Aus dem Zug geflogen Bericht bei Stern TV (Allgemeines Forum)
Memminger1985, Memmingen, Mittwoch, 26.11.2008, 18:28 (vor 6322 Tagen)
Heute Abend kommt bei Stern TV ein Bericht über das Aussetzen von Kindern/Jugendlichen an Bahnhöfen.
Quelle: http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Augsburg-Land/Lokalnews/Artikel,-Aus-d...
Aus dem Zug geflogen Bericht bei Stern TV
RBG, Mittwoch, 26.11.2008, 19:52 (vor 6322 Tagen) @ Memminger1985
Ich erwarte mir davon nicht viel. Eher das auf die Tränendrüse gedrückt wird, und wie unmenschlich das Kontrollpersonal doch ist.
Meine Meinung dazu kennt ihr, wer nicht, hier die Kurzversion: Mit 12 kann man im Innerstädischen Verkehr, im Verbund etc, auch mal "aussteigen". Man kommt schon nach Hause. Bei Fernreisen ist das was anderes.
Kinder und Jugendliche laufen auch bei Dunkelheit, die im Winter ja bekanntlich früh einsetzt, draußen rum, ohne das gleich jeder aufschreit.
Und: Nein, ich habe keine Kinder und will auch keine.
Bitte darüber jetzt keine Diskussion, die hatten wir schon zu genüge.
Aus dem Zug geflogen Bericht bei Stern TV
Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 27.11.2008, 01:05 (vor 6322 Tagen) @ RBG
Und: Nein, ich habe keine Kinder und will auch keine.
Bitte darüber jetzt keine Diskussion, die hatten wir schon zu genüge.
Und wieso fängst du dann eine an? Möchtest du nur deinen Standpunkt publik machen?
Aus dem Zug geflogen Bericht bei Stern TV
Frank Augsburg, Ansbach, Mittwoch, 26.11.2008, 21:47 (vor 6322 Tagen) @ Memminger1985
Hallo zusammen,
ich erwarte auch nicht viel, und ich werde mir den ganzen Mist auch nicht ansehen. DB Bahn ist zwar mal wieder groß in Mode, wenn es ums Draufdreschen geht, dummerweise trifft es die Falschen und nicht die Verursacher.
Von einem guten Freund weiß ich schon lange, daß der FKA in Heilsbronn alle 3 - 4 Tage spinnt. Die meisten Zubs auf der Strecke sind schon eingenordet.
Das ist vorbildlich, aber leider in jeder Beziehung ein eher seltener Fall.
Die Bereitschaft zum Bescheißen ist sehr ausgeprägt. Übrigens auf beiden Seiten.
Ich hatte es vor einigen Tagen schon mal formuliert und wiederhole mich gern: Wie sollen Zubine/ Zub erkennen, daß kein Betrug vorliegt? Sie gehen durch die Wagen und kontrollieren die Fahrkarten. Jemand hat keine, auch kein Geld zum Nachlösen, und wenn doch, dann ist es eben seit vorigem Jahr nicht mehr möglich, Fahrkarten im Zug zu erwerben. Ergo: Raus!
Ein Fahrkartenautomat im Zug würde Wunder bewirken, aber das will die DB Bahn nicht. Komisch, bei den viel geschmähten Privaten funktioniert das Prinzip besser als gedacht. Vor allem, weil Fahrkartenverkauf im Zug ein SERVICE ist für alle wirklich absolut Kurzentschlossenen - wenn sich im Bf. mal wieder lange Schlangen gebildet haben usw., ist der FKA im Zug eine echte Alternative. Wer mit den meisten Privaten fährt, kommt sofort mit, wer DB Bahn nutzt, wird genötigt, sich die Beine in den Bauch zu stehen, oder als Wenigfahrer von den tollen neuen FKA verarschen zu lassen, und eine Stunde oder zwei später zu reisen (und ggf. noch später anzukommen).
Auszubaden haben den Schwachsinn die Reisenden und die Zugbegleitpersonale. Diejenigen also, die für alles wirklich nix können.
Das ist das Traurige.
