Schon wieder... (Allgemeines Forum)

JanKrohn, Vaals (NL), Freitag, 14.11.2008, 14:48 (vor 6418 Tagen)

Was bleibt denn sonst noch übrig?

Matze86, München, Freitag, 14.11.2008, 15:05 (vor 6418 Tagen) @ JanKrohn

Und nun schon der 4. Vorfall:

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/546/326410/text/

:-(

Hm... wir fassen zusammen: Kind hat abgelaufene Streifenkarte, also kein gültiges Ticket und wird kontrolliert. Bleibt entweder 40€ zahlen oder raus aus der S-Bahn ohne weitere Konsequenzen.
Hilft mir jemand auf die Sprünge, was daran falsch war?
Als Freund(in) wäre ich aber mit aus der S-Bahn gestiegen, selbst wenn ich eine gültige Fahrkarte gehabt hätte.

Was bleibt denn sonst noch übrig?

Dan_P, St. Ilgen/Sandhausen, Freitag, 14.11.2008, 15:11 (vor 6418 Tagen) @ Matze86

Hm... wir fassen zusammen: Kind hat abgelaufene Streifenkarte, also kein gültiges Ticket und wird kontrolliert. Bleibt entweder 40€ zahlen oder raus aus der S-Bahn ohne weitere Konsequenzen.

Tja, das läuft auf eine DeFacto-BC100 für Jugendliche heraus, und wer darf das bezahlen? Ich wette, unsere ach so tolle und exakte Presse wird als erstes laut aufschreien, wenn die Fahrpreise wieder steigen.

Hilft mir jemand auf die Sprünge, was daran falsch war?

Davon abgesehen geschah die Sache bereits Ende Oktober - also etwa zu der Zeit, als sich die Presse gerade um die "Horror-Schaffnerin" bei Bad Doberan "gekümmert" hatte. Ferner ist es bezeichnend, dass es immer weniger Menschen gibt, die den direkten Weg suchen. Heutzutage muss ja alles in der Presse breit getreten werden.

--
bye, Dan

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Meine Fotos im Netz - http://www.dans-photos.net/

Was bleibt denn sonst noch übrig?

RBG, Freitag, 14.11.2008, 15:11 (vor 6418 Tagen) @ Matze86

Naja, das sie halt minderjährig ist....

aber wie ich schon mal geschrieben habe, kann man nich pauschal sagen, minderjährige dürfen alles.
Jemand der meinetwegen 15 ist, denn kann man schon ausm Zug setzen, ohne dass man nen schlechtes Gewissen haben muss.

Klar, wieder jemand der (über)reagiert hat. Man hätte es anders lösen können:
In dem Fall ein Auge zudrücken, und die Weiterfahrt gestatten.
Wenn nicht, halt die Polizei hinzuziehen in dem das Kontrollpersonal mit Aussteigt und zusammen mit dem Mädel auf die Polizei wartet.

Hab das Mädel heut bei Punkt 12 gesehen, und die war keins von diesen aufsässigen Checker-Weibern, die alles kraß finden ;)

Was bleibt denn sonst noch übrig?

Matze86, München, Freitag, 14.11.2008, 15:48 (vor 6418 Tagen) @ RBG

In dem Fall ein Auge zudrücken, und die Weiterfahrt gestatten.

Da wird man aber schnell zum Wiederholungstäter.

Wenn nicht, halt die Polizei hinzuziehen in dem das Kontrollpersonal mit Aussteigt und zusammen mit dem Mädel auf die Polizei wartet.

Dann wäre doch der 40er unumgänglich gewesen?! Dann hätte man das genausogut gleich in der S-Bahn machen können.

Was bleibt denn sonst noch übrig?

RBG, Freitag, 14.11.2008, 15:54 (vor 6418 Tagen) @ Matze86
bearbeitet von RBG, Freitag, 14.11.2008, 15:56

40€ müssen doch eh bezahlt werden.

