Wieso muss es ausgedruckt werden? (Fahrkarten und Angebote)

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 28.12.2011, 15:49 (vor 5424 Tagen) @ Ösi
bearbeitet von Fabian318, Mittwoch, 28.12.2011, 15:51

Ich verstehe auch nicht, warum es nur eine A4-Version gibt und nicht eine Möglichkeit, nur den QR-Code auf A6 oder A7 auszudrucken...

Es gibt ja zwei Begründungen, weshalb es ausgedruckt vorliegen muss:

1.) Sonst kann kein Zangenabdruck angebracht werden.
-> Den Zangenabdruck kann ich aber auch wieder entfernen, indem ich einfach einen neuen Ausdruck nehme. Zum Beweisen irgendwelche Verspätungen o.ä. kann der Zangenabdruck auch nicht so essentiell sein, sonst dürfte man überhaupt kein Handyticket anbieten können.

2.) Privatbahnen können das Onlineticket nicht mit einem Prüfgerät kontrollen.
-> Wenn darauf abgezielt wird, dass anhand eines Zangenabdrucks dann die Echtheit festgetellt wird, kann das auch nicht funktionieren: Es ist ja nicht sichergestellt, dass ich zuerst von einem DB-Zub und dann von einem Privatbahn-Zub kontrolliert werde. Und ob als Ausdruck oder auf dem Bildschirm, die prüfbaren Sicherheitsmerkmale sind die gleichen bzw. waren bis vor kurzem überhaupt nicht vorhanden. Außerdem geht es mit dem Handyticket ja auch, dass im Endeffekt nur der beliebig veränderbare Text einer MMS "geprüft" wird. Dort ist übrigens auch die 51 km-Grenze genauso nicht nachvollziehbar begründet, dass es nicht von jeder Privatbahn geprüft werden könne.


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