Meldung - 40 Euro wegen Sitzen auf 1.Kl.-Treppe im Dosto? (Allgemeines Forum)

ICE 1612, Mittwoch, 14.12.2011, 07:22 (vor 5251 Tagen)

Hallo, liebes Forum,

habe vorhin im Netz folgenden Link gefunden:

http://www.express.de/bonn/40-euro-strafe-ein-treppenwitz-in-der-1--klasse,2860,1129385...

Was meint ihr dazu?

Da braucht man sich nicht zu wundern, wenn
a) immer mehr Leute pauschal die DB kritisieren
b) immer mehr Mitarbeiter deswegen blöd angemacht werden und resignieren
c) die DB durch ihre eigenen Anweisungen und Anreize, bei der Fahrkartenkontrolle hart durchzugreifen (Stichwort Fangprämie), nicht nur ihr Image, sondern auch das ihrer Mitarbeiter ruiniert...

LG, ICE 1612

Meldung - 40 Euro wegen Sitzen auf 1.Kl.-Treppe im Dosto?

JumpUp, Mittwoch, 14.12.2011, 07:30 (vor 5251 Tagen) @ ICE 1612

wer weiß wie viel von der Geschichte wirklich stimmt! Ich hoffe zumindest, das dies so nicht wahr ist. ..

Meldung - 40 Euro wegen Sitzen auf 1.Kl.-Treppe im Dosto?

Tabernaer, Irgendwo im grünen Nirgendwo, Mittwoch, 14.12.2011, 07:35 (vor 5251 Tagen) @ JumpUp

Wir waren alle nicht live dabei, deshalb ist es schwer hier was objektives dazu zu sagen....

Rein von den Buchstaben des Gesetzes her, hat die Bahn recht. Auch die Gänge und Plattformen etc. gehört zur 1.Klasse. Ansonsten, sollte wie überall der gesunde Menschenverstand reagieren. Leider ist der manchem Zeitgenossen abhanden gekommen und er reagiert getreu dem Motto: "Willkommen im Neandertal, wo ich dir eine auf die Rübe knall, es sei denn du bist in der Überzahl...."

Meldung - 40 Euro wegen Sitzen auf 1.Kl.-Treppe im Dosto?

kater_k, BBRN, Mittwoch, 14.12.2011, 08:07 (vor 5251 Tagen) @ Tabernaer

Ich tippe ja (natürlich völlig ohne Grundlage) auf die Begegnung extreme Law & Order-Zub'in vs. bockiger/arroganter Fahrgast. Andere Wetten?

Meldung - 40 Euro wegen Sitzen auf 1.Kl.-Treppe im Dosto?

Klaus, Kassel, Mittwoch, 14.12.2011, 09:00 (vor 5251 Tagen) @ Tabernaer
bearbeitet von Klaus, Mittwoch, 14.12.2011, 09:01

heißt das, dass man auch nicht durchgehen darf, um zur 2. Klasse zu gelangen? Es gibt auch die "geteilten" Waggons (ich kenne das vom ICE), eine Seite 1., andere 2. Klasse mit jeweiliger Einstiegstür, dürfte ich also dann nicht auf der 1. Klasse-Waggonseite einsteigen?

Meldung - 40 Euro wegen Sitzen auf 1.Kl.-Treppe im Dosto?

wachtberghöhle, Mittwoch, 14.12.2011, 07:35 (vor 5251 Tagen) @ ICE 1612

Hallo, liebes Forum,

habe vorhin im Netz folgenden Link gefunden:

http://www.express.de/bonn/40-euro-strafe-ein-treppenwitz-in-der-1--klasse,2860,1129385...

Was meint ihr dazu?

So lange ich nicht weiß, wo genau die beiden gessen haben, verkneife ich mir jeden Kommentar. Gerade im RE9 werden die alten Wagen eigesetzt mit einer Hälfte 1. Klasse und 2.Klasse am anderen Ende. Da kann man tatsächlich im Bereich der 1.Klasse auf der Treppe sehr weit oben sitzen und sich klar im Bereich der 1. Klasse aufhalten.

Vielleicht waren da auch alle Plätze belegt?

Meldung - 40 Euro wegen Sitzen auf 1.Kl.-Treppe im Dosto?

dvor, Mittwoch, 14.12.2011, 08:10 (vor 5251 Tagen) @ wachtberghöhle

Gerade im RE9 werden die alten Wagen eigesetzt mit einer Hälfte 1. Klasse und 2.Klasse am anderen Ende.

Genau um so einen scheint es sich zu handeln: „Bei diesem Wagen gehörten beide Stockwerke zur 1. Klasse, dazu zählt dann auch der Treppenbereich.“

Da stelle ich mir die Frage, ob der Türeinstiegsbereich direkt vor der Treppe auch zur 1. Klasse gehört? Schliesslich ist oben und unten die 1.?

Beispiel Stuttgart: Türmarkierung

GUM, Mittwoch, 14.12.2011, 10:27 (vor 5251 Tagen) @ dvor

Da stelle ich mir die Frage, ob der Türeinstiegsbereich direkt vor der Treppe auch zur 1. Klasse gehört? Schliesslich ist oben und unten die 1.?

Im Großraum Stuttgart ist dies eindeutig gelöst. Zusätzlich zu Markierungen in den Türen gibt es auch weitere Hinweise darauf, dass auch der Einstiegsbereich zur 1. Klasse gehört.

Verwechseln unmöglich.

Meldung - 40 Euro wegen Sitzen auf 1.Kl.-Treppe im Dosto?

db1435, Mittwoch, 14.12.2011, 09:26 (vor 5251 Tagen) @ ICE 1612

Das ist so selbstverständlich richtig und schon lange überfällig. Was sich die Fahrgäste hier erlauben, ist eine Frechheit, insbesondere gegenüber den zahlenden Fahrgästen der ersten Klasse.

Wenn man den Wagen betritt, geht man links zunächst einige Stufen hoch. Und hier, am Ende der obersten Stufe, beginnt der Bereich der ersten Klasse, der übrigens durch eine sehr deutlich sichtbare "1" bestens ausgeschildert ist. Der junge Mann sitzt auf den Stufen der zweiten Treppe, die in den oberen Fahrgastraum führt. Er befindet sich also eindeutig in einem erste-Klasse-Bereich und hat den dafür erforderlichen Fahrpreis zu entrichten. Im Übrigen ist es sowieso verboten, auf den Zugangstreppen zu sitzen. Diese gehören zum Rettungsweg und sind stets freizuhalten, genauso wie z.B. die Gänge in den IC/EC-Wagen.

Florian

... wer war dabei? Wer sagt die Wahrheit? ;)

mausgalaxy99, Mittwoch, 14.12.2011, 09:47 (vor 5251 Tagen) @ db1435
bearbeitet von mausgalaxy99, Mittwoch, 14.12.2011, 09:48

@Florian: Ich verkneife mir auch jeden Kommentar zum Bericht selbst (da ich auch nicht dabei war), aber ich find's gut, dass Du nochmal erwähnst, dass die Gänge in den IC-/EC-Wagen freizuhalten sind, geht nur manchmal nicht, wenn der Zug wieder 'nen paar Wagen weniger hat als geplant. ;)

Ansonsten find ich es soweit richtig mit der Fahrpreisnacherhebung, wenn man sich dort aufhält (im 1. Klasse Bereich). Wenn man jedoch nur durchgeht, habe ich - selbst ab und an in der 1. unterwegs - kein Problem. Ich denke, dass das auch niemand monieren würde, oder?

Theorie und Praxis

Hustensaft, Mittwoch, 14.12.2011, 09:58 (vor 5251 Tagen) @ mausgalaxy99

Mal abgesehen davon, dass es formal korrekt sein mag, dass in Gängen und auf Treppen nicht gesessen werden darf - so voll wie manche Züge sind, lässt sich das kaum verhindern und es wäre auch ein echter Treppenwitz, wenn ich im Gang oder auf der Treppe stehen, aber nicht sitzen darf; wenigstens so lange kein anderer Fahrgast bei der Passage gestört wird.

Ich kenne den konkreten Wagentyp nicht, habe aber die hier in der Region eingesetzten DoStos vor Augen - und da hat der 1. Klasse-Bereich im Obergeschoss eine Tür. Da kommt wohl kein einigermaßen intelligentes Wesen auf die Idee, dass die Treppe vor der Tür schon zur 1. Klasse gehören soll. Die sichtbare Grenze ist da eindeutig die Tür, die auch klar auf die 1. Klasse hinweist, was außen am Wagen steht ist eher nachrangig. Sofern also nicht (ähnlich wie beim ICE) auf der Treppe eine klare Kennzeichnung vorhanden ist, darf man das als Otto Normalbahnfahrer sicher zur 2. Klasse zählen.

Spannend ist aber tatsächlich die Frage des Durchgangs. Ich erinnere mich an Züge, bei denen die 1. Klasse in der Mitte des Zuges eingereiht war, sowohl im Fernverkehr, noch mehr aber im Nahverkehr bei n-Wagen. Darf man da jetzt zur Passage in den anderen Zugteil durchgehen oder nicht - oder muss man womöglich bis zur nächsten Station warten, aussteigen, die 1. Klasse passieren und wieder einsteigen?

Gähn-Polemik...[mit ADMIN-Kommentar]

loco_mo, Plüschetage, Mittwoch, 14.12.2011, 10:36 (vor 5251 Tagen) @ Hustensaft

Mal abgesehen davon, dass es formal korrekt sein mag, dass in Gängen und auf Treppen nicht gesessen werden darf - so voll wie manche Züge sind, lässt sich das kaum verhindern und es wäre auch ein echter Treppenwitz, wenn ich im Gang oder auf der Treppe stehen, aber nicht sitzen darf; wenigstens so lange kein anderer Fahrgast bei der Passage gestört wird.

Jeder, der die Treppe benutzen will, wird gestört. Wer dann nicht von der Treppe aufsteht, hat dann eben den Mantel im Gesicht und den Schuhabdruck auf der Zeitung.


Ich kenne den konkreten Wagentyp nicht, habe aber d....

Tja. Dann: Einfach mal die Klappe halten.
[ADMIN-Kommentar: Gerade in hitzigen Diskussionen können solche Aussagen zur negativen Beeinträchtigung des Klimas hier im Forum beitragen. Wir möchten sowas nicht. Bitte stets in freundlichem Ton antworten. DANKE! Holger_HAM]
Deutschland ist groß, und es gibt auch ganze A-Wagen oder vertikal geteilte A-Wagen. Da ist die Sache ja wohl sonnenklar.


Spannend ist aber tatsächlich die Frage des Durchgangs. Ich erinnere mich an Züge, bei denen die 1. Klasse in der Mitte des Zuges eingereiht war, sowohl im Fernverkehr, noch mehr aber im Nahverkehr bei n-Wagen. Darf man da jetzt zur Passage in den anderen Zugteil durchgehen oder nicht - oder muss man womöglich bis zur nächsten Station warten, aussteigen, die 1. Klasse passieren und wieder einsteigen?

Zum Aufenthalt in der 1. Klasse bedarf es eines 1.-Klasse-Fahrscheins. Das ist jetzt nicht *sooo* "spannend". Wer mag, kann sich ja die Bedeutung des Wörtchens Aufent-Halt noch erläutern lassen.

Gähn-Polemik...[mit ADMIN-Kommentar]

Hustensaft, Mittwoch, 14.12.2011, 13:05 (vor 5251 Tagen) @ loco_mo

Offen gestanden habe ich wenig Lust, mich auf einem solchen Niveau zu unterhalten - und ich habe auch keinen Dunst, was an meinen Aussagen polemisch gewesen sein soll.

