Bundespolizei-Streife im Zug (Allgemeines Forum)
kater_k, BBRN, Dienstag, 06.09.2011, 11:18 (vor 5329 Tagen)
Im ICE 105 International sind in Köln Hbf gerade mindestens zwei Beamte der Bundespolizei zugestiegen und auch per Durchsage angekündigt worden: Sehr geehrte Reisende, soeben ist in Köln eine Streife der Bundespolizei zugstiegen. Diese wird unseren Zug bis Frankfurt Flughafen Fernbahnhof begleiten. Die Beamten gehen nun durch den Zug. Wenn Sie Fragen oder Erkenntnisse haben, sprechen Sie sie bitte an.
In Grenznähe hätte mich das nicht gewundert, aber auf dem Abschnitt Köln-Frankfurt? Innerlich schon auf die schon aus dem Nahverkehr bekannten und ohne für den Fahrgast erkennbaren Grund durchgeführten Personenkontrollen gefasst, war ich ganz überrascht, dass die Polizisten zwar durch den Zug gingen und die Reisenden musterten, aber zumindest nicht grundlos nach Ausweispapieren fragten.
Trotzdem bleiben Fragen: Welche "Erkenntnisse" soll man der Polizei mitteilen - "Der Typ vor mir hat zwei Erste-Klasse-Aufmerksamkeiten genommen"? Und sind diese Polizeibegleitungen ein regelmäßiger Service? Ich weiß nicht, ob ich das unbedingt gut finden soll. Mir reicht eigentlich schon die Polizeipräsenz an Bahnhöfen. Ich muss die nicht unbedingt noch im Zug voll uniformiert und bewaffnet rumspazieren sehen.
Bundespolizei-Streife im Zug
SvenHamburg, Dienstag, 06.09.2011, 11:23 (vor 5329 Tagen) @ kater_k
Gibt schlimmeres alls Bundespolizei im Zug.Eh nur zur Abschreckung da.
Bundespolizei-Streife im Zug
torsten_le, Dienstag, 06.09.2011, 11:29 (vor 5329 Tagen) @ SvenHamburg
Diese Streifen gibt es mittlerweile in fast allen Zügen und Streckenabschnitten. Ich habe es letztens zwischen Saalfeld(Saale) und Jena-Paradies erlebt. Ich finde es gut, eine solche Präsenz zu zeigen, und schließlich tun sie ja niemanden etwas.
Bundespolizei-Streife im Zug
bahnerausleidenschaft, Dienstag, 06.09.2011, 11:33 (vor 5329 Tagen) @ kater_k
Man kann aber auch den ganzen Tag durchs Leben gehen und Gründe suchen worüber man sich aufregen kann, oder? Aber sobald du eine Polizei brauchst und keine direkt zur Verfügung steht, bist du bestimmt der Erste der direkt schreit warum die Polizei nicht schneller kommen kann.
Wie kommst du darauf, dass "kater_k" sich aufregt?
Jogi, Dienstag, 06.09.2011, 11:41 (vor 5329 Tagen) @ bahnerausleidenschaft
- kein Text -
Bundespolizei-Streife im Zug
AndyUlm, TDI, Dienstag, 06.09.2011, 11:46 (vor 5329 Tagen) @ bahnerausleidenschaft
Wozu braucht man denn bitte Polizisten im Zug?
Angst das jemand einen Schokokuchen nicht bezahlt?
Bundespolizei-Streife im Zug
bahnerausleidenschaft, Dienstag, 06.09.2011, 11:48 (vor 5329 Tagen) @ AndyUlm
Taschendiebstahl ist zum Beispiel eine Möglichkeit.
Bundespolizei-Streife im Zug
AndyUlm, TDI, Dienstag, 06.09.2011, 11:51 (vor 5329 Tagen) @ bahnerausleidenschaft
Im Ernst?
In so einem Fall hat man doch eher größere Chancen auf Events im Großraum Köln bzw. Frankfurt erfolgreich zu sein, als in einem Reisezug - für den man womöglich noch die Mitreise bezahlt hat.
In diesem Fall erschließt sich mir nicht ganz der Sinn.
Bundespolizei-Streife im Zug
Sputnik, Overath, Dienstag, 06.09.2011, 12:31 (vor 5329 Tagen) @ AndyUlm
Im Ernst?
In so einem Fall hat man doch eher größere Chancen auf Events im Großraum Köln bzw. Frankfurt erfolgreich zu sein, als in einem Reisezug - für den man womöglich noch die Mitreise bezahlt hat.
In diesem Fall erschließt sich mir nicht ganz der Sinn.
Hm, dann bist du wohl noch nie mit vollen Zügen gefahren?
Bundespolizei-Streife im Zug
cyberle, Düsseldorf, Dienstag, 06.09.2011, 14:53 (vor 5329 Tagen) @ AndyUlm
Ich verstehe auch nicht wieso Polizei in den Städten und auf Veranstaltungen unterwegs sind reicht doch wenn man sie im Fall der Fälle anruft..............
Denkt sich jeder seins
Bundespolizei-Streife im Zug
bahnerausleidenschaft, Dienstag, 06.09.2011, 14:55 (vor 5329 Tagen) @ cyberle
Ich verstehe auch nicht wieso Polizei in den Städten und auf Veranstaltungen unterwegs sind reicht doch wenn man sie im Fall der Fälle anruft..............
Denkt sich jeder seins
Die ganzen Polizisten können eigentlich zu Hause auf einen Anruf warten. Wir würden soviel Geld sparen.
Bundespolizei-Streife im Zug
cyberle, Düsseldorf, Dienstag, 06.09.2011, 14:58 (vor 5329 Tagen) @ bahnerausleidenschaft
Volle Zustimmung!!!!! :-) Oder man übergiebt diese Aufgabe den noch verbleibenden Bundeswehrsoldaten so als Soziale zusatzleistung *gg*
Bahnbahnzub-Streife im Zug
fjk, Dienstag, 06.09.2011, 15:14 (vor 5329 Tagen) @ bahnerausleidenschaft
Bundespolizei-Streife im Zug
Roide11, Dienstag, 06.09.2011, 11:51 (vor 5329 Tagen) @ bahnerausleidenschaft
Man kann aber auch den ganzen Tag durchs Leben gehen und Gründe suchen worüber man sich aufregen kann, oder?
Das stimmt wohl. An dieser Stelle ist es vielleicht angebracht ein Erlebnis zu schildern, das ich letztens in einem ICE auf der Strecke von Paris nach Frankfurt hatte: Ein Fahrgast beschwerte sich doch tatsächlich bei der Zugbegleiterin, dass die Durchsagen im Zug in drei verschiedenen Sprachen (französisch, deutsch und englisch) erfolgen würden. Dies empfinde er als äußerst störend. Die Zugbegleiterin hat jedoch sehr freundlich und sachlich die Gründe dafür erläutert. In dieser Situation hatte ich den gleichen Gedanken wie "bahnerausleidenschaft".
Gruß
Roide11
Bundespolizei-Streife im Zug
kater_k, BBRN, Dienstag, 06.09.2011, 11:54 (vor 5329 Tagen) @ bahnerausleidenschaft
Man kann aber auch den ganzen Tag durchs Leben gehen und Gründe suchen worüber man sich aufregen kann, oder?
Ganz offensichtlich.
Davon abgesehen: Warum muss denn jetzt noch die aus Steuergeldern bezahlte Polizei Züge begleiten? Sollte da nicht eher ein aus Bahnmitteln bezahlter Sicherheitsdienst eingesetzt werden?
