? zu RIT Tickets (Fahrkarten und Angebote)

ICE628, Sonntag, 15.01.2012, 10:48 (vor 5406 Tagen)

Ich habe eine Frage zu den RIT Tickets, die unter anderem von HRS.de ausgegeben werden.

Gelten diese Tickets in JEDEM Fall nur mit der Buchungsbestätigung oder einem Voucher im Zug oder gibt es Ausnahmen?

Wie wird die Kontrolle im Zug vorwiegend gehandhabt?

Gibt es bei diesen Tickets irgendwelche Besonderheiten?

? zu RIT Tickets

ICE628, Sonntag, 15.01.2012, 10:57 (vor 5406 Tagen) @ ICE628

Gibt es Fälle, in denen so ein RIT Ticket auch ohne Buchungsbestätigung gilt.

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EC 178, Sonntag, 15.01.2012, 11:19 (vor 5406 Tagen) @ ICE628

Gibt es Fälle, in denen so ein RIT Ticket auch ohne Buchungsbestätigung gilt.

Bei RIT-Tickets für Hin- und Rückfahrt auf einem Beleg, muß die Buchungsbestätigung nur auf der Hinfahrt vorgelegt werden.

EC 178

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EC 178, Sonntag, 15.01.2012, 11:18 (vor 5406 Tagen) @ ICE628
bearbeitet von EC 178, Sonntag, 15.01.2012, 11:21

Ich habe eine Frage zu den RIT Tickets, die unter anderem von HRS.de ausgegeben werden.

Gelten diese Tickets in JEDEM Fall nur mit der Buchungsbestätigung oder einem Voucher im Zug oder gibt es Ausnahmen?

RIT-Tickets gelten immer nur mit Buchungsnachweis einer touristischen Leistung (Kreuzfahrt, Flug, Hotelarrangement...), welche im Zug bei der Fahrkartenkontrolle vorzulegen ist.

Wie wird die Kontrolle im Zug vorwiegend gehandhabt?

Was soll diese Frage? Wenn Du alle Unterlagen hast, kannst Du sie doch auch vorzeigen.
Oder willst Du etwa unberechtigterweise ein RIT-Ticket nutzen, welches Dir vielleicht ein befreundeter Reisebüromitarbeiter zur Verfügung stellt? *grübel*

Anders kann ich mir die Frage nicht erklären...

Kann keine Buchungsbestätigung vorgelegt werden wird die RIT-Fahrkarte eingezogen und eine Fahrpreisnacherhebung über den erhöhten Fahrpreis ausgestellt.

Gibt es bei diesen Tickets irgendwelche Besonderheiten?

Spontan fällt mir nichts ein.

EC 178

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ICE628, Sonntag, 15.01.2012, 12:28 (vor 5406 Tagen) @ EC 178

Nein, ich wollte einem Bekannten davon abraten ein solches Ticket zu ersteigern.

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EC 178, Sonntag, 15.01.2012, 13:03 (vor 5406 Tagen) @ ICE628

Nein, ich wollte einem Bekannten davon abraten ein solches Ticket zu ersteigern.

Ok, dann entschuldige bitte meinen falschen Verdacht.

Dein Bekannter sollte sich keinesfalls so ein Ticket ersteigern!

Beste Grüße.

EC 178

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Markus-P, Sonntag, 15.01.2012, 17:27 (vor 5406 Tagen) @ EC 178

Nein, ich wollte einem Bekannten davon abraten ein solches Ticket zu ersteigern.


Ok, dann entschuldige bitte meinen falschen Verdacht.

Dein Bekannter sollte sich keinesfalls so ein Ticket ersteigern!

Beste Grüße.

EC 178

Das hier?
Ebay!

Wobei wäre nett, wenn die Bahn den unbedarften Kunden darauf hinweisen würde, das solch ein Ticket nur in Verbindung mit einer weiteren Reiseleistung Gültigkeit hat.

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bahnerausleidenschaft, Sonntag, 15.01.2012, 17:30 (vor 5406 Tagen) @ Markus-P

Nein, ich wollte einem Bekannten davon abraten ein solches Ticket zu ersteigern.


