IC-Tickets in Nordwestbahn nicht gültig? (Fahrkarten und Angebote)
ICE35, Samstag, 05.11.2011, 19:13 (vor 5265 Tagen)
Hallo zusammen,
ich bin heute mit Begleitung in der Nordwestbahn von Bremen nach Oldenburg gefahren. Meine Freundin hatte sich wie schon häufiger eine IC-Fahrkarte mit BahnCard Rabatt gekauft, da dies auf der Strecke günstiger ist als eine Verbundfahrkarte.
Der Zugbegleiter wies uns dann darauf hin, dass es seit kurzem nicht mehr gestattet ist, mit einer IC-Fahrkarte Nordwestbahn zu fahren. Das ist mir jedoch völlig neu. Ich kann auf der Homepage der NWB und deren Allgemeinen Beförderungsbedingungen dazu aber auch nichts finden. Weiß jemand von euch dazu genaueres? Ist das ne Besonderheit der Nordwestbahn?
Schöne Grüße aus Oldenburg
IC-Tickets in Nordwestbahn nicht gültig?
JumpUp, Samstag, 05.11.2011, 20:51 (vor 5265 Tagen) @ ICE35
Interessant, weiß jemand was? Kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen wie das tariflich abgedeckt ist. Fahrkarte der Klasse B ist nunmal in C gültig. Musstet ihr Nachlösen?
IC-Tickets in Nordwestbahn nicht gültig?
ICE35, Samstag, 05.11.2011, 21:06 (vor 5265 Tagen) @ JumpUp
Nein, er hats bei einer Verwarnung belassen und uns darauf hingewiesen, dass wir beim nächsten Mal ein anderes Ticket brauchen.
IC-Tickets in Nordwestbahn nicht gültig?
Tommyboy, OWL, Samstag, 05.11.2011, 21:35 (vor 5265 Tagen) @ ICE35
Nein, er hats bei einer Verwarnung belassen und uns darauf hingewiesen, dass wir beim nächsten Mal ein anderes Ticket brauchen.
Ohne es verallgemeinern zu wollen: mit der NWB hatte ich auch schonmal auf der Strecke Oldenburg-Osnabrück Probleme. Ich war da mit ner Fahrkarte unterwegs, die eigentlich nur in DB-Zügen gültig ist. Der Zugbegleiter ließ sich nicht erweichen und verkaufte mir für die Gesamtstrecke eine neue Fahrkarte (zumindest unter Anrechnung der BC und Semesterticket, ohne Bordpreis). Die Begründung fand ich nur stark: "Wir haben ja die Schienen nur von der DB gemietet und müssen den Verkehr eigenwirtschaftlich aufbringen, die DB schenkt uns ja auch nichts."
--
Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)
Darum geht es hier aber nicht!
liebe70, Samstag, 05.11.2011, 21:44 (vor 5265 Tagen) @ Tommyboy
Im konkreten Fall wurde eine Fahrt innerhalb eines Verkehrsverbundes gemacht und da gelten nun mal die Bestimmungen des Verkehrsverbundes. Die gelten auch dann, wenn man sie als Reisender nicht kennt. Der NWB-Zub war kulant, weil er die Reisende lediglich auf ihren Irrtum hinwies. Rein von den Tarifbestimmungen her wäre ein erhöhtes Beförderungsentgelt fällig gewesen.
Fazit: In diesem Thread ist weit und breit nichts von einem bösen oder unwissenden oder sonstwas NWB-Zub zu sehen. Daran ändert auch Dein Erlebnis nichts - und wenn das ein DB-Zub aus dem Fernverkehr feststellt, will das schon was heißen. Oder? ;-)
Darum geht es hier aber nicht!
Tommyboy, OWL, Samstag, 05.11.2011, 22:00 (vor 5265 Tagen) @ liebe70
Im konkreten Fall wurde eine Fahrt innerhalb eines Verkehrsverbundes gemacht und da gelten nun mal die Bestimmungen des Verkehrsverbundes. Die gelten auch dann, wenn man sie als Reisender nicht kennt. Der NWB-Zub war kulant, weil er die Reisende lediglich auf ihren Irrtum hinwies. Rein von den Tarifbestimmungen her wäre ein erhöhtes Beförderungsentgelt fällig gewesen.
Mh, es soll ja auch Rsd. geben, die sich eine IC-Fahrkarte mit BC 50 Rabatt vom Münchner Flughafen nach München Ost, via Hbf beschaffen. Auch ungültig?
Eine IC-Fahrkarte von Düsseldorf nach Dortmund, gefahren in der S-Bahn. Ungültig?
Die Frage ist nur: kann man somit nicht pauschal sagen, dass diese Kombi unzulässig ist, sondern kann es nicht auch vom Verbund abhängen (sodass es z.B. der VBN ausschließt, während es im VRR gestattet ist)?
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Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)
Im MVV und im VRR gelten die VBN-Bestimmungen nicht ;-)
liebe70, Samstag, 05.11.2011, 22:50 (vor 5265 Tagen) @ Tommyboy
Im konkreten Fall wurde eine Fahrt innerhalb eines Verkehrsverbundes gemacht und da gelten nun mal die Bestimmungen des Verkehrsverbundes. Die gelten auch dann, wenn man sie als Reisender nicht kennt. Der NWB-Zub war kulant, weil er die Reisende lediglich auf ihren Irrtum hinwies. Rein von den Tarifbestimmungen her wäre ein erhöhtes Beförderungsentgelt fällig gewesen.
Mh, es soll ja auch Rsd. geben, die sich eine IC-Fahrkarte mit BC 50 Rabatt vom Münchner Flughafen nach München Ost, via Hbf beschaffen. Auch ungültig?
Eine IC-Fahrkarte von Düsseldorf nach Dortmund, gefahren in der S-Bahn. Ungültig?
Ich bezog mich auf den konkreten Fall, der im VBN passierte. Im VBN wird in den geltenden Bestimmungen ausdrücklich ausgeschlossen, daß Fv-Fahrkarten bei reinen Verbundfahrten im Nv gelten. Wenn in den anderen Verkehrsverbünden, Verkehrs- bzw. Tarifgemeinschaften eine gleichlautende Passage fehlt, so ist das Glück für den Reisenden.
Die Frage ist nur: kann man somit nicht pauschal sagen, dass diese Kombi unzulässig ist, sondern kann es nicht auch vom Verbund abhängen (sodass es z.B. der VBN ausschließt, während es im VRR gestattet ist)?
Grundsätzlich gilt, daß zuerst die Bestimmungen des jeweiligen Verkehrsverbundes, Verkehrs- bzw. Tarifgemeinschaft gelten und nachrangig die des einzelnen Verkehrsunternehmens. Dieser von mir beschrieben Grundsatz wird bei Deinen Beispielen weder berührt noch aufgehoben.
Seit wann ist NWB PK C?
Giovanni, Sonntag, 06.11.2011, 17:58 (vor 5264 Tagen) @ liebe70
Im konkreten Fall wurde eine Fahrt innerhalb eines Verkehrsverbundes gemacht und da gelten nun mal die Bestimmungen des Verkehrsverbundes. Die gelten auch dann, wenn man sie als Reisender nicht kennt. Der NWB-Zub war kulant, weil er die Reisende lediglich auf ihren Irrtum hinwies. Rein von den Tarifbestimmungen her wäre ein erhöhtes Beförderungsentgelt fällig gewesen.
Nein?
Siehe unten.
Grundsätzlich gilt, daß zuerst die Bestimmungen des jeweiligen Verkehrsverbundes, Verkehrs- bzw. Tarifgemeinschaft gelten und nachrangig die des einzelnen Verkehrsunternehmens. Dieser von mir beschrieben Grundsatz wird bei Deinen Beispielen weder berührt noch aufgehoben.
Entweder ist das unglücklich formuliert oder falsch:
Es gelten grundsätzlich die Bedingungen des Tarifs, unter dem der Beförderungsvertrag geschlossen wurde. Dies ist im Falle eines IC-Tickets Oldenburg - Bremen immer noch die DB.
Gemäß 1.4. der DB-BB gelten diese nicht für Fahrten in Zügen der PK C die nur innerhalb eines Verbundgebietes stattfinden. Klar - dann würden die BB des Verbundes greifen...
Nur: Seit wann ist die Nordwestbahn ein Zug der Produktklasse C?
Klar - in einem Regionalexpress wäre die Sache glasklar.
Auf der Website der NWB steht nur das sie alle DB-Tickets anerkennen:
http://www.nordwestbahn.de/de/fahrkarten-tarife/tarifgebiete/tarifgebiete-niedersachsen...
Nirgends in den öffentlich einsehbaren Bestimmungen ist für mich zu erkennen, dass die NWB als Zug der Produktklasse C definiert wurde. Nur das wie im EuroNight und D-Nacht alle Fahrscheine anerkannt werden.
Daraus schließe ich:
Da die NWB kein Zug der Produktklasse C ist gelten bei Nutzung eines DB-Fahrscheins nur die BB der DB (und ergänzend evtl die der NWB). Die Bestimmungen des VBN werden jedoch nicht Vertragsbestandteil und sind damit irrelevant.
Ein RE ist hingegen ein Zug der Produktklasse C und damit würden nicht die DB BB sondern nur die BB des VBN greifen und ein EBE wäre gerechtfertigt.
Sollte irgendwo ersichtlich sein das die Züge der NWB zur Produktklasse C gehören lasst es mich bitte wissen.
Muß sie das?
Blaschke, Sonntag, 06.11.2011, 20:04 (vor 5264 Tagen) @ Giovanni
Moin!
Gemäß 1.4. der DB-BB gelten diese nicht für Fahrten in Zügen der PK C die nur innerhalb eines Verbundgebietes stattfinden. Klar - dann würden die BB des Verbundes greifen...
Punkt 1.4 schreibt aber auch: "Für andere als die in Nr. 1.2 genannten Züge gelten besondere Beförderungsbedingungen."
Unter Punkt 1.2. sind nun die Produktklassen aufgezählt und die dazugehörigen Züge, also die ganzen der DB. Die NWB ist nicht aufgeführt. Damit dürften die BB der DB schon mal hinfällig sein.
