Frage zum Ersatzzug ICE -> IC (Allgemeines Forum)

Tuxidor, Freitag, 14.10.2011, 16:56 (vor 5491 Tagen)

Hallo liebes Forum,

ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt.

Wenn ich eine Zugbindung für eine ICE habe, dieser ausfällt und
ein Ersatz-IC stattdessen bereitgestellt wird, bin ich dann auf
den Ersatz-IC gebunden?

Konkreter Fall:

Ich komme mit dem ICE 974 aus Stuttgart und möchte nach Bremen mit dem ICE 776. Dieser
ist heute ausgefallen, da ich lieber ICE statt IC fahre, würde ich gern mit dem ICE 974 weiter nach Hannover und erst dort in den Ersatz-IC Umsteigen.

Falls es dazu auch einen Absatz in den BB gibt, könntet ihr mir den dann auch nennen.

Vielen Dank und schöne Reise :)
Tuxidor

Knifflig

Ozzwald, Freitag, 14.10.2011, 18:59 (vor 5491 Tagen) @ Tuxidor
bearbeitet von Ozzwald, Freitag, 14.10.2011, 19:03

Hm,

aus dem Bauch heraus würde ich sagen...: Nein, da dein planmäßiger Zug nicht verkehrt.
Aber, der fairness halber würde ich dir die Erstattung für +60 Min nicht geben, bzw. du würdest ja erst +120 später in HB sein, da ICE's nach HB von HH aus nur alle 2 Stunden fahren.
Du hättest die Chance gehabt, dein Ziel pünktlich zu erreichen.
Aus der Bequemlichkeit heraus aber mit dem ICE fahren zu wollen, ist dein eigener Luxus, welchen ich für nicht erstattungswürdig betrachte. (Meine pers. Meinung)

Das is ähnlich wie Leute mit einer Reservierung, die ihren planmäßigen Sitzplatz nicht einnehmen können (fehlender/defekter Wagen etc), die aber dann trotzdem einen Platz haben (ggf. zugewiesen bekommen, evtl. gar noch in höherwertigerer Klasse). Diesen Leuten würd ich als Zub drauf schreiben, reserv. Platz nicht vorhanden, aber Platz zugewiesen.

Ups...

Ozzwald, Freitag, 14.10.2011, 19:06 (vor 5491 Tagen) @ Ozzwald
bearbeitet von Ozzwald, Freitag, 14.10.2011, 19:09

Sorry, man sollte schon richtig Lesen und nicht nur quer.
Du wolltest mit dem ICE der direkt Richtung HOLD fährt fahren

Auch das würde ich für möglich und machbar halten.
Vergis den Rest . :)

Frage zum Ersatzzug ICE -> IC

br752, Freitag, 14.10.2011, 20:06 (vor 5491 Tagen) @ Tuxidor

In deinem Fall gibt es eine einfache um komplierzte Loesung.

a) Da du schon in dem ersten Zug deine Reise beginnst frage den Zugchef ob er dich soweit mitnimmt.

b) Papier und BB waelzen wuerden 10 Antworten zu Tage foerdern und kein Ergebnis bringen.

BR752

Ich würd mal nein sagen!!!

Dancingmachine, Freitag, 14.10.2011, 21:06 (vor 5491 Tagen) @ Tuxidor

ist schwer zu sagen, ich würd jetzt einfach mal nein sagen, da der Zug ja für deinen Zug fährt, somit entfällt dieser auch nicht, sondern wird nur ersetzt.man kann die reise ja auch nicht "wechseln" wenn eine andere Bauart von Wagen benutzt werden...
Aber eine Offizielle antwort kenne ich nicht, ich würde einfach höflich fragen

Ich würd mal nein sagen!!!

michael_seelze, Freitag, 14.10.2011, 23:05 (vor 5491 Tagen) @ Dancingmachine

Dem schließe ich mich an. Nur aufgrund des Einsatzes eines IC-Ersatzzuges ist aus meiner Sicht nicht vernünftigerweise mit einer Verspätung von mehr als 20 Minuten am Zielort zu rechnen (es gibt ja insbesondere auf der genannten Strecke wohl Fahrzeitreserven). Daher bestehen keine Ansprüche nach Nr. 9.1.1 der BB Bahn.
Ich würde aber streckenspezifische Unterschiede machen. Bei einer Fahrt München-Nürnberg oder Frankfurt-Köln (SFS) mit IC-Ersatz (wahrscheinlich über Altstrecke) würde ich mich in einen anderen ICE setzen.