In unzähligen Reportagen im Fernsehen passiert es doch immer wieder:

Schwarzfahrer x hat keinen Fahrschein, Personalien werden festgestellt, und ihm 40€ aufgedrückt. Bekommt seine FN (im Verbund mag das ja anders heißen;) und darf bis zum Ziel fahren.
Kann er sich nicht ausweisen, wird die Polizei geholt, um die Personalien festzustellen.
Wieso werden die Kinder immer rausgeschmissen, ohne 40€ usw. ??
Wieso sollte man bei Kindern anders verfahren?! Nur rausschmeißen? Nee nee, 40€. Jemand der 14 ist, ist ja auch strafmündig.
Ok im Fall München, ist das Mädel 12, aber zahlen müsste sie trotzdem!?

Oder hab ich was übersehen...?

Was bleibt denn sonst noch übrig?

Matze86, München, Freitag, 14.11.2008, 16:01 (vor 6418 Tagen) @ RBG

40€ müssen doch eh bezahlt werden.

In unzähligen Reportagen im Fernsehen passiert es doch immer wieder:

Schwarzfahrer x hat keinen Fahrschein, Personalien werden festgestellt, und ihm 40€ aufgedrückt. Bekommt seine FN (im Verbund mag das ja anders heißen;) und darf bis zum Ziel fahren.
Kann er sich nicht ausweisen, wird die Polizei geholt, um die Personalien festzustellen.
Wieso werden die Kinder immer rausgeschmissen, ohne 40€ usw. ??
Wieso sollte man bei Kindern anders verfahren?! Nur rausschmeißen? Nee nee, 40€. Jemand der 14 ist, ist ja auch strafmündig.
Ok im Fall München, ist das Mädel 12, aber zahlen müsste sie trotzdem!?

Eigentlich muss sie zahlen und anschließend kann sie die Fahrt fortsetzen, ja.

Oder hab ich was übersehen...?

Es gibt einzelne Fälle, da wird ein Auge zugedrückt und man "darf" an der nächsten Station aussteigen.

Was bleibt denn sonst noch übrig?

Maggus, Ravensburg (Württ), Freitag, 14.11.2008, 16:02 (vor 6418 Tagen) @ Matze86

Aus dem Zug werfen ist insofern nicht gestattet, da der 40er als Fahrschein gilt. War bei mir so...

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Was bleibt denn sonst noch übrig?

SuperMazza, Freitag, 14.11.2008, 16:02 (vor 6418 Tagen) @ RBG

naja ich sehe da aber auch keinen Vorsatz von dem Kind. Sie hatte eine abgestempelte, aber nicht mehr gültige Streifenkarte. Bei uns ist es so, dass die Streifenkarten nach einer Fahrpreiserhöhung ab Ende März des Folgejahres ungültig werden. Das steht aber nicht auf den Karten drauf, da man ja nicht gezwungen ist, die Karten in einer gewissen Frist abzufahren. Also ich würde das nicht als grobe Fahrlässigkeit des Kindes bezeichnen und hätte ein Auge zugedrückt. Aber das Mädel oder die Eltern können sich ja mit der ungültigen Karte an Baden-Baden wenden. In der Regel muss man dann nur noch eine Bearbeitungsgebühr bezahlen. (Sofern man den 40,- € Wisch bekommen hat...) Genaugenommen hat das Kind ja auch die Fahrt bezahlt, es war nur mittlerweile bestimmt teurer geworden. Aber letztendlich würde ich dem Kind keinen Vorwurf machen, dass es nicht wusste, dass die Karte abgelaufen ist. Oder wird hier mit "abgelaufen" gemeint, dass die Karte bereits mehr als 2 Stunden entwertet war??? Dann gilt sie natürlich nicht mehr und sowas steht i. d. Regel auch drauf. Was ich mich nur frage: Wieso passiert sowas immer abends wenn es dunkel wird / ist?

Was bleibt denn sonst noch übrig?

Matze86, München, Freitag, 14.11.2008, 16:05 (vor 6418 Tagen) @ Maggus

Aus dem Zug werfen ist insofern nicht gestattet, da der 40er als Fahrschein gilt. War bei mir so...

Das ist schon klar. Die Frage ist aber, ob sie überhaupt einen 40er bekommen hat.

Was bleibt denn sonst noch übrig?

RBG, Freitag, 14.11.2008, 16:06 (vor 6418 Tagen) @ Matze86

Ist doch schwachsinn, mit dem Auge zudrücken:
Da machen die sich selbst doppelt Ärger:
1.) Soll man die ja nicht ausm Zug befördern;) Macht mans doch, gibts ärger mit der Presse
2.) Ist es doch logisch, dass dann mit dem nächsten Zug weiter gefahren wird (ohne gültigen Fahrausweis) und hat nicht das EBE kassiert, und bekommt Ärger mit dem Arbeitgeber.

