Anschlussticket im ICE nachlösen / 20 Min. FGR (Fahrkarten und Angebote)

Manuel, Dienstag, 03.01.2012, 21:30 (vor 5416 Tagen)

Hallo,

kann man eigentlich Nahverkehrtickets als Anschluss im ICE nachlösen und wenn ja wieviel kostet dies?

Hier mein Beispiel:
Ich fahre mit dem ICE 516 von Ulm über Köln nach Aachen. Für den letzten Teil der Strecke hätte ich das Studenten-NRW-Ticket und könnte mir somit eigentlich 3,5€ sparen.
Wenn der ICE Verspätung hat und ich den RE 1 verpasse, dann darf ich, wenn ich das richtig sehe, nicht die 20 Minuten Regelung und den Thalys mit dem Studententicket nutzen.
Deshalb die Frage, ob ich bei absehbarer Verspätung im ICE ein Ticket nachlösen kann, welches weniger als 16,5€ kostet und mir im Falle einer tatsächlich eingetretenen Verspätung die Nutzung des Thalys erlaubt.

Ich weiß, es ist schon ein recht spezieller Fall aber ich will hier nicht irgendwie das Preissystem der Bahn ausnutzen, sondern einfach nur einigermaßen pünktlich in Aachen ankommen ohne "doppelt" zahlen zu müssen.

Viele Grüße,
Manuel

Anschlussticket im ICE nachlösen / 20 Min. FGR

sflori, Mittwoch, 04.01.2012, 08:18 (vor 5416 Tagen) @ Manuel

Falls ich Deinen Beitrag richtig verstanden habe, stecken zwei Fragen drin:

1. Kann ich tatsächlich keinen höherwertigen Zug mit dem Studiticket nutzen, wenn der Ursprungszug mehr als +20 hat?

Richtig.

2. Kann ich meinen ICE-Fahrschein A->B im Zug zu einem ICE-Fahrschein A->B->C upgraden?

Nein. Ist schlichtweg nicht vorgesehen.

Falls Du kein Geld investieren willst, bliebe also in Deinem Fall nur die Möglichkeit, den nächsten RE 1 zu nehmen und leer auszugehen, da die ICE-Fahrkarte ja nicht bis nach Aachen reichte.

Das ist halt dummerweise der Nachteil, wenn man die Tickets stückeln will/muss.


Bye. Flo.

Sicher keine Zwanzigminutenregel beim Semesterticket NRW?

fjk, Mittwoch, 04.01.2012, 09:26 (vor 5416 Tagen) @ sflori

Falls ich Deinen Beitrag richtig verstanden habe, stecken zwei Fragen drin:

1. Kann ich tatsächlich keinen höherwertigen Zug mit dem Studiticket nutzen, wenn der Ursprungszug mehr als +20 hat?

Richtig.

Moin,

sicher?

Das war hier schon desöfteren (kontrovers?) diskutiertes Thema, aber für eine reine Bahnfahrt könnten die Bahn-Fahrgastrechte mit der Zwanzigminutenregel wohl nur ausgeschlossen sein, wenn es sich beim Semesterticket um eine "erheblich ermäßigte" Fahrkarte handelt - und dem ist aus der Erinnerung geprochen trotz des günstigen Preises nicht so. Also gelten für Eisenbahnfahrten (auch) die Bahn-Fahrgastrechte, man darf nur nicht Bahn- und irgendwelche Verbundfahrgastrechte geltend machen, sondern muss sich entscheiden. Natürlich muss man -offiziell- bei Inanspruchnahme der Bahn-Fahrgastrechte zunächst für den höherwertigen Zug nachlösen und sich das dann erstatten lassen.

Das gilt, wenn der RE 1 20 Minuten Verspätung hat.