Demnächst droht ein trauriges Jubiläum
GUM, Dienstag, 06.09.2011, 12:05 (vor 5329 Tagen) @ kater_k
bearbeitet von GUM, Dienstag, 06.09.2011, 12:06
Davon abgesehen: Warum muss denn jetzt noch die aus Steuergeldern bezahlte Polizei Züge begleiten? Sollte da nicht eher ein aus Bahnmitteln bezahlter Sicherheitsdienst eingesetzt werden?
Die gehen deshalb durch, weil demnächst ein trauriges Jubiläum droht. Die Verfassung vom 04. Juli 1776 wurden damals grundlegend erschüttert. Und da es immer bei abgesicherten Festungen (Sicherheitsbereich des Flughafens) die Problematik gibt, dass der Attentäter es in einem Gebiet der nächst niedrigeren Sicherheitsstufe probiert.
Also auf den Parkplätzen und den Zuwegen, beispielsweise hier:
Ungesicherte Zuwege Quelle: Spiegel, März 2011
Wo die tapferen US-Soldaten nach einem Afghanistan Einsatz auf befreundetem Gebiet ums Leben gekommen sind. Das ist der Grund, nicht mehr und nicht weniger. Also versuchen sie mit Spürnase durch den Zug zu gehen und Auffälligkeiten zu entdecken.
Was anderes bleibt auch nicht übrig, wenn man alles unternehmen möchte, um die Bevölkerung zu schützen. Denn im Fall von heimtückischen Anschlägen kommt man außer mit Wachsamkeit mit nichts anderem weiter. Die islamistischen Bekenner-Videos werden sowieso veröffentlicht und der Straftäter läuft nicht weg. Deshalb kann man auch nicht (nachträglich) fahnden. Und auf den Zufallsfund hoffen oder dass der Attentäter noch freiwillig davon zurücktritt.
Zusätzlich wären natürlich auch Schulbücher über die amerikanische Verfassung, die Werte der Freiheit und des 4. Juli und eine kostenlose Verteilung des Grundgesetzes notwendig. Die sind aber für eine Fußstreife zu schwer.
Bundespolizei-Streife im Zug
Gäubahnnutzer, Dienstag, 06.09.2011, 11:38 (vor 5329 Tagen) @ kater_k
Dass die Anwesenheit der Bundespolizei per Durchsage angekündigt wird ist mir neu. Ist das Konzern Vorgabe?
Ich kenne solche Durchsagen nur von früher an Grenzbahnhöfen, damit alle ihre Ausweise bereit halten.
Direkt-Antwort zu Erkenntnissen
GUM, Dienstag, 06.09.2011, 12:10 (vor 5329 Tagen) @ kater_k
Im ICE 105 International sind in Köln Hbf gerade mindestens zwei Beamte der Bundespolizei zugestiegen und auch per Durchsage angekündigt worden: Sehr geehrte Reisende, soeben ist in Köln eine Streife der Bundespolizei zugstiegen. Diese wird unseren Zug bis Frankfurt Flughafen Fernbahnhof begleiten. Die Beamten gehen nun durch den Zug. Wenn Sie Fragen oder Erkenntnisse haben, sprechen Sie sie bitte an.
Kurze Direktantwort:
Beispielsweise:
+ Unbegleitete Koffer (Leute, die in Frankfurt Koffer einladen und dann wieder verschwinden)
+ Fahrgäste, die kurz vorher geprahlt haben, bei ebay eine bahn.bonus Prämie ersteigert zu haben
+ Leute, die immer vor dem Zugbegleiter in den anderen Wagen davonlaufen (Schwarzfahrer)
+ Monatskartenschlepper.....
Gibt also vieles zu sehen und vieles zu melden !
Grüße
GUM
Direkt-Antwort zu Erkenntnissen
Reisefuchs, Dienstag, 06.09.2011, 12:14 (vor 5329 Tagen) @ GUM
+ Fahrgäste, die kurz vorher geprahlt haben, bei ebay eine bahn.bonus Prämie ersteigert zu haben
Nicht Dein Ernst?
Direkt-Antwort zu Erkenntnissen
kater_k, BBRN, Dienstag, 06.09.2011, 12:16 (vor 5329 Tagen) @ Reisefuchs
Nicht Dein Ernst?
Wenn ich raten müsste, würde ich auf die Antwort "Natürlich nicht" von GUM tippen ^^
Doch mein Ernst
GUM, Dienstag, 06.09.2011, 12:24 (vor 5329 Tagen) @ Reisefuchs
Gestern hat jemand bahn.bonus Prämien für 160+ Euro bei einem Auktionshaus zu verticken versucht. Im Endeffekt zahlt Ihr/zahlen wir das alles mit.
War übrigens nicht die erste Auktion des betroffenen Nutzers ti***********.
Grüße GUM
Doch mein Ernst
Reisefuchs, Dienstag, 06.09.2011, 12:41 (vor 5329 Tagen) @ GUM
bearbeitet von Reisefuchs, Dienstag, 06.09.2011, 12:41
Gestern hat jemand bahn.bonus Prämien für 160+ Euro bei einem Auktionshaus zu verticken versucht. Im Endeffekt zahlt Ihr/zahlen wir das alles mit.
Nicht nur gestern, das ist doch gang und gäbe das Gutscheine bei Ebay verschachert werden.
Die Verkäufer haben die Punkte - ich denke auf legalem Weg - erhalten und nun sollen sie sich doch mit dem Verkaufserlös glücklich schätzen, wenn sie halt keine andere Verwendung haben.
Nur was hat das mit dem Polizeieinsatz zu tun, grübel.
Bitte nicht grübeln !
GUM, Dienstag, 06.09.2011, 12:48 (vor 5329 Tagen) @ Reisefuchs
Nur was hat das mit dem Polizeieinsatz zu tun, grübel.
In diesem Fall wollte ich einfach mal zurückprovozieren, weil hier einige Benutzer schon wirklich schräge Vorschläge bis hin zu illegalen Tariftipps gegeben haben.
War also nicht für Dich gedacht ! Die Betroffenen wissen ja, wer gemeint ist.
(Bei einer angenommenen Schwarzfahrerquote von 2-3 % zahle ich halt im Jahr nun mal irgendwo 20-30 Euro und sehe das moralisch und wegen dem entstandenen Schaden nicht ein. )
Ich schaue halt nicht so oft in ebay und habe mich gestern einfach nur geärgert. Nicht mehr, nicht weniger. Wusste auch nicht in welchem Zustand diese Auktionsplattform ist, vieleicht ist die Versteigerung von illegalen Artikeln ja dort ganz normal ?!?
Also nicht grübeln und nachher die Mittagspause genießen.
Sonnige Grüße
GUM
bahn.bonus-Prämien bei eBay
kater_k, BBRN, Dienstag, 06.09.2011, 12:55 (vor 5329 Tagen) @ Reisefuchs
Die Verkäufer haben die Punkte - ich denke auf legalem Weg - erhalten und nun sollen sie sich doch mit dem Verkaufserlös glücklich schätzen, wenn sie halt keine andere Verwendung haben.
Sehe ich genauso. Die Gängelungen durch alle möglichen und einige Unmöglichen Bedingungen der Bahn finde ich nicht gut. Niemandem entsteht ein Schaden (anolog übrigens zur Mitfahrerregelung bei Monatskarten), wenn der Gutschein verkauft statt verschenkt wird. Die Leistung wird ja nicht dadurch teurer, dass sie ohne Wissen oder Einverständnis der Bahn weiterveräußert wird.
