Frage bzgl. Namensänderung BahnCard 25 (Fahrkarten und Angebote)

domcell90, Donnerstag, 20.10.2011, 22:34 (vor 5482 Tagen)

Die Suchfunktion hat mir leider keine passenden Antworten geliefert, sodass ich euch nun mit meinem Anliegen konfrontieren möchte:

Im Rahmen der "Mitarbeiter werben Kunden" Aktion plane ich den Kauf einer BahnCard 25. Nun ist es so, dass ich im Dezember heiraten und den Namen meiner Freundin bzw. zukünftigen Frau annehmen werde. Wie sieht es diesbezüglich mit einer Namensänderung aus?

Kommen für die Änderung des Namens weitere Kosten auf mich zu? Oder muss ich sogar eine neue BahnCard bestellen?

Im DB-Reisezentrum im Dortmunder HBF konnte man mir mit meinem Anliegen leider nicht weiter helfen und verwies mich an den BahnCard Service. Bevor ich dort anrufe wollte ich mal euren Rat bzw. euer Wissen dazu holen.

Kurz gefragt: Ist eine Namensänderung im Nachhinein kostenlos möglich?

Vielen Dank im Voraus.

Frage bzgl. Namensänderung BahnCard 25

michael_seelze, Donnerstag, 20.10.2011, 22:47 (vor 5482 Tagen) @ domcell90

Siehe BB BahnCard Punkt 2.5 (S.31):
"Änderungen von Namen, Anschrift sowie Bankverbindung sind dem BahnCard-Service unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Eine neue BahnCard wegen Namensänderungen wird gegen ein Entgelt von 15 € zugestellt."
Link bahn.de

Dann habe ich diesen Teil wohl übersehen,

domcell90, Donnerstag, 20.10.2011, 22:50 (vor 5482 Tagen) @ michael_seelze

denn ich habe mir bereits die BB durchgelesen gehabt. Vielen Dank für die Antwort und die Quellenangabe.

Dann habe ich diesen Teil wohl übersehen,

joerg-dd, Dresden, Freitag, 21.10.2011, 10:15 (vor 5482 Tagen) @ domcell90

Möglichkeit 1:
BahnCard gleich mit neuen Namen bestellen.

Möglichkeit 2:
Alten Namen verwenden und für die nächste BC dann kündigen. Auf dem Perso steht ja dann immernoch der Geburtsname oben und somit kann man sich ja Glaubhaft ausweisen. Beim Führerschein gehts ja auch.

Dann habe ich diesen Teil wohl übersehen,

domcell90, Freitag, 21.10.2011, 10:19 (vor 5482 Tagen) @ joerg-dd

Möglichkeit 1 fällt weg, da die "Mitarbeiter werben Kunden" Aktion bis zum 30.11.2011 gültig ist und der letzte Gültigkeitsbeginn ist der 30.11.2011. Und wenn man im Dezember heiratet ist das nicht wirklich relevant für mich, dennoch Danke für den Hinweis.

Frage bzgl. Namensänderung BahnCard 25

Redesign, Donnerstag, 20.10.2011, 22:48 (vor 5482 Tagen) @ domcell90
bearbeitet von Redesign, Donnerstag, 20.10.2011, 22:52

Die Suchfunktion hat mir leider keine passenden Antworten geliefert, sodass ich euch nun mit meinem Anliegen konfrontieren möchte:

Im Rahmen der "Mitarbeiter werben Kunden" Aktion plane ich den Kauf einer BahnCard 25. Nun ist es so, dass ich im Dezember heiraten und den Namen meiner Freundin bzw. zukünftigen Frau annehmen werde. Wie sieht es diesbezüglich mit einer Namensänderung aus?


Kurz gefragt: Ist eine Namensänderung im Nachhinein kostenlos möglich?


Ist anscheinend nicht kostenlos (siehe Beitrag oben), hätte ich nicht gedacht. Ist jetzt die Frage, wie lange die Karte noch gültig ist, ob sich ein Eintrag lohnt oder den Führerschein etwas später ändern lassen als den Personalausweis, dann hat man immer noch ein offizielles Legitimationsdokument mit altem Namen... neben der Bahncard mit eventuell dann noch altem Namen.

Sicherheitshinweis zu Führerschein

GUM, Freitag, 21.10.2011, 09:23 (vor 5482 Tagen) @ domcell90

Wenn es unbedingt ein neuer Nachname sein soll, dann bitte den Führerschein vor 2013 umtauschen. Ansonsten hast Du eine Befristung drauf, eine weitere Entrechtung der Bürger.

Nur so als Info, bitte offiziell nachrecherchieren:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,713825,00.html

Grüße GUM

Sicherheitshinweis zu Führerschein

Hustensaft, Freitag, 21.10.2011, 09:36 (vor 5482 Tagen) @ GUM

Auch wenn es jetzt OT wird:

Die Befristung gilt auch für bestehende Führerscheine - allerdings mit dem Ablaufjahr 2033. Und bisher war ein Umtausch des Führerscheins nur wegen einer Namensänderung nicht erforderlich. Details hierzu sollten aber besser andernorts, z.B. auf www.verkehrsportal.de nachgelesen werden.

Genau, danke für die Info !

GUM, Freitag, 21.10.2011, 09:47 (vor 5482 Tagen) @ Hustensaft

(Man muss halt mit solchen Dingen vorsichtig sein. Es gab neulich einen Fall in einer österreichischen Zeitung, da musste die Dame irgendwie ein neues augenärztliches Gutachten beibringen, weil ihr "altes" Gutachten schon grenzwertig war).

Deshalb nur als Service-Info.

Vielen Dank für eure Information/en,

domcell90, Freitag, 21.10.2011, 10:17 (vor 5482 Tagen) @ GUM

auch wenn das wirklich OT ist, was jedoch bei solchen Angelegenheiten nicht sonderlich schlimm ist, wie ich finde! Im Gegenteil. Mir wurde vor einem Jahr gesagt, dass bei einer Namensänderung der Führerschein "getauscht" bzw. neu beantragt werden müsse.

Noch eine kleine OT Ergänzung Führerschein

Redesign, Sonntag, 23.10.2011, 04:14 (vor 5480 Tagen) @ domcell90
bearbeitet von Redesign, Sonntag, 23.10.2011, 04:17

http://www.verkehrsportal.de/cgi-bin/vp_foren.cgi?msg-18752!2002

Zur Feststellung der Identität reicht den Kontrolierenden in der Regel auch der Führerschein, weil der ein offizielles Dokument ist.

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