Zugbindung bei veränderter Abfahrt (Fahrkarten und Angebote)

ICE197074, Region Leipzig, Montag, 10.10.2011, 19:13 (vor 5490 Tagen)

Hallo,

ich weiß es gibt zum Thema Zugbindung unzählige Anfragen - erst heute wieder - aber ebend auch immerwieder andere Beispiele und Fragen aus der Praxis.

Wie z.B. IC 2151 ab Erfurt am 30.10.und auch am 12.11.

Gebucht habe ich den Zug mit normaler Abfahrt 18.31 ab EF an L 19.46 mit Anschluß an die S10 um 20.05 Uhr.

Nun hat sich der Fahrplan für diesen Zug an den genannten Tagen sozusagen offiziell geändert. Jetzt fährt der Zug eimal später ab (30.10.) und einmal länger bis L (12.11.). In beiden Fällen erreicht man die S10 erst einen Takt später.

Ist die Zugbindung nun aufgehoben und kann ich eher fahren um mein Reiseziel so zu erreichen wie geplant,denn offiziell verspätet ist der Zug ja nun nicht,da der Fahrplan nach meiner Buchung nun gesteckt wurde, oder habe ich eben Pech gehabt und muß die spätere bzw. längere Fahrt nutzen,obwohl ich - wenn bereits bekannt gewesen- ja gleich die Verbindung über Halle genommen hätte???

Zugbindung bei veränderter Abfahrt

DG, Montag, 10.10.2011, 19:26 (vor 5490 Tagen) @ ICE197074
bearbeitet von DG, Montag, 10.10.2011, 19:26

Hallo,

ich weiß es gibt zum Thema Zugbindung unzählige Anfragen - erst heute wieder - aber ebend auch immerwieder andere Beispiele und Fragen aus der Praxis.

Wie z.B. IC 2151 ab Erfurt am 30.10.und auch am 12.11.

Gebucht habe ich den Zug mit normaler Abfahrt 18.31 ab EF an L 19.46 mit Anschluß an die S10 um 20.05 Uhr.

Nun hat sich der Fahrplan für diesen Zug an den genannten Tagen sozusagen offiziell geändert. Jetzt fährt der Zug eimal später ab (30.10.) und einmal länger bis L (12.11.). In beiden Fällen erreicht man die S10 erst einen Takt später.

Ist die Zugbindung nun aufgehoben und kann ich eher fahren um mein Reiseziel so zu erreichen wie geplant,denn offiziell verspätet ist der Zug ja nun nicht,da der Fahrplan nach meiner Buchung nun gesteckt wurde, oder habe ich eben Pech gehabt und muß die spätere bzw. längere Fahrt nutzen,obwohl ich - wenn bereits bekannt gewesen- ja gleich die Verbindung über Halle genommen hätte???

So wie ich das sehe, ist die Zugbindung nicht aufgehoben.
Zum einen ist die S-Bahn Nahverkehr und eh nicht so auf der Fahrkarte eingetragen,
sodass man sich nicht darauf berufen kann, diese nicht mehr zu kriegen!
zum anderen meine ich, dass (bei der Onlinebuchung) teilweise noch dasteht,
"Bitte überprüfen Sie die Verbindung kurz vor Reiseantritt!"

Zugbindung bei veränderter Abfahrt

Fabian318, Münster i. W., Montag, 10.10.2011, 19:27 (vor 5490 Tagen) @ DG
bearbeitet von Fabian318, Montag, 10.10.2011, 19:28

So wie ich das sehe, ist die Zugbindung nicht aufgehoben.
Zum einen ist die S-Bahn Nahverkehr und eh nicht so auf der Fahrkarte eingetragen,
zum anderen meine ich, dass (bei der Onlinebuchung) teilweise noch dasteht,
"Bitte überprüfen Sie die Verbindung kurz vor Reiseantritt!"

Ja, aber wenn sich die Ankunftszeit durch Fahrplanänderungen nach hinten verschiebt, kann das nicht das Problem des Kunden sein und er muss auch eine frühere Verbindung (um rechtzeitig anzukommen) nehmen können. (Die Bahn hat wohl kaum das Recht, den Vertrag einseitig zu ändern.) Genauso andersrum: Wenn der gleiche Zug früher fährt darf er sich an die Abfahrtzeit gebunden sehen und hat meines Erachtens auch das Recht, einen Zug zur ursprünglichen Abfahrtzeit zu nehmen.

