[ZM] Bahnkunden fühlen sich verprellt (Fahrkarten und Angebote)

kirroyal, Freitag, 23.12.2011, 20:29 (vor 5429 Tagen)

Hallo,

unter der Überschrift "Bahnkunden fühlen sich verprellt - Gruppentickets sorgen bei Reisenden für Verwirrung" findet sich heute in der örtlichen Zeitung der folgende Artikel. Erst dachte ich ja, es ist wieder das typische Bahn-Bashing (Kunde kann/will nicht richtig lesen, Bahn handelt korrekt, Kunde schimpft auf die Abzocker und wendet sich an die Presse) - aber hier kam ich doch stark ins Grübeln, ob das alles so korrekt seitens der Bahn war - aber lest selbst:

Klick

Kurzfassung: Kunde kauft SH-Ticket (neue Preislogik) für zwei Personen, fährt alleine los, wird kontrolliert, gibt wahrheitsgemäß an, die 2. Person würde erst später zusteigen - und gilt ab sofort als Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis.

Im Artikel wird als Grund für die FN immer wieder (auch von der Bahnsprecherin) die Tatsache angeführt, dass eine Erweiterung der Gruppengröße nach Fahrtantritt nicht erlaubt sei. Das stimmt soweit auch, wobei man trefflich darüber streiten kann, ob durch den Kauf des Tickets für explizit 2 Personen diese Zahl nicht von Vornherein festgelegt ist. Der Passus wurde ja damals eingeführt, als die Tickets noch generell für maximal 5 Personen galten und gilt seitdem unverändert.

Aber, unabhängig davon: Meiner Meinung nach besaß der Kunde zum Zeitpunkt der Kontrolle ein gültiges Ticket, denn die Gruppengröße war ja hier noch gar nicht erweitert. Nur durch die Aussage, es käme später noch jemand dazu, wird das Ticket doch nicht in diesem Moment ungültig. Wenn es Probleme hätte geben können, dann nur im späteren Fahrtverlauf, wenn ein Zugbegleiter (wie auch immer) festgestellt hätte, dass die Gruppengröße erweitert wurde.

In meinen Augen war das mal wieder ein Paradebeispiel dafür, wie ein Unternehmen durch das überkorrekte Handeln eines einzigen Mitarbeiters in schlechtes Licht gerückt wird. Aber es bleibt zu klären, ob die FN überhaupt rechtlich in Ordnung war, hier macht es sich die Bahnsprecherin mit ihrem Verweis auf die Beförderungsbedingungen etwas sehr einfach.

Also: Wie sehen es die Tarifexperten hier - war die FN gerechtfertigt?

bei Fahrkartenkontrolle...

joerg-dd, Dresden, Freitag, 23.12.2011, 20:52 (vor 5429 Tagen) @ kirroyal

ist eine gültige Fahrkarte vorzuzeigen. Das hat der Kund gemacht?!?

bei Fahrkartenkontrolle...

kirroyal, Freitag, 23.12.2011, 20:56 (vor 5429 Tagen) @ joerg-dd

ist eine gültige Fahrkarte vorzuzeigen. Das hat der Kund gemacht?!?

Das ist doch gerade die Frage. Meiner Meinung nach: Ja! Deshalb würden mich ja Argumente interessieren, warum die FK eben nicht gültig war...

Vielleicht nicht kundenfreundlich...

patwet, Hagen + Südwest, Freitag, 23.12.2011, 21:06 (vor 5429 Tagen) @ kirroyal

...aber tariflich okay, die FN: Siehe Punkt 3.1.5 der BB zum SH-Ticket "Anzahl (...) muss beim Kauf angegeben werden.(...) Nachträgliche Änderungen(Ergänzungen oder Streichungen ) sind nicht möglich." Somit war die FK zum Zeitpunkt der Kontrolle leider ungültig, leider wird zuviel Schindluder mit den Ländettickets getrieben, als dass man da als KiN Kulanz walten lassen kann...

Grüße,
Patrick

Vielleicht nicht kundenfreundlich...

kirroyal, Freitag, 23.12.2011, 21:13 (vor 5429 Tagen) @ patwet

"Nachträgliche Änderungen(Ergänzungen oder Streichungen ) sind nicht möglich."

Ähm, mit "Streichungen" ist doch wohl eher gemeint, dass man nicht nachträglich den Namen auf dem Ticket durchstreichen oder überschreiben darf, was ja in diesem Fall auch nicht passiert ist.

Das "Streichen" von Personen aus der Gruppe (z.B. durch vorzeitigen Ausstieg) kann nicht gemeint sein, denn an anderer Stelle in den Bedingungen ist zu lesen, dass immer der Name der Person mit der längsten Fahrtstrecke einzutragen ist. Das impliziert, dass das Ticket auch von weniger als der angegebenen Personenzahl genutzt werden darf.