PS: Wenn du einen Sparpreis 1.Klasse gebucht hast und der Zug keine Wagen 1.Klasse führt, kannst Du Dir gegen Nachweis, ausgestellt z.B. durch das Zugbegleitpersonal, 20€ nach 9.2.3 BB Bahn erstatten lassen.

Ich würd mal nein sagen!!!

Matthias, Freitag, 14.10.2011, 23:38 (vor 5491 Tagen) @ michael_seelze
bearbeitet von Matthias, Freitag, 14.10.2011, 23:42

ich glaub aber dass das möglich sein wird, denn was passiert zum Beispiel bei folgender Situation:

Ich sitz im ICE 974 und will umsteigen in den ICE 776, erfahre aber, dass der nicht fährt sondern ein Ersatz IC. Soweit die Vorgeschichte. Ich komm nun aber in Frankfurt an und erfahre nach kurzer Zeit (der ICE 974 ist noch nicht weitergefahren in dieser Zeit soindern steht noch am Gleis) dass sich die Bereitstellung des Ersatz IC um voraussichtlich 30 Minuten verzögert......

Was kann ich nun machen ? Da könnte ich doch wieder zurück zum 974 und damit weiterfahren, oder ?
Dann hönnte es in Hannover sogar noch für den RE nach Norddeich reichen und man wäre sogar noch eher in Bremen

GRuß
Matthias

Weiterfahrt bei verzögerter Bereitstellung eines Ersatz-IC

michael_seelze, Freitag, 14.10.2011, 23:54 (vor 5491 Tagen) @ Matthias

In diesem speziellen Fall kannst Du natürlich mit dem ICE 974 weiterfahren, und in Hannover auf den nicht planmäßigen Anschluss (wg. Übergangszeit) nach Bremen hoffen.
Falls die Verspätung dann am Ende doch 60 Minuten oder mehr beträgt, kann man sich ja immer noch 25 % des Fahrpreises erstatten lassen.

Frage zum Ersatzzug ICE -> IC

Tuxidor, Samstag, 15.10.2011, 10:20 (vor 5490 Tagen) @ Tuxidor

Guten morgen,

ich bin gestern fast pünktlich angekommen, nachdem das folgendermaßen gelaufen ist.
Ich hatten den Schaffner gefragt, ob ich statt des Ersatz-ICs den ICE 974 nach Hannover nehmen kann. Dieser verneinte, mit dem Hinweise, dass es ja den Ersatz-IC gäbe. Ich hatte Ihn dann freundlich gefragt, ob ich den Sachverhalt mit dem Zug-Chef besprechen kann, zu dem er mich dann verwiese mit der Aussage, dass dieser auch nichts anderes sagen würde.

Später beim Zugchef, fragte mich dieser, ob ich denn ein Sitzplatz hätte und auf einem nicht reservierten Sitzplatz siten würde, was beides der Fall war und der erste Schaffner kam zufällig noch dazu, nachdem ich das bejahte, meinte der Zugchef dann, dass nichts dagegen sprechen würde im Zug bis Hannover zu verbleiben.

Meine ursprüngliche Frage galt hier im Besonderen dem ersten Schaffner, es gibt zwar ein Ersatz-IC, aber wieso soll eine Zugbindung von einem Zug, der ausfällt, automatisch auf einen Ersatz Zug gehen? Ich würde hier gern für einen zukünftigen Fall wissen, ob ich auf irgendwas verweisen kann, damit ich bis Hannover weiter fahren kann.

