Bitte, aber - und Anknüpfungspunkt für Zusatzantwort (Fahrkarten und Angebote)

fjk, Montag, 10.10.2011, 14:20 (vor 5490 Tagen) @ philundso

was war denn daran unhöflich?

Man könnte (ich tu es nicht, denn ich vergesse ständig Sachen oder kann mir manches eigentlich auch selber denken) es allerdings als "schmarotzig" oder so bezeichnen, alle vier Wochen die gleiche Frage zu stellen. Das ist aber was anderes. Einen Seitenhieb darauf, dass man etwas vergisst, reichlich mit ;-) gekennzeichnet, finde ich jetzt nicht zu unhöflich. Ansonsten: Entschuldigung.

Trotzdem nochmal die Anknüpfungsfrage. Ebenfalls aus der Erinnerung zitiere ich gesammelt mehrere Antworten auf die Frage nach der Gültigkeit von NV-Vor- und -Nachläufen bei Zugbindungstickets: "Keine Zugbindung im NV, wenn der Anschluss zum/vom (festen) FV-Zug erreicht werden kann". Das Ticket gilt im NV räumlich vor dem FV-Zug also zeitlich bis zur planmäßigen Abfahrtszeit des FV-Zugs und räumlich dahinter zeitlich ab der tatsächlichen Ankunftszeit.

Warum eigentlich? Im Nahverkehr spielt (meistens wohl auch, was die Verteilung der Fahrgelder angeht) es doch eigentlich überhaupt keine Rolle, ob der Fernzug auf dem Ticket noch erreicht werden kann oder benutzt wurde. Ansonsten könnte man die Zugbindung ja leicht auf darauf ausdehnen, nach dem Motto "was die ÖBB kann"...
Oder umgekehrt: warum und tariflich wie konzipiert gibt es denn eine NV-Zugbindung (in Deutschland) bei Sparschienenfahrkarten? Wenn der Grund für die Wahlfreiheit da die Eigenarten des NV-Tarifs (u.a. die Genehmigungspflicht) sind, wieso gelten die nicht für alle? Seltsam.

wundert sich
fjk


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