Vielleicht nicht kundenfreundlich...

patwet, Hagen + Südwest, Freitag, 23.12.2011, 21:16 (vor 5429 Tagen) @ kirroyal
bearbeitet von patwet, Freitag, 23.12.2011, 21:19

Dann schau mal in Abschnitt 6.3. Da ist ausdrücklich von einer Veränderung der Personenzahl nach Fahrtantritt die Rede, die das Ticket ungültig macht...

Vielleicht nicht kundenfreundlich...

kirroyal, Freitag, 23.12.2011, 21:41 (vor 5429 Tagen) @ patwet

Dann schau mal in Abschnitt 6.3. Da ist ausdrücklich von einer Veränderung der Personenzahl nach Fahrtantritt die Rede, die das Ticket ungültig macht...

In Abschnitt 6.3 steht:

Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist die Erweiterung der Gruppengröße (z.B. durch unterwegs zusteigende Reisende) oder ein Austausch von Personen ausgeschlossen. Bei abweichender Nutzung der Fahrkarte (z. B. ohne Reisenden nach Nr. 3.4 oder unzulässige Teilnehmerzahl) gelten die Regelungen der BB Personenverkehr Nr. 3.9.

Die Gruppengröße wurde aber zum Zeitpunkt der Kontrolle noch gar nicht erweitert. Genau das ist ja hier der springende Punkt, der die Frage aufwirft, ob die FN berechtigt war.

Oder meint Du Abschnitt 6.2?

Durch nachträgliche Änderung des eingetragenen Namens und/oder der Personenzahl und/oder des Geltungstags wird ein Schleswig-Holstein-Ticket ungültig.

Das kann sich nur auf eine Änderung der eingetragenen Daten auf dem Ticket beziehen - klar, dass dieses dann ungültig wird. Dass ein Mehrpersonenticket auch von nur einer Person genutzt werden kann, ergibt sich indirekt aus Punkt 3.4:

Ein Schleswig-Holstein-Ticket ist nur gültig, wenn in den dafür vorgesehenen Feldern des Tickets Geltungstag, Name und Vorname des Inhabers mit der längsten Reisestrecke eingetragen sind.

Warum solle hier extra darauf hingewiesen werden, dass der Name des Reisenden mit der längsten Strecke einzutragen ist, wenn sowieso immer alle mitfahren müssen?

Vielleicht nicht kundenfreundlich...

Matze86, München, Freitag, 23.12.2011, 21:39 (vor 5429 Tagen) @ kirroyal

"Nachträgliche Änderungen(Ergänzungen oder Streichungen ) sind nicht möglich."


Ähm, mit "Streichungen" ist doch wohl eher gemeint, dass man nicht nachträglich den Namen auf dem Ticket durchstreichen oder überschreiben darf, was ja in diesem Fall auch nicht passiert ist.

Das "Streichen" von Personen aus der Gruppe (z.B. durch vorzeitigen Ausstieg) kann nicht gemeint sein, denn an anderer Stelle in den Bedingungen ist zu lesen, dass immer der Name der Person mit der längsten Fahrtstrecke einzutragen ist. Das impliziert, dass das Ticket auch von weniger als der angegebenen Personenzahl genutzt werden darf.

In dem Fall sind es aber Ergänzungen...

[ZM] Bahnkunden fühlen sich verprellt

tose25, Freitag, 23.12.2011, 21:00 (vor 5429 Tagen) @ kirroyal

In dem Artikel steht aber auch, dass auf die Fahrkarte beide Namen eingetragen wurden. Normalerweise wird aber nur ein Name eingetragen oder ist das bei dem SH-Ticket anders? Wahrscheinlich sind aus dem Grund dass zwei Namen auf dem Ticket stehen, die 40 Euro von der rechtlichen Seite her gerechtfertigt, allerdings dann nicht aufgrund der Erweiterung der Gruppengröße sondern wegen doppeltem Namenseintrag. Meiner Meinung nach hat dies aber nichts mit Kundenfreundlichkeit zu tun, denn aus dem Artikel konnte man auch erkennen, dass hier sich niemand eine Leistung erschleichen wollte, sondern ausversehen zwei Namen eingetragen wurde, weil diese Person sich nicht so gut auskannte.

Es ist durchaus erlaubt, mit einer Fahrkarte für zwei Personen auch alleine zu fahren. Bei der Nutella Aktion waren sogar manchmal Fahrkarten für 2 Personen sogar günstiger, da bin ich oft mit einer Fahrkarte für 2 Personen alleine gefahren, weil sich nicht immer ein Mitfahrer finden ließ. Nach Bahnauskunft ist eine Fahrkarte für 2 Personen auch für eine Person gültig.

OT: Alleine mit Mehrpersonanfahrkarte

dvor, Freitag, 23.12.2011, 21:10 (vor 5429 Tagen) @ tose25

Bei der Nutella Aktion waren sogar manchmal Fahrkarten für 2 Personen sogar günstiger, da bin ich oft mit einer Fahrkarte für 2 Personen alleine gefahren,

Mit Nutella bin ich auch schon alleine mit einer Fahrkarte für drei Personen (3*BC25) gefahren. Kostet zwar EUR 9,25 anstatt der berühmten EUR 9 Zweipersonenfahrkarte, enthält dafür aber ein Cityticket am Zielort...

