NRT-Tickets für Österreich jetzt mit Hinweis auf die ÖBB (Fahrkarten und Angebote)
Tommyboy, OWL, Dienstag, 03.01.2012, 12:12 (vor 5419 Tagen)
Hallo,
bei der Buchung einer FK nach Österreich fiel mir folgender Hinweis auf dem Ticket auf:
"A: NUR GÜLTIG IN ÖBB-ZÜGEN"
Das muss wohl neu sein, ein Hinweis für Reisende, keine Westbahn-Züge zu nutzen?
Ich frage mich, ob es umgekehrt dann nicht sinnvoller gewesen wäre zu schreiben: "Nicht gültig in Zügen der Westbahn" oder dgl.
Tommyboy
--
Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)
Ich finde die Formulierung gut!
GUM, Dienstag, 03.01.2012, 12:31 (vor 5419 Tagen) @ Tommyboy
bearbeitet von GUM, Dienstag, 03.01.2012, 12:31
Hallo,
bei der Buchung einer FK nach Österreich fiel mir folgender Hinweis auf dem Ticket auf:
"A: NUR GÜLTIG IN ÖBB-ZÜGEN"
Tommyboy
Ich finde dass dies ein guter Hinweis ist! Dies stellt eindeutig klar, in welchen Zügen der Fahrschein gilt. Und da es in Österreich ganz unterschiedliche Eisenbahnunternehmen gibt ist der Gültigkeits-Hinweis die beste Variante, die es gibt.
Vermeidet einige Leute, die die Tarife bereitwilligst zu ihren eigenen Gunsten auslegen sagen:
Aber es steht doch nicht drin, dass die Schmalspurbahn soundso nicht ausgeschlossen wurde und deshalb mit einer einfachen Fahrt nicht von Jenbach nach Ramsau hin- und hergefahren werden kann. Obwohl da einige Bahnhöfe mehrfach durchfahren werden.
.....
Ich nicht...
Anoj 1, Dresden (D) / Vbg. (A), Dienstag, 03.01.2012, 15:51 (vor 5419 Tagen) @ GUM
Hallo!
Hallo,
bei der Buchung einer FK nach Österreich fiel mir folgender Hinweis auf dem Ticket auf:
"A: NUR GÜLTIG IN ÖBB-ZÜGEN"
Tommyboy
Ich finde dass dies ein guter Hinweis ist! Dies stellt eindeutig klar, in welchen Zügen der Fahrschein gilt. Und da es in Österreich ganz unterschiedliche Eisenbahnunternehmen gibt ist der Gültigkeits-Hinweis die beste Variante, die es gibt.
Die WESTbahn ist aber das einzige EVU, bei dem DB-Fahrkarten nicht gelten. Diese gelten bei Privatbahnen, die eigene Strecken und teilweise auch ÖBB-Strecken betreiben, sehr wohl.
m b g,
Anoj
Ich nicht...
Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 03.01.2012, 20:39 (vor 5419 Tagen) @ Anoj 1
Ich finde dass dies ein guter Hinweis ist! Dies stellt eindeutig klar, in welchen Zügen der Fahrschein gilt. Und da es in Österreich ganz unterschiedliche Eisenbahnunternehmen gibt ist der Gültigkeits-Hinweis die beste Variante, die es gibt.
Die WESTbahn ist aber das einzige EVU, bei dem DB-Fahrkarten nicht gelten. Diese gelten bei Privatbahnen, die eigene Strecken und teilweise auch ÖBB-Strecken betreiben, sehr wohl.
Besser - und ungleich deutlicher - wäre der Aufdruck "A: Nicht gültig in Zügen der Westbahn GmbH".
Absolute Zustimmung!
Anoj 1, Dresden (D) / Vbg. (A), Dienstag, 03.01.2012, 22:36 (vor 5419 Tagen) @ Fabian318
- kein Text -
NRT-Tickets für Österreich jetzt mit Hinweis auf die ÖBB
railan, Augsburg, Dienstag, 03.01.2012, 14:01 (vor 5419 Tagen) @ Tommyboy
Hallo,
bei der Buchung einer FK nach Österreich fiel mir folgender Hinweis auf dem Ticket auf:
"A: NUR GÜLTIG IN ÖBB-ZÜGEN"
Das muss wohl neu sein, ein Hinweis für Reisende, keine Westbahn-Züge zu nutzen?
