Int. Reise: Fahrtunterbrechnung am Grenzbahnhof? (Fahrkarten und Angebote)

Fnord, Donnerstag, 15.09.2011, 00:28 (vor 5514 Tagen)
bearbeitet von Fnord, Donnerstag, 15.09.2011, 00:31

Hallo

ich habe einen internationalen Fahrschein. Mir ist klar, dass sich die Beförderungsbedingungen zuallererst nach den Allgemeine Beförderungsbedingungen für die Eisenbahnbeförderung von Personen (GCC-CIV/PRR) richten. Darüberhinaus gelten noch die Besonderen Beförderungsbedingungen.

1. Verstehe ich es richtig, dass die besonderen Beförderungsbedingungen aller ausgewiesenen beteiligten Beförderer für deren jeweils ausgewiesenen Teil gelten? D.h., für die Teilstrecke in Land A mit Beförderer AA gelten dessen Beförderungsbedingungen, ab der Grenze dann die Beförderungsbedingungen von Beförderer BB in Land B?

2. Wenn ja, wie sieht es dann am Grenzbahnhof aus, wenn sich die Beförderungsbedingungen unterscheiden? Darf man am Grenzbahnhof eine Reise unterbrechen, wenn dies nur die Beförderungsbedingungen eines Beförderers zulassen?

Konkretes Beispiel:

Eine Fahrkarte von Karlsruhe nach Zürich via Basel, ausgegeben von der DB.
Grenzbahnhof ist Basel Bad Bf.

- Nach GCC-CIV/PRR ist eine Unterbrechung der Reise nicht möglich.
- Nach SCIC-NRT (Besondere Bedingungen der DB, die ja Vorrang vor GCC-CIV/PRR haben) ist eine Unterbrechung ohne weiteres möglich.
- Die Besonderen Bedingungen der SBB (BBB-SBB) allerdings erlauben eine Unterbrechnung nicht
(Nebenbei gesagt im Gegensatz zu den nationalen Bedingungen, die Unterbrechungen innerhalb der Gültigkeit des Billetts explizit erlauben - allerdings geben die SBB meines Wissens ja bspw. keine "gültig innert 30 Tagen für Inlandsbillette aus...).

Darf man am Grenzbahnhof die Reise innerhalb der Gültigkeit des Fahrscheins unterbrechen?

Vielen Dank für erhellende Antworten.


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