Was bleibt denn sonst noch übrig?

BenjaRa, Freitag, 14.11.2008, 16:09 (vor 6418 Tagen) @ Matze86

Und nun schon der 4. Vorfall:

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/546/326410/text/

:-(


Hm... wir fassen zusammen: Kind hat abgelaufene Streifenkarte, also kein gültiges Ticket und wird kontrolliert. Bleibt entweder 40€ zahlen oder raus aus der S-Bahn ohne weitere Konsequenzen.

Wie wäre es mit Aufnahme der Personalien und einem freundlichen Brief an die Erziehungsberechtigten?

Hilft mir jemand auf die Sprünge, was daran falsch war?
Als Freund(in) wäre ich aber mit aus der S-Bahn gestiegen, selbst wenn ich eine gültige Fahrkarte gehabt hätte.

Was bleibt denn sonst noch übrig?

RBG, Freitag, 14.11.2008, 16:11 (vor 6418 Tagen) @ Matze86
bearbeitet von RBG, Freitag, 14.11.2008, 16:14

Na warscheinlich nicht.

Die wollten doch nur nett sein, und haben sie aussteigen lassen, ohne wie vorgeschrieben 40€ einzutreiben.

Sollen die Eltern sich doch freuen, dass sie keine 40€ zahlen müssen.
Stattdessen wird ein Aufstand gemacht, dass eine 12jährige um 18.00 Uhr aussteigen musste.
Im Sommer wärs da noch hell, naja ist nu ma fast Winter. Da ist die Welt eh immer schlecht, und alle sind böse ;)

Die Bahn eh immer der Arsch. Entweder sind sie es mit 40€ verlangen, von einer armen unwissenden Schülerin, oder wenn sie halt mit der nächsten Bahn weiter fährt, nachdem sie bisschen warten musste, auf nem Kat6? Haltepunkt (mit Wetterschutz und Bahnhofsuhr) zu ner völlig akzeptablen Uhrzeit

Tja, die gute hatte halt nicht das Glück in der SBahn München zur Welt gekommen zu sein;)

Was bleibt denn sonst noch übrig?

Matze86, München, Freitag, 14.11.2008, 16:11 (vor 6418 Tagen) @ SuperMazza

naja ich sehe da aber auch keinen Vorsatz von dem Kind. Sie hatte eine abgestempelte, aber nicht mehr gültige Streifenkarte. Bei uns ist es so, dass die Streifenkarten nach einer Fahrpreiserhöhung ab Ende März des Folgejahres ungültig werden. Das steht aber nicht auf den Karten drauf, da man ja nicht gezwungen ist, die Karten in einer gewissen Frist abzufahren.

Zum 1.7.08 wurde die Preise erhöht. Die "alten" Fahrkarten hatten noch eine Gültigkeit bis einschließlich 30.09.08.

Also ich würde das nicht als grobe Fahrlässigkeit des Kindes bezeichnen und hätte ein Auge zugedrückt. Aber das Mädel oder die Eltern können sich ja mit der ungültigen Karte an Baden-Baden wenden. In der Regel muss man dann nur noch eine Bearbeitungsgebühr bezahlen. (Sofern man den 40,- € Wisch bekommen hat...) Genaugenommen hat das Kind ja auch die Fahrt bezahlt, es war nur mittlerweile bestimmt teurer geworden.

Seit 1.7.08 gibt es keine Kinderstreifenkarte mehr...

Aber letztendlich würde ich dem Kind keinen Vorwurf machen, dass es nicht wusste, dass die Karte abgelaufen ist.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...

Oder wird hier mit "abgelaufen" gemeint, dass die Karte bereits mehr als 2 Stunden entwertet war??? Dann gilt sie natürlich nicht mehr und sowas steht i. d. Regel auch drauf.

Nein, siehe oben.

Was bleibt denn sonst noch übrig?

Matze86, München, Freitag, 14.11.2008, 16:14 (vor 6418 Tagen) @ BenjaRa

Wie wäre es mit Aufnahme der Personalien und einem freundlichen Brief an die Erziehungsberechtigten?

