Ignorierte BC-Kündigungen (Fahrkarten und Angebote)

bahn4u, Donnerstag, 27.10.2011, 00:41 (vor 5476 Tagen)

Nun ist es mir zum zweitenmal passiert:
ich habe die BC ca. zwölf Wochen zum Ende der laufzeit gekündigt.
ich habe auch umgehend die bestätigung der Kündigung erhalten.
Und nun erhalte ich doch heute meine neue Bahncard 25 mit ein Jahr verlängerten Zeitraum dennoch!
das ist mir vor zwei, drei jahren schon mal passiert.

Wie kann sowas angehen?
Spekulierte die Bahn darauf, dass man die bestätigung des Kündigungsschreibens weggeworfen hat?
Spekuliert Sie darauf, dass man entweder den beigelgten Guterten Zeitraum liegtso dass behauptet werden kann, man habe die BC durch konkludentes Verhalten verlängert?

Gut, ich gebe zu, das ich ein wenig gereizt bin, weil ich jetzt den halben Abend nach dem Bestätigungsschreiben gesucht habe.

Was läuft da schief beim BahnCard-Service der Deutschen Bahn?

Ignorierte BC-Kündigungen

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 27.10.2011, 00:52 (vor 5476 Tagen) @ bahn4u

Wie kann sowas angehen?

Keine Ahnung, es wird wohl irgendein Fehler unterlaufen sein. Hast du schon mal beim Bahncard-Service angerufen oder an bahncard-service@bahn.de eine Mail geschrieben? Ich kann mir gut vorstellen, dass das Problem schnell gelöst wird.

Ansonsten wirst du ja wissen, wie man mit nicht bestellten Produkten und unzulässigen Abbuchungen umzugehen hat. ;-)

Ignorierte BC-Kündigungen

Dan_P, St. Ilgen/Sandhausen, Donnerstag, 27.10.2011, 09:06 (vor 5476 Tagen) @ Fabian318

Mir ist letztens ähnliches passiert. Ich habe meine BC50 gegen eine BC50F eingetauscht mit Hilfe dieses 100€-Gutscheins. Bei mir kann es aber gut sein, dass meine Kündigung sich mit dem Versendeauftrag überschnitten hat. Ein Anruf hat jedenfalls geholfen, sicher zu gehen, dass die Kündigung greift.

--
bye, Dan

[image]

Meine Fotos im Netz - http://www.dans-photos.net/

Ignorierte BC-Kündigungen

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 27.10.2011, 01:45 (vor 5476 Tagen) @ bahn4u
bearbeitet von Fabian318, Donnerstag, 27.10.2011, 01:49

Spekuliert Sie darauf, dass man entweder den beigelgten Guterten Zeitraum liegtso dass behauptet werden kann, man habe die BC durch konkludentes Verhalten verlängert?

Geht das überhaupt? Ein unbestelltes Produkt durch konkludentes Handeln, also hier nichts tun, doch bestellt zu haben? Schweigen ist zumindest laut Wikipedia in diesem Fall überhaupt keine Handlung, weder ja noch nein. Anders sieht es vermutlich aus, wenn die Bahncard tatsächlich benutzt wird.

Ich kenne es nur so, dass ich bei unbestellter Ware überhaupt nichts tun muss: Weder bezahlen, noch zurückschicken, noch den Sender auf seinen "Irrtum" aufmerksam machen. Noch mehr: Laut WDR 2 darf man die unbestellte Ware sogar benutzen, sie quasi wie ein Geschenk auffassen.

Ignorierte BC-Kündigungen

bahn4u, Donnerstag, 27.10.2011, 01:56 (vor 5476 Tagen) @ Fabian318

Wenn ich die zugesandte BC-Card nutze, dann ist es konkludentes Verhalten.
Man könnte auch ein konkludentes Verhalten anführen - auch wenn ich es für unlauter halte - wenn man den mitgeschickten Euro 10,- Gutschein (als "Willkommens-Verlängerungs-Bonus") einlöst.

Geschäftsleute, nicht jedoch Privatleute, sind auch angehalten die Bandcard unmittelbar zurück zu schicken, ansonsten kommt / könnte auch ein Vertrag zustande, denn das Schreiben der Bahn kann durchaus als Angebotsbestätigung gesehen werden - auch wenn kein Angebot des Kunden abgegeben worden ist...

