Frage zu Fahrgastrechten (Allgemeines Forum)
AndyUlm, TDI, Sonntag, 02.10.2011, 19:19 (vor 5498 Tagen)
Hallo Allerseits,
ich hätte da eine Frage bzgl. den Fahrgastrechten.
Folgendes - ich bin heute Morgen von Ulm aus zum Hockenheimring gefahren zu den ADAC Masters. Bis Stuttgart verlief alles gut, nur dann hatte ICE 612 eine technische Störung am Triebfahrzeug womit ich in Mannheim logischerweise den RB nach Hockenheim verpasst habe. 1 Stunde warten war angesagt nur hätte ich es dann nicht mehr pünktlich zum Rennstart geschafft. Also raus aus dem Bahnhof und in ein Taxi - was mich gleich mal 35€ gekostet hat. So nun meine Frage hab ich ein Recht darauf die 35€ die mir aufkosten der Verspätung des ICE 612 aufgekommen sind wieder einzufordern? Immerhin hätte es mit meiner Planmäßigen Verbindung locker gerreicht.
Gruß,
Andy
Frage zu Fahrgastrechten
Steffen, Sonntag, 02.10.2011, 19:23 (vor 5498 Tagen) @ AndyUlm
Hallo,
nein, hast Du nicht. Du hast Anspruch auf eine einstündige Verspätung (25% des Fahrpreises).
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Frage zu Fahrgastrechten
bahn4u, Sonntag, 02.10.2011, 19:44 (vor 5498 Tagen) @ Steffen
Allerdigs mußt Du Dir vom Informations- bzw. Service Point bestätigen lassen, dass Du aufgrund der Verspätung Deines Zuges, mindestens 60 Minuten später am Zielbahnhof angekommen wärest.
ab 60 Minuten Verspätung gibt 25% des Fahrpreises zurück,
ab 120 Minuten 50 % des Fahrpreises.
Die EU-Richtlinien und die Deutsche Gesetzgebung dazu, findest Du am Ende der Sammlung der Betriebsbedingungen der Deutschen Bahn.
Frage zu Fahrgastrechten
Fabian318, Münster i. W., Sonntag, 02.10.2011, 19:47 (vor 5498 Tagen) @ bahn4u
Allerdigs mußt Du Dir vom Informations- bzw. Service Point bestätigen lassen, dass Du aufgrund der Verspätung Deines Zuges, mindestens 60 Minuten später am Zielbahnhof angekommen wärest.
Nein, das ist falsch. Es ist keine Bescheinigung notwendig.
Frage zu Fahrgastrechten
bahn4u, Sonntag, 02.10.2011, 22:31 (vor 5498 Tagen) @ Fabian318
Wenn ich die Angelegenheit nicht sofort über Service Point und Reisezentrum regeln kann, dann sollte man/frau besser was in der Hand haben (Stichwort: Beweis).
In einem persönlichen Gespräch Auge-im Auge ist Freudlichkeit und Kulanz bekanntlich ausgeprägter.
Es soll Fälle gegeben haben bzw. mir ist einer bekannt, wo die Verspätung über 2 Stunden war, das "Servicezentrum Fahrgastrechte" dies nicht anerkannte, weil ein Depp eine geringere Verspätung in den Computer eingegeben hatte.
Wer sich auf der sicherenm Seite bewegen will:
IMMER sofort am Zielbahnhof zum Service Point gehen und Verspätung rechtssicher notieren lassen!
Frage zu Fahrgastrechten
Matze86, München, Sonntag, 02.10.2011, 22:39 (vor 5498 Tagen) @ bahn4u
Wer sich auf der sicherenm Seite bewegen will:
IMMER sofort am Zielbahnhof zum Service Point gehen und Verspätung rechtssicher notieren lassen!
Ganz ehrlich: Hab ich noch nie gemacht und mein Geld trotzdem immer bekommen. Meist ist auch eine Schlange an der "DB Information"...
Frage zu Fahrgastrechten
gus78, Sonntag, 02.10.2011, 22:40 (vor 5498 Tagen) @ bahn4u
Wer sich auf der sicherenm Seite bewegen will:
IMMER sofort am Zielbahnhof zum Service Point gehen und Verspätung rechtssicher notieren lassen!
Da ich schon verspätet bin hab ich natürlich ewig Zeit, mich um sowas zu kümmern! ;)
Frage zu Fahrgastrechten - sicher ist sicher!
bahn4u, Sonntag, 02.10.2011, 22:56 (vor 5498 Tagen) @ gus78
Klar doch, der Termin ist dann ja eh gefloppt!
Habe es im letzten Jahr bei meinen fünf Bahntouren, wobei drei erheblich verspätet war, so gemacht; jeweils in Köln Hbf, Berlin Ostbhf und Hamburg Hbf.
Zeitaufwand zwischen drei und fünf Minuten!
Muss wohl Glück gehabt haben, dass es keine Warteschlangen gab. :-)
Aber viel Spaß denjenigen, die problemlos oder auch problemviel die Angelegenheit schriftlich ausfechten möchten. Man kann durchaus Glück haben, dass dies auch sofort klappt - was aber wenn nicht? Und wenn Du Deine Version nicht (mehr) bestätigen/beweisen kannst?
Jeder nach seinem Geschmack!
Ich wähle persönlich vor schriftlich!
Sicher vor Unsicher!
Schnell vor langwierig!
Und erledigt ist erledigt!
Frage zu Fahrgastrechten - sicher ist sicher!
Steffen, Sonntag, 02.10.2011, 23:02 (vor 5498 Tagen) @ bahn4u
Klar doch, der Termin ist dann ja eh gefloppt!
Wenn ich es richtig verstanden habe, hat Andy seinen "Termin" noch rechtzeitig erreicht. Ich wäre an seiner Stelle auch direkt zum Taxistand gegangen. Der "Termin" hatte schließlich vorrang.
Aber viel Spaß denjenigen, die problemlos oder auch problemviel die Angelegenheit schriftlich ausfechten möchten. Man kann durchaus Glück haben, dass dies auch sofort klappt - was aber wenn nicht? Und wenn Du Deine Version nicht (mehr) bestätigen/beweisen kannst?
Man muss da nichts bestätigen oder beweisen.
Ich wähle persönlich vor schriftlich!
Sicher vor Unsicher!
Schnell vor langwierig!
Und erledigt ist erledigt!
Prinzipiell ja, geht oft aber nicht. Z.B. wenn man im Pampabahnhof ankommt. Kannst ja mal versuchen, dem Fahrkartenautomaten persönlich Dein Anliegen vortragen und auf schnelle Hilfe hoffen. Sicher geht da anders ;)
--
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Frage zu Fahrgastrechten - win and loose
bahn4u, Sonntag, 02.10.2011, 23:12 (vor 5498 Tagen) @ Steffen
Mein lieber Steffen,
für Dich nochmals zum Mitschreiben oder besser Mitdenken!
Meine Freudin hatte sich die Verspätung nicht bestätigen lassen!
Die Verspätung betrug klar mehr als 2 Stunden.
Das "Servicezentrum Fahrgastrechte" sagte, es können nur 25 % erstatten, da - was falsch ist - der Zug weniger als 2 Stunden Verspätung gehabt hätte.
Es ging darum ca Euro 46,- erstattet zu bekommen. Sie bekam nur ca. Euro 23,-!
Du hat jetzt keinen Nachweis der Verspätung, weil es Dir "zuviel" Zeit kostet, Ihn zu besorgen. Du wirst ganz sicher die anderen Euro 23,- nicht mehr erhalten.
Ich erbringe den Nachweis. Ich erhalte die anderen Euro 23,- problemlos!
You loose!
And what about me? Do I win? I guess so!
Frage zu Fahrgastrechten - win and loose
zetzmann, Sonntag, 02.10.2011, 23:29 (vor 5498 Tagen) @ bahn4u
Mein lieber Steffen,
für Dich nochmals zum Mitschreiben oder besser Mitdenken!
Oh, ein Herr Schlauschlau ;-) Aber Spaß beiseite: Dir steht nicht zu, andere Leute zum "mitdenken" aufzufordern. Sorry.
Meine Freudin hatte sich die Verspätung nicht bestätigen lassen!
[...]
Ich hatte (privat, nur für mich) seit Einführung der FGR genau 29 mal das Servicecenter Fahrgastrechte in Anspruch nehmen müssen.
Die einzigen Fehlentscheidungen:
A Europa Spezial Schweiz ist Länderticket = Keine Erstattung
B 122 Minuten sind 119 Minten
C bahn.bonus-Prämien werden nicht "erstattet"
A konnte ich telefonisch klären, B musste ich schriftlich reklamieren, C ging über's EBA.
Beruflich habe mit dem Kram wesentlich häufiger zu tun. Das SC hat schon alles mögliche gefordert. Aber eine Bestätigung wollten die noch nie. Im Gegenteil: Ein Fall mit beigefügter Bestätigung des Servicepunktes brachte auch nichts.
Also: Sich für eine Bestätigung anzustellen, ist unnötig.
Wer gleich Kohle haben will, kann auch direkt ins Reisezentrum. Wer sich begutscheinen lassen möchte (oder muss) bzw. sich etwas überweisen lassen möchte/muss, benutzt am einfachsten ein Blatt Papier: "Name, Empfänger, Zug (verspätet), dadurch Zug 12345 verpasst, Ankunft am Zielort nn Minuten. Bankverbindung, Unterschrift".
Das SC FGR nimmt übrigens (aus Deutschland) auch unfrankierte Briefe an.
You loose!
And what about me? Do I win? I guess so!