Auf der Website der NWB steht nur das sie alle DB-Tickets anerkennen:
http://www.nordwestbahn.de/de/fahrkarten-tarife/tarifgebiete/tarifgebiete-niedersachsen...
Bei mir steht da:
"Auf den Strecken der NordWestBahn in Niedersachsen und Bremen gelten die Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Bremen/Niedersachsen (VBN) und der Kooperationstarif NordWestBahn/Deutsche Bahn."
Und eine Seite drüber steht (Hervorhebung durch mich):
http://www.nordwestbahn.de/de/fahrkarten-tarife/tarifgebiete.html
"Das Streckennetz der NordWestBahn verbindet verschiedene Tarifgebiete. Die NordWestBahn hat gemeinsam mit der Deutschen Bahn AG einen Kooperationstarif vereinbart, in den Verbundgebieten gelten die Tarifbestimmungen der regionalen Verkehrsverbünde und Verkehrsgemeinschaften. (...)"
Leider ist der Kooperationstarif NWB/DB nicht auf die Schnelle zu finden. Aber ob der hier benötigt wird...
Ich denke also: Deine Idee ist gut. Paßt aber nicht ganz.
Schöne Grüße von
jörg
Seit wann ist NWB PK C? Frag die NWB!
liebe70, Sonntag, 06.11.2011, 21:06 (vor 5264 Tagen) @ Giovanni
Grundsätzlich gilt, daß zuerst die Bestimmungen des jeweiligen Verkehrsverbundes, Verkehrs- bzw. Tarifgemeinschaft gelten und nachrangig die des einzelnen Verkehrsunternehmens. Dieser von mir beschrieben Grundsatz wird bei Deinen Beispielen weder berührt noch aufgehoben.
Entweder ist das unglücklich formuliert oder falsch:
Es gelten grundsätzlich die Bedingungen des Tarifs, unter dem der Beförderungsvertrag geschlossen wurde.
Steht wo?
Dies ist im Falle eines IC-Tickets Oldenburg - Bremen immer noch die DB.
DB Fernverkehr um genau zu sein.
Gemäß 1.4. der DB-BB gelten diese nicht für Fahrten in Zügen der PK C die nur innerhalb eines Verbundgebietes stattfinden. Klar - dann würden die BB des Verbundes greifen...
Nur: Seit wann ist die Nordwestbahn ein Zug der Produktklasse C?
Frag doch mal die NWB bzw. Veolia Verkehr, warum die so faul waren und nicht einen eignen Tarif auf die Beine stellten, sondern einfacherweise den Nahverkehrstarif der DB nahmen und dieses noch großkotzig "Kooperationstarif NWB/DB" nannten - um dann frech und ohne weiteren Kommentar auf die Webseite der DB zu verlinken.
Außerdem kannste gleich noch alle anderen SPNV-Unternehmen - die nach dem Nahverkehrstarif der DB ihre Fahrkarten verkaufen - fragen, warum sie das tun. Ich glaube nicht, daß Du eine ehrliche Antwort bekommst. Vielmehr wirst Du irgendeine 08/15-mäßige und nichtssagende Antwort bekommen, in der mit viel Worten nichts gesagt und allerhöchstens geschleimt wird.
Wenn Du schon beim Fragen bist, dann frage auch die Besteller, warum sie am liebsten nach dem Nahverkehrstarif der DB die Leistungen abrechnen bzw. warum dieser Tarif die Berechnungsgrundlage ist. Nur wirste da auch keine vernünftige Antwort bekommen. Und - falls nicht bekannt (was ich bei dir bezweifle) - der Besteller der Nahverkehrsleistungen (für das Land Niedersachsen ist es die LNVG) gibt vor, welcher Tarif beim Verkauf von Fahrkarten im Nahverkehr auch bei anderen EVU zur Anwendung kommt. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist das der Nahverkehrstarif der DB.
Klar - in einem Regionalexpress wäre die Sache glasklar.
Auf der Website der NWB steht nur das sie alle DB-Tickets anerkennen:
http://www.nordwestbahn.de/de/fahrkarten-tarife/tarifgebiete/tarifgebiete-niedersachsen...Nirgends in den öffentlich einsehbaren Bestimmungen ist für mich zu erkennen, dass die NWB als Zug der Produktklasse C definiert wurde. Nur das wie im EuroNight und D-Nacht alle Fahrscheine anerkannt werden.
Nochmals: Frag die NWB, die ist dafür verantwortlich und zuständig, nicht ich.
Daraus schließe ich:
Da die NWB kein Zug der Produktklasse C ist gelten bei Nutzung eines DB-Fahrscheins nur die BB der DB (und ergänzend evtl die der NWB). Die Bestimmungen des VBN werden jedoch nicht Vertragsbestandteil und sind damit irrelevant.
Du weißt selbst, daß das was Du schreibst, Käse ist. Deine falschen Auslegungen ändern daran rein gar nichts. In ALLEN Nahverkehrszügen innerhalb des VBN gilt zuerst der VBN-Tarif und die entsprechenden Bedingungen. Die Bestimmungen für den ein- und ausbrechenden Verkehr sind auch geregelt. Da kannst Du hoch und niedrig springen und anzweifeln was Du willst, es ändert sich nichts an der Tatsache.
Der DB (und mir sowieso) ist es gelinde gesagt - scheißegal - ob Otto Normalverbraucher mit einem VBN-Ticket die NWB nutzt oder mit einem IC-Fahrschein. Das ihr nach dem Einnahmen-Aufteilungsschlüssel zustehende Geld bekommt sie so oder so. Wenn nicht zu 100%, dann aber anteilmäßig. Der Einzige, der Nasse dabei macht, ist der VBN. Wenn der nicht die erwarteten Einnahmen erzielt, dann hat er Mittel und Wege, diese trotzdem zu bekommen. Wer dann die Arschkarte hat, sollte bekannt sein. Falls nicht, dann frag bei den zuständigen Stellen!
Ein RE ist hingegen ein Zug der Produktklasse C und damit würden nicht die DB BB sondern nur die BB des VBN greifen und ein EBE wäre gerechtfertigt.
Sollte irgendwo ersichtlich sein das die Züge der NWB zur Produktklasse C gehören lasst es mich bitte wissen.
Ab- und Berechnungsgrundlage für die Nahverkehrsleistungen in den Bundesländern ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Nahverkehrstarif der DB, auch bzw. gerade nach Wunsch des jeweiligen Bestellers, siehe oben. Das bedeutet, daß die Züge der NWB nach dem Nahverkehrstarif der DB - auch bekannt als Produktklasse C - abgerechnet werden und diesen wohl auch anwenden müssen. Nicht umsonst haben die Zub von NWB, metronom & Co das MT2 der DB. Seltsam, was?
Ich frage mich mittlerweile, warum Du Dich regelmäßig gezielt unwissend und ausgerechnet mir wider besseren Wissens dämliche Fragen stellst. Aber das wird wohl auch Dein Geheimnis bleiben.
Seit wann ist NWB PK C? Frag die NWB!
Giovanni, Sonntag, 06.11.2011, 22:40 (vor 5264 Tagen) @ liebe70
Grundsätzlich gilt, daß zuerst die Bestimmungen des jeweiligen Verkehrsverbundes, Verkehrs- bzw. Tarifgemeinschaft gelten und nachrangig die des einzelnen Verkehrsunternehmens. Dieser von mir beschrieben Grundsatz wird bei Deinen Beispielen weder berührt noch aufgehoben.
Entweder ist das unglücklich formuliert oder falsch:
Es gelten grundsätzlich die Bedingungen des Tarifs, unter dem der Beförderungsvertrag geschlossen wurde.
Steht wo?
Soll ich jetzt im BGB oder HGB suchen? Nein.
Wenn die Beförderungsbedingungen der DB nicht greifen oder andere ergänzend anzuwenden sind (z.B. Cityticket) ist das eindeutig im DB-Tarif hervorgehoben.
Dies ist im Falle eines IC-Tickets Oldenburg - Bremen immer noch die DB.
DB Fernverkehr um genau zu sein.
Die hingegen unter die gemeinsamen BB Personenverkehr fallen.
Gemäß 1.4. der DB-BB gelten diese nicht für Fahrten in Zügen der PK C die nur innerhalb eines Verbundgebietes stattfinden. Klar - dann würden die BB des Verbundes greifen...
Nur: Seit wann ist die Nordwestbahn ein Zug der Produktklasse C?
Frag doch mal die NWB bzw. Veolia Verkehr, warum die so faul waren und nicht einen eignen Tarif auf die Beine stellten, sondern einfacherweise den Nahverkehrstarif der DB nahmen und dieses noch großkotzig "Kooperationstarif NWB/DB" nannten - um dann frech und ohne weiteren Kommentar auf die Webseite der DB zu verlinken.Außerdem kannste gleich noch alle anderen SPNV-Unternehmen - die nach dem Nahverkehrstarif der DB ihre Fahrkarten verkaufen - fragen, warum sie das tun. Ich glaube nicht, daß Du eine ehrliche Antwort bekommst. Vielmehr wirst Du irgendeine 08/15-mäßige und nichtssagende Antwort bekommen, in der mit viel Worten nichts gesagt und allerhöchstens geschleimt wird.
Wenn Du schon beim Fragen bist, dann frage auch die Besteller, warum sie am liebsten nach dem Nahverkehrstarif der DB die Leistungen abrechnen bzw. warum dieser Tarif die Berechnungsgrundlage ist. Nur wirste da auch keine vernünftige Antwort bekommen. Und - falls nicht bekannt (was ich bei dir bezweifle) - der Besteller der Nahverkehrsleistungen (für das Land Niedersachsen ist es die LNVG) gibt vor, welcher Tarif beim Verkauf von Fahrkarten im Nahverkehr auch bei anderen EVU zur Anwendung kommt. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist das der Nahverkehrstarif der DB.
Von den Bestellern wird im Regelfall eine komplette Anerkennung des DB-Tarifs und nicht nur einzelner Produktklassen gefordert. Ebenso wird eine Anerkennung der örtlichen Verbundtarife gefordert.
