"Freifahrt für Dritte" - Stichfahrt und Aufenthalt? (Fahrkarten und Angebote)

stiehl, Hamburg, Sonntag, 08.01.2012, 21:23 (vor 5411 Tagen)
bearbeitet von stiehl, Sonntag, 08.01.2012, 21:28

'nabend werte Bahn-Freunde,

um meine gesammelten bahn.bonus-Punkte möglichst sinnvoll einzusetzen, habe ich mir überlegt, diese in eine Freifahrt Hin und zurück 2. Kl (2000 Pkt) sowie die Freifahrt für Dritte, Hin und zurück, 2. Kl. (2500 Pkt) einzulösen und damit mit meiner Liebsten eine Tour von Hamburg nach Basel mit Zwischenstopp zu unternehmen. Im Detail:

Hinfahrt:
Hamburg Hbf 14.02 ab 08:46 14a/b
Dortmund Hbf 14.02. an 11:33 16
IC 2313
Dortmund Hbf 15.02. ab 11:52 23
Lünen Hbf 14.02. an xxx
RB 20246
Lünen Hbf 15.02. ab xxx
Dortmund Hbf 15.02. an 11:07 23
RB 20237
Dortmund Hbf 15.02. ab 11:37 11
Köln Hbf 15.02. an 12:45 9
IC 2044
Köln Hbf 15.02. ab 12:55 6
Basel Bad Bf 15.02. an 16:36 3
ICE 207

Rückfahrt:
Basel Bad Bf 18.02. ab 12:27 5
Dortmund Hbf 18.02. an 18:21 8
EC 100
Dortmund Hbf 18.02. ab 18:52 23
Lünen Hbf 18.02. an xxx
RB 20260
Lünen Hbf 19.02. ab xxx
Dortmund Hbf 19.02. an 14:07 23
RB 20243
Dortmund Hbf 19.02. ab 14:25 8
Hamburg Hbf 19.02. an 17:12 11
IC 2218

(Datumsangaben und Zwischenstoppbahnhof(szeiten) verändert)

Da ich obigen Fahrtverlauf direkt aus meinem Onlineticket rauskopiert habe (bis auf die Veränderungen...), sollte ich damit ja auch so fahren dürfen (im via-Text steht's auch so drin). Die Frage, die sich mir stellt, bezieht sich daher auf die Freifahrt für Dritte, die dann meine Freundin nutzen wird. Wenn Sie als Start 'Hamburg' und als Ziel 'Basel Bad' einträgt, sollte sie ja über HB, MS, DO, K, FFM fahren dürfen. Habe mal testweise ein Online-Normalpreisticket für den "direkten" Weg (über H, Gö, FFM) gebucht und wieder storniert (kostenlos) und da war obiger Weg als Raumbegrenzung in der via-Angabe enthalten.

Nun zu meinen Fragen:
1) Darf sie auch die Stichstrecke von Dortmund nach Lünen mit der RB mit der Freifahrt fahren oder muss sie hierfür extra ein Ticket des VRR lösen?
2) Nur nochmal zur Sicherheit: Das Strecken der Fahrt über 2 Tage ist mit der Freifahrt für Dritte möglich, richtig? Zumindest interpretiere ich die Beförderungsbedingungen so:

Die Hin- und Rückfahrt gilt zur Hinfahrt am ersten Geltungstag und Folgetag sowie zur Rückfahrt innerhalb eines Monats ab dem ersten Geltungstag an zwei Tagen (am Tag des Reiseantritts und dem Folgetag). Nach Antritt der Rückfahrt wird die Hinfahrt ungültig.
Quelle (S. 94)

Wie seht ihr das?

viele Grüße,

stiehl


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