Sicherheitshinweis zu Führerschein (Fahrkarten und Angebote)

Hustensaft, Freitag, 21.10.2011, 09:36 (vor 5483 Tagen) @ GUM

Auch wenn es jetzt OT wird:

Die Befristung gilt auch für bestehende Führerscheine - allerdings mit dem Ablaufjahr 2033. Und bisher war ein Umtausch des Führerscheins nur wegen einer Namensänderung nicht erforderlich. Details hierzu sollten aber besser andernorts, z.B. auf www.verkehrsportal.de nachgelesen werden.


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