Ich frage mich, ob es umgekehrt dann nicht sinnvoller gewesen wäre zu schreiben: "Nicht gültig in Zügen der Westbahn" oder dgl.Tommyboy
Hallo,
also die Formulierung "nur gültig" halte ich schon für eindeutiger, aber heißt das jetzt, dass ich mir Gedanken machen muss, mit welchem Bahnunternehmen ich durch Österreich tuckere? Ich glaub's ja nicht.
Dann ist es wohl nur noch eine Frage der Zeit bis man hier mit einem Ticket der DB auch nicht mehr mit der Veolia oder der BRB fahren darf...
Gruß Rainer
NRT-Tickets für Österreich jetzt mit Hinweis auf die ÖBB
Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 03.01.2012, 14:12 (vor 5419 Tagen) @ railan
also die Formulierung "nur gültig" halte ich schon für eindeutiger, aber heißt das jetzt, dass ich mir Gedanken machen muss, mit welchem Bahnunternehmen ich durch Österreich tuckere? Ich glaub's ja nicht.
Ja, muss man wohl. Eine gegenseitige Ticketakzeptanz, wie es sich die Westbahn vorstellt, ist ja leider unrealistisch.
Dann ist es wohl nur noch eine Frage der Zeit bis man hier mit einem Ticket der DB auch nicht mehr mit der Veolia oder der BRB fahren darf...
Die privaten Fernverkehrszüge, die bereits in Massen durch Deutschland fahren, akzeptieren auch keinerlei DB-Tarif-Tickets oder SCIC-Tickets. Im Nahverkehr besteht glücklicherweise für die meisten NE-Bahnen seitens der Auftraggeber noch die Pflicht, dass sie den DB-Tarif anerkennen müssen.
Durchgehende Abfertigung: "noch"?
fjk, Dienstag, 03.01.2012, 15:03 (vor 5419 Tagen) @ Fabian318
Im Nahverkehr besteht glücklicherweise für die meisten NE-Bahnen seitens der Auftraggeber noch die Pflicht, dass sie den DB-Tarif anerkennen müssen.
Bitte? Wieso "noch"? Gibt es Tendenzen, daran noch stärker* zu rütteln, zu Gunsten der Bahnen und Privatisierungskriegsgewinnler, aber zu deutlichen (und wenn es nur die Bequemlichkeit ist) Ungunsten des Fahrgasts?
Wenn an dieser Stelle mit der grundsätzlichen und großen Keule der "durchgehenden Abfertigung" aus dem AEG geschwungen wird, kommt es meist zu ausredegespickten Rückzugsgefechten - und de facto ändert sich nichts. Wahrscheinlich müsste für ein nicht-mehr-nur-"noch" aber doch an dieser Stelle gedreht werden (was für Fahrkartenverkäuferfreunde an den Schaltern der Macht grundsätzlich ja machbar sein könnte)?!
verwundern solche Andeutungen sehr
fjk
*) Noch stärker bezieht sich auf die schon bestehenden seltsamen Fälle, wie die schon runninggaghafte "keine Anfangsstrecke käuflich", den überraschenden "eigentlich kein S-Bahn-Zulauf auf FV-Fahrkarten innerhalb von Verbünden" oder den seligen NOB-Zuschlag auf IC-Tickets (obwohl den doch jemand neu erfunden hat, gerade?!?)
Durchgehende Abfertigung: "noch"?
Benjamin.Keller, Dienstag, 03.01.2012, 19:16 (vor 5419 Tagen) @ fjk
Im Nahverkehr besteht glücklicherweise für die meisten NE-Bahnen seitens der Auftraggeber noch die Pflicht, dass sie den DB-Tarif anerkennen müssen.
Bitte? Wieso "noch"? Gibt es Tendenzen, daran noch stärker* zu rütteln, zu Gunsten der Bahnen und Privatisierungskriegsgewinnler, aber zu deutlichen (und wenn es nur die Bequemlichkeit ist) Ungunsten des Fahrgasts?