Zugbindung bei veränderter Abfahrt

DG, Montag, 10.10.2011, 19:33 (vor 5490 Tagen) @ Fabian318
bearbeitet von DG, Montag, 10.10.2011, 19:33

So wie ich das sehe, ist die Zugbindung nicht aufgehoben.
Zum einen ist die S-Bahn Nahverkehr und eh nicht so auf der Fahrkarte eingetragen,
zum anderen meine ich, dass (bei der Onlinebuchung) teilweise noch dasteht,
"Bitte überprüfen Sie die Verbindung kurz vor Reiseantritt!"


Ja, aber wenn sich die Ankunftszeit durch Fahrplanänderungen nach hinten verschiebt, kann das nicht das Problem des Kunden sein und er muss auch eine frühere Verbindung (um rechtzeitig anzukommen) nehmen können. (Die Bahn hat wohl kaum das Recht, den Vertrag einseitig zu ändern.) Genauso andersrum: Wenn der gleiche Zug früher fährt darf er sich an die Abfahrtzeit gebunden sehen und hat meines Erachtens auch das Recht, einen Zug zur ursprünglichen Abfahrtzeit zu nehmen.

Nunja, das wäre wirklich schön, aber ob es so ist, kann ich nicht sagen!
Evtl. sei hierdrauf verwiesen, geht zwar um BahnCard aber der Satz stimmt und lässt sich meiner Meinung nach übertragen.

Fahrplan geändert?
Dagegen ist kein Kraut gewachsen. Der Fahrgast hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Fahrplan. In extremen Einzelfällen hat die DB allerdings eine Kündigung akzeptiert.

(Quelle: obriger Link)

Zugbindung bei veränderter Abfahrt

Fabian318, Münster i. W., Montag, 10.10.2011, 19:35 (vor 5490 Tagen) @ DG

Nunja, das wäre wirklich schön, aber ob es so ist, kann ich nicht sagen!

Alles andere wäre ein Unding, wenn man genötigt werden dürfte, beispielsweise einen halben Tag früher abzufahren oder anzukommen, weil man nicht einen Zug eine Stunde früher oder später im Falle so einer Fahrplanänderung nutzen dürfte.

Zugbindung bei veränderter Abfahrt

DG, Montag, 10.10.2011, 19:39 (vor 5490 Tagen) @ Fabian318

Nunja, das wäre wirklich schön, aber ob es so ist, kann ich nicht sagen!


Alles andere wäre ein Unding, wenn man genötigt werden dürfte, beispielsweise einen halben Tag früher abzufahren oder anzukommen, weil man nicht einen Zug eine Stunde früher oder später im Falle so einer Fahrplanänderung nutzen dürfte.

Ja, da hast du eindeutig Recht!
Leider kann man ja aber auch nicht sagen, dass sich die geplante Ankunftszeit
über 20 Minuten nach hinten verschiebt, da ja die Nutzung DIESER S-Bahn nicht
unbedingt vorgeschrieben ist, sondern ja auch geplant sein könnte,
später abzufahren.

Ich würde mich mal an nen Service-Point oder ein Reisezentrum oder andere offizielle
DB-Stelle wenden um das abzuklären.

Ich möchte auch nochmal betonen, dass ich das Anliegen verstehe und unterstütze,
nur halt skeptisch bin ob die Bahn das auch so sieht!

Zugbindung bei veränderter Abfahrt

Fabian318, Münster i. W., Montag, 10.10.2011, 19:42 (vor 5490 Tagen) @ DG
bearbeitet von Fabian318, Montag, 10.10.2011, 19:45

Ich würde mich mal an nen Service-Point oder ein Reisezentrum oder andere offizielle
DB-Stelle wenden um das abzuklären.