Davon abgesehen sind solche Einschränkunge außerdem rechtlich höchst problematisch und umstritten. Im Zweifel bereitet man dem (im Zweifel unwissenden) Ersteigerer eine Menge Ärger.
Doch mein Ernst
ice_pendler, Dienstag, 06.09.2011, 12:51 (vor 5329 Tagen) @ GUM
Gestern hat jemand bahn.bonus Prämien für 160+ Euro bei einem Auktionshaus zu verticken versucht. Im Endeffekt zahlt Ihr/zahlen wir das alles mit.
Ist für den Strandkorb doch ein fairer Preis.... :)
Ensthaft: Der Schaden durch Metalldiebstahl ist da wohl höher. Und den Kunden in die Überwachungsfunktion einzubinden ist ja eher süß... "Bitte überprüfen Sie die Fahrkarte Ihres Gegenüber und melden Sie Unstimmigkeiten."
Aber natürlich ist die Durchsage, dass Meldung an die Ordnungseinheiten gemacht werden soll vor dem historischen Hintergrund des Reichsbahnnachfolgers nicht besonders glücklich. Also außerordentlich unplatziert. Nein, ich habe da ganz deutlich was dagegen.
Doch mein Ernst
bahnerausleidenschaft, Dienstag, 06.09.2011, 12:56 (vor 5329 Tagen) @ ice_pendler
Gestern hat jemand bahn.bonus Prämien für 160+ Euro bei einem Auktionshaus zu verticken versucht. Im Endeffekt zahlt Ihr/zahlen wir das alles mit.
Ist für den Strandkorb doch ein fairer Preis.... :)Ensthaft: Der Schaden durch Metalldiebstahl ist da wohl höher. Und den Kunden in die Überwachungsfunktion einzubinden ist ja eher süß... "Bitte überprüfen Sie die Fahrkarte Ihres Gegenüber und melden Sie Unstimmigkeiten."
Aber natürlich ist die Durchsage, dass Meldung an die Ordnungseinheiten gemacht werden soll vor dem historischen Hintergrund des Reichsbahnnachfolgers nicht besonders glücklich. Also außerordentlich unplatziert. Nein, ich habe da ganz deutlich was dagegen.
Also wenn du einen herrenlosen Koffer im Zug/auf dem Bahnsteig siehst, meldest du das nicht? Du möchtest ja niemanden anschwärzen.
Dafür kann der ice_pendler dann Erste Hilfe leisten !
GUM, Dienstag, 06.09.2011, 13:01 (vor 5329 Tagen) @ bahnerausleidenschaft
Also wenn du einen herrenlosen Koffer im Zug/auf dem Bahnsteig siehst, meldest du das nicht? Du möchtest ja niemanden anschwärzen.
sh. oben.
Doch mein Ernst
kater_k, BBRN, Dienstag, 06.09.2011, 13:08 (vor 5329 Tagen) @ bahnerausleidenschaft
Also wenn du einen herrenlosen Koffer im Zug/auf dem Bahnsteig siehst, meldest du das nicht? Du möchtest ja niemanden anschwärzen.
Ich frage mich, was der gemeine Bundespolizist dann machen soll: Den Koffer öffnen oder doch nur den Sprengstoffexperten rufen, wie es auch jeder Bahnmitarbeiter könnte.
Darüber hinaus: Warum gehen denn alle davon aus, dass sich die Attentäter so hohl verhalten? Vielleicht packt er seine Sprengladungen mit dem mitgebrachten Vierkantschlüssel in aller Ruhe in die Toilettenschaltschränke hinter die Ganzkörperspiegel im ICE 3. Oder er hat Zeit, lässt sich zum Zugbegleiter ausbilden und lässt seine Tasche dann direkt im Dienstabteil. Oder sieht ganz seriös aus und bittet Mitreisende, kurz auf den Koffer zu achten, während er ins Restaurant, zur Toilette, in die Lounge oder sontwohin geht. Oder ist ohnehin davon überzeugt, nach dem Suizid in seine Version des Sto'Vo'Kor zu kommen und lässt seinen Koffer gar nicht herrenlos zurück.
Dieses lächerliche (und eher psychologische) Sicherheitsplus bleibt doch ein Witz. Die Vorstellung, dass Polizisten irgendwann mal auf so engem Raum wie im Zug die mitgeführte Handfeuerwaffe benutzen ist imho das viel größere Risiko.
Doch mein Ernst
bahnerausleidenschaft, Dienstag, 06.09.2011, 13:19 (vor 5329 Tagen) @ kater_k
Also wenn du einen herrenlosen Koffer im Zug/auf dem Bahnsteig siehst, meldest du das nicht? Du möchtest ja niemanden anschwärzen.
Ich frage mich, was der gemeine Bundespolizist dann machen soll: Den Koffer öffnen oder doch nur den Sprengstoffexperten rufen, wie es auch jeder Bahnmitarbeiter könnte.
Bei einem herrenlosen Gepäckstück ruft kein Bahnmitarbeiter den Sprengstoffexperten. Erst die Polizei und die übernimmt dann die Sache.
Das könnte daran liegen, dass bei der Bahn
fjk, Dienstag, 06.09.2011, 13:29 (vor 5329 Tagen) @ bahnerausleidenschaft
bearbeitet von fjk, Dienstag, 06.09.2011, 13:30
Ich frage mich, was der gemeine Bundespolizist dann machen soll: Den Koffer öffnen oder doch nur den Sprengstoffexperten rufen, wie es auch jeder Bahnmitarbeiter könnte.
Bei einem herrenlosen Gepäckstück ruft kein Bahnmitarbeiter den Sprengstoffexperten. Erst die Polizei und die übernimmt dann die Sache.
die hauptamtlichen Sprengstoffexperten recht dünn gesät - und wenn überhaupt bei der DB-Projektbaugruppe "bergmännischer Vortrieb" zu finden - sein dürften. Hoffentlich.
Das dem gemeinen Bahnmitarbeiter an der Front aufgehalste Aufgabenspektrum hätte allerdings sicherlich noch etwas Platz für die Einschätzung der zu rufenden Spezialeinheiten (mit dem richtigen Sommer-, äh: Gefährdungsstufenformular), irgendwann zwischen A wie A-Klassen-Aufmarksamkeitchen verteilen und Z wie Zugabfertigung.
Ich hoffe doch, dass die Polizei da einen anderen organisatorischen Background und eine andere Ausbildung hat. Und überhaupt: wieso sollte die Bahnpolizei (auch wenn sie nicht so heißt) nicht gelegentlich im Zug mitfahren? Die Autobahnpolizei fährt doch auch gelegentlich auf der Autobahn?
Versteht die Aufregung (allerdings auch die Durchsage) nicht recht - mag aber auch keine MPs im Zug
fjk
Das könnte daran liegen, dass bei der Bahn
ice_pendler, Mittwoch, 07.09.2011, 08:00 (vor 5329 Tagen) @ fjk
Ich hoffe doch, dass die Polizei da einen anderen organisatorischen Background und eine andere Ausbildung hat. Und überhaupt: wieso sollte die Bahnpolizei (auch wenn sie nicht so heißt) nicht gelegentlich im Zug mitfahren? Die Autobahnpolizei fährt doch auch gelegentlich auf der Autobahn?
Versteht die Aufregung (allerdings auch die Durchsage) nicht recht - mag aber auch keine MPs im Zug
Es geht ja auch um die vermeidbare Aufforderung an die Fahrgäste.