Michael Du hast natürlich Recht und ich hätte dann mit dem Verweis, dass der Ersatz-IC später bereitgestellt wird, wieder zusteigen können, wobei ich denke, dass zumindest der erste Schaffner trotzdem nicht ganz einfach gewesen wäre im Umgang.

Meine Weiterfahrt war dann so, dass ich nach dem Gespräch mit dem Zugchef die mündliche Zusage hatte, weiter bis Hannover fahren zu dürfen. In Hannover waren wir fast pünktlich, außerplanmäßig wurde, wegen einer anderen Anfrage einer Mitreisenden, der RE nach Norddeich erreicht. Mit der Mitreisenden habe ich mich dann
im RE sehr nett unterhalten.

Ich hoffe Ihr könnte mir mit einer Stelle aus der BB helfen, damit ich beim nächsten Mal genauer Bescheid weis.

Viele Grüße und schönes Wochenende,
Tuxidor

Bei Ersatzzug mit gleichen Fahrzeiten gilt Zugbindung weiter

ICE-T-Fan, Samstag, 15.10.2011, 13:18 (vor 5490 Tagen) @ Tuxidor

Das war reine Kulanz vom Zugchef und nichts weiter.

Wenn ein in der gleichen Fahrzeit fahrender Ersatzzug bereit gestellt wird, geht die Zugbindung eben auf diesen über. Denn durch den Ersatzzug bleibt die ursprünglich gebuchte Zugverbindung ja bestehen, lediglich kann es zu Komforteinbusen kommen. In dem Fall kann man die Preisdifferenz von IC und ICE ggf. zurückverlangen.

Bei Ersatzzug mit gleichen Fahrzeiten gilt Zugbindung weiter

GibmirZucker, Samstag, 15.10.2011, 13:41 (vor 5490 Tagen) @ ICE-T-Fan

Steht igendwo in den BB dass die Zugbindung auf einen Ersatzzug übergeht? Mir war das bisher unbekannt. Logischerweise würde ich mich in den Ersatzzug setzen, aber bin ich dazu verpflichtet?

Bei Ersatzzug mit gleichen Fahrzeiten gilt Zugbindung weiter

michael_seelze, Samstag, 15.10.2011, 14:09 (vor 5490 Tagen) @ GibmirZucker

Ich habe bisher keine Regelung gefunden, die das ausdrücklich festlegt.
Aus den FGR bestünde aber kein Anspruch einen anderen Zug als den Ersatzzug zu nutzen.

Bei Ersatzzug mit gleichen Fahrzeiten gilt Zugbindung weiter

ICE-T-Fan, Samstag, 15.10.2011, 15:47 (vor 5490 Tagen) @ michael_seelze

Es liegt im Ermessensspielraum der Zugbegleiter... siehe genanntes Beispiel. Die einen machen es, die anderen nicht. Verpflichtet sind sie aber wohl nicht dazu die Zugbindung aufzuheben.

das ist so richtig!!!

ICE bei Nacht, Samstag, 15.10.2011, 16:47 (vor 5490 Tagen) @ ICE-T-Fan

- kein Text -

Bei Ersatzzug mit gleichen Fahrzeiten gilt Zugbindung weiter

Ösi, Samstag, 15.10.2011, 21:04 (vor 5490 Tagen) @ ICE-T-Fan

Das war reine Kulanz vom Zugchef und nichts weiter.

Wenn ein in der gleichen Fahrzeit fahrender Ersatzzug bereit gestellt wird, geht die Zugbindung eben auf diesen über. Denn durch den Ersatzzug bleibt die ursprünglich gebuchte Zugverbindung ja bestehen, lediglich kann es zu Komforteinbusen kommen. In dem Fall kann man die Preisdifferenz von IC und ICE ggf. zurückverlangen.

Quelle?

Bei Ersatzzug mit gleichen Fahrzeiten gilt Zugbindung weiter

ICE-T-Fan, Samstag, 15.10.2011, 23:52 (vor 5490 Tagen) @ Ösi

Eigene Erfahrung oder durch die Diskussionen anderer Fahrgäste mit Zugpersonal.