Ein freundlicher Brief mit einem 40er drin? Auch Zwölfjährige müssen zahlen... ;)

Schon wieder...

SuperMazza, Freitag, 14.11.2008, 16:15 (vor 6418 Tagen) @ JanKrohn

dazu möchte ich nur folgenden Vorfall bei uns erwähnen: Es werden hier von den Unternehmen, die im Verkehrsverbund sind, Zeitkarten für Schüler in Form von Chipkarten ausgegeben. Schön und gut. Ein Mädel auf der Fahrt zur Schule wurde kontrolliert und so rund gemacht, dass es sogar vor lauter Angst seine Sportsachen im Zug vergaß und dann in der Schule auch noch Ärger hatte. Der Grund?? Der Chip auf der Karte war defekt und das Lesegerät gab nur Fehlermeldungen. Die Sache wurde vom Aussteller der Karte mit FN-Servicecenter geklärt und der Fall hatte sich. Aber es dürfte doch der kleisten logischen Denkweise entsprechen, dass das Kind nix dafür kann, dass die dämliche Chipkarte defekt ist. In so einem Fall könnte man auch kulater sein und dem Kind sagen, es soll das klären, sonst würde es beim nächsten Mal Ärger geben. Das Kind wäre direkt zu seinen Eltern gelaufen und die hätten sich gekümmert.

Was bleibt denn sonst noch übrig?

BenjaRa, Freitag, 14.11.2008, 16:16 (vor 6418 Tagen) @ Matze86

Wie wäre es mit Aufnahme der Personalien und einem freundlichen Brief an die Erziehungsberechtigten?


Ein freundlicher Brief mit einem 40er drin? Auch Zwölfjährige müssen zahlen... ;)

Natürlich, aber nicht an das Kind sondern an die Eltern.

Das Kind darf weiterfahren, die Eltern dürfen das dann ausbaden. So wird es in Berlin gehandhabt. Die beste Lösung für alle, und das Kind wird nicht irgendwo auf dem Bahnsteig alleingelassen.

Was bleibt denn sonst noch übrig?

RBG, Freitag, 14.11.2008, 16:17 (vor 6418 Tagen) @ Matze86

12 jährige dürfen doch auch abends allein auf der Straße laufen, ohne das die Eltern ärger bekommen. Wo ist dann das Problem, aussteigen zu müssen. Im Stadtverkehr ist das doch echt Kinderkacke sich darüber aufzuregen.

Wär das jetzt im ICE, und inna völlig fremden Stadt, wo man echt nen bisschen am Arsch sein kann, als Kind... kann man drüber reden, aber nicht in der eigenen Stadt, wo alle paar Minuten ne Bahn kommt.

Was bleibt denn sonst noch übrig?

SuperMazza, Freitag, 14.11.2008, 16:19 (vor 6418 Tagen) @ Matze86

das mit der Kinderstreifenkarte wusste ich nicht. Soweit ich weiss gibt es bei uns sowieso keine. Es ist aber auch schlimm, dass sowohl die Angebote als auch die Bedingungen je Verbund sehr unterschiedlich sind. Sobald man in einer anderen Stadt im Verbund fahren muss, und sich eine Karte holen muss weiß man ja erstmal nicht, was jetzt das beste Angebot ist.

Schon wieder...

Yassakka, Berlin, Freitag, 14.11.2008, 16:51 (vor 6418 Tagen) @ JanKrohn

Dazu kann ich auch noch von einem Fall aus meiner Familie erzählen:
Vor einigen Jahren wollte meine Schwester (damals so 16 oder 17) für 3 Wochen allein mit dem IC von Osnabrück zu einer Freundin in die Schweiz/Frankreich/Grenzgebiet fahren.
Sie hatte eine Fahrkarte mit BahnCard-Rabatt, leider jedoch - wie sich im Zug direkt hinter Münster herausstellte - diese zu Hause vergessen, zumindest war sie nicht auffindbar und nur das Ticket hatte sie dabei.