Zu den MPs bleibt den Herren wenig möglichkeit: Die Mitnahme von Schusswaffen im Waffenkoffer ist laut EVO Eisenbahnverkehrsordnung in Zügen der DB nicht zugelassen. Man kann sie ja auch schlecht in der Gepäckaufbewahrung abgeben...(komme gleich wieder...)
Doch mein Ernst
Azerty, Montag, 12.09.2011, 11:01 (vor 5323 Tagen) @ kater_k
Darüber hinaus: Warum gehen denn alle davon aus, dass sich die Attentäter so hohl verhalten? Vielleicht packt er seine Sprengladungen mit dem mitgebrachten Vierkantschlüssel in aller Ruhe in die Toilettenschaltschränke hinter die Ganzkörperspiegel im ICE 3.
In Bologna haben sie vor einigen Jahren mal die Bahnsteigunterführung mit einem Sprengsatz in einem Gepäckschliessfach zum Einsturz gebracht. Danach wurden in Italien alle Gepäckschliessfächer abgeschaltet und entfernt. Wir leiden auch heute noch darunter, dass man nicht mal kurz sein Gepäck bei einem Unterwegsaufenthalt wegschliessen kann, um die Stadt zu besichtigen. Es gibt zwar jetzt bediente Gepäckaufbewahrungen, aber die Schlangen davor sind nicht unerheblich. Die Gepäckaufbewahrungen nehmen auch nicht alles an: Bei einem Tagesausflug vom Hotel nach Mailand hätte ich gerne meinen Wintermantel in ein Schliessfach gepackt, statt dessen durfte ich den Rest des Tages schwitzen.
Oder sieht ganz seriös aus und bittet Mitreisende, kurz auf den Koffer zu achten, während er ins Restaurant, zur Toilette, in die Lounge oder sontwohin geht.
Ich lasse immer mein Gepäck (nicht meine Wertsachen) am Platz, wenn ich in den Speisewagen gehe. Wenn ich in einem Abteil sitze, bitte ich die Mitreisenden, auf mein Gepäck aufzupassen.
In einem Abteil, in dem noch ein Koffer lag, aber niemand mehr drin sass, haben sich andere Reisende an den Schaffner gewand, dieser hat dann das Abteil mit dem Vierkant verriegelt. Der betreffende hatte seine liebe Mühe und Not, an seinem Zielort den Zug mit Gepäck zu verlassen.
Soll ich jetzt nicht mehr in den Speisewagen gehen?
Die Hoffnung, dass die Polizisten gerade im richtigen Moment zufällig zur Stelle sind, um mir zu helfen, halte ich für extrem unwahrscheinlich. Eine Ansage über Polizisten im Zug und die Bekanntgabe, wann sie aussteigen werden, halte ich geradezu für eine Einladung an Kriminelle.
Direkt-Antwort zu Erkenntnissen
kater_k, BBRN, Dienstag, 06.09.2011, 12:15 (vor 5329 Tagen) @ GUM
Beispielsweise:
+ Unbegleitete Koffer (Leute, die in Frankfurt Koffer einladen und dann wieder verschwinden)
+ Fahrgäste, die kurz vorher geprahlt haben, bei ebay eine bahn.bonus Prämie ersteigert zu haben
+ Leute, die immer vor dem Zugbegleiter in den anderen Wagen davonlaufen (Schwarzfahrer)
+ Monatskartenschlepper.....
Ah ja, mit vielen aufmerksamen Denunzianten bei Personal und Fahrgästen wird Bahnfahren dann ja direkt noch viel sicherer, entspannter und angenehmer.
Meine Güte, offensichtlich wird es allerhöchste Zeit, sich doch 'ne Zweitwohnung zu suchen, die tägliche Pendelei aufzugeben und das DB-Abo gegen einen Leasingvertrag zu tauschen.
Das verstehe ich jetzt überhaupt nicht !
GUM, Dienstag, 06.09.2011, 12:22 (vor 5329 Tagen) @ kater_k
bearbeitet von GUM, Dienstag, 06.09.2011, 12:25
Ah ja, mit vielen aufmerksamen Denunzianten bei Personal und Fahrgästen wird Bahnfahren dann ja direkt noch viel sicherer, entspannter und angenehmer.
Das hat gar nichts mit Denunziation zu tun. Wir leben in einem Rechtsstaat und der betroffene bekommt eine Fahrpreisnacherhebung mit dem doppelten Fahrpreis. Es geht nicht um eine Stasi-Denunzation mit Berufsverbot und ähnlichem. Nur um das korrekte Zurückführen auf den richtigen Weg.
Dafür wird Deine Monatskarte einige Prozent billiger, da schwarzfahren ausgetrocknet wird. Gilt übrigens für alle Fahrkartenkontrollen.
Das verstehe ich jetzt überhaupt nicht !
kater_k, BBRN, Dienstag, 06.09.2011, 12:32 (vor 5329 Tagen) @ GUM
Das hat gar nichts mit Denunziation zu tun. Wir leben in einem Rechtsstaat und der betroffene bekommt eine Fahrpreisnacherhebung mit dem doppelten Fahrpreis. Es geht nicht um eine Stasi-Denunzation mit Berufsverbot und ähnlichem. Nur um das korrekte Zurückführen auf den richtigen Weg.
Hä? Und da reicht normales DB-Personal nicht für? Dafür müssen bewaffnete Beamte durch die Züge patroullieren?
Das verstehe ich jetzt überhaupt nicht !
bahnerausleidenschaft, Dienstag, 06.09.2011, 12:42 (vor 5329 Tagen) @ kater_k
Das hat gar nichts mit Denunziation zu tun. Wir leben in einem Rechtsstaat und der betroffene bekommt eine Fahrpreisnacherhebung mit dem doppelten Fahrpreis. Es geht nicht um eine Stasi-Denunzation mit Berufsverbot und ähnlichem. Nur um das korrekte Zurückführen auf den richtigen Weg.
Hä? Und da reicht normales DB-Personal nicht für? Dafür müssen bewaffnete Beamte durch die Züge patroullieren?
Sie patroullieren nicht, sondern laufen durch den Zug um Fahrgäste zu informieren wie sie auf Reisen ihr Eigentum schützen können. Und sollten sie verdächtige Umstände wahrnehmen müssen sie natürlich auch eingreifen. Und Polizisten dürfen Waffen tragen.
JA ! Volle Zustimmung (owT)
GUM, Dienstag, 06.09.2011, 12:48 (vor 5329 Tagen) @ bahnerausleidenschaft
nix
Allgemeines Aufmerksamkeitsniveau
GUM, Dienstag, 06.09.2011, 12:42 (vor 5329 Tagen) @ kater_k
Hä? Und da reicht normales DB-Personal nicht für? Dafür müssen bewaffnete Beamte durch die Züge patroullieren?
Die Anspannung ist derzeit förmlich zu spüren, die bewaffneten Beamten sind insbesondere für die Gepäckthemen und mögliche auffällige Personen da. Es wird alles unternommen, um die Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Deshalb gibt es keine auffälligen und rechtswidrigen Durchsuchungen, sondern das alte Prinzip "Augen auf".
Und ein Polizist ist eben kein Eisenbahner und umgekehrt. Deshalb sind beide Profis in ihrem jeweiligen Beruf. Vielleicht erkennt der Polizist auch jemanden, der schon seit Wochen vor oder im Flughafen "herumhängt". Kann doch sein, oder ?
In abgewandelter Form gab es dieses Prinzip übrigens schon lange. Insbesondere vor weiter Verbreitung von Kreditkartenzahlungen stand samstags IMMER eine Streife neben einem Nobelkaufhaus und einem Elektronikmarkt in der Münchner Fußgängerzone.