Wenn bei einer gestückelten Fahrkarte ICE plus Semsterticket der zubringende ICE Verspätung hat und man deswegen den Anschluss verpasst, ist die Sache wohl komplizierter. Es ist schon vorgekommen, dass bereits das Servicecenter solche Fahrkartenkombinationen als "durchgehend gebucht" akzeptiert hat, und wenn es drauf ankäme würde man diese Ansicht wohl auch durchsetzen können - im Nachhinein. Ob jeder Zub eines verspäteten ICE einem das Semesterticket für beliebige Anschlusszüge "frei schreibt", z.B. durch eine Verspätungsbemerkung auf der ICE-Fahrkarte, bezweifle ich, noch zweifelhafter erscheint das allerdings beim Servicepoint in Köln. Das wäre aber die einfachste Lösung. Naja. Mit der Zwanzigminutenregel muss man wohl argumentieren, dass man erstens mit der Kombi ICE+Semesterticket "eine" Fahrkarte für die Strecke hat und zweitens wegen der unterwegs eingetretenen Verspätung des ICE zwanzig und mehr Minuten Ankunftsverspätung erwarten muss - da sind wir wieder oben: Ticket lösen (wie auch immer), m.E. egal welches, es sollte sogar ein Thalysglobalpreis gehen, und erstatten lassen.

Voraussetzungen sind, wie gesagt, dass das Semesterticket kein "erheblich ermäßigtes" ist und das die Kombination von ICE- und Semesterticket als "für die Fahrt zusammengehörige Fahrkarten" anerkannt wird. Diese Voraussetzungen sollten aber erfüllt oder erstreitbar sein.

Darüber dass es keine Anschlusstickets (und Umwege auch nur schwierig) im Zug und/oder am Schalter gibt

ärgert sich auch
fjk

Erhebliche Ermäßigungen

kater_k, BBRN, Mittwoch, 04.01.2012, 09:51 (vor 5416 Tagen) @ fjk

Das war hier schon desöfteren (kontrovers?) diskutiertes Thema, aber für eine reine Bahnfahrt könnten die Bahn-Fahrgastrechte mit der Zwanzigminutenregel wohl nur ausgeschlossen sein, wenn es sich beim Semesterticket um eine "erheblich ermäßigte" Fahrkarte handelt - und dem ist aus der Erinnerung geprochen trotz des günstigen Preises nicht so.

Diese "erheblich ermäßigt"-Klausel, die sich die Bahn da einfallen ließ, halte ich nach wie vor für eine ganz billige Methode, sich zumindest teilweise noch aus der Verantwortung für eine verlässliche und insbesondere pünktliche Beförderung zu sorgen. Zum Glück haben die NRW-Verbünde diesen unsäglichen Murks nicht übernommen, so dass ich die Erstattung mittels des Verbundformulars bei der DB versuchen würde.

Übrigens hat auch die Kombination FV-Zeitkarte & Verbundzeitkarte als Anschlussticket bei mir schon zu Taxigutscheinen an der Kölner Information geführt. Ich könnte mir deshalb vorstellen, dass dort u.U. auch die Chance besteht, unkompliziert ein Upgrade von PK C auf A zu erhalten.

PS (OT): Zählen die Expi&Friends Single-Tickets (oder ähnliche Angebote an begrenzte Kundenkreise) eigentlich auch zu den erheblich ermäßigten Tickets? Deutschlandweit 79,- für Hin- und Rückfahrt in der 1. Klasse, inkl. ICE-Ticket erscheint mir doch mindestens ähnlich günstig wie ein allein genutztes QdL-Ticket.

Erhebliche Ermäßigungen

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 04.01.2012, 10:40 (vor 5416 Tagen) @ kater_k

Diese "erheblich ermäßigt"-Klausel, die sich die Bahn da einfallen ließ, halte ich nach wie vor für eine ganz billige Methode, sich zumindest teilweise noch aus der Verantwortung für eine verlässliche und insbesondere pünktliche Beförderung zu sorgen. Zum Glück haben die NRW-Verbünde diesen unsäglichen Murks nicht übernommen, so dass ich die Erstattung mittels des Verbundformulars bei der DB versuchen würde.

Die Bundesregierung hat sich das einfallen lassen, nicht die Bahn.

Die EU-Verordnung kennt ab 60 Minuten freie Zugwahl und auch keinerlei Vorkassepflicht des Reisenden. Ab 60 Minuten Verspätung kann daher mit jedem Ticket quasi jeder Zug genutzt werden. Wahrscheinlich sieht das SC Fahrgastrechte dies anders, ebenso wird die Regelung auf bahn.de/fahrgastrechte ja nicht erwähnt.