Ja, ich habe mal schnell und unbürokratisch nachgefragt:
http://twitter.com/#!/Fabian318/status/123452955679666176

Antwort der DB

Fabian318, Münster i. W., Montag, 10.10.2011, 19:54 (vor 5490 Tagen) @ Fabian318

Ja, ich habe mal schnell und unbürokratisch nachgefragt:
http://twitter.com/#!/Fabian318/status/123452955679666176

Schade, keine allgemeingültige Antwort:
http://twitter.com/#!/DB_Bahn/statuses/123455700608364544

Zugbindung bei veränderter Abfahrt

michael_seelze, Montag, 10.10.2011, 20:10 (vor 5490 Tagen) @ DG

Leider kann man ja aber auch nicht sagen, dass sich die geplante Ankunftszeit
über 20 Minuten nach hinten verschiebt, da ja die Nutzung DIESER S-Bahn nicht
unbedingt vorgeschrieben ist, sondern ja auch geplant sein könnte,
später abzufahren.

Ja, man könnte auch geplant haben eine spätere S-Bahn zu nutzen. Allerdings sehe ich die Fahrkarte bis zum Zielort als einen Beförderungsvertrag an. Vgl. Nr. 2.4.1 (und auch Nr. 2.4.5) der BB Bahn. Auf dieser Fahrkarte sind ja auch Ankunfts- und Abfahrtszeit vermerkt. Die Einschränkung auf Online-Tickets, dass die Fahrkarte nur für den unter "Fahrkarte angegebenen Reiseabschnitt" gilt, bezieht sich ja auf die Nutzung von Verkehrsmitteln, die nicht zum befördernden EVU gehören (Teilpreis in der Fahrplanauskunft).

Laut Deiner Argumentation würde Punkt 9.1.1 der BB Bahn nur uneingeschränkt gelten, wenn das Ziel mit dem FV-Zug erreicht wird.

Wenn wer an der Uhr dreht...

fjk, Dienstag, 11.10.2011, 11:53 (vor 5489 Tagen) @ Fabian318

So wie ich das sehe, ist die Zugbindung nicht aufgehoben.
Zum einen ist die S-Bahn Nahverkehr und eh nicht so auf der Fahrkarte eingetragen,
zum anderen meine ich, dass (bei der Onlinebuchung) teilweise noch dasteht,
"Bitte überprüfen Sie die Verbindung kurz vor Reiseantritt!"


Ja, aber wenn sich die Ankunftszeit durch Fahrplanänderungen nach hinten verschiebt, kann das nicht das Problem des Kunden sein und er muss auch eine frühere Verbindung (um rechtzeitig anzukommen) nehmen können. (Die Bahn hat wohl kaum das Recht, den Vertrag einseitig zu ändern.) Genauso andersrum: Wenn der gleiche Zug früher fährt darf er sich an die Abfahrtzeit gebunden sehen und hat meines Erachtens auch das Recht, einen Zug zur ursprünglichen Abfahrtzeit zu nehmen.

Genau; ist nicht zu Unrecht außer der Zugnummer nicht auch die Abfahrts- und Ankunftszeit auf der Fahrkarte vermerkt (in der "Wegevorschrift", nicht in der informellen Reiseverbindung) und somit "Bestandteil" der Zugbindung - und müsste die deswegen nicht genauso aufgehoben werden wie wenn der Zug gar nicht fährt? Sprich: der Kunde kann die Bedingungen, die die Zugbindung stellt, eigentlich nur erfüllen, wenn der planmäßig benummerte Zug zur planmäßigen Zeit fährt. In allen anderen Konstellationen (Zugausfall, Verspätung, anders benummerter Ersatzzug, richtiger Zug zu einer plötzlich anderen planmäßigen Zeit als auf der Karte vermerkt) hat er ja eh keine Chance - aber auch keine dieser Konstellationen zu vertreten. Also müsste ihm zumindest die Möglichkeit der kostenlosen Rückgabe der Karte gegeben werden - was de facto aber meistens gleichbedeutend mit einer Freigabe ist (und den meisten Reisenden mehr bringt; der Bahn im Zweifel aber eher weniger...)

empfiehlt auch die rechtzeitige (und/oder mehrmalige;-)) freundliche Nachfrage bei einem Stempelschwinger
fjk

Wenn wer an der Uhr dreht...

Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 11.10.2011, 12:01 (vor 5489 Tagen) @ fjk

Genau; ist nicht zu Unrecht außer der Zugnummer nicht auch die Abfahrts- und Ankunftszeit auf der Fahrkarte vermerkt (in der "Wegevorschrift", nicht in der informellen Reiseverbindung)

Zu "Unrecht"? Ja, die Abfahrtzeit steht dort auch drauf. Also wenn der Zug früher fährt und dann weg ist, ist die Sache eigentlich ziemlich eindeutig. (Wo steht, wann man sich informieren muss? Zwei Wochen, zwei Tage, zwei Stunden vor Abfahrt?) Schwierig wird es nur, wenn der Zug zwar planmäßig abfährt, aber geändert später ankommt.

empfiehlt auch die rechtzeitige (und/oder mehrmalige;-)) freundliche Nachfrage bei einem Stempelschwinger

Was bei entsprechender Nachfrage in 95 % der Fälle klappt. Genauso wie das Mitfahren im Fernverkehr mit Nahverkehrskarte ohne eine neue Fahrkarte vorher zu lösen usw. usf. "Wie es in den Wald ruft..."

Zu Unrecht nicht rechtzeitig zu Ende geführte Satzanfänge

fjk, Dienstag, 11.10.2011, 12:18 (vor 5489 Tagen) @ Fabian318
bearbeitet von fjk, Dienstag, 11.10.2011, 12:19

Genau; ist nicht zu Unrecht außer der Zugnummer nicht auch die Abfahrts- und Ankunftszeit auf der Fahrkarte vermerkt (in der "Wegevorschrift", nicht in der informellen Reiseverbindung)


Zu "Unrecht"?

Naja, gedanklich war ich wohl noch in der Bestätigungsschleife nach dem Motto "deswegen (weil eine konkrete Verbindung zu einer bestimmten Zeit gebucht wurde) steht nicht zu Unrecht
auch die Zeit auf der Karte" - aber so ganz passend ist die Floskeltaste hier trotzdem nicht gedrückt worden. Entschuldigung.

Ja, die Abfahrtzeit steht dort auch drauf.

Okokok, nur die Abfahrtszeit, ändert aber nichts daran, ...

(Wo steht, wann man sich informieren muss? Zwei Wochen, zwei Tage, zwei Stunden vor Abfahrt?)

("Hinten") auf dem Onlineticket steht "kurz vor Reisebeginn". Damit kann nichts passieren (sicherer formuliert wäre wohl nur "rechtzeitig") - sehr konkret ist es aber nicht;-) Und das ist erstens nur eine Bitte (oder ein wohlmeinender Hinweis) und kein "muss" und zweitens fehlt sie auf echten Fahrkarten.

empfiehlt auch die rechtzeitige (und/oder mehrmalige;-)) freundliche Nachfrage bei einem Stempelschwinger


Was bei entsprechender Nachfrage in 95 % der Fälle klappt. Genauso wie das Mitfahren im Fernverkehr mit Nahverkehrskarte ohne eine neue Fahrkarte vorher zu lösen usw. usf. "Wie es in den Wald ruft..."

... dass wir uns nicht zu Unrecht einig sind.

denkt doch mal
fjk

EDIT: Verbimdung -> n, um keine OT-Diskussionen zur Zugbindung in nicht mehr FV-würdigen Wagen aufkommen zu lassen. Oh, da ist auch das n gefährlich...

Zugbindung bei veränderter Abfahrt

michael_seelze, Montag, 10.10.2011, 19:54 (vor 5490 Tagen) @ ICE197074

Hallo,

ich weiß es gibt zum Thema Zugbindung unzählige Anfragen - erst heute wieder - aber ebend auch immerwieder andere Beispiele und Fragen aus der Praxis.

Wie z.B. IC 2151 ab Erfurt am 30.10.und auch am 12.11.

Gebucht habe ich den Zug mit normaler Abfahrt 18.31 ab EF an L 19.46 mit Anschluß an die S10 um 20.05 Uhr.

Hast Du bis zum Ziel auf dem Fahrweg der S 10 die Fahrkarte gebucht?
Falls nein, keine chance. Fall ja, -->siehe unten.