Viele Grüße aus Ansbach
Frank
--
"Die Ferne ist ein schöner Ort,
doch wenn ich da bin, ist sie fort.
Die Ferne ist wo ich nicht bin,
ich geh und geh und komm nicht hin."
(Silly, mit der leider viel zu früh verstorbenen Tamara Danz)
Aus dem Zug geflogen Bericht bei Stern TV
Pater Piet, Mittwoch, 26.11.2008, 22:38 (vor 6322 Tagen) @ Frank Augsburg
bearbeitet von Pater Piet, Mittwoch, 26.11.2008, 22:39
Für mich als Außenstehender, der sich aufgrund eigenen Interesses ein bisschen für die Hintergründe interessiert, stellt sich halt die Frage, warum ein Zugbegleiter eine für mich offenbar eindeutige Regelung missachtet, Minderjährige eben nicht des Zuges zu verweisen.
Oder ist die Regelung nicht so eindeutig, wie in den Medien geschrieben wird?
Warum kann man als Zugbegleiter das Kind ohne gültige Fahrkarte nicht einfach im Zug dulden und ihm ein erhöhtes Entgelt von 40 Euro ausstellen? So wird es ja bei jedem "Schwarzfahrer" hier in der Münchner U-Bahn gemacht. Der bekommt vor Ort eine Rechnung inkl. vorausgefülltem Überweisungsträger und darf auch bis zu seiner Endstation in der U-Bahn bleiben. Ist das bei der Bahn anders?
Und sollten Zweifel bestehen, wird hier einfach die Polizei (bzw. bei der S-Bahn die Bundespolizei) dazu geholt.
Aus dem Zug geflogen Bericht bei Stern TV
moe, Mittwoch, 26.11.2008, 23:46 (vor 6322 Tagen) @ Pater Piet
Für mich als Außenstehender, der sich aufgrund eigenen Interesses ein bisschen für die Hintergründe interessiert, stellt sich halt die Frage, warum ein Zugbegleiter eine für mich offenbar eindeutige Regelung missachtet, Minderjährige eben nicht des Zuges zu verweisen.
Oder ist die Regelung nicht so eindeutig, wie in den Medien geschrieben wird?
Warum kann man als Zugbegleiter das Kind ohne gültige Fahrkarte nicht einfach im Zug dulden und ihm ein erhöhtes Entgelt von 40 Euro ausstellen? So wird es ja bei jedem "Schwarzfahrer" hier in der Münchner U-Bahn gemacht. Der bekommt vor Ort eine Rechnung inkl. vorausgefülltem Überweisungsträger und darf auch bis zu seiner Endstation in der U-Bahn bleiben. Ist das bei der Bahn anders?
Und sollten Zweifel bestehen, wird hier einfach die Polizei (bzw. bei der S-Bahn die Bundespolizei) dazu geholt.
Das mit der Rechnung ist mir bei DB BAHN auch so bekannt. Als ich diesen Sommer im RE Lübeck-HH unterwegs war (Fahrradabteil) saß eine ganze Gruppe Jugendlicher im Wagen. Drei von den ca. 10 jungen Herrschaften hatten einen Fahrausweis dabei. Der ZuB hatte allen Schwarzfahrern, nach Angabe der persönlichen Daten, eine Rechnung zugesteckt, doch bis Hamburg Hbf (Endstation) durfen sie noch fahren. Nur bis zum Ziel Bremen mussten sie dann wohl nachzahlen. Der ZuB hätte sie auch gleich in Bad Oldesloe rausschmeisen können. Würde mich auch interessieren wie das gehandhabt wird. Ist das Launenabhänig oder welche Regeln gelten für den ZuB?
Gruß
moe
Aus dem Zug geflogen Bericht bei Stern TV
Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 27.11.2008, 01:07 (vor 6322 Tagen) @ moe
bearbeitet von Fabian318, Donnerstag, 27.11.2008, 01:07
Es handelt sich um ein "erhöhtes Beförderungsentgelt", also kein Bußgeld in diesem Sinne.
Da es ein Beförderungsentgelt ist, gilt dies selbstverständlich auch wie ein normales Ticket, ist halt nur teurer.