Daraus ergibt sich nicht zwangsweise die Zuordnung zu einer bestimmten Produktklasse - s.a. IC Stralsund-Rostock, EN, D-Nacht.
Da der Kunde allerdings zu Recht den günstigsten gültigen Tarif verlangen kann, erfolgt die verbundübergreifende Abfertigung oft zum Preis der Produktklasse C.
Es steht dem Eisenbahnunternehmen (bei Nettoverträgen) natürlich frei zusätzlich eigene Tarife zu definieren, was z.B. bei NOB und ODEG (MV) erfolgt ist.
Wo kein Druck vom Besteller erfolgt, gibt es auch keine Anerkennung von DB-Tickets:
z.B. EGP Pritzwalk - Putlitz
Ebenso ist das EVU fein raus, wenn die DB für die entsprechende Strecke keinen Tarif definiert hat: z.B. ODEG Bad Saarow-Pieskow - Bad Saarow Klinikum
Klar - in einem Regionalexpress wäre die Sache glasklar.
Auf der Website der NWB steht nur das sie alle DB-Tickets anerkennen:
http://www.nordwestbahn.de/de/fahrkarten-tarife/tarifgebiete/tarifgebiete-niedersachsen...Nirgends in den öffentlich einsehbaren Bestimmungen ist für mich zu erkennen, dass die NWB als Zug der Produktklasse C definiert wurde. Nur das wie im EuroNight und D-Nacht alle Fahrscheine anerkannt werden.
Nochmals: Frag die NWB, die ist dafür verantwortlich und zuständig, nicht ich.
Daraus schließe ich:
Da die NWB kein Zug der Produktklasse C ist gelten bei Nutzung eines DB-Fahrscheins nur die BB der DB (und ergänzend evtl die der NWB). Die Bestimmungen des VBN werden jedoch nicht Vertragsbestandteil und sind damit irrelevant.
Du weißt selbst, daß das was Du schreibst, Käse ist. Deine falschen Auslegungen ändern daran rein gar nichts. In ALLEN Nahverkehrszügen innerhalb des VBN gilt zuerst der VBN-Tarif und die entsprechenden Bedingungen. Die Bestimmungen für den ein- und ausbrechenden Verkehr sind auch geregelt. Da kannst Du hoch und niedrig springen und anzweifeln was Du willst, es ändert sich nichts an der Tatsache.
Überraschende Klauseln würden nicht Vertragsbestandteil.
D.h. selbst wenn irgendwo versteckt definiert wäre, dass die NWB ein Zug der Produktklasse C sei, wäre diese Klausel vermutlich überraschend und damit der VBN-Tarif außen vor.
Der DB (und mir sowieso) ist es gelinde gesagt - scheißegal - ob Otto Normalverbraucher mit einem VBN-Ticket die NWB nutzt oder mit einem IC-Fahrschein. Das ihr nach dem Einnahmen-Aufteilungsschlüssel zustehende Geld bekommt sie so oder so. Wenn nicht zu 100%, dann aber anteilmäßig. Der Einzige, der Nasse dabei macht, ist der VBN. Wenn der nicht die erwarteten Einnahmen erzielt, dann hat er Mittel und Wege, diese trotzdem zu bekommen. Wer dann die Arschkarte hat, sollte bekannt sein. Falls nicht, dann frag bei den zuständigen Stellen!
Noch egaler als der DB darf die Einnahmeaufteilung dem normalen Fahrgast sein.
Für den ist nur der Tarif relevant nach dem er seinen Fahrschein kauft - es sei denn dieser Tarif besagt etwas anderes.
Die Einnahmeaufteilung ist Sache der Verkehrsunternehmen und Verbünde - das müssen die untereinander regeln.
Ein RE ist hingegen ein Zug der Produktklasse C und damit würden nicht die DB BB sondern nur die BB des VBN greifen und ein EBE wäre gerechtfertigt.
Sollte irgendwo ersichtlich sein das die Züge der NWB zur Produktklasse C gehören lasst es mich bitte wissen.
Ab- und Berechnungsgrundlage für die Nahverkehrsleistungen in den Bundesländern ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Nahverkehrstarif der DB, auch bzw. gerade nach Wunsch des jeweiligen Bestellers, siehe oben. Das bedeutet, daß die Züge der NWB nach dem Nahverkehrstarif der DB - auch bekannt als Produktklasse C - abgerechnet werden und diesen wohl auch anwenden müssen. Nicht umsonst haben die Zub von NWB, metronom & Co das MT2 der DB. Seltsam, was?
Wie oben dargestellt erkennen die Verkehrsunternehmen im Regelfall alle DB-Fahrscheine an und verkaufen zumindest den günstigsten zutreffenden Tarif.
Wie auch beim EuroNight oder D-Nacht ergibt sich dadurch nicht automatisch eine Zuordnung zur Produktklasse C.
Ich frage mich mittlerweile, warum Du Dich regelmäßig gezielt unwissend und ausgerechnet mir wider besseren Wissens dämliche Fragen stellst. Aber das wird wohl auch Dein Geheimnis bleiben.
Dämlich ist das halbe Preissystem der Deutschen Bahn - trotzdem ist es hier regelmäßig Thema. ;)
Mir ist durchaus bekannt dass in praktisch allen Nahverkehrszügen privater Eisenbahnverkehrsunternehmen in Deutschland Fahrscheine der Produktklasse C anerkannt werden - wie auch in Nahverkehrszügen der DB. Da das aber auch für produktklassenlose Züge laut DB-Tarif gilt ist dies kein eindeutiger Beweis.
Abgesehen vom Kaiser-Otto-Spezial das nur im Fernverkehrszug IRE25 Berlin-Magdeburg gilt sind mir keine Angebote bekannt, die nur in bestimmten Zügen der Produktklasse C anerkannt würden.
Bei privaten Bahnunternehmen gibt es allerdings durchaus Angebote, die in parallelen Zügen der Deutschen Bahn (PK C) nicht gelten: Schnee-Express (Kombiangebote inkl NWB), Grenzkieker-Ticket (NOB) und das Rentner-Ticket der NOB.
Du willst es nicht verstehen. Gut, dann ist hier Ende.
liebe70, Sonntag, 06.11.2011, 23:05 (vor 5264 Tagen) @ Giovanni
- kein Text -
Ich würde es gerne verstehen...
Giovanni, Montag, 07.11.2011, 00:25 (vor 5264 Tagen) @ liebe70
Wie kommst du darauf?
Eigentlich würde ich es sehr gerne verstehen - und für betroffene Fahrgäste wäre es sicher auch nicht uninteressant.
Ich habe dir erklärt warum es auf den ersten Blick den Anschein hat, dass die NWB ein Zug der PK C wäre. Aber ich habe nirgends die notwendige Bestätigung dafür gefunden, sondern nur die für mich plausible Erklärung dass es sich um eine Zugart ohne Produktklasse handeln dürfte.
Ich würde es gerne verstehen...
liebe70, Montag, 07.11.2011, 12:38 (vor 5264 Tagen) @ Giovanni
Wie kommst du darauf?
Eigentlich würde ich es sehr gerne verstehen ...
Du weißt, was ich meine.
...- und für betroffene Fahrgäste wäre es sicher auch nicht uninteressant.
Inwiefern?
Ich habe Freunde in Oldenburg, u.a. einen Lehrer, der in OL wohnt und in HB arbeitet. Diese habe ich angerufen und gefragt, was sie tun, wenn sie mit dem Zug nach Bremen fahren wollen.
Ihre Antwort: Sie kaufen eine VBN-Fahrkarte für die entsprechende Tarifzone, nehmen den nächstbesten Nahverkehrszug und fahren nach Bremen. Ihnen ist es dabei egal, ob der Zug von der DB oder der NWB ist. Meine Frage, ob sie sich eine IC-Fahrkarte mit BC-Rabatt kaufen und damit den Nahverkehr nutzen würden, haben sie verneint und gemeint, daß sie dann auch den IC nehmen. Dann habe ich noch gefragt, ob sie wissen, welche Produktklasse die NWB-Züge seien. Daraufhin haben sie geantwortet, daß es ihnen egal sei. Ihnen ist wichtiger, daß die Züge zur angegebenen Zeit verkehren, man sich darin sicher fühlt und sie einigermaßen sauber seien. Mich haben sie anschließend gefragt, warum ich solche bescheuerten Fragen stelle, die interessiert die breite Masse doch sowieso nicht.
Ich habe dir erklärt warum es auf den ersten Blick den Anschein hat, dass die NWB ein Zug der PK C wäre. Aber ich habe nirgends die notwendige Bestätigung dafür gefunden, sondern nur die für mich plausible Erklärung dass es sich um eine Zugart ohne Produktklasse handeln dürfte.
Hast Du das?
Du hast die Behauptung aufgestellt, daß
...grundsätzlich die Bedingungen des Tarifs (gelten), unter dem der Beförderungsvertrag geschlossen wurde.
Ich habe Dich gefragt, wo das steht und Du hast auf das HGB bzw. BGB verwiesen und gleichzeitig die Suche der genauen Fundstelle verweigert:
Soll ich jetzt im BGB oder HGB suchen? Nein.
Mehr kam da nicht. Warum wohl? Du reitest lieber auf den BB Bahn herum...
Im Tfv 600/A, Punkt 2.4.5 steht:
"Kann die Beförderung durch mehrere Beförderer nach Wahl des Reisenden erbracht werden, kommt der Beförderungsvertrag jeweils mit dem oder den Beförderern zustande, deren Beförderungsleistung der Reisende tatsächlich in Anspruch nimmt."
Also ist die NWB in der Pflicht, trotz des gekauften IC-Fahrscheins.
Im ENeuOG, Artikel 5, § 12, Absatz 1 steht:
"Tarife sind Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen. Die Beförderungsbedingungen umfassen auch die Entgeltbedingungen. Die Eisenbahnverkehrsunternehmen sind verpflichtet, daran mitzuwirken, dass
1. für die Beförderung von Personen und Gütern, die sich auf mehrere aneinander anschließende Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs erstreckt, eine direkte Abfertigung eingerichtet wird,
2.im Personenverkehr durchgehende Tarife aufgestellt werden."