Mir wurde das mal so erklärt:

Die Zugbindung dient zur Auslastungssteuerung bestimmter Zugläufe. Es ist daher nicht im Sinne des Erfinders die Zugbindung aufzuheben, wenn ein Zuglauf nicht ausfällt oder eine nennenswerte Verspätung aufweist. Ansonsten müsste man ja jedes mal die Zugbindung aufheben, wenn ein 28xx-Zug mit anderer Baureihe für eine bestimmte ICE-Leistung fährt. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob der Ersatzzug ein ICE oder IC ist. Lediglich auf Platzreservierungen hat das Einfluss.

Der Ersatzzug gilt als ganz normale Zugleistung für die entsprechende Verbindung. Nur wenn dieser Ersatzzug eine Verspätung hat, dass Anschlüsse verloren gehen oder der Zielbahnhof mit mehr als 20 min Verspätung erreicht wird, wird die Zugbindung in der Regel aufgehoben, wobei das nicht öffentlich geregelt zu sein scheint, sondern eher internen Weisungen oder Empfehlungen entspricht.

Jedenfalls sollte sich niemand darauf verlassen, dass im Falle eines Ersatzzuges mit gleicher Fahrzeit ein Zugbegleiter oder Service-Point-Mitarbeiter die Zugbindung aufhebt. Wenn er es tut, ist es reine Kulanz. Ein Anrecht darauf gibt es weder in den Beförderungsbedingungen noch in den Fahrgastrechten.

Bei Ersatzzug mit gleichen Fahrzeiten gilt Zugbindung weiter

Ösi, Sonntag, 16.10.2011, 00:01 (vor 5490 Tagen) @ ICE-T-Fan

Ich würde es so sehen:

Die Zugbindung gilt nicht für "irgendeinen Zug, der um 10:00 in A abfährt und um 11:00 in B ankommt", sondern für ICE 123.

Wenn ICE 123 nicht verkehrt, ist es unmöglich, die Zugbindung einzuhalten (also: unter der Berücksichtigung der Zugbindung den Zielort zu erreichen), daher ist sie aufzuheben.

Bei Ersatzzug mit gleichen Fahrzeiten gilt Zugbindung weiter

ICE-T-Fan, Sonntag, 16.10.2011, 00:05 (vor 5490 Tagen) @ Ösi

Es fährt ja ICE 123, halt nur mit anderer Bauserie. ;-) Das der Ersatzzug offiziell eine andere Zugnummer hat, liegt alleine an der DB Netz, die für geänderte Fahrzeugtypen neue Daten braucht... Wirbelstrombremse, Lichtraumprofil, Achslasten, etc. pp.

Früher hat man die Ersatzzüge grundsätzlich mit der für den Fahrgast gleichen Zugnummer fahren lassen.

Bei Ersatzzug mit gleichen Fahrzeiten gilt Zugbindung weiter

GibmirZucker, Sonntag, 16.10.2011, 00:19 (vor 5490 Tagen) @ ICE-T-Fan

Das ist ein internes DB-Problem, ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Zug, für den die Zugbindung gilt, nicht fährt. Wäre der ZUB ganz fies könnte er in einem Ersatzzug abkassieren, da die Fahrkarte für diesen Zug laut Aufdruck nicht gilt. Aber im Ernst, natürlich gebietet der gesunde Menschenverstand den Zug zu nutzen, der als Ersatz fährt, aber dass dies irgendwo geregelt ist, habe ich noch nicht gesehen.

Zugbindung nicht alleine über Zugnummer definiert

ICE-T-Fan, Sonntag, 16.10.2011, 00:29 (vor 5490 Tagen) @ GibmirZucker

Die Zugbindung gilt ja nicht für eine konkrete Nummer sondern einen konkreten Zuglauf mit bestimmter Fahrzeit. Dabei ist es unerheblich unter welcher Zugnummer der Zug fährt. So ist es beispielsweise auch egal, ob man in einem Doppel-Zug (Berlin-Hamm oder München-Hannover) den Zug mit der Zugnummer x4x oder x5x oder x3x oder x8x benutzt. Die Fahrkarte gilt für beide Zugnummern dieses Zuglaufs.

