? Freifahrt für Dritte (Fahrkarten und Angebote)

joerg-dd, Dresden, Montag, 05.12.2011, 21:53 (vor 5440 Tagen)

Ist die Prämie auch in der Nordwestbahn gültig?

... würde mich auch interessieren.

mausgalaxy99, Montag, 05.12.2011, 22:31 (vor 5440 Tagen) @ joerg-dd
bearbeitet von mausgalaxy99, Montag, 05.12.2011, 22:32

Ich hab auch keine Ahnung. Auf jedenfall steht in den Gutscheinbedingungen ja auch folgender Satz:

Der Gutschein gilt nicht auf den Strecken der Nichtbundeseigenen Eisenbahnen.

Mh, heißt das jetzt, dass der Gutschein nur da gilt, wo DB Netz strecken hat oder nur da wo die DB selbst fährt?

Thx im Voraus.

... würde mich auch interessieren.

Markus-P, Montag, 05.12.2011, 22:44 (vor 5440 Tagen) @ mausgalaxy99

Ich hab auch keine Ahnung. Auf jedenfall steht in den Gutscheinbedingungen ja auch folgender Satz:

Der Gutschein gilt nicht auf den Strecken der Nichtbundeseigenen Eisenbahnen.

Mh, heißt das jetzt, dass der Gutschein nur da gilt, wo DB Netz strecken hat oder nur da wo die DB selbst fährt?

Thx im Voraus.

Hallo,

mittlerweile steht folgendes auf dem Gutschein: Der Gutschein gilt nicht in den Zügen der Nichtbundeseigenen Eisenbahnen.

Ich würde somit sagen, Nord-West-Bahn ist nicht.

Schade eigentlich!

... würde mich auch interessieren.

db1435, Montag, 05.12.2011, 23:27 (vor 5440 Tagen) @ Markus-P

Ich würde somit sagen, Nord-West-Bahn ist nicht.

Schade eigentlich!

So stimmt das nicht. Man informiere sich über die jeweiligen Tarifbestimmungen auf der Seite des Gesamtnetzes und zusätzlich auf den einzelnen Seiten der Tarife für Weser-Ems, Weser-Lammetalbahn, Regio-S-Bahn, Ruhrgebiet, Niederrhein und Ostwestfalen-Münsterland.

Oft gilt der DB-Tarif und somit selbstverständlich auch die Freifahrt für Dritte.

Florian

? Freifahrt für Dritte

markw, Dienstag, 06.12.2011, 00:03 (vor 5440 Tagen) @ joerg-dd

Ich kenne keine Quelle, aber bei der Nordwestbahn gilt, wenn die Fahrt über die Verbundgrenzen hinaus geht, der normale DB-Tarif (kann ich aus Erfahrung sagen), insofern sehe ich keinen Grund, warum die Freifahrt für Dritte nicht gelten sollte.

Twitter sagt das:

joerg-dd, Dresden, Dienstag, 06.12.2011, 11:05 (vor 5439 Tagen) @ markw

Die bahn.bonus-Prämie "Freifahrt für Dritte" wird durch die NordWestBahn nicht anerkannt. /ma

Twitter sagt das:

markw, Dienstag, 06.12.2011, 12:23 (vor 5439 Tagen) @ joerg-dd

Sehr seltsam, im Metronom geht es. So lange es keine eindeutige Quelle gibt, würde ich das für eine Falschauskunft halten.

Twitter sagt ... und hat recht.

Reisefuchs, Dienstag, 06.12.2011, 13:01 (vor 5439 Tagen) @ markw

Sehr seltsam, im Metronom geht es.

Metronom ist eh etwas merkwürdig. Die gehen teilweise davon aus, das du mit einer BC 100 am Samstag 4 Personen mitnehmen kannst - analog Zeitkarte-. Dennoch ist das i Verbindung mit einer BC100 nicht möglich. Ein Fehlverhalten des Metronompersonals bedeutet noch lange nicht, das es gestattet ist.

