MWSt.-Satz bei Basel-ICE (Fahrkarten und Angebote)

MichaS, Dienstag, 06.09.2011, 15:56 (vor 5512 Tagen) @ fjk

Die Europäische Kommission sagt dazu:

"Werden B2B- und B2C-Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen an Bord eines Schiffes oder eines Flugzeugs oder in der Eisenbahn während des innerhalb der EU stattfindenden Teils einer Personenbeförderung erbracht, so ist die Steuer am Abgangsort der Beförderung zu entrichten [Artikel 57 der MwSt-Richtlinie].
Beispiel 41: Speisen, die an Bord einer Fähre serviert werden, die von Hull nach Rotterdam (oder jedem beliebigen Hafen in der EU) unterwegs ist, unterliegen der britischen Mehrwertsteuer."

Damit ist zunächst einmal klar, wer innerhalb der EU die Mwst erhält: Britische Mwst kann nur Großbritannien erhalten.

Der Bundesrat meint noch:

"In den Bestimmungen über den Ort der Dienstleistung ist geregelt, dass es sich bei dem „innerhalb der Gemeinschaft stattfindenden Teil der Personenbeförderung“ um den Teil der Beförderung handelt, der zwischen dem Ausgangs- und Ankunftsort innerhalb der Gemeinschaft liegt, wobei der Ausgangsort der Ort der ersten Aufnahme von Fahrgästen in der Gemeinschaft und der Ankunftsort der letzte Ort in der Gemeinschaft ist, an dem Fahrgäste aussteigen. Da diese Ein- und Ausstiegspunkte der Fahrgäste innerhalb eines Mitgliedstaats beträchtlich voneinander entfernt sein können, kann ein „Teil der Personenbeförderung“ auf dem Gebiet eines Mitgliedstaats erfolgen, auch wenn er nicht „innerhalb der Gemeinschaft“ stattfindet. In den Artikeln 39 und 40 wird die Behandlung von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen an Bord von Schiffen, Flugzeugen oder Zügen in diesen Fällen geklärt."


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