahn Richtung Bielefeld). Osnabrück ist vollständiges VGM-Tarifgebiet, nur die Busse haben ihre eigene Tarifgemeinschaft bei Reisen nur innerhalb des VOS. Ob Übergangstarif oder nicht, dann handelt es sich dennoch um Fahrten innerhalb eines einzigen Verbundtarifs, daher ist auch eine PK C-Fk nicht erhältlich. http://vgm-vrl.de/home/pdf/1_Tarifgebietsuebersicht%20VGM.pdf
Die Übersicht hatte ich auch zur Rate gezogen. Osnabrück liegt außerhalb der Grenzen des Gemeinschaftsraumes. Aber im Grunde genommen wirst Du Recht haben.
Der NRW-Tarif ist hier übrigens auch als ein Verkehrsverbund zu sehen. So gibt es keine BB Bahn-Fahrkarte für Münster - Köln, obwohl auf der Strecke sogar fünf Tarifgemeinschaften gelten: VGM, VRL, VRR, VRS, NRW-Tarif.Aber eigentlich ist es auch egal. Statt Münster - Osnabrück können wir auch wahlweise Münster - Rheine, oder Münster - Hamm oder eine der 73 000 weiteren FV-Fahrmöglichkeiten in einem Verbund nehmen. ;-)
Ich habe diesbezüglich mal VBN(erneut) und Bahn kontaktiert.
Gut, ich bin gespannt. Ich denke, dass man den Punkt 1.4 deutlich einfacher gestalten könnte. Siehe oben: Bedeutet "eines einzelnen Verbundtarifes" gleich "genau eines"? Dann wäre Düsseldorf - Köln so ein Fall, da gibt es nämlich auch mehr als einen. Eher würde ich schreiben: "ein durchgehender Verbundtarif".
Meine Kontaktaufnahme bezog sich auf eine frage anhand eines konkreten Beispiels.
Verbesserungsvorschläge zu Punkt 1.4 BB Personenverkehr wurden von mir (noch) nicht versandt.
Wir sollten uns bei der Diskussion von Bedeutungen an die Formulierung aus den BB
der Bahn halten:
Strecken eines einzelnen Verkehrsverbundes, einer Tarifgemeinschaft oder eines S-Bahn-Tarifbereichs
Hattest Du schon den Verbesserungsvorschlag an die DB gesandt? Vielleicht könnte man da den Abschnitt "oder eines durchgehenden Verbundtarifes" aufnehmen.
Re: FV-FK für reine NV-Fahrten im Verbund + VGM/VOS
Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 09.02.2012, 00:20 (vor 5172 Tagen) @ michael_seelze
Die Übersicht hatte ich auch zur Rate gezogen. Osnabrück liegt außerhalb der Grenzen des Gemeinschaftsraumes. Aber im Grunde genommen wirst Du Recht haben.
Es liegt außerhalb der Grenzen, ist aber trotzdem volles Tarifzone und kein Übergangstarif meiner Ansicht nach (auch wenn er im Tarif so genannt wird), weil ein wichtiges Element fehlt: Innerhalb dieser "Übergangs"-Tarifzone gilt auch der VGM-Tarif, sonst kommt ja für Fahrten innerhalb solch einer Tarifzone der benachbarte Tarif zur Anwendung, beispielsweise im VRS-Übergang von Köln nach Düsseldorf. Mit Enschede ist es übrigens ähnlich, für Fahrten innerhalb von Enschede besteht hier sogar Wahlmöglichkeit zwischen dem NS-Tarif und dem VGM-Tarif (Enschede - Glanerbrug: 2,20 zu 2,40).
Hattest Du schon den Verbesserungsvorschlag an die DB gesandt? Vielleicht könnte man da den Abschnitt "oder eines durchgehenden Verbundtarifes" aufnehmen.
Nein, noch nicht. - Weil sich die Sache mit der "Strecke" ja eigentlich geklärt hat, auch wenn es meines Erachtens unglücklich formuliert ist.
OT: Übergangstarife zwischen Verkehrsverbünden
michael_seelze, Donnerstag, 09.02.2012, 00:29 (vor 5172 Tagen) @ Fabian318
Die Übersicht hatte ich auch zur Rate gezogen. Osnabrück liegt außerhalb der Grenzen des Gemeinschaftsraumes. Aber im Grunde genommen wirst Du Recht haben.