An einer Stelle muss ich aber doch noch einmal einhaken:

Spannend ist aber tatsächlich die Frage des Durchgangs. Ich erinnere mich an Züge, bei denen die 1. Klasse in der Mitte des Zuges eingereiht war, sowohl im Fernverkehr, noch mehr aber im Nahverkehr bei n-Wagen. Darf man da jetzt zur Passage in den anderen Zugteil durchgehen oder nicht - oder muss man womöglich bis zur nächsten Station warten, aussteigen, die 1. Klasse passieren und wieder einsteigen?


Zum Aufenthalt in der 1. Klasse bedarf es eines 1.-Klasse-Fahrscheins. Das ist jetzt nicht *sooo* "spannend". Wer mag, kann sich ja die Bedeutung des Wörtchens Aufent-Halt noch erläutern lassen.

Was "Aufenthalt" bedeutet ist mir durchaus klar. Aber jetzt kommt es: Wurde nicht in den ICE-Zügen extra die rote Linie am Beginn der 1. Klasse eingeführt, die eben nicht ohne 1. Klasse-Fahrschein überschritten werden darf/soll? Die Mutter, die mit ihrem kleinen Kind durch den Zug läuft, hält sich genau so wenig in der 1. Klasse auf wie der Reisende, der - womöglich wegen Verspätung - schon in den Zugteil mit der 1. Klasse läuft, um am Bahnhof Zeit zu sparen, dennoch sind wir uns doch wohl darüber einig, dass dieses nicht erwünscht ist und so gesehen doch einen "Aufenthalt" darstellt. Ganz so abwegig ist die Frage daher doch nicht - oder kommen wir am Ende doch zum Pragmatismus und dem Sinn der Bestimmung zurück, wonach gerade bei einem 1. Klasse-Wagen mitten im Zug die notwendige Passage durchaus gestattet ist.

Im übrigen bleibe ich dabei:
Ein 1. Klasse-Bereich, der als solcher nicht erkennbar ist, ist eben kein Bereich 1. Klasse. Und nur zur Klarstellung: Es handelt sich dabei um ganz grundsätzlich Aussagen und nicht um Parteinahme für einen der Kontrahenten im Ausgangsfall.

Ich weiß nicht recht...

loco_mo, Plüschetage, Mittwoch, 14.12.2011, 15:45 (vor 5250 Tagen) @ Hustensaft

Offen gestanden habe ich wenig Lust, mich auf einem solchen Niveau zu unterhalten - und ich habe auch keinen Dunst, was an meinen Aussagen polemisch gewesen sein soll.

Es geht Dir doch offensichtlich darum, hier Regelungen zu erfinden oder jedenfalls irgendetwas hineinzuinterpretieren, nur um beweisen zu können, dass "die blöde Bahn mal wieder dermaßen unfreundlich und kleinkariert, die Behörde schlechthin, fiese Bestimmungen, früher (TM) war alles besser uswusf. ist".

Warum schreibst Du sonst sogar ein zweites Mal noch:

An einer Stelle muss ich aber doch noch einmal einhaken:

Spannend ist aber tatsächlich die Frage des Durchgangs. Ich erinnere mich an Züge, bei denen die 1. Klasse in der Mitte des Zuges eingereiht war, sowohl im Fernverkehr, noch mehr aber im Nahverkehr bei n-Wagen. Darf man da jetzt zur Passage oder kommen wir am Ende doch zum Pragmatismus und dem Sinn der Bestimmung zurück, wonach gerade bei einem 1. Klasse-Wagen mitten im Zug die notwendige Passage durchaus gestattet ist.

Hier ist doch wohl Polemik in der Formulierung, oder? "Darf man da jetzt zur Passage oder kommen wir am Ende doch zum Pragmatismus und dem Sinn der Bestimmung zurück..."

Wieso "jetzt"? Wir waren nie woanders. Ich schrieb bereits, dass der "Aufenthalt" nicht ohne Fahrkarte gestattet ist. Und eine "Passage" ist wohl das Gegenteil von Aufenthalt.

Du zerrst also Vorschriften herbei, die es gar nicht gibt.


Im übrigen bleibe ich dabei:
Ein 1. Klasse-Bereich, der als solcher nicht erkennbar ist, ist eben kein Bereich 1. Klasse.

Selbstverständlich. Dementsprechend gilt also auch:
"Ein 1. Klasse-Bereich, der als solcher erkennbar ist, ist eben ein Bereich 1. Klasse."

Na, siehste. Mehr als draußen und drinnen "1"en aufmalen muss man dafür wohl nicht. Und wenn Du die fraglichen Doppelstockwagen, wie Du selbst zugibst, gar nicht kennst: Einfach mal nix posten. Danke.

Und nur zur Klarstellung: Es handelt sich dabei um ganz grundsätzlich Aussagen und nicht um Parteinahme für einen der Kontrahenten im Ausgangsfall.

Das stimmt allerdings. Wenn es nun gar nicht so eindeutig war mit der 1.-Klasse-Kennzeichnung, dann sieht die Sache anders aus. Rein statistisch sei mir nur bitte die Anmerkung gestattet, dass die meisten Fahrgäste ohne 1.-Klasse-Ticket, die sich in selbiger "aufhalten", dies eben leider *nicht* versehentlich tun.

Die Ausreden reichen bis "in der 2. gibt es ja keine Steckdosen". Das war immerhin mal originell.

Ich weiß nicht recht...

Hustensaft, Donnerstag, 15.12.2011, 07:28 (vor 5250 Tagen) @ loco_mo

Offen gestanden habe ich wenig Lust, mich auf einem solchen Niveau zu unterhalten - und ich habe auch keinen Dunst, was an meinen Aussagen polemisch gewesen sein soll.


Es geht Dir doch offensichtlich darum, hier Regelungen zu erfinden oder jedenfalls irgendetwas hineinzuinterpretieren, nur um beweisen zu können, dass "die blöde Bahn mal wieder dermaßen unfreundlich und kleinkariert, die Behörde schlechthin, fiese Bestimmungen, früher (TM) war alles besser uswusf. ist".

Schon spannend, was einem hier so alles unterstellt wird. Die Feststellung, dass hier unangemessen geantwortet wurde - und zwar auf einen Beitrag von mir, nicht durch mich - stammt von einem Admin, nicht von mir. Und derselbe Admin hatte offenkundig nicht den Eindruck, dass hier von meiner Seite polemisch agitiert wurde, sonst wäre da wohl auch ein Eingriff erfolgt.

Im übrigen interpretiere ich hier nichts irgendwo hinein, das machen - leider - Andere. Ansonsten ist die Bahn ein Unternehmen wie viele andere Unternehmen auch, in denen vieles gut, einiges aber auch schlecht läuft, bei dem sich Fehler eben nur schwer verdecken lassen usw. Kein Unternehmen ist perfekt, die Kunst ist, zu Fehlern stehen zu können und daran zu arbeiten, diese abzustellen bzw. zu vermeiden, wobei ich erneut darauf hinweise, dass ich mir kein Urteil anmaße, ob im Ausgangsfall ein Fehler seitens der Bahn vorlag, auch wenn ich zugeben muss, dass die Indizienlage eher gegen die Bahn spricht.

Was mich aber irritiert ist der Umstand, dass mich der Eindruck beschleicht, hier könnte ein und dieselbe Person mit zwei Accounts agieren?!?


Warum schreibst Du sonst sogar ein zweites Mal noch:

An einer Stelle muss ich aber doch noch einmal einhaken:

Spannend ist aber tatsächlich die Frage des Durchgangs. Ich erinnere mich an Züge, bei denen die 1. Klasse in der Mitte des Zuges eingereiht war, sowohl im Fernverkehr, noch mehr aber im Nahverkehr bei n-Wagen. Darf man da jetzt zur Passage oder kommen wir am Ende doch zum Pragmatismus und dem Sinn der Bestimmung zurück, wonach gerade bei einem 1. Klasse-Wagen mitten im Zug die notwendige Passage durchaus gestattet ist.


Hier ist doch wohl Polemik in der Formulierung, oder? "Darf man da jetzt zur Passage oder kommen wir am Ende doch zum Pragmatismus und dem Sinn der Bestimmung zurück..."

Wieso "jetzt"? Wir waren nie woanders. Ich schrieb bereits, dass der "Aufenthalt" nicht ohne Fahrkarte gestattet ist. Und eine "Passage" ist wohl das Gegenteil von Aufenthalt.

Du zerrst also Vorschriften herbei, die es gar nicht gibt.

Mit diesen Ausführungen habe ich nur reagiert und wollte nachweisen, dass die Aussagen meines Vorschreibers so nicht haltbar sind. Ich habe keine Vorschriften herbeigezerrt sondern mich nur auf die Aussagen meines Vorschreibers bezogen, der sich wiederum auf Vorschriften referenzierte.


Im übrigen bleibe ich dabei:
Ein 1. Klasse-Bereich, der als solcher nicht erkennbar ist, ist eben kein Bereich 1. Klasse.


Selbstverständlich. Dementsprechend gilt also auch:
"Ein 1. Klasse-Bereich, der als solcher erkennbar ist, ist eben ein Bereich 1. Klasse."

Na, siehste. Mehr als draußen und drinnen "1"en aufmalen muss man dafür wohl nicht. Und wenn Du die fraglichen Doppelstockwagen, wie Du selbst zugibst, gar nicht kennst: Einfach mal nix posten. Danke.

Und jetzt komme ich an die Grenze der Polemik: Deine Aussage ist Unsinn und es ist fraglich, wer hier einfach mal nichts posten sollte. Ich kenne im Nahverkehr keinen Wagen, der ausschließlich die 1. Klasse beinhaltet - auch keinen Doppelstockwagen. Ergo haben die außen immer eine "1" und eine "2" stehen und sind damit diesbezüglich nicht eindeutig gekennzeichnet, sondern signalisieren mir nur, dass ich in diesem Wagen "aufpassen" muss, dass es eben unterschiedliche Klassen gibt bzw. mir anzeigen, dass ich hier die gesuchte 1. Klasse finden kann. Und genau um die Frage, ob, wo und wie im Innenbereich erkennbar ist, an welchem Punkt die 1. Klasse beginnt, geht es doch. Bezeichnend ist es, dass hierzu im ganzen bisherigen Beitragsbaum niemand Aufklärung leisten kann - Schade eigentlich, es könnte sehr zur Versachlichung beitragen.

Und nur zur Klarstellung: Es handelt sich dabei um ganz grundsätzlich Aussagen und nicht um Parteinahme für einen der Kontrahenten im Ausgangsfall.


Das stimmt allerdings. Wenn es nun gar nicht so eindeutig war mit der 1.-Klasse-Kennzeichnung, dann sieht die Sache anders aus. Rein statistisch sei mir nur bitte die Anmerkung gestattet, dass die meisten Fahrgäste ohne 1.-Klasse-Ticket, die sich in selbiger "aufhalten", dies eben leider *nicht* versehentlich tun.

Die Ausreden reichen bis "in der 2. gibt es ja keine Steckdosen". Das war immerhin mal originell.

Vielen Dank, dass Du immerhin anerkennst, dass ich nicht Partei ergreife. Warum sollte ich dann Grund zur Polemik haben? Im ürbigen versichere ich Dir, dass ich mich, soweit ich "nur" einen Fahrschein 2. Klasse habe, mit Sicherheit nicht in der 1. Klasse aufhalte - nicht einmal, um die vielleicht weit näher liegende Toilette zu benutzen. Und selbst als Fahrgast in der 2. Klasse ärgere ich mich über die Leute, die hemmungslos in die 1. Klasse gehen, bei denen ich mir aber sicher bin, dass sie keinen passenden Fahrschein haben und sogar darüber, dass diese bei einer Kontrolle meist nur "vertrieben" werden (dann hätte ich auch lieber gut gesessen statt schlecht gestanden). Allerdings hätte es auch mir passieren können, dass ich in einem rappelvollen Zug bei längerer Fahrt auf der Treppe sitze - auch auf der zum 1. Klasse-Bereich -, sofern ich nicht eindeutig erkenne, dass die Treppe bereits zur 1. Klasse gehört; das man in einem solchen Fall selbstverständlich sofort aufsteht, wenn ein andere Fahrgast passieren möchte, versteht sich wohl von selber. Und hier auch mal eine sehr positive Notiz zur Bahn: Die meisten Zugbegleiter haben damit überhaupt kein Problem, überhaupt gibt es durchaus viele nette Bahner oder solche, die für die Erledigung ihrer Arbeit ein "neutral" verdienen (aber leider, wie in jedem Unternehmen, auch einige, die das Image nachhaltig ramponieren).

