Mitnahmeregelung nimmt Omas ganz schön mit (Fahrkarten und Angebote)
Moin,
ein langes Wochenende mit langen Ausflügen erbringt langsam auch neue Erkentnisse. Neben "wieso ist Tee teurer als Kaffee, ist doch viel einfacher" vor allem dieses, wahrscheinlich nicht neue und gut erklärbare, aber doch weitestgehend befremdliche Tarifdetail:
Größere Kinder reisen in Begleitung Ihrer Eltern und/oder Großeltern umsonst mit, bei eigentlich allen Tarifvarianten. Wunderbar und ein kluger und ziemlich familienfreundlicher Schachzug, der für einigermaßen kühle Rechner überhaupt erst die Frage aufkommen lässt, statt mit dem Auto zu fahren die Koffer in den Zug zu wuchten. Nun aber das:
Wenn man -warum auch immer, im beobachteten Fall dürfte eine gewissen Verwirrtheit vorgelegen haben, gegen grundsätzliche Bahnunerfahrenheit spricht eine mitspielende BC50- seine Fahrkarte erst im Zug kauft, müssen diese älteren Kinder (den Kinderpreis) bezahlen. Tarifmäßig entspricht das wegen der Regelung "die Kinder müssen auf der Fahrkarte eingetragen sein" - und zwar vor Fahrtantritt - zwar den Vorschriften, aber eine Lenkungsfunktion hat diese Voreintragung (beim Normalpreis) ja nun kaum, und immerhin wird der Normalpreisverkauf im Zug als regulärer Vetriebsweg (wenn auch mit Bedien... äh: Bordzuschlag) beworben. Und es werden sich wohl kaum zufällig Enkelkinder im Zug finden, die man bei der Gelegenheit des Fahrscheinkaufs im Zug spontan "schleppen" könnte - was ein vorstellbarer "Missbrauchsansatz" wäre.
Kann also jemand den Hintergrund dieser Regeulung erläutern?
kennt zwar die unergründliche Tiefe großmütterlicher Geldbehälter, findet aber, dass sie in diesem Falle nicht erforscht werden sollte
fjk
Mitnahmeregelung nimmt Omas ganz schön mit
Hi,
also eigentlich müssen Kinder in Begleitung von Großeltern ja nie bezahlen, denn auch, wenn die Fahrkarte erst im Zug erworben wird, kann ja das Kind darauf eingetragen werden. Kinder müssen nur estra bezahlen, wenn Oma oder Opa eine Fahrkarte kauft, auf der nur eine Person draufsteht.
Ich würde schätzen, der Schaffner hatte einfach gerade nur schlechte Laune; persönlich hätte ich diese Fahrkarte zusätzlich nicht bezahlt, die im Zug gekaufte ist ja eine normale Fahrkarte - naja, eigentlich sogar noch teurer - und im Fernverkehr ist es ja durchaus normal, die Tickets erst im Zug zu kaufen; es ist sogar erlaubt! Falls du die Person, der das passiert ist, kennst, würde ich ihr raten, mal ein DB Servicecenter am Bahnhof aufzusuchen, da dort dann der Fahrpreis des Kindertickets eventuell erstattet werden könnte.
Oder ist da irgendwer anderer Meinung?
Vg D60491
Mitnahmeregelung nimmt Omas ganz schön mit
Hallo,
Oder ist da irgendwer anderer Meinung?
Ja, ich ! :-)
Zitat aus den Beförderungsbedingungen:
3.7.2 Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren werden in Begleitung zumindest eines
eigenen Eltern- oder Großelternteils oder deren Lebenspartner oder des Vormundes unentgeltlich
befördert, wenn von diesen Fahrkarten zum Normalpreis mit/ohne BahnCard-Rabatt oder
Sparpreis mit/ohne BahnCard 25-Rabatt (Nr. 3.3) erworben und die Zahl der Kinder beim Kauf
Seite 12
in der Fahrkarte des begleitenden Eltern- oder Großelternteils oder deren Lebenspartner nach
Nr. 2.1.2 – ausgenommen im Zug - eingetragen werden.
Ob diese Regelung Sinn macht oder nicht, mag ich hier nicht bewerten. Da würde ich mich deiner Meinung wieder eher anschließen ;-)
Gruß
Kalle
Schade, darum ging's mir (auch);-) [nur Zitat]
Ob diese Regelung Sinn macht oder nicht, mag ich hier nicht bewerten.
Das ist sehr inkonsequent!
und die Zahl der Kinder beim Kauf
Seite 12
in der Fahrkarte des begleitenden Eltern- oder Großelternteils oder deren Lebenspartner nach
Nr. 2.1.2 – ausgenommen im Zug - eingetragen werden.