Es liegt außerhalb der Grenzen, ist aber trotzdem volles Tarifzone und kein Übergangstarif meiner Ansicht nach (auch wenn er im Tarif so genannt wird), weil ein wichtiges Element fehlt: Innerhalb dieser "Übergangs"-Tarifzone gilt auch der VGM-Tarif, sonst kommt ja für Fahrten innerhalb solch einer Tarifzone der benachbarte Tarif zur Anwendung, beispielsweise im VRS-Übergang von Köln nach Düsseldorf. Mit Enschede ist es übrigens ähnlich, für Fahrten innerhalb von Enschede besteht hier sogar Wahlmöglichkeit zwischen dem NS-Tarif und dem VGM-Tarif (Enschede - Glanerbrug: 2,20 zu 2,40).
Es ist bei Übergangstarifen zwischen zwei Verkehrsverbünden/-gemeinschaften oft so, dass nur der Tarif eines der beiden Verbünde für die verbundraumübergreifende Fahrt gilt.
OT: Übergangstarife zwischen Verkehrsverbünden
Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 09.02.2012, 00:36 (vor 5172 Tagen) @ michael_seelze
bearbeitet von Fabian318, Donnerstag, 09.02.2012, 00:37
Es liegt außerhalb der Grenzen, ist aber trotzdem volles Tarifzone und kein Übergangstarif meiner Ansicht nach (auch wenn er im Tarif so genannt wird), weil ein wichtiges Element fehlt: Innerhalb dieser "Übergangs"-Tarifzone gilt auch der VGM-Tarif, sonst kommt ja für Fahrten innerhalb solch einer Tarifzone der benachbarte Tarif zur Anwendung, beispielsweise im VRS-Übergang von Köln nach Düsseldorf. Mit Enschede ist es übrigens ähnlich, für Fahrten innerhalb von Enschede besteht hier sogar Wahlmöglichkeit zwischen dem NS-Tarif und dem VGM-Tarif (Enschede - Glanerbrug: 2,20 zu 2,40).
Es ist bei Übergangstarifen zwischen zwei Verkehrsverbünden/-gemeinschaften oft so, dass nur der Tarif eines der beiden Verbünde für die verbundraumübergreifende Fahrt gilt.
Moment, ich meinte jetzt eher die Besonderheit, dass für Fahrten innerhalb einer Übergangs-Tarifzone der benachbarte Verbundtarif gilt, also eben die nicht verbundraumüberschreitende Fahrt, aber doch die Fahrt außerhalb des eigentlichen Verbundgebietes. Zwischen Osnabrück Altstadt und Osnabrück Hbf kommt ausschließlich der VGM-Tarif zur Anwendung, das wäre so, als wenn zwischen Düsseldorf-Benrath und Düsseldorf Hbf ausschl. der VRS-Tarif zur Anwendung käme.
Insofern auch meine Ansicht, dass es sich mit Osnabrück und Enschede nicht um einen Übergangstarif, sondern eher um eine Tarifraumerweiterung handelt. Für den Übergangstarif fehlt einfach der zweite Verbund.
FV-FK für reine NV-Fahrten im Verbund - Antworten DB
michael_seelze, Donnerstag, 09.02.2012, 18:17 (vor 5171 Tagen) @ Fabian318
Ich habe diesbezüglich mal VBN(erneut) und Bahn kontaktiert.
Gut, ich bin gespannt. Ich denke, dass man den Punkt 1.4 deutlich einfacher gestalten könnte. Siehe oben: Bedeutet "eines einzelnen Verbundtarifes" gleich "genau eines"? Dann wäre Düsseldorf - Köln so ein Fall, da gibt es nämlich auch mehr als einen. Eher würde ich schreiben: "ein durchgehender Verbundtarif".
Ich habe inzwischen Antwort von der DB erhalten.
Konkret hatte ich nach der Nutzung der RE-Züge zwischen Bremen Hbf und Delmenhorst
mit einer PK IC/EC-FK für dieselbe Strecke gefragt und auf die Punkte 1.4 und 2.4.4 der BB zitiert. Letzterer Punkt war vom User "sfn 17" ins Feld geführt worden.
Die Antworten gebe ich im Folgenden paraphrasiert wieder.
DB Vertrieb:
Die Nutzung der Produkklasse C gemäß 2.4.4 sei kein Problem, da sich Punkt 1.4 nur auf Zugbindungen beziehe und nicht relevant sei.
Sehr interessante Auslegung.
DB Kundendialog FV:
Man darf mit einer FK der Produktklasse B auf den Strecken einen einzelnen Verkehrsverbundes nur Züge dieser Produktklasse nutzen. Für Fahrten in der Produktklasse C benötigt man eine Fahrkarte des jeweiligen Verbundes.