So ganz nebenbei: Ab und an fahre ich auch - selbstverständlich mit passendem Fahrschein - in der 1. Klasse und kenne daher beide Sichtweisen. Und ich hasse die Bahn so sehr, dass ich über eine BahnCard verfüge ...

Kleine Anmerkung: Es gibt sehr wohl reine 1.Kl.-Dostos

Matze86, München, Donnerstag, 15.12.2011, 07:33 (vor 5250 Tagen) @ Hustensaft

- kein Text -

Theorie und Praxis

michael_seelze, Mittwoch, 14.12.2011, 11:24 (vor 5251 Tagen) @ Hustensaft

Ich kenne den konkreten Wagentyp nicht, habe aber die hier in der Region eingesetzten DoStos vor Augen - und da hat der 1. Klasse-Bereich im Obergeschoss eine Tür. Da kommt wohl kein einigermaßen intelligentes Wesen auf die Idee, dass die Treppe vor der Tür schon zur 1. Klasse gehören soll. Die sichtbare Grenze ist da eindeutig die Tür, die auch klar auf die 1. Klasse hinweist, was außen am Wagen steht ist eher nachrangig. Sofern also nicht (ähnlich wie beim ICE) auf der Treppe eine klare Kennzeichnung vorhanden ist, darf man das als Otto Normalbahnfahrer sicher zur 2. Klasse zählen.

Ich kann da nur zustimmen. An der Glastür steht ja auch der Hinweis, dass der Zutritt nur mit 1.Klasse-Fahrkarte erlaubt ist. Solange ich den Bereich hinter der Tür nicht betrete, meine ich nicht, dass ich mich in der 1. Klasse befinde. Bisher hat mich noch kein Zugbgleiter darauf aufmerksam gemacht, dass ich mich nicht vor der Tür aufhalten und nicht auf der Treppe sitzen dürfe. Es handelt sich bei den von mir genutzten Wagen um Dosto-Steuerwagen mit der 1. Klasse im Oberdeck und einem 2.Klasse Mehrzweck-Bereich im Unterdeck.
Das Sitzen auf der Treppe hat bei mir den Hintergrund, dass ich gern mal auf die Strecke aus der annähernden Perspektive des Tf schaue. Würde ich vor der Glastür stehen, könnte der Tf bei jedem Halt glauben, dass ich mit ihm sprechen wollte. Auch könnte das Gefühl des Überwacht-Werdens dann aufkommen. Von der Treppe aus kann man wegen des vorhandenen Türholms den Tf nicht direkt sehen, auch die "Bedientafel" ist von dort nicht erkennbar, wohl aber die Strecke.

OT: Gänge Fluchtwege ja - aber Freihalten Definitionssache

fjk, Mittwoch, 14.12.2011, 09:50 (vor 5251 Tagen) @ db1435

Im Übrigen ist es sowieso verboten, auf den Zugangstreppen zu sitzen. Diese gehören zum Rettungsweg und sind stets freizuhalten, genauso wie z.B. die Gänge in den IC/EC-Wagen.

Moin,

wenn das man nicht ein schlechtes Beispiel ist.

Über die Definition des IC an sich lässt sich sicher ebenso trefflich streiten, wie über die der S-Bahn, und je nach Standpunkt sind dann ohnehin nur Ersteklasse-, möglichst nur Bpm- oder besonders Bim-Wagen (letzteres eine erstaunliche Definitionserweiterung der Mehdornbahn...) Bestandteil von Zügen dieser Gattung.
Nichtsdestotrotz (da ist das OT-Wort wieder) dürfte in den ersten 20 Jahren seines zweiklassigen Bestehens so gut wie jeder IC Bm dabeigehabt haben (in den letzten 20 Jahren auch, nämlich getarnt als Bimz, auf die das Folgende aber in Grenzen auch getarnt zutrifft). Und in diesen Bm vermehren bekanntlich Klappsitze in den Gängen die Sitzplatzanzahl bis auf das "Standardmaß". Und die sind sicher nicht nur angebracht worden, damit kleinere Kinder die Fenster öffnen können. Insofern ist es auch konzeptionell mit dem "Gänge freihalten" nicht so weit her.

Die gleiche Interpretation kann man übrigens aus den Richtlinien für die Überbelegung ableiten: selbstverständlich sind da Gänge und Einstiege als (Steh-)Plätze vorgesehen (bei der Straßenbahn m.W. vier pro Quadratmeter). Und so lange es nicht so voll ist, dass auch wirklich nur Stehen geht, wird keiner und auch keine Vorschrift Sitzen verbieten können, solange der Sitzende den Fluchtweg umgehend freimachen kann.

Etwas anderes ist das Vollstellen von Gängen usw. mit Gepäck. Darum ist im Bm-Gang ja auch ein Gepäcknetz...

... wünscht viel Spaß im Dosto-IC
fjk

OT: Gänge Fluchtwege ja - aber Freihalten Definitionssache

db1435, Mittwoch, 14.12.2011, 10:55 (vor 5251 Tagen) @ fjk

Freihalten heißt nicht "im Bedarfsfalle freizumachen" und ist keineswegs Definitionssache. Freihalten heißt schlichtweg: Hier darf nichts stehen, liegen, sich aufhalten. Keine Sachen oder Personen, einfach nichts!

Jeder Fahrgast darf sich natürlich im Bereich der ersten Klasse aufhalten. Der Aufenthalt umfaßt jeden Zeitraum, der über das bloße Durchgehen hinausgeht. Ob er dort sitzt oder steht, bleibt ihm überlassen. Einzige Voraussetzung:

- er blockiert keinen Rettungs- bzw. Fluchtweg und
- er besitzt einen Fahrausweis für die erste Klasse

Alles ganz einfach - wer sich an die Regeln hält, ist klar im Vorteil!

Florian

Kann ein Mensch normalen Fluchtweg blockieren?

bahn-user, Mittwoch, 14.12.2011, 11:44 (vor 5251 Tagen) @ db1435

Freihalten heißt nicht "im Bedarfsfalle freizumachen" und ist keineswegs Definitionssache. Freihalten heißt schlichtweg: Hier darf nichts stehen, liegen, sich aufhalten. Keine Sachen oder Personen, einfach nichts!

Ich glaube, Du irrst Dich hier. Man muss ja auch bei Veranstaltungen Fluchttüren freihalten, aber selbstverständlich dürfen sich Besucher davor stellen: Die sind dann halt im Zweifel auch schneller draussen. Freihalten meint idR kein Verstellen mit Gegenständen oder anderes technisches Blockieren.

- er blockiert keinen Rettungs- bzw. Fluchtweg und

Die Eigenschaft eines Fluchtwegs ist, dass sich in einem Notfall Menschen darauf befinden werden. It's not a bug, it's a feature. (Natürlich darf generell keine zulässige Überfüllung des jeweiligen Raumes stattfinden)

OT: Gänge Fluchtwege ja - aber Freihalten Definitionssache

Hustensaft, Mittwoch, 14.12.2011, 13:13 (vor 5251 Tagen) @ db1435

Freihalten heißt nicht "im Bedarfsfalle freizumachen" und ist keineswegs Definitionssache. Freihalten heißt schlichtweg: Hier darf nichts stehen, liegen, sich aufhalten. Keine Sachen oder Personen, einfach nichts!

Kein Problem - nur wer räumt die täglich (und vor allem an Freitagen) sicher im drei- wenn nicht vierstellige Zahl an Zügen des Nah- und Fernverkehrs, die wegen der Fahrgastzahl so überfüllt sind, dass die freizuhaltenden Bereiche eben nicht mehr frei sind? Da können Bahn und Bundespolizei schon mal kräftig neue Stellen schaffen. Im übrigen geht es auch nicht um den Wortlauf, sondern den Sinn der Regelung - und der besagt, dass ein Flucht- und Rettungsweg im Bedarfsfall verfügbar ist, d.h. da darf kein Gepäck stehen, ein Mensch, der aber sofort zur Seite gehen kann, gilt nicht als Hindernis in diesem Sinn. Wie widersinnig Deine enge Interpretation übrigens ist kannst Du daran erkennen, dass diese Wege dann nie - auch nicht beim Ein- und Ausstieg - benutzt werden dürften, schließlich sind sie dann auch nicht frei und jeder von uns weiß, dass es rein ablauftechnisch immer mal dazu kommt, dass der Verkehr der Reisenden innerhalb eines Wagens ins stocken kommt und ergo jemand dort steht.

Alles ganz einfach - wer sich an die Regeln hält, ist klar im Vorteil!

Ja, ohne Zweifel. Aber diese Regeln müssen auch bestehen, zulässig und bekanntgemacht sein - genau da bestehen aber Zweifel, ob der Bereich der Treppe als zur 1. Klasse gehörig erkennbar war. Und das "an Regeln halten" gilt übrigens auch hier im Forum ...

OT: Gänge Fluchtwege ja - aber Freihalten Definitionssache

db1435, Mittwoch, 14.12.2011, 14:00 (vor 5251 Tagen) @ Hustensaft

Kein Problem - nur wer räumt die täglich (und vor allem an Freitagen) sicher im drei- wenn nicht vierstellige Zahl an Zügen des Nah- und Fernverkehrs, die wegen der Fahrgastzahl so überfüllt sind, dass die freizuhaltenden Bereiche eben nicht mehr frei sind? Da können Bahn und Bundespolizei schon mal kräftig neue Stellen schaffen.

100% Zustimmung.

Wie widersinnig Deine enge Interpretation übrigens ist kannst Du daran erkennen, dass diese Wege dann nie - auch nicht beim Ein- und Ausstieg - benutzt werden dürften, schließlich sind sie dann auch nicht frei und jeder von uns weiß, dass es rein ablauftechnisch immer mal dazu kommt, dass der Verkehr der Reisenden innerhalb eines Wagens ins stocken kommt und ergo jemand dort steht.

Aber selbstverständlich dürfen diese Wege zum Ein- und Ausstieg benutzt werden. Aber nur, solange sich niemand ständig in diesen aufhält. Wenn sich eine Person in diesen befindet, ohne die Absicht zu haben, sich weiter fortzubewegen und diesen Bereich zu verlassen, hält sie sich darin auf. Darum geht es. Das bloße Durchgehen - und damit verbunden auch der kurzfristige Aufenthalt bei einer unwillkürlichen Blockierung - verbietet weder der Gesetzgeber noch die DB.

Die diesbezügliche Toleranz desjenigen, der einmal miterlebt hat, wie ein Mensch durch einen versperrten Flucht- bzw. Rettungsweg zu Schaden kam, ist gleich null - auch bei mir.

OT: Stehplatz, Klappsitz, Fluchtweg - wo?

fjk, Mittwoch, 14.12.2011, 14:57 (vor 5250 Tagen) @ db1435

Moin,

hoppla, hier geht es aber hoch her. Was ich sagen wollte ist doch nur, dass Gänge und wohl auch Einstiegsräume keine von sich wie auch immer aufhaltenden Personen freizuhaltenden Fluchtwege sein können, wenn sie durch Klappsitze offensichtlich für den Aufenthalt von Personen vorgesehen sind oder in die Berechnung der Stehplatz"kapazität" als Freifläche eingehen.