Inkonsequent ist das insofern, als dass auch beim Ticketkauf am Nahverkehrsautomaten keine Familien(enkel)kinder eingetragen werden (können).
Trotzdem gilt ein solches Ticket dann auch für Mitreisende (Enkel)Kinder:
![[image]](http://www.railfaneurope.net/pix/de/ticket/ticket_machine/2010/Steinbach-N.jpg)
Warum werden solche Fahrscheine also nicht auch im Zug ausgegeben? Ein etwaiges technisches Problem beim MT könnte mit einem solchen Aufdruck elegant umgangen werden.
Und spannen wir den Bogen weiter: Was, wenn der Automat kaputt ist, und ich gezwungen bin, im Zug zu kaufen? Oder ich an solchen Stationen einsteige, wo es keinen Automaten gibt und ich auf den Kauf beim Schaffner angewiesen bin?
Zahlen in diesen Fällen Eltern und Großeltern völlig unverschuldet drauf?
Das ist sehr inkonsequent!
Öhmm der Satz auf deiner NV Fahrkarte ist dir aufgefallen ja??
Das ist sehr inkonsequent!
Öhmm der Satz auf deiner NV Fahrkarte ist dir aufgefallen ja??
Natürlich, der Satz ist ja Kern seiner Aussage. Und er fragte sich eben, wieso dieser Satz nicht auch einfach vom MT2 aufgedruckt werden kann.
Das ist sehr inkonsequent!
Und spannen wir den Bogen weiter: Was, wenn der Automat kaputt ist, und ich gezwungen bin, im Zug zu kaufen? Oder ich an solchen Stationen einsteige, wo es keinen Automaten gibt und ich auf den Kauf beim Schaffner angewiesen bin?
Zahlen in diesen Fällen Eltern und Großeltern völlig unverschuldet drauf?
Sollte es tatsächlich zu einer ungerechtfertigten Nachzahlung kommen, würde ich mich an das Team des Regionalen Ansprechpartners Nahverkehr (kurz: RAN) wenden; in diesem Fall nach Nürnberg. Die Telefonnummer lautet: 01805-702170
Leicht OT: Diese Art von NV-Automaten, aus dem dein Ticket stammt (ohne Touchscreen-Monitor, ohne Kartenzahlung) gibt es doch nach meiner Erfahrung nicht mehr so häufig, oder täuscht da mein Eindruck? Das praktische bei diesen Automaten ist, dass man sich einen Antrittsfahrschein für 10,- € kaufen kann, mit dem man dann im Zug ohne Bordzuschlag eine Fahrkarte erwerben kann, wenn der Bahnhof nicht am Automaten aufgelistet ist.
wie es dazu kam
Hallo zusammen, wenn ich mich richtig erinnere gab es zur Einführung von PEP (Abschaffung BC50/EinführungBC25) verschiedene zum Teil auch positive Neuerungen. Dazu gehörten die freifahrenden Kinder und der Mitfahrerrabatt für bis zu 4 Mitfahrer bei der BC25 auch beim Normalpreis.
Diese positiven Dinge waren aber grundsätzlich vom Bordverkauf ausgeschlossen. Der Mitfahrerrabatt beim Normalpreis wurde ja wieder abgeschafft, und so hat sich diese Besonderheit nur noch bei den freifahrenden Kindern in den Tarifbestimmungen gehalten.
Das ist sehr inkonsequent!
Das praktische bei diesen Automaten ist, dass man sich einen Antrittsfahrschein für 10,- € kaufen kann, mit dem man dann im Zug ohne Bordzuschlag eine Fahrkarte erwerben kann, wenn der Bahnhof nicht am Automaten aufgelistet ist.
Hmm ja, aber was ist daran praktisch? Stressfreier ist es doch, wenn man sein Ticket gleich durchgehend erwerben kann!
Dazu müsste es halt Automaten geben, die *alles* können (also auch alle Bus- und Grenztarifpunkte).
Diese kriegt man ja am alten Nv-Automaten, am NTA aber nicht (höchstens wenige Bustarifpunkte, aber gar keine Grenzpunkte).
Insofern sind die alten Automaten praktisch - aber der Zwang zum Kauf der Anfangsstrecke, weil kein Fv möglich ist, ist doch eher veraltet!
![[image]]( http://farm6.static.flickr.com/5163/5361259948_f723f7142d.jpg)
![[image]](http://www.railfaneurope.net/pix/de/ticket/ticket_machine/2009/Bindlach-Plankenfels1.jpg)