Absatz 2 an selbiger Fundstelle:
"Öffentliche Eisenbahnverkehrsunternehmen sind dazu verpflichtet, im Schienenpersonenverkehr Tarife aufzustellen, die alle Angaben, die zur Berechnung des Entgeltes für die Beförderung von Personen und für Nebenleistungen im Personenverkehr notwendig sind, sowie alle anderen für die Beförderung maßgebenden Bestimmungen enthalten. Tarife nach Satz 1 müssen gegenüber jedermann in gleicher Weise angewendet werden."
Beidem ist die DB nachgekommen. Und die NWB als ebenfalls öffentliches EVU? Die schreiben lediglich etwas von einem "Kooperationstarif NordWestBahn/Deutsche Bahn". Falls es diesen Tarif geben sollte, muß er also gleichermaßen für die Reiseberater der NWB und der DB nachschlagbar sein, richtig? Die Reiseberater der DB schauen im Verkaufsleitfaden nach, so heißt die interne Vorschrift. Was meinst Du, was sich da findet? NICHTS! Es gibt nämlich keinen "Kooperationstarif NordWestBahn/Deutsche Bahn" wie es die NWB versucht vorzugaukeln. Eine bloße Übernahme eines bestehenden Tarifs eines öffentlichen EVU ist noch lange keine Kooperation im eigentlichen Sinn, sondern eher eine unter Täuschung zustande gekommene Kooperation, bei der eine Seite mehr oder alle Vorteile aus dieser Kooperation zieht. In diesem Fall ist es die NWB.
Also frag dann bitte mal die NWB, warum sie keinen eignen Tarif aufgestellt hat, sondern auf einen ominösen, weil nicht existenten "Kooperationstarif NordWestBahn/Deutsche Bahn" verweist und in welche vergleichbare DB-Produktklasse die NWB-Züge einzuordnen sind.
Jörg Blaschke beschrieb übrigens hier, warum die NWB nicht die Produktklasse C sein kann. Warum bist Du nicht auch auf ihn eingegangen?
Über die Sinnhaftigkeit des DB-Tarifes brauchen wir hier nicht zu diskutieren, der steht gar nicht zur Debatte. Dir steht es jedoch frei, die Tarifabteilung der DB zu kontaktieren und Deine Fragen dort loswerden. Ich hoffe, Du bekommst bessere und sinnvollere Antworten als ich damals.
Ebenso kannst Du den VBN kontaktieren und dort ebenfalls fragen, in welche vergleichbare DB-Produktklasse die NWB-Züge einzuordnen sind.
Ich wünsche Dir viel Erfolg bei Deiner weiteren Recherche und falls Du ein schlüssiges Ergebnis gefunden hast, dann lasse es das Forum wissen.
Für mich ist hier nun wirklich Ende.
Einen schönen Tag wünscht Ralf
Ich würde es gerne verstehen...
Giovanni, Montag, 07.11.2011, 14:48 (vor 5264 Tagen) @ liebe70
Mehr kam da nicht. Warum wohl? Du reitest lieber auf den BB Bahn herum...
Im Tfv 600/A, Punkt 2.4.5 steht:
"Kann die Beförderung durch mehrere Beförderer nach Wahl des Reisenden erbracht werden, kommt der Beförderungsvertrag jeweils mit dem oder den Beförderern zustande, deren Beförderungsleistung der Reisende tatsächlich in Anspruch nimmt."Also ist die NWB in der Pflicht, trotz des gekauften IC-Fahrscheins.
Stimmt, da lag ich nicht ganz richtig.
Aber kommt der Vertrag nicht trotzdem zunächst nach den Tarifbestimmungen zu Stande, nach dem der Fahrschein erworben wurde?
Gut - BB 1.2 verweisen auf die besonderen Bestimmungen der NWB. Laut der dürfte anscheinend der NWB/DB-Kooperationstarif anzuwenden sein.
Blöd nur das der anscheinend gar nicht existiert.
Nur: Ergibt sich aus der Nichtexistenz dieses Tarifs jetzt zwangsläufig das allein der VBN-Tarif anzuwenden wäre, der die Nutzung von DB-Tickets verbietet?
Für mich ist hier nun wirklich Ende.
Einen schönen Tag wünscht Ralf
Vielen Dank.
Bist du sicher?
abomz, Montag, 07.11.2011, 20:34 (vor 5263 Tagen) @ liebe70
Der DB (und mir sowieso) ist es gelinde gesagt - scheißegal - ob Otto Normalverbraucher mit einem VBN-Ticket die NWB nutzt oder mit einem IC-Fahrschein. Das ihr nach dem Einnahmen-Aufteilungsschlüssel zustehende Geld bekommt sie so oder so. Wenn nicht zu 100%, dann aber anteilmäßig.
D.h. die NWB bekommt Umlagen aus Fahrscheineinnahmen, die sie selbst gar nicht anerkennt?
Auf einer S-Bahn Linie gültig, in der anderen nicht
GUM, Montag, 07.11.2011, 09:16 (vor 5264 Tagen) @ Tommyboy
Mh, es soll ja auch Rsd. geben, die sich eine IC-Fahrkarte mit BC 50 Rabatt vom Münchner Flughafen nach München Ost, via Hbf beschaffen. Auch ungültig?
Eine IC-Fahrkarte von Düsseldorf nach Dortmund, gefahren in der S-Bahn. Ungültig?
Dieses Beispiel ist aus zweifacher Hinsicht grottenschlecht:
+ Wenn der Reisende die Verbindung mit der direkten S-Bahn über Ismaning, Unterföhring zum Ostbahnhof nimmt und dann zum Hbf durchfährt und dann mit dem IC zurück, dann wird mindestens ein Bahnhof mehrfach durchfahren ==> Fahrschein ungültig.
+ Die Suche nach Rabattformen nimmt ja schon fast paranoide Züge an. Abgesehen davon ist der Fahrschein - "leider" - teurer, als der direkte S-Bahn Fahrschein.
Wenn Du also Geld zum Fenster herauswerfen willst, dann kannst Du mit der S-Bahn nach Unterschleißheim, Feldmoching und München Hbf fahren und dort in den EC/IC einsteigen.
Ist aber eine vollkommen sinnfreie Verbindung.
Auf einer S-Bahn Linie gültig, in der anderen nicht
Burkhard, Montag, 07.11.2011, 13:30 (vor 5264 Tagen) @ GUM
+ Wenn der Reisende die Verbindung mit der direkten S-Bahn über Ismaning, Unterföhring zum Ostbahnhof nimmt und dann zum Hbf durchfährt und dann mit dem IC zurück, dann wird mindestens ein Bahnhof mehrfach durchfahren ==> Fahrschein ungültig.
Wer sagt denn sowas?
Man kann doch ganz viele Fahrscheine ausstellen, bei denen ein Bahnhof mehrfach durchfahren wird!
Einfache Fahrten gelten nicht für Hin- und Her
GUM, Montag, 07.11.2011, 15:29 (vor 5264 Tagen) @ Burkhard
Wer sagt denn sowas?
Schon der Name der Fahrkarte sagt sowas: EINFACHE FAHRT.
Nicht kreuz und quer. Wer also mit der S-Bahn von München-Flughafen -> Ismaning -> Ostbahnhof -> München Hbf und München Hbf-> Ostbahnhof (Ost-Variante) fährt, hat den gesamten Abschnitt München-Ost/München Hbf DOPPELT durchfahren.
HAFAS in seiner Urfassung sagte auch so etwas, war klar als Fehlermeldung definiert "Ein Bahnhof wird mehrfach durchfahren".
Korekt hingegen ist es, sich auf dem gekauften Weg auch zu bewegen. Also S-Bahn-Linie 1 von M-Flughafen über Neufahrn, Unterschleißheim, Feldmoching über die "West-Route" bis nach München Hbf und dann mit IC/EC nach München-Ost.
Ist eigentlich ganz klar, wenn man es nicht absichtlich verdrehen möchte. Wenn dieser fiktive Fahrkartenkauf doch stattfinden sollte, dann wünsche ich allseits Fette Beute und viele 40er.
Grüße GUM
Keine Fehlermeldung!
Blaschke, Dienstag, 08.11.2011, 19:53 (vor 5262 Tagen) @ GUM
Mahlzeit!
HAFAS in seiner Urfassung sagte auch so etwas, war klar als Fehlermeldung definiert "Ein Bahnhof wird mehrfach durchfahren".
Das war aber keine Fehlermeldung, sondern lediglich ein Hinweis. Fahrkarten ließen sich trotz dieses Hinweises kaufen - was bei einer Fehlermeldung ja sinnfrei gewesen wäre!
Schöne Grüße aus der Friedensstadt Osnabrück von
jörg
Danke für die Info
GUM, Mittwoch, 09.11.2011, 15:44 (vor 5262 Tagen) @ Blaschke
Mahlzeit!
Das war aber keine Fehlermeldung, sondern lediglich ein Hinweis. Fahrkarten ließen sich trotz dieses Hinweises kaufen - was bei einer Fehlermeldung ja sinnfrei gewesen wäre!
Schöne Grüße aus der Friedensstadt Osnabrück vonjörg
Da bleiben halt nur Fragezeichen übrig, zumindest bei mir!
Auf einer S-Bahn Linie gültig, in der anderen nicht
Fabian318, Münster i. W., Montag, 07.11.2011, 13:34 (vor 5264 Tagen) @ GUM
Dieses Beispiel ist aus zweifacher Hinsicht grottenschlecht:
+ Wenn der Reisende die Verbindung mit der direkten S-Bahn über Ismaning, Unterföhring zum Ostbahnhof nimmt und dann zum Hbf durchfährt und dann mit dem IC zurück, dann wird mindestens ein Bahnhof mehrfach durchfahren ==> Fahrschein ungültig.