Man wechselt innerhalb eines Textes nicht die Sprache, das ist unhöflich mitlesenden gegenüber. Außerdem, glaube ich, ist die Forensprache dieses Forums deutsch.
Z.
Frage zu Fahrgastrechten - Ratschläge - Sachverhalt
bahn4u, Montag, 03.10.2011, 00:44 (vor 5498 Tagen) @ zetzmann
Sehr geehrter Herr Zetschmann,
Sie haben mich persönlich angesprochen und kritisiert.
Ich meine, dass Ihnen dies durchaus in diesem Forum zusteht, denn man/frau kommuniziert eben über dieses Forum miteinander.
Grundsätzlich sollte man/frau aber immer möglichst beim Sachverhalt bleiben und diesen nicht auf eine andere Ebene ziehen. Es dient i.d.R. der Sache und vorallem dem Informationsgehalt nicht!
Ich habe den Kollegen aufgefordert mitzudenken, weil ja nun zweifellos der Fall meiner Freundin sehr deutlich aufzeigt hat, wie man eine Nicht-Zahlung oder Problem ohne weiteres hätte vermeiden können.
Sie haben offenbar Glück gehabt, dass Sie ihre drei "Problemfälle" anderweitig lösen konnten. Herzlichen Glückwunsch!
Bei meinem drei Verspätungsfällen habe ich die Ersatttung unverzüglich durch Verspätungsbescheinigung - die im übrigen vom Reisezentrum gefordert wird, damit es überhaupt zu einer unverzüglichen Erstattung kommen kann! - eingeholt und dann lief alles bei mir problemlos innerhalb von fünf Minuten!
An dieser Stelle sei gesagt: TOLLER und problemloser Service der Deutschen Bahn AG!
In Ihren Fällen scheint das ja auch der Fall gewesen zu sein!
Der Fall meiner Freudin zeigt, dass man/frau nicht immer dieses Glück haben kann.
Sofortige Erledigung und / oder ein Vespätungsnachweis hätte Sie vor diesen Ärger und finanziellen Verlust bewahren können.
Was für einen Tip, hätten Sie, sehr geehrter Herr Zetschmman, denn für einen Tip in dem Fall meiner Freudin?
Anstatt diesen in Ihrem "Einwurf" oder "Vortrag" zu benennen, beharren Sie weiter darauf, dass ein Verspätungsnachweis nicht erforderlich sei.
Wobei das Gegenteil schon bewiesen wurde.
Insofern empfinde ich Ihre "Einlassung" als recht merkwürdig und wird dem Sachverhalt nicht gerecht.
Aber offenbar sind Sie der positive Menschen, der auch Gottvertrauen in die Deutsche Bahn AG setzt. Aber die Mitarbeiter der Deutschen Bahn sind nunmal auch nur Menschen und machen auch mal Fehler. Und damit sollte jeder Fahrgast und / oder Geschäftspartner rechnen. Nehmen Sie, Herr Zetschmann, meiner Freudin oder mir übel, dass wir - auch aus dieser Geschichte heraus - jetzt uns jede Verspätung unmittelbar bestätigen lassen und die Angelegenheit umgehend regeln und erledigen?
Im übrigen hasse ich Papierkrieg!
Zweifelsohne ist es eine Abwegungsfrage, wenn ich ohnehin zu einem Termin wegen der Zugverspätung zu spät komme, ob ich auf die Deutsche Bahn im "Servicezentrum Fahrgastzentrum" im Schriftverkehr vertraue oder auf Nummer sicher gehe und ggf. weitere Minuten (je nach vorhandener Warteschlange) am Service Point und im Reisezentrum verliere.
Und entschuldigen Sie, dass ich gelegentlich englische Redewendungen / Anglizismen verwende; ich bin an einer amerikanischen High-School erzogen worden. Daher sind solche "Redewendung" in meinem Kopf. Ich möchte mich dafür nur ungern entschuldigen. Da bitte ich um Ihr Verständnis!
Jeder nach seiner Facòn! (Auch hier Redewendung in meinem Sinn / Kopf - diesmal franzözisch, oder?)
Eine gute Nacht, wünscht bahn4u (Achtung enthaltener Anglizismus im nick!)
Guido Westerwelle auf der Bundespressekonferenz: Wir befinden uns hier in Deutschland, daher bitte ich Sie hier Deutsch zu sprechen.
Frage zu Fahrgastrechten - Ratschläge - Sachverhalt
zetzmann, Montag, 03.10.2011, 01:21 (vor 5498 Tagen) @ bahn4u
Sehr geehrter Herr Zetschmann,
[...]
Liebe U-Bahn-Linie 4,
_AUCH_ das sinnlose "siezen" in Foren, in denen man sich allgemein duzt, ist unhöflich - übrigens auch, einen Namen herausgestellt und mehrfach falsch zu schreiben. Aber egal.
Tatsache ist: Man braucht keine Bestätigung vom Servicepunkt / Zugbegleitpersonal o.ä. Das ist genau so sinnlos wie eine Beschwerde, die man auf handgeschöpftem Büttenpapier in Kalligraphie-Schrift an das SC FGR schreibt, um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen.
Wie Deine Freundin an ihre restlichen 23,00 EUR kommt? Darf ich Dir hier nicht (vollständig) beantworten. Aber neben meinem Pseudonym (oben) ist ein Umschlag, da kannst Du mich gerne fragen. Offizielle Antwort: Auf dem Ablehungsschreiben steht alles drauf.
Z.
Frage zu Fahrgastrechten - Ratschläge - Sachverhalt
bahn4u, Montag, 03.10.2011, 01:55 (vor 5498 Tagen) @ zetzmann
Sehr geehrter Herr Zetzmann,
entschuldigen Sie, dass ich Ihren namen falsch geschrieben habe. Ich war unaufmerksam!
Mea culpa!
Bitte sehen Sie mir nach, dass ich so erzogen worden bin, dass ich nicht gleich jeden "Duze". Es liegt auch nahe ein nick "Zetzmann" zu "siezen" , da es ja kein Vorname ist.
Ich finde es erstaunlich wie Sie auf Ihren Standpunkt weiter bestehen bleiben.
Wir gehen aber doch konform, dass ich für eine unmittelbare Fahrpreiserstattung im Reisezentrum eine Verspätungsbescheinigung des Service Points benötige, oder nicht?
Ich gehe mit Ihnen konform, dass man keine Verspätungsbescheinigung des Service Points benötigt, wenn im Briefverkehr mit dem Servicezentrum "Fahrgastrechte" alles glatt läuft.
Ich gehe mit Ihnen ausdrücklich nicht konform, dass im Problemfall eine Verspätungsbescheinigung gegenüber dem keinen Sinn macht.
Denn, wenn mein Erstattunmgswunsch schrift negiert wird, muss ich natürlich darauf reagieren, wenn ich meinen Anspruch durchsetzen will.
Dies tue ich zunächst mit der Verpätungsbescheinigung. Natürlich steht es da der Deutschen Bahn AG in Gestalt des Servicezentrums Fahrgastrechte frei, dies nicht entsprechend zu würdigen und weiter eine Auszahlung zu verweigern.
Rechtlich und Gerichtlich hat der Verspätungsnachweis natürlich Beweiskraft.
Oder möchten Sie auch an dieser Stelle anderes behaupten?
Früher oder später wird die deutsche Bahn AG zahlen müssen, ggf. plus Anwaltskosten.
Für mich ein leicht verdienstes Honorar, denn ich bin Wirtschaftsjuristin.
jetzt wieder zum merkwürdigen:
"Wie Deine Freundin an ihre restlichen 23,00 EUR kommt? Darf ich Dir hier nicht (vollständig) beantworten. Aber neben meinem Pseudonym (oben) ist ein Umschlag, da kannst Du mich gerne fragen. Offizielle Antwort: Auf dem Ablehungsschreiben steht alles drauf."
Erstaunlich, dass Sie es hier nicht beantworten "dürfen", wer sollte hier was zu verschweigen / verbergen haben?
weiter merkwürdig: Ich habe Sie bereits aufgefordert mir einen entsprechenden Tip zu geben: Sie hätten mir bereits PM'en können. Oder muss ich nochmals höflich bitten? Gut , dann tue ich das hiermit höflichst"!
Ach nun schwant es mir: nick "Zetzmann" ist ein Mitarbeiter von SC FGR?
Ja dann wird mir so einiges klar!
Da ist ja dieser thread ein gutes Beispiel dafür, wie manche Mitarbeiter der Deutschen Bahn "Ihr Bein steif halten können" (auch wegen Bahn-Richtlinien?)
Da bekommt ich ja fast das Gefühl, dass Sie hier im Forum für die Deutsche Bahn (finanziell) vorteilhaft agitieren. Ich hoffe, dem ist nicht so!
Freundlichst, Ihre U-4-Bahn
P.S.: Mit über 90% der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Deutschen Bahn mache ich gute Erfahrungen!
P.P.S.: Verzichte gerne auf Ihren persönlichen Tip, um Sie nicht in arbeitsrechtliche Schwierigkeiten zu bringen.
Frage zu Fahrgastrechten - Ratschläge - Sachverhalt
zetzmann, Montag, 03.10.2011, 02:22 (vor 5498 Tagen) @ bahn4u
Ach Uschi,
ich wiederhole mich:
Tatsache ist: Man braucht keine Bestätigung vom Servicepunkt / Zugbegleitpersonal o.ä. Das ist genau so sinnlos wie eine Beschwerde, die man auf handgeschöpftem Büttenpapier in Kalligraphie-Schrift an das SC FGR schreibt, um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen.
Und als Organ der Rechtspflege weißt Du genau, was Beweiskraft erlangt [probier' doch mal, eine Original-Verspätungsbescheinigung zzgl. einer beglaubigten Kopie am Servicepunkt zu bekommen].