Nun hat sich der Fahrplan für diesen Zug an den genannten Tagen sozusagen offiziell geändert. Jetzt fährt der Zug eimal später ab (30.10.) und einmal länger bis L (12.11.). In beiden Fällen erreicht man die S10 erst einen Takt später.
Ist die Zugbindung nun aufgehoben und kann ich eher fahren um mein Reiseziel so zu erreichen wie geplant,denn offiziell verspätet ist der Zug ja nun nicht,da der Fahrplan nach meiner Buchung nun gesteckt wurde, oder habe ich eben Pech gehabt und muß die spätere bzw. längere Fahrt nutzen,obwohl ich - wenn bereits bekannt gewesen- ja gleich die Verbindung über Halle genommen hätte???

Die Fahrplanänderung war zum Zeitpunkt des Abschlusses des Beförderungsvertrages
ja noch nicht bekannt. Daher würde ich die FGR geltend machen.
Da Du "vernünftigerweise" davon ausgehen musst, dass Du dein Ziel lt. Beförderungsvertrag mit mindestens 20 min Verspätung erreichen wirst (9.1.1 der BB Bahn), weil die Änderung über den Informationskanal "(iv) verfügbare Fahrplaninformations- und Reisendeninformationsmedien, insbesondere das Fahrplanauskunftssystem im Internet unter www.bahn.de." bekanntgemacht wurde (9.1.4 der BB Bahn), kannst Du "unverzüglich [...]" die "Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielort bei nächster Gelegenheit" fortsetzen (auch 9.1.1).

Ich würde die Reise über Halle antreten.

Zugbindung bei veränderter Abfahrt

ICE197074, Region Leipzig, Montag, 10.10.2011, 20:30 (vor 5490 Tagen) @ michael_seelze

So ähnlich würde ich das auch sehen, mit den 20 min in den Beföbed.

Natürlich hab ich die S10 mitgebucht,werd ja nicht nochmal bezahlen.

Aber was hat das damit zu tun? Auch wenn die Fahrt nur bis L gehen sollte, auch dort kommt der Zug mehr als 20 min später an.

Wo willst du denn genau hin?

Sputnik, Overath, Montag, 10.10.2011, 20:36 (vor 5490 Tagen) @ ICE197074

Nach Halle oder irgendwo zwischen Halle und Leipzig?

Wo willst du denn genau hin?

michael_seelze, Montag, 10.10.2011, 20:45 (vor 5490 Tagen) @ Sputnik

Wohl zwischen Halle und Leipzig. Siehe das Ausgangsposting des Beitragsbaumes.
Wenn der User nach Halle wollte, wäre seine Verbindung mit dem genannten IC über Leipzig Hbf nicht bepreisbar.

Zugbindung bei veränderter Abfahrt

michael_seelze, Montag, 10.10.2011, 20:42 (vor 5490 Tagen) @ ICE197074

So ähnlich würde ich das auch sehen, mit den 20 min in den Beföbed.

Natürlich hab ich die S10 mitgebucht,werd ja nicht nochmal bezahlen.

Aber was hat das damit zu tun? Auch wenn die Fahrt nur bis L gehen sollte, auch dort kommt der Zug mehr als 20 min später an.

Ja, auch in Leipzig Hbf kommt der Zug mehr als 20 Minuten später an. Ich war jetzt von unter 20 min Verspätung in Leipzig ausgegangen, weil ich den falschen IC angeschaut hatte. Wäre in diesem Fall der NV-Anschluss nicht mitgebucht, könnte man die FGR im zitierten Punkt nicht geltend machen.

Zugbindung bei veränderter Abfahrt

Giovanni, Montag, 10.10.2011, 21:32 (vor 5490 Tagen) @ michael_seelze

So ähnlich würde ich das auch sehen, mit den 20 min in den Beföbed.

Natürlich hab ich die S10 mitgebucht,werd ja nicht nochmal bezahlen.

Aber was hat das damit zu tun? Auch wenn die Fahrt nur bis L gehen sollte, auch dort kommt der Zug mehr als 20 min später an.