OT: Alleine mit Mehrpersonanfahrkarte

tose25, Freitag, 23.12.2011, 21:54 (vor 5429 Tagen) @ dvor
bearbeitet von tose25, Freitag, 23.12.2011, 21:57

Naja dann warst du dir aber auch schon vorher sicher dass du alleine fahren wirst. Wenn ich eine Fahrt als Mitfahrgelegenheit anbiete, dann sind die Wahrscheinlichkeiten einer Zusage nun einmal höher, wenn ich nicht vom möglichen Mitfahrer eine BC 25 verlange. Ansonsten ist die 3 Personenfahrkarte für 9,25 wirklich ein gutes Angebot.

Auch nach dem Lesen der Bedingungen für das SH-Ticket bin ich nicht der Meinung dass man mit einem Ticket für 2 Personen nicht alleine fahren darf, gerade auch wegen der Formulierung, dass der Fahrgast mit der längsten Strecke eingetragen werden soll. Da die 2. Person noch nicht anwesend war, hat die Erweiterung der Gruppengröße noch gar nicht stattgefunden. Wenn ungültig dann höchstens wegen den zwei Namen (wie hier schon geschrieben, weil es eine Ergänzung darstellt). Dass hier nun der Zustieg von Personen generell ausgeschlossen wird, steht nun einmal leider in den Bestimmungen für das SH-Ticket. Ob das nun vor Missbrauch schützt ist eine andere Frage. Missbrauch, sofern man die kommerzielle Verwendung so nennen sollte, ist schließlich immer noch möglich. Kundenorientierte Regelungen wie durchschaubare Bedingungen für den Ticketgebrauch für alle diejenigen die nicht Bahntarife studiert haben, sollten daher meiner Meinung nach im Vordergrund stehen.

[ZM] Bahnkunden fühlen sich verprellt

patwet, Hagen + Südwest, Freitag, 23.12.2011, 21:10 (vor 5429 Tagen) @ tose25

Es ist durchaus erlaubt, mit einer Fahrkarte für zwei Personen auch alleine zu fahren. Bei der Nutella Aktion waren sogar manchmal Fahrkarten für 2 Personen sogar günstiger, da bin ich oft mit einer Fahrkarte für 2 Personen alleine gefahren, weil sich nicht immer ein Mitfahrer finden ließ. Nach Bahnauskunft ist eine Fahrkarte für 2 Personen auch für eine Person gültig.

Aber nicht wenn es durch spezielle BB ausgeschlossen ist, siehe mein Posting von 21:06 Uhr. Über Sinn und Unsinn können wir estimnt lange diskutieren, nur soviel: Es dient dem Unterbinden der Weitergabe der Tickets...

[ZM] Bahnkunden fühlen sich verprellt

RadExpress, Samstag, 24.12.2011, 07:49 (vor 5428 Tagen) @ patwet

Es dient dem Unterbinden der Weitergabe der Tickets...


Guten morgen! Das heisst aber auch das die DB den Kunden generell unterstellt das diese die Ländertickets missbräuchlich verwenden möchten.

[ZM] Bahnkunden fühlen sich verprellt

db1435, Freitag, 23.12.2011, 21:17 (vor 5429 Tagen) @ kirroyal

Der Reisende hat das SH-Ticket für 2 Personen gekauft und offenbar beide Personen auf der Fahrkarte eingetragen. Gefahren ist er alleine, ohne zweite Person. In den BB des SH-Tickets steht:

6.3 Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist die Erweiterung der Gruppengröße (z.B. durch unterwegs zusteigende Reisende) oder ein Austausch von Personen ausgeschlossen. Bei abweichender Nutzung der Fahrkarte (z.B. ohne Reisenden nach Nr. 3.4 oder unzulässige Teilnehmerzahl) gelten die Regelungen der BB Personenverkehr Nr. 3.9.

Beförderungsbedingungen Personenverkehr:

3.9 Erhöhter Fahrpreis, Bordpreis
3.9.1 Ein Reisender, der bei Antritt der Reise eine gültige Fahrkarte nicht besitzt oder nicht vorlegen kann, ist zur Zahlung eines erhöhten Fahrpreises verpflichtet (§ 12 EVO). Zu diesem Zweck wird durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen eine Fahrpreisnacherhebung ausgestellt.

Der Fahrgast hätte seine Fahrt bereits mit der zweiten Person antreten müssen - ob er vorhatte, die Gruppengröße durch den späteren Zustieg der zweiten Person zu erweitern, ist nicht maßgeblich, da die Fahrkarte bereits vor der beabsichtigten Erweiterung der Gruppengröße ungültig war. So sehe ich es.