Erhebliche Ermäßigungen

Jogi, Mittwoch, 04.01.2012, 10:59 (vor 5416 Tagen) @ Fabian318

Die EU-Verordnung kennt ab 60 Minuten freie Zugwahl und auch keinerlei Vorkassepflicht des Reisenden. Ab 60 Minuten Verspätung kann daher mit jedem Ticket quasi jeder Zug genutzt werden.

Die EG-Verordnung spricht dabei noch von den - nennen wir sie mal berühmt-berüchtigten ;) - "vergleichbaren Beförderungsbedingungen". Darüber wurde hier doch auch schon ein paar Mal diskutiert, was darunter genau zu verstehen ist... Die DB (und damit wohl auch das SCF) definiert das über die Produktkategorien.

[...] ebenso wird die Regelung auf bahn.de/fahrgastrechte ja nicht erwähnt.

Dafür greift doch dann die "kulantere" 20-Minuten-Regel.

Erhebliche Ermäßigungen

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 04.01.2012, 11:19 (vor 5416 Tagen) @ Jogi

Die EG-Verordnung spricht dabei noch von den - nennen wir sie mal berühmt-berüchtigten ;) - "vergleichbaren Beförderungsbedingungen". Darüber wurde hier doch auch schon ein paar Mal diskutiert, was darunter genau zu verstehen ist... Die DB (und damit wohl auch das SCF) definiert das über die Produktkategorien.

Das ist ein großes Problem, ja. Ich hoffe, dahingehend werden die EU-Fahrgaste novelliert.

[...] ebenso wird die Regelung auf bahn.de/fahrgastrechte ja nicht erwähnt.

Dafür greift doch dann die "kulantere" 20-Minuten-Regel.

Die 20-Minuten-Regel ist für Inhaber von Fahrscheinen dritter Klasse keinesfalls kulanter, im Gegenteil.

Erhebliche Ermäßigungen

Jogi, Mittwoch, 04.01.2012, 11:20 (vor 5416 Tagen) @ Fabian318

Das ist ein großes Problem, ja. Ich hoffe, dahingehend werden die EU-Fahrgaste novelliert.

Rein interessehalber: Was verstehst Du denn darunter?

Dafür greift doch dann die "kulantere" 20-Minuten-Regel.

Die 20-Minuten-Regel ist für Inhaber von Fahrscheinen dritter Klasse keinesfalls kulanter, im Gegenteil.

Auch deswegen die Anführungsstriche ;)

Erhebliche Ermäßigungen

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 04.01.2012, 11:22 (vor 5416 Tagen) @ Jogi
bearbeitet von Fabian318, Mittwoch, 04.01.2012, 11:23

Das ist ein großes Problem, ja. Ich hoffe, dahingehend werden die EU-Fahrgaste novelliert.

Rein interessehalber: Was verstehst Du denn darunter?

Ich habe dazu auch keine richtige Meinung. Von gleichen Beförderungsbedingungen (also NRW-Tarif-Bestimmungen, BB Personenverkehr der DB usw.), über die Art der Beförderung (Sitz-, Liege-, Schlafwagen), der Produktklasse bis zur Wagenklasse ist eigentlich alles interpretierbar. Daher gehört das völlig abgeschafft, vielleicht ersetzt durch "in der gleichen Wagenklasse" o.ä.

Danke *owt*

Jogi, Mittwoch, 04.01.2012, 11:25 (vor 5416 Tagen) @ Fabian318

- kein Text -

Sicher keine Zwanzigminutenregel beim Semesterticket NRW?

sflori, Mittwoch, 04.01.2012, 10:06 (vor 5416 Tagen) @ fjk

[Freischreiben] noch zweifelhafter erscheint das allerdings beim Servicepoint in Köln.

Sehr treffend. Genau darum hab ichs auch nicht erwähnt. :-))


Bye. Flo.

Sicher keine Zwanzigminutenregel beim Semesterticket NRW?