Ja, auch in Leipzig Hbf kommt der Zug mehr als 20 Minuten später an. Ich war jetzt von unter 20 min Verspätung in Leipzig ausgegangen, weil ich den falschen IC angeschaut hatte. Wäre in diesem Fall der NV-Anschluss nicht mitgebucht, könnte man die FGR im zitierten Punkt nicht geltend machen.

Der Nahverkehrsanschluss ist durch die tarifliche Gleichstellung bzw das City-Ticket in fast allen Fällen automatisch inkludiert, auch wenn dieses auf der Fahrkarte nicht separat ausgewiesen wird.
Nur im Falle einer Buchung eines zuggebundenen Tickets ohne City-Ticket für Leipzig enthält den Anschluss nicht.

Nur weil der Anschluss nicht auf dem Ticket separat ausgewiesen ist, verliert der Fahrgast nicht die Ansprüche aus den FGR.

Zugbindung bei veränderter Abfahrt

michael_seelze, Montag, 10.10.2011, 23:43 (vor 5489 Tagen) @ Giovanni

Der Nahverkehrsanschluss ist durch die tarifliche Gleichstellung bzw das City-Ticket in fast allen Fällen automatisch inkludiert, auch wenn dieses auf der Fahrkarte nicht separat ausgewiesen wird.
Nur im Falle einer Buchung eines zuggebundenen Tickets ohne City-Ticket für Leipzig enthält den Anschluss nicht.
Nur weil der Anschluss nicht auf dem Ticket separat ausgewiesen ist, verliert der Fahrgast nicht die Ansprüche aus den FGR.

Ich bezog mich auf Ziele, die mit NV-Anschlusszüge außerhalb Leipzigs (und außerhalb einer eventuellen tariflichen Gleichstellung) erreicht werden.
In diesem Fall bestünden bei nicht durchgehender FK-Buchung doch keine Ansprüche aus den FGR, oder ?
Außerdem war die Überlegung, wie geschrieben, mehr theoretischer Natur; d.h. ich habe dafür kein auf Leipzig als Umsteigeort bezogenes Beispiel exakt nachgeprüft.

Hatte ich schon ein paar Mal

marrota, Montag, 10.10.2011, 20:25 (vor 5490 Tagen) @ ICE197074

...dass der frühzeitig gebuchte ICE mit Zugbindung "in geänderter Fahrplanlage" fährt und ich somit erst die S-Bahn 30 Minuten später erreiche.

Bekam nach freundlicher Problemvortragung am Servicepoint bis jetzt immer problemlos den Stempel "Zugbindung aufgehoben" drauf ;-)

Freundlich fragen, hatte noch nie Probleme.

Zugbindung bei veränderter Abfahrt

Frank Winkel, Montag, 10.10.2011, 23:08 (vor 5489 Tagen) @ ICE197074

Hallo,

ich weiß es gibt zum Thema Zugbindung unzählige Anfragen - erst heute wieder - aber ebend auch immerwieder andere Beispiele und Fragen aus der Praxis.

Wie z.B. IC 2151 ab Erfurt am 30.10.und auch am 12.11.

Gebucht habe ich den Zug mit normaler Abfahrt 18.31 ab EF an L 19.46 mit Anschluß an die S10 um 20.05 Uhr.

Nun hat sich der Fahrplan für diesen Zug an den genannten Tagen sozusagen offiziell geändert. Jetzt fährt der Zug eimal später ab (30.10.) und einmal länger bis L (12.11.). In beiden Fällen erreicht man die S10 erst einen Takt später.

Ist die Zugbindung nun aufgehoben und kann ich eher fahren um mein Reiseziel so zu erreichen wie geplant,denn offiziell verspätet ist der Zug ja nun nicht,da der Fahrplan nach meiner Buchung nun gesteckt wurde, oder habe ich eben Pech gehabt und muß die spätere bzw. längere Fahrt nutzen,obwohl ich - wenn bereits bekannt gewesen- ja gleich die Verbindung über Halle genommen hätte???

Das ist schwer zu sagen. Die Zugbindung gilt nur für den IC 2151. Von Leipzig nach Halle kann jeder andere Nahverkehrszug benutzt werden, da hier keine Zugbindung besteht. In der Verbindung steht die S-Bahn zwar drauf, aber nicht auf der Fahrkarte.

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