Verspätungsregelung bei Umsteigeverbindungen? (Fahrkarten und Angebote)

Tommyboy, OWL, Sonntag, 30.11.2008, 23:00 (vor 6222 Tagen)

Hallo,

nach den BB (9.1.4) soll ja ein Anspruch auf eine "Entschädigung" in Höhe von 20% des Preises, mindestens 5 Euro bestehen, wenn Züge der PK A oder B mit mehr als 60 Minuten in den Bahnhöfen ankommen, in denen die Reisenden aus diesen Zügen aussteigen.

Gilt dieser Satz bis zum Ende der Reisekette, also bis zu dem Bahnhof, der als Ziel auf der FK aufgeführt ist oder ggf. auch für Unterwegsbahnhöfe?
Wenn man also z.B. einen Sparpreis/Europa-Spezial etc. bucht, ein "via" mit langem Aufenthalt eingibt, aber den Rest der Strecke nicht mehr abfahren will, weil das "via" schon das Ziel der Reise ist (z.B. weil ein anderes, weiteres Ziel einen günstigeren Preis erbringt). Dummerweise hat der Zug, der diese Stadt erreicht und in dem man sitzt, eine erhebliche Verspätung. Dennoch könnte man ja das (aufgedruckte) Ziel noch pünktlich erreichen. Und selbst wenn man noch weiter reisen wollte, so würde die Verspätung die Aufenthaltszeit am "via"-Ort ggf. erheblich mindern.

Also, gibt es diese Entschädigung nur, wenn man am Ende der Reise zu spät ankommt oder auch für Verspätungen in der Reisekette?

Gruß
Tommyboy

Verspätungsregelung bei Umsteigeverbindungen?

JanKrohn, Vaals (NL), Montag, 01.12.2008, 09:21 (vor 6222 Tagen) @ Tommyboy

Das ist mir vor ein paar Jahren auch mal passiert... (SEV => Anschluss weg => letzter Bus weg => Taxi...)

Es besteht laut Auskunft Kundenservice Fernverkehr wirklich kein Anspruch. Aber wenn ich mich richtig erinnere, gab es einen Kulanzgutschein.

Gruß,
Jan

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