Der Zub bat sie daraufhin, am nächsten Stopp (Dortmund) auszusteigen, und das im Reisezentrum zu klären. Von dort aus rief sie uns zu Hause an, worauf wir die bescheuerte BahnCard in ihrem Zimmer suchten und nicht fanden. Ansonsten hätten wir die zum Reisezentrum nach Dortmund faxen sollen.
Meine Eltern haben dann bei der Bahn angerufen, was sich als relativ schwierig herausstellte, da Sonntag war und drei verschiedene Mitarbeiter drei verschiedene Auskünfte gaben (von: "Raus aus dem Zug ist richtig" über "Fahrpreisnacherhebung und raus aus dem Zug" bis zu "im Zug bleiben, Überweisungsträger über Nacherhebung und Infozettel für späteres nachreichen der BahnCard im Reisezentrum nach der Reise" war alles dabei).
Da wir die BahnCard nicht auf die schnelle finden konnten, musste meine Schwester im Reisezentrum für den Rest der Reise nachzahlen und konnte dann halt 2 Stunden später weiter fahren - dafür allerdings jetzt quasi ohne Geld, da sie ja ~60 Euro nachzahlen musste im Reisezentrum.

Bei sowas stelle ich mir doch viele Fragen:
- Wieso bekomme ich bei diesem einen, eigentlich recht simplen Fall, so viele verschiedene Vorgehensweisen?
- Wieso wissen die Zubs anscheinend oftmals nicht von der Möglichkeit, eine vorl. Nacherhebung auszustellen, die man nur zahlen muss, wenn man nicht innerhalb xx Tagen ein gültiges Ticket für die Fahrt vorlegen kann? Die können ja gern die Daten und alles aufnehmen. (Oder nutzen sie nicht.)
- Wieso kann ein Reisezentrum nicht im System nachsehen, ob die betreffende Person eine BahnCard besitzt? Hätte uns in diesem Fall sehr geholfen.

War jedenfalls damals für uns ziemlich stressig, weil wir stundenlang mit verschiedenen Bahnhotlines telefoniert haben, aber am Ende keiner wirklich helfen konnte. Das ist dann sehr frustrierend.

Und wieso muss man sie dann gleich in einer unbekannten Stadt aus dem Zug werfen, wenn es doch auch andere Möglichkeiten gib? Erst Recht wo sie ja einen Fahrschein hatte - der halt nicht gültig war, weil die BC vergessen wurde, aber es war ja durchaus ersichtlich, dass das nicht mit Absicht passierte. Ich glaube, Menschen, die mit viel Gepäck und stundenlang im selben Zug sitzen werden sind eher schlechte Schwarzfahrer...

Aber wahrscheinlich ist es so wie immer: Die negativen Fälle werden momentan wieder breitgetreten und die vielen positiven Fälle, in denen sich das Personal absolut korrekt verhält und 14-jährige Mädels abends um 9 Uhr eben nicht aus der S-Bahn schmeißt sondern nur mit Ermahnung nach Hause schickt, die bleiben halt unerwähnt. Negative Sachen werden sofort weiter erzählt, positive nicht.

Schon wieder...

Matze86, München, Freitag, 14.11.2008, 17:03 (vor 6418 Tagen) @ Yassakka

Sie hatte eine Fahrkarte mit BahnCard-Rabatt, leider jedoch - wie sich im Zug direkt hinter Münster herausstellte - diese zu Hause vergessen, zumindest war sie nicht auffindbar und nur das Ticket hatte sie dabei.
Der Zub bat sie daraufhin, am nächsten Stopp (Dortmund) auszusteigen, und das im Reisezentrum zu klären.

Ich staune nicht schlecht...

Von dort aus rief sie uns zu Hause an, worauf wir die bescheuerte BahnCard in ihrem Zimmer suchten und nicht fanden. Ansonsten hätten wir die zum Reisezentrum nach Dortmund faxen sollen.

Ein Fax ist ja in jedem Haushalt vorhanden...

Meine Eltern haben dann bei der Bahn angerufen, was sich als relativ schwierig herausstellte, da Sonntag war und drei verschiedene Mitarbeiter drei verschiedene Auskünfte gaben (von: "Raus aus dem Zug ist richtig" über "Fahrpreisnacherhebung und raus aus dem Zug" bis zu "im Zug bleiben, Überweisungsträger über Nacherhebung und Infozettel für späteres nachreichen der BahnCard im Reisezentrum nach der Reise" war alles dabei).

