Ergänzung/Klarstellung (Fahrkarten und Angebote)

fjk, Donnerstag, 06.10.2011, 13:17 (vor 5493 Tagen) @ Henrik

Das einzige Problem beim Hannoverangebot dürfte sich (mal wieder) ergeben, wenn nur eine BC vorliegt und der Bahncardinhaber später zu oder früher aussteigt.

Das kann natürlich nur beim anonymen Schalter-/Automatenticket passieren (hat das Angebot schon jemand am Automaten gebucht?). Beim Onlineticket muss entweder die Bahncard immer dabeisein, weil sie die Identifizierungskarte ist, oder der Bahncardinhaber als erster Fahrer und Bahncardrabbatinanspruchnehmer, weil das Ticket auf ihn personalisiert ist.

Oder andersrum: sollte es um ein Onlineticket gehen, sollte derjenige, der dessen Originalität nachweisen kann, auch nicht eher aus-/später zusteigen.


das ist doch trivial. Die Fahrkarte muss von A nach B vorhanden und ggf. inkl. der BahnCard vorzeigbar sein.
Aber wo sollte da jetzt ein Unterschied zwischen Automatenticket & Onlineticket sein?

De jure keiner, das wäre ja auch noch schöner: die Fahrkarte ist nach Fahrtantritt nicht übertragbar. De facto kann das bei einer richtigen Fahrkarte aber keiner überprüfen. Das sollte man hier aber zu Recht nicht schreiben - denn wer das nicht merkt, sollte vielleicht...

und Schluss.
fjk

PS: und zum guten Schluss nach gutem Brauch: das Onlineticket ist demnach irgendwie nicht 100% nach Recht und Gesetz, da es ja auch VOR der Fahrt nicht übertragbar ist. Aber auch das ist schon gut durchgekaut. Oder gibt es einen Passus zur gebührenfreien Umschreibung auf die Identifizierungskarte einer anderen Person - bzw. muss der Reisende nicht der Inhaber der Identifizuierungskarte sein, sondern diese nur vorzeigen können?


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