Das fragte ich mich auch gerade, überlege aber gerade ob er sich mit dem noch auf sich ausweitende staatliche/kommunale Tarife (SH-Tarife, NRW-Tarif(e), Verkehrsverbünde...) ist?
Durchgehende Abfertigung: "noch"?
Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 03.01.2012, 20:32 (vor 5419 Tagen) @ Benjamin.Keller
Bitte? Wieso "noch"? Gibt es Tendenzen, daran noch stärker* zu rütteln, zu Gunsten der Bahnen und Privatisierungskriegsgewinnler, aber zu deutlichen (und wenn es nur die Bequemlichkeit ist) Ungunsten des Fahrgasts?
Das fragte ich mich auch gerade, überlege aber gerade ob er sich mit dem noch auf sich ausweitende staatliche/kommunale Tarife (SH-Tarife, NRW-Tarif(e), Verkehrsverbünde...) ist?
"Noch" deshalb, weil es ja keinen Rechtsrahmen oder so gibt, der dies vorschreibt. Zweckverband XY könnte dies also in der nächsten Ausschreibung einfach nicht mehr zur Bedingung machen.
AEG-"durchgehender Tarif" kein Rechtsrahmen?
fjk, Mittwoch, 04.01.2012, 10:09 (vor 5418 Tagen) @ Fabian318
Bitte? Wieso "noch"? Gibt es Tendenzen, daran noch stärker* zu rütteln, zu Gunsten der Bahnen und Privatisierungskriegsgewinnler, aber zu deutlichen (und wenn es nur die Bequemlichkeit ist) Ungunsten des Fahrgasts? [...Wenn an dieser Stelle mit der grundsätzlichen und großen Keule der "durchgehenden Abfertigung" aus dem AEG geschwungen wird]
Das fragte ich mich auch gerade, überlege aber gerade ob er sich mit dem noch auf sich ausweitende staatliche/kommunale Tarife (SH-Tarife, NRW-Tarif(e), Verkehrsverbünde...) ist?
"Noch" deshalb, weil es ja keinen Rechtsrahmen oder so gibt, der dies vorschreibt. Zweckverband XY könnte dies also in der nächsten Ausschreibung einfach nicht mehr zur Bedingung machen.
Moin,
dann schwingen wir doch tatsächlich die große Keule: ist die "Pflicht [des EVU], daran mitzuwirken", dass direkt abgefertigt und (im Personenverkehr) durchgehend tarifiert wird (§12 AEG) kein Rechtsrahmen, in dem sich das EVU bewegen muss, egal, was der Ausschreiber sonst noch so verlangt? Der Verbundtarif wäre dann durchgehend für Fahrten im Verbund (insofern ist auch der Ausschreiber in diesem Rahmen unterwegs, nur eben räumlich eingeschränkt), für darüber hinausgehende Fahrten muss es trotzdem irgendetwas anderes geben.
Und ergibt sich daraus nicht automatisch, dass ich im öffentlichen Bahnverkehr für ein- und ausbrechende Fahrten de facto den DB-C- bzw. NE-Anschlusstarif akzeptieren muss?
Oder ist die "Mitwirkungspflicht" für solcherlei Schlüsse eine zu schwache Forderung?
fährt nach Österreich ohnehin aus dem Rahmen
fjk
AEG-"durchgehender Tarif" kein Rechtsrahmen?
Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 04.01.2012, 10:12 (vor 5418 Tagen) @ fjk
dann schwingen wir doch tatsächlich die große Keule: ist die "Pflicht [des EVU], daran mitzuwirken", dass direkt abgefertigt und (im Personenverkehr) durchgehend tarifiert wird (§12 AEG) kein Rechtsrahmen, in dem sich das EVU bewegen muss, egal, was der Ausschreiber sonst noch so verlangt?
Ich verstehe das eher als Wäre-schön-wenn-Bestimmung. Und sollte durch irgendeine Durchtarifierung 1/1000 weniger Rendite bringen, ist das natürlich völlig unzumutbar. ;)
Andernfalls wundert es mich, dass beim Interconnex da noch niemand auf den Trichter gekommen ist.
Und ergibt sich daraus nicht automatisch, dass ich im öffentlichen Bahnverkehr für ein- und ausbrechende Fahrten de facto den DB-C- bzw. NE-Anschlusstarif akzeptieren muss?