Das bestätigt die Interpretation des Users "Fabian Schuler" und meinige.
Eine dritte Antwort sowie die des VBN steht noch aus.
Korrektur: Lese: "in diesem Fall nicht relavant sei"
michael_seelze, Donnerstag, 09.02.2012, 18:45 (vor 5171 Tagen) @ michael_seelze
- kein Text -
FV-FK für reine NV-Fahrten im Verbund - Antworten DB Fazit
michael_seelze, Freitag, 10.02.2012, 13:34 (vor 5171 Tagen) @ michael_seelze
Ich habe diesbezüglich mal VBN(erneut) und Bahn kontaktiert.
Gut, ich bin gespannt. Ich denke, dass man den Punkt 1.4 deutlich einfacher gestalten könnte. Siehe oben: Bedeutet "eines einzelnen Verbundtarifes" gleich "genau eines"? Dann wäre Düsseldorf - Köln so ein Fall, da gibt es nämlich auch mehr als einen. Eher würde ich schreiben: "ein durchgehender Verbundtarif".
Ich habe inzwischen Antwort von der DB erhalten.
Konkret hatte ich nach der Nutzung der RE-Züge zwischen Bremen Hbf und Delmenhorst
mit einer PK IC/EC-FK für dieselbe Strecke gefragt und auf die Punkte 1.4 und 2.4.4 der BB zitiert. Letzterer Punkt war vom User "sfn 17" ins Feld geführt worden.
Die Antworten gebe ich im Folgenden paraphrasiert wieder.DB Vertrieb:
Die Nutzung der Produkklasse C gemäß 2.4.4 sei kein Problem, da sich Punkt 1.4 nur auf Zugbindungen beziehe und in diesem Fall nicht relevant sei.Sehr interessante Auslegung.
DB Vertrieb 2:
Es wird auf die Einhaltung der Wegenangaben auf der FK hingewiesen; ansonsten sei die Nutzung der Regionalzüge mit IC/EC-FK möglich.
Punkt 1.4 beziehe sich lediglich auf den Geltungsbereich der BB der DB.
Letzteres war ja gerade das hier diskutierte Problem
DB Kundendialog FV:
Man darf mit einer FK der Produktklasse B auf den Strecken einen einzelnen Verkehrsverbundes nur Züge dieser Produktklasse nutzen. Für Fahrten in der Produktklasse C benötigt man eine Fahrkarte des jeweiligen Verbundes.Das bestätigt die Interpretation des Users "Fabian Schuler" und meinige.
Fazit:
Die Stellen bei der DB haben einmal das Problem dem Anschein nach nicht verstanden, ein anderes Mal eine eigenartige Auslegung von Punkt 1.4 vorgenommen und Punkt 2.4.4
der BB Personenverkehr den Vorzug gegeben
und im dritten Fall die Interpretation des Users "Fabian Schuler" und meinige bestätigt und die Nutzung von Zügen der Produktklasse C innerhalb eines Verbundes mit IC/EC-FK nicht erlaubt.
FV-FK für reine NV-Fahrten im Verbund - Antwort VBN
michael_seelze, Freitag, 10.02.2012, 14:03 (vor 5171 Tagen) @ michael_seelze
Ich habe diesbezüglich mal VBN(erneut) und Bahn kontaktiert.
Gut, ich bin gespannt. Ich denke, dass man den Punkt 1.4 deutlich einfacher gestalten könnte. Siehe oben: Bedeutet "eines einzelnen Verbundtarifes" gleich "genau eines"? Dann wäre Düsseldorf - Köln so ein Fall, da gibt es nämlich auch mehr als einen. Eher würde ich schreiben: "ein durchgehender Verbundtarif".
Ich habe inzwischen Antwort von der DB erhalten.
Konkret hatte ich nach der Nutzung der RE-Züge zwischen Bremen Hbf und Delmenhorst
mit einer PK IC/EC-FK für dieselbe Strecke gefragt und auf die Punkte 1.4 und 2.4.4 der BB zitiert. Letzterer Punkt war vom User "sfn 17" ins Feld geführt worden.
Die Antworten gebe ich im Folgenden paraphrasiert wieder.DB Vertrieb:
Die Nutzung der Produkklasse C gemäß 2.4.4 sei kein Problem, da sich Punkt 1.4 nur auf Zugbindungen beziehe und in diesem Fall nicht relevant sei.Sehr interessante Auslegung.