Aus dem Zug geflogen Bericht bei Stern TV
stuttgarter, Donnerstag, 27.11.2008, 07:16 (vor 6321 Tagen) @ moe
Generell gibt es zwei Voraussetzungen, um weiterfahren zu können:
1.) Der Reisende muss zahlungsWILLIG sein (auch wenn er nicht zahlungsFÄHIG ist) und dies dem Kontrollpersonal kundtun.
2.) Der Reisende muss sich durch einen gültigen deutschen Bundespersonalausweis ausweisen können, auf dem eine Adresse eingetragen ist (er darf also nicht ohne festen Wohnsitz sein).
Unter diesen Umständen, muss er bis zum gewünschten Bahnhof mitgenommen werden.
Fehlt eine der beiden Voraussetzungen, kann das Kontrollpersonal den Reisenden sofort von der Fahrt ausschließen. Jedoch gibt es hier natürlich die beschriebenen Ausnahmen, z.B. hilfsbedürftige Personen (Schwerbehinderte, Eltern mit kleinen Kindern, Schwangere, Kinder, stark alkoholisierte Personen, etc...) --> diese dürfen gar nicht oder nur an mit Personal besetzten Bahnhöfen von der Fahrt ausgeschlossen werden. Das Kontrollersonal steht hier in der sog. "Garantenpflicht".
Aus dem Zug geflogen Bericht bei Stern TV
Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 27.11.2008, 08:46 (vor 6321 Tagen) @ stuttgarter
2.) Der Reisende muss sich durch einen gültigen deutschen Bundespersonalausweis ausweisen können, auf dem eine Adresse eingetragen ist (er darf also nicht ohne festen Wohnsitz sein).
Ich habe auch schon einmal erlebt, dass eine sog. "Selbstauskunft" des Rsd ausgereicht hat, er also nur per Unterschrift zugesichert hat, dass seine Daten korrekt sind.
Aus dem Zug geflogen Bericht bei Stern TV
moonglum, Hagen, Donnerstag, 27.11.2008, 10:31 (vor 6321 Tagen) @ Fabian318
Also wäre es doch prima, wenn wir einmal hier aus den offiziellen Regelwerken der Bahn einen entsprechenden Passus oder die entsprechenden Stellen mit genauer Quellenangabe hätten. Damit könnten wir z.B. in der Schule bei uns Eltern und Kids informieren.
Aus dem Zug geflogen Bericht bei Stern TV
stuttgarter, Donnerstag, 27.11.2008, 10:49 (vor 6321 Tagen) @ moonglum
Also wäre es doch prima, wenn wir einmal hier aus den offiziellen Regelwerken der Bahn einen entsprechenden Passus oder die entsprechenden Stellen mit genauer Quellenangabe hätten. Damit könnten wir z.B. in der Schule bei uns Eltern und Kids informieren.
Ich denke kaum, dass diese hier jemand einstellen wird. Schließlich handelt es sich um DB-interne Unterlagen.
Dien beste und einfachste Sache für "Eltern und Kids" wäre, darauf zu achten, dass die Kids generell eine gültige Fahrkarte dabei haben. Denn damit gibt es -möglicher Fahrtausschluss hin oder her- keine Probleme im Zug. ;-) Oder dass die Eltern ihren Kids einfach ne kleine "Notreserve" an Geld mitgeben, falls sie mal ihre Fahrkarte vergessen, dass sie sich dann einen Einzelfahrschein kaufen können.
Hab noch mal nachgelesen
RBG, Donnerstag, 27.11.2008, 20:35 (vor 6321 Tagen) @ moonglum
bearbeitet von RBG, Donnerstag, 27.11.2008, 20:35
Hab heut mal nachgelesen.
Also, von der Fahrt ausschließen ist generell nur bei Zahlungsunwilligkeit möglich. Generelle Ausnahme davon u.a. Kids und Jugendliche unter 18 Jahren.
Diese müssen dann an einem personalbesetzten Bahnhof aussteigen, bzw. an einem Bahnhof wo die BPOL oder Polizei sie in Empfang nimmt.
Generell ist immer eine FN zu erstellen.