Wir gehen aber doch konform, dass ich für eine unmittelbare Fahrpreiserstattung im Reisezentrum eine Verspätungsbescheinigung des Service Points benötige, oder nicht?
Natürlich nicht.
Du weißt hervorragend zur Thematik Bescheid und möchtest trotzdem provozieren. Viel Spaß damit in Zukunft. Aber -Sorry- nicht bei mir.
Z.
P.S.: Ich konnte mir Deinen Ausfluss nur teilweise durchlesen und arbeite nicht bei einem Bahn-Unternehmen.
Frage zu Fahrgastrechten - Ratschläge - Sachverhalt
Zugfahrer, Montag, 03.10.2011, 02:45 (vor 5498 Tagen) @ zetzmann
Warum erstellen denn dann die Zubs, insbesondere im Fernverkehr, auf den FGRs einen Zangenbdruck des verspäteten Zuges für die Fahrgäste? Wenn es doch nicht notwendig ist?
Meine Erfahrung mit den FGR:
Halle (Saale) Hbf, Service-Punkt, die Mitarbeiterin nahm die FGR entgegen und freute sich, dass ich den Reiseverlauf per Zangenabdruck vom ZUB und einen verpassten Anschlusszug per Stempel vom Service-Punkt dokumentieren lassen habe. Ihre Aussage: "Wir können maximal 24 Stunden Verspätungen und Betriebsstörungen nachvollziehen. Würde man alle speichern, dass wären einfach zu viele. Wie gut dass Sie hier alles vermerken lassen haben. Das erleichtert die Bearbeitung".
Frage zu Fahrgastrechten - Ratschläge - Sachverhalt
Tommyboy, OWL, Montag, 03.10.2011, 02:52 (vor 5498 Tagen) @ Zugfahrer
le (Saale) Hbf, Service-Punkt, die Mitarbeiterin nahm die FGR entgegen und freute sich, dass ich den Reiseverlauf per Zangenabdruck vom ZUB und einen verpassten Anschlusszug per Stempel vom Service-Punkt dokumentieren lassen habe. Ihre Aussage: "Wir können maximal 24 Stunden Verspätungen und Betriebsstörungen nachvollziehen. Würde man alle speichern, dass wären einfach zu viele. Wie gut dass Sie hier alles vermerken lassen haben. Das erleichtert die Bearbeitung".
Nein, es scheint am Service wohl 7 Tage zu funktionieren. Obwohl man mir da auch schon die unterschiedlichsten Fristen hat erzählen wollen....
Alerdings hat noch niemand gefragt, aus welchem Grund ich Bedarf an den Verspätungsinfos habe....
--
Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)
Frage zu Fahrgastrechten - Ratschläge - Sachverhalt
zetzmann, Montag, 03.10.2011, 23:00 (vor 5497 Tagen) @ Zugfahrer
Hallo,
Warum erstellen denn dann die Zubs, insbesondere im Fernverkehr, auf den FGRs einen Zangenbdruck des verspäteten Zuges für die Fahrgäste? Wenn es doch nicht notwendig ist?
Du gibst die Antwort selbst:
Das erleichtert die Bearbeitung".
Z.
Frage zu Fahrgastrechten - Dissenz gefunden!
bahn4u, Montag, 03.10.2011, 02:55 (vor 5498 Tagen) @ zetzmann
"ich wiederhole mich:
Tatsache ist: Man braucht keine Bestätigung vom Servicepunkt / Zugbegleitpersonal o.ä. Das ist genau so sinnlos wie eine Beschwerde, die man auf handgeschöpftem Büttenpapier in Kalligraphie-Schrift an das SC FGR schreibt, um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen.
Und als Organ der Rechtspflege weißt Du genau, was Beweiskraft erlangt [probier' doch mal, eine Original-Verspätungsbescheinigung zzgl. einer beglaubigten Kopie am Servicepunkt zu bekommen]."
Zunächst schön, dass wir den Konsens gefunden haben, dass eine unmittelbare Erstattung im Reisezentrum eine Verspätungsbescheinigung des Service-Points erforderlich ist.
Gleichzeitig behauptest Du weiter "steif und fest", dass eine Verspätungsbescheinigung keinerlei Sinn macht.
Zunächst halte ich dagegen, wie kann sich sonst ein Bahnkunde/in rechtlich absichern können? Offenbar nach Deiner Version gar nicht - und wie Du selbst schreibst darfst Du hier im Forum wohl auch als Bahnmitarbeiter (des SC FGR?) hier nichts anderes schreiben. So hattest es Du ja in der letzten Erwiderung selbst angedeutet.
Der Kunde bzw. die Kundin muss sich also mit der Entscheidung des Servicezentrum Fahrgastrechte zufrieden geben - denn er hat dann ja nichts in der Hand.
Eine beglaubigte Kopie besitzt zweifelsohne eine noch höhere Beweiskraft und ist rechtlich und gerichtlich gesehen unumstößlich.
Eine Verspätungsbescheinigung besitzt natürlich indizienwirkung. Möchten Sie das weiter abstreiten? Am besten merkt man / frau sich noch den Namen des Ausstellers der verspätungsbescheinigung, wenn der Name auf der Bescheinigung nicht lesbar ist. Denn benennt man/frau noch am besten zusätzlich als Zeugen.
Mit Verlaub, Herr Bahnmitarbeiter Herr Zetzmann, ich glaube nicht, dass die Deutsche Bahn AG es dann noch auf eine rechtliche Auseinandersetzung ankommen läßt.
Ich habe sowas zumindest noch nie erlebt.
Und um den Schlußpunkt von meiner Seite aus zu setzen:
Ich soll provozieren?
Dann muss ich Ihnen sagen, Ihre "Aufklärung" und "Informationen" im thread deuten eher auf eine Verhohnepiepelung der Bahnkunden/Bahnkundinnen hin, wenn Sie Ihn lediglich empfehlen auf das Wohlwollen des Servicezentrums Fahrgastrechtezentrum zu hoffen. Darauf sind für meinen Geschmack schon zuviele reingefallen!
Ich baue hier ganz auf die Intelligenz der thread-lesenden Forumsteilnehmer. Sie werden sich Ihr eigenes Urteil bilden. Ich glaub die lachen sich ohnehin schon schief - auch und gerade über mich, weil ich mich mit Euch "verschleiernden" Bahnmitarbeiter hier eingelassen habe. (Bin halt neu hier)
Herzliche Glückwunsch!
Frage zu Fahrgastrechten - Dissenz gefunden!
zetzmann, Montag, 03.10.2011, 22:58 (vor 5497 Tagen) @ bahn4u
Zunächst schön, dass wir den Konsens gefunden haben, dass eine unmittelbare Erstattung im Reisezentrum eine Verspätungsbescheinigung des Service-Points erforderlich ist.
Habe ich nirgends geschrieben, braucht man auch nicht.
Z.
Frage zu Fahrgastrechten - Dissenz gefunden!
Lry, Dienstag, 04.10.2011, 16:34 (vor 5496 Tagen) @ zetzmann
Bei mir hat das auch schon ohne funktioniert; im Reisezentrum des Zielbahnhofs und mehrere Tage nach der Fahrt. Insofern ist "erforderlich" falsch. "Hilfreich und erleichternd" könnte stimmen, das kommt dann auf das Gegenüber an.
Frage zu Fahrgastrechten - win and loose
Fabian318, Münster i. W., Sonntag, 02.10.2011, 23:29 (vor 5498 Tagen) @ bahn4u
Ich erbringe den Nachweis. Ich erhalte die anderen Euro 23,- problemlos!
Ah ja. Dann musst du den Nachweis aber bereits im Zug bekommen, denn am Servicepoint wird man wohl auch nur auf die selbe Datenbasis wie das SC Fahrgastrechte zurückgreifen können.
Frage zu Fahrgastrechten - win and loose
bahn4u, Montag, 03.10.2011, 01:00 (vor 5498 Tagen) @ Fabian318
Augenscheinlich ist dies ja nicht der Fall!
Sollte am Service Center schon die "falsche" Zeit im Computer sein, so kann man gleich freundlich darauf hinweisen, dass diese falsch ist - meist auch weil man/frau nicht der/die einzige Kunden/in aus dem Zug ist, die genau dieselbe Bescheinigungen möchten!
Ich finde es schon bemerkenswert, welch großes Vertrauen in die Fehlerlosigkeit der back-end Datenbank und in das Servicezentrumn "Fahrgastrechte" gesetzt wird!
Offenbar muss es an meinem "Charma" liegen, dass ich nicht über 100% Glück im Umgang mit der Deutschen Bahn AG sprechen kann.
Ich verspreche daran zu arbeiten, dass auch ich wie Ihr ein "Hans im Glück" werde!
Aber solange gilt für mich:
Sicher ist sicher!
Persönlich vor Schriftlich!
Schnell vor langwierig!
Und erledigt ist erledigt!
Frage zu Fahrgastrechten - win and loose
Fabian318, Münster i. W., Montag, 03.10.2011, 01:08 (vor 5498 Tagen) @ bahn4u
bearbeitet von Fabian318, Montag, 03.10.2011, 01:12
meist auch weil man/frau nicht der/die einzige Kunden/in aus dem Zug ist, die genau dieselbe Bescheinigungen möchten!
Wenn du willst, dass du nicht verstanden wirst, schreibe es am besten noch verwirrender mit noch mehr Schrägstrichen. Vollkommen sinnlos, so wie es da steht. - "man/frau" ist ja irgendwie der Knaller der Übertreibung.
