Fahrgastrechte: Erstattung Taxigebühren möglich? (Fahrkarten und Angebote)
Moin!
Folgendes Szenario:
Auf einem Abschnitt einer Regionalbahnlinie findet zur Zeit SEV wegen Bauarbeiten statt. Der SEV-Bus setzt im Berufsverkehr ein paar Minuten zu und es entsteht ein lupenreiner Sichtanschluss. Die ersten Fahrgäste betreten den Bahnsteig, als der Zug sich in Bewegung setzte...
Auf dem Dorfbahnhof fährt in den nächsten zwei Stunden kein Bus oder Zug (abgesehen vom SEV-Bus in die Gegenrichtung).
Ich schnappe mir geistesgegenwärtig das erste (zu dem Zeitpunkt einzige) Taxi und fahre zum Endbahnhof der Regionalbahn, da mein Termin unmöglich zwei Stunden warten konnte.
Mal abgesehen von der Frechheit abzufahren, kurz nachdem der Bus ankam (Bus war vom Lokführer definitiv zu sehen!), stellt sich natürlich die Frage: Bringt es was, die Taxiquittung von 38 € einzureichen? Wie gesagt, der Folgetakt fuhr 120 Minuten später.
Viele Grüße
fabs
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Es gibt Dinge im Leben, die dich schnell aus der Bahn werfen können!
Zugbegleiter zum Beispiel...
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- Fahrgastrechte: Erstattung Taxigebühren möglich? -
fabs,
06.10.2011, 21:42
- Offiziell nicht... - Eingleisigkeit, 06.10.2011, 21:49
- Ticketerstattung -
john-vogel,
06.10.2011, 22:16
- Ticketerstattung -
indy3,
07.10.2011, 09:09
- Ticketerstattung -
ckx2,
07.10.2011, 09:15
- Ticketerstattung -
indy3,
07.10.2011, 09:30
- Ticketerstattung - Giovanni, 07.10.2011, 11:14
- Ticketerstattung -
indy3,
07.10.2011, 09:30
- Ticketerstattung - Giovanni, 07.10.2011, 11:13
- Ticketerstattung -
ckx2,
07.10.2011, 09:15
- Ticketerstattung -
indy3,
07.10.2011, 09:09