So lange es keine eindeutige Quelle gibt, würde ich das für eine Falschauskunft

halten.

Es ist keine Falschauskunft:

In den Bedingungen der Prämie steht es klipp und klar: "Pkt. 3.3. .... Der Gutschein gilt nicht auf den Strecken der Nichtbundeseigenen Eisenbahnen."

Quelle

Twitter sagt ... und hat recht.

Irgendware, Bremen, Dienstag, 06.12.2011, 14:24 (vor 5439 Tagen) @ Reisefuchs

Die Nordwestbahn hat keine eigenen Strecken, sie fährt auf den Strecken von DB Netz, der DB Tarif wird angewendet, damit ist die Prämie dort gültig.

Interessanter ist die Frage bei der EVB, wie z.B. Bremerhaven - Bremervörde.
Diese Strecke wird nicht nur von der EVB befahren sondern gehört dieser auch noch.

Twitter sagt ... und hat recht.

Markus-P, Dienstag, 06.12.2011, 17:20 (vor 5439 Tagen) @ Irgendware

Die Nordwestbahn hat keine eigenen Strecken, sie fährt auf den Strecken von DB Netz, der DB Tarif wird angewendet, damit ist die Prämie dort gültig.

Hallo,
das ist so nicht ganz richtig.
Die Strecke Farge - Vegesack ist im Besitz von Captrain, diesem Konzern gehört auch die Nordwestbahn.
http://de.wikipedia.org/wiki/Farge-Vegesacker_Eisenbahn

Unterschied Strecke und Züge...

joerg-dd, Dresden, Dienstag, 06.12.2011, 20:40 (vor 5439 Tagen) @ Irgendware

Hab da gleich nochmal nachgefragt:

Frage: Die NordWestBahn fährt aber auf DB-Strecken. Laut Bedingung sind "Strecken der Nichtbundeseigenen Eisenbahne" ausgeschlossen.

Antwort: Ich habe mich nochmal erkundigt: Die "Freifahrt für Dritte" gilt nicht in den Zügen der Nichtbundeseigenen Eisenbahnen.

Ich glaube, es gibt da einen Unterschied zwischen:

  • Zügen der Nichtbundeseigenen Eisenbahnen
  • Strecken der Nichtbundeseigenen Eisenbahnen

Prämienbeschreibung Punkt 3.3:
Der Gutschein gilt nicht auf den Strecken der Nichtbundeseigenen Eisenbahnen.
Freifahrt für Dritte

Damit ist das ganz schön kompliziert...

Unterschied Strecke und Züge...

Markus-P, Dienstag, 06.12.2011, 21:56 (vor 5439 Tagen) @ joerg-dd

Hab da gleich nochmal nachgefragt:

Frage: Die NordWestBahn fährt aber auf DB-Strecken. Laut Bedingung sind "Strecken der Nichtbundeseigenen Eisenbahne" ausgeschlossen.

Antwort: Ich habe mich nochmal erkundigt: Die "Freifahrt für Dritte" gilt nicht in den Zügen der Nichtbundeseigenen Eisenbahnen.

Habe gestern einen Gutschein für eine Freifahrt für Dritte erhalten, da steht auch direkt drauf, das der Gutschein nicht in den Zügen der Nichtbundeseigenen Eisenbahnen gültig ist.


Ich glaube, es gibt da einen Unterschied zwischen:

  • Zügen der Nichtbundeseigenen Eisenbahnen
  • Strecken der Nichtbundeseigenen Eisenbahnen

Prämienbeschreibung Punkt 3.3:
Der Gutschein gilt nicht auf den Strecken der Nichtbundeseigenen Eisenbahnen.
Freifahrt für Dritte

Damit ist das ganz schön kompliziert...

Der Text auf den Gutscheinen scheint gegenüber den Prämienbeschreibungen verfeinert worden zu sein.