Der NE-Anstoßtarif ist ja keine durchgehender Tarifierung. Es befinden sich zwei Beförderungsverträge lediglich auf einem Beleg.
noch etwas Mutmaßerei (Mutmacherei?) zum Rechtsrahmen
fjk, Mittwoch, 04.01.2012, 10:22 (vor 5418 Tagen) @ Fabian318
dann schwingen wir doch tatsächlich die große Keule: ist die "Pflicht [des EVU], daran mitzuwirken", dass direkt abgefertigt und (im Personenverkehr) durchgehend tarifiert wird (§12 AEG) kein Rechtsrahmen, in dem sich das EVU bewegen muss, egal, was der Ausschreiber sonst noch so verlangt?
Ich verstehe das eher als Wäre-schön-wenn-Bestimmung. Und sollte durch irgendeine Durchtarifierung 1/1000 weniger Rendite bringen, ist das natürlich völlig unzumutbar. ;)
Danke, das ist genau die laienverständliche Erläuterung zu "Mitwirkungspflicht", die mir fehlte...
Andernfalls wundert es mich, dass beim Interconnex da noch niemand auf den Trichter gekommen ist.
Könnte es sein, dass es sich bei den genannten öffentlichen Verkehren nur um Nahverkehrsleistungen handelt? Dann wär der Interconnex außen vor. Auf den Gedanken könnte man kommen, da "Tarife nach Satz 1 gegenüber jedermann angewendet werden müssen" - was auch nur sehr spitzfindig mit dem Sparpreis an sich in Einklang zu bringen ist...
Vielleicht doch eine etwas schwere Keule für den frühen Morgen.
Und ergibt sich daraus nicht automatisch, dass ich im öffentlichen Bahnverkehr für ein- und ausbrechende Fahrten de facto den DB-C- bzw. NE-Anschlusstarif akzeptieren muss?
Der NE-Anstoßtarif ist ja keine durchgehender Tarifierung. Es befinden sich zwei Beförderungsverträge lediglich auf einem Beleg.
Hmm. Aber eine Folge von (1) 1. - der Pflicht zur direkten Abfertigung? Ansonsten: wie passt der NE-Anstoßtarif zum Gesetz? Sind die Anstoßbahnen keine "des öffentlichen Verkehrs"?
Oder wird die Keule zum Bumerang?
duckt sich
fjk
[OT] X3 über "Fahrkartenautomaten-Irrsinn"
Jogi, Mittwoch, 04.01.2012, 12:10 (vor 5418 Tagen) @ fjk
Fast gänzlich ohne thematischen Zusammenhang zur "AEG-Keule" fiel mir gerade ein Video von "Extra 3" ein, was sich mit dem "Fahrkartenautomaten-Irrsinn" befasst. Es macht recht deutlich, was passieren kann bei einer zu großen Tarifvielfalt.
Vielleicht fühlen sich ein, zwei Mitleser damit unterhalten.
[OT] X3 über "Fahrkartenautomaten-Irrsinn"
Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 04.01.2012, 13:24 (vor 5418 Tagen) @ Jogi
bearbeitet von Fabian318, Mittwoch, 04.01.2012, 13:24
Fast gänzlich ohne thematischen Zusammenhang zur "AEG-Keule" fiel mir gerade ein Video von "Extra 3" ein, was sich mit dem "Fahrkartenautomaten-Irrsinn" befasst. Es macht recht deutlich, was passieren kann bei einer zu großen Tarifvielfalt.
Die Tarifvielfalt ist nicht das Problem. Außer dem EVB-Haustarif und dem Metronom-Tagesticket verkauft der DB-Automat alles. Das Problem ist, dass es dem Metronom offenbar zu teuer wurde, die DB mit dem Vertrieb zu betrauen. Und leider ist den Aufgabenträgern es völlig egal, dass der Vertrieb aus einer Hand geschieht.
Vorbild ist da der VRR, wo der Vertrieb (fast?) überall durch die DB erfolgt, nicht so toll ist es im ZVM, wo innerhalb der letzten Ausschreibungen mal Bahnhofsvertrieb, mal Vertrieb im Fahrzeug zum Einsatz kam. Natürlich immer mit eigenen Automaten...
