Fahrgastrechte: Wieso nicht zwingend Aufpreiskauf nötig ? (Fahrkarten und Angebote)
ICE 1612, Mittwoch, 18.01.2012, 08:37 (vor 5403 Tagen)
Hallo, liebes Forum,
demnächst möchte ich von Augsburg Hbf nach Hemsbach fahren, und zwar mit folgender Verbindung:
Augsburg Hbf ab 16:17 EC 1112
Weinheim(B) an 18:59
Fahrgastrechte: Wieso nicht zwingend Aufpreiskauf nötig ?
ICE 1612, Mittwoch, 18.01.2012, 08:43 (vor 5403 Tagen) @ ICE 1612
bearbeitet von ICE 1612, Mittwoch, 18.01.2012, 08:44
Hallo, liebes Forum,
demnächst möchte ich von (Donauwörth über) Augsburg Hbf nach Hemsbach fahren, und zwar mit folgender Verbindung:
Augsburg Hbf ab 16:17 EC 1112
Weinheim(B) an 18:59
ab 19:10 RB 38634
Hemsbach an 19:13
Nun hat der EC 1112 ja öfters mal mehr als 10 Minuten Verspätung, sodass der Anschluss gefährdet sein könnte und ich somit erst um 19:43 (bzw. 19:49) in Hemsbach wäre. Deswegen möchte ich früher am Bahnhof sein, um im Fall des Falles folgende ICE-Verbindung unter Anwendung der 20-Minuten-Regel zu nutzen:
Augsburg Hbf ab 16:03 ICE 514
Mannheim Hbf an 18:27
ab 18:45 RB 38634
Hemsbach an 19:13
Nun wurde schon öfters geschrieben, dass man hierfür nicht extra eine neue Fahrkarte/ den Aufpreis lösen MUSS (was aus Zeitmangel schwierig werden könnte), sondern einfach in den anderen Zug einsteigen kann. Wenn ich aber einen besonders kritischen ZuB erwische: Worauf kann ich ihn verweisen? Wo steht das? (Bitte ggf. um Link)
Liebe Grüße,
ICE 1612
! Link zum Angebot der Deutschen Bahn
GUM, Mittwoch, 18.01.2012, 09:45 (vor 5403 Tagen) @ ICE 1612
http://www.bahn.de/p/view/service/fahrgastrechte/nationale_regelungen.shtml
Punkt 3 "Weiterfahrt mit einem anderen Zug"
Wünsche angenehme Reise!
Grüße GUM
! Link zum Angebot der Deutschen Bahn
ICE 1612, Mittwoch, 18.01.2012, 09:48 (vor 5403 Tagen) @ GUM
die Betonung liegt auf "Fahrkarten des Nahverkehrs", oder? Deswegen fällt mein EC-Ticket nicht drunter...
Danke, ICE 1612
Die Frage verstehe ich nicht ganz
GUM, Mittwoch, 18.01.2012, 09:50 (vor 5403 Tagen) @ ICE 1612
bearbeitet von GUM, Mittwoch, 18.01.2012, 09:51
die Betonung liegt auf "Fahrkarten des Nahverkehrs", oder? Deswegen fällt mein EC-Ticket nicht drunter...
Danke, ICE 1612
Du hast doch eine durchgehende Reisekette gebucht und leidest quasi unter dem Anschlussverlust am Umsteigebahnhof. Dann müsste meiner Meinung nach die Beförderung im schnellsten nachfolgenden Zug möglich sein.
Es sei denn Du hast mit einem Länder-Ticket / Wochenend-Ticket oder so gestückelt.
Der Erstattungsanspruch bei Verspätung ist ja oben ziemlich genau aufgeschlüsselt zwischen normalen Fahrkarten und Zeitkarten. Die Anschlussregelung gilt für praktisch alle Kategorien.
Info wäre nett.
Die Frage verstehe ich nicht ganz
ICE 1612, Mittwoch, 18.01.2012, 10:13 (vor 5403 Tagen) @ GUM
bearbeitet von ICE 1612, Mittwoch, 18.01.2012, 10:15
die Betonung liegt auf "Fahrkarten des Nahverkehrs", oder? Deswegen fällt mein EC-Ticket nicht drunter...
Du hast doch eine durchgehende Reisekette gebucht und leidest quasi unter dem Anschlussverlust am Umsteigebahnhof. Dann müsste meiner Meinung nach die Beförderung im schnellsten nachfolgenden Zug möglich sein.
Richtig.
Es sei denn Du hast mit einem Länder-Ticket / Wochenend-Ticket oder so gestückelt.
Nein.