Danke

joerg-dd, Dresden, Dienstag, 06.12.2011, 22:03 (vor 5439 Tagen) @ Markus-P

habe den Gutschein schon an einen bekannten weitergegeben!

Bahnfahren ist manchmal kompliziert!!!

Danke

Markus-P, Dienstag, 06.12.2011, 22:35 (vor 5439 Tagen) @ joerg-dd


Bahnfahren ist manchmal kompliziert!!!

Da hast Du Recht!
Aber wie hier schon mal geschrieben wurde, manche Sachen muss man "erfahren" und sich nicht so viele Gedanken machen.

Allerdings würde ich persönlich mit den Eintrag, gilt nicht in Nichtbundeseigenen Zügen, keine Experimente wagen.
Der Eintrag; gilt nicht auf Nichtbundeseigenen Strecken; hat schon eine andere Bedeutung, wenn die Gleise DB Netz gehören, muss das befördernde Unternehmen schon gute Argumente bringen, wie der Kunden erkennen soll, das die Fahrkarte dort nicht gilt, besonders wenn die DB noch Parallelverkehr hat.

Habe die Freifahrt für Dritte auch schon in der Nordwestbahn genutzt. Gab keine Probleme. Der Zugbegleiter guckte zwar etwas skeptisch, hat aber nichts gesagt.
Damals war aber noch der alte Eintrag mit den Strecken drauf.

Freifahrt für Dritte - Metronom und andere NE Bahnen

ICE 811, Mittwoch, 07.12.2011, 08:37 (vor 5438 Tagen) @ Reisefuchs

Hallo,

zwei Verwandte, denen ich mehr oder weniger regelmäßig Karten für Fahrten nach Cuxhaven (Metronom via Hamburg) und Usedom (UBB) geschenkt hatte, konnten auch wechselde Geschichten berichten:
Wo es vor allem bei der UBB und dem Metronom vor 2-3 Jahren noch "geklappt" hat, hat es bei der vorletzten Fahrt nach Usedom zur Nachlösung geführt und bei der letzten Fahrt wieder geklappt.
Ärgerlicher war die Nachlösung meines Vaters im Metronom, mit dem Verweis auf eben NE-Züge.
Eine Nachfrage bei der BC Hotline bestätigte, dass diese Tickets (im Gegensatz zu BC 100 !!) eben NICHT in sämtlichen Zügen der NE-Bahnen gelten.
Wenn es trotzdem "akzeptiert" wird sagte die Dame, ist es schlicht und ergreifend Unwissen der Schaffner.

Wenn man es einmal mit den Meilenprogrammen der Airlines vergleicht, so werden wirklich kostenlose Flüge halt auch nur auf der eigenen Airline und Tochtergesellschaften (Ausnahme: Innerhalb der Allianzen, wo aber eine finanzielle Kompensation erfolgt) angobten, nicht aber eben bei Wettbewerbern, und solche sind die NE-Bahnen nun einmal.

Bei der BC100 hingegen meine ich mal gelesen zu haben, dass die Bahn einen gewissen Anteil an die anderen Gesellschaften zur Nutzung der Züge und des City-Tickets pauschal abtritt, und daher ist dort eine Nutzung der besagten Züge möglich.

Gruß

811

Freifahrt für Dritte - Metronom und andere NE Bahnen

fabs, Braunschweig, Mittwoch, 07.12.2011, 09:15 (vor 5438 Tagen) @ ICE 811

Eine Nachfrage bei der BC Hotline bestätigte, dass diese Tickets (im Gegensatz zu BC 100 !!) eben NICHT in sämtlichen Zügen der NE-Bahnen gelten.

Auch die MBC100 gilt nicht in allen NE-Bahnen.

--
Es gibt Dinge im Leben, die dich schnell aus der Bahn werfen können!
Zugbegleiter zum Beispiel...