Ok, dann entschuldige bitte meinen falschen Verdacht.

Dein Bekannter sollte sich keinesfalls so ein Ticket ersteigern!

Beste Grüße.

EC 178


Das hier?
Ebay!

Wobei wäre nett, wenn die Bahn den unbedarften Kunden darauf hinweisen würde, das solch ein Ticket nur in Verbindung mit einer weiteren Reiseleistung Gültigkeit hat.

Aber die Bahn versteigert das Ticket nicht.

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Markus-P, Sonntag, 15.01.2012, 17:34 (vor 5406 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

Wobei wäre nett, wenn die Bahn den unbedarften Kunden darauf hinweisen würde, das solch ein Ticket nur in Verbindung mit einer weiteren Reiseleistung Gültigkeit hat.


Aber die Bahn versteigert das Ticket nicht.

Richtig!
Ich bin auch grundsätzlich Deiner Meinung!
Nur hätte der Zugbegleiter weniger Ärger, wenn auf dem Ticket drauf stehen würde, das das Ticket ein Bestandteil eines Reisepaktes ist.
Dass der Verkäufer hier nicht ausreichend informiert, ist eine andere Sache.

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bahnerausleidenschaft, Sonntag, 15.01.2012, 17:37 (vor 5406 Tagen) @ Markus-P

Wobei wäre nett, wenn die Bahn den unbedarften Kunden darauf hinweisen würde, das solch ein Ticket nur in Verbindung mit einer weiteren Reiseleistung Gültigkeit hat.


Aber die Bahn versteigert das Ticket nicht.


Richtig!
Ich bin auch grundsätzlich Deiner Meinung!
Nur hätte der Zugbegleiter weniger Ärger, wenn auf dem Ticket drauf stehen würde, das das Ticket ein Bestandteil eines Reisepaktes ist.
Dass der Verkäufer hier nicht ausreichend informiert, ist eine andere Sache.

Irgendwann wird es aber langsam zu viel was draufstehen müsste. Dafür gibt es ja die Beförderungsbedingungen.

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sfn17, Sonntag, 15.01.2012, 17:55 (vor 5406 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

Nein, man muss nicht immer gleich auf die pfundschweren Beförderungsbedingungen verweisen. Es versucht auch ein anderer Forumsteilnehmer (Giovanni) immer wieder, das den Bürokraten hier im Forum klarzumachen.

Ich muss mich im Gegenzug schon sehr wundern, warum auf dem RIT-Ticket wohl kein Verweis auf zusätzliches Papier- und Nachweiswerk steht ("Gilt nur in Verbindung mit..."). Sonst stehen doch *immer* Bedingungen drauf, wenn es Einschränkungen gegenüber dem massenhaft Verkehrsüblichen gibt. Ich halte es für einen echten Fehler der Fahrkartendesigner. Der Fahrgast muss nicht alle Schuld auf sich nehmen.

(Von wegen "kein Platz": Der Rekord an zusätzlicher Erläuterung ist für mich derjenige Bandwurmsatz irgendwann um 1994 herum, der das mit den vier Tagen pro Hin- und pro Rückfahrt festgelegt hatte - ein Franzose musste mir [Muttersprache Deutsch] das erst erklären^^ Kurze Zeit später gab es einen leichter verständlichen Satz mit dem gleichen Inhalt ["je Fahrt 4 Tage Gültigkeit"... so in der Art))

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bahnerausleidenschaft, Sonntag, 15.01.2012, 18:00 (vor 5406 Tagen) @ sfn17

Aber der eigentliche Besitzer weiß ganz genau was für eine Fahrkarte er da hat und verkauft sie trotzdem ohne zusätzlichen Hinweis.

Am Ende lesen wir hier wieder was von der bösen Bahn...

Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Sonntag, 15.01.2012, 18:31 (vor 5406 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

Hallo,

Aber der eigentliche Besitzer weiß ganz genau was für eine Fahrkarte er da hat und verkauft sie trotzdem ohne zusätzlichen Hinweis.

und der Käufer, bei dem angesichts des eingedruckten "Preises" alle Alarmglocken schrillen sollten, kauft das Teil. Geiz ist geil, koste es, was es wolle. Ärgerlich ist nur, dass am Ende die böse Bahn mit dem ganz bösen Schaffner nicht mitgespielt hat und alles in der BLÖD-Zeitung zu lesen ist.