Wie gesgt, es ist halt lästig sich damit beschäftigen zu müssen, obwohl man rechtzeitig gekündigt hat. Das regt mich ein wenig auf.
Gehe nun zu Bett und wünsche gute Nacht!

Einloggen, nachsehen und zurücksenden

GUM, Donnerstag, 27.10.2011, 10:00 (vor 5476 Tagen) @ bahn4u

Nun ist es mir zum zweitenmal passiert:
ich habe die BC ca. zwölf Wochen zum Ende der laufzeit gekündigt.
ich habe auch umgehend die bestätigung der Kündigung erhalten.
Und nun erhalte ich doch heute meine neue Bahncard 25 mit ein Jahr verlängerten Zeitraum dennoch!

Es kann sein, dass die BahnCard beim Dienstleister trotzdem schon in Auftrag gegeben und produziert worden ist.

Ich empfehle folgende Vorgehensweise in aller Ruhe:
1.) Logge Dich bei bahn.de in Deinen persönlichen Kundenbereich ein
2.) Dort gibt es einen Bereich der "Meine Bahn.Cards" heisst.
Dort findest Du dann Deine BahnCard 708141XXXXXXXXXX mit dem Hinweis:
"Karte abgelaufen / ersetzt oder Bestellung storniert"

In diesem Fall einfach per Einschreiben Rückschein zurückschicken, wenn Du magst auch an die Bahn Zentrale in Frankfurt.

Wie kann sowas angehen?
Spekulierte die Bahn darauf, dass man die bestätigung des Kündigungsschreibens weggeworfen hat?

Nein. Die Bahn steht unter einem enormen Kostendruck. Viele Prozesse wurden erheblich verbilligt und outgesourced. Wie schon einmal geschrieben nimmt man sich als marktbeherrschendes Unternehmen sogar einfach das Recht, §1 Personalausweisgesetz zu ignorieren und Inlandsfahrkarten bestimmter Kategorien wie die chinesische Regierung mit Ausweispflicht zu belegen. (Nur als Erläuterung, nicht als Kritik).

Also definitiv nur Kostendruck und keine Absicht. Die betroffenen Mitarbeiter B. MaXXXXX (die die Abläufe ja kennen und auch Deinen Brief ja unterschreibt) und Hr. LanXXXX sind darüber informiert. Interessieren sich aber entweder nicht wirklich dafür oder haben keine Ahnung über die Hintergründe.

Spekuliert Sie darauf, dass man entweder den beigelgten Guterten Zeitraum liegtso dass behauptet werden kann, man habe die BC durch konkludentes Verhalten verlängert?

Nein, tut man nicht. Siehe oben. Also kein Grund zur Aufregung. Einfach nur das übliche Chaos in einem Unternehmen, dass das mittlere Management enorm ausgedünnt hat. Ähnlich wie eine große Fluggesellschaft. Dort werden viele Kundenbeschwerden bei einer bekannten Mediengruppe gefiltert und dann dem oberen Management vorgelegt. Da geht Kundenkontakt verloren. Nicht einmal alle Silber-Kunden (Produktname: Frequent Traveller)haben dort eigene Ansprechpartner.


Gut, ich gebe zu, das ich ein wenig gereizt bin, weil ich jetzt den halben Abend nach dem Bestätigungsschreiben gesucht habe.

Was läuft da schief beim BahnCard-Service der Deutschen Bahn?

Kein Problem. Antwort siehe oben. Also Deine berechtigte Kritik in einen Brief schreiben, ab zur Bahn nach Frankfurt. Einschreiben Rückschein und B. MaXXXX als Empfänger drauf.

Das hilft weiter. Und wenn nicht, gibt´s allgemeine Bahnberatung ja immer beim ice-treff.de :-)

§1 Personalausweisgesetz

BR407, Donnerstag, 27.10.2011, 13:03 (vor 5476 Tagen) @ GUM

Wie schon einmal geschrieben nimmt man sich als marktbeherrschendes Unternehmen sogar einfach das Recht, §1 Personalausweisgesetz zu ignorieren und Inlandsfahrkarten bestimmter Kategorien wie die chinesische Regierung mit Ausweispflicht zu belegen.