Manuel, Mittwoch, 04.01.2012, 10:47 (vor 5416 Tagen) @ sflori

[Freischreiben] noch zweifelhafter erscheint das allerdings beim Servicepoint in Köln.


Sehr treffend. Genau darum hab ichs auch nicht erwähnt. :-))

Also am relativ unfreundlichen Servicepoint in Köln habe ich genau diesen Fall schon einmal erfolglos vorgetragen. Deshalb hier die Nachfrage.

Aber vielleicht versuche ich beim nächsten Verspätungsfall doch eine Thalys Fahrkarte zu kaufen und diese beim Servicecenter Fahrgastrechte einzureichen.

Viele Grüße,
Manuel

Erstattung FV-Fahrkarte bei Billigtickets NRW-Tarif

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 04.01.2012, 10:44 (vor 5416 Tagen) @ fjk

Das war hier schon desöfteren (kontrovers?) diskutiertes Thema, aber für eine reine Bahnfahrt könnten die Bahn-Fahrgastrechte mit der Zwanzigminutenregel wohl nur ausgeschlossen sein, wenn es sich beim Semesterticket um eine "erheblich ermäßigte" Fahrkarte handelt - und dem ist aus der Erinnerung geprochen trotz des günstigen Preises nicht so. Also gelten für Eisenbahnfahrten (auch) die Bahn-Fahrgastrechte, man darf nur nicht Bahn- und irgendwelche Verbundfahrgastrechte geltend machen, sondern muss sich entscheiden. Natürlich muss man -offiziell- bei Inanspruchnahme der Bahn-Fahrgastrechte zunächst für den höherwertigen Zug nachlösen und sich das dann erstatten lassen.
Voraussetzungen sind, wie gesagt, dass das Semesterticket kein "erheblich ermäßigtes" ist und das die Kombination von ICE- und Semesterticket als "für die Fahrt zusammengehörige Fahrkarten" anerkannt wird. Diese Voraussetzungen sollten aber erfüllt oder erstreitbar sein.

Das EBA hat mir in meiner grundsätzlichen Einschätzung (erheblich ermäßigte Tickets müssen explizit gekennzeichnet werden Recht gegeben. Das SC Fahrgastrechte hat daraufhin jedoch nur auf Kulanz, ausdrücklich mit anderer Rechtsauffassung und ohne Zahlungsverpflichtung gezahlt. Ich gehe also davon aus, dass es bei der Erstattung durch das SC Fahrgastrechte solcher Günstigtickets des NRW-Tarifs nach wie vor zu massiven Problemen und einem erheblichen Bearbeitungsaufwand (Dauer bei mir: 11 Monate für 12,80 Euro) kommen wird.

Daher einfach die NRW-Mobilitätsgarantie nutzen: http://www.nahverkehr.nrw.de/ausgabe_08/#/home/:/service/Mobilitaetsgarantie_NRW

Erstattung FV-Fahrkarte bei Billigtickets NRW-Tarif

Manuel, Mittwoch, 04.01.2012, 10:57 (vor 5416 Tagen) @ Fabian318

Daher einfach die NRW-Mobilitätsgarantie nutzen: http://www.nahverkehr.nrw.de/ausgabe_08/#/home/:/service/Mobilitaetsgarantie_NRW

Das ist insbesondere für die Strecke K-AC grundsätzlich sehr interessant, dürfte mir in meinem speziellen Fall wohl jedoch trotzdem nicht helfen, da ich ja mit einem Fernverkehrszug verspätet ankomme und deshalb meinen Nahverkehrszug nicht rechtzeitig erreiche. :(

Grüße,
Manuel

Anschlussticket im ICE nachlösen

Henrik, Mittwoch, 04.01.2012, 11:13 (vor 5416 Tagen) @ sflori

Kann ich meinen ICE-Fahrschein A->B im Zug zu einem ICE-Fahrschein A->B->C upgraden?

Nein. Ist schlichtweg nicht vorgesehen.

Nicht?
Wieso sollte das nicht gehen?

