NE-Anstoßtarif? (Fahrkarten und Angebote)

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 07.12.2011, 03:31 (vor 5438 Tagen) @ GibmirZucker
bearbeitet von Fabian318, Mittwoch, 07.12.2011, 03:34

Bundeseigen meint ja der Bundesrepublik Deutschland eigen, oder? Dann wäre die Freifahrt ja nicht im Railjet zwischen Salzburg und München gültig, weil kein deutsch-bundeseigener Zug. Wie ist es dann im EC Freiburg - Mannheim, der aus Schweizer Wagen besteht?

Das meint Zug der Deutschen Bahn. Und mit "Zug" ist nicht das Fahrzeugmaterial gemeint, sondern der Zuglauf und Railjet & Co. sind auf deutschem Grund und Boden deutsche Züge.

Aber wieso man nicht einfach "Nicht-DB-Züge" schreibt... Kann es eigentlich sein, dass mit den Nicht-NE-Zügen nur Züge gemeint sind, die nach NE-Anstoßtarif verkehren oder besser gesagt Züge, die nicht nach DB-Tarif verkehren? Alles etwas kryptisch, meine Tageskarte 1. Klase war jedenfalls nach E-Mail-Kontakt auch in der Berchtesgadener Land-Bahn gültig, auch wenn der Schaffner das Gegenteil behauptet.

Aber gut, es ist ja auch ein nichtbundeseigener Zug, aber eine bundeseigene Strecke...

Zu den Länder-, Schönes-Wochenende- und Quer-durchs-Land-Ticket heißt es ja auch, dass es nur, dass sie in DB-Nahverkehrszügen gelten, woanders nur nach entsprechender Vereinbarung. Wie gut, dass es mittlerweile dieser Geltungsbereichsübersicht gibt. Aber hier sieht man sehr schön, dass eine Agentur notwendig ist, die die Tarife für alle klar und verbindlich regelt. Das sind dann nämlich so die Blüten der Privatisierung, die die Aufgabenträger in ihren Lobeshymnen gerne mal vergessen. Das gleiche mit der nun völlig uneinheitlichen Reisendeninformation.


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