Gegen welchen Teil des Gesetztes verstößt die DB denn genau.

Ich meine "Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen" kann mit einem bloßem vorzeigen ja nicht gemeint sein.

§1 Personalausweisgesetz

sfn17, Donnerstag, 27.10.2011, 13:22 (vor 5476 Tagen) @ BR407

Das Thema wurde schon hier mehrfach durchgekaut, und es lässt sich mittlerweile hundertfach ergoogeln.

Kurz: Bei strenger Auslegung besagten §1 kann nur eine Amtsperson das Vorzeigen des Persos (oder einer anderen Id-Karte) verlangen und die Verweigerung dieses Vorzeigens sanktionieren.

Für eine FN müsste der Zub also regelmäßig die BuPo holen... Dass das im Alltag zum Glück etwas unkomplizierter geht und die Delinquenten in diesem Punkt etwas entgegenkommender sind, wissen wir.

Fast volle Zustimmung

GUM, Donnerstag, 27.10.2011, 16:10 (vor 5475 Tagen) @ sfn17

Bitte nur das Wort strenge Auslegung durch normale Auslegung ersetzen.

Danke.

Fast volle Zustimmung

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 27.10.2011, 22:58 (vor 5475 Tagen) @ GUM

Bitte nur das Wort strenge Auslegung durch normale Auslegung ersetzen.

Nach normaler Auslegung bin ich nach wie vor der Ansicht, dass dort steht, wer zu einer Kontrolle berechtigt ist. Nicht aber, wer dazu nicht berechtigt ist. Sonst stünde dort "...sind ausschließlich (...) berechtigt" o.ä.

Fast volle Zustimmung

GUM, Freitag, 28.10.2011, 09:54 (vor 5475 Tagen) @ Fabian318

"Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen."

Deutlicher geht es nicht.

Fast volle Zustimmung

Fabian318, Münster i. W., Freitag, 28.10.2011, 20:20 (vor 5474 Tagen) @ GUM

"Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen."

Deutlicher geht es nicht.

Ja, aber ich muss der Bahn den Ausweis ja nicht vorzeigen. Das ist rein freiwillig von mir so zugestanden worden, weil ich einen entsprechenden Vertrag abschließen will. Und das Verbot solcher privatrechtlicher Vereinbarungen sehe ich nicht.

Perso-Verweigerer muss halt verzichten

bahn-user, Freitag, 28.10.2011, 00:37 (vor 5475 Tagen) @ sfn17

Das Thema wurde schon hier mehrfach durchgekaut, und es lässt sich mittlerweile hundertfach ergoogeln.

Kurz: Bei strenger Auslegung besagten §1 kann nur eine Amtsperson das Vorzeigen des Persos (oder einer anderen Id-Karte) verlangen und die Verweigerung dieses Vorzeigens sanktionieren.

Dein Zusatz mit dem "Sanktionieren" macht daraus nun etwas anderes als GUMs Formulierungen (GUM: "Kein Privatmensch ist zu einer Ausweiskontrolle berechtigt").

Richtig, Nicht-Amtspersonen haben in der Tat keine Durchsetzungsmöglichkeiten (Ausnahme: eine Straftat ist passiert), aber der Personalausweis-Verweigerer kann umgekehrt eben auch nicht durchsetzen, dass auf das Vorzeigen verzichtet werden muss (Ladenbesitzer möchte Ausweis sehen bei Kauf auf Rechnung, Probefahrt Autohaus, Kind aus Kindergarten bei neuer Kindergärtnerin abholen, etc.), sondern muss sich halt trollen.

Dann kommen beide Parteien halt nicht zusammen.

Rechte-Übertreter muss sich zurückhalten

GUM, Freitag, 28.10.2011, 10:00 (vor 5475 Tagen) @ bahn-user
bearbeitet von GUM, Freitag, 28.10.2011, 10:02

Richtig, Nicht-Amtspersonen haben in der Tat keine Durchsetzungsmöglichkeiten (Ausnahme: eine Straftat ist passiert), aber der Personalausweis-Verweigerer kann umgekehrt eben auch nicht durchsetzen, dass auf das Vorzeigen verzichtet werden muss (Ladenbesitzer möchte Ausweis sehen bei Kauf auf Rechnung, Probefahrt Autohaus, Kind aus Kindergarten bei neuer Kindergärtnerin abholen, etc.), sondern muss sich halt trollen.