Anschlussticket im ICE nachlösen

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 04.01.2012, 11:19 (vor 5416 Tagen) @ Henrik

Kann ich meinen ICE-Fahrschein A->B im Zug zu einem ICE-Fahrschein A->B->C upgraden?

Nein. Ist schlichtweg nicht vorgesehen.


Nicht?
Wieso sollte das nicht gehen?

Weil es so etwas einfach nicht gibt. - Wieso, musst du die Bahn fragen. ;)

Anschlussticket im ICE nachlösen

fjk, Mittwoch, 04.01.2012, 11:26 (vor 5416 Tagen) @ Henrik

Kann ich meinen ICE-Fahrschein A->B im Zug zu einem ICE-Fahrschein A->B->C upgraden?

Nein. Ist schlichtweg nicht vorgesehen.


Nicht?
Wieso sollte das nicht gehen?

Weil es Anschlusstickets, also die Fortschreibung einer Fahrkarte über das ursprüngliche Ziel hinaus, nicht mal am Schalter gibt*?
Was aus Sicht der Bahn auch durchaus Sinn macht, denn wieso sollte man irgendwelchen Leuten, die irgendwann auf die idee kommen, doch weiter zu fahren, die Degression schenken. Dann doch lieber eine neue Fahrkarte im Anschluss verkaufen - für die dann nach Möglichkeit auch die Tackerklausel nicht gilt.
Ob es solcher Art Anschlusstickets im Zug gibt (also eine neue Fahrkarte B-C) hängt von Laufweg, Laune von Zub und MT und vielen anderen Unwägbarkeiten ab. Welche Fahrkarten zu welchen Preisen im Zug verkauft werden können, sollen und sollten, die Diskussionen füllen ja wohl schon Bände.

hat schon bei Umwegen Erwerbsprobleme
fjk

PS: Ohne ? im schnellen Parallelverkehr die gleiche Antwort. Danke, Fabian.

*) die Fantasiererei über so etwas legt allerdings nahe, dass es sowas "früher" gegeben haben muss. Wann ist dieses "früher" und wie war wohl die Regelung? Das Degressionsargument kommt beim km-Tarif ja wohl nur bei der Minimalpreisschranke zum Tragen, die allerdings oft gerissen hätte werden können für den Anschluss Leeden-Hasbergen...

Anschlussticket im ICE nachlösen

Henrik, Mittwoch, 04.01.2012, 12:12 (vor 5416 Tagen) @ fjk

Kann ich meinen ICE-Fahrschein A->B im Zug zu einem ICE-Fahrschein A->B->C upgraden?

Nein. Ist schlichtweg nicht vorgesehen.

Nicht?
Wieso sollte das nicht gehen?

Weil es Anschlusstickets, also die Fortschreibung einer Fahrkarte über das ursprüngliche Ziel hinaus, nicht mal am Schalter gibt*?

Das ist mehr eine andere Formulierung, aber keine Antwort.^^
"Warum geht es nicht?" - "weil es nicht möglich ist." - "ahja, ok." -.-
(hm, beim Nachlesen.. passen diese 2 Zeilen mehr zu Fabians Antwort..)
....wobei Du hier eine leichte bedeutende Betonung auf "Fortschreibung einer Fahrkarte" legst, die es im Ursprungsposting (für mich) nicht (so offensichtlich) gab.

Was aus Sicht der Bahn auch durchaus Sinn macht, denn wieso sollte man irgendwelchen Leuten, die irgendwann auf die idee kommen, doch weiter zu fahren, die Degression schenken.

genau, ja. das macht Sinn.

Dann doch lieber eine neue Fahrkarte im Anschluss verkaufen - für die dann nach Möglichkeit auch die Tackerklausel nicht gilt.

Ich weiß nicht, was die "Tackerklausel" genau ist, wofür etc., wenngleich ich das Posting gelesen habe.
Die Reise, der Reiseverlauf des Reisenden Manuel würde sich durch dieses weitere Ticket nicht ändern. Die neue zusätzliche Fahrkarte gehört zu der bestehenden Reise.
Aachen war von Beginn an das Ziel, das könnte er sicherlich auch problemlos nachweisen.