Also nur rausschmeißen ist nicht.
Hab noch mal nachgelesen
Steffen, Donnerstag, 27.11.2008, 20:39 (vor 6321 Tagen) @ RBG
Generell ist immer eine FN zu erstellen.
Also nur rausschmeißen ist nicht.
Ich habe schon erlebt (tagsüber), dass der Schwarzfahrer (ich glaube unter 18) vor die Wahl gestellt wurde: FN oder aussteigen.
Theorie und Praxis ;)
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Hab noch mal nachgelesen
RBG, Donnerstag, 27.11.2008, 20:48 (vor 6321 Tagen) @ Steffen
Hab ich ja auch schon mal gesagt, so machen sich KiN's und Zubs noch mehr ärger als nötig.
Sie verstoßen gleich gegen 2 Weisungen: Das Rausschmeißen unter 18 ohne Empfang durch BPOL, und treiben das Geld nicht ein. :)
Zack FN erstellen, ggf. mit Selbstauskunft, ist dadurch nicht zweifelsfrei die wahre ID festzustellen, muss eh die BPOL kommen.
Also einfach die Kids mitfahren lassen, bis zu nem BF wo die BPOL schon am Zug steht (um Verspätungen zu vermeiden) und FN erstellen. Und alle wären glücklich.
Aus dem Zug geflogen Bericht bei Stern TV
stuttgarter, Donnerstag, 27.11.2008, 10:42 (vor 6321 Tagen) @ Fabian318
Ja, die Selbstaukunft gibt es. Dies ist die Alternative zur Personalienfeststellung durch die Polizei. Das Kontrollpersonal muss je nach Fall abwägen, welches Verfahen zur Anwendung kommt. Kommt natürlich auch auf die subjektive Wahrnehmung der Vertrauenswürdigkeit der Person an.
Ein Weiterfahren als bis zum nächsten Halt ist mit einer Selbstauskunft aber eher unüblich. Kann sich der Reisende nicht ausweisen und nur anhand einer Selbstauskunft seine Daten angeben, erfolgt in der Regel ein sofortiger Fahrtausschluss. Ausnahmen bestätigen natürlich auch hier die Regel. Oder natürlich bei bestimmten Personengruppen, z.B. Kinder unter 16, diese haben in der Regel keinen Bundespersonalausweis, und daher muss hier immer eine Selbstauskunft erteilt werden.
Aus dem Zug geflogen Bericht bei Stern TV
Memminger1985, Memmingen, Donnerstag, 27.11.2008, 12:09 (vor 6321 Tagen) @ stuttgarter
so alle schön ihre schlechten Erfahrungen mit der Bahn an Stern TV schicken :=)
Aus dem Zug geflogen Bericht bei Stern TV
Steffen, Donnerstag, 27.11.2008, 12:34 (vor 6321 Tagen) @ Memminger1985
so alle schön ihre schlechten Erfahrungen mit der Bahn an Stern TV schicken :=)
Ich bin da vor 27 Jahren mal von der Bundesbahn angeschnauzt worden. Soll ich das auch schicken?
;)
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Aus dem Zug geflogen Bericht bei Stern TV
Memminger1985, Memmingen, Donnerstag, 27.11.2008, 12:36 (vor 6321 Tagen) @ Steffen
^^genau einfach alles
ich musste einfach zu lange auf mein Bier warten oder der Zug aus Altona hatte einfach mal 5 Minuten Verspätung am Hbf. Oder im Nachtzug musste ich meine Liege selbst mit dem Bettlaken beziehen usw.
Aus dem Zug geflogen Bericht bei Stern TV
Steffen, Donnerstag, 27.11.2008, 12:41 (vor 6321 Tagen) @ Memminger1985
Hm, was passiert wohl bei Stern TV, wenn man deren Redaktion mit wirklich ALLEM, was man mal mit der Bahn hatte, vor allem banalem, zu müllt? Kann man die Redaktion dadurch vielleicht sogar vorübergehend lahm legen? Bei 2.000 Mails am Tag...
Bekommen die dadurch vielleicht eine andere Einstellung? Oder bekräftigt das die negative Haltung?
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