Dann ist also quasi jeder, der über Köln Hbf fährt und dort rechtsrheinisch an- und wieder abreist ein Schwarzfahrer? Das betrifft ja immerhin so unbedeutende Verbindungen wie Frankfurt <-> Düsseldorf und kann ich mir nicht so recht vorstellen... ;)
Es geht hier um das bewusste doppelte Durchfahren
GUM, Montag, 07.11.2011, 15:30 (vor 5264 Tagen) @ Fabian318
des Sektors München Hbf-München Ost. Nur das war angesprochen.
Nicht der Normalfall im echten Fernverkehr: Dass von außerhalb des Verkehrsverbundes mit dem Fernverkehr hineinfahren und Weiterfahrt an gleichgestellte Bahnhöfe.
Er nu wieder... ;-))))
Blaschke, Sonntag, 06.11.2011, 02:16 (vor 5265 Tagen) @ Tommyboy
Moin!
Ohne es verallgemeinern zu wollen: mit der NWB hatte ich auch schonmal auf der Strecke Oldenburg-Osnabrück Probleme. Ich war da mit ner Fahrkarte unterwegs, die eigentlich nur in DB-Zügen gültig ist.
***kicher***: Die Fahrkarte, die Du hattest, hatte allerdings mit den Tarifen für Normalreisende wenig zu tun ;-). Und günstig war die.... Gelle? ;-)))
Die Begründung fand ich nur stark: "Wir haben ja die Schienen nur von der DB gemietet und müssen den Verkehr eigenwirtschaftlich aufbringen, die DB schenkt uns ja auch nichts."
Ja, das hat was!
Hättest Du ihn fragen müssen, ob Du nicht was spenden dürfest! Bevor der arme Laden pleite geht. Ich hätte ja zum Dank gleich eine Fahrkarte nach Wladiwostok gekauft...
Schöne Grüße aus der Friedensstadt Osnabrück von
jörg
Er nu wieder... ;-))))
Tommyboy, OWL, Sonntag, 06.11.2011, 02:43 (vor 5265 Tagen) @ Blaschke
Ja, die war so günstig, dass die ausgebende Stelle mir mein Entgelt nicht zahlen wollte, solange sie die FK nicht wiederbekommen haben, aber das nur am Rande. Der springende Punkt ist, dass es bei anderen Privatbahnen unter Vorlage dieser FK nie zu Problemen kam (nur zu ner Erhöhung der Spesen^^), nur bei der NWB hat man sich angestellt.
--
Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)
IC-Tickets in Nordwestbahn nicht gültig?
tose25, Samstag, 05.11.2011, 21:22 (vor 5265 Tagen) @ ICE35
Die NordWestBahn fährt ja schließlich in einem Verkehrsverbund, in dem auch die DB mit ihren Nahverkehrszügen fährt. In NRW habe ich bevor ich mein StudentenNRWTicket bekam, es immer so gemacht, dass ich ein IC Ticket gekauft habe. In dem hier beschriebenen Streckenabschnitt würde ich es auch wieder so machen.
Da sowohl auf der Seite der NordWestBahn nichts darüber steht als auch auf der Seite des Verkehrsverbundes, würde ich mal der NordWestBahn schreiben. Kling meiner Meinung nach eher wie ein Zugbegleiter mit einigen Wissenslücken.
IC-Tickets in Nordwestbahn nicht gültig?
liebe70, Samstag, 05.11.2011, 21:36 (vor 5265 Tagen) @ tose25
Die NordWestBahn fährt ja schließlich in einem Verkehrsverbund, in dem auch die DB mit ihren Nahverkehrszügen fährt. In NRW habe ich bevor ich mein StudentenNRWTicket bekam, es immer so gemacht, dass ich ein IC Ticket gekauft habe. In dem hier beschriebenen Streckenabschnitt würde ich es auch wieder so machen.
Wunderbar, das erhöhte Beförderungsentgelt ist Dir sicher. Leicht verdientes Geld für den Verkehrsverbund. :-)
Da sowohl auf der Seite der NordWestBahn nichts darüber steht als auch auf der Seite des Verkehrsverbundes, würde ich mal der NordWestBahn schreiben.
Nur weil ihr die Passage nicht findet, heißt es nicht, daß es sie nicht gibt. Schon die Suche mit dem Stichwort "VBN-Tarif" ergab dieses Ergebnis: http://www.google.de/search?q=vbn-tarif&ie=utf-8&oe=utf-8&aq=t&rls=org....
Siehe da, gleich der erste Punkt ist ein Volltreffer.
Auf dieser Webseite findet man den Satz "Unsere Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen finden Sie ebenfalls unter Downloads.". Das Wort Downloads ist ein Link und man landet beim Klicken auf der Downloadseite. Dort findet man unter Tarifbestimmungen diesen Link: http://www.vbn.de/pdf-dokumente/Tarifbestimmungen_2011.pdf
Kling meiner Meinung nach eher wie ein Zugbegleiter mit einigen Wissenslücken.
Bei mir klingt das eher wie ein Reisender mit großen Wissenslücken, der sich mit den AGB seiner Ware (in diesem Fall der Fahrkarte) nicht beschäftigt hat.
IC-Tickets in Nordwestbahn nicht gültig?
Tommyboy, OWL, Samstag, 05.11.2011, 21:53 (vor 5265 Tagen) @ liebe70
Auf dieser Webseite findet man den Satz "Unsere Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen finden Sie ebenfalls unter Downloads.". Das Wort Downloads ist ein Link und man landet beim Klicken auf der Downloadseite. Dort findet man unter Tarifbestimmungen diesen Link: http://www.vbn.de/pdf-dokumente/Tarifbestimmungen_2011.pdf
Dort steht aber z.B. auf Seite 5, Abschnitt II, 1.8:
"Spezielle Angebote oder Aktionspreise der DB AG sowie Ermäßigungen auf BahnCard gelten nicht im Verbundraum. Davon ausgenommen sind die Züge des Fernverkehrs (IC und ICE). Ausnahmen bilden das Schönes-Wochenende-Ticket, Niedersachsen-Ticket und Niedersachsen-Ticket Single."
Also gilt doch ein IC Ticket, oder nicht?
--
Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)
Ja, im IC ist ein IC-Ticket gültig
Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Samstag, 05.11.2011, 21:58 (vor 5265 Tagen) @ Tommyboy
- kein Text -
IC-Tickets in Nordwestbahn nicht gültig!
liebe70, Samstag, 05.11.2011, 21:27 (vor 5265 Tagen) @ ICE35
ich bin heute mit Begleitung in der Nordwestbahn von Bremen nach Oldenburg gefahren. Meine Freundin hatte sich wie schon häufiger eine IC-Fahrkarte mit BahnCard Rabatt gekauft, da dies auf der Strecke günstiger ist als eine Verbundfahrkarte.
Damit hat sie ganz klar gegen die Bestimmungen des Verkehrsverbundes Bremen-Niedersachsen (VBN) verstoßen.
Der Zugbegleiter wies uns dann darauf hin, dass es seit kurzem nicht mehr gestattet ist, mit einer IC-Fahrkarte Nordwestbahn zu fahren.
Seit kurzem ist gut. Das galt schon ein paar etliche Jahre, wurde bislang aber geduldet.
Das ist mir jedoch völlig neu. Ich kann auf der Homepage der NWB und deren Allgemeinen Beförderungsbedingungen dazu aber auch nichts finden.
Ist auch die vollkommen falsche Webseite. In Verkehrsverbünden und den tariflich gleichgestellten Verkehrsgemeinschaften gelten zuerst die jeweiligen Verbundbestimmungen und nachrangig die Haustarife des einzelnen Verkehsrunternehmens. Das war schon immer so seitdem es Verkehrsverbünde gibt.
Weiß jemand von euch dazu genaueres?
Ja, ich. :-) Siehe weiter unten.
Ist das ne Besonderheit der Nordwestbahn?
Nein.
Guckst Du hier (pdf-Datei): http://www.vbn.de/pdf-dokumente/Tarifbestimmungen_2011.pdf
Auf Seite 4 von 59 der genannten pdf-Datei steht: "Tickets des Fernverkehrs gelten in den Nahverkehrszügen ausschließlich für Fahrten aus dem Verbundraum hinaus bzw. hinein."
IC-Tickets in Nordwestbahn nicht gültig?
markw, Samstag, 05.11.2011, 21:51 (vor 5265 Tagen) @ ICE35
Da hat der Zugbegleiter recht gehabt. Ich kann keine Tarifbedingungen zitieren, aber auf der Strecke Verden-Bremen gilt das auch in den Nahverkehrszügen der DB. Dort darf man nur mit einer IC-Fahrkarte fahren, wenn diese über den VBN hinaus fährt. Als der VBN nur bis Verden fuhr, mußte man z.B. eine Fahrkarte mit BC-Rabatt ab Eystrup kaufen, um diese in den Nahverkehrszügen nutzen zu können. Das wird auch der Strecke nach OL nicht anders sein.
IC-Tickets in Nordwestbahn nicht gültig?
tose25, Samstag, 05.11.2011, 21:56 (vor 5265 Tagen) @ ICE35
Aber man könnte doch bei einer Fahrt innerhalb des Verkehrsverbundes eine Teilstrecke mit dem IC und einen anderen Teil mit der NWB fahren.
Zum Beispiel die Verbindung Bremen Hbf-Bad Zwischenahn. Das ist doch VBN oder? Bei bahn.de lässt sich mit einem Zwischenstop in Oldenburg mit geeigneter Minutenzahl ein Preis von 6,25 Euro von Bremen nach Bad Zwischenahn anzeigen, was doch dann eine IC Fahrkarte sein müsste.
Bremen Hbf Mo, 07.11.11 ab 09:15 1 Süd NWB83310
Oldenburg(Oldb) Mo, 07.11.11 an 09:53 8
Oldenburg(Oldb) Mo, 07.11.11 ab 10:32 3 IC 2434
Bad Zwischenahn Mo, 07.11.11 an 10:42 1
Und wenn bahn.de eine solche Fahrkarte verkauft, dann gilt diese doch auch in der NWB. Ist dann nicht folglich die Tarifbestimmung, dass IC Fahrkarten nicht gelten, unwirksam?