Handhabe auf den Strecken des ALEX (Vogtlandbahn)

dktz, Dienstag, 06.12.2011, 16:03 (vor 5439 Tagen) @ joerg-dd

Hallo,

ich hatte das gleiche Problem auf einer Vogtlandbahnstrecke (N -> Schwandorf) und der Zugbegleiter sagte mir, DB Fahrkarten werden anerkannt, also gilt auch die Freifahrt für Dritte. Ist jetzt circa ein halbes Jahr her.

vg dktz

Handhabe auf den Strecken des ALEX (Vogtlandbahn)

GibmirZucker, Mittwoch, 07.12.2011, 01:10 (vor 5439 Tagen) @ dktz

Bundeseigen meint ja der Bundesrepublik Deutschland eigen, oder? Dann wäre die Freifahrt ja nicht im Railjet zwischen Salzburg und München gültig, weil kein deutsch-bundeseigener Zug. Wie ist es dann im EC Freiburg - Mannheim, der aus Schweizer Wagen besteht? Aber deutsche, bundeseigene Lok? Was ist umgekehrt in der RB Eisenach-Gotha, die zwar aus bundeseigenen Wagen besteht, die Lok aber häufig eine Mietlok einer privaten Firma ist? Was ist mit einem ICE-T zwischen Berlin und Leipzig, wenn zufälligerweise einer fährt, der den ÖBB gehört? Und zwischen Erfurt und Neudietendorf darf man nur die Züge der DB, aber nicht der Erfurter Bahn nutzen, obwohl bundeseigene Strecke?
Die Aussage mit den nicht-bundeseigenen Zügen ist undeutlich, die DB sollte doch lieber eine Liste, von mir aus auch nur im Internet, liefern, bei welchen Bahnen genau die Fahrkarte nicht gültig ist.

NE-Anstoßtarif?

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 07.12.2011, 03:31 (vor 5439 Tagen) @ GibmirZucker
bearbeitet von Fabian318, Mittwoch, 07.12.2011, 03:34

Bundeseigen meint ja der Bundesrepublik Deutschland eigen, oder? Dann wäre die Freifahrt ja nicht im Railjet zwischen Salzburg und München gültig, weil kein deutsch-bundeseigener Zug. Wie ist es dann im EC Freiburg - Mannheim, der aus Schweizer Wagen besteht?

Das meint Zug der Deutschen Bahn. Und mit "Zug" ist nicht das Fahrzeugmaterial gemeint, sondern der Zuglauf und Railjet & Co. sind auf deutschem Grund und Boden deutsche Züge.

Aber wieso man nicht einfach "Nicht-DB-Züge" schreibt... Kann es eigentlich sein, dass mit den Nicht-NE-Zügen nur Züge gemeint sind, die nach NE-Anstoßtarif verkehren oder besser gesagt Züge, die nicht nach DB-Tarif verkehren? Alles etwas kryptisch, meine Tageskarte 1. Klase war jedenfalls nach E-Mail-Kontakt auch in der Berchtesgadener Land-Bahn gültig, auch wenn der Schaffner das Gegenteil behauptet.

Aber gut, es ist ja auch ein nichtbundeseigener Zug, aber eine bundeseigene Strecke...

Zu den Länder-, Schönes-Wochenende- und Quer-durchs-Land-Ticket heißt es ja auch, dass es nur, dass sie in DB-Nahverkehrszügen gelten, woanders nur nach entsprechender Vereinbarung. Wie gut, dass es mittlerweile dieser Geltungsbereichsübersicht gibt. Aber hier sieht man sehr schön, dass eine Agentur notwendig ist, die die Tarife für alle klar und verbindlich regelt. Das sind dann nämlich so die Blüten der Privatisierung, die die Aufgabenträger in ihren Lobeshymnen gerne mal vergessen. Das gleiche mit der nun völlig uneinheitlichen Reisendeninformation.

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