Erstattung des 1. Klasse Anteils im FV Zug (Allgemeines Forum)
BR_103, Samstag, 31.12.2011, 22:05 (vor 5420 Tagen)
Hallo an Alle,
bei meiner Tour F - DD - B hatte heute das Vergnügen zunächst erstklassig im ICE von F nach DD zu fahren. Bei dem EC von DD nach B war nur ein Ersatzpark vorhanden wo die 1. Klasse komplett fehlte. Jetzt die Frage wie die mögliche Erstattung bzw. das entsprechende Verfahren dazu aussieht den 1. klassigen Teil von DD nach B erstattet zu bekommen. In jedem Falle hatte ich mir vom Zugchef des EC das fehlen der 1. Klasse bestätigen lassen.
Da ich auf der Grundlage einer BC25F f. 36,75 Euro unterwegs war, schätze ich mal das ich die Differenz zu 21,75 Euro erstattet bekomme oder sehe ich das falsch?
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
DD?
ktmb, Samstag, 31.12.2011, 22:59 (vor 5420 Tagen) @ BR_103
bearbeitet von ktmb, Samstag, 31.12.2011, 23:00
DD=Düsseldorf? DD=Dresden? Würde bzgl. des EC besser passen
Grüße
DD? Dresden natürlich
RhBDirk, Samstag, 31.12.2011, 23:07 (vor 5420 Tagen) @ ktmb
DD=Düsseldorf? DD=Dresden? Würde bzgl. des EC besser passen
Grüße
DD ist Dresden. Düsseldorf ist D.
DD? Dresden natürlich
ktmb, Samstag, 31.12.2011, 23:14 (vor 5420 Tagen) @ RhBDirk
Die haben tatsächlich DD als Autokennzeichen? So ist das, wenn man nur auf Schienenautobahnen unterwegs ist :)
DD? Dresden natürlich
heinz11, Samstag, 31.12.2011, 23:33 (vor 5420 Tagen) @ ktmb
Die haben tatsächlich DD als Autokennzeichen? So ist das, wenn man nur auf Schienenautobahnen unterwegs ist :)
Ja, tatsächlich....;-)
Eigentlich müßte Dresden das "D" als Autokennzeichen tragen, sie haben es aber großzügigerweise dem größten Dorf Deutschlands überlassen und bescheiden sich mit "DD".
heinz
Dresden natürlich DR!
Zugarbeiter, Mittelndorf, Sonntag, 01.01.2012, 12:52 (vor 5420 Tagen) @ ktmb
bearbeitet von Zugarbeiter, Sonntag, 01.01.2012, 12:53
Die haben tatsächlich DD als Autokennzeichen?
Um hier sogar etwas Eisenbahn-Bezug hereinzubringen:
Eigentlich hätte Dresden nach dem Ostzonenverzeichnis das Kennzeichen DR bekommen sollen, was aber 1991 noch für ein bis Ende 1993 existierendes Unternehmen reserviert war. Wurde leider nie genutzt...
Frage: Hat jemand ein Foto eines der DR gehörenden Fahrzeuges mit einem nicht-DDR-Kennzeichen aus dem Zeitraum 1991 bis 1993?
--
Zugarbeiter
Bei Mädchen, Funk und Eisenbahn
kommt's auf den rechten Anschluß an.
Du bekommst nur die Teilstrecke Dresden-Berlin erstattet
liebe70, Sonntag, 01.01.2012, 11:50 (vor 5420 Tagen) @ BR_103
- kein Text -
Berechnungsfrage
Zugarbeiter, Mittelndorf, Sonntag, 01.01.2012, 12:45 (vor 5420 Tagen) @ liebe70
Du bekommst nur die Teilstrecke Dresden-Berlin erstattet
Der Preis von 36,75 € ist ja ein Sparpreis 1. Klasse mit BC25F-Rabatt.
Die interessante Frage ist ja, was die DB FV zu erstatten gedenkt:
a) 15,00 € (= komplette Differenz vom Sparpreis 1. Klasse zum Sparpreis 2. Klasse)
b) 4,18 € (= 194 km [DH-BL] von 695 km [Gesamtstrecke] der Sparpreis-Differenz)
c) 18,00 € (= anteilige Differenz [s.u.b)] vom Normalpreis 1. Klasse zum Normalpreis 2. Klasse)
d) Mischung zwischen a) und c) oder irgendwas ausgewürfeltes?