Zugbindung nicht alleine über Zugnummer definiert

Tuxidor, Sonntag, 16.10.2011, 00:35 (vor 5490 Tagen) @ ICE-T-Fan

Also bei mir auf der Fahrkarte steht:

"Gilt nur für eingetrgene Züge / Tage / Zeiten (Zugbindung)"

und ".../F-Hbf 17:16 ICE776"

Das interpretiere ich so: Ich muss den Zug mit der Nummer ICE776 nehmen.

Zugbindung nicht alleine über Zugnummer definiert

michael_seelze, Sonntag, 16.10.2011, 00:47 (vor 5490 Tagen) @ Tuxidor

Also bei mir auf der Fahrkarte steht:

"Gilt nur für eingetrgene Züge / Tage / Zeiten (Zugbindung)"

und ".../F-Hbf 17:16 ICE776"

Das interpretiere ich so: Ich muss den Zug mit der Nummer ICE776 nehmen.

Die Zugbindung ist auch in Punkt 3.3 der BB Personenverkehr definiert.

"Sie [Die Fahrkarten zum Sparpreis] berechtigen nur zu Fahrten in den Zügen
und der Wagenklasse sowie an den Tagen und Zeiten, die in der Fahrkarte bezeichnet sind(Zugbindung).

Damit ist man mit Zugbindung auch an die Zeiten, und damit an den Ersatzzug gebunden.
Da muss ich dem User "ICET-Fan" zustimmen.

Zugbindung nicht alleine über Zugnummer definiert

ICE-T-Fan, Sonntag, 16.10.2011, 03:25 (vor 5489 Tagen) @ Tuxidor

Also bei mir auf der Fahrkarte steht:

"Gilt nur für eingetrgene Züge / Tage / Zeiten (Zugbindung)"

und ".../F-Hbf 17:16 ICE776"

Das interpretiere ich so: Ich muss den Zug mit der Nummer ICE776 nehmen.

Nein falsch. Du musste den Zug nehmen, der 17:16 Uhr ab Frankfurt Hbf Richtung Hannover fährt. Dabei ist die Zugnummer eigentlich egal.

Bei Ersatzzug mit gleichen Fahrzeiten gilt Zugbindung weiter

Tuxidor, Sonntag, 16.10.2011, 00:32 (vor 5490 Tagen) @ GibmirZucker

Deine Argumentation ergibt für mich keinen Sinn. Wenn der Schaffner im Ersatzzug
abkassieren wollen, kann ich ja darauf verweisen, dass ich mit dem ursprünglichen
Zug mehr als 20 Min zuspät am Zielort ankommen würde und dadruch die Zugbindung
aufgehoben wird, womit ich ja seinen Zug wiederrum verwenden könnte, dass könnte
man jetzt extraploieren.

Ich hoffe im Verlauf des Thread noch auf eine eindeutig gesicherte Auskunft, mir scheint, dass die Thematik nicht ganz einfach ist und etwas kontroverse.

Gute Nacht,
Tuxidor

Bei Ersatzzug mit gleichen Fahrzeiten gilt Zugbindung weiter

GibmirZucker, Sonntag, 16.10.2011, 12:40 (vor 5489 Tagen) @ Tuxidor

Das war ja auch nicht ganz Ernst gemeint, mit der Nacherhebung wegen anderer Zugnummer.

Aber mal Germanisten an die Macht:
"Sie [Die Fahrkarten zum Sparpreis] berechtigen nur zu Fahrten in den Zügen
und der Wagenklasse sowie an den Tagen und Zeiten, die in der Fahrkarte bezeichnet sind(Zugbindung)"

Wie ist "sowie" zu verstehen? Die Fahrkarte gilt für den Zug mit der Nummer 123, mit der Einschränkung (sowie als Zusatzbedingung) an den entsprechenden Tagen und Zeiten (ergibt Sinn, da man sonst mit 123 am Folgetag fahren könnte) oder: Die Fahrkarte gilt in Zug 123, sowie (also im Sinn von ebenfalls) auch in Zügen die am selben Tag zur selben Zeit (aber mit einer anderen Zugnummer) verkehren.