Besetzt erheblich fluchtbehindernde Klappsitze gibt es im klassischen Bm im Gang, aber bei modernem Material auch (sogar extremer), zum Beispiel an den durch die Toiletten entstehenden Engstellen in diversen Nahverkehrstriebwagen. Bim-Klappsitze lassen etwas mehr Raum, sind aber auch gerne im Wege. Die Berechnung von Stehplatzkapazitäten wurde hier schon im Zusammenhang mit den Sommerproblemen diskutiert (und findbar im Zusammenhang mit Monatskartenschleppern - sicherlich OT) - die entsprechenden Zahlen können nicht viele Flächen im Wagen ausnehmen.

Dass es dennoch Plätze geben muss und kann, wo man sich nicht aufhalten kann und darf, bleibt davon natürlich unberührt und kann technische Gründe haben: entsprechend markiert waren stets die "Fußraumverschlüsse" bei Drehfalttüren. Auch auf der Plattform von Donnerbüchsen darf nicht gestanden werden.

Dass ein Konzept mit (personen-)freizuhaltenden Fluchtwegen im Personenverkehr unter Sicherheitsaspekten sinnvoll sein könnte, abstreitet wahrscheinlich niemand, erst recht niemand, der mit der Keule des selbsterlebt verstopften Fluchtwegs winken kann. Realisierbar ist es kaum. Schon ein Verbot, sich auf den Boden zu setzen, ist m.E. nicht realistisch, selbst wenn es existiert oder aus bestehenden Vorschriften abgeleitet werden kann - und vielleicht sicherer wäre.

stellt den Feuerlöscher vor die Brandschutztür
fjk

OT: Gänge Fluchtwege ja - aber Freihalten Definitionssache

Fabian318, Münster i. W., Freitag, 16.12.2011, 03:16 (vor 5249 Tagen) @ db1435

Aber selbstverständlich dürfen diese Wege zum Ein- und Ausstieg benutzt werden. Aber nur, solange sich niemand ständig in diesen aufhält. Wenn sich eine Person in diesen befindet, ohne die Absicht zu haben, sich weiter fortzubewegen und diesen Bereich zu verlassen, hält sie sich darin auf. Darum geht es. Das bloße Durchgehen - und damit verbunden auch der kurzfristige Aufenthalt bei einer unwillkürlichen Blockierung - verbietet weder der Gesetzgeber noch die DB.

Ist natürlich ziemlicher Unfug. Wenn das "freizuhalten" sich so rigoros auch auf Menschen beziehen soll, ist es selbstverständlich auch nicht erlaubt, diesen Raum zum sofortigen Durchqueren zu benutzten.

Quelle für deine Theorie?

Das "...sind freizuhalten" bezieht sich selbstverständlich nur auf Gegenstände, wie bspw. Gepäckstücke.

Die diesbezügliche Toleranz desjenigen, der einmal miterlebt hat, wie ein Mensch durch einen versperrten Flucht- bzw. Rettungsweg zu Schaden kam, ist gleich null - auch bei mir.

Wie kann ein Mensch einen Fluchtweg blockieren? Dieser Mensch hat doch dann auch einen Fluchtwillen, will ich doch mal vermuten.

OT: Gänge Fluchtwege ja - aber Freihalten Definitionssache

dvor, Freitag, 16.12.2011, 06:19 (vor 5249 Tagen) @ Fabian318
bearbeitet von dvor, Freitag, 16.12.2011, 06:22

Wenn das "freizuhalten" sich so rigoros auch auf Menschen beziehen soll, ist es selbstverständlich auch nicht erlaubt, diesen Raum zum sofortigen Durchqueren zu benutzten.

Richtig. Und in dem Fall darf man den Raum nicht einmal dann zum sofortigen Durchqueren nutzen, wenn man sich auf der Flucht befindet. Sinn und Zweck eines Fluchtweges werden damit vollständig erfüllt.



Wer Ironie findet darf sie behalten.

40 Euro wegen Sitzen auf 2.Kl.-Treppe im Dosto?

Giovanni, Mittwoch, 14.12.2011, 11:20 (vor 5251 Tagen) @ db1435

Das ist so selbstverständlich richtig und schon lange überfällig. Was sich die Fahrgäste hier erlauben, ist eine Frechheit, insbesondere gegenüber den zahlenden Fahrgästen der ersten Klasse.

Was sich die Verkehrsunternehmen hier erlauben, ist eine Frechheit, insbesondere gegenüber den zahlenden Fahrgästen der zweiten Klasse.

Glaubst du, dass sich ein Fahrgast freiwillig auf die Treppe setzt wenn andernorts noch Sitzplätze frei sind? Zumal die betroffene Linie auch dafür bekannt ist, das nicht selten Stehplätze Mangelware sind.
Die Fahrgäste der zweiten Klasse haben auch ein Anrecht auf Beförderung! Sie haben zwar keinen Aufschlag für erstklassigen Komfort bezahlt - der oft erlebte Viehtransport ist trotzdem nicht angemessen.

Wenn man den Wagen betritt, geht man links zunächst einige Stufen hoch. Und hier, am Ende der obersten Stufe, beginnt der Bereich der ersten Klasse, der übrigens durch eine sehr deutlich sichtbare "1" bestens ausgeschildert ist. Der junge Mann sitzt auf den Stufen der zweiten Treppe, die in den oberen Fahrgastraum führt.

Bei der gezeigten Wagenbauart ist der Einstieg über den Drehgestellen.

Er befindet sich also eindeutig in einem erste-Klasse-Bereich und hat den dafür erforderlichen Fahrpreis zu entrichten.

Woraus geht hervor, dass die Treppe zur 1.Klasse gehört?
Der Bereich der Treppe ist an der Außenwand der Fahrzeuge nicht gelb markiert. 1.Klasse-Symbole sind nur zusammen mit Richtungspfeilen angebracht.
Bei anderen Dosto-Bauarten erfolgt die Trennung durch eine Glastür am oberen Ende der Treppe.

Was ist daran also eindeutig 1.Klasse?
Sonst mach mal ein Foto von dem Wagen - der traut sich nicht in mein Bundesland.

Im Übrigen ist es sowieso verboten, auf den Zugangstreppen zu sitzen. Diese gehören zum Rettungsweg und sind stets freizuhalten, genauso wie z.B. die Gänge in den IC/EC-Wagen.

Geht woraus hervor? Zumal gerade in EC/IC Klappsitze im Gang bei vielen Wagenbauarten völlig normal sind. Zudem hat das Eisenbahnverkehrsunternehmen immer noch Beförderungspflicht!


Übrigens:
Bei RegioJet CZ gibt es den vollen Fahrpreis zurück, wenn der Fahrgast wegen Überfüllung keinen Sitzplatz bekommt. Das übrigens eigenwirtschaftlich und zu Fahrpreisen auf DDR-Reichsbahn-Niveau (8pf/km + D-Zug-Zuschlag) in ÖBB-Eurofima-Wagen mit kostenlosen Heißgetränken.

40 Euro wegen Sitzen auf 2.Kl.-Treppe im Dosto?

db1435, Mittwoch, 14.12.2011, 12:13 (vor 5251 Tagen) @ Giovanni

Glaubst du, dass sich ein Fahrgast freiwillig auf die Treppe setzt wenn andernorts noch Sitzplätze frei sind?

Nein, aber wenn an anderen Stellen noch Stehplätze vorhanden sind.

Zumal die betroffene Linie auch dafür bekannt ist, das nicht selten Stehplätze Mangelware sind.

Dann muß man den nächsten Zug abwarten.

Die Fahrgäste der zweiten Klasse haben auch ein Anrecht auf Beförderung!

Ja. Aber nicht auf einen Sitzplatz.

Bei der gezeigten Wagenbauart ist der Einstieg über den Drehgestellen.

Richtig. Aber der Fahrgast befindet sich nicht im Einstiegsbereich, sondern auf der Treppe, die von der Zwischenebene zwischen unterem und oberem Fahrgastraum in den oberen Fahrgastraum führt. Dieses ist der Bereich der ersten Klasse.

Woraus geht hervor, dass die Treppe zur 1.Klasse gehört?

Man erkennt im rechten Bildteil deutlich, daß eine Treppe nach unten führt, an deren Ende sich der Einstiegsbereich anschließt. An der schrägen Deckenverkleidung oberhalb dieses Abgangs befindet sich ein Pfeil mit einer "2". Ab dieser Stelle beginnt unten der Bereich der zweiten Klasse. Die Treppe vom Einstiegsbereich nach oben und erst recht die obere Treppe befinden sich im Bereich der ersten Klasse.

Florian

40 Euro wegen Sitzen auf 2.Kl.-Treppe im Dosto?

Giovanni, Mittwoch, 14.12.2011, 12:30 (vor 5251 Tagen) @ db1435

Glaubst du, dass sich ein Fahrgast freiwillig auf die Treppe setzt wenn andernorts noch Sitzplätze frei sind?

Nein, aber wenn an anderen Stellen noch Stehplätze vorhanden sind.

Es ist ja auch nicht verboten...

Zumal die betroffene Linie auch dafür bekannt ist, das nicht selten Stehplätze Mangelware sind.

Dann muß man den nächsten Zug abwarten.

Den Hinweis auf die Beförderungspflicht ignorierst du komplett?
Das Zugpersonal muss dem Fahrgast auf Wunsch einen (Steh-)Platz zuteilen.

Die Fahrgäste der zweiten Klasse haben auch ein Anrecht auf Beförderung!

Ja. Aber nicht auf einen Sitzplatz.

Anrecht auf eine unversehrte, sichere Beförderung. Dieses Anrecht wird besonders von Regio NRW längst nicht immer erfüllt.

Bei der gezeigten Wagenbauart ist der Einstieg über den Drehgestellen.

Richtig. Aber der Fahrgast befindet sich nicht im Einstiegsbereich, sondern auf der Treppe, die von der Zwischenebene zwischen unterem und oberem Fahrgastraum in den oberen Fahrgastraum führt. Dieses ist der Bereich der ersten Klasse.

Der anschließende Fahrgastraum ist 1.Klasse...

Woraus geht hervor, dass die Treppe zur 1.Klasse gehört?

Man erkennt im rechten Bildteil deutlich, daß eine Treppe nach unten führt, an deren Ende sich der Einstiegsbereich anschließt. An der schrägen Deckenverkleidung oberhalb dieses Abgangs befindet sich ein Pfeil mit einer "2". Ab dieser Stelle beginnt unten der Bereich der zweiten Klasse. Die Treppe vom Einstiegsbereich nach oben und erst recht die obere Treppe befinden sich im Bereich der ersten Klasse.

Dieses Bild?
http://www.express.de/bonn/40-euro-strafe-ein-treppenwitz-in-der-1--klasse,2860,1129385...
Da ist ein reiner 2.Klasse-Wagen zu sehen - u.a. an der Farbe der Polster zu erkennen. Ein Symbolfoto - mehr nicht. Schließlich war der Reporter beim echten Vorfall auch nicht anwesend.

Das du aus dem Fehlen von 2.Klasse-Aufklebern herleitest das dies eine 1.Klasse sei, ist schon ziemlich absurd. Zumal in der Vergangenheit einige klassenlose Baureihen existierten die ausnahmslos der damaligen niedrigsten Wagenklasse zuzuordnen waren.

40 Euro wegen Sitzen auf 2.Kl.-Treppe im Dosto?

db1435, Mittwoch, 14.12.2011, 12:57 (vor 5251 Tagen) @ Giovanni

Den Hinweis auf die Beförderungspflicht ignorierst du komplett?
Das Zugpersonal muss dem Fahrgast auf Wunsch einen (Steh-)Platz zuteilen.

Nein. Aber es besteht grundsätzlich kein Anspruch, zu einem bestimmten Zeitpunkt befördert zu werden.

Der anschließende Fahrgastraum ist 1.Klasse...

Nein. Wie schon mehrfach geschrieben, gehört auch die Treppe zur Zwischenebene, die Zwischenebene selbst, die Treppe von der Zwischenebene nach oben und der obere Fahrgastraum zum Bereich der ersten Klasse.
Wenn man es nicht glauben mag, so möge man eine Besichtigung des Rollmaterials vornehmen.