Der Erstattungsanspruch bei Verspätung ist ja oben ziemlich genau aufgeschlüsselt zwischen normalen Fahrkarten und Zeitkarten. Die Anschlussregelung gilt für praktisch alle Kategorien.
Info wäre nett.
Dazu finde ich aber keinen konkreten Hinweis dazu, dass ich mir den ICE-Aufpreis nicht kaufen muss. Das Einzige, was ich auf mich anwenden kann, ist:
"Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielort seiner Fahrkarte kann der Fahrgast:
bei nächster Gelegenheit die Fahrt auf der gleichen Strecke oder über eine andere Strecke fortsetzen (aber das heißt ja nicht, dass ich mir keinen Aufpreis kaufen muss?!?) oder die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen, wenn dadurch die Ankunftsverspätung am Zielbahnhof reduziert werden kann oder einen anderen, nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen. Besitzt der Fahrgast eine Fahrkarte des Nahverkehrs (trifft auf mich nicht zu, das meinte ich bei meinem Kommentar), muss er bei Nutzung eines höherwertigen Zuges die zusätzlich erforderliche Fahrkarte/ den Produktübergang zunächst bezahlen und kann die Kosten anschließend geltend machen. Diese Regelung gilt nicht bei stark ermäßigten Fahrkarten (z.B. Schönes-Wochenende-Ticket, Länder-Tickets).
"
Was ist eigentlich, falls ich bereits früher nach Augsburg fahre (meine Fahrkarte beginnt in Donauwörth), und dort noch was erledige? Gilt dann die 20-Minuten-Regel, wenn ich um 16 Uhr zurück zum Bahnhof komme und feststelle, dass EC 1112 entsprechend verspätet ist?
LG, ICE 1612
Die Frage verstehe ich nicht ganz
Henrik, Mittwoch, 18.01.2012, 10:40 (vor 5403 Tagen) @ ICE 1612
die Betonung liegt auf "Fahrkarten des Nahverkehrs", oder? Deswegen fällt mein EC-Ticket nicht drunter...
Aber auch nur bei dem Satz - bei den vorherigen Sätzen nicht.
Du hast doch eine durchgehende Reisekette gebucht und leidest quasi unter dem Anschlussverlust am Umsteigebahnhof. Dann müsste meiner Meinung nach die Beförderung im schnellsten nachfolgenden Zug möglich sein.
Richtig.
Es sei denn Du hast mit einem Länder-Ticket / Wochenend-Ticket oder so gestückelt.
Nein.
Der Erstattungsanspruch bei Verspätung ist ja oben ziemlich genau aufgeschlüsselt zwischen normalen Fahrkarten und Zeitkarten. Die Anschlussregelung gilt für praktisch alle Kategorien.
Info wäre nett.
Dazu finde ich aber keinen konkreten Hinweis dazu, dass ich mir den ICE-Aufpreis nicht kaufen muss. Das Einzige, was ich auf mich anwenden kann, ist:
"Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielort seiner Fahrkarte kann der Fahrgast:
bei nächster Gelegenheit die Fahrt auf der gleichen Strecke oder über eine andere Strecke fortsetzen (aber das heißt ja nicht, dass ich mir keinen Aufpreis kaufen muss?!?)
letztendlich heißt es das schon und zwar genau das.
Denn dieses könntest Du ja ansonsten sowieso immer machen,
in einen anderen Zug steigen und Aufpreis zahlen.
In diesem Fall entfällt das aber eben halt.
oder die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen, wenn dadurch die Ankunftsverspätung am Zielbahnhof reduziert werden kann oder einen anderen, nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen. Besitzt der Fahrgast eine Fahrkarte des Nahverkehrs (trifft auf mich nicht zu, das meinte ich bei meinem Kommentar), muss er bei Nutzung eines höherwertigen Zuges die zusätzlich erforderliche Fahrkarte/ den Produktübergang zunächst bezahlen und kann die Kosten anschließend geltend machen. Diese Regelung gilt nicht bei stark ermäßigten Fahrkarten (z.B. Schönes-Wochenende-Ticket, Länder-Tickets).
"
genau, bezahlen musst Du ja eben nichts - Du hast kein NV-Ticket.
Was ist eigentlich, falls ich bereits früher nach Augsburg fahre (meine Fahrkarte beginnt in Donauwörth), und dort noch was erledige? Gilt dann die 20-Minuten-Regel, wenn ich um 16 Uhr zurück zum Bahnhof komme und feststelle, dass EC 1112 entsprechend verspätet ist?
das ändert ja nichts an der zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielort.
Link in die BB
michael_seelze, Donnerstag, 19.01.2012, 00:49 (vor 5402 Tagen) @ ICE 1612