Sehr interessant, aber leider alltäglich. Ich habe vor kurzem auch eine Info bekommen, dass man etwas nicht erhalten könne, da man nicht zu diesem Personenkreis gehöre. Das Schreiben der Bahn war aber nur an solchen Personenkreis adressiert.

Da wir die BahnCard nicht auf die schnelle finden konnten, musste meine Schwester im Reisezentrum für den Rest der Reise nachzahlen und konnte dann halt 2 Stunden später weiter fahren - dafür allerdings jetzt quasi ohne Geld, da sie ja ~60 Euro nachzahlen musste im Reisezentrum.

Schön, das wäre im Zug doch auch möglich gewesen?!

Bei sowas stelle ich mir doch viele Fragen:
- Wieso bekomme ich bei diesem einen, eigentlich recht simplen Fall, so viele verschiedene Vorgehensweisen?

Inkompetenz?!

- Wieso wissen die Zubs anscheinend oftmals nicht von der Möglichkeit, eine vorl. Nacherhebung auszustellen, die man nur zahlen muss, wenn man nicht innerhalb xx Tagen ein gültiges Ticket für die Fahrt vorlegen kann? Die können ja gern die Daten und alles aufnehmen. (Oder nutzen sie nicht.)

Das ist eigentlich Gang und Gäbe, dass Zub FN ausstellen müssen, deswegen bin ich etwas verwirrt, dass er/sie so handelte.

- Wieso kann ein Reisezentrum nicht im System nachsehen, ob die betreffende Person eine BahnCard besitzt? Hätte uns in diesem Fall sehr geholfen.

Das müsse aber wenigstens mit einem Anruf geklärt werden können.

Schon wieder...

SuperMazza, Freitag, 14.11.2008, 17:04 (vor 6418 Tagen) @ Yassakka

da muss ich Dir Recht geben. Es ist mir schon passiert, dass ich meine Monatskarte vergessen hatte (hatte sie immer in der Innentasche der Jacke, die ich zur Arbeit anziehe) und an just diesem Tag wollte ich nach der Arbeit zu einem Wochenendtrip aufbrechen. Also: Andere Jacke an, Karte jedoch nicht umgepackt. Im Zug als der Zub kam, merkte ich, dass die Karte in der anderen Jacke war. Ich: Sorry aber ich muss noch eine Fahrkarte haben. Ich habe gerade gemerkt, dass ich...
Darauf die Antwort: Sie dürfen nicht ohne gültige Fahrkarte in einen Regionalzug einsteigen, Sie hätten sich eine am Bahnhof holen müssen. Darauf ich: Ja ich weiß, ich hatte auch genug Zeit, aber ich habe es ja gerade als Sie kamen erst gemerkt. Ich schlug ihm dann vor, mich aufzuschreiben und ich würde das dann nachweisen gehen und wieder stornieren lassen. Daraufhin er: Dann fahren Sie halt! Er war zwar nicht gerade freundlich, aber diese Entscheidung ersparte mir wenigstens den späteren Aufwand. Offensichtlich ist es eine Ermessensfrage oder auch eine Frage der Lust des Zub und des Auftretens des Fahrgastes. - Ich saß sogar einmal im ICE in der vollen ersten Klasse, da der 2. Zugteil nicht da war, wo ich 2. Klasse reserviert hatte (war vor dem ganzen Wartungskram) und zeigte mein "Sicherheitsupgrade" bei der Kontrolle vor mit der Bemerkung, ich säße ja nur 1. Klasse, da mein Sitzplatz 2. Klasse im anderen nicht vorhandenen Zugteil wäre und es hier in der 2. ja so übervoll wäre. Als die Zub das hörte (sie hatte das Upgrade schon abgestempelt) sagte Sie: Ich schreibe es Ihnen wieder gültig. Sie strich den Zangenabdruck durch und vermerkte: Versehentlich entwertet. Das fand ich richtig nett und zuvorkommend. Vielleicht sollte man einen Blog aufmachen, in dem es nur um positive Erlebnisse geht ;-)

Ein Zeitungsartikel dazu...

Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Freitag, 14.11.2008, 17:17 (vor 6418 Tagen) @ JanKrohn

Hallo,
ein ausgewogener Artikel ist bei der taz zu finden.