Quasi als Abschreckung für Taschendiebe oder Kassenüberfaller. Auch dafür reichen normale Verkäufer nicht aus, da diese auch andere Rechte haben (Gewaltmonopol des Staates) und anders ausgestattet sind.
Würde ich also bis zum 11. September ganz entspannt sehen.
Allgemeines Beitragsniveau
loco_mo, Plüschetage, Dienstag, 06.09.2011, 13:00 (vor 5329 Tagen) @ GUM
Langjährig geschätzter User "GUM",
ich bin doch etwas verwundert über die hier gemachten, extrem staatstragenden Aussagen.
Man kann doch nicht das ganze Forum vollschreiben mit Geschichten von
"tapferen US-Soldaten", "Werte[n] der Freiheit und des 4. Juli" und dass "alles unternommen [wird], um die Bürgerinnen und Bürger zu schützen."
Oder habe ich nur das Ironie-Tag übersehen?
Würde ich also bis zum 11. September ganz entspannt sehen.
Und danach auch. Dann mach es auch bitte.
Denn: Die für mich (und Dich) gültige Verfassung ist nicht vom 4.Juli und die Definition von Freiheit in dieser unserer Verfassung kommt gottlob auch ohne allgemeine Bevölkerungsbewaffnung aus.
Es gibt also durchaus fortschrittlichere Gesellschaften, in denen man eben doch sehr wohl darüber diskutieren darf, ob bewaffnete Polizisten in Zügen nun wirklich Sicherheit ausstrahlen...
Allgemeines Verfassungsniveau
GUM, Dienstag, 06.09.2011, 13:06 (vor 5329 Tagen) @ loco_mo
bearbeitet von GUM, Dienstag, 06.09.2011, 13:09
Die Bürgerrechte wurden tatsächlich erstmals in der US-Verfassung verankert. Damit ist sie sozusagen die "Urversion" unseres Grundgesetzes, auch wenn das Wahlrecht dort nicht so viele Facetten und Farben erlaubt wie hier.
Und ich bleibe bei meinem Beitag, wohlwissend das ein fast zwei Parteien System mit nur wenigen liberalen Abgeordneten noch nicht das Optimum darstellt. Die Ereigniskette 04. Juli -> Befreiung Europas -> deutsches Grundgesetz ist aber nicht zu leugnen.
Und der Zusammenhang gerade in Frankfurt war eben leider brutal. Das erste Mal auf Nicht-Kriegsgebiet auf dem Weg nach Hause passiert so etwas eben genau beim (ersten) Umsteigen von einem gesicherten Verkehrsmittel in ein ungesichertes an einem öffentlichen Ort. So etwas darf nicht nochmal passieren. Und Augen auf ist nie schlecht.
Deshalb war das Beitragsniveau nicht ganz so schlecht wie von Dir angegeben.
Ich hab auch ein Problem.....
Frank-RE, Recklinghausen, Dienstag, 06.09.2011, 13:42 (vor 5329 Tagen) @ GUM
Ich habe eine PIXIE-Nespressomaschine und möchte mir im ICE selber Espresso machen. Halten das die Steckdosen aus, oder sind die wie im IC nur mit 90 watt geladen?
Ist übrigens keine Ironie...
Die Pixie Maschine hat 19 bar Druck
GUM, Dienstag, 06.09.2011, 16:20 (vor 5329 Tagen) @ Frank-RE
Ich habe eine PIXIE-Nespressomaschine und möchte mir im ICE selber Espresso machen. Halten das die Steckdosen aus, oder sind die wie im IC nur mit 90 watt geladen?
Ist übrigens keine Ironie...
.....und produziert wunderbaren Kaffee in etwa 15 unterschiedlichen Sorten. Leistungsaufnahme 1.260 Watt.
Wünsche angenehme Kaffeemomente :-)
Die Pixie Maschine hat 19 bar Druck
Dan_P, St. Ilgen/Sandhausen, Mittwoch, 07.09.2011, 09:03 (vor 5328 Tagen) @ GUM
.....und produziert wunderbaren Kaffee in etwa 15 unterschiedlichen Sorten. Leistungsaufnahme 1.260 Watt.
damit dürfte sie auch im ICE die Steckdosen deutlich über Maximalwerte (IIRC 120W) strapazieren.
--
bye, Dan
![[image]](http://meine.flugstatistik.de/pic/DanP77.gif)
Meine Fotos im Netz - http://www.dans-photos.net/
Leider, aber auch....
GUM, Mittwoch, 07.09.2011, 09:37 (vor 5328 Tagen) @ Dan_P
.....und produziert wunderbaren Kaffee in etwa 15 unterschiedlichen Sorten. Leistungsaufnahme 1.260 Watt.
damit dürfte sie auch im ICE die Steckdosen deutlich über Maximalwerte (IIRC 120W) strapazieren.
..... wohin mit der Maschine am Zielort ?
Tipp am Rande: Deine Nespresso Club Kundenkarte gilt in allen Geschäften. Damit kann man auch ohne Einkauf am gleichen Tag einen Espresso genießen. Man muss also nicht die ganze Maschine mitnehmen :-)
Einzige - mir bekannte - mobile Möglichkeit des Espresso Genusses sind speziell konstruierte Nespresso Maschinen in einigen Flugzeugen der British Airways. Dort wird - wenn ich mich richtig erinnere - eine der stärkeren Sorten (Roma ? Ristretto ?) angeboten.
Grüße GUM
Wir haben eine Verfassung?
fuchur, Dienstag, 06.09.2011, 13:56 (vor 5329 Tagen) @ loco_mo
Hey,
Denn: Die für mich (und Dich) gültige Verfassung
Aus welchem Land kommt ihr beiden denn? Denn in meinem Land hab ich noch nie eine Verfassung gesehen.
Aber das nur nebenbei, schon etwas themenfremd. ;-)
Grüße, Fuchur
keine Verfassung?
Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 06.09.2011, 17:43 (vor 5329 Tagen) @ fuchur
Aus welchem Land kommt ihr beiden denn? Denn in meinem Land hab ich noch nie eine Verfassung gesehen.
Wo kommst du denn her? Aus einem Niemandsland oder aus Deutschland? Im letzteren Fall bist du vermutlich auf dem Holzweg.
keine Verfassung?
GUM, Dienstag, 06.09.2011, 17:48 (vor 5329 Tagen) @ Fabian318
bearbeitet von GUM, Dienstag, 06.09.2011, 17:49
Aus welchem Land kommt ihr beiden denn? Denn in meinem Land hab ich noch nie eine Verfassung gesehen.
Wo kommst du denn her? Aus einem Niemandsland oder aus Deutschland? Im letzteren Fall bist du vermutlich auf dem Holzweg.
Fuchur wollte wahrscheinlich auf den Unterschied zwischen einem Grundgesetz und einer Verfassung hinweisen ?? Ich sehe zumindest keinen.
Denn nach der Wiedervereinigung ist das "vorläufige" Grundgesetz ja übernommen worden.
keine Verfassung?
Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 06.09.2011, 17:49 (vor 5329 Tagen) @ GUM
Aus welchem Land kommt ihr beiden denn? Denn in meinem Land hab ich noch nie eine Verfassung gesehen.
Wo kommst du denn her? Aus einem Niemandsland oder aus Deutschland? Im letzteren Fall bist du vermutlich auf dem Holzweg.
Vielleicht sollte auf den Unterschied zwischen einem Grundgesetz und einer Verfassung hingewiesen werden ?? Ich sehe zumindest keinen.