Im Übrigen wird kein Mitarbeiter der DB eine FN ausstellen, wenn sich der Fahrgast im Bereich der zweiten Klasse aufgehalten hätte.

Und ganz offen: Ich wünsche mir schon lange die Deutsche Bundesbahn zurück. Es darf gerne etwas ruppiger, unfreundlicher und bestimmter werden. Wer sich an die Regeln hält, wird gerne befördert. Wer es nicht für nötig erachtet, hat die finanziellen und anderweitigen Konsequenzen zu tragen. Und wird ggfs. auch einmal aus dem Zug geworfen.

Florian

40 Euro wegen Sitzen auf 2.Kl.-Treppe im Dosto?

Giovanni, Mittwoch, 14.12.2011, 13:53 (vor 5251 Tagen) @ db1435

Den Hinweis auf die Beförderungspflicht ignorierst du komplett?
Das Zugpersonal muss dem Fahrgast auf Wunsch einen (Steh-)Platz zuteilen.

Nein. Aber es besteht grundsätzlich kein Anspruch, zu einem bestimmten Zeitpunkt befördert zu werden.

Doch: In einem öffentlichen Zug nach Wahl des Fahrgastes.

Der anschließende Fahrgastraum ist 1.Klasse...


Nein. Wie schon mehrfach geschrieben, gehört auch die Treppe zur Zwischenebene, die Zwischenebene selbst, die Treppe von der Zwischenebene nach oben und der obere Fahrgastraum zum Bereich der ersten Klasse.

Weil du das behauptest?
Der Bereich der Treppe ist an der Außenwand der Fahrzeuge nicht gelb markiert. 1.Klasse-Symbole sind nur zusammen mit Richtungspfeilen angebracht.
Bei anderen Dosto-Bauarten erfolgt die Trennung durch eine Glastür am oberen Ende der Treppe.

Was ist daran also 1.Klasse?

Wenn man es nicht glauben mag, so möge man eine Besichtigung des Rollmaterials vornehmen.

http://www.wdr.de/mediathek/html/regional/rueckschau/2011/12/12/lokalzeit_bonn.xml?nosc...
Zunächst wird ein 2.Klasse-Dosto gezeigt, bei 4:34 ist aber ein Dosto des entsprechenden Typs im Bild.
Und was sehen wir da? Die 1. Klasse beginnt erst am Ende der Treppe.

Im Übrigen wird kein Mitarbeiter der DB eine FN ausstellen, wenn sich der Fahrgast im Bereich der zweiten Klasse aufgehalten hätte.

DB und Fahrgast behaupten aber einstimmig, dass eine FN ausgestellt wurde.
Auch darüber dass sich der Fahrgast auf der Treppe befand sind sich beide einig.
Nur gehört diese Treppe eben nicht zur 1. Klasse!

Und ganz offen: Ich wünsche mir schon lange die Deutsche Bundesbahn zurück. Es darf gerne etwas ruppiger, unfreundlicher und bestimmter werden. Wer sich an die Regeln hält, wird gerne befördert.

Wer sich an die Regeln hält, wird gerne benutzt. Hier lagen gleich mehrere Regelverstöße durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen vor.

Wer es nicht für nötig erachtet, hat die finanziellen und anderweitigen Konsequenzen zu tragen. Und wird ggfs. auch einmal aus dem Zug geworfen.

Also in diesem Fall den Zugbegleiter aus den Zug werfen und so für zighundert Fahrgäste Verspätungen provozieren? Das kann auch nicht Sinn der Sache sein.

Es gibt DB-Strecken auf denen die Automaten am Bahnsteig weder DB-Tarif noch Anfangsstrecke verkaufen - selbst am selten geöffneten Schalter nicht. Trotzdem schickt die DB da Prüfdienste hin.
Mehrfache Nachfragen bei der DB wurden damit beantwortet, dass angeblich niemand erwarte an einem DB-Bahnhof auch DB-Tickets zu bekommen (auch wenn er laut EVO bis 5min vor Abfahrt Anspruch darauf hat).

40 Euro wegen Sitzen auf 2.Kl.-Treppe im Dosto?

michel25681, Mittwoch, 14.12.2011, 14:25 (vor 5250 Tagen) @ Giovanni

"Der Bereich der Treppe ist an der Außenwand der Fahrzeuge nicht gelb markiert. 1.Klasse-Symbole sind nur zusammen mit Richtungspfeilen angebracht.
Bei anderen Dosto-Bauarten erfolgt die Trennung durch eine Glastür am oberen Ende der Treppe."

So sehe ich es auch.

Der betroffene hat nicht im Bereich der 1. Klasse gesessen, die ja eindeutig nach der Treppe abgetrennt ist, und hat auf der Treppe sicherlich keinen entsprechenden Komfort genossen. Wenn die Schilderung im Artikel zutrifft, saß er nur dort, weil die Zug überfüllt war. Das passiert bei den REs in NRW leider nicht selten (und oft sind dann auch noch > 50% der Türen defekt).

Ich finde es aus Sicht der Bahn einfach nur peinlich, einem Fahrgast, der nur noch einen Sitzplatz auf der Treppe finden konnte, abzukassieren - man hätte nach dem Einspruch des Kunden klein beigeben können.

Es ist natürlich nicht zu befürworten, dass der Durchgang versperrt wurde, aber das hat nichts mit der FN zu tun.

Bitte nicht füttern

kater_k, BBRN, Mittwoch, 14.12.2011, 16:50 (vor 5250 Tagen) @ Giovanni
bearbeitet von kater_k, Mittwoch, 14.12.2011, 16:52

Trolle musst du nicht unbedingt füttern.

Füße und Hinterteil

JanKrohn, Vaals (NL), Mittwoch, 14.12.2011, 11:39 (vor 5251 Tagen) @ db1435

Moment - wenn ich auf dem Bild genau hinsehe, ist klar zu erkennen, dass der junge Mann auf einer 1.-Klasse-Stufe sitzt, die Füße aber im 2.-Klasse-Eingangsbereich stehen. Nach BB benötigt man für den "Aufenthalt" in der 1. Klasse einen entsprechenden Fahrschein. Es wäre mal interessant juristisch klären zu lassen, wie die Ansprüche hier aussehen, wenn sich nur das Hinterteil in der 1. Klasse aufhält

Der nächste Schritt ist dann: Gehört das Geländer am Aufgang ebenfalls zur 1. Klasse? Wenn sich ein zweitklassiger Reisender nun im Eingangsbereich hinstellt, und sich mit einer Hand am Geländer festhält, dann hält sich seine Hand ebenfalls im 1.-Klasse-Bereich auf. Darf der Zub dann einen 40er verschreiben...?

--
--
http://www.vic-fontaine.com/
http://www.heidoc.net/

Füße und Hinterteil

db1435, Mittwoch, 14.12.2011, 12:01 (vor 5251 Tagen) @ JanKrohn

> Moment - wenn ich auf dem Bild genau hinsehe, ist klar zu erkennen, dass der junge Mann auf einer 1.-Klasse-Stufe sitzt, die Füße aber im 2.-Klasse-Eingangsbereich stehen.

Das ist falsch. Man erkennt im rechten Bildteil deutlich, daß eine Treppe nach unten führt, an deren Ende sich der Einstiegsbereich anschließt. An der schrägen Deckenverkleidung oberhalb dieses Abgangs befindet sich ein Pfeil mit einer "2". Ab dieser Stelle beginnt unten der Bereich der zweiten Klasse. Der Fahrgast befindet sich somit nicht im Einstiegsbereich, sondern auf der Treppe, die von der Zwischenebene zwischen unterem und oberem Fahrgastraum in denselben führt. Dieses ist der Bereich der ersten Klasse.

Florian

Meiner Meinung nach: Lob für den DB-Menschen !

GUM, Mittwoch, 14.12.2011, 10:18 (vor 5251 Tagen) @ ICE 1612
bearbeitet von GUM, Mittwoch, 14.12.2011, 10:20

Hallo, liebes Forum,

habe vorhin im Netz folgenden Link gefunden:

http://www.express.de/bonn/40-euro-strafe-ein-treppenwitz-in-der-1--klasse,2860,1129385...

Was meint ihr dazu?

Da braucht man sich nicht zu wundern, wenn
a) immer mehr Leute pauschal die DB kritisieren

Ganz im Gegenteil. Die 1. Klasse Bereiche im Regionalverkehr sind zunehmend deutlicher markiert. Dies beginnt bei Kopfkissen "1." und geht hin bis zu blauen
Quadraten, die deutlich darauf hinweisen, dass dieser Bereich zur 1. Klasse gehört.

Ich selbst lobe die DB dafür, pauschal und ganz konkret. In einem Doppelstockzug der DB Regio zwischen München und Salzburg gehört es fast schon zum schlechten Ton, dass 5er-Gruppen Bayern-Tickets unter 30 Euro Plätze belegen, die ein Mehrfaches kosten ( 5 x 1. Klasse Ticket). Nach dem Motto irgendwann kommt schon ein gutmütiger Zugbegleiter und verweist nur des Wagenbereiches.

b) immer mehr Mitarbeiter deswegen blöd angemacht werden und resignieren

Das liegt an der allgemeinen Dreistigkeit von Schwarzfahrern. Wie in einem anderen Beitrag schon geschrieben

Zeuge sein tut nicht weh und stabilisiert die Bahn!

kam es zu einem versuchten Übergriff einer Schwarzfahrerin auf die Kontrolleure. Übrigens in einem einklassigen Zug, der nur die 2. Klasse führt.

Und Merkmal der Heimtücke sehe ich auch nicht, da es seit Monaten wenn nicht gar Jahren kommuniziert wird, dass auch bei Falschfahren in der falschen Klasse eine FPN erhoben wird.

c) die DB durch ihre eigenen Anweisungen und Anreize, bei der Fahrkartenkontrolle hart durchzugreifen (Stichwort Fangprämie), nicht nur ihr Image, sondern auch das ihrer Mitarbeiter ruiniert...

Das tatsächliche Bild der Bahn in diesem Bereich wird damit immer besser. Ein Zerrbild/Image, dass die Zeitung kommuniziert, zählt für mich nicht. Die einzelnen Bereiche sind ganz klar gekennzeichnet beginnend bei gelben Streifen auf der Außenhaut über blaue Quadrate, Kopfkissen bis hin zu großen 1 an den Wänden.

Einzig problematisch würde ich das Verhalt eines Zubs/einer Zubine nur würdigen, wenn dies in einem noch nicht aktualisierten 425 oder ähnlichem passiert. Dort kann beispielsweise ein schlecht sehender Passagier weder an Design noch sonstigem erkennen, dass er gerade die Klasse wechselt.

Der Fahrgast hat wohl auch keinen großen IQ, wenn er wegen einer Reklamation von 20 Euro die Presse aufhetzt und den Datenhändlern sein Lebensalter (18) zur Verfügung stellt.

Ansonsten alles richtig gemacht vom Bahn-Mitarbeiter. Und auch die Firma stellt sich dahinter. Große Klasse. Und fast schon ein Gefällt mir! wert, wenn ich bei facebook wäre...

Meiner Meinung nach: Lob für den DB-Menschen !

ICE 1612, Mittwoch, 14.12.2011, 11:14 (vor 5251 Tagen) @ GUM
bearbeitet von ICE 1612, Mittwoch, 14.12.2011, 11:14

Ganz im Gegenteil. Die 1. Klasse Bereiche im Regionalverkehr sind zunehmend deutlicher markiert. Dies beginnt bei Kopfkissen "1." und geht hin bis zu blauen
Quadraten, die deutlich darauf hinweisen, dass dieser Bereich zur 1. Klasse gehört.