Florian

[ZM] Bahnkunden fühlen sich verprellt

ICE 1612, Freitag, 23.12.2011, 21:30 (vor 5429 Tagen) @ db1435

Selber schuld, dass er unbedingt sagen musste, dass die Person später zusteigt. Ich an seiner Stelle hätte einfach gelogen und behauptet, die Person wäre bereits ausgestiegen.
Im Hinblick darauf, dass das wohl sehr heftig kritisiert wird: Ich fühle mich nicht ehrlich behandelt von der Bahn - wieso sollte ich mich dann ehrlich verhalten?

(Erst wieder gesehen: DB-Mitarbeiter im Reisezentrum (Ort zensiert), der einer älteren, offensichtlich nicht sehr kundigen Dame unbedingt eine 1.Klasse-Fahrkarte aufschwatzen wollte...)

[ZM] Bahnkunden fühlen sich verprellt

ICE 1612, Freitag, 23.12.2011, 21:32 (vor 5429 Tagen) @ ICE 1612

Die FN hätte er dann nur bezahlen müssen, wenn es dem Kontrollpersonal aufgefallen wäre...

[ZM] Bahnkunden fühlen sich verprellt

KB, Donnerstag, 29.12.2011, 18:24 (vor 5423 Tagen) @ ICE 1612

(Vor ein paar Jahren selbst erlebt: DB-Mitarbeiter im Reisezentrum (Ort zensiert), der einem jungen, 16-jährigen Schüler, mit Schulranzen und giftgünem Ordner, eine 1.Klasse-Fahrkarte für den Schulheimweg aufschwatzen wollte...)

:D

[ZM] Bahnkunden fühlen sich verprellt

Giovanni, Freitag, 23.12.2011, 21:47 (vor 5429 Tagen) @ db1435

Der Reisende hat das SH-Ticket für 2 Personen gekauft und offenbar beide Personen auf der Fahrkarte eingetragen. Gefahren ist er alleine, ohne zweite Person. In den BB des SH-Tickets steht:

6.3 Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist die Erweiterung der Gruppengröße (z.B. durch unterwegs zusteigende Reisende) oder ein Austausch von Personen ausgeschlossen. Bei abweichender Nutzung der Fahrkarte (z.B. ohne Reisenden nach Nr. 3.4 oder unzulässige Teilnehmerzahl) gelten die Regelungen der BB Personenverkehr Nr. 3.9.

Woraus schließt du die unzulässige Teilnehmerzahl?
In 3.1.1 steht bis zu 5 Personen - und diese Bedingung ist erfüllt.
http://www.bahn.de/regional/view/mdb/pv/pdf/regional/allgemein__berregional/l_nder_tick...

Beförderungsbedingungen Personenverkehr:

3.9 Erhöhter Fahrpreis, Bordpreis
3.9.1 Ein Reisender, der bei Antritt der Reise eine gültige Fahrkarte nicht besitzt oder nicht vorlegen kann, ist zur Zahlung eines erhöhten Fahrpreises verpflichtet (§ 12 EVO). Zu diesem Zweck wird durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen eine Fahrpreisnacherhebung ausgestellt.

Der Fahrgast hätte seine Fahrt bereits mit der zweiten Person antreten müssen - ob er vorhatte, die Gruppengröße durch den späteren Zustieg der zweiten Person zu erweitern, ist nicht maßgeblich, da die Fahrkarte bereits vor der beabsichtigten Erweiterung der Gruppengröße ungültig war. So sehe ich es.

s.o.
Aus den Bedingungen geht nicht eindeutig hervor, das eine Nutzung eines 2er Tickets als Einzelperson unzulässig wäre. Unstimmigkeiten gehen zu Lasten des Verwenders - zuletzt gibt es noch die überraschende Klausel...

Auch ergibt sich aus 3.4 "des Inhabers mit der längsten Reisestrecke
eingetragen sind" das eben eine nachträgliche Verringerung der Gruppengröße definitiv zulässig ist.

Im angesprochenen Info-Flyer, der durchaus vom Fahrgast als BB angesehen werden kann, sind beide Klauseln nicht enthalten.
Der erlaubt übrigens sogar die Fahrt bis Wittenberg - ohne E. Und da liegt auf verkehrsüblichem Weg auch Berlin dazwischen ;)

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)

[ZM] Bahnkunden fühlen sich verprellt

kirroyal, Freitag, 23.12.2011, 22:21 (vor 5429 Tagen) @ kirroyal

Puh, hätte nicht gedacht, dass das Thema zu so später Stunde noch so viel Resonanz findet. Für die Antworten (und Denkanstöße) erstmal vielen Dank. Aber bitte verzeiht mir meine Hartnäckigkeit, denn ich habe das Gefühl, dass ein wichtiger Punkt in der Diskussion teilweise untergegangen ist:

Die DB argumentiert, dass der Fahrgast keine gültige Fahrkarte hatte, weil eine Erweiterung der Gruppengröße nach Fahrtantritt nicht zulässig ist. Das steht so unmissverständlich in den Bedingungen - ok. Diese Erweiterung hatte aber zum Zeitpunkt der Kontrolle noch gar nicht stattgefunden - sie wurde vom Fahrgast nur angekündigt. Überspitzt formuliert hätte demnach der Fahrschein z.B. auch ungültig werden müssen, wenn der Fahrgast auf die (theoretische) Frage des Zub "Und wie fahren Sie ab Kiel weiter?" mit "Ich nehme den ICE nach Frankfurt" geantwortet hätte - obwohl er sich noch in der RB befindet.