IC-Tickets in Nordwestbahn nicht gültig?
tose25, Samstag, 05.11.2011, 21:58 (vor 5265 Tagen) @ tose25
Da es hier um Bremen-Oldenburg ging, würde sich das gleiche mit einem Zwischenstop in Delmenhorst regeln lassen. Wieder zeigt bahn.de eine IC Fahrkarte mit BC 50 Rabatt an für 5,25 Euro.
IC-Tickets in Nordwestbahn nicht gültig?
liebe70, Samstag, 05.11.2011, 22:57 (vor 5265 Tagen) @ tose25
Da es hier um Bremen-Oldenburg ging, würde sich das gleiche mit einem Zwischenstop in Delmenhorst regeln lassen. Wieder zeigt bahn.de eine IC Fahrkarte mit BC 50 Rabatt an für 5,25 Euro.
Die Fahrt wird aber für den kompletten Weg von Oldenburg nach Bremen in der Produktklasse B tarifiert. Die Produktklasse B ist DB-Fernverkehrstarif. Darum ist es auch bei Deiner Beschreibung des Reiseweges immer noch eine IC- und damit Fernverkehrsfahrkarte - und somit auch auf der Teilstrecke Delmenhorst - Bremen ungültig.
Ich sehe schon, Du willst dem VBN unbedingt zum EBE verhelfen. geht einfacher, mach eine Spende, dann kannnst Du es ggf. auch von der Steuer absetzen. ;-)
IC-Tickets in Nordwestbahn nicht gültig?
Lars(DK), Sonntag, 06.11.2011, 00:02 (vor 5265 Tagen) @ liebe70
Hej Liebe70
Ich kenne diese Ecke sehr gut - und Du hast völlig recht:
Im reinen VBN-Verkehr sind nur VBN-Fahrkarten gültig. Das war immer so, und sollte natürlich verhindern, dass man den Tarif preiswerter umgehen konnte (ganz im Anfang waren die DB-Busse noch nicht eingegliedert - hier galt noch Ermässigung mit Pässen, die im VBN nicht galten, was zB auf HB-DEL billiger war).
Bei der Einführung des VBN brachte die Sperrung der IC für den VBN-Tarif grossen Unmut bei den grossen Pendlerströmen Richtung HB.
Für die Nutzung der FV-Züge, also IC, kann man natürlich auch FV-Fahrkarten nutzen,z.B. zwischen HB und DEL oder HB und OL.
Im Grunde genommen finde ich es ganz einfach: bin ich im Verbund unterwegs, muss ich Verbund lösen. Will ich mit einem Zug fahren, der nicht im Verbund enthalten ist (IC), muss ich FV lösen - oder bei Monatskarten u.ä. die Angebote mit Zuschlag nutzen. Fahre ich über den Verbund hinaus, gilt meine FV-Karte auch im Verbund-NV (zB HB-OS über Hesepe).
Der NWB-Schaffner hatte daher ebenso recht ;-)
Bg
Lars
IC Monatskarte
br752, Sonntag, 06.11.2011, 00:28 (vor 5265 Tagen) @ Lars(DK)
Was macht man mit einer IC Monatskarte innerhalb des Verbundes?
IC Monatskarte
liebe70, Sonntag, 06.11.2011, 00:51 (vor 5265 Tagen) @ br752
Was macht man mit einer IC Monatskarte innerhalb des Verbundes?
Kommt drauf an, ob die IC-Monatskarte eine Verbund-Zeitkarte i.V.m. einem entsprechenden Aufpreis ist oder eine reine IC-Zeitkarte der DB.
Es werden innerhalb von Verkehrsverbünden keine IC-Zeitkarten der DB ausgegeben, sondern höchstens Zeitkartenaufpreise zu den Verbundzeitkarten. Beides zusammen, die Verbundzeitkarte sowie der dazugehörige Aufpreis, berechtigen zur Nutzung des IC.
IC Monatskarte
Lars(DK), Sonntag, 06.11.2011, 00:56 (vor 5265 Tagen) @ liebe70
Hej L70
Das meinte ich mit "Monatskarten o.ä. mit Zuschlag", also VBN-Angebote mit IC-Berechtigung (und den ganzen Bestimmungen wg der Zonengleichheit, Aussetzung der Mitnahmeregelung usw - sicherlich steht das alles eher nicht so zufällig im Tarif ;-))
Bg
L
Bahn Card 100?
JumpUp, Sonntag, 06.11.2011, 00:29 (vor 5265 Tagen) @ Lars(DK)
Darf ich denn (streng genommen) mit einer BC 100 auf dieser Strecke fahren, wenn meine Fahrt an diesem Tag ausschließllich in der o.g. NWB stattfindet?
Die BC 100 ist ja eine reine Eisenbahnfahrkarte, wenn man von dem City Ticket mal absieht. Als Verbundfahrkarte, wie das hier gefordert wurde, ist sie nicht gültig!
Bahn Card 100?
liebe70, Sonntag, 06.11.2011, 00:59 (vor 5265 Tagen) @ JumpUp
Darf ich denn (streng genommen) mit einer BC 100 auf dieser Strecke fahren, wenn meine Fahrt an diesem Tag ausschließllich in der o.g. NWB stattfindet?
Wenn Du beispielsweise von Osnabrück nach Bremen direkt mit der NWB fährst, dann kannst Du die BC 100 nutzen.
Wenn Du von Oldenburg nach Bremen mit der NWB fahren willst, ist sie nicht gültig. Der NWB-Zub dürfte aber im Falle des Falles steif und fest behaupten, daß er gesehen hat, wie Du von der NWB aus Richtung Osnabrück in seinen Zug umgestiegen bist. ;-)
Die BC 100 ist ja eine reine Eisenbahnfahrkarte, wenn man von dem City Ticket mal absieht. Als Verbundfahrkarte, wie das hier gefordert wurde, ist sie nicht gültig!
Wer fordert denn das?
IC-Tickets in Nordwestbahn nicht gültig?
liebe70, Sonntag, 06.11.2011, 00:30 (vor 5265 Tagen) @ Lars(DK)
Ich kenne diese Ecke sehr gut
Nicht nur Du. :-)
...- und Du hast völlig recht:
Im reinen VBN-Verkehr sind nur VBN-Fahrkarten gültig. Das war immer so, und sollte natürlich verhindern, dass man den Tarif preiswerter umgehen konnte (ganz im Anfang waren die DB-Busse noch nicht eingegliedert - hier galt noch Ermässigung mit Pässen, die im VBN nicht galten, was zB auf HB-DEL billiger war).
Bei der Einführung des VBN brachte die Sperrung der IC für den VBN-Tarif grossen Unmut bei den grossen Pendlerströmen Richtung HB.
Das ist mir bekannt. Als ich damals Ende der 1990er Jahre regelmäßig in der Region unterwegs war, lag die Verbundgrenze noch irgendwo zwischen Bremen und Hude. Oldenburg war damals noch nicht im VBN integriert.
Für die Nutzung der FV-Züge, also IC, kann man natürlich auch FV-Fahrkarten nutzen,z.B. zwischen HB und DEL oder HB und OL.
Wieso auch? Vorrangig Fernverkehrsfahrkarten und zusätzlich VBN-Zeitkarten, aber nur in Verbindung mit einem Fernverkehrsaufpreis welcher aber nicht im Zug verkauft wird.
Im Grunde genommen finde ich es ganz einfach: bin ich im Verbund unterwegs, muss ich Verbund lösen. Will ich mit einem Zug fahren, der nicht im Verbund enthalten ist (IC), muss ich FV lösen - oder bei Monatskarten u.ä. die Angebote mit Zuschlag nutzen. Fahre ich über den Verbund hinaus, gilt meine FV-Karte auch im Verbund-NV (zB HB-OS über Hesepe).
Eben. Nur ist das einigen offenbar nicht ganz klar.
Der NWB-Schaffner hatte daher ebenso recht ;-)
Ich bin von Anfang an davon ausgegangen, daß der Kollege der NWB im Recht ist. :-)
IC-Tickets in Nordwestbahn nicht gültig?
Lars(DK), Sonntag, 06.11.2011, 00:44 (vor 5265 Tagen) @ liebe70
Hej L70
Wenn ich mich richtig entsinne, waren Bookholzberg und Ganderkesee noch Teil des Tarifs (wg der Verbindungen mit DEL), Hude und Wildeshausen aber nicht. Hude hatte allerdings Sonderstellung wg des Berufsverkehrs mit HB.
L
IC-Tickets in Nordwestbahn nicht gültig?
Holger2, Sonntag, 06.11.2011, 01:47 (vor 5265 Tagen) @ ICE35
Hallo,
schwierige Frage, da Du ja durch den Kauf der DB - Fahrkarte den Tarif des Verbundes gar nicht anerkannt hast. Wäre jetzt die Frage, ob der Verbund in seinen Fahrzeugen Fahrkarten des Deutschen Eisenbahn - Tarifes anerkennt, was offensichtlich nicht der Fall ist.
Natürlich könnte man es jetzt drauf ankommen lassen und prozessieren. Aber wenn ich einer mir bekannten Juristin diesen Fall schildern würde, würde sie wahrscheinlich wieder darüber lästern, wie Hobbyjuristen irgendwelche belanglosen Fälle in die Welt setzen müssen.
Eigentlich, da Dir kein Schaden entstanden ist und Du im Sinne des Verbundtarifs aufgeklärt worden bist, würde ich Dir empfehlen, demnächst tatsächlich mit IC zu reisen. Dumm nur, dass demnächst auch Verbundkarten im neuen Dosto - IC anerkannt werden.
Zeigt sich mal wieder, wie billig die Bahn im Vergleich zu irgendwelchen Verbünden ist. Dabei wird die Bahn für ihre hohen Tarife immer kritisiert, während sich bei den Verbundtarifen meist keiner beklagt. Ich kann mir derzeit zum Glück immer noch Fahrkarten München - Paindorf kaufen.
Holger
DB-Tarif ungültig bei PK C innerhalb eines Verbundes
Fabian318, Münster i. W., Sonntag, 06.11.2011, 03:27 (vor 5265 Tagen) @ Holger2
bearbeitet von Fabian318, Sonntag, 06.11.2011, 03:28
schwierige Frage, da Du ja durch den Kauf der DB - Fahrkarte den Tarif des Verbundes gar nicht anerkannt hast.