--
Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
***
Der bahn.kommfort-Briefkasten. Auch vor Ihrer Haustür!
[image]

die Gültigkeit eines Tickets ergibt sich aus dem Ticket ...

sflori, Sonntag, 15.01.2012, 18:52 (vor 5406 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

Irgendwann wird es aber langsam zu viel was draufstehen müsste. Dafür gibt es ja die Beförderungsbedingungen.

Grundlegende Informationen zur Gültigkeit eines Tickets müssen auf dem Ticket stehen. Dass das Ticket nur in Verbindung mit anderen Tickets gilt, stellt eine grundlegende Information dar.

Ich nutzte z.B. ein Rail&Fly-Ticket, auf dem ganz klar stand: "Gilt nur in Verbindung mit einem internationalen Flugticket". Damit ist die Sache eindeutig. Dies ist hier scheinbar nicht der Fall.

Darum ist die Sache keineswegs so klar, wie von allen Beteiligten (auch mir) anfangs vermutet.


Bye. Flo.

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bahnerausleidenschaft, Sonntag, 15.01.2012, 14:22 (vor 5406 Tagen) @ ICE628

Nein, ich wollte einem Bekannten davon abraten ein solches Ticket zu ersteigern.

Man sollte grundsätzlich keine Fahrkarten bei eBay und co. ersteigern.

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michel25681, Sonntag, 15.01.2012, 16:11 (vor 5406 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

Man sollte grundsätzlich keine Fahrkarten bei eBay und co. ersteigern.

Mit welcher Begründung?

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bahnerausleidenschaft, Sonntag, 15.01.2012, 17:00 (vor 5406 Tagen) @ michel25681

Man sollte grundsätzlich keine Fahrkarten bei eBay und co. ersteigern.


Mit welcher Begründung?

Du darfst mich gerne eines besseren belehren und mir das Gegenteil beweisen.

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Henrik, Sonntag, 15.01.2012, 19:17 (vor 5406 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

Man sollte grundsätzlich keine Fahrkarten bei eBay und co. ersteigern.


Mit welcher Begründung?


Du darfst mich gerne eines besseren belehren und mir das Gegenteil beweisen.

kommt drauf an, was genau du hier mit Fahrkarten meinst.
wirklich faktische Fahrkarten, die bei der Bahn direkt nicht teurer sind?
dann gebe ich dir recht.
das verhält sich dann genauso wie mit den CDs, die bei eBay teurer ersteigert werden als bei amazon oder im laden zu haben. ^^

ansonsten würde ich immerzu nur zu eBay anraten, da Man grundsätzlich Nur Gewinn mit machen kann, sei es die 10 Euro eCoupons oder Lidl.Tickets etc.

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michel25681, Sonntag, 15.01.2012, 20:27 (vor 5406 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

Du darfst mich gerne eines besseren belehren und mir das Gegenteil beweisen.

Ich habe mich nur über Deine grundsätzliche Ablehnung gewundert.

Das Gegenteil zu beweisen dürfte schwer werden. Ich kann ja kaum beweisen, dass der Kauf von Fahrkarten bei Ebay in jedem Fall eine gute Idee ist.

Ich habe aber bisher bei Ebay mit Fahrkarten, Gutscheinen und eCoupons nur gute Erfahrungen gemacht. Man sollte natürlich ein Mindestmaß an Vorsicht walten lassen und nichts kaufen, was offensichtlich nicht zulässig ist.

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ICE628, Sonntag, 15.01.2012, 20:46 (vor 5406 Tagen) @ michel25681

Hier kann ich nur zustimmen.

Wenn man nachdenkt bevor man bietet geht eigentlich nichts schief.

Die letzten Tickets, die ich auf ebay gekauft habe, waren einige LIDL-Tickets kurz vor dem 31.03 als sie abliefen und somit fast nichts mehr gekostet haben.
Bei E-Coupons ging auch nie was schief.

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