Dann das Argument, dass ein SH-Ticket für zwei Personen auch wirklich von zwei Personen benutzt werden muss: Das entkräftet die DB selbst, indem sie in Punkt 3.4 der Bedingungen vorschreibt, dass der Fahrgast "mit der längsten Reisestrecke" seinen Namen einzutragen hat.

Bleibt noch der Punkt, dass der Fahrgast unzulässigerweise (Punkt 3.1.5 "Ergänzungen") zwei statt nur einem Namen eingetragen hatte. Dies wird im Artikel nur nebenbei erwähnt und wird von der DB offenbar auch nicht als Grund für die FN angeführt, oder der Artikel hat da gründlich was durcheinandergebracht. Wenn es wirklich deshalb war (und nur deshalb), dann sehe ich auch ein, dass die FN gerechtfertigt war.

[ZM] Bahnkunden fühlen sich verprellt

Zugfahrer, Freitag, 23.12.2011, 22:22 (vor 5429 Tagen) @ kirroyal

Bei Ticketprüfungen setze ich stets mein MÜRRISCHSTES Dienstgesicht auf, gebe mich wortkarg und BESONDERS unfreundlich. Das hat mich bisher vor so manchem Fauxpaus im Tarifdschungel der DB bewahrt.

In diesem Fall hätte ich unfreundlich geknurrt, dass der Mitfahrer im Bordbistro, irgendwo im Zug unterwegs, im WC Gesäß ausschnauben oder anderweitig nicht verfügbar sei.

Eine ähnliche Sache hatte ich mal vor einigen Jahren. Den Gruppenfahrschein erhielt ich über die Firma von der DB per Post zugesandt. Ein Mitfahrer, welcher am Starbahnhof einsteigen sollte, erschien nicht. Ich stieg in den ggeplanten Zug ein, bei der Ticketprüfung fragte der ZuB nach der zweiten Person. "Keine Ahnung wo der ist" knurrte ich mit bissiger Mine, worauf dem ZuB weitere Fragen vergingen. Ich konnte die Fahrt ungehindert fortsetzen und musste keine Nachlöse bezahlen.

Was kann ich denn dafür, wenn sich diverse Gruppenticketsmitglieder nicht rechtzeitig am Bahnhof einfinden, erkrankt sind, nicht erscheinen konnten weil der ÖPNV Verspätung hatte, etc. ?

[ZM] Bahnkunden fühlen sich verprellt

bahnerausleidenschaft, Freitag, 23.12.2011, 23:35 (vor 5429 Tagen) @ Zugfahrer

Bei Ticketprüfungen setze ich stets mein MÜRRISCHSTES Dienstgesicht auf, gebe mich wortkarg und BESONDERS unfreundlich. Das hat mich bisher vor so manchem Fauxpaus im Tarifdschungel der DB bewahrt.

Und dann erwartest du eine freundliche Behandlung vom Zugbegleiter?

[ZM] Bahnkunden fühlen sich verprellt

Henrik, Freitag, 23.12.2011, 23:38 (vor 5429 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

Bei Ticketprüfungen setze ich stets mein MÜRRISCHSTES Dienstgesicht auf, gebe mich wortkarg und BESONDERS unfreundlich. Das hat mich bisher vor so manchem Fauxpaus im Tarifdschungel der DB bewahrt.

Und dann erwartest du eine freundliche Behandlung vom Zugbegleiter?

na, selbstverständlich! Er ist der Dienstleister und hat dem Kunden gegenüber stets nett & freundlich zu sein.

[ZM] Bahnkunden fühlen sich verprellt

bahnerausleidenschaft, Freitag, 23.12.2011, 23:59 (vor 5429 Tagen) @ Henrik

Bei Ticketprüfungen setze ich stets mein MÜRRISCHSTES Dienstgesicht auf, gebe mich wortkarg und BESONDERS unfreundlich. Das hat mich bisher vor so manchem Fauxpaus im Tarifdschungel der DB bewahrt.

Und dann erwartest du eine freundliche Behandlung vom Zugbegleiter?


na, selbstverständlich! Er ist der Dienstleister und hat dem Kunden gegenüber stets nett & freundlich zu sein.

Wirklich traurig. Armes Deutschland. Zum Glück fahre ich auch ins benachbarte Ausland und werde dort auch freundlich behandelt.