Frage zu Fahrgastrechten - win and loose
bahn4u, Montag, 03.10.2011, 01:20 (vor 5498 Tagen) @ Fabian318
Sehr geehrter Herr Schuler,
danke für den Hinweis.
Durch solche Hinweise wird ein thread verwässert.
Und mit dieser Antwort tue ich das auch - ich weiß!
Wir sollten prüfen, ob wir nicht gewisse persönliche Hinweise / oder Meinung, die mit dem ursprünglichen Problem kaum im Zusammenhang stehen, nicht besser über PM's
erledigen sollten.
Wenn ich Sie durch meinen Schreibstil verletzt oder überfordert habe, so tut mir das leid! Ich gelobe Besserung! (Hier ganz Schrägstrich frei!)
bahn4u (Frau!)
Frage zu Fahrgastrechten - win and loose
Fabian318, Münster i. W., Montag, 03.10.2011, 01:36 (vor 5498 Tagen) @ bahn4u
bearbeitet von Fabian318, Montag, 03.10.2011, 01:41
(Frau!)
Na, das ist doch völlig egal. "Die Kunden" schließt eine -weibliche- Kundin natürlich mit ein. Stichwort generisches Maskulinum. ;-) Den Ausdruck "frau" dürfte es hingegen genauso wenig geben, wie dass "man" nur Männer bezeichnet.
Zum Siezen im Forum wurde ja schon alles gesagt.
PS.:
Mich wundert, dass ich noch nie "die/der Person" gelesen habe.
Frage zu Fahrgastrechten - win and loose
Matze86, München, Montag, 03.10.2011, 08:23 (vor 5498 Tagen) @ bahn4u
Augenscheinlich ist dies ja nicht der Fall!
Sollte am Service Center schon die "falsche" Zeit im Computer sein, so kann man gleich freundlich darauf hinweisen, dass diese falsch ist - meist auch weil man/frau nicht der/die einzige Kunden/in aus dem Zug ist, die genau dieselbe Bescheinigungen möchten!
Dann kommt sicher sowas wie: Da war Ihre Uhr bestimmt falsch...
Ich finde es schon bemerkenswert, welch großes Vertrauen in die Fehlerlosigkeit der back-end Datenbank und in das Servicezentrumn "Fahrgastrechte" gesetzt wird!
In 99% der Fälle stimmts auch ;)
Offenbar muss es an meinem "Charma" liegen, dass ich nicht über 100% Glück im Umgang mit der Deutschen Bahn AG sprechen kann.
Ich verspreche daran zu arbeiten, dass auch ich wie Ihr ein "Hans im Glück" werde!
Dann mal los ;)
Frage zu Fahrgastrechten
Steffen, Sonntag, 02.10.2011, 19:47 (vor 5498 Tagen) @ bahn4u
Allerdigs mußt Du Dir vom Informations- bzw. Service Point bestätigen lassen, dass Du aufgrund der Verspätung Deines Zuges, mindestens 60 Minuten später am Zielbahnhof angekommen wärest.
Muss er nicht. Die beim ServiceCenter Fahrgastrechte haben die Verspätungsdaten und können nachvollziehen, dass er zu spät ankam (bzw. angekommen wäre).
--
![[image]](http://img.aachen-im-bild.de/brueckebelgien.jpg)
pezifizierung Auszahlung
bahn4u, Sonntag, 02.10.2011, 21:12 (vor 5498 Tagen) @ bahn4u
Natürlich kann er es kompliziert schriftlich bei der Bahn "Servicecenter Fahrtgastrechte" beantragen - ohne Verspätungsbescheinigung.
Will er hingegen gleich die "Knete" zurück muss er sich eine Verspätungsbescheinigung holen, um dann ins jeweilige Reisezenztum laufen zu können, um die Angelegenheit sogleich und persönlich (!) zu regeln.
Ist jetzt fein?
Also mea culpa - ich wäre nie auf die Idee gekommen es kompliziert schriftlich machen zu wollen.
pezifizierung Auszahlung
Fabian318, Münster i. W., Sonntag, 02.10.2011, 21:22 (vor 5498 Tagen) @ bahn4u
bearbeitet von Fabian318, Sonntag, 02.10.2011, 21:22
Also mea culpa - ich wäre nie auf die Idee gekommen es kompliziert schriftlich machen zu wollen.
1.) bleibt vielen keine andere Möglichkeit, 2.) halte ich es für unkomplizierter, es schriftlich von zuhause aus zu machen - zumal ich mich dann nicht mit dem FGR-Formular rumschlagen muss.
Spezifizierung Auszahlung
Henrik, Sonntag, 02.10.2011, 22:01 (vor 5498 Tagen) @ Fabian318
Also mea culpa - ich wäre nie auf die Idee gekommen es kompliziert schriftlich machen zu wollen.
1.) bleibt vielen keine andere Möglichkeit, 2.) halte ich es für unkomplizierter, es schriftlich von zuhause aus zu machen - zumal ich mich dann nicht mit dem FGR-Formular rumschlagen muss.
kommt eben drauf an.
klar, wenn das Reisezentrum schon zu hat bzw. man eben einen längeren unüblichen Weg dorthin hat.
Doch von zuhause aus extra ist es dann doch weitaus aufwendiger.
Man muss das ausfüllen auf dem Formular, was man fürs Reisezentrum eh ausfüllen müsste,
die Zugdaten,
plus eben darüber hinaus sämtliche persönlichen Daten, den Punkt 4 und ggf. auch noch Punkt 5.
Dann das ganze auch noch eintüten und auch noch frankieren, gehen nochmal 55 ct bei flöten.
hab noch eines rumliegen,
die Streckensperrung bei Wolfsburg (nahe Gardelegen?) letztens bescherte mir 90 Minuten Verspätung,
was mir fast ein Positivmeldungs-Beitrag wert gewesen wäre.
Bin eh fast jeden Tag im Bhf, BahnLounge.. das ist dann für mich viel unkomplizierter als das ganze abzuschicken etc. und BAT ist auch ganz nett.^^
Spezifizierung Auszahlung
Fabian318, Münster i. W., Sonntag, 02.10.2011, 23:34 (vor 5498 Tagen) @ Henrik
1.) bleibt vielen keine andere Möglichkeit, 2.) halte ich es für unkomplizierter, es schriftlich von zuhause aus zu machen - zumal ich mich dann nicht mit dem FGR-Formular rumschlagen muss.
kommt eben drauf an.
Nein, kommt nicht drauf an. Punkt 2 trifft in meinem Fall immer zu. - Das weiß ich ja am besten, denke ich doch mal.
plus eben darüber hinaus sämtliche persönlichen Daten, den Punkt 4 und ggf. auch noch Punkt 5.
Da muss ich nichts mehr ausfüllen. Stichwort: Vereinfachung von Vorgängen, die häufiger auftreten.
Dann das ganze auch noch eintüten und auch noch frankieren, gehen nochmal 55 ct
bei flöten.
Ich muss da auch keine 55 Cent bezahlen, ich weiß nicht, wieso du das im Gegensatz zu mir musst. Alternativ kann man Briefe für das SC Fahrgastrechte auch am Servicepoint abgeben.
Wenn ich sehe, wie lange die Ausstellung einer simplen Fahrkarte von A nach B im Reisezentrum ohne Wartezeiten dauert, dann will ich nicht wissen, wie lange die Erstattung von 4,80 dort dauert. Im Regelfall stehe ich aber auch zu den schwächeren Tageszeiten länger an, als ich hier Zuhause am Computer sitze, das Dingn bearbeite, ausdrucke und für den nächsten Briefkasten in die Tasche stecke.
Spezifizierung Auszahlung
Henrik, Montag, 03.10.2011, 01:15 (vor 5498 Tagen) @ Fabian318
1.) bleibt vielen keine andere Möglichkeit, 2.) halte ich es für unkomplizierter, es schriftlich von zuhause aus zu machen - zumal ich mich dann nicht mit dem FGR-Formular rumschlagen muss.
kommt eben drauf an.
Nein, kommt nicht drauf an. Punkt 2 trifft in meinem Fall immer zu. - Das weiß ich ja am besten, denke ich doch mal.
Na, dann trifft bei Dir Punkt 2 zu - bei mir hingegen entsprechend überhaupt nicht aus beschriebenen Gründen.
Also kommt es eben doch drauf an.
plus eben darüber hinaus sämtliche persönlichen Daten, den Punkt 4 und ggf. auch noch Punkt 5.
Da muss ich nichts mehr ausfüllen. Stichwort: Vereinfachung von Vorgängen, die häufiger auftreten.
na, dann ist ja OK für Dich.
Du musst aber an PC dafür, was bedienen, ausdrucken etc.
Ich hab alle nötigen Felder des Fahrgastrechte-Formulars bereits während der Verspätungszeit im ICE ausgefüllt, genauso wie die anderen an dem 4er Tisch.
Ein entsprechendes Formular im Internet hab ich noch nie runtergeladen, geschweige teil-ausgefüllt & dann ausgedruckt,
trat auch bei nicht gerade häufiger auf.
das letzte Mal davor war vor etwa genau 13 Monaten ne über 120 Minuten Verspätung von zuhause weg,
an Urlaubsort mit ohne Internet & Drucker - ausgefüllt hatten wir auch da bereits im IC.
Das Erstatten im Reisezentrum Lübeck ging sehr schnell, reibungslos und unkompliziert.
Und eben BAT - zusätzliches Bargeld für die Reisekasse.
(vom Reisezentrum Lübeck bin eh sehr überzeugt, für mich das beste das ich je erlebt hab und ich hab es oft geniessen dürfen, dort bedient zu werden.)