DB Vertrieb 2:
Es wird auf die Einhaltung der Wegenangaben auf der FK hingewiesen; ansonsten sei die Nutzung der Regionalzüge mit IC/EC-FK möglich.
Punkt 1.4 beziehe sich lediglich auf den Geltungsbereich der BB der DB.Letzteres war ja gerade das hier diskutierte Problem
DB Kundendialog FV:
Man darf mit einer FK der Produktklasse B auf den Strecken einen einzelnen Verkehrsverbundes nur Züge dieser Produktklasse nutzen. Für Fahrten in der Produktklasse C benötigt man eine Fahrkarte des jeweiligen Verbundes.Das bestätigt die Interpretation des Users "Fabian Schuler" und meinige.
Fazit:
Die Stellen bei der DB haben einmal das Problem dem Anschein nach nicht verstanden, ein anderes Mal eine eigenartige Auslegung von Punkt 1.4 vorgenommen und Punkt 2.4.4
der BB Personenverkehr den Vorzug gegeben
und im dritten Fall die Interpretation des Users "Fabian Schuler" und meinige bestätigt und die Nutzung von Zügen der Produktklasse C innerhalb eines Verbundes mit IC/EC-FK nicht erlaubt.
Hier noch die Paraphrasierung der Antwort des VBN:
FV-Tickets sind grundsätzlich abwärtskompatibel und gelten daher auch in den NV-Zügen (RE und NWB).
weiterhin: wilde Spekulation
Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 08.02.2012, 11:14 (vor 5173 Tagen) @ sfn17
Mit einer FV-FK der DB fährt man nach Haustarif der DB.
Richtig, das bestreitet auch niemand. Nur kann ich mit einer Fahrkarte nach dem Haustarif der DB nur Züge nutzen, in dem der Haustarif der DB Gültigkeit hat. Und das hat er auch in DB-Zügen nicht, wenn ich ausschließlich auf den Strecken eines einzelnen Verkehrsverbundes unterwegs bin. Fahre ich mit einer Fahrkarte, deren Tarif in dem von mir gewählten Zug nicht zur Anwendung kommt, ist natürlich die Fahrkarte auch nicht gültig.
NV nach FV mit 1 FK bei Gesamtstrecke im VBN unzulässig
michael_seelze, Montag, 06.02.2012, 12:02 (vor 5175 Tagen) @ michael_seelze
Laut Fabian wäre im Verbund nicht mal die Anschlussfahrt im NV gültig, wenn der Ausgangsbahnhof der IC-Fahrt auch im Verbund liegt. Somit dürfte die IC-Fahrkarte in der NWB nicht gelten, selbst wenn du vorher IC gefahren bist. ;)
Richtig. Wenn man gemäß Punkt 1.4 BB Personenverkehr dazu im Tarif des VBN
nachschlägt, findet man unter Punkt I folgenden Satz:Tickets des Fernverkehrs gelten in den Nahverkehrszügen ausschließlich für Fahrten aus dem Verbundraum hinaus bzw. hinein.
So sieht es übrigens auch der VBN in dessen Forum.
Ein sehr ähnlicher Fall wurde im VBN-Forum im September 2011 diskutiert:
Siehe hier.
NV nach FV mit 1 FK bei Gesamtstrecke im VBN unzulässig
Fabian318, Münster i. W., Montag, 06.02.2012, 13:25 (vor 5175 Tagen) @ michael_seelze
Tickets des Fernverkehrs gelten in den Nahverkehrszügen ausschließlich für Fahrten aus dem Verbundraum hinaus bzw. hinein.
So sieht es übrigens auch der VBN in dessen Forum.
Ein sehr ähnlicher Fall wurde im VBN-Forum im September 2011 diskutiert:
Siehe hier.
Ist wieder die Frage, welche Verbunddefinition zugrunde gelegt wird: Räumlich fährt man von Verden nach Oldenburg (IC bis Bremen) nicht in den Verbund hinein, tariflich schon.
@Fabian Schuler: Du hast Post zum Thema.
michael_seelze, Montag, 06.02.2012, 21:14 (vor 5174 Tagen) @ Fabian318
- kein Text -
Ich gratuliere der Bahn zum "intelligenten" Tarifsystem ;)
GibmirZucker, Sonntag, 05.02.2012, 23:08 (vor 5175 Tagen) @ ICE-T-Fan
Hm, wird dann im Ausland eine Fahrkarte etwa Weimar-Gera verkauft (Schweiz, Österreich?). Das wäre dann wohl zum ICE-Tarif, oder?