Kann ich mir auch nicht anders erklären. Das Grundgesetz war zwar nur als Übergang gedacht, ist aber dennoch nichts anderes als eine Verfassung. - Auf den Namen kommt es ja nicht an.
(wieder OT) Verfassung
Jogi, Dienstag, 06.09.2011, 18:15 (vor 5329 Tagen) @ Fabian318
Vielleicht sollte auf den Unterschied zwischen einem Grundgesetz und einer Verfassung hingewiesen werden ?? Ich sehe zumindest keinen.
Es gab und gibt so auch keinen weltbewegenden.
Kann ich mir auch nicht anders erklären. Das Grundgesetz war zwar nur als Übergang gedacht, ist aber dennoch nichts anderes als eine Verfassung. - Auf den Namen kommt es ja nicht an.
Genau, das ist der eigentliche Unterschied. Das Grundgesetz hatte ursprünglich provisorischen Charakter, der durch Verzicht auf das titelgebende "Schlagwort" Verfassung betont werden und solange Geltung haben sollte, bis die BRD mit der SBZ (bzw. nach dem 7.10.49 die DDR) vereinigt worden wäre (was bekanntlich etwas länger gedauert hat als um 1950 erwartet). Dann, so der Gedanke, sollte das gesamte deutsche Volk über seine Verfassung abstimmen.
Natürlich war das GG inhaltlich seit seiner Ratifizierung eine Verfassung und es hatte de facto den selben Status. Seit der Wiedervereinigung ist es auch pro forma die Verfassung, wie es in der Präambel heißt: "Im Bewußtsein seiner Verantwortung [...] hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen [aller 16 Bundesländer] haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk."
(wieder OT) Verfassung oder nicht Verfassung
fuchur, Dienstag, 06.09.2011, 19:48 (vor 5329 Tagen) @ Jogi
Hey,
Vielleicht sollte auf den Unterschied zwischen einem Grundgesetz und einer Verfassung hingewiesen werden ?? Ich sehe zumindest keinen.
Es gab und gibt so auch keinen weltbewegenden.
Richtig. Zumindest keinen, der für den einfachen Mann irgendeinen Unterschied machen würde. :-)
Kann ich mir auch nicht anders erklären. Das Grundgesetz war zwar nur als Übergang gedacht, ist aber dennoch nichts anderes als eine Verfassung. - Auf den Namen kommt es ja nicht an.
Genau, das ist der eigentliche Unterschied. Das Grundgesetz hatte ursprünglich provisorischen Charakter [...] Dann, so der Gedanke, sollte das gesamte deutsche Volk über seine Verfassung abstimmen.
Und genau das ist nie passiert. Deswegen besitzen wir faktisch keine Verfassung. Eine materielle Verfassung haben wir mit dem Grundgesetz trotzdem, nur eben keine vom Volk legitimierte. Es reicht nicht, wenn ein paar Leute beschließen, den vorläufigen Character aus der Einleitung zu entfernen. :-)
Da aber selbst die darin verankerten Rechte von unseren Politikern mit Füßen getreten werden, macht es gar keinen Unterschied, ob es nun Verfassung ist oder nicht. Deswegen wollte ich das auch gar nicht in die Breite diskutieren ...
Grüße, Fuchur
(wieder OT) Verfassung oder nicht Verfassung
Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 06.09.2011, 19:55 (vor 5329 Tagen) @ fuchur
bearbeitet von Fabian318, Dienstag, 06.09.2011, 19:59
Deswegen besitzen wir faktisch keine Verfassung.
Damit stehst du glaube ich ziemlich alleine auf weiter Flur..
Eine materielle Verfassung haben wir mit dem Grundgesetz trotzdem, nur eben keine vom Volk legitimierte. Es reicht nicht, wenn ein paar Leute beschließen, den vorläufigen Character aus der Einleitung zu entfernen. :-)
Wo steht, dass eine Verfassung vom gesamten Volk legitimiert werden muss? Die paar Leute sind schließlich vom Volk gewählt worden um genau dies zu beschließen. Und egal ob vorläufig oder endgültig: Verfassung ist Verfassung.
(wieder OT) Grundgesetzt und nicht Verfassung
Henrik, Mittwoch, 07.09.2011, 01:09 (vor 5329 Tagen) @ Fabian318
Deswegen besitzen wir faktisch keine Verfassung.
Damit stehst du glaube ich ziemlich alleine auf weiter Flur..
hier in diesem Forum steht er nicht auf weite Flur alleine da,
und abseits da draußen in der richtigen Welt, auf staatsrechtlicher juristischer Ebene sowieso alles andere als das.
Wir haben nunmal keine Verfassung, sondern das Grundgesetz.
Eine materielle Verfassung haben wir mit dem Grundgesetz trotzdem, nur eben keine vom Volk legitimierte. Es reicht nicht, wenn ein paar Leute beschließen, den vorläufigen Character aus der Einleitung zu entfernen. :-)
Wo steht, dass eine Verfassung vom gesamten Volk legitimiert werden muss? Die paar Leute sind schließlich vom Volk gewählt worden um genau dies zu beschließen. Und egal ob vorläufig oder endgültig: Verfassung ist Verfassung.
Schau mal ins GG, Art 146.
Einer der wenigen grundlegendsten Artikel überhaupt.
Und was steht in der Präambel?
"kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz",
die Gewalt ist sicher eine verfassungsgebende - sie hat uns aber unser Grundgesetz gegeben und nicht eine Verfassung.
(wieder OT) Grundgesetzt und nicht Verfassung
Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 07.09.2011, 01:24 (vor 5329 Tagen) @ Henrik
bearbeitet von Fabian318, Mittwoch, 07.09.2011, 01:26
die Gewalt ist sicher eine verfassungsgebende - sie hat uns aber unser Grundgesetz gegeben und nicht eine Verfassung.
"Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland."
Auch das Bundesverfassungsgericht sieht das Grundgesetz als die deutsche Verfassung an: http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20041014_2bvr148104.html
(wieder OT) Grundgesetz und nicht Verfassung
Henrik, Mittwoch, 07.09.2011, 01:46 (vor 5329 Tagen) @ Fabian318
die Gewalt ist sicher eine verfassungsgebende - sie hat uns aber unser Grundgesetz gegeben und nicht eine Verfassung.
"Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland."
ja, das ist die Beschreibung für die Laien,
unser Grundgesetz ist quasi unsere Verfassung. Genau der gleiche Satz stand da auch vor 1990.
Dürfte aber der Logik einiger der vorhergehenden Postings nicht so gestanden haben.
Auch das Bundesverfassungsgericht sieht das Grundgesetz als die deutsche Verfassung an: http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20041014_2bvr148104.html
ja, quasi es benutzt es dort das Wort "Verfassung", ja. "Grundgesetz" würd auch teils weniger Sinn machen.
Vor 1990 wäre der Urteilslaut diesbezüglich der gleiche gewesen.
Faktisch haben wir jedoch ein Grundgesetz und nicht Verfassung.
In dem Link steht aber auch nirgends, dass das Bundesverfassungsgericht das Grundgesetz als Verfassung ansehen würde.
Die Frage wird dort nirgends tiefgehend behandelt.
Oder ist das falsch verlinkt von Dir?
Es hieß übrigens auch schon vor 1990 "Bundesverfassungsgericht".
(wieder OT) Grundgesetz und nicht Verfassung
Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 07.09.2011, 01:55 (vor 5329 Tagen) @ Henrik
bearbeitet von Fabian318, Mittwoch, 07.09.2011, 02:00
In dem Link steht aber auch nirgends, dass das Bundesverfassungsgericht das Grundgesetz als Verfassung ansehen würde.
