Unterschiedliche Zugarten auf einer FK? (Fahrkarten und Angebote)

markus2, Dienstag, 13.12.2011, 00:48 (vor 5439 Tagen)

Hallo,

ich liege mal wieder im Clinch mit dem Servicecenter Fahrgastrechte. Ich hatte eine Reise nach Frankreich gebucht, mit einer bunten Mischung an verwendeten Zügen (RE-Deutschland, Thalys, TGV, RE-Frankreich). Obwohl ich am Schalter gesagt habe, dass ich von A nach B möchte, habe ich für jeden Zug ein eigenes Ticket bekommen. Das SC FGR verweigert jetzt (logischerweise) eine Entschädigung, da ich auf keinem der Abschnitte alleine eine Verspätung von 60min erreicht habe.

Ist es möglich eine solche Verbindung auf EINER Fahrkarte zu bekommen oder geht das nicht? Falls nein: Kann man den Grund irgendwo begründet nachlesen, damit ich das denen ggf. um die Ohren hauen kann?

Danke!
Markus

Unterschiedliche Zugarten auf einer FK?

sflori, Dienstag, 13.12.2011, 01:03 (vor 5439 Tagen) @ markus2

(RE-Deutschland, Thalys, TGV, RE-Frankreich).

Ist es möglich eine solche Verbindung auf EINER Fahrkarte zu bekommen oder geht das nicht?

Thalys ist Globalpreis, den gibts nie in Verbindung mit einer Weiterfahrt.

Gabs nicht irgendwo eine Klausel, dass die FGR auch bei mehreren Fahrscheinen greifen, falls kein einzelner durchgehender Fahrschein erstellt werden kann?


Bye. Flo.

Unterschiedliche Zugarten auf einer FK?

Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 13.12.2011, 01:09 (vor 5439 Tagen) @ sflori

Thalys ist Globalpreis, den gibts nie in Verbindung mit einer Weiterfahrt.

Wobei die SNCF es ja auch schafft für Inlandszüge, zwei Globalpreise auf einen Beleg zu drucken. Wenn mehr Globalpreise oder sonstige Anschlussfahrten notwendig sind, gibt es auch nur eine Fahrkarte (mit u.U. sehr vielen Belegen).

Tackerklausel, auch Umschlagparagraph genannt - und TTD?

fjk, Dienstag, 13.12.2011, 09:04 (vor 5439 Tagen) @ sflori

Moin,

hier isser:

BB Personenverkehr (Tfv 600/A):
"2.4.2 Soweit aus den Beförderungsbedingungen klar ersichtlich, verkörpern mehrere Fahrkarten
dann einen Beförderungsvertrag, wenn sie zur selben Zeit und am selben Ort für dieselbe
Fahrt ausgestellt sind und sofern sie (i) in einem hierfür vorgesehenen Umschlag oder einer
Fahrkartentasche zusammengefügt, (ii) dauerhaft zusammengeheftet, (iii) alphanumerisch verkettet
sind, (iv) nur einen Gesamtpreis angeben oder (v) in anderer Weise aufgrund einer Regelung
in besonderen Beförderungsbedingungen miteinander verbunden sind."

Also genügt für die Zusammengehörigkeit der Fahrkarten im Prinzip, dass sie zusammen für eine Reise gekauft worden sind. Wenn daran Zweifel geäußert wurden, könnte man das SC vielleicht auf die Verkaufsdaten auf den Fahrscheinen hinweisen?

Im Abschnitt davor wird übrigens ausdrücklich die Möglichkeit genannt, dass EIN Beförderungsvertrag mit mehreren Beförderern abgeschlossen werden kann.

Im Gegensatz zu Fahrkartenvereinigungsmaterial, das notfalls nach wie vor auch abzugeben wäre, habe ich keine Ahnung, inwieweit sich der obige Passus auch auf internationale Fahrten bezieht, würde für den deutschen Teil aber davon ausgehen. Und ob man ausländische Züge mit auf eine Fahrkarte bekommt - nun, dank des Fortschritts kann man sie manchmal nicht mal EU-weit buchen (z.B. den Nachtzug von Sofia nach Istanbul).
Was den Thalys betrifft würde ich beinahe am ehesten auf eine Konstruktion reguläre Fahrkarte plus Aufpreis (mit der Reservierung) tippen - gibt es das, kann man zu einer "normalen" (heißt das heute SCIC?) Fahrkarte nach Brüssel oder Paris einen Thalys-Aufschlag kaufen? In Mittelwestdeutschland scheint das nicht zu gehen, in Westwestdeutschland ist ein Thalyswagen bekanntlich ein ICE. Diesen letzten Abschnitt bitte ich, wo mit ? versehen als ThalysTarifDetail-Frage zu verstehen.

wünscht viel eHr beim umschlagen
fjk

Tackerklausel, auch Umschlagparagraph genannt - und TTD?

markus2, Dienstag, 13.12.2011, 18:43 (vor 5438 Tagen) @ fjk

hier isser:

BB Personenverkehr (Tfv 600/A):

Danke, genau sowas hab ich gesucht.

Also genügt für die Zusammengehörigkeit der Fahrkarten im Prinzip, dass sie zusammen für eine Reise gekauft worden sind. Wenn daran Zweifel geäußert wurden, könnte man das SC vielleicht auf die Verkaufsdaten auf den Fahrscheinen hinweisen?

Hab ich schon probiert, aber die nehmen ja nichts an, noch nicht einmal Vernunft... :-( wenn das jetzt nicht klappt gehts an EBA.

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