[ZM] Bahnkunden fühlen sich verprellt

kater_k, BBRN, Samstag, 24.12.2011, 00:15 (vor 5429 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

Bei Ticketprüfungen setze ich stets mein MÜRRISCHSTES Dienstgesicht auf, gebe mich wortkarg und BESONDERS unfreundlich. Das hat mich bisher vor so manchem Fauxpaus im Tarifdschungel der DB bewahrt.

Und dann erwartest du eine freundliche Behandlung vom Zugbegleiter?


na, selbstverständlich! Er ist der Dienstleister und hat dem Kunden gegenüber stets nett & freundlich zu sein.


Wirklich traurig. Armes Deutschland. Zum Glück fahre ich auch ins benachbarte Ausland und werde dort auch freundlich behandelt.

Traurig auch, dass hier nicht alle mit dem Prinzip der Ironie vertraut sind.

[ZM] Bahnkunden fühlen sich verprellt

Fabian318, Münster i. W., Samstag, 24.12.2011, 00:18 (vor 5429 Tagen) @ kater_k

Traurig auch, dass hier nicht alle mit dem Prinzip der Ironie vertraut sind.

Das war keine Ironie.

[ZM] Bahnkunden fühlen sich verprellt

Matze86, München, Samstag, 24.12.2011, 00:19 (vor 5429 Tagen) @ kater_k

Traurig auch, dass hier nicht alle mit dem Prinzip der Ironie vertraut sind.

Die Ironie musst du mir aber mal zeigen...

[ZM] Bahnkunden fühlen sich verprellt

kater_k, BBRN, Samstag, 24.12.2011, 00:27 (vor 5429 Tagen) @ Matze86

Traurig auch, dass hier nicht alle mit dem Prinzip der Ironie vertraut sind.


Die Ironie musst du mir aber mal zeigen...

Es kann doch niemand, der bewusst unfreundlich zu jemanden (egal ob Zub oder sonstjemand) ist, ernsthaft erwarten, wirklich noch nett und freundlich behandelt zu werden.

[ZM] Bahnkunden fühlen sich verprellt

Henrik, Samstag, 24.12.2011, 00:34 (vor 5429 Tagen) @ kater_k

Traurig auch, dass hier nicht alle mit dem Prinzip der Ironie vertraut sind.

Die Ironie musst du mir aber mal zeigen...

Es kann doch niemand, der bewusst unfreundlich zu jemanden (egal ob Zub oder sonstjemand) ist, ernsthaft erwarten, wirklich noch nett und freundlich behandelt zu werden.

hä?
Er ist der Kunde, er hat gar richtig viel Geld für diese Dienstleistung bezahlt.
Wie seine Laune ist, ist völlig irrelevant. Wird er vom Dienstleister nicht freundlich behandelt, dann überlegt er sich das zweimal, ob er nächstes Mal noch Kunde dieses Dienstleistungsunternehmen sein wird.
Der Dienstleister will etwas vom Kunden und hat daher stets freundlich zu sein
und nicht umgekehrt.
Wer das nicht verstanden hat, der ist bei dem Dienstleistungsberuf völlig falsch.

Zustimmung!

Fabian318, Münster i. W., Samstag, 24.12.2011, 00:35 (vor 5429 Tagen) @ Henrik

- kein Text -

Unfreundlich zu Dienstleistern

bahnerausleidenschaft, Samstag, 24.12.2011, 00:58 (vor 5429 Tagen) @ Henrik

Traurig auch, dass hier nicht alle mit dem Prinzip der Ironie vertraut sind.

Die Ironie musst du mir aber mal zeigen...

Es kann doch niemand, der bewusst unfreundlich zu jemanden (egal ob Zub oder sonstjemand) ist, ernsthaft erwarten, wirklich noch nett und freundlich behandelt zu werden.


hä?
Er ist der Kunde, er hat gar richtig viel Geld für diese Dienstleistung bezahlt.
Wie seine Laune ist, ist völlig irrelevant. Wird er vom Dienstleister nicht freundlich behandelt, dann überlegt er sich das zweimal, ob er nächstes Mal noch Kunde dieses Dienstleistungsunternehmen sein wird.
Der Dienstleister will etwas vom Kunden und hat daher stets freundlich zu sein
und nicht umgekehrt.
Wer das nicht verstanden hat, der ist bei dem Dienstleistungsberuf völlig falsch.

Ich wusste nicht, das man Mitarbeiter in einem Dienstleistungsberuf unfreundlich behandeln muss. Danke für die Aufklärung.

unfreundlich zu Kunden

Henrik, Samstag, 24.12.2011, 01:15 (vor 5429 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

Traurig auch, dass hier nicht alle mit dem Prinzip der Ironie vertraut sind.

Die Ironie musst du mir aber mal zeigen...