Die Frage wird dort nirgends tiefgehend behandelt.
Oder ist das falsch verlinkt von Dir?
Nein, ist richtig so verlinkt.
Es hieß übrigens auch schon vor 1990 "Bundesverfassungsgericht".
Ist mir bekannt. Und auch vor 1990 zweifele ich nicht daran, dass das Grundgesetz de facto und de iure eine Verfassung für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gewesen ist, es erfüllt alle formalen und materiellen Ansprüche an eine Verfassung. Zum Beispiel die aufgestellten Hürden für eine Änderung des Grundgesetzes und gerade die Grundordnung des Staates, die das Grundgesetz festlegt, sprechen ganz klar für den Verfassungsstatus. - Unabhängig davon, dass dies nur als Provisorium gedacht war.
Dass es lt. Art. 146 außer Kraft tritt, wenn sich das deutsche Volk in freier Bestimmung eine Verfassung gegeben hat, ist auch auslegbar mit "neuer Verfassung" oder eben der Tatsache, dass diese Verfassung eine ist, die sich das dt. Volk nicht in freier Bestimmung gegeben hat. Es wurde auch deshalb nicht Verfassung genannt, weil dies ja ursprünglich nicht mal für das gesamte deutsche Volk galt, wie auf den Seiten der Bundesregierung zu lesen ist und die Verfassungsidentität des Grundgesetzes unterstreicht:
"Der Begriff "Verfassung" wurde bewusst vermieden: Das Grundgesetz stellte weder eine Verfassung für das gesamte deutsche Volk dar noch herrschte in seinem Geltungsbereich volle Souveränität. Es sollte eine Übergangslösung bis zu einer gesamtdeutschen Verfassung sein.
Dieser Zwischenlösungscharakter kam auch in der Präambel ("für eine Übergangszeit") und im Schlussartikel 146 zum Ausdruck: "Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Mit dem Vollzug der staatlichen Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 ist das Grundgesetz zur gesamtdeutschen Verfassung geworden."
http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/GrundgesetzGesetze/InformationenueberdasGrun...
Bis jetzt habe ich nur Quellenverweise zu Staatsrechtlern gefunden, die das Grundgesetz einer Verfassung gleich setzen (z.B. dort, zehnter Beitrag, nichts Gegenteiliges. Hast du da was?
Ein Land, welches seine Verfassung ohne die Hintergründe wie hier "Grundgesetz", "Staatsmanifest" oder sonst wie nennt, würdest du alleine deshalb den Verfassungsstatus des Gesetzeswerks verneinen?
(wieder OT) Grundgesetz und nicht Verfassung
Henrik, Mittwoch, 07.09.2011, 04:34 (vor 5329 Tagen) @ Fabian318
auch vor 1990 zweifele ich nicht daran, dass das Grundgesetz de facto und de iure eine Verfassung für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gewesen ist,
na, siehste. so siehst du das, und wirfst Dir dabei öffentlich auch nicht hier an Kopf, dass Du damit auf weiter Flur alleine stehen würdest.^^
.....wo das doch andere hier im Thread anders sehen.
es erfüllt alle formalen und materiellen Ansprüche an eine Verfassung. Zum Beispiel die aufgestellten Hürden für eine Änderung des Grundgesetzes und gerade die Grundordnung des Staates, die das Grundgesetz festlegt, sprechen ganz klar für den Verfassungsstatus.
von daher, durchaus, gewiss. aber darum gehts ja nicht.
Dass es lt. Art. 146 außer Kraft tritt, wenn sich das deutsche Volk in freier Bestimmung eine Verfassung gegeben hat, ist auch auslegbar mit "neuer Verfassung" oder eben der Tatsache, dass diese Verfassung eine ist, die sich das dt. Volk nicht in freier Bestimmung gegeben hat.
"auslegbar" - genau. genau darum gehts in Jura.
Kannst Du so auslegen, andere legen es anders aus. so ist das nunmal.
....aber zu behaupten, auf weiter Flur würde ganz alleine da stehen...., erst recht bei diesem elementaren bekannten staatsrechtlichen Thema (zu dem Du ja, ich vermute mal erst im Nachhinein, so etliche Forumthreads jetzt gefunden hast.^^ ! ).
Mit dem letzten triffst Du ja sogar genau den Punkt.
Wir haben unser Grundgesetz und nicht Verfassung, eben weil unser Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk nicht vom gesamten Deutschen Volke legitimiert werden konnte und lediglich für einen kleinen Teil Deutschlands galt.
Der Art. 146 war also dafür gedacht, dass unser Grundgesetz nach Vollendung der staatlichen Deutschen Einheit durch eine richtig neue dann wahre Verfassung ersetzt wird und vom Deutschen Volk frei beschlossen wird.
Die Deutsche Einheit haben wir, hingegen noch immer das gleiche Grundgesetz - nicht Verfassung.
Es wurde auch deshalb nicht Verfassung genannt, weil dies ja ursprünglich nicht mal für das gesamte deutsche Volk galt
Das ist Schwachsinn und peinlich, sowas zu schreiben.
Das war grad elementarste wichtige Grundeigenschaft, dass unser Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk galt,
siehe Präambel! Nicht nur für Deutsche in Westdeutschland, sondern eben auch - ganz wichtig - in Mitteldeutschland, der DDR - oder eben Ostdeutschland oder ganz woanders. Gerade dadurch war es so leicht, diese Deutschen schnell & unkompliziert aufzunehmen, ihnen die ihnen nach dem GG zustehende Deutsche Staatsangehörigkeit zukommen zu lassen.
Das Grundgesetz gilt & galt für das Gesamte Deutsche Volk, wie es auf dem Reichstag steht - mit Recht!
Es galt hingegen einfach nur dem Staatsgebilde Bundesrepublik Deutschland, sprich nur einem kleinen Teil Deutschlands.
Bis jetzt habe ich nur Quellenverweise zu Staatsrechtlern gefunden, die das Grundgesetz einer Verfassung gleich setzen (z.B. dort, zehnter Beitrag, nichts Gegenteiliges. Hast du da was?
Suche, wer suchen muss. Ich weiß nicht, was Du suchen willst und nötig hast zu suchen.
Der zehnte Beitrag stellt sehr gut dar, warum wir eben ein Grundgesetz haben und nicht Verfassung.
Alle meine Lehrer, Dozenten & Profs (Amtsrichter, Staatsrechtler) lehrten ebenso dieses - Ausführungen, Begründungen & Erklärungen erbrachte ich.
Dein Link bestätigt das darüber hinaus ebenso.
Ich muss da nicht noch weiter in Unterlagen einsehen.
.....aber ich würd nie im Leben behaupten wollen, dass einer, der im juristischen Bereich nun etwas anderes behauptet, nämlich hier in diesem Fall, dass wir nun plötzlich doch eine Verfassung haben, auf weiter Flur ganz alleine dastehen würden.
Ganz im Gegenteil, ich wäre mir sicher, dass er nicht alleine dastehen würde.
Soll er die Ansicht haben - das ist nichts besonderes im Jura.
Ein Land, welches seine Verfassung ohne die Hintergründe wie hier "Grundgesetz", "Staatsmanifest" oder sonst wie nennt, würdest du alleine deshalb den Verfassungsstatus des Gesetzeswerks verneinen?
das ist irrelevant, darum gehts nicht.
Wir haben mit guten Hintergrund unsere Verfassung Grundgesetz genannt und eben nicht Verfassung.
Ein anderes Land / anderer Staat ohne entsprechendem Hintergrund hätte gar keine Veranlassung, seine Verfassung nicht Verfassung zu nennen, sondern Grundgesetz, o.ä.