Dann kommen beide Parteien halt nicht zusammen.

Aus gutem Grunde kommen beide Parteen in vielen Fällen nicht zusammen. Allerdings sollte sich hier der Sprachpanscher etwas zurückhalten. Es geht nicht um einen "Personalausweis-Verweigerer", sondern um einen Rechte-Übertreter.

Das Beispiel der Kindergärtnerin der privatisierten Kita hist hier ganz deutlich:
Kind erkennt Eltern, Kindergärtnerin hat kein Ausweisrecht. Alles andere ist dann Freiheitsberaubung wenn sie beide nicht gehen lässt.

Bei Kauf auf Rechnung: Keinerlei Ausweisrecht, ganz klar. Das erste Unternehmen, dass dieses selbst erfundene Ausweisrecht eingesetzt hat befindet sich ja aus gutem Grund auch schon in Insolvenz.

Probefahrt Autohaus: Viel wichtiger ist hier der Führerschein, Personalausweis nicht erforderlich.

Trollen ist ein gutes Stichwort: Der Laden-Inhaber kann sich dann in sein Büro trollen und wundern, dass niemand mehr bei ihm einkauft. Ganz zu Recht übrigens.

So ein Verhalten spricht sich sehr schnell herum.

Und Du solltest immer an den Hintergrund denken: Bei der Öffentlichkeitsarbeit ging es darum, einem Unternehmen in Unterhaching bei München einen Milliardenmarkt zuzuschanzen. Die ursprüngliche Überlegung war sogar, ec/maestro-Karten zu verbieten und alles über diesen einen Dienstleister laufen zu lassen. Nur dieser wäre berechtigt gewesen, die weiteren Speicherzeilen mit neuen Einträgen zu füllen.

Dann hat man den ein Ausweis kann-alles-Person. Ein Traum für den einen Unternehmer.

*Du* hast keinen Rechtsanspruch, Dinge einfach einzufordern

bahn-user, Freitag, 28.10.2011, 11:35 (vor 5475 Tagen) @ GUM

Das Beispiel der Kindergärtnerin der privatisierten Kita hist hier ganz deutlich:
Kind erkennt Eltern, Kindergärtnerin hat kein Ausweisrecht. Alles andere ist dann Freiheitsberaubung wenn sie beide nicht gehen lässt.

Glückwunsch, die neue Kindergärtnerin hat nach Deinen "Regeln" soeben das Kind an jemanden rausgegeben, der es auf keinen Fall kriegen durfte.

Der Abholer war nämlich nicht der mit der Mutter abgesprochene Onkel des Kindes, sondern der Vater, der das Sorgerecht wegen Gewalttätigkeit verloren hat.

Doch leider war der neuen Kindergärtnerin ja verboten worden, auf den Ausweis zu schauen ... ;-)

Bei Kauf auf Rechnung: Keinerlei Ausweisrecht, ganz klar. Das erste Unternehmen, dass dieses selbst erfundene Ausweisrecht eingesetzt hat befindet sich ja aus gutem Grund auch schon in Insolvenz.

LOL. Nenn mal einen Laden, der Dir Waren auf Rechnung mitgibt ohne irgendeine Form von Identifizierung/Adresse gesehen zu haben.

Es ist großzügig, wenn Dir jemand überhaupt Sachen mitgibt, ohne direkt dafür Bezahlung sehen zu wollen.

> Probefahrt Autohaus: Viel wichtiger ist hier der Führerschein, Personalausweis nicht erforderlich.

Was sind dann *Deine* Konsequenzen daraus? Verklagst Du ein Autohaus, dass Dich ohne Perso vorzeigen eben doch nicht vom Hof fahren lässt?

Verklagst Du den Kiosk, weil er Dir - der Du kein Geld dabei hast - zwar großzügiger Weise 3 Kisten Wein auf Rechnung mitgeben will, aber nur wenn er mal kurz Deine Identität vorher prüfen darf?