Vielleicht fühlen sich ein, zwei Mitleser damit unterhalten.
Wenn es nur nicht zum heulen wäre...
NRT-Tickets für Österreich jetzt mit Hinweis auf die ÖBB
Anoj 1, Dresden (D) / Vbg. (A), Dienstag, 03.01.2012, 15:52 (vor 5419 Tagen) @ Fabian318
Hallo!
also die Formulierung "nur gültig" halte ich schon für eindeutiger, aber heißt das jetzt, dass ich mir Gedanken machen muss, mit welchem Bahnunternehmen ich durch Österreich tuckere? Ich glaub's ja nicht.
Ja, muss man wohl. Eine gegenseitige Ticketakzeptanz, wie es sich die Westbahn vorstellt, ist ja leider unrealistisch.
Warum leider?
Dann wäre es ja kein Wettbewerb mehr.
m b g,
Anoj
kein Wettbewerb mehr bei Kundenvorteil?
Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 03.01.2012, 20:35 (vor 5419 Tagen) @ Anoj 1
bearbeitet von Fabian318, Dienstag, 03.01.2012, 20:38
Ja, muss man wohl. Eine gegenseitige Ticketakzeptanz, wie es sich die Westbahn vorstellt, ist ja leider unrealistisch.
Warum leider?
Dann wäre es ja kein Wettbewerb mehr.
Wieso wäre es kein Wettbewerb mehr? Die tatsächlichen Ticketeinnahmen müssen dann natürlich durch Fahrgastzählungen festgelegt werden und wer mehr befördert, bekommt auch mehr der Einnahmen.
Bei einem unabhängigen Vertriebssystem könnten Westbahn und ÖBB sogar unabhängig voneinander Sparangebots-Kontingente für ihre Züge einstellen. Das ist dann für den Kunden alles von Vorteil, er hat leichter einen Überblick, die Bahnen können sich trotzdem im günstigen Preis übertrumpfen oder alternativ auch mal in puncto Service und Zuverlässigkeit Kunden gewinnen.
Es funktioniert natürlich nicht, dass die ÖBB einfach die Westbahn-Fahrgäste mitnimmt, die Fahrkarten zum Vorteilscard-Preis bei der Westbahn erworben haben. Dann kauft man immer dort die Fahrkarten, nutzt aber den nächstbesten Zug (was eben öfter die ÖBB ist). Oder will die Westbahn etwa der ÖBB dann für jeden Reisenden im ÖBB-Zug mit Westbahn Ticket mit/ohne Vorteilscard etwa den Vorteilscard-/Vollpreis erstatten? Dann hätte sicher die ÖBB auch kein Problem mit der Westbahn-Ticketakzeptanz...
NRT-Tickets für Österreich jetzt mit Hinweis auf die ÖBB
markw, Dienstag, 03.01.2012, 15:32 (vor 5419 Tagen) @ Tommyboy
Hallo,
"A: NUR GÜLTIG IN ÖBB-ZÜGEN"
Das muss wohl neu sein, ein Hinweis für Reisende, keine Westbahn-Züge zu nutzen?
Ich frage mich, ob es umgekehrt dann nicht sinnvoller gewesen wäre zu schreiben: "Nicht gültig in Zügen der Westbahn" oder dgl.
Ich denke auch, das diese Angabe nicht ideal ist. Ich gehe mal davon aus, dass die ÖBB auch Züge in Kooperation mit den Bahnen der Nachbarländer grenzüberschreitenden Züge (z.B. Nachtzüge) betreibt, in denen die Fahrkarte sehr wohl gültig sein wird, wo es dem unbedarften Reisenden nicht so klar ersichtlich sein wird, ob dies der Fall ist.
Mark
NRT-Tickets für Österreich jetzt mit Hinweis auf die ÖBB
To218, Dienstag, 03.01.2012, 22:39 (vor 5419 Tagen) @ Tommyboy
So ganz kann ich die fehlende Ticketakzeptanz nicht nachvollziehen (aus Sicht des jeweiligen Mitbewerbers sieht das gaaanz anders aus).