Aber sogar im DB-Tarif steht, dass er nicht gültig ist bei Fahrten mit der Produktklasse C ausschließlich innerhalb eines Verbundes. Demnach sind auch Fahrkarten der Produktklasse B oder A nicht gültig, wenn man mit diesen nur PK C-Züge innerhalb eines Verbundes nutzen will, schlicht weil der Tarif dort nicht gilt.
"1.4 Ausnahmen
Diese Bedingungen gelten nicht für Fahrten in Zügen der Produktklasse C, die ausschließlich
auf Strecken eines einzelnen Verkehrsverbundes, einer Tarifgemeinschaft oder eines S-Bahn-
Tarifbereichs stattfinden; für diese ist der für solche Strecken jeweils geltende Tarif maßgebend. (...)"
Ich denke, in obige Bestimmungen muss man ein "ausschließlich" nach "nicht für Fahrten" hineininterpretieren, da die DB ansonsten ungültige Fahrkarten für Reisen, die innerhalb eines einzelnen Verbundes liegen und bei denen sowohl PK A/B als auch PK C genutzt wird, verkaufen würde.
Das sind dann wohl so Fälle wo die Abwärtskompatibilität einer Fahrkarte der PK A oder B zu C bei strenger Auslegung nicht funktioniert.
DB-Tarif ungültig bei PK C innerhalb eines Verbundes
Holger2, Sonntag, 06.11.2011, 11:03 (vor 5265 Tagen) @ Fabian318
Hallo,
tja das machts dann wohl eindeutig. Leider verloren, würd ich mal so sagen....
Holger
? Verbundkarten im Dosto-IC
sflori, Sonntag, 06.11.2011, 18:37 (vor 5264 Tagen) @ Holger2
Dumm nur, dass demnächst auch Verbundkarten im neuen Dosto - IC anerkannt werden.
Oh. Das kannte ich noch nicht. Hast Du Hintergrundinfos dazu?
Zum aktuellen Thema:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass je eine FN vor Gericht Bestand hätte, wenn die Bahnen widersprüchliche Auskünfte geben, die Fahrplanauskunft die Kombination NV-IC innerhalb eines Verbundes als gültig anzeigt und man sich seitenweise AGBs durchlesen muss, um die Spitzfindigkeiten und Aussschlussregelungen eines Tarifs erlernen zu können. Alleine mit letzterem ist die Sache eigentlich schon gelaufen... ;)
Bye. Flo.
IC-Tickets in Nordwestbahn nicht gültig?
tose25, Sonntag, 06.11.2011, 16:10 (vor 5265 Tagen) @ ICE35
erstaunlicherweise bekomme ich auf folgende Nachricht:
------
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu der Bahnstrecke Bremen-Oldenburg habe ich eine Tariffrage.
Ich besitze eine Bahncard 50 und möchte einen InterCity von Bremen nach Oldenburg nehmen. Dafür habe ich eine IC Normalpreisfahrkarte mit BahnCard 50 Rabatt. Nun ist meinerseits etwas dazwischengekommen und die IC Verbindung passt doch nicht so gut in meinen Zeitplan. Ist es möglich mit dieser IC Fahkarte
a) einen RE oder eine RB der DB zu benutzen
b) die NWB zu benutzen?
------
folgende Antwort:
--------
Sehr geehrter Herr [...],
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Sie können mit Ihrer Normalpreisfahrkarte, die die Nutzung eines Intercitys einschließt, auch Nahverkehrszüge nutzen. Voraussetzung ist aber, dass die Streckenführung identisch ist.
Wir wünschen Ihnen schon jetzt eine angenehme Reise.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
[...]
Leiterin Kundendialog
--------
hätte das sogar schriftlich in meinem Mailpostfach gespeichert zjm ausdrucken und vorzeigen.
IC-Tickets in Nordwestbahn nicht gültig?
tose25, Sonntag, 06.11.2011, 16:12 (vor 5265 Tagen) @ tose25
unter meinem Punkt b) stand sogar in der Nachricht an die Bahn noch das hier:
----
[...]
Immerhin ist es ja auch möglich, auf bahn.de den IC Fahrpreis angezeigt zu bekommen, wenn man mit dem IC erst von Bremen nach Delmenhorst fährt und dann weiter mit der NWB. Allerdings verbieten die Bestimmungen des Verbunds die Nutzung der IC Fahrkarte. Daher möchte ich diesen Sachverhalt geklärt haben."
Was sagt die Nordwestbahn?
Sören Heise, Region Hannover, Sonntag, 06.11.2011, 16:30 (vor 5265 Tagen) @ tose25
Moin!
Zur Verdeutlichung: Mail und Antwort waren an die Deutsche Bahn gerichtet, sehe ich das richtig?
Da wäre außerdem eine gleichlautende Frage an die Nordwestbahn und deren Antwort von Interesse. Vielleicht auch noch die vom VBN - mal sehen, wer die Mehrheit hat. ;-)
Viele Grüße, Sören
Da steigt keiner mehr durch...
Blaschke, Sonntag, 06.11.2011, 17:12 (vor 5264 Tagen) @ tose25
bearbeitet von Blaschke, Sonntag, 06.11.2011, 17:14
Mahlzeit!
Die Antwort auf Deine Mail ist mal wieder der Lacher schlechthin. Und zeigt, dass die Tarife nicht mal die verstehen, die sie erfinden. Kein Wunder, sie selbst fahren vermutlich auch selten mit.
Ist schon ein paar Jahre her, da hatte ich mal ein ähnliches Erlebnis - da ging es um die Frage, ob ein Schöner-Tag-Ticket NRW bis Rudersdorf oder Dillenburg gültig ist. Im Ergebnis stand es 3:1 für Rudersdorf.
http://www.drehscheibe-foren.de/foren/read.php?3,1725578,1725578#msg-1725578
Alles also eine Frage der Interpretation. Und an welchen Zugbegleiter man grad gerät. Es gibt ja immer noch ein paar Versprengte, die meinen, mit 100%iger Genauigkeit die Welt und die Bahn retten zu können. Mit allen anderen kann man sich einig werden... (so wie bei Dir geschehen).
Schöne Grüße aus der Friedensstadt Osnabrück von
jörg
Klassischer Fall einer Falschaussage...
Matze86, München, Sonntag, 06.11.2011, 19:31 (vor 5264 Tagen) @ tose25
bearbeitet von Matze86, Sonntag, 06.11.2011, 19:31
Nicht lange nachgedacht, einfach getippt...
anderes Beispiel Metronom
Redesign, Sonntag, 06.11.2011, 19:46 (vor 5264 Tagen) @ Matze86
bearbeitet von Redesign, Sonntag, 06.11.2011, 19:49
Im Metronom wollte der Kontrolleur mein Bahn-Bonus-Gratisticket nicht anerkennen, weil Gratistickets der Bahn würden in diesen Zügen nicht gelten.
Letztlich hat er es doch so gelassen, weil das Reiseziel nur mit dem ME erreicht werden kann.
Unterschied: Personal vor Ort oder im Büro
Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Sonntag, 06.11.2011, 19:53 (vor 5264 Tagen) @ Redesign
Hallo,
Wobei ich da schon unterscheiden würde, ob da Zugpersonal vor Ort eine schnelle Entscheidung fällen muss, oder ob da jemand in Ruhe nachschlagen kann bzw. an Fachabteilungen weiterleiten kann.
--
Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
***
Der bahn.kommfort-Briefkasten. Auch vor Ihrer Haustür!
![[image]](http://www.abload.de/img/db_tonne_kleinluwx.jpg)
Unterschied: Personal vor Ort oder im Büro
Redesign, Sonntag, 06.11.2011, 21:31 (vor 5264 Tagen) @ Holger_HAM
Hallo,
Wobei ich da schon unterscheiden würde, ob da Zugpersonal vor Ort eine schnelle Entscheidung fällen muss, oder ob da jemand in Ruhe nachschlagen kann bzw. an Fachabteilungen weiterleiten kann.
Das auf jeden Fall.
Denke jedoch, dass es öfters Bahnbonuspunkte-Gratistickets gibt, ein Fernverkehrsticket mit NV davor oder danach.
Situation passte zu dem nicht anerkannten IC-Ticket bei der NWB im VNB, da ist das IC - Ticket nicht gültig, hier ist es gültig.
Letztlich ist es bei allen Gesellschaften, ob Bahn, Metronom, NWB, ... quasi gleich, man hat ein Nicht-Normalpreis oder -Sparpreis- Ticket, und dann weiss keiner, wo es wann gilt. Das kann auch am unternehmensinternen Informationsfluss etc liegen, ich bemerke es in letzter Zeit häufiger.
Wenn dann ein Fahrgast mal unwirsch reagiert, eskaliert das ganze recht schnell, und das könnte man mit mehr Information vermutlich vermeiden.
Sollte jetzt auch keine Kritik am Zugbegleiter sein, war freundliche Stimmung und ansonsten konnte ich mein Ziel auch so erreichen wie geplant.
Schreibt wer...?
JanKrohn, Vaals (NL), Montag, 07.11.2011, 10:09 (vor 5264 Tagen) @ tose25
Wenn der Schrieb vom Verbund stammen sollte, ist wohl alles geklärt. Wenn es von der DB kommt, frage ich mich doch, in wie weit die DB die Entscheidungsgewalt über die Tarifbestimmungen "aller" NE Nahverkehrszüge besitzt, um pauschal die Nutzung von IC-Fahrscheinen freizugeben.
Ich hätte zum Beispiel extremste Zweifel, dass ein IC-Ticket von Düsseldorf nach Neuss auch in der S28 gilt.
Schreibt wer...?
Fabian318, Münster i. W., Montag, 07.11.2011, 10:21 (vor 5264 Tagen) @ JanKrohn
bearbeitet von Fabian318, Montag, 07.11.2011, 10:22
Wenn der Schrieb vom Verbund stammen sollte, ist wohl alles geklärt. Wenn es von der DB kommt, frage ich mich doch, in wie weit die DB die Entscheidungsgewalt über die Tarifbestimmungen "aller" NE Nahverkehrszüge besitzt, um pauschal die Nutzung von IC-Fahrscheinen freizugeben.