Ob es solcher Art Anschlusstickets im Zug gibt (also eine neue Fahrkarte B-C) hängt von Laufweg, Laune von Zub und MT und vielen anderen Unwägbarkeiten ab. Welche Fahrkarten zu welchen Preisen im Zug verkauft werden können, sollen und sollten, die Diskussionen füllen ja wohl schon Bände.

....wenns technisch schon nicht geht.

Manuel fragt nach einem Ticketkauf im Zug für weniger als 16,50 Euro.
16,50 Euro kostet die Thalys-Fahrkarte Köln-Aachen, BC50.
Könnte er nicht einfach eine ICE-Fahrkarte Köln-Aachen im ICE kaufen, 10,50 Euro,
mit der sollte er dann doch problemlos einen Thalys benutzen können, wenn schon 20 Minuten übertroffen worden seien.

Wenn schon nicht Upgrade/Anschlussticket - käme man immerhin um den Bordpreis drumherum?


aahh, und die 3,50 Euro sind die Differenz zwischen ICE Fahrkarte Ulm-Aachen (61 Euro) und Ulm-Köln (57,50 Euro) - aber wozu, wenn er doch Semesterticket hat?

ICE-Fahrkarte Köln-Aachen mit THA auf Köln-Aachen kostet 67 Euro.


Der ICE 516 startet erst um 14:51 Uhr in Ulm (wie lang ich gebraucht hab, das rauszufinden^^),
dachte zunächst, er säße bereits in jenem ICE und sei unterwegs.

*) die Fantasiererei über so etwas legt allerdings nahe, dass es sowas "früher" gegeben haben muss. Wann ist dieses "früher" und wie war wohl die Regelung?

ja..... mir schwirrten vorhin ebendrum Gedanken im Kopf rum alá, "das hab ich doch früher mal gemacht und es ging" - aber mir fiel dann keine entsprechende Zugfahrt dazu ein. vielleicht zu lange her....oder ich irrte einfach nur.


Henrik .....braucht nen Kaffee.., Tee oder heißen Kakao

Nutzung des Thalys mit ICE-FK

michael_seelze, Donnerstag, 05.01.2012, 01:54 (vor 5415 Tagen) @ Henrik

Manuel fragt nach einem Ticketkauf im Zug für weniger als 16,50 Euro.
16,50 Euro kostet die Thalys-Fahrkarte Köln-Aachen, BC50.
Könnte er nicht einfach eine ICE-Fahrkarte Köln-Aachen im ICE kaufen, 10,50 Euro,
mit der sollte er dann doch problemlos einen Thalys benutzen können, wenn schon 20 Minuten übertroffen worden seien.

Da bin ich mir unsicher, da es sich beim Thalys um einen reservierungspflichtigen Zug handelt. Eine Nutzung wäre nach Nr. 9.1.1 der BB Personenverkehr ausgeschlossen.
Ob mit der Ausnahme der Nutzungsmöglichkeit des Thalys mit ICE-FK in der Klasse "Content 2" im Wagen 28 auch ohne Reservierung (vgl. 4.2 der BB für die Benutzung der Thalys-Züge von Aachen nach Köln Hbf und umgekehrt) argumentiert werden kann, weiß ich nicht.

Nutzung des Thalys mit ICE-FK

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 05.01.2012, 02:11 (vor 5415 Tagen) @ michael_seelze

Ob mit der Ausnahme der Nutzungsmöglichkeit des Thalys mit ICE-FK in der Klasse "Content 2" im Wagen 28 auch ohne Reservierung (vgl. 4.2 der BB für die Benutzung der Thalys-Züge von Aachen nach Köln Hbf und umgekehrt) argumentiert werden kann, weiß ich nicht.

Ich denke schon. Somit kann der Thalys nicht als ein Zug betrachtet werden, der zwischen Aachen und Köln nur mit Reservierung genutzt werden kann. Andernfalls müsste man ja nur einen einzigen Sitzplatz jedes Zuges reservierungspflichtig machen und schon hätte man die Fahrgastrechte ausgehebelt. ;)

Nutzung des Thalys mit ICE-FK

michael_seelze, Donnerstag, 05.01.2012, 02:18 (vor 5415 Tagen) @ Fabian318

Ob mit der Ausnahme der Nutzungsmöglichkeit des Thalys mit ICE-FK in der Klasse "Content 2" im Wagen 28 auch ohne Reservierung (vgl. 4.2 der BB für die Benutzung der Thalys-Züge von Aachen nach Köln Hbf und umgekehrt) argumentiert werden kann, weiß ich nicht.