Wenn sie es nicht Verfassung nennen, wird das Gründe haben.
(wieder OT) Grundgesetz und nicht Verfassung
Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 07.09.2011, 05:15 (vor 5329 Tagen) @ Henrik
bearbeitet von Fabian318, Mittwoch, 07.09.2011, 05:19
na, siehste. so siehst du das, und wirfst Dir dabei öffentlich auch nicht hier an Kopf, dass Du damit auf weiter Flur alleine stehen würdest.^^
Ich habe meinen Standpunkt bei der Beitragserstellung dargestellt. - Und böse gemeint war es sicher nicht.
Mit dem letzten triffst Du ja sogar genau den Punkt.
Wir haben unser Grundgesetz und nicht Verfassung, eben weil unser Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk nicht vom gesamten Deutschen Volke legitimiert werden konnte und lediglich für einen kleinen Teil Deutschlands galt.
Also steht und fällt die Frage, ob das Grundgesetz eine Verfassung ist oder nicht, mit der -persönlichen- Definition, ob eine Verfassung vom gesamten Volk, für das sie gilt, zu legitimieren ist. Meines Erachtens trifft die genannte Definition zu und kennzeichnet das Grundgesetz funktionell und formell ausreichend eindeutig als eine Verfassung.
Der Art. 146 war also dafür gedacht, dass unser Grundgesetz nach Vollendung der staatlichen Deutschen Einheit durch eine richtig neue dann wahre Verfassung ersetzt wird und vom Deutschen Volk frei beschlossen wird.
Soweit richtig. - Lediglich wird im Art. 146 meines Erachtens mehr beschrieben, wann die Gültigkeit des Grundgesetzes erlischt und nicht, was eine Verfassung ist. Es scheint mir auch was kompliziert, dass sich ein Verfassungkonstrukt selbst als echte oder falsche Verfassung definieren kann. Eher noch gibt es keine manifestierte Definition und sie wird rein über Theorien definiert, was eine Verfassung ist und was nicht.
Es wurde auch deshalb nicht Verfassung genannt, weil dies ja ursprünglich nicht mal für das gesamte deutsche Volk galt
Das ist Schwachsinn und peinlich, sowas zu schreiben.
Zitiere bitte ganz. - Das war die Inhaltswiedergabe des entsprechenden Artikels auf der Seite der Bundesregierung. Wende dich also mit deiner Kritik bitte dorthin. ;-)
Der zehnte Beitrag stellt sehr gut dar, warum wir eben ein Grundgesetz haben und nicht Verfassung.
Das ist ja auch richtig. - Aber dieses Grundgesetz kann doch auch Verfassung sein und erfüllt wenigstens die Funktionen, die eine Verfassung zu erfüllen hat.
Aber im Endeffekt glaube ich doch, dass wir beides eigentlich das gleiche meinen:
Unser Grundgesetz ist quasi unsere Verfassung, ja.
Sie heißt "Grundgesetz" und eben nicht "Verfassung", stimmt genau.
Deine Ansicht ist also: In der Praxis/de facto ist das Grundgesetz also durchaus eine Verfassung, der Entstehungsgeschichte nach aber niemals als eine solche gedacht gewesen.
Zur Namensfrage:
Es gab und gibt so auch keinen weltbewegenden.
Alleine der Name an sich ist schon ein weltbewegender Unterschied,
Ein Land, welches seine Verfassung ohne die Hintergründe wie hier "Grundgesetz", "Staatsmanifest" oder sonst wie nennt, würdest du alleine deshalb den Verfassungsstatus des Gesetzeswerks verneinen?
das ist irrelevant, darum gehts nicht.
(letzter Beitrag jeweils von dir)
Ist es nun relevant, dass das Grundgesetz so heißt und nicht Verfassung oder nicht? Andersrum: Hätte der Parlamentarische Rat das GG "Verfassung" genannt, inkl. aller Klauseln, die das Provisorium unterstreichen, wärst du dann auch der Ansicht, diese Verfassung wäre keine echte Verfassung? Das Hauptargument, beschlossen von einem kleinen Teil für das Ganze, bliebe ja bestehen. Oder ist es eher stärkstes Indiz, dass etwas "anders" ist, dass der Parlamentarische Rat das Werk nicht Verfassung genannt hat?
(wieder OT) Grundgesetz und nicht Verfassung
Henrik, Mittwoch, 07.09.2011, 19:47 (vor 5328 Tagen) @ Fabian318
na, siehste. so siehst du das, und wirfst Dir dabei öffentlich auch nicht hier an Kopf, dass Du damit auf weiter Flur alleine stehen würdest.^^
Ich habe meinen Standpunkt bei der Beitragserstellung dargestellt. - Und böse gemeint war es sicher nicht.
das muss ja mit böse nichts zu tun haben, das wollte ich auch nicht unterstellt haben.
Mit dem letzten triffst Du ja sogar genau den Punkt.
Wir haben unser Grundgesetz und nicht Verfassung, eben weil unser Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk nicht vom gesamten Deutschen Volke legitimiert werden konnte und lediglich für einen kleinen Teil Deutschlands galt.
Also steht und fällt die Frage, ob das Grundgesetz eine Verfassung ist oder nicht, mit der -persönlichen- Definition, ob eine Verfassung vom gesamten Volk, für das sie gilt, zu legitimieren ist.
Das kannst Du -persönlich- sicherlich so sehen.
Der Art. 146 war also dafür gedacht, dass unser Grundgesetz nach Vollendung der staatlichen Deutschen Einheit durch eine richtig neue dann wahre Verfassung ersetzt wird und vom Deutschen Volk frei beschlossen wird.
Soweit richtig. - Lediglich wird im Art. 146 meines Erachtens mehr beschrieben, wann die Gültigkeit des Grundgesetzes erlischt und nicht, was eine Verfassung ist. Es scheint mir auch was kompliziert, dass sich ein Verfassungkonstrukt selbst als echte oder falsche Verfassung definieren kann.
Nun, allein ihr Name spricht da schon eine deutliche Name, dann die Präambel etc.
Eher noch gibt es keine manifestierte Definition und sie wird rein über Theorien definiert, was eine Verfassung ist und was nicht.
das wiederum ist nichts Besonderes ..... an sich. s.o.
Es wurde auch deshalb nicht Verfassung genannt, weil dies ja ursprünglich nicht mal für das gesamte deutsche Volk galt
Das ist Schwachsinn und peinlich, sowas zu schreiben.
Zitiere bitte ganz. - Das war die Inhaltswiedergabe des entsprechenden Artikels auf der Seite der Bundesregierung. Wende dich also mit deiner Kritik bitte dorthin. ;-)
Deine Worte hab ich ganz zitiert.^^ Du hast die Aussage Deiner Quelle mit eigenen Worten übernommen.
Das galt es inhaltlich anzusprechen.
Die Seite dort ist mir unwichtig.
Der zehnte Beitrag stellt sehr gut dar, warum wir eben ein Grundgesetz haben und nicht Verfassung.
... und erfüllt wenigstens die Funktionen, die eine Verfassung zu erfüllen hat.
gewiss.
Aber im Endeffekt glaube ich doch, dass wir beides eigentlich das gleiche meinen:
mag durchaus sein.
Unser Grundgesetz ist quasi unsere Verfassung, ja.
Sie heißt "Grundgesetz" und eben nicht "Verfassung", stimmt genau.
Deine Ansicht ist also: In der Praxis/de facto ist das Grundgesetz also durchaus eine Verfassung, