! zu RIT Tickets 1 (Fahrkarten und Angebote)

EC 178, Sonntag, 15.01.2012, 11:18 (vor 5406 Tagen) @ ICE628
bearbeitet von EC 178, Sonntag, 15.01.2012, 11:21

Ich habe eine Frage zu den RIT Tickets, die unter anderem von HRS.de ausgegeben werden.

Gelten diese Tickets in JEDEM Fall nur mit der Buchungsbestätigung oder einem Voucher im Zug oder gibt es Ausnahmen?

RIT-Tickets gelten immer nur mit Buchungsnachweis einer touristischen Leistung (Kreuzfahrt, Flug, Hotelarrangement...), welche im Zug bei der Fahrkartenkontrolle vorzulegen ist.

Wie wird die Kontrolle im Zug vorwiegend gehandhabt?

Was soll diese Frage? Wenn Du alle Unterlagen hast, kannst Du sie doch auch vorzeigen.
Oder willst Du etwa unberechtigterweise ein RIT-Ticket nutzen, welches Dir vielleicht ein befreundeter Reisebüromitarbeiter zur Verfügung stellt? *grübel*

Anders kann ich mir die Frage nicht erklären...

Kann keine Buchungsbestätigung vorgelegt werden wird die RIT-Fahrkarte eingezogen und eine Fahrpreisnacherhebung über den erhöhten Fahrpreis ausgestellt.

Gibt es bei diesen Tickets irgendwelche Besonderheiten?

Spontan fällt mir nichts ein.

EC 178


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