Ich selbst lobe die DB dafür, pauschal und ganz konkret. In einem Doppelstockzug der DB Regio zwischen München und Salzburg gehört es fast schon zum schlechten Ton, dass 5er-Gruppen Bayern-Tickets unter 30 Euro Plätze belegen, die ein Mehrfaches kosten ( 5 x 1. Klasse Ticket). Nach dem Motto irgendwann kommt schon ein gutmütiger Zugbegleiter und verweist nur des Wagenbereiches.

Diese deutliche Markierung scheint nicht der Fall gewesen zu sein. Außerdem hinkt der Vergleich mit den München-Salzburg-Zügen, zumal du ja von eindeutig gekennzeichneten Sitzplätzen sprichst. Da ist es dann wieder was Anderes.

c) die DB durch ihre eigenen Anweisungen und Anreize, bei der Fahrkartenkontrolle hart durchzugreifen (Stichwort Fangprämie), nicht nur ihr Image, sondern auch das ihrer Mitarbeiter ruiniert...

Das tatsächliche Bild der Bahn in diesem Bereich wird damit immer besser. Ein Zerrbild/Image, dass die Zeitung kommuniziert, zählt für mich nicht. Die einzelnen Bereiche sind ganz klar gekennzeichnet beginnend bei gelben Streifen auf der Außenhaut über blaue Quadrate, Kopfkissen bis hin zu großen 1 an den Wänden.

Schön, nur habe ich aus meinen eigenen Fahrten mit den Doppelstockzügen zwischen Augsburg und Nürnberg die Erfahrung gemacht, dass man NACH der Treppe (wohlgemerkt bei "halbe-halbe"-Zügen) noch eine Tür passieren muss, um in die 1. Klasse zu kommen. Heißt für mich: 2. Klasse bis zur Tür. Auf der Treppe darf ich dann also NICHT sitzen? Das ist ja wohl ein Witz!

Einzig problematisch würde ich das Verhalt eines Zubs/einer Zubine nur würdigen, wenn dies in einem noch nicht aktualisierten 425 oder ähnlichem passiert. Dort kann beispielsweise ein schlecht sehender Passagier weder an Design noch sonstigem erkennen, dass er gerade die Klasse wechselt.

Verwirrend übrigens in dem Zusammenhang, dass auf manchen Linien frühere 1.Klasse-Bereiche jetzt zweitklassig sind, aber immer noch dieselben Polster aufweisen. Beispielsweise im RB Heidelberg-Frankfurt oder das Abteil bei den 612ern.

Der Fahrgast hat wohl auch keinen großen IQ, wenn er wegen einer Reklamation von 20 Euro die Presse aufhetzt.

Für mich sind nicht die 20 Euro entscheidend, sondern die Art, wie hier mit zahlenden Kunden umgegangen wird. Und für die Art der Reaktion mit der Presse: Hast du schon mal versucht, mit der DB in Kontakt zu kommen? Denen in der Chefetage ist das doch völlig egal, wenn sich jemand beschwert. Die Beschwerden gelangen, wenn, dann, nur einige Zentimeter in den schweren Eisenblock DB, sprich, sie gelangen wohl an eine Mitarbeiterin, die aber genauso wenig verantwortlich für das Problem ist wie ein x-beliebiger Zugbegleiter. Von der Chefetage gibt es nur Absichtserklärungen von Herrn Grube und Konsorten, die Bahn werde "kundenfreundlicher". Da hilft leider nur die Presse oder die Justiz.

Ansonsten alles richtig gemacht vom Bahn-Mitarbeiter. Und auch die Firma stellt sich dahinter. Große Klasse. Und fast schon ein Gefällt mir! wert, wenn ich bei facebook wäre...

Du hast wohl ein Problem mit zahlenden Fahrgästen?

Meiner Meinung nach: Lob für den DB-Menschen !

markman, Mittwoch, 14.12.2011, 13:39 (vor 5251 Tagen) @ GUM

Ansonsten alles richtig gemacht vom Bahn-Mitarbeiter. Und auch die Firma stellt sich dahinter. Große Klasse. Und fast schon ein Gefällt mir! wert, wenn ich bei facebook wäre...


unterstreiche ich alles. Es hat sich gerade bei vielen RE-Reisenden, die 2. Klasse gebucht haben, stillschweigend eingetrichtert, man können den 1.Klasse-Bereich okkupieren, wenn die 2. Klasse zu voll ist und man selber zu faul ist, einen freien Platz zu suchen. Jeder mag den 1. Klasse-Bereich benutzen, wenn er den Preis dafür zahlt.
Schlimmer finde ich das Verhalten in den S-Bahnen, in denen sich auch sehr viele in den 1. Klasse-Bereich setzten, wenn der Zug voll ist.

Gruß,
Markman

Betroffenes Wagenmaterial

ICE11, Aachen, Mittwoch, 14.12.2011, 12:09 (vor 5251 Tagen) @ ICE 1612

Zum eingesetzten Wagenmaterial: Da es sich laut Zeitungsartikel um einen RE9 handelt, können es nur zwei Wagen gewesen sein:

Entweder einer der älteren DABza (Foto => Klick), bei denen jeweils ein halbes Stockwerk erste und zweite Klasse ist, oder einer der neuen DABpbzfa (Bild => Klick), bei dem die erste Klasse in der zum Führerstand hin gelegenen Hälfte des Oberdecks ist.
Bei den DABza ist in der Tat keine Tür zwischen der Treppe und der ersten Klasse (nur zwischen erster und zweiter), wie es beim DABpbzfa ist, weiß ich nicht.

Das zum Artikel gehörende Bild ist übrigens in diesem Zusammenhang nonsens, der abgebildete Treppenbereich ist eindeutig zweite Klasse, erkennbar an den grünen Sitzen im Hintergrund.

Betroffenes Wagenmaterial

dvor, Mittwoch, 14.12.2011, 13:40 (vor 5251 Tagen) @ ICE11

Entweder einer der älteren DABza (Foto => Klick), bei denen jeweils ein halbes Stockwerk erste und zweite Klasse ist, oder einer der neuen DABpbzfa (Bild => Klick), bei dem die erste Klasse in der zum Führerstand hin gelegenen Hälfte des Oberdecks ist.

Wenn der Artikel die Aussage der Bahn richtig zitiert, dann war in beiden Etagen 1. Klasse. Folglich liegt der erstgenannte Wagentyp vor. Die Treppe nach oben führt zur 1. Klasse. Die Treppe nach unten führt zur 1. Klasse. Der gelbe Balken außen am Waggon geht nicht über die Einstiegstür.

Alles wegen 40€, *kopfschüttel* und kein Verständnis für DB

Reisefuchs, Mittwoch, 14.12.2011, 12:44 (vor 5251 Tagen) @ ICE 1612

- kein Text -

my 2 cents...

sflori, Mittwoch, 14.12.2011, 13:39 (vor 5251 Tagen) @ ICE 1612
bearbeitet von sflori, Mittwoch, 14.12.2011, 13:39

Was meint ihr dazu?

Ich finds toll! :)

Weil man über das Thema so herrlich polemisieren kann. Die blöde Bahn, der doofe Schaffner, der depperte Fahrgast. Bestimmt ein Student, oder? Oder sogar ein Polizist, der gratis fuhr? Denen gehts eh viel zu gut. Und der Schaffner wollte den Fahrgast eh bloß vertreiben, damit er selbst nichtstuend in der 1. Klasse abhängen kann. Und das auch noch auf einer Strecke, auf der die Fahrpreise um mindestens 5% erhöht wurden - pro Monat! :D

Hmm. Gar nicht so einfach, alle bekannten Vorurteile in einen Abschnitt zu packen... :)

Persönlich hab ich noch keinen Schaffner im Regionalverkehr erlebt, der einfach 40er in der 1. Klasse ausstellt. Die meisten "verscheuchen" lieber, weils weniger Arbeit macht und kundenfreundlicher ist. Gabs da nicht sogar mal ne Dienstanweisung diesbezüglich?

Mal ganz abgesehen davon find ich die Treppe im Übrigen viel zu versifft, um sich darauf zu setzen. Obs gut ausgeschildert ist, sollte sich ja relativ einfach nachvollziehen lassen. Hängt da ne [1] oder nicht? Falls nein, bzw. falls die [1] erst oben hängt, ists auch keine 1. Klasse und die FN hinfällig.


Bye. Flo.

Vorurteilsvorteilsgroßpackung? Gelungen, gute Arbeit! :-)

fjk, Mittwoch, 14.12.2011, 14:59 (vor 5250 Tagen) @ sflori

- kein Text -

Intelligenz der Fahrgäste

BR_103, Mittwoch, 14.12.2011, 14:30 (vor 5250 Tagen) @ ICE 1612

Ungeachtet des aktuellen Falles frage ich mich trotzdem ob es bei den Leuten Ignoranz, Dreistigkeit oder Dummheit ist, wenn die sich einfach so in die 1. Klasse verplatzen obgleich sie sonst nur ein Ticket für die 2. Klasse haben (oder möglicherweise auch keines.).

Die EINS ist doch überall deutlich zu sehen und wer lesen kann ist klar im Vorteil. Oder um es klar zu sagen. Leute ohne 1. Klasse Ticket haben hier nix verloren - egal ob Treppe, Vorraum oder Sitzbereich. Von daher finde ich im aktuellen Fall auch die 40 Euro völlig in Ordnung.

Sitzplatzmangel ist kein Recht zum "okjupeien"!

Oscar (NL), Eindhoven (NL), Mittwoch, 14.12.2011, 15:03 (vor 5250 Tagen) @ BR_103
bearbeitet von Oscar (NL), Mittwoch, 14.12.2011, 15:04

Ungeachtet des aktuellen Falles frage ich mich trotzdem ob es bei den Leuten Ignoranz, Dreistigkeit oder Dummheit ist, wenn die sich einfach so in die 1. Klasse verplatzen obgleich sie sonst nur ein Ticket für die 2. Klasse haben (oder möglicherweise auch keines.).

Sowieso finde ich es eine Frechheit, wenn Leute mit einer 2. Klasse Fahrkarte sich willens und wissens in die 1. Klasse setzen. Es ist unfair gegenüber alle, die für diesen Luxus bezahlt haben.
Viel gehörte Ausrede: in der 2. Klasse sei kein Platz mehr da und in der 1. Klasse schon (also "okjupeien" wir die 1. Klasse).
Hallo! Wie wäre es mit:

1. auf dem Balkon stehen (das ist s.i.w. nicht strafbar)
2. hop on the next train! (das geht bei uns sehr einfach, denn IC Utrecht-Eindhoven verkehrt z.B. in 15-Minutentakt)

Noch so eine Ausrede: man hat Recht auf einen Sitzplatz, denn man hat dafür bezahlt.
Nope, man bezahlt für die Beförderung vom Start- zum Zielbahnhof!

Von daher finde ich im aktuellen Fall auch die 40 Euro völlig in Ordnung.

Ich wünsche mir, dass da auch in NL strenger vorgegangen wird.

==================

Zum Thema Fluchtwegblockierung: ich glaube, dagegen kann man kaum was machen.
DB Regio ist kein SNCF Grandes Lignes oder irgendwelches NL-Fernbusunternehmen.
In den TGVs muss man grundsätzlich reservieren, theoretisch gibt es also keine Stehplätze.
In unseren Fernbussen darf man keine Stehplätze vergeben.
Sowas ist in Regiozügen kaum machbar, egal ob DE oder NL.


gruß,

Oscar (NL).

--
Mit den neuen IC-Triebwagen wird alles besser !!

Trans-Europ-Express 2.0? Abwarten und TEE trinken!

Schienenstränge enden nicht an einer Staatsgrenze, sondern an einem Prellbock.

Worte eines Verwöhnten

safe go, Chemnitz, Mittwoch, 14.12.2011, 21:40 (vor 5250 Tagen) @ Oscar (NL)
bearbeitet von safe go, Mittwoch, 14.12.2011, 21:41

Viel gehörte Ausrede: in der 2. Klasse sei kein Platz mehr da und in der 1. Klasse schon (also "okjupeien" wir die 1. Klasse).

Als nunmehr regelmäßiger freitäglicher Gast in der 1. Klasse muss ich sagen:

Natürlich habe ich in der Regel kein Problem, wenn sich in dem wie üblich übervollen Zug Fahrgäste der 2. Klasse (am besten diejenigen ohne Sitzplatz und mit viel Gepäck) der freien Plätze in der 1. Klasse bedienen - jedoch erst NACH dem Fragen beim KiN. Das Gepäck könnten sie von mir aus auch gerne vorher schon (oben!) ablegen. Viel schlimmer hingegen finde ich es, wenn (Kaffekranz-)Grüppchen unerlaubt eintreten, die die üblicherweise herrschende Ruhe durch ihr Geschnatter stark beeinträchtigen.

noch eine Ergänzung

safe go, Chemnitz, Donnerstag, 15.12.2011, 09:10 (vor 5250 Tagen) @ safe go

Da hier nun verstreut über die Beitragskette diskutiert wird, wie ein Zub/KiN bei ungerechtfertigten 1.-Kl.-Sitzern moralisch vorgehen sollte (unabhängig von Richtlinien), möchte ich auch aus meiner Sicht noch was dazu sagen.

Fall 1: Der Fahrgast bemerkt bei dem Hinweis, dass er in der falschen Klasse sitze, seinen Irrtum und begibt sich auf die Aufforderung hin wieder zu den anderen stehenden Reisenden (insofern da natürlich noch einer hinpasst ;-)). Solange sich das nicht rumspricht und alle Überraschung vortäuschen, gibt es hier menschlich aus meiner Sicht keinen Grund, EBE zu erheben.

Fall 2: Der Fahrgast versucht mit den Worten zu kontern, dass die 2. Klasse doch so voll sei (obwohl noch genügend Stehplätze vorhanden sind). Dann reicht für mich der Verweis aus dem 1.-Klasse-Bereich nicht mehr, sondern es sollte durchgegriffen werden. Ausnahmen hiervon dürfen gerne bei mobilitätseingeschränkten Personen gemacht werden, obwohl man für diese Personen ja auch junge Personen in der 2. Klasse aufscheuchen könnte.

Was bei meinen Betrachtungen außer Acht gelassen worden ist, sind die Fluchtwegproblematik (weil ich davon keinen blassen Schimmer habe) sowie die Tatsache, dass in unseren allseits beliebten Schaukelzügen auch Stehplätze zum Problem werden können...

Fluchtwegproblematik

Fabian318, Münster i. W., Freitag, 16.12.2011, 03:10 (vor 5249 Tagen) @ safe go

Was bei meinen Betrachtungen außer Acht gelassen worden ist, sind die Fluchtwegproblematik (weil ich davon keinen blassen Schimmer habe) sowie die Tatsache, dass in unseren allseits beliebten Schaukelzügen auch Stehplätze zum Problem werden können...

Die Fluchtwegproblematik ist natürlich keine. Fluchtwege sind dafür da, von Menchen genutzt zu werden. Insofern dürfen sich auch Menschen dort abstellen, diese flüchten ja dann auch. - Im Gegensatz zu abgestellten Gepäckstücken.

Meldung - 40 Euro wegen Sitzen auf 1.Kl.-Treppe im Dosto?

To218, Mittwoch, 14.12.2011, 21:29 (vor 5250 Tagen) @ ICE 1612

Mmmh. *stirnrunzel*

Ich verstehe die ganze Aufregung überhaupt nicht. Ungeachtet des konkreten Sachverhalts hat sich DB Regio durch eine ganz besonderns dienstbeflissene Zub'in mal wieder schlechte Publicity verschaff(ner)t. Für 40 Tacken (nachher auf 20 reduziert) hat sich das "Strafmandat" nicht wirklich gelohnt-im Gegenteil.

Als Fahrgast in der 1.Klasse ist es mir zunächst mal vollkommen schnuppe, ob hinter mir bzw. vor mir auf der Treppe irgendjemand sitzt/steht/liegt, sofern er/sie mich nicht in der Ausübung meiner Rechte als Inhaber eines Fahrscheins ebendieser Klasse behindert.

Lass den Jung' und das Mädel da sitzen. Who cares !?!?

Unabhängig vom konkreten Fall:

Dieser Vorfall entspricht dem Eindruck, den ich öfters gewinne:
Mir kommt es so vor, als ob Zubs -insbesondere im Regionalverkehr- (evtl. vor lauter Dienstanweisungen?) Souveränität und Augenmaß abhanden gekommen sind, weswegen -gefühlt- öfters als noch vor ein paar Jahren aus Mücken Elefanten werden.
Dies geht vermutlich aber auch mit immer dreister werdenden Fahrgästen einher.

Mein Eindruck mag falsch sein, ich möchte auch keinesfalls darauf beharren, aber als Fahrgast merkt man am gesamten Auftreten und Verhalten, ob man einen Eisenbahner vor sich hat. Oder eben nicht.

Nein, ich sehne mich nicht in die "gute alte Zeit" zurück. Da war ich nämlich noch nicht auf der Welt.

Meldung - 40 Euro wegen Sitzen auf 1.Kl.-Treppe im Dosto?

Redesign, Donnerstag, 15.12.2011, 00:29 (vor 5250 Tagen) @ ICE 1612
bearbeitet von Redesign, Donnerstag, 15.12.2011, 00:31

hmmh,

bei der Bahn scheint es nur noch Willkür zu geben ...

im IC werden mal ungültige Nahverkehrs-Verbundtickets einfach so anerkannt, andere müssen sich ihren Stehplatz weit abseits der 1. Klasse suchen, ansonsten Gefahr der Schwarzfahrerbeschuldigung...

auf der Treppe 40 Euro Strafe zu verlangen - egal welcher Fahrgasttyp oder ob übergenauer Kontrolleur - das ist lächerlich.

Die 1.Klasse-Fahrer mit 2.-Klasse-Ticket in meinem RE neulich, die Dutzene KM dort gesessen haben, die wurden nett und freundlich gebeten, einen anderen Platz einzunehmen - da hätte ich 40 Euro ok gefunden - vor allem weil dort die "1" deutlich sichtbar und die 1. Klasse Leistung voll in Anspruch genommen wurde. Aber hier? 1. Klasse Treppe mit Goldkante?

Meldung - 40 Euro wegen Sitzen auf 1.Kl.-Treppe im Dosto?

db1435, Donnerstag, 15.12.2011, 11:56 (vor 5250 Tagen) @ Redesign

hmmh, bei der Bahn scheint es nur noch Willkür zu geben ...

Keineswegs. Es werden nur die Beförderungsbestimmungen endlich einmal konsequent angewandt und durchgesetzt, leider trotzdem noch viel zu selten.

Meinung, Stimmung und persönliche Einschätzung haben bei diesem Vorgang keinerlei Bedeutung. Der Fahrgast hielt sich im Bereich der ersten Klasse auf, Punkt. Dafür hat er zu bezahlen - und das ist auch gut so. Er sollte sich freuen, mit nur 20 Euro davongekommen zu sein. Es hätte auch der doppelte Fahrpreis bzw. mindestens 40 Euro sein können.

Florian

Meldung - 40 Euro wegen Sitzen auf 1.Kl.-Treppe im Dosto?

Redesign, Donnerstag, 15.12.2011, 16:39 (vor 5249 Tagen) @ db1435

hmmh, bei der Bahn scheint es nur noch Willkür zu geben ...

Keineswegs. Es werden nur die Beförderungsbestimmungen endlich einmal konsequent angewandt und durchgesetzt, leider trotzdem noch viel zu selten.

und genau das ist Willkür. Wikipedia sagt dazu: "... bezeichnet ursprünglich wertneutral die Entscheidungsfreiheit im Gegensatz zur Notwendigkeit, in bestimmter Weise zu verfahren." (Willkür_Recht)

Der Zugbegleiter ist in seiner Entscheidung frei, er kann in der ersten Klasse sitzende Fahrgäste mit Fahrausweisen zweiter Klasse einfach so des Platzes verweisen, genau das habe ich zig Mal aus der Ferne als stehender Fahrgast erlebt, es ist nicht notwendig, ihnen das Entgelt für die erste Klasse abzuknöpfen. Auch nicht, wenn sie schon viele km schon den schönen Sitzplatz genossen haben. Gerechtfertigt wäre es auf jeden Fall - die erste Klasse wurde genutzt!

In einem viel schwächeren Fall, auf der Treppe vor dem 1. Klasse Abteil, wo die Leistungen der ersten Klasse (großer Sitzabstand, bequeme Polstersitze) nicht in Anspruch genommen werden, knöpft ein Zugbegleiter dem Fahrgast 40 Euro ab. Notwendig ist das nicht.

Gerechtfertig auch nicht.
Denn die 1.-Klasse-Leistungen werden auf der harten Treppe nicht in Anspruch genommen. Denke auch, dass sich kaum ein Richter der Argumentation anschliessen würde, vor allem in Hinblick auf die sonst praktizierte nachlässige Praxis.

Auch die Fluchtwegargumentation hinkt, die müsste in der zweiten Klasse genauso angewandt werden, kein Feuerwehrexperte würde Fluchtwege nur in der ersten Klasse freihalten.

Meinung, Stimmung und persönliche Einschätzung haben bei diesem Vorgang keinerlei Bedeutung. Der Fahrgast hielt sich im Bereich der ersten Klasse auf, Punkt.

Und genau das ist nicht eindeutig gezeigt.
Persönliche Einschätzung spielt da sehr wohl eine Rolle, die nutzt ggf. auch der Richter ("nach Einschätzung des Gerichtes...").

Fingerspitzengefühl hat die Bahn an dieser Stelle aber auf jeden Fall vermissen lassen.

Es ist wie es ist: Überfüllter Zug wegen zu geringer Wagenanzahl, Sitzen auf der Treppe mangels Sitzplätze, dafür 1. Klasse Fahrausweis verlangen - lächerlich.
Punkt.

Meldung - 40 Euro wegen Sitzen auf 1.Kl.-Treppe im Dosto?

db1435, Donnerstag, 15.12.2011, 18:11 (vor 5249 Tagen) @ Redesign

Fingerspitzengefühl hat die Bahn an dieser Stelle aber auf jeden Fall vermissen lassen.

Zum Durchsetzen von Regeln, Gesetzen, Bedingungen und Bestimmungen bedarf es keines "Fingerspitzengefühls". Wie schon mehrfach gesagt: Wer sich an alle Regeln hält, hat auch keine Nachteile zu befürchten. Alle anderen müssen sich damit abfinden, daß sie diese erfahren, auch und gerade finanziell.

Falls jemand von der DB mitliest: Kehren Sie zurück zur kompromißlosen, harten Linie, wie sie zu Bundesbahnzeiten an der Tagesordnung war und setzen Sie die Beförderungsbestimmungen ausnahmslos durch!

Meldung - 40 Euro wegen Sitzen auf 1.Kl.-Treppe im Dosto?

safe go, Chemnitz, Donnerstag, 15.12.2011, 18:17 (vor 5249 Tagen) @ db1435

Zum Durchsetzen von Regeln, Gesetzen, Bedingungen und Bestimmungen bedarf es keines "Fingerspitzengefühls". Wie schon mehrfach gesagt: Wer sich an alle Regeln hält, hat auch keine Nachteile zu befürchten. Alle anderen müssen sich damit abfinden, daß sie diese erfahren, auch und gerade finanziell.

Falls jemand von der DB mitliest: Kehren Sie zurück zur kompromißlosen, harten Linie, wie sie zu Bundesbahnzeiten an der Tagesordnung war und setzen Sie die Beförderungsbestimmungen ausnahmslos durch!

Lange nicht mehr so einen Unfug hier gelesen. Und wenn ich morgen wieder keinen Polizisten sehe, der mir hilft, meine Rechte als Fußgänger ggü. Autofahrern durchzusetzen, kann ich mich an Dich wenden und Du schreibst der Polizei dann einen netten Brief oder wie?