Du, lieber GUM, hast im Alltag halt keinen Rechtsanspruch darauf, Dinge auch ohne Identitätsprüfung von Deinen Mitmenschen einfordern zu können.

Habe Deinen Beitrag gelesen

GUM, Freitag, 28.10.2011, 11:39 (vor 5475 Tagen) @ bahn-user

:-)

all mouth, no trousers

bahn-user, Freitag, 28.10.2011, 11:40 (vor 5475 Tagen) @ GUM
bearbeitet von bahn-user, Freitag, 28.10.2011, 11:43

Deine Argumentation dazu erinnert mich an Leute, die einen vor einer Fahrt nach Hessen warnen "Vorsicht, dort gibt es noch die Todesstrafe!".

Ja klar, ist so, aber who cares?

In der Praxis wirst Du halt drüber (über die Perso-Benutzung im privaten Geschäftsbereich) lamentieren, aber dann zurückstecken.

Definitiv nicht, danke für Deinen Beitrag

GUM, Freitag, 28.10.2011, 11:51 (vor 5475 Tagen) @ bahn-user
bearbeitet von GUM, Freitag, 28.10.2011, 11:52

In der Praxis wirst Du halt drüber (über die Perso-Benutzung im privaten Geschäftsbereich) lamentieren, aber dann zurückstecken.

Kein einziges Mal. Konnte aber für manches Unternehmen schon viel mit Ausweisen getriebenen Blödsinn verhindern.

Deshalb danke für Deinen Beitrag. Noch ein Hinweis auf die Forumsregeln: "mouth, no trousers verletzt die Forenregeln.

Noch einmal :-) und gute Besserung.

Und dann bitte noch die letzte Zeile Deiner Signatur ändern, die passt nicht zu Deiner Grundaussage. Danke.

Definitiv nicht, danke für Deinen Beitrag

bahn-user, Freitag, 28.10.2011, 11:55 (vor 5475 Tagen) @ GUM

In der Praxis wirst Du halt drüber (über die Perso-Benutzung im privaten Geschäftsbereich) lamentieren, aber dann zurückstecken.


Kein einziges Mal.

Show me.

Ich suche ein Autohaus, dessen Konzernpraxis es ist, sich bei teuren Autos auch den Perso zeigen zu lassen.

Du gehst nur mit Führerschein rein und ich schaue zu, wie sie Dir den 100.000 Sportwagen auf alleinige Probefahrt mitgeben.

Danke für Deinen Beitrag

GUM, Freitag, 28.10.2011, 12:00 (vor 5475 Tagen) @ bahn-user

:-)

Ich glaube, das "gute Besserung" solltest du dir vor Augen..

Matze86, München, Montag, 31.10.2011, 10:53 (vor 5472 Tagen) @ GUM

... führen...

Hatten wir schon: Es geht um Ausweisrecht

GUM, Donnerstag, 27.10.2011, 16:09 (vor 5475 Tagen) @ BR407

Bitte die Suchfunktion benutzen. In diesem Fall war es auch nur ein allgemeiner Hinweis auf nicht ganz durchgängige Abläufe bei der Bahn.

Kein Privatmensch ist zu einer Ausweiskontrolle berechtigt, Ausnahmen sind extra definiert (beispielsweise Alkoholabgabe -> Kioskbesitzer wird ausführendes Organ der Jugendaufsicht (darf aber dann keine Nummern und Daten aufschreiben und kopierenm ähnliches gilt für den Lottobudenbesitzer).

Bei Bedarf bitte in den Uralt-Fred gucken.

Interessante Treffer finden sich auch bei google unter Schily und Insolvenz - wenn ich mich recht erinnere.

In diesem Fall ging es darum, dem ursprünglichen Beitragsschreiber lediglich den Ärger wegzunehmen über die unbestellte Verlängerung der BahnCard. Ergebnis nicht die Bahn wollte ihn ärgern, sondern nur Ablaufchaos. Deshalb auch der Hinweis mit dem Einlinken und nachsehen bei Meine Bahncards.

Mail schreiben und BC unzerschnitten beim nächsten RZ

sfn17, Donnerstag, 27.10.2011, 13:12 (vor 5476 Tagen) @ bahn4u

mit kurzer mündlicher Erklärung abgeben und gut is'.

