Tackerklausel, auch Umschlagparagraph genannt - und TTD? (Fahrkarten und Angebote)

markus2, Dienstag, 13.12.2011, 18:43 (vor 5440 Tagen) @ fjk

hier isser:

BB Personenverkehr (Tfv 600/A):

Danke, genau sowas hab ich gesucht.

Also genügt für die Zusammengehörigkeit der Fahrkarten im Prinzip, dass sie zusammen für eine Reise gekauft worden sind. Wenn daran Zweifel geäußert wurden, könnte man das SC vielleicht auf die Verkaufsdaten auf den Fahrscheinen hinweisen?

Hab ich schon probiert, aber die nehmen ja nichts an, noch nicht einmal Vernunft... :-( wenn das jetzt nicht klappt gehts an EBA.


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