Ich nehme als Referenz den Flugverkehr:
Die allermeistens Airlines (auch die schärfsten Konkurrenten) haben untereinander Abkommen zur Akzeptanz der jew. Tickets beim Mitbewerber = Interline Agreement
Etwas vereinfacht dargestellt:
Ein Flug, der mit British Airways gebucht ist, kann problemlos auf einem Lufthansa Ticket ausgestellt werden. Via zentralem Clearing werden die Coupons (heute nur noch in elektronischer Form) verrechnet.
Sofern ein Vollzahler-Tarif (=Normalpreis) gebucht ist, kann man als Passagier kurzfristig die Airline wechseln, wenn die Strecke gleich bleibt bzw. kein Umweg geflogen wird.
Um beim vorliegenden Beispiel zu bleiben:
Selbstverständlich haben Air Berlin und Lufthansa ein Interline Agreement und akzeptieren die jeweils anderen Tickets (sofern nicht "AB bzw. LH only" Bedingung eines Sondertarifs ist). Dies trotz ihrer erbitterten Konkurrenz auf dem Inlandsmarkt.
Wieso bekommen das denn die Bahnen nicht auf die Reihe ?
Ich gebe zu, dass es noch an Möglichkeiten, die genaue Anzahl der "Fremdfahrer" festzustellen, fehlt, aber das sollte sich doch alsbald lösen lassen...?
NRT-Tickets für Österreich jetzt mit Hinweis auf die ÖBB
Axterix, München/Düsseldorf, Mittwoch, 04.01.2012, 01:23 (vor 5418 Tagen) @ To218
Ich nehme als Referenz den Flugverkehr:
[..]
Sofern ein Vollzahler-Tarif (=Normalpreis) gebucht ist, kann man als Passagier kurzfristig die Airline wechseln, wenn die Strecke gleich bleibt bzw. kein Umweg geflogen wird.
Ok, dann verstehe ich jetzt das sonderbare Tarifsystem der WESTbahn, mit welchem man als Normalkunde nie konfontiert wird:
https://westbahn.at/sonstiges/agbs/allg-tarifbestimmungen/
Dort gibt es nämlich einen "Hausangebot WESTbahn" (bzw WESTclub) - diesen Preis dürfet in der Regel jeder bezahlen (Specials für 7 EUR oder 7,50 EUR ausgenommen):
"9. WESTcard
Beim Kauf einer Fahrkarte erwirbt man automatisch die kostenlose WESTcard zur Inanspruchnahme des Hausangebotes (oben unter 1.1). Die WESTcard kann ab 15 Jahren erworben werden."
Der Vollständigkeit halber ist auch noch unter "1.2. Regeltarif
Regeltarif WESTbahn" (bzw WESTclub) aufgeführt, der das doppelte des Haustarifes beträgt und somit identisch zum ÖBB-Tarif sein dürfte.
Der Trick dabei könnte sein, dass die Westbahn somit alle eigenen Tickets (da man ja immer automatisch die Westcard und somit den Haustarif bekommt) als Sonderpreise definiert, dagegen aber darauf hofft, dass ÖBB-Normalpreis-Ticket Besitzer die Westbahn nutzen, deren Tickets man dann zum Westbahn-Regeltarif mit der ÖBB "clearen" könnte.
Um beim vorliegenden Beispiel zu bleiben:
Selbstverständlich haben Air Berlin und Lufthansa ein Interline Agreement und akzeptieren die jeweils anderen Tickets (sofern nicht "AB bzw. LH only" Bedingung eines Sondertarifs ist). Dies trotz ihrer erbitterten Konkurrenz auf dem Inlandsmarkt.
Wenn die Westbahn dann also ein ähnliches Agreement hinbekommen würde, könnte sie alle ÖBB-Normalpreistickets akzeptieren (halt keine Sparschiene etc) Aber die Westbahn-Ticket-Inhaber hätten mit Ihren (Haustarif-)Tickets keine Chance (preisneutral) auf die ÖBB zu wechseln.
Wieso bekommen das denn die Bahnen nicht auf die Reihe ?
Wie hoch ist denn der Anteil der Normalpreis-Nutzer bei Air-Berlin? Ist der angebotene "Flex-Tarif" schon der Normalpreis, oder bekommt man den nur auf explizite Nachfrage (noch teuerer)?
Gruß
Axel