Aufmerksam auf den Artikel wurde ich über einen Beitrag auf DSO.

--
Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
***
Der bahn.kommfort-Briefkasten. Auch vor Ihrer Haustür!
[image]

Was bleibt denn sonst noch übrig?

Frank Augsburg, Ansbach, Freitag, 14.11.2008, 22:38 (vor 6417 Tagen) @ Matze86

Hallo in die Runde,

bei der "Aktion" zwischen Bad Doberan und Rostock hatte ich hier noch ein bißchen flapsig reagiert, aber auch nur deswegen, weil solch eine Verhaltensweise als "typisch stasideutsch" tituliert worden war.
Nun habe ich gelernt, daß dem nicht so ist. Na Gott sei Dank, auch von den Verhaltensweisen her sind wir ehemals (!) Ost- und Westdeutschen uns ähnlicher, als manche das zugeben würden.
Und: Aus eigener Erfahrung - ab und zu bin ich auch mit der Bahn unterwegs - weiß ich, daß Schwarzfahren oder wenigstens "Graufahren" sich zunehmender Beliebtheit erfreut.
Das ist wie im Versandhandel bestellen ohne zu bezahlen. Oder doch bezahlen und das Zeug dann weiter verhökern.
Bis zum April kannte ich übrigens den Begriff "Graufahren" nicht. Dann wurde er mir erklärt: Das sind Leute, die am Startbahnhof eines Zuges ohne Fahrkarte einsteigen, weit später kommt Kontrolle, und dann wird erklärt, man sei am letzten Haltebahnhof zugestiegen. Aus dem Grund wird wenigstens in Bayerns NV keine Fahrkarte mehr in den Zügen ausgestellt. Manchmal aber doch - in begründeten Fällen.
Gar nicht lange her, da lief ein Beitrag über "Bahn- Schleuser". Die kaufen sich ein Monatsticket für eine bestimmte Relation und bessern ihren Etat damit auf, daß sie am Wochenende Kilometer schruppen, bis zu 4 Leute mitnehmen und sich das anständig bezahlen lassen. Natürlich mit Gewinn.
Andere haben ihre Fahrkarte gerade nicht bei, nicht schlimm, weil die Züge ohne Zub sind. Man fährt 1 oder 2 Stationen da kontrolliert eh keiner. Also wird erst gar keine Fahrkarte gekauft. Das ist tägliche Praxis. Kommt dann doch Kontrolle, werden alle möglichen Register gezogen bis zur Endstation/ zum nächsten Halt, wo der ganze Troß aussteigt und dem Kontrolleur frech erklärt: "Weisen Sie uns doch nach, daß wir in dem Zug waren!"
Es wird IC oder ICE gefahren mit einem NV- Fahrausweis und bei Kontrolle erklärt: "Ja, ich wußte nicht, daß die Fahrkarte hier nicht gültig ist."
Gut, in den speziellen Fällen regen Aufpreis und ggf. Bordzuschlag zum (meiner Meinung nach durchaus gerechtfertigten) Nachdenken an.
Und so weiter...
Die Dummen bei der Geschichte sind alle, die sich brav für jede Fahrt eine entsprechende Fahrkarte besorgen. Sie (wir!!!) schleppen diese Betrüger durch und dürfen auch noch bei der nächsten Fahrpreiserhöhung tiefer in die Tasche greifen.
Nein, toll finde ich es nicht, wenn Schüler, Minderjährige usw aus dem Zug gesetzt werden. Nur: Wie sollen Zub/ Zubine erkennen, wer vorsätzlich betrügt und wer nicht? Tagtäglich schlagen denen diese Vertuschungsoffensiven und Verharmlosungsstrategien entgegen. Wenn ich Kontrolleur wäre, würde ich wahrscheinlich auch irgendwann den Anker werfen und sagen:
"Raus! Aber ganz schnell!"
Und wenn der Ausstieg dann eben am popligsten Provinznest ist.

Viele Grüße aus Ansbach
Frank

--
"Die Ferne ist ein schöner Ort,
doch wenn ich da bin, ist sie fort.
Die Ferne ist wo ich nicht bin,
ich geh und geh und komm nicht hin."

(Silly, mit der leider viel zu früh verstorbenen Tamara Danz)

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