Ich hatte das gleiche Problem. Hat sich dann alles ohne weiteres korrekt eingerenkt. Ohne Vorlage eine Kündigungsschreiben, ohne Falschabbuchung etc.

Manchmal einfach auch lieb zu den Bahnschaffenden sein. :-)

..werde natürlich lieb sein, war nur gestern genervt

bahn4u, Donnerstag, 27.10.2011, 13:30 (vor 5476 Tagen) @ sfn17

- kein Text -

Ist doch kein Problem, bei ice-treff.de gibt´s kompetente An

GUM, Donnerstag, 27.10.2011, 16:11 (vor 5475 Tagen) @ bahn4u

twort

Gilt Kündigungsbestätigung auch ohne Unterschrift?

Thalyseo, Freitag, 28.10.2011, 10:57 (vor 5475 Tagen) @ bahn4u

Hallo,

ich habe heute ebenfalls die Kündigungsbestätigung meiner BC erhalten. Dieses trägt jedoch weder eine Unterschrift, noch den Zusatz "Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und gilt daher ohne Unterschrift.".

Wie ist das rechtlich zu sehen? Darf ich die Bestätigung trotzdem als verbindlich interpretieren?

Vielen Dank für jegliche Resonanz!

! JA, gilt: Gilt Kündigungsbestätigung auch ohne Unter.

GUM, Freitag, 28.10.2011, 11:21 (vor 5475 Tagen) @ Thalyseo
bearbeitet von GUM, Freitag, 28.10.2011, 11:22

Hallo,

Uneingeschränktes Ja.

Kein Schriftformerfordernis lt. BGB. Schriftlich nur für Deine Unterlagen und zum aufheben.

Grüße GUM

Danke; genau das wollte ich hören (bzw. lesen)! -;)

Thalyseo, Freitag, 28.10.2011, 17:40 (vor 5474 Tagen) @ GUM

- kein Text -

Selbst Kündigung reicht der Bahn auch ohne Unerschrift

Matze86, München, Montag, 31.10.2011, 10:49 (vor 5472 Tagen) @ Thalyseo

Also via E-Mail ;)

Ignorierte BC-Kündigungen - Rechnungserhalt

bahn4u, Freitag, 28.10.2011, 22:30 (vor 5474 Tagen) @ bahn4u

Bei mir bricht heute wieder die Krise aus.
Sie waren mit der rechnung sehr fix, die ich heute erhalten habe.
Hat sich ja nun mit meiner Beschwerde überschnitten.
Auf Beschwerde aber noch keine Antwort erhalten.

Noch mal der Hinweis zu Login in Meine Bahn

GUM, Samstag, 29.10.2011, 09:39 (vor 5474 Tagen) @ bahn4u

Bei mir bricht heute wieder die Krise aus.
Sie waren mit der rechnung sehr fix, die ich heute erhalten habe.
Hat sich ja nun mit meiner Beschwerde überschnitten.
Auf Beschwerde aber noch keine Antwort erhalten.

Gibt meinem alten Posting nicht viel hinzuzufügen, dennoch logge Dich doch mal kurz unter bahn.de ein und gehe zu Meine BahnCards.

Dort siehst Du dann hinter der BahnCard-Nummer "Bahncard abgelaufen / ersetzt oder storniert". Dann ist ja alles in Ordnung.

Ansonsten die ganz normale Telefonnummer 01805/340035 anrufen, die können auch den Zahlungsverkehr einsehen. Jetzt weiß ich nicht ob der Buchhaltungsmensch auch am Samstag da ist, einen Versuch ist´s aber wert.

Also in aller Ruhe abklären. Grüße GUM

Noch mal der Hinweis zu Login in Meine Bahn

bahn4u, Samstag, 29.10.2011, 16:12 (vor 5473 Tagen) @ GUM

Da steht Bestelleingang 27. November 2011 - was zweifellos noch in der Zukunft liegt!
- "Karte versendet"
teht nichts von meiner Kündigung

Dann anrufen 01805/340035 owT

GUM, Sonntag, 30.10.2011, 11:28 (vor 5473 Tagen) @ bahn4u

nix

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