Im zweiten Fall wäre es klar, die Fahrkarte gilt auch für andere Züge mit anderer Zugnummer zur gleichen Verkehrszeit (und für andere eben nicht), im ersteren Fall wäre es eine Bedingungen, die bei einem Ersatzzug nicht zu erfüllen ist, somit also generell hinfällig wird!

Bedeutung von "sowie" in 2.4.4 der BB Personenverkehr der DB

michael_seelze, Sonntag, 16.10.2011, 13:01 (vor 5489 Tagen) @ GibmirZucker

Das "Deutsche Universalwörterbuch" kennt "sowie" in der Bedeutung von "wie auch".
Ich plädiere also für Möglichkeit 2. eine Zugbindung erstreckt sich damit auch auf die angegebenen Zeiten unabhängig von der Zugnummer.

sowie = und

ICE-T-Fan, Montag, 17.10.2011, 00:28 (vor 5489 Tagen) @ GibmirZucker

Also ich persönlich gebrauche sowie als Bindewort mit der Bedeutung von und.


Nimmt man meistens zur Kapselung von zwei Und-Verknüpfungen, da sich dreifach-und einfach bescheiden anhört. Beispiel:

A, B und C sowie D und E -> A und B und C und D und E

Aufhebung Zugbindung

Jogi, Sonntag, 16.10.2011, 00:01 (vor 5490 Tagen) @ ICE-T-Fan

Der Ersatzzug gilt als ganz normale Zugleistung für die entsprechende Verbindung. Nur wenn [...] der Zielbahnhof mit mehr als 20 min Verspätung erreicht wird, wird die Zugbindung in der Regel aufgehoben, wobei das nicht öffentlich geregelt zu sein scheint, sondern eher internen Weisungen oder Empfehlungen entspricht.

Gemäß der FGR (die natürlich bei Ersatzzügen greifen), BB 9.1.1., darf ab 20 min zu erwartender Verspätung am Ziel der nächste Zug in diese Richtung genutzt werden. Das entspricht einer Aufhebung der Zugbindung.

Na ja, ist fast nicht öffentlich ;-)))

Gute Nacht
Jogi

Aufhebung Zugbindung

ICE-T-Fan, Sonntag, 16.10.2011, 00:05 (vor 5490 Tagen) @ Jogi

Aber es steht kein Zusammenhang mit Ersatzzügen drinnen... das gilt auch für planmäßige Züge.

Bei Ersatzzug mit gleichen Fahrzeiten gilt Zugbindung weiter

michael_seelze, Sonntag, 16.10.2011, 00:01 (vor 5490 Tagen) @ ICE-T-Fan

Eigene Erfahrung oder durch die Diskussionen anderer Fahrgäste mit Zugpersonal.

Mir wurde das mal so erklärt:

Der Ersatzzug gilt als ganz normale Zugleistung für die entsprechende Verbindung. Nur wenn dieser Ersatzzug eine Verspätung hat, dass Anschlüsse verloren gehen oder der Zielbahnhof mit mehr als 20 min Verspätung erreicht wird, wird die Zugbindung in der Regel aufgehoben, wobei das nicht öffentlich geregelt zu sein scheint, sondern eher internen Weisungen oder Empfehlungen entspricht.

Wobei die Sache mit den 20 Minuten ja in 9.1.1 der BB Personenverkehr geregelt ist.
In Anwendung dieser Bestimmung bräuchte man zum Zugwechsel eigentlich auch keine offizielle Aufhebung der Zugbindung. Einen schriftlichen Nachweis zu haben ist aber besser, um es nicht zu Problemen wie einer nachträglich wieder zu erstattenden FN kommen zu lassen.

Bei Ersatzzug mit gleichen Fahrzeiten gilt Zugbindung weiter

ICE-T-Fan, Sonntag, 16.10.2011, 00:06 (vor 5490 Tagen) @ michael_seelze

Bei pünktlichen Ersatzzügen kann aber aber nicht darauf verweisen...

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum