Moin,
hier isser:
BB Personenverkehr (Tfv 600/A):
"2.4.2 Soweit aus den Beförderungsbedingungen klar ersichtlich, verkörpern mehrere Fahrkarten
dann einen Beförderungsvertrag, wenn sie zur selben Zeit und am selben Ort für dieselbe
Fahrt ausgestellt sind und sofern sie (i) in einem hierfür vorgesehenen Umschlag oder einer
Fahrkartentasche zusammengefügt, (ii) dauerhaft zusammengeheftet, (iii) alphanumerisch verkettet
sind, (iv) nur einen Gesamtpreis angeben oder (v) in anderer Weise aufgrund einer Regelung
in besonderen Beförderungsbedingungen miteinander verbunden sind."
Also genügt für die Zusammengehörigkeit der Fahrkarten im Prinzip, dass sie zusammen für eine Reise gekauft worden sind. Wenn daran Zweifel geäußert wurden, könnte man das SC vielleicht auf die Verkaufsdaten auf den Fahrscheinen hinweisen?
Im Abschnitt davor wird übrigens ausdrücklich die Möglichkeit genannt, dass EIN Beförderungsvertrag mit mehreren Beförderern abgeschlossen werden kann.
Im Gegensatz zu Fahrkartenvereinigungsmaterial, das notfalls nach wie vor auch abzugeben wäre, habe ich keine Ahnung, inwieweit sich der obige Passus auch auf internationale Fahrten bezieht, würde für den deutschen Teil aber davon ausgehen. Und ob man ausländische Züge mit auf eine Fahrkarte bekommt - nun, dank des Fortschritts kann man sie manchmal nicht mal EU-weit buchen (z.B. den Nachtzug von Sofia nach Istanbul).
Was den Thalys betrifft würde ich beinahe am ehesten auf eine Konstruktion reguläre Fahrkarte plus Aufpreis (mit der Reservierung) tippen - gibt es das, kann man zu einer "normalen" (heißt das heute SCIC?) Fahrkarte nach Brüssel oder Paris einen Thalys-Aufschlag kaufen? In Mittelwestdeutschland scheint das nicht zu gehen, in Westwestdeutschland ist ein Thalyswagen bekanntlich ein ICE. Diesen letzten Abschnitt bitte ich, wo mit ? versehen als ThalysTarifDetail-Frage zu verstehen.
wünscht viel eHr beim umschlagen
fjk