Meldung - 40 Euro wegen Sitzen auf 1.Kl.-Treppe im Dosto?

heinz11, Donnerstag, 15.12.2011, 18:35 (vor 5249 Tagen) @ db1435

Fingerspitzengefühl hat die Bahn an dieser Stelle aber auf jeden Fall vermissen lassen.


Zum Durchsetzen von Regeln, Gesetzen, Bedingungen und Bestimmungen bedarf es keines "Fingerspitzengefühls". Wie schon mehrfach gesagt: Wer sich an alle Regeln hält, hat auch keine Nachteile zu befürchten. Alle anderen müssen sich damit abfinden, daß sie diese erfahren, auch und gerade finanziell.

Falls jemand von der DB mitliest: Kehren Sie zurück zur kompromißlosen, harten Linie, wie sie zu Bundesbahnzeiten an der Tagesordnung war und setzen Sie die Beförderungsbestimmungen ausnahmslos durch!

Welches Kraut rauchst Du gerade?

Beförderungsbestimmung konsequent durchsetzen!

bahnsocke, Flensburg, Donnerstag, 15.12.2011, 19:10 (vor 5249 Tagen) @ db1435

Falls jemand von der DB mitliest: Kehren Sie zurück zur kompromißlosen, harten Linie, wie sie zu Bundesbahnzeiten an der Tagesordnung war und setzen Sie die Beförderungsbestimmungen ausnahmslos durch!

Soweit ich weiß hat die DB Beförderungsbedingungen. Wenn die Beförderungsbestimmung durchgesetzt werden soll, kann damit ja eigentlich nur die eigentliche Bestimmung der Bahn gemeint sein. Die liegt wohl darin Leute von A nach B zu bringen. Das sollte die Bahn aber wirklich ziemlich konsequent verfolgen. Mein Eindruck ist aber das sie dies auch im großen Rahmen sehr gut erledigt ;)

Nein jetzt mal zurück zur Ernsthaftigkeit. Ich fühle mich gerade einigermaßen abgestoßen von dieser Diskussion. Scheinbar ist es für einige Leute ein sehr erhabenes Gefühl jede Regelung bei der Bahn in und auswendig zu kennen und sich über das nicht wissende Volk da draußen aufzuregen. Bei dieser ganzen Klassenfrage sollte man doch meiner Meinung aufpassen das richtige Maß nicht zu verlieren. Es ist natürlich ein berechtigtes Interesse, dass Leute die mehr Geld bezahlen ihren gebuchte "Mehrleistung" auch störungsfrei wahrnehmen können. Was ich aber inakzeptabel finde ist wenn sich Leute meinen erkaufen zu können Fahrgäste 2. Klasse dadurch von obenherab behandeln zu dürfen und die DB dafür Instrumentalisieren zu wollen.

Jetzt mal ehrlich. Irgendwo sind doch 1. und 2. Klasse Passagiere auch gegenseitig aufeinander angewiesen. Ohne die Holzklasse rechnen sich reine Premiumzüge (siehe MET) einfach nicht. Und ohne die Business Kunden mit hoher Preisbereitschaft sind auch viele Taktzüge außerhalb des Feizeitverkehrs nicht denkbar. Also sollte jede Seite mit etwas Verständnis und Respekt für die andere Seite agieren.

Meldung - 40 Euro wegen Sitzen auf 1.Kl.-Treppe im Dosto?

To218, Donnerstag, 15.12.2011, 19:40 (vor 5249 Tagen) @ db1435

Noch viel lieber als kleinkarierte Zubs (eine Minderheit !) sind mir die Law-and-Order Mitreisenden. Die habe ich besonders gerne.
Die gehörten schon in der Schule zu den beliebtesten Mitschülern.

Geht gaaaaaaar nicht !

Vernunft! 40 Euro wegen Sitzen auf 1.Kl.-Treppe im Dosto?

Heros39, Donnerstag, 15.12.2011, 23:27 (vor 5249 Tagen) @ db1435

Widerspruch - jede Regelung muß mit Augenmaß gehandhabt werden. Man kann das Ganze auch Verhältnismäßigkeit nennen. Und die Treppen gehören für den Laien sicher nicht zu einem 1. Klasse-Bereich, für den man ein Ticket braucht. Das würde ich auch als 1. Klasse-Fahrer niemals so sehen. Jedenfalls ist dieser eher banale Fall für mich als Strafrichter a.D. die klassische Situation, in der man die Beteiligten aufklärt und im übrigen die Sache auf sich beruhen lässt, sprich: einstellt.

H. R.

Danke für diese Stimme der Vernunft

Ösi, Donnerstag, 15.12.2011, 23:13 (vor 5249 Tagen) @ Redesign

- kein Text -

kommt mir bekannt voll

ICE-T-Fan, Donnerstag, 15.12.2011, 18:47 (vor 5249 Tagen) @ ICE 1612

Ich habe vor einiger Zeit auch mal im Zugang der 1. Klasse eines IC gesessen, da der Zug rappelvoll war. Konkret war es ein Sonntag im IC 2251 mit einem Wagen weniger, bei gleichzeitig 45 min Verspätung des parallel verkehrenden IC 2359 nach Berlin.

Damals hat der ZUB nix gesagt, zumal ich eh nur relativ kurzes Stück von Eisenach nach Erfurt mitgefahren bin.

Klassengesellschaft

gus78, Donnerstag, 15.12.2011, 23:09 (vor 5249 Tagen) @ ICE 1612

Wieso gibt es überhaupt 2 (oder wie im RJ gar 3) Klassen? Sollten nicht alle Menrschen gleich bequem reisen dürfen? Sollte da nicht eine Klasse mit entsprechendem Kompfort genügen? Dann hätte man solche Probleme nicht!

Klassengesellschaft

BR_103, Freitag, 16.12.2011, 00:22 (vor 5249 Tagen) @ gus78

Wie weit links bist du denn? Eine Einheitsklasse gab es ja selbst in der DR nicht. Leistung muss sich lohnen. Deswegen gibt es die 1. u. die 2. Klasse. Deswegen fahren manche einen Golf u. andere einen Porsche. Jeder soll das bekommen was er sich leisten kann.

Klassengesellschaft

kater_k, BBRN, Freitag, 16.12.2011, 01:10 (vor 5249 Tagen) @ BR_103

Wie weit links bist du denn?

Ähnlich weit wie die alten Kommunisten von der Westbahn.

Leistung muss sich lohnen. Deswegen gibt es die 1. u. die 2. Klasse. Deswegen fahren manche einen Golf u. andere einen Porsche. Jeder soll das bekommen was er sich leisten kann.

Das muss dieses erfolgreiche FDP-Prinzip sein, von dem man in letzter Zeit soviel hört.

m(

Klassengesellschaft

dvor, Freitag, 16.12.2011, 06:08 (vor 5249 Tagen) @ gus78

Wieso gibt es überhaupt 2 (oder wie im RJ gar 3) Klassen? Sollten nicht alle Menrschen gleich bequem reisen dürfen?

Alle Menschen dürfen gleich bequem reisen! Die Bahn verkauft gerne jedem eine Fahrkarte für die 1. Klasse.

Sparpreis 1. Klasse oftmals billiger als Normalpreis 2.

ICE-T-Fan, Freitag, 16.12.2011, 07:16 (vor 5249 Tagen) @ dvor

- kein Text -

Sparpreis 1. Klasse oftmals teurer als Sparpreis 2.

dvor, Freitag, 16.12.2011, 07:52 (vor 5249 Tagen) @ ICE-T-Fan

- kein Text -

Sparpreis 1. Klasse mit Mehrwert gegenüber Sparpreis 2. (owT

GUM, Freitag, 16.12.2011, 13:04 (vor 5249 Tagen) @ dvor

nix

STB hat 1. Klasse abgeschafft

ICE-T-Fan, Freitag, 16.12.2011, 07:14 (vor 5249 Tagen) @ gus78

Es gibt also Privatbahnen mit Einheitsklasse. Bisher hat sich kaum ein Fahrgast darüber beschwert.

Erst abgeschafft? Andere hatten nie eine!

safe go, Chemnitz, Freitag, 16.12.2011, 21:48 (vor 5248 Tagen) @ ICE-T-Fan

- kein Text -

Doch, 2001 gabs noch die erste Klasse

ICE-T-Fan, Freitag, 16.12.2011, 23:18 (vor 5248 Tagen) @ safe go

- kein Text -

Das war auf andere bezogen ;)

Matze86, München, Freitag, 16.12.2011, 23:25 (vor 5248 Tagen) @ ICE-T-Fan

- kein Text -

Kontext missverstanden :-(

ICE-T-Fan, Freitag, 16.12.2011, 23:25 (vor 5248 Tagen) @ Matze86

- kein Text -

Wo ist da jetzt der Bezug?

safe go, Chemnitz, Freitag, 16.12.2011, 23:25 (vor 5248 Tagen) @ ICE-T-Fan

Mal schauen, wie lange man mit owt-Beiträgen braucht, um einen Konsens zu finden.

Wo ist da jetzt der Bezug?

ICE-T-Fan, Freitag, 16.12.2011, 23:28 (vor 5248 Tagen) @ safe go

Hatte mich irgendwie verlesen. Bei mir kam es so an, als hättest du gesagt, dass sie (die STB) nie eine 1. Klasse gehabt hätte... dabei meinst du, dass andere Privatbahnen nie eine erste Klasse eingeführt haben.

War auch weise Entscheidung, da die RS1 meist kapazitiv an der Belastungsgrenze arbeiten.

Zur Motivation, zum sich etwas gönnen...

GUM, Freitag, 16.12.2011, 12:21 (vor 5249 Tagen) @ gus78
bearbeitet von GUM, Freitag, 16.12.2011, 12:22

Wieso gibt es überhaupt 2 (oder wie im RJ gar 3) Klassen? Sollten nicht alle Menrschen gleich bequem reisen dürfen? Sollte da nicht eine Klasse mit entsprechendem Kompfort genügen? Dann hätte man solche Probleme nicht!

Nein, keinesfalls.

Übrigens gab es auch bei der Deutschen Reichsbahn 1. und 2. Klasse, beispielsweise auch im FDGB-Jugendobjekt Schnellzug Dresden-Berlin.

Dass es mehrere Klassen gibt, hat ganz verschiedene Ursachen. So wie die einzelnen Menschen unterschiedlich sind, so sind es auch deren Konsumgewohnheiten. Bei der 1. Klasse bekommt man einfach etwas mehr Platz und oft auch etwas mehr Ruhe gegen einen Mehrpreis.

Also kann man sich etwas gönnen, sich motivieren das Auto stehen zu lassen. Du kämst sicherlich nicht auf die Idee, allen eine gleich große Wohnung mit exakt der gleichen Quadratmeterzahl zuzuweisen! Gab es übrigens auch, beispielsweise in der Allee der Kosmonauten in Berlin als Realisierung des Wohnbauprojektes: Industrielles Bauen.

Und der Konsum von Bahnprodukten - egal welcher Klasse - ist zudem sehr CO2-schonend. Wenn ich überlege, dass ein einziger Porsche-Fahrgast im Jubiläums-Porsche und sein Golfsack mit ein paar Metallschlägern mehr CO2 verbraucht als ein ganzer, kurzer Nahverkehrszug mit 80+ Plätzen!

Es ist genau richtig, wie es ist. Das einzige Gegenargument gegen die Premium-Klasse des RJ ist, dass die Kunden dieses Angebot nicht verstehen. Sie leisten sich Chromfelgen für vierstellige Aufpreise, haben aber keine 25 Euro für mehrere Stunden Komfort.

Meiner persönlichen Meinung nach sollte es keinen einzigen Zug ohne 1. Klasse geben. Dies sollte ein Systemvorteil der Bahn sein.

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