Ich gratuliere der Bahn zum "intelligenten" Tarifsystem ;)
ICE-T-Fan, Sonntag, 05.02.2012, 23:12 (vor 5175 Tagen) @ GibmirZucker
Nö, du kannst auch bei der ÖBB und SBB eine innerdeutsche Fahrkarte zum C-Tarif kaufen, glaube ich zumindest.
Ich gratuliere der Bahn zum "intelligenten" Tarifsystem ;)
GibmirZucker, Sonntag, 05.02.2012, 23:14 (vor 5175 Tagen) @ ICE-T-Fan
Wirklich? Ich dachte die Verrechnen immer den ICE-Tarif. Die wichtige Frage aber war, ob man da auch Fahrkarten (egal ob A oder C Tarif) im innerdeutschen Verkehr bekommt.
Ich gratuliere der Bahn zum "intelligenten" Tarifsystem ;)
Fabian318, Münster i. W., Sonntag, 05.02.2012, 23:23 (vor 5175 Tagen) @ ICE-T-Fan
Nö, du kannst auch bei der ÖBB und SBB eine innerdeutsche Fahrkarte zum C-Tarif kaufen, glaube ich zumindest.
War das nicht mal nur für besondere grenznahe Relationen? Denn ansonsten wird ja der SCIC-Tarif ganz normal berechnet, der keine Produktdifferenzierung kennt. Und übrigens auch keine merkwürdig formulierte Klausel 1.4. ;)
Ich gratuliere der Bahn zum "intelligenten" Tarifsystem ;)
GibmirZucker, Sonntag, 05.02.2012, 23:31 (vor 5175 Tagen) @ Fabian318
Ich hoffe die Fahrkartenoptimierer schlafen schon, sonst kommen sie noch auf ganz böse Gedanken:-)
Konkretes Beispiel im VBN
GibmirZucker, Sonntag, 05.02.2012, 22:54 (vor 5175 Tagen) @ Fabian318
Der Zub müsste ja dann nachweisen, dass man von Anbeginn nicht im Sinn hatte, den Fernverkehr nicht zu nutzen. Konkret für Erfurt-Gera bedeutet das: Du kaufst Fernverkehr, der IC hat aber Verspätung, Anschluss in Weimar würde nicht klappen, also muss (das sehen so die Fahrgastrechte, eine Entschädigung weil der Anschluss nicht geklappt hätte gibt es nicht, da man mit Nahverkehr pünktlich ankommen würde) der Nahverkehr genutzt werden. Also könnte er nur motzen, wenn der IC wirklich auf die Minute pünktlich war und man nicht aus Angst vor Anschlussbruch auf den Nahverkehr ausgewichen wäre.
Abgesehen davon könntest erst noch einen Rechtsirrtum geltend machen, da es nicht zumutbar ist, die Beförderungsbedingungen detailliert zu lesen, auf der Fahrkarte eindeutig Erfurt-Gera steht und jeder Mitarbeiter der DB dir sicher sagen wird, dass Fernverkehrsfahrkarten ohne Zugbindung auch im Nahverkehr gelten.
Konkretes Beispiel im VBN
Fabian318, Münster i. W., Sonntag, 05.02.2012, 22:56 (vor 5175 Tagen) @ GibmirZucker
Abgesehen davon könntest erst noch einen Rechtsirrtum geltend machen, da es nicht zumutbar ist, die Beförderungsbedingungen detailliert zu lesen, auf der Fahrkarte eindeutig Erfurt-Gera steht und jeder Mitarbeiter der DB dir sicher sagen wird, dass Fernverkehrsfahrkarten ohne Zugbindung auch im Nahverkehr gelten.
Eben.
im VMT nicht anders
GibmirZucker, Sonntag, 05.02.2012, 22:37 (vor 5175 Tagen) @ ICE-T-Fan
Da lohnt es sich ja schon beinahe sich an einer beliebigen Thüringer Hochschule zu immatrikulieren, sollte ein paar Semester lang kein Problem sein:-)
im VMT nicht anders
ICE-T-Fan, Sonntag, 05.02.2012, 22:38 (vor 5175 Tagen) @ GibmirZucker
Da lohnt es sich ja schon beinahe sich an einer beliebigen Thüringer Hochschule zu immatrikulieren, sollte ein paar Semester lang kein Problem sein:-)
War ich 12 Semester (einmal 4 und einmal 8), geht also nicht mehr ;-(