Ich denke schon. Somit kann der Thalys nicht als ein Zug betrachtet werden, der zwischen Aachen und Köln nur mit Reservierung genutzt werden kann. Andernfalls müsste man ja nur einen einzigen Sitzplatz jedes Zuges reservierungspflichtig machen und schon hätte man die Fahrgastrechte ausgehebelt. ;)

Oder den Zug, wie in 4.1 der genannten Bedingungen für Reservierungspflichtig erklären.
So erscheint der Thalys im Übrigen auch in der Online-Fahrplanauskunft.
Mir ist es noch nicht gelungen, den Thalys in eine Reiseverbindung nach Aachen zu integrieren, ohne im Internet die 6€ für die Reservierung bezahlen zu müssen.
Es müsste ja auch die Buchungsmöglichkeit ohne Reservierung geben.
Ich bin gespannt, ob man am Schalter für die Beispielsrelation Dortmund(IC)-Köln-(Thalys)-Aachen eine zuggebundene Fahrkarte der Produktklasse ICE ohne Reservierung erwerben kann.

Geht nicht gibt's nicht: geht heißt aber gibt's;-)

fjk, Donnerstag, 05.01.2012, 09:22 (vor 5415 Tagen) @ michael_seelze

Moin,

Mir ist es noch nicht gelungen, den Thalys in eine Reiseverbindung nach Aachen zu integrieren, ohne im Internet die 6€ für die Reservierung bezahlen zu müssen.
Es müsste ja auch die Buchungsmöglichkeit ohne Reservierung geben.

nur um es mal festzuhalten: dass eine Fahrkarte im Internet nicht buchbar oder konstruierbar ist, heißt nicht, dass es sie tarifmäßig nicht gibt. Und wenn es sie tarifmäßig gibt, dann muss sie auch irgendwie ausstellbar sein, und wenn es auf dem Blankoblock ist. Umgekehrt ist trotzdem davon auszugehen, dass eine nicht dem Tarif entsprechende Fahrkarte, die das Internet (oder sonstwer) einem ausspuckt und in die Hand gibt, "ungestraft" zur Fahrt genutzt werden kann. Fruchtvolle Diskussionen in der Richtung gibt es hier zu Hauf - meistens unter dem Stichwort "überraschende Klausel". Ich würde sogar so weit gehen zu behaupten, dass die Fk "gilt", auch wenn mir am Schalter bei der Abgabe gesagt wird "damit werden Sie aber Probleme bekommen" o.ä. - denn der Überraschungseffekt könnte an der Stelle nur verhindert werden, wenn der Schaltermensch die Fahrkarte nicht rausrückt (was ja auch gelegentlich vorkommt).

Ich bin gespannt, ob man am Schalter für die Beispielsrelation Dortmund(IC)-Köln-(Thalys)-Aachen eine zuggebundene Fahrkarte der Produktklasse ICE ohne Reservierung erwerben kann.

In der Tat eine spannende Frage. Es ist durchaus vorstellbar, dass der Thalys in allen Systemen als komplett reservierungspflichtig hinterlegt ist - und man damit bei einer Zugbindung reservieren muss. Bei entsprechender Intervention wird ein kundiger Schaltermensch wahrscheinlich eine Gratisreservierung produzieren. Und ein unkundiger in Kalamitäten kommen:

Viel Spaß (und einen realistischen Bericht hier)

wünscht
fjk

Nutzung des Thalys mit ICE-FK

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 05.01.2012, 09:42 (vor 5415 Tagen) @ michael_seelze

Nur so viel: Das Problem ist der DB bekannt. Die Stellungnahme dazu lautet, dass die Darstellung systemtechnisch nicht anders möglich sei.

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