Mir wäre kein Fall von zu IC parallelfahrenden NE bekannt, wo nicht der DB-Tarif zur Anwendung kommt. Und wie bereits hier gesagt: Vertragsbestandteil ist tariflich nur der DB-Tarif bei Kauf eines Fahrscheines nach diesem. Irgendein anderer Tarif kann kaum zur Anwendung kommen, da er im Zweifel nicht bekannt gemacht worden ist und nicht zu der gekauften Fahrkarte "passt". - Die Ungültigkeit eines Fahrscheines kann also nur durch die Nichtanwendbarkeit des DB-Tarifs kommen, nicht durch irgendwelche Klauseln eines Verbundtarifes, der überhaupt nicht Vertragsbestandteil geworden ist. Bei einem Einkauf bei Rewe können ja auch keinesfalls die AGB von Edeka Vertragsbestandteil werden.
Also ist es egal, wo eine NE-Bahn verkehrt, die Frage, ob ein Fahrschein nach DB-Tarif innerhalb eines einzelnen Verbundes nach PK B oder C auch in der NE-Bahn gilt, ist allgemeingültig beantwortbar.
Missverständnismauern wanken... durchgehend wird weniger!
fjk, Dienstag, 08.11.2011, 10:28 (vor 5263 Tagen) @ Fabian318
Moin,
das ist ja ein schockierender Thread. Den lassen wir mal gut abhängen und fassen an dieser Stelle erstmal mit Fabians Worten zusammen:
Also ist es egal, wo eine NE-Bahn verkehrt, die Frage, ob ein Fahrschein nach DB-Tarif innerhalb eines einzelnen Verbundes nach PK B oder C auch in der NE-Bahn gilt, ist allgemeingültig beantwortbar.
Nämlich in der Tat mit dem schon angeführten Punkt 1.4 aus den BB Bahn (die für die IC-Fahrkarte zweifellos Vertragsbestandteil sind): "Diese Bedingungen gelten nicht für Fahrten in Zügen der Produktklasse C, die ausschließlich auf Strecken eines einzelnen Verkehrsverbundes, einer Tarifgemeinschaft oder eines S-Bahn-
Tarifbereichs stattfinden; für diese ist der für solche Strecken jeweils geltende Tarif maßgebend." Selbst wenn sich die Produktkategorie C nur auf DB-Züge bezieht: in anderen Zügen (die entweder nach Verbund- oder nach "ausgeliehenem" DB-tarif verkehren) wird die Karte dann ja erst recht nicht gelten.
Und das ist einigermaßen schockierend, widerspricht es doch jahrzehntelang tradierten Verhaltensweisen. Und macht mit wachsender Verbundgröße für viele Verbindungen die gesetzgeberisch vorgeschriebene durchgehende Abfertigung unmöglich: von Langwedel nach Oldenburg oder von Kettwig nach Dortmund möcht ich nun mal in Bremen oder Essen gerne in den IC umsteigen - brauche also eine IC-Fahrkarte und kann die auch für die entsprechenden Verbindungen kaufen (vgl. hier etwas kontruiertes Beispiel mit Umstieg in Delmenhorst auf der Strecke Bremen-Oldenburg). Laut der zitierten Klausel gilt die in der S-Bahn oder der RB nur bei verbundein- oder ausbrechendem Verkehr - also für die angeführten Verbindungen eben nicht. Zumindest Langwedel-Bremen oder Kettwig-Essen muss ich also verbundmäßig dazukaufen?! Na, gute Nacht.
Ein paar Missverständnisse kleinerer Art gilt es dennoch aufzuklären:
"Einbrechende Fahrten" der Kategorie C, wie früher von Eystrup nach Bremen oder von Rolandseck nach Köln sind mit dem pendlerfreundlichen, aber regelmäßig-gelegenheitsreisendenunfreundlichen Wachstum der Verkehrsverbünde, der Wucherung von "Übergangstarifen" und der allgemeinen Tarifverwirritis "aus der Mode gekommen", weil nicht mehr lohnend*.
Dazu kommt, dass es (im VBN) "früher" keine Strecke gab, die man verbundintern mit dem IC zurücklegen konnte - oder hielt der WeserCity in Delmenhorst? Die heutigen IC waren damals D oder IR, für sie gab es einerseits einen Verbundaufschlag (meine ich), andererseits aber den nicht ermäßigbaren D-Zug-Zuschlag als Sockelbetrag bei Fahrten unter 50km nach DB-Tarif, die eine solche Konstruktion wie die zu 50% rabattierte "PK-B"-Fahrkarte nicht billiger als den Verbundtarif werden ließ. Dass eine Bahnfahrkarte damals in der Bahn selbstverständlich galt, ist eine andere Frage.
Und dass ich mehr (nämlich den Verbundtarif) bezahlen soll, wenn ich nur eine Bahnfahrt haben will und dafür für mich Vergünstigungsmöglichkeiten (BC50) erkauft(!) habe, ist schwer und nur mit dem Solidargemeinschaftshammer vermittelbar: das heißt ja nicht, dass ich den Verbund nicht gerne nutze, wenn ich anschließend noch die Straßenbahn nehmen will. Aber über den Fahrscheinkauf hinaus eine Solidargemeinschaft der ÖP(N)V-Nutzer mit völlig unterschiedlichen Ansprüchen in einem Verbundraum zu postulieren - ich weiß nicht. Entsprechend umgekehrt gab es ja auch lange "stadtbremer" BSAG-Preisstufen im VBN (ob das noch so ist?!?).
Dann doch bitte die ganz große Lösung - und zufällig hat mich die einstellige Morgentemperatur auch noch in einen piratenorangen Pullover getrieben.
sucht sich jetzt ne Rechtsschutzversicherung, um die FPN, die er bei der nächsten S-Bahn-Fahrt mit IC-Fahrkarte erbittet, bis zum jüngsten Gericht anzufechten, und gleichzeitig eine Therapie gegen Tarifverwirritis zu erfinden
fjk
*) wie schon angedeutet hat auch eine größere Zahl an Reisenden durchaus etwas von Verkehrverbünden - nur Leute, für die sich die BC50 lohnt, eben mal wieder nicht. In Tarifbestimmungen gegossen kann man das beim SH-Tarif nachlesen. Leider wird - aus Bahnsicht nachvollziehbarerweise - diese Klientel auch von der Bahn sonderangebotsvernachlässigt. Aber das ist ja nichts Neues.
Amen...
Kai_ME, Null-zwo-elf, Dienstag, 08.11.2011, 21:22 (vor 5262 Tagen) @ fjk
Gut, dass die 50er weg ist...
Viele Grüsse
Kai
*für ganz harte Fälle auch mit einem VRR-Ticket2000 bewaffnet*
--
I am older now, but still running against the wind...
Amen... aber nicht das letzte Wort
fjk, Mittwoch, 09.11.2011, 09:05 (vor 5262 Tagen) @ Kai_ME
Gut, dass die 50er weg ist...
Viele Grüsse
Kai
*für ganz harte Fälle auch mit einem VRR-Ticket2000 bewaffnet*
Danke;-)
Ist sie ja "leider" nur momentan. Das Hannoverangebot mußte schließlich genutzt werden. Aber - wie schön passt denn das - die "silberne" 25er ist gestern angekommen. Obwohl man da kaum noch von Silber reden kann.
Zur Sicherheit hab ich die Damen aber gestern mal mit dem Semesterticket in den Zoo geschickt. Das ist zwar sicher auch nicht das allerletzte Wort, aber man kann gewissensberuhigt das Büro hüten.
ist über die Baumerkenntnisse dennoch längst nicht hinweg
fjk
IC-Tickets in Nordwestbahn nicht gültig?
JanKrohn, Vaals (NL), Montag, 07.11.2011, 10:23 (vor 5264 Tagen) @ ICE35
Auf der DB-Webseite kannst Du jedenfalls Tickets erwerben, die laut Reiseplan von Bremen bis Delmenhorst im IC gültig sind, und von Delmenhorst bis Oldenburg in der NWB - oder anders herum. Dass Du in dem jeweils andenen Teilstück keinen IC genutzt hast/nutzen wirst, soll Dir erst mal der Kontrolleur nachweisen...
IC-Tickets in Nordwestbahn nicht gültig?
Lars(DK), Montag, 07.11.2011, 12:27 (vor 5264 Tagen) @ JanKrohn
Hej Jan
Ich glaube aber, ein Kontrolleur würde sich wundern, warum Du den IC nicht gleich bis OL genutzt hast, anstelle in DEL umzusteigen ;-)
Bahn.de zeigt natürlich nur dann einen Preis für die Relation an, wenn die Fahrt einen Zug einschliesst, der nicht zum Verbund gehört.
Die Verbundsbestimmungen der VBN definieren es wie schon Liebe70 gesagt hat auf S.4 ganz eindeutig: FV-Tickets gelten in NV-Züge nur dann, wenn die Fahrt über den Verbund hinaus- oder hineinführt.
Mit anderen Worten: für die Züge, die im Verbund verkehren, gelten nur Verbundtickets (oder die als solche anerkannt werden, z.B. das SchöneStädteSingleSonntagsvormittagsinNiedersachenTicket oder so...).
Normale DB-Tickets gelten also nicht.
Ausnahme: ich bin im FV unterwegs, und kann daher die Verbundzüge im Vor- oder Nachlauf nutzen.
Für Züge, die dem Verbund nicht angehören (IC), gilt kein Verbundtarif, sondern der Tarif des Anbieters - hier der DB. Ausnahme: Verbundzeitausweise können durch Zuschlagszahlung für diese Züge Gültigkeit erlangen.
Ich habe zumindest in DEL den Eindruck, dass die meisten Zugnutzer dieses Prinzip verstehen, zumal der VBN riesigen Vorteil gebracht hat (toll: ich kann mit Delbus zum Bahnhof, die Bahn nach HB und dort mit der Strassenbahn zum Brill - alles auf einem Ticket ;-))
Bg
Lars