Dann das ganze auch noch eintüten und auch noch frankieren, gehen nochmal 55 ct
bei flöten.
Ich muss da auch keine 55 Cent bezahlen, ich weiß nicht, wieso du das im Gegensatz zu mir musst.
OK. Es steht lediglich "Bitte freimachen" drauf. Einer Bitte muss nicht folgegeleistet werden.
Ich denke aber schon, dass die meisten da ne Marke raufkleben werden, sich zumindest dazu verpflichtet sehen.
Alternativ kann man Briefe für das SC Fahrgastrechte auch am Servicepoint abgeben.
Das beißt sich dann aber doch mit Deinem Punkt 2.
Wenn ich es eh am Bahnhof abgeben könnte, dann müsste Ich ja nichts am eigenen PC extra noch ausfüllen und ausdrucken.
Wenn ich sehe, wie lange die Ausstellung einer simplen Fahrkarte von A nach B im Reisezentrum ohne Wartezeiten dauert, dann will ich nicht wissen, wie lange die Erstattung von 4,80 dort dauert. Im Regelfall stehe ich aber auch zu den schwächeren Tageszeiten länger an, als ich hier Zuhause am Computer sitze, das Dingn bearbeite, ausdrucke und für den nächsten Briefkasten in die Tasche stecke.
ok. das ist Deine Erfahrung - meine ist diesebezüglich eine ganz andere.
Ich würd auch zunächst an bahn.comfort-Schalter gehen, müsste da nicht warten.
Dort habe ich auch schon sehr oft Tickets erstattet - ging stets sehr schnell.
Und eben ohne comfort-Schalter würde ich einfach ne mir passende Fahrgastschwache Zeit wählen. Klappte fast immer.
Spezifizierung Auszahlung
Fabian318, Münster i. W., Montag, 03.10.2011, 01:31 (vor 5498 Tagen) @ Henrik
bearbeitet von Fabian318, Montag, 03.10.2011, 01:33
2.) halte ich es für unkomplizierter, es schriftlich von zuhause aus zu machen - zumal ich mich dann nicht mit dem FGR-Formular rumschlagen muss.
kommt eben drauf an.
Nein, kommt nicht drauf an. Punkt 2 trifft in meinem Fall immer zu. - Das weiß ich ja am besten, denke ich doch mal.
Also kommt es eben doch drauf an.
Nein. Ich habe von mir gesprochen. Und bei mir kommt es eben nicht drauf an. Es käme drauf an, wenn ich von allen/mehreren Personen gesprochen hätte. Bitte genau lesen, wo du doch sonst immer so spitzfindig bist was manche Formulierungen angeht...
Ein entsprechendes Formular im Internet hab ich noch nie runtergeladen, geschweige teil-ausgefüllt & dann ausgedruckt,
Ich auch noch nie - zumindest das teilausgefüllt und ausgedruckt.
trat auch bei nicht gerade häufiger auf.
Ich mache die Arbeit einmal, alles weitere beschränkt sich auf das Eintragen von Soll- und Ist-Fahrplan, dem Ausdrucken, der Unterschrift und dem Eintüten.
das letzte Mal davor war vor etwa genau 13 Monaten ne über 120 Minuten Verspätung von zuhause weg,
an Urlaubsort mit ohne Internet & Drucker - ausgefüllt hatten wir auch da bereits im IC.
Das Erstatten im Reisezentrum Lübeck ging sehr schnell, reibungslos und unkompliziert.
Und eben BAT - zusätzliches Bargeld für die Reisekasse.
(vom Reisezentrum Lübeck bin eh sehr überzeugt, für mich das beste das ich je erlebt hab und ich hab es oft geniessen dürfen, dort bedient zu werden.)
OK. Es steht lediglich "Bitte freimachen" drauf. Einer Bitte muss nicht folgegeleistet werden.
Ich denke aber schon, dass die meisten da ne Marke raufkleben werden, sich zumindest dazu verpflichtet sehen.
Es ist halt ein Antwortschreiben, dieses (gekennzeichnet mit "Antwort" und dem Posthorn) ist nicht frei zu machen. Das, was der Empfänger zu zahlen hat, richtet sich logischerweise danach, ob der Brief frankiert, nicht frankiert oder teilfrankiert ist. Wer dann trotzdem eine Marke drauf klebt, ist entweder nicht richtig informiert oder hat zu viel Geld. ;)
Alternativ kann man Briefe für das SC Fahrgastrechte auch am Servicepoint abgeben.
Das beißt sich dann aber doch mit Deinem Punkt 2.
Wenn ich es eh am Bahnhof abgeben könnte, dann müsste Ich ja nichts am eigenen PC extra noch ausfüllen und ausdrucken.
Das verstehe ich nicht. - Ob ich es nun im Vorbeigehen in einen Briefkasten oder in den Servicepoint werfe, ist doch quasi egal. Es geht nur darum, dass ich keine Lust habe, dieses Formular auszufüllen.
Spezifizierung Auszahlung
Henrik, Montag, 03.10.2011, 02:45 (vor 5498 Tagen) @ Fabian318
2.) halte ich es für unkomplizierter, es schriftlich von zuhause aus zu machen - zumal ich mich dann nicht mit dem FGR-Formular rumschlagen muss.
kommt eben drauf an.
Nein, kommt nicht drauf an. Punkt 2 trifft in meinem Fall immer zu. - Das weiß ich ja am besten, denke ich doch mal.
Also kommt es eben doch drauf an.
Nein. Ich habe von mir gesprochen. Und bei mir kommt es eben nicht drauf an. Es käme drauf an, wenn ich von allen/mehreren Personen gesprochen hätte. Bitte genau lesen, wo du doch sonst immer so spitzfindig bist was manche Formulierungen angeht...
Wenn Du auf "genau" pochst, dann bleibe doch auch genau.
Es war meine Floskel und die bezog sich eben nicht einfach nur auf Dich,
sondern auf unterschiedliche Leute und ihrer Umstände, ich benutzte das Wort "man".
Sonst sei ich spitzfindig, was Formulierungen angeht? ahja. interessant.
Oder sophistisiere ich nicht gerade eher, wenn andere meinen, es ganz genau zu wissen, es aber doch nicht..
Der (gemeinte) Inhalt ist bedeutender als die Formulierung an sich.
na, wie auch immer. mir egal, persönliches find ich reichlich irrelevant.
Ein entsprechendes Formular im Internet hab ich noch nie runtergeladen, geschweige teil-ausgefüllt & dann ausgedruckt,
Ich auch noch nie - zumindest das teilausgefüllt und ausgedruckt.
na, irgendwas wirst Du da mal irgendwann ausgefüllt haben und auch ausgedruckt haben,
so habe ich Deine Beschreibungen verstanden.
Ich tat dieses noch nie.
trat auch bei nicht gerade häufiger auf.
Ich mache die Arbeit einmal, alles weitere beschränkt sich auf das Eintragen von Soll- und Ist-Fahrplan, dem Ausdrucken, der Unterschrift und dem Eintüten.
Na, ist doch OK. Mach das doch.
Ich mach das nicht - ich sehe das als aufwendiger, umständlicher an.
das letzte Mal davor war vor etwa genau 13 Monaten ne über 120 Minuten Verspätung von zuhause weg,
an Urlaubsort mit ohne Internet & Drucker - ausgefüllt hatten wir auch da bereits im IC.
Das Erstatten im Reisezentrum Lübeck ging sehr schnell, reibungslos und unkompliziert.
Und eben BAT - zusätzliches Bargeld für die Reisekasse.
(vom Reisezentrum Lübeck bin eh sehr überzeugt, für mich das beste das ich je erlebt hab und ich hab es oft geniessen dürfen, dort bedient zu werden.)
OK. Es steht lediglich "Bitte freimachen" drauf. Einer Bitte muss nicht folgegeleistet werden.
Ich denke aber schon, dass die meisten da ne Marke raufkleben werden, sich zumindest dazu verpflichtet sehen.
Es ist halt ein Antwortschreiben, dieses (gekennzeichnet mit "Antwort" und dem Posthorn) ist nicht frei zu machen. Das, was der Empfänger zu zahlen hat, richtet sich logischerweise danach, ob der Brief frankiert, nicht frankiert oder teilfrankiert ist. Wer dann trotzdem eine Marke drauf klebt, ist entweder nicht richtig informiert oder hat zu viel Geld. ;)
.....oder ist eben nett. es steht da ja schließlich nicht ohne Grund.
Es ist eine Bitte, dieses Feld freizumachen.
Dieses Bitte steht da mit dem festen Hintergrund, dass es auch "gewollt ist, dass dort Briefmarken raufgeklebt werden". ;)
deutschepost.de
Alternativ kann man Briefe für das SC Fahrgastrechte auch am Servicepoint abgeben.
Das beißt sich dann aber doch mit Deinem Punkt 2.
Wenn ich es eh am Bahnhof abgeben könnte, dann müsste Ich ja nichts am eigenen PC extra noch ausfüllen und ausdrucken.
Das verstehe ich nicht. - Ob ich es nun im Vorbeigehen in einen Briefkasten oder in den Servicepoint werfe, ist doch quasi egal. Es geht nur darum, dass ich keine Lust habe, dieses Formular auszufüllen.
nja, ich zielte eher auf den Bahnhof als solches ab,
ob Servicepoint oder Reisezentrum wäre dann ja egal, wenn man dann ja doch den örtlichen Zugang zum Bahnhof hat (vgl. meine Erläuterungen dazu diesebezüglich).
Deinen Beschreibungen nach gehe ich davon aus, dass Deine Fahrgastrechte-Formulare deutlich mehr ausgefüllt sind als das von mir, zudem hast Du es zusätzlich ausgedruckt und unterschrieben. Ich vollbrachte keine Fingerschreib/Ausfüll-arbeit mehr nach dem Aussteigen aus den IC & ICE.