Es kann doch niemand, der bewusst unfreundlich zu jemanden (egal ob Zub oder sonstjemand) ist, ernsthaft erwarten, wirklich noch nett und freundlich behandelt zu werden.

hä?
Er ist der Kunde, er hat gar richtig viel Geld für diese Dienstleistung bezahlt.
Wie seine Laune ist, ist völlig irrelevant. Wird er vom Dienstleister nicht freundlich behandelt, dann überlegt er sich das zweimal, ob er nächstes Mal noch Kunde dieses Dienstleistungsunternehmen sein wird.
Der Dienstleister will etwas vom Kunden und hat daher stets freundlich zu sein
und nicht umgekehrt.
Wer das nicht verstanden hat, der ist bei dem Dienstleistungsberuf völlig falsch.

Ich wusste nicht, das man Mitarbeiter in einem Dienstleistungsberuf unfreundlich behandeln muss. Danke für die Aufklärung.

muss? man muss gar nichts. der Kunde behandelt nicht seinen Dienstleister. er wird behandelt, und zwar freundlich.
bitte.

Unfreundlich zu Dienstleistern

zetzmann, Samstag, 24.12.2011, 02:15 (vor 5429 Tagen) @ bahnerausleidenschaft
bearbeitet von zetzmann, Samstag, 24.12.2011, 02:19

Ich wusste nicht,

das

*s*

man Mitarbeiter in einem Dienstleistungsberuf unfreundlich behandeln muss [...]

Keine Ahnung wie Du auf diesen "Merksatz" kommst, aber abgesehen davon, dass er falsch ist, steht so etwas auch in keinem der von Dir zitierten Beiträge.

Z.

[ZM] Bahnkunden fühlen sich verprellt

kalle.55, Mittwoch, 28.12.2011, 07:11 (vor 5424 Tagen) @ Henrik

Hallo,

Der Dienstleister will etwas vom Kunden und hat daher stets freundlich zu sein
und nicht umgekehrt.
Wer das nicht verstanden hat, der ist bei dem Dienstleistungsberuf völlig falsch.

Mag so vollkommen korrekt sein. Das gibt aber dem Kunden nicht das Recht, seinen Gegenüber (den "Dienstleister") mit einer Fäkalsprache zu belegen. Auch als Kunde hat man sich zumindest im Rahmen anständig zu verhalten.

Gruß
Kalle

Grundmaß an Höflichkeit durch Reisende

Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Mittwoch, 28.12.2011, 08:13 (vor 5424 Tagen) @ kalle.55

Hallo,

Der Dienstleister will etwas vom Kunden und hat daher stets freundlich zu sein
und nicht umgekehrt.
Wer das nicht verstanden hat, der ist bei dem Dienstleistungsberuf völlig falsch.


Mag so vollkommen korrekt sein. Das gibt aber dem Kunden nicht das Recht, seinen Gegenüber (den "Dienstleister") mit einer Fäkalsprache zu belegen. Auch als Kunde hat man sich zumindest im Rahmen anständig zu verhalten.


dem stimme ich zu. Ich möchte die Aufmerksamkeit des Personals, also muss ich dem Personal auch meine Aufmerksamkeit widmen. Ordentlichen Blickkontakt herzustellen, andere Tätigkeiten einen Moment pausieren zu lassen und etwaige Stöpsel (ob mit oder ohne Verkabelung) aus den Ohren zu nehmen halte ich für Grundformen der Höflichkeit. Als Sahnehäubchen oben drauf kann´s dann noch ein nettes Wort oder ein freundliches Lächeln sein.

--
Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
***
Der bahn.kommfort-Briefkasten. Auch vor Ihrer Haustür!
[image]

Absolute Zustimmung!

Matze86, München, Mittwoch, 28.12.2011, 21:52 (vor 5424 Tagen) @ Holger_HAM
bearbeitet von Matze86, Mittwoch, 28.12.2011, 21:52

- kein Text -

[ZM] Bahnkunden fühlen sich verprellt

Henrik, Samstag, 24.12.2011, 00:15 (vor 5429 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

Bei Ticketprüfungen setze ich stets mein MÜRRISCHSTES Dienstgesicht auf, gebe mich wortkarg und BESONDERS unfreundlich. Das hat mich bisher vor so manchem Fauxpaus im Tarifdschungel der DB bewahrt.

Und dann erwartest du eine freundliche Behandlung vom Zugbegleiter?

na, selbstverständlich! Er ist der Dienstleister und hat dem Kunden gegenüber stets nett & freundlich zu sein.

Wirklich traurig. Armes Deutschland. Zum Glück fahre ich auch ins benachbarte Ausland und werde dort auch freundlich behandelt.

ja, ....in Deutschland verstehen die Dienstleister nicht so sehr ihre Aufgabe wie im Ausland
und das wo die Kunden auch noch erheblich temperamentvoller sind als hier.^^

..aber das hat sich in letzten ...2 Jahrzehnten schon sehr gebessert hierzulande, erst recht bei der Bahn.

