Übertragbarkeit laut AGBs? (Fahrkarten und Angebote)

Hermes, Dienstag, 13.12.2011, 00:10 (vor 5441 Tagen) @ Tommyboy

Angesichts der Tatsache, dass bei unserem Lieblings-Online-Auktionshaus bereits Viererpacks der 10-Euro-Coupons zu einem Bruchteil des Nennwerts feilgeboten werden, frage ich mich doch, was von der Nicht-Übertragbarkeit, die in den AGBs genannt wird, zu halten ist. Bzw. andererseits, was Leute unternommen haben, die bis zu drei Dutzend der Coupons zu besitzen scheinen. Entsprechend viele bahn.de-Accounts eröffnet?

Ich hätte zwar sicherlich Verwendung für mehr als einen 10-Euro-Coupon, aber etwas dubios kommt mir die Sache dann doch vor. Denn während ich mir notfalls noch vorstellen kann, dass jemand drei Dutzend Nutella-Gläser erwirbt und die Bahn-Coupons anschließend übrig hat, sind drei Dutzend bahn.de-Accounts doch eine etwas eigenartige Vorstellung.

Plausibler wäre hingegen, wenn mir ein bis Ende Januar nicht mit der Bahn reisender Freund seinen e-Coupon überlassen würde. Damit wäre die Regel der Nicht-Übertragbarkeit zwar dennoch verletzt, aber immerhin würde es sich nicht um Coupons handeln, die an Accounts mit fragwürdigen Nutzerdaten oder Vielfachaccounts versendet wurden. Wäre wohl in diesem plausiblen - oder in dem offensichtlicher missbräuchlich angelegten - Fall damit zu rechnen, dass die Bahn den einlösenden Nutzer für e-Coupons oder für das Online-Verfahren an sich sperrt?


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