Moooooment...
Eingleisigkeit, Sonntag, 02.10.2011, 22:11 (vor 5498 Tagen) @ AndyUlm
... um es mit Loriot zu sagen :)
Meiner Meinung handelt es sich hier noch um einen ganz anderen Fall. AndyUlm hat die Reise in Mannheim nämlich abgebrochen, weil er am Zielort eine Verspätung von mehr als 60 Minuten zu erwarten gehabt hätte und die Reise (mit der Bahn) damit sinnlos geworden ist. Er hat die Bahn verlassen und sich ein Taxi genommen.
Die Fahrgastrechte (Abschnitt Reiseabbruch) sehen in diesem Fall eine andere Erstattung als die 25 Prozent des Fahrpreises vor. Nämlich, dass sich der Fahrgast "den Anteil des Fahrpreises für die nicht genutzte Strecke erstatten lassen [kann], ggf. auch den Fahrpreis für die bereits durchfahrene Strecke und nötigenfalls auch den Preis für die Rückfahrt zum Abfahrtsbahnhof."
Rückfahrt zum Abfahrtsbahnhof ist natürlich quatsch, denn Andy ist ja weitergefahren. Auf jeden Fall gäbe es aber das Geld für den nicht genutzten Abschnitt (also Mannheim-Hockenheim). Was das "ggf." im zweiten Satzteil bedeutet, weiß ich nicht. Im besten Fall gibt es bei einem Fahrtabbruch, das weiß ich aus Erzählungen, aber den gesamten Fahrpreis zurück.
Schwierig wird es natürlich, wenn die Fahrkarte gleichzeitig noch die Rückfahrkarte ist, denn dann handelt es sich ja ganz offenbar nicht um einen Fahrtabbruch (die Rückfahrt wird ja noch genutzt). In diesem Fall, greift also die Verspätung von > 60 Minuten am Zielort = Erstattung von 25 Prozent des einfachen Fahrpreises.
Taxi-Kosten werden gemäß Fahrgastrechten nur nachts bzw. bei Verpassen der letzten Verbindung am Tag erstattet..
Grüße,
Eingleisigkeit
Moooooment...
Steffen, Sonntag, 02.10.2011, 22:23 (vor 5498 Tagen) @ Eingleisigkeit
Das ist zwar richtig - aaaaaaaber^^
Mannheim-Hockenheim sind etwa 22 km. Arg viel bekommt man dafür nicht zurück, wenn man die Fahrt in Mannheim abbricht (vielleicht 4 EUR?)! Da dürfte der Weg mit den +60 am Ziel lukrativer sein. Da wäre es aber ganz geschickt zu wissen, um was für eine Fahrkarte es sich handelt.
Btw.: Angenommen, die Fahrt wird hier bereits in Mannheim beendet - wie wird das berechnet, wenn man
(a) den Normalpreis (ohne BC) bezahlt hat und
(b) einen Sparpreis für 29 EUR bezahlt hat?
--
![[image]](http://img.aachen-im-bild.de/brueckebelgien.jpg)
Moooooment...
Eingleisigkeit, Sonntag, 02.10.2011, 23:20 (vor 5498 Tagen) @ Steffen
Mannheim-Hockenheim sind etwa 22 km. Arg viel bekommt man dafür nicht zurück, wenn man die Fahrt in Mannheim abbricht (vielleicht 4 EUR?)! Da dürfte der Weg mit den +60 am Ziel lukrativer sein. Da wäre es aber ganz geschickt zu wissen, um was für eine Fahrkarte es sich handelt.
Ja, da hast du sicher Recht. Wobei es natürlich schwierig ist, bei Fahrgastrechten über Lukrativität zu sprechen. Natürlich möchte Andy das Maximale an Entschädigung rausholen (hat ja immerhin 35 Euro für ein Taxi zusätzlich blechen müssen), aber nach der Rechtslage, ist er eben nicht 60 Minuten später am Zielort angekommen, sondern knapp 20 Minuten in Mannheim was zu einem Fahrtabbruch führte. Ganz haarspalterisch DARF er sich gar keine 25 Prozent erstatten lassen, weil er diese Verspätung gar nicht gehabt hat.
Aber das wird jetzt sehr juristisch. Unterm Strich: Ich wollte noch eine andere Möglichkeit aufzeigen, die die Fahrgastrechte in diesem Fall bieten.
Aber jetzt verstehe ich, wie das in den FGR gemeint ist:
-> Nichtantritt = voller Fahrpreis zurück
-> Reiseabbruch = Reststück zurück
-> Reiseabbruch und Rückfahrt = voller Fahrpreis zurück
Naja, da bleibt beim Teilstück Mannheim-Hockenheim natürlich wirklich nicht mehr viel übrig.
Btw.: Angenommen, die Fahrt wird hier bereits in Mannheim beendet - wie wird das berechnet, wenn man
(a) den Normalpreis (ohne BC) bezahlt hat und
(b) einen Sparpreis für 29 EUR bezahlt hat?
Tja, mglw. ist das mit "ggf." gemeint. Ein 29 Euro-Sparpreis kann eben nur ganz oder gar nicht erstattet werden. In diesem Fall also ganz? Ich weiß es nicht.
Gute Nacht,
Eingleisigkeit
Es gibt 100 % Erstattung
Fabian318, Münster i. W., Sonntag, 02.10.2011, 23:37 (vor 5498 Tagen) @ Eingleisigkeit
bearbeitet von Fabian318, Sonntag, 02.10.2011, 23:39
Aber jetzt verstehe ich, wie das in den FGR gemeint ist:
-> Nichtantritt = voller Fahrpreis zurück
-> Reiserücktritt unterwegs= Reststück zurück
-> Reiseabbruch mit oder ohne Rückfahrt = voller Fahrpreis zurück
Ich habe es mal korrigiert. Er erhielte also den gesamten Fahrpreis erstattet. Der Unterschied zwischen 2) und 3) ist mir nicht ganz klar, aber so ist die Regelung.
Interessant!
Steffen, Sonntag, 02.10.2011, 23:42 (vor 5498 Tagen) @ Fabian318
Aber jetzt verstehe ich, wie das in den FGR gemeint ist:
-> Nichtantritt = voller Fahrpreis zurück
-> Reiserücktritt unterwegs= Reststück zurück
-> Reiseabbruch mit oder ohne Rückfahrt = voller Fahrpreis zurück
Ich habe es mal korrigiert. Er erhielte also den gesamten Fahrpreis erstattet. Der Unterschied zwischen 2) und 3) ist mir nicht ganz klar, aber so ist die Regelung.
Gesetzt den Fall, ich fahre Hamburg-Esslingen (15 km hinter Stuttgart) und mein ICE kommt mit +70 in Stuttgart an.
(a) ich fahre mit der nächsten S-Bahn weiter ==> Erstattung 25% Erstattung
(b) ich breche die Bahnreise in Stuttgart ab und fahre mit dem Taxi weiter ==> 100% Erstattung
Habe ich das so richtig verstanden?
--
![[image]](http://img.aachen-im-bild.de/brueckebelgien.jpg)
Interessant!
Fabian318, Münster i. W., Sonntag, 02.10.2011, 23:52 (vor 5498 Tagen) @ Steffen
bearbeitet von Fabian318, Sonntag, 02.10.2011, 23:53
Gesetzt den Fall, ich fahre Hamburg-Esslingen (15 km hinter Stuttgart) und mein ICE kommt mit +70 in Stuttgart an.
(a) ich fahre mit der nächsten S-Bahn weiter ==> Erstattung 25% Erstattung
(b) ich breche die Bahnreise in Stuttgart ab und fahre mit dem Taxi weiter ==> 100% Erstattung
Ja, genauso sehen Theorie und Praxis aus. Ich zitiere mal aus www.fahrgastrechte.info:
Erstattung bei Nichtantritt oder Abbruch der Reise wegen Verspätung, Zugausfall oder Anschlussverlust
Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von mehr als 60 Minuten kann der Fahrgast von seiner Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis, bei Nutzung einer Teilstrecke, den nicht genutzten Anteil erstatten lassen.
Soweit die Reise unterwegs abgebrochen wird, weil sie aufgrund der Verspätung sinnlos geworden ist, besteht auch der Anspruch auf Erstattung des Betrages für die bereits durchfahrene Strecke sowie erforderlichenfalls die Erstattung der Fahrkarte für die Rückfahrt zum Ausgangsbahnhof der Reise.
(Hervorhebung durch mich)
Es gibt also zwei Fälle:
a) Eine Verspätung von 60 Minuten am Zielort ist zu erwarten, dann gibt es nur das Geld für die nicht durchfahrene Strecke zurück.
b) Wenn die Reise durch die Verspätung auch noch sinnlos geworden ist, gibt es das Geld für die gesamte Strecke zurück. Evtl. zzgl. der Kosten für die Rückfahrt zum Ausgangsort.
Etwas schwierig ist natürlich der Fall, wenn die 60 Minuten Verspätung ziemlich zu Anfang bekannt sind (und die Reise dadurch sinnlos geworden ist), man aber noch drei Meter bis vor das Ziel weiterfährt. So eine Bedingung ("wenn die Reise bei Bekanntwerden einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 60 Minuten am Zielort sinnlos geworden ist und unmittelbar abgebrochen wird") vermisse ich eigentlich, um Missbrauch zu verhindern.