...und auch im Ausland kann man mal unfreundlich bedient werden, auch bei der Bahn.

[ZM] Bahnkunden fühlen sich verprellt

Fabian318, Münster i. W., Samstag, 24.12.2011, 00:17 (vor 5429 Tagen) @ bahnerausleidenschaft
bearbeitet von Fabian318, Samstag, 24.12.2011, 00:20

na, selbstverständlich! Er ist der Dienstleister und hat dem Kunden gegenüber stets nett & freundlich zu sein.


Wirklich traurig. Armes Deutschland. Zum Glück fahre ich auch ins benachbarte Ausland und werde dort auch freundlich behandelt.

In der Tat armes Deutschland, dass offenbar einzelne(!) Personen im Kundenkontakt nicht mehr wissen, wo ihr Gehalt auf dem Konto herkommt. Allerdings sollte man berücksichtigen, dass ein unfreundliches Auftreten natürlich gewisse unmögliche Dinge niemals möglich machen wird.

Man muss sich natürlich nicht beleidigen lassen. Aber unfreundliches Verhalten des Kunden rechtfertigt kein unfreundliches Verhalten des Personals.

[ZM] Bahnkunden fühlen sich verprellt

bahnerausleidenschaft, Samstag, 24.12.2011, 00:22 (vor 5429 Tagen) @ Fabian318

na, selbstverständlich! Er ist der Dienstleister und hat dem Kunden gegenüber stets nett & freundlich zu sein.


Wirklich traurig. Armes Deutschland. Zum Glück fahre ich auch ins benachbarte Ausland und werde dort auch freundlich behandelt.


In der Tat armes Deutschland, dass offenbar einzelne(!) Personen im Kundenkontakt nicht mehr wissen, wo ihr Gehalt auf dem Konto herkommt. Allerdings sollte man berücksichtigen, dass ein unfreundliches Auftreten natürlich gewisse unmögliche Dinge niemals möglich machen wird.

Also wo mein Gehalt herkommt weiß ich ganz genau. Und zum Glück gibt es überwiegend nette Fahrgäste und dann bin ich auch besonders nett. Und bei den anderen stelle ich meine Ohren auf Durchzug.

[ZM] Bahnkunden fühlen sich verprellt

Redesign, Samstag, 24.12.2011, 13:35 (vor 5428 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

na, selbstverständlich! Er ist der Dienstleister und hat dem Kunden gegenüber stets nett & freundlich zu sein.


Wirklich traurig. Armes Deutschland. Zum Glück fahre ich auch ins benachbarte Ausland und werde dort auch freundlich behandelt.


In der Tat armes Deutschland, dass offenbar einzelne(!) Personen im Kundenkontakt nicht mehr wissen, wo ihr Gehalt auf dem Konto herkommt. Allerdings sollte man berücksichtigen, dass ein unfreundliches Auftreten natürlich gewisse unmögliche Dinge niemals möglich machen wird.


Also wo mein Gehalt herkommt weiß ich ganz genau. Und zum Glück gibt es überwiegend nette Fahrgäste und dann bin ich auch besonders nett. Und bei den anderen stelle ich meine Ohren auf Durchzug.

... am besten ist, darüber innerlich zu lächeln - hilft mir jedenfalls bei Kundenterminen, wenn ich mir, selten aber doch vorhanden, völligen Quatsch anhören muß - aber wie gesagt, ist der zahlende Kunde...

Noch eine Frage: Wieviele Reisende sind eigentlich wirklich unfreundlich? Die meisten sind meiner Erfahrung nach eher unbeholfen, wobei sie mit etwas Geschick viele Fragen (z.B. mit Hilfe des Faltblattes) wie nach ihrem nächsten Anschlußzug selbst beantworten könnten.

[ZM] my 2cts & Happy End

sfn17, Samstag, 31.12.2011, 03:36 (vor 5422 Tagen) @ kirroyal

Meine Meinung dazu: Absurde Bahnlogik. Nirgends steht explizit, dass man mit voller Gruppengröße wie eingetragen starten müsse. Und ich muss auch als gutwilliger Fahrgast nicht wie ein Theologe 3 Textstellen aus den AGB logisch miteinander kombinieren, um diese Frage zu entscheiden.

Wie auch sollte das dann in Metropolen mit vielen S-Bahn-Halten wie Berlin oder Hamburg aussehen? Sollten echt alle 5 Leute kostenpflichtig zu einem festen S-Bahnhof gurken, um dann endlich von dort die Tour zu starten - selbst wenn einige Fahrgäste dann ihren "Heimatbahnhof" nochmals sehen würden? It's such a humbug.

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Im selben Link

Klick

behauptet ein Leserkommentar vom 28.12.2011, dass die Angelegenheit für die Zweiergruppe nachträglich gut ausgehen würde:

Happy End, das EBE wird zurückgenommen, das zusätzliche Fahrgeld wird erstattet, und ein Entschuldigungsschreiben wird aufgesetzt.

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