Hat da jemand Erfahrungen?
--
Zugarbeiter
Bei Mädchen, Funk und Eisenbahn
kommt's auf den rechten Anschluß an.
Berechnungsfrage
BR_103, Sonntag, 01.01.2012, 13:02 (vor 5420 Tagen) @ Zugarbeiter
Du bekommst nur die Teilstrecke Dresden-Berlin erstattet
Das ist mir auch schon klar...........
Der Preis von 36,75 € ist ja ein Sparpreis 1. Klasse mit BC25F-Rabatt.
Die interessante Frage ist ja, was die DB FV zu erstatten gedenkt:
a) 15,00 € (= komplette Differenz vom Sparpreis 1. Klasse zum Sparpreis 2. Klasse)
b) 4,18 € (= 194 km [DH-BL] von 695 km [Gesamtstrecke] der Sparpreis-Differenz)
c) 18,00 € (= anteilige Differenz [s.u.b)] vom Normalpreis 1. Klasse zum Normalpreis 2. Klasse)
d) Mischung zwischen a) und c) oder irgendwas ausgewürfeltes?Hat da jemand Erfahrungen?
Genau das ist eben die Frage. Von meinem Verständnis her, würde ich annehmen, das die Erstattung sich auf die Differenzsumme vom Sparpreis 36,75 für die 1. Klasse auf den Sparpreis 21,75 für die 2. Klasse bezieht. Bechnungsgrundlage ist eben die BC25F.
Aber was mich auch noch interessieren würde ist, wie die ganze Erstattung praktisch abläuft. Kann die Abwicklung bei direkter Auszahlung im Reisezentrum erfolgen oder muss das ganze auf deem Postweg abgewickelt werden?
Berechnungsfrage
PhilippK, Sonntag, 01.01.2012, 15:21 (vor 5419 Tagen) @ BR_103
Tja, das dürfte einer der Fälle sein, die nicht so genau geregelt sind. Denn
- selbst wenn der zweite Zug planmäßig nur mit 2. Klasse verkehrt wäre, hätte sich das vermutlich nicht am Preis ausgewirkt. Der Sparpreis ist nur sehr bedingt entfernungs- sondern vor allem kontingentabhängig.
- ferner sind die Preisstufen 1. und 2. Klasse unabhängig. Es ist ja nicht gesagt, dass zum Zeitpunkt der Buchung ein entsprechender Sparpreis 2. Klasse verfügbar war. Könnte ja auch sein, dass die Fahrt in der zweiten Klasse teurer gewesen wäre.
Aus Kundensicht ist das natürlich nicht befriedigend. Ich würde das ganze also in ein nettes Schreiben an den Kundendialog packen, sich darüber auslassen, dass man ja den Mehrpreis nicht gezahlt hätte, um die Vorzüge der 1. Klasse nicht zu nutzen und auf einen entsprechenden Kulanzgutschein zu hoffen.
Gruß, Philipp
Dein Fall ist genau geregelt !
lokimet, Sonntag, 01.01.2012, 16:11 (vor 5419 Tagen) @ BR_103
Hallo,
dein Fall ist genau in den internen Unterlagen im Kapitel Sparpreis geregelt !
Du hast Glück, denn du bekommst 20 Euro erstattet.
Auszug :
Nichtbenutzung der 1.Klasse aus eisenbahnseitigen Gründen
Werden Zuege des Fernverkehrs die planmäßig die 1.Wagenklasse führen nur mit der 2.Wagenklasse
bereitgestellt , erhalten Inhaber einer Sparpreiskarte mit entsprechenden Nachweis für die Betroffene Fahrt
einen Betrag von 20 Euro und 10 Euro für Mitfahrer (nicht FamilienDkinder).
Wenn du also einen Nachweis vom Zub hast, kannst du die das Geld sofort im Reisezentrum erstatten lassen, ansonsten über den Kundendialog.
Gruß
Norbert
Was wäre bei NV?
DG, Sonntag, 01.01.2012, 16:29 (vor 5419 Tagen) @ lokimet
Hallo,
Ich hoffe ich darf mich mal mit meiner Frage dranhängen,
was wäre, wenn der Zug ohne 1.Kl. ein NV-Zug gewesen wären,
der planmäßig mit 1.Kl. fährt?
Ich hatte auch mal sowas, wo ich mit nem RE das letzte Stück gefahren bin,
da aber außerplanmäßig keine 1.Kl. vorhanden war.
Ich habe da aber verzichtet, mir irgendwas wiederholen zu wollen,
da das Ticket auch nur 36,75 gekostet hat und das NV-Stück bestimmt
keine 10% des Gesamtreisewegs waren.
Würde mich jetzt aber mal interessieren, was ich da erstattet gekriegt hätte!
Schonmal Danke!
Dein Fall ist genau geregelt !
BR_103, Sonntag, 01.01.2012, 18:32 (vor 5419 Tagen) @ lokimet
Hallo Norbert,
vielen Dank für deine Rückmeldung. 20 Euro sind die Differenz von 1. auf die 2. Klasse ohne BC25. Da ich aber mit einer BC25F unterwegs war, dürfte ich dann in diesem Fall 15 Euro zurück bekommen? Ich kann mir sonst kaum vorstellen, das die Bahn mehr Geld erstattet, als es in diesem Fall sinnvoll wäre.
Ist die Auszahlung des Betrages in jedem Falle im Reisezentrum möglich? Ich frage deswegen, weil ich das Gefühl habe, das mir da der Mitarbeiter im RZ Berlin Hbf etwas vom Pferd erzählt hat, als er meinte ich müsse auf der Bahn.de Seite in meine Buchungsrückschau gehen, dort die Buchungsdetails für das OT aufrufen um dann von dort aus die Möglichkeit zu haben die Erstattung des Differenzbetrages zu veranlassen. In diesem Falle sollte ich dort irgendwas eintragen um es dann auch ausdrucken zu können und es schliesslich per Post zu verschicken. Ich glaube das ich ziemlich blöd aus der Wäsche geschaut habe, denn von so einer Möglichkeit habe ich noch nie etwas gehört bzw. gesehen. In der Hoffnung solche Erstattungsfälle vielleicht in Zukunft tatsächlich online erledigen zu können bin ich erst einmal wieder von dannen gezogen. Zu Hause angekommen versuchte ich das umzusetzen, doch bis auf eine Stornierungsmöglichkeit und den erneuten Abruf des OT´s im PDF Format habe ich keine weiteren Möglichkeiten gefunden.
Von daher also die Frage ob die Abwicklung bis hin zur Auszahlung in jedem Falle im RZ vorgenommen werden kann.
Dein Fall ist genau geregelt !
lokimet, Sonntag, 01.01.2012, 18:41 (vor 5419 Tagen) @ BR_103
bearbeitet von lokimet, Sonntag, 01.01.2012, 18:42
Hallo,
es bleiben auch mit BC 25 First 20 Euro !!
Beim Onlineticket kann es sein, das du den Fall einreichen musst, da bisher
eine Erstattung von OT am Schalter nicht möglich war. Da hat sich aber auch etwas geändert, ob das aber auch
Erstattung von ot betrifft weis ich aber nicht.
Reiche es am besten ein mit der Forderung von 20 Euro !
Sollte es Probleme geben, dann melde dich nochmal hier.
Gruss
Norbert
Dein Fall ist genau geregelt !
lokimet, Sonntag, 01.01.2012, 18:54 (vor 5419 Tagen) @ BR_103
Nachtrag
Es gibt auf Bahn.de einen extra Erstattungsantrag für OT-Tickets.
Den ausfüllen und zusammen mit dem Ot-Ticket , Bestaetigung und kurzer Erläuterung
an die auf dem Antrag stehende speziell fuer Ot-Stornierungen zuständige Stelle
schicken.
Dein Fall ist genau geregelt !
BR_103, Sonntag, 01.01.2012, 19:44 (vor 5419 Tagen) @ lokimet
Nachtrag
Es gibt auf Bahn.de einen extra Erstattungsantrag für OT-Tickets.
Den ausfüllen und zusammen mit dem Ot-Ticket , Bestaetigung und kurzer Erläuterung
an die auf dem Antrag stehende speziell fuer Ot-Stornierungen zuständige Stelle
schicken.
So etwas in dieser Richtung hat mir der Mitarbeiter im RZ auch erzählt. Allerdings hat er dabei klar gesagt, das ich dafür in die Buchungsrückschau bzw. die Buchungsseite des betreffenden OT´s aufrufen soll. Nur war da eben so ein Antrag nie zu finden. Weisst du zufälligerweise wo dieser Antrag auf der Bahn Seite zu finden sein soll? Würde mir echt weiter helfen.
Liebe Grüsse
Dein Fall ist genau geregelt !
lokimet, Sonntag, 01.01.2012, 19:59 (vor 5419 Tagen) @ BR_103
Hallo,
ich finde den Antrag auch nicht mehr.
Allerdings komme ich nicht in den eingeloggten Bereich,
da ich nicht angemeldet bin.
Ruf mal hier an : 0180 5 10 11 11
Die sind für OT zuständig .
Poste bitte hier, wie es weitergeht .
Gruß
Norbert
zu 0180.......
Bernd August, Sonntag, 01.01.2012, 23:12 (vor 5419 Tagen) @ lokimet
bearbeitet von Bernd August, Sonntag, 01.01.2012, 23:12
ich finde den Antrag auch nicht mehr.
Allerdings komme ich nicht in den eingeloggten Bereich,
da ich nicht angemeldet bin.Ruf mal hier an : 0180 5 10 11 11
Die sind für OT zuständig .Poste bitte hier, wie es weitergeht .
Aber nicht die Kostenangabe vergessen ...
Möglichkeiten zur Bearbeitung
BR_103, Montag, 02.01.2012, 12:01 (vor 5419 Tagen) @ lokimet
Hallo Norbert,
ich habe heute die erwähnte 01805 Nummer angerufen. Da ich auch direkt angenommen wurde, sollten sich wohl auch die Kosten für dieses Gespräch im Rahmen gehalten haben. Davon aber mal abgesehen hat man mir wohl erzählt, das ich das OT zur Bearbeitung per Post an folgende Adresse schicken soll:
DB Vertrieb GmbH
Onlinevertrieb
Postfach 600 504
22204 Hamburg
Nachdem das Telefongespräch beendet war, kam ich auf die Idee dort ein 2. Mal anzurufen um zu klären, ob die ganze Geschichte auch per Mail klären kann. Dieses Mal kam ich zu einem anderen Kollegen und der hat dann gleich klar gesagt, das bei einem OT auch eine Mail an fahrkartenservice@bahn.de unter Erwähnung der Auftragsnummer schreiben kann.
Auf meine Nachfrage warum denn beim 1. Gespräch mir die Kollegin von dieser Möglichkeit nichts erzählt hatte, obgleich ich auch ihr klar gesagt hatte das es sich um ein OT handelt, meinte der Kollege nur, das die o.g. Adresse nur für Tickets gilt die auf dem Postwege zugestellt worden sind.
Von irgendwelchen PDF Formularen auf der Bahn Seite wussten übrigens beide MitarbeiterInnen in diesem Zusammenhang nichts.
Anschlussfrage
Fabian318, Münster i. W., Sonntag, 01.01.2012, 19:19 (vor 5419 Tagen) @ lokimet
Wie wird denn bei den Sparpreisen der zu erstattende Betrag bei Abbruch der Fahrt berechnet?
Ich tippe mal [1 - (Normalpreis bis zum Abbruchbahnhof)/(Normalpreis bis zum Zielbahnhof)] * Sparpreis?
Anschlussfrage
lokimet, Sonntag, 01.01.2012, 19:33 (vor 5419 Tagen) @ Fabian318
Hallo Fabian,
keine Ahnung.
Gruß
Norbert
Dein Fall ist genau geregelt; auch in den BB.
michael_seelze, Montag, 02.01.2012, 01:32 (vor 5419 Tagen) @ lokimet
Auch in den BB Personenverkehr ist die Regelung
für den geschilderten Fall in Punkt 9.2.3 öffentlich einsehbar geregelt.
Hier, S. 17.
Falsch! Es gibt eine Pauschale !
lokimet, Sonntag, 01.01.2012, 16:14 (vor 5419 Tagen) @ liebe70
Hallo Ralf,
das stimmt leider nicht. Schau bitte im Railguide nach im Kapitel Sparpreis Punkt Erstattung.
Gruß
Norbert
Falsch?
liebe70, Dienstag, 03.01.2012, 23:20 (vor 5417 Tagen) @ lokimet
Hallo Ralf,
das stimmt leider nicht. Schau bitte im Railguide nach im Kapitel Sparpreis Punkt Erstattung.
Sorry Norbert, aber im Posting des OP (worauf ich antwortete) stand weit und breit nichts davon, daß ein Sparpreis genutzt wurde. Die weiteren Erläuterungen mit dem Hinweis auf den Sparpreis kamen erst nach meiner Antwort. Von daher finde ich Deine Antwort etwas daneben.