Zu der Erstattung bei Festpreisangeboten: Das wurde anderswo bereits ausdiskutiert, Quintessenz war, dass es den prozentualen Anteil erstattet gibt, den eine Normalpreisfahrkarte bis zum Abbruchort im Verhältnis zu einer bis zum Zielort kostet.
Interessant!
Ösi, Montag, 03.10.2011, 00:34 (vor 5498 Tagen) @ Fabian318
Erstattung bei Nichtantritt oder Abbruch der Reise wegen Verspätung, Zugausfall oder Anschlussverlust
Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von mehr als 60 Minuten kann der Fahrgast von seiner Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis, bei Nutzung einer Teilstrecke, den nicht genutzten Anteil erstatten lassen.
Würde das aber nicht bedeuten, dass hier nichts erstattet wird, weil es nicht mehr als 60 Minuten, sondern genau 60 Minuten waren?
Interessant!
Fabian318, Münster i. W., Montag, 03.10.2011, 00:36 (vor 5498 Tagen) @ Ösi
Würde das aber nicht bedeuten, dass hier nichts erstattet wird, weil es nicht mehr als 60 Minuten, sondern genau 60 Minuten waren?
Wenn, dann ja. Im vorliegenden Falle scheint die Verspätung aber etwa die Verspätung des zubringenden ICEs zzgl. einer Stunde (Wartezeit) zu sein?
Interessant!
Ösi, Montag, 03.10.2011, 00:54 (vor 5498 Tagen) @ Fabian318
Wenn, dann ja. Im vorliegenden Falle scheint die Verspätung aber etwa die Verspätung des zubringenden ICEs zzgl. einer Stunde (Wartezeit) zu sein?
Ich habe die Schilderung so interpretiert, dass durch den ICE die RB weg war und der nächste Zug nach Hockenheim der Folgetakt (genau eine Stunde später) gewesen wäre.
Interessant!
Fabian318, Münster i. W., Montag, 03.10.2011, 00:57 (vor 5498 Tagen) @ Ösi
Ich habe die Schilderung so interpretiert, dass durch den ICE die RB weg war und der nächste Zug nach Hockenheim der Folgetakt (genau eine Stunde später) gewesen wäre.
Hmm, dann wäre die Wartezeit ja weniger als eine Stunde gewesen, aber gut. - Vielleicht hatte die nachfolgende RB ja eine Minute Verspätung.
Interessant!
Steffen, Montag, 03.10.2011, 08:13 (vor 5498 Tagen) @ Fabian318
Ich habe die Schilderung so interpretiert, dass durch den ICE die RB weg war und der nächste Zug nach Hockenheim der Folgetakt (genau eine Stunde später) gewesen wäre.
Hmm, dann wäre die Wartezeit ja weniger als eine Stunde gewesen, aber gut. - Vielleicht hatte die nachfolgende RB ja eine Minute Verspätung.
Wurden nicht die Fahrgastrechte - zumindest an manchen Stellen - angepasst von "mehr als 60 Minuten" auf "mindestens 60 Minuten"?
Diese Unterscheidung scheint mir sehr wichtig, denn wenn ich wegen Anschlussverlust den Forgetakt erwische, kann ich sicher sein, dass ich mit +60 ankomme. +61 ist dann mehr Zufall.
Ansonsten wird das Einreichen der Karte ein Loteriespiel: Hat die Reisekette, die ich abgebrochen habe, am Ende +60 oder >=+61?
--
![[image]](http://img.aachen-im-bild.de/brueckebelgien.jpg)
Interessant!
Henrik, Montag, 03.10.2011, 15:16 (vor 5497 Tagen) @ Steffen
Ich habe die Schilderung so interpretiert, dass durch den ICE die RB weg war und der nächste Zug nach Hockenheim der Folgetakt (genau eine Stunde später) gewesen wäre.
Hmm, dann wäre die Wartezeit ja weniger als eine Stunde gewesen, aber gut. - Vielleicht hatte die nachfolgende RB ja eine Minute Verspätung.
Wurden nicht die Fahrgastrechte - zumindest an manchen Stellen - angepasst von "mehr als 60 Minuten" auf "mindestens 60 Minuten"?
Diese Unterscheidung scheint mir sehr wichtig, denn wenn ich wegen Anschlussverlust den Forgetakt erwische, kann ich sicher sein, dass ich mit +60 ankomme. +61 ist dann mehr Zufall.
Ansonsten wird das Einreichen der Karte ein Loteriespiel: Hat die Reisekette, die ich abgebrochen habe, am Ende +60 oder >=+61?
ja, genau.
Es heißt "ab 60 min", "ab 120 min" bzw. "ab 30 min",
also einschließlich der genau 60 min Verspätung.
http://www.fahrgastrechte.info/Die-neuen-Fahrgastrechte-im-UE.22.0.html
Ebenso bei Abschnitt für den Zangenabdruck stehen größer/gleich-Zeichen >=
http://www.fahrgastrechte.info/fileadmin/PDF_tbne/FGR-barrierefrei12.pdf
"mehr als 60 Min." bei Reiseabbruch
Fabian318, Münster i. W., Montag, 03.10.2011, 21:12 (vor 5497 Tagen) @ Henrik
Es heißt "ab 60 min", "ab 120 min" bzw. "ab 30 min",
also einschließlich der genau 60 min Verspätung.
http://www.fahrgastrechte.info/Die-neuen-Fahrgastrechte-im-UE.22.0.html
Im Falle des Nichtantritts/des Reiseabbruchs aber eben "mehr als 60 Min.".
Erstattung wegen Abbruch funktioniert einwandfrei
Tommyboy, OWL, Montag, 03.10.2011, 01:38 (vor 5498 Tagen) @ Fabian318
Es hat sich gezeigt, dass, sofern der Anschluss "verpasst" wurde, 60 Minuten Verspätung zu erwarten sind und im Formular "Fahrtabbruch" angegeben wird, der ganze Fahrpreis erstattet wird.
Wie man diese Regelung ggf. für sich am besten nutzen kann im Fall des Falles muss jeder dann rausfinden. ;)
--
Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)
Lieber Thomas, [war: Erstattung wegen Abbruch]
zetzmann, Montag, 03.10.2011, 02:01 (vor 5498 Tagen) @ Tommyboy
Es hat sich gezeigt, dass, [...]
Lieber Thomas,
ich hatte im August beruflich mit einem Mitarbeiter "der Bahn" zu tun. Dieser Mitarbeiter sitzt an sehr exponierter Stelle und findet Dich geradezu großartig. Du hast bisher fast jedes (ungewollte) Tarifloch über das Internet kommunikativ SO "GUT" verbreitet, dass man dank Deiner Hilfe diese Löcher stopfen konnte oder [Zitat] "... Zugangs- oder Anspruchsvoraussetzungen verschärfen ..." konnte.
Chapeau!
Lieber Thomas,
vielleicht mächtest Du derartige Tips in Zukunft für Dich behalten? Oder eventuell die Leute, die nach irgendwas fragen, per PM "befriedigen"?
Lieber Thomas,
wenn Dir (dann) die öffentliche Annerkennung fehlen würde: Ich könnte ein paar Leute zusammen bekommen, die Dich ganz persönlich (oder auch öffentlich) hoch loben lassen könnten.
Danke,
lieber Thomas.
Z.
Lieber Thomas, [war: Erstattung wegen Abbruch]
Tommyboy, OWL, Montag, 03.10.2011, 02:10 (vor 5498 Tagen) @ zetzmann
?
Hab mal ne PN verschickt...
--
Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)
Erstattung wegen Abbruch funktioniert einwandfrei
Steffen, Montag, 03.10.2011, 08:19 (vor 5498 Tagen) @ Tommyboy
Wie man diese Regelung ggf. für sich am besten nutzen kann im Fall des Falles muss jeder dann rausfinden. ;)
Diagnostiziere ich richtig, dass Du trotz Deines Urlaubs noch nicht ausreichend erholt bist?
Oder hast Du ein chronisches Leiden und möchtest eine längere Kur beantragen? Sprich Dich aus!
Erstattung wegen Abbruch funktioniert einwandfrei
ckx2, Montag, 03.10.2011, 11:25 (vor 5498 Tagen) @ Steffen
Er schreibt doch nur das, was in diesem Thread bereits ausführlich diskutiert wurde, nur in eine Zeile?
Erstattung wegen Abbruch funktioniert einwandfrei
AndyUlm, TDI, Montag, 03.10.2011, 12:03 (vor 5498 Tagen) @ ckx2
Erst einmal danke für eure zahlreichen Antworten! Das ich nebenzu eine Diskussion breitgetreten habe, war nicht meine Absicht, entschuldigt.
Aber noch ein paar Infos hierzu:
Mein Reiseverlauf wäre im Normalfall gewesen:
ICE 612
Ulm Hbf ab 08:51
Mannheim an 10:27
RB 38865
Mannheim ab 10:40
Hockenheim an 10:56
hätte also noch 1 Stunde und 4 Minuten gehabt, und mit einem Fußweg von 30-35 Minuten gut machbar.
Nun standen wird aber in Stuttgart 15 Minuten, sodass wir in Mannheim 10:42 ankamen, und ich 1 Stunde warten hätte müssen. Angekommen wäre ich dann um 11:56 was bei einem o.g. Fußweg nie und nimmer gereicht hätte um 12:00 dort zu sein. Also ab ins Taxi und raus.
Zur Fahrkarte selbst: Ich hab Hin- und Rückfahrt auf ein Ticket gebucht. Gebucht wurde Sparpreis mit BC 25, zusätlich noch 10€ e-Coupon.
Meint ihr ich soll mal versuchen etwas einzureichen?
Falls ja, gibts im Internet solch ein Formular zufällig?
Weil komm wohl nicht in naher Zukunft wieder am Service Point vorbei.
Gruß,
Andy
Erstattung wegen Abbruch funktioniert einwandfrei
Steffen, Montag, 03.10.2011, 12:52 (vor 5497 Tagen) @ ckx2
Er schreibt doch nur das, was in diesem Thread bereits ausführlich diskutiert wurde, nur in eine Zeile?
Und dann noch die tommyboyübliche Aufforderung, die Regelung für sich am besten zu nutzen. Wer nicht zum ersten mal einen Beitrag von ihm liest weiß, dass er damit meint, die Regelung unerlaubt zu überreizen.
Er hätte den letzten Satz auch weglassen können und gut, aber neutrale Beiträge schreiben fällt ihm wohl schwer. Im das zu lernen gibt es aber Therapien, z.B. Forenurlaub.
Erstattung wegen Abbruch funktioniert einwandfrei
Ösi, Montag, 03.10.2011, 13:43 (vor 5497 Tagen) @ Steffen
Und dann noch die tommyboyübliche Aufforderung, die Regelung für sich am besten zu nutzen. Wer nicht zum ersten mal einen Beitrag von ihm liest weiß, dass er damit meint, die Regelung unerlaubt zu überreizen.
Er hätte den letzten Satz auch weglassen können und gut, aber neutrale Beiträge schreiben fällt ihm wohl schwer. Im das zu lernen gibt es aber Therapien, z.B. Forenurlaub.
Langsam artet das schon in Gedankenverbrechen aus.
Gedankenverbrechen?
Steffen, Montag, 03.10.2011, 14:04 (vor 5497 Tagen) @ Ösi
Langsam artet das schon in Gedankenverbrechen aus.
Was für ein Gedankenverbrechen?
Gedankenverbrechen?
Tommyboy, OWL, Montag, 03.10.2011, 14:39 (vor 5497 Tagen) @ Steffen
Was für ein Gedankenverbrechen?
Vielleicht, dass mir bei jeder Bemerkung, die ich hier schreibe, unterstellt wird, Leser zum Betrug anstiften zu wollen. Was habe ich denn geschrieben?
Es wäre bestimmt kein Problem hier zu erläutern, wie man Fahrkarten so bucht, dass im Optimalfall 100% Erstattung und ein Kulanzgutschein bei rumspringen, aber habe ich das geschrieben?
Hingegen schrieb ich schon neulich, dass ich mich frage, was sich hier in letzter Zeit tut? Gewisse Tariftipps sind doch nicht neu und ich habe sie jahrelang hier und im Vorgängerforum angebracht, ohne dass sie besonders auffällig gewesen wären. Nun aber scheint sich der Wind etwas gedreht zu haben und ich frage mich, warum das so ist?
Tommyboy
--
Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)
Gedankenverbrechen?
Steffen, Montag, 03.10.2011, 14:45 (vor 5497 Tagen) @ Tommyboy
Was für ein Gedankenverbrechen?
Vielleicht, dass mir bei jeder Bemerkung, die ich hier schreibe, unterstellt wird, Leser zum Betrug anstiften zu wollen. Was habe ich denn geschrieben?
Hm.....weißt Du das nicht mehr? Dann kannst Du es hier nachlesen.
Es wäre bestimmt kein Problem hier zu erläutern, wie man Fahrkarten so bucht, dass im Optimalfall 100% Erstattung und ein Kulanzgutschein bei rumspringen, aber habe ich das geschrieben?
Nein, das hat aber auch niemand behauptet, oder?
Hingegen schrieb ich schon neulich, dass ich mich frage, was sich hier in letzter Zeit tut? Gewisse Tariftipps sind doch nicht neu und ich habe sie jahrelang hier und im Vorgängerforum angebracht, ohne dass sie besonders auffällig gewesen wären. Nun aber scheint sich der Wind etwas gedreht zu haben und ich frage mich, warum das so ist?
Du forderst immer wieder dazu auf, die Grenze des Legalen zu überschreiten. Und das akzeptieren wir nicht mehr. Ganz einfach.
Gedankenverbrechen?
ckx2, Montag, 03.10.2011, 16:13 (vor 5497 Tagen) @ Steffen
Aber wenn "gestandene" User dies tun, ist es okay?
Ohne tommyboy jetzt gutheißen zu wollen - es ist lächerlich.
Gedankenverbrechen?
Steffen, Montag, 03.10.2011, 16:32 (vor 5497 Tagen) @ ckx2
Aber wenn "gestandene" User dies tun, ist es okay?
Welcher gestandene User ruft regelmäßig zu Betrügereien auf?
Was Tommyboy angeht: Wir haben in der Vergangenheit sehr viel durchgehen lassen, ermahnt, geduldig beiträge entschärft etc., unser Toleranzvorrat ihm gegenüber ist jetzt einfach aufgebraucht.
Ohne tommyboy jetzt gutheißen zu wollen - es ist lächerlich.
Wir haben klare Regeln aufgestellt, die wir nun einfach strenger durchsetzen als früher, weil wir gemerkt haben, dass es sonst immer weiter abdriftet. Das wurde auch vielfach gefordert, Stichwort "Forenklima". Dass jetzt gemeckert wird, weil wir an der einen oder anderen Stelle eingreifen, war zu erwarten, ändert aber nichts daran, dass es einige Regeln gibt, die letztendlich auch nur dem klaren Menschenverstand entspringen und von den allerallerallermeisten Usern auch stets beachtet werden (wahrscheinlich sogar intuitiv).
Und falls Du konstruktive vorschläge hast, wie wir es in Deinen Augen besser machen, kannst Du sie auch gerne äußern.
Gedankenverbrechen?
ckx2, Montag, 03.10.2011, 16:43 (vor 5497 Tagen) @ Steffen
Und falls Du konstruktive vorschläge hast, wie wir es in Deinen Augen besser machen, kannst Du sie auch gerne äußern.
Vielleicht mal aufhören einen auf Zweiklassengesellschaft zu machen? ;)
Gedankenverbrechen?
Steffen, Montag, 03.10.2011, 16:59 (vor 5497 Tagen) @ ckx2
Und falls Du konstruktive vorschläge hast, wie wir es in Deinen Augen besser machen, kannst Du sie auch gerne äußern.
Vielleicht mal aufhören einen auf Zweiklassengesellschaft zu machen? ;)
Wo machen wir einen auf Zweiklassengesellschaft?
Gedankenverbrechen?
lokimet, Montag, 03.10.2011, 16:13 (vor 5497 Tagen) @ Tommyboy
Lieber Tommboy,
ich bin zwar hier erst seit kurzem angemeldet, lese aber schon lange mit.
Ich bin mit dem vorgehen der Moderatoren völlig einverstanden.
Denn du hast in der Vergangenheit hier mehrmals zum ganz eindeutigen Betrug aufgerufen, bzw. erklärt wie es funktioniert!
Eine kleine Auswahl :
Kostenfreie Sitzplatzreservierung für Nichtschwebehinderte wozu ein Schwerbehindertenausweis eines Dritten benutzt wurde/wird
Ansprüche im Rahmen der Fahrgastechte von Zügen die man selber nie benutzt hat
Erstattung/Teilerstattung von benutzten Fahrkarten
usw. usw...
Die Liste laesst sich noch viel erweitern. Und das sind Fälle wo es nicht um Tricks im Tarifwesen geht, sondern ganz eindeutig um Betrug !
Voellig in Ordnung dagegen ist das moeglich machbare aus dem Tarif herauszuholen, z.B. Europa Spezial statt Binnen-Sparpreis etc.. .
Ich versteh auch nicht, warum du immer noch weiter machst. Tariftricks ok, aber behalte deine Betruegereien für dich und mach hier keine Werbund damit. Schlimm genug das du es machst, aber stifte nicht andere dazu an.
Behalte es fuer dich oder verbreite es in deiner Familie oder deinem Freund.
Norbert
Erstattung wegen Abbruch funktioniert einwandfrei
michael_seelze, Dienstag, 04.10.2011, 00:39 (vor 5497 Tagen) @ Steffen
Und dann noch die tommyboyübliche Aufforderung, die Regelung für sich am besten zu nutzen. Wer nicht zum ersten mal einen Beitrag von ihm liest weiß, dass er damit meint, die Regelung unerlaubt zu überreizen.
Er hätte den letzten Satz auch weglassen können und gut, aber neutrale Beiträge schreiben fällt ihm wohl schwer. Im das zu lernen gibt es aber Therapien, z.B. Forenurlaub.
Auch aus dem ersten Satz lässt sich schon ein anderer Sinn herauslesen.
Fragt sich bloß, wie man die "Überreizung" der FGR verhindern könnte.
Würde man für alle Fahrpreisentschädigungen und Erstattungsfälle einen Nachweis in Form einer Verspätungsbestätigung durch das Zugbegleitpersonal fordern (die bestätigenden DB-Stellen (ServicePoint und RZ wissen ja nicht, ob die FK tatsächlich benutzt wurde), müsste man
1.) Alle Züge, die eine erstattungswürdige Verspätung aufbauen könnten, mit Personal besetzen, dass die Verspätung bestätigen kann [Kann das eigentlich auch der Tf tun, wenn er die Aufgaben des Zugführers übernimmt] und
2.) so viel Personal einsetzen, dass die Verspätungsbestätigungen auch an viele Reisende schnell ausgegeben werden können.
Wahrscheinlich würde die entsprechende Personalaustattung teurer kommen als der Schaden durch "Überreizung" der FGR in ihrer jetzigen Version.
Moooooment...Guter und richtiger Einwurf!
bahn4u, Sonntag, 02.10.2011, 23:02 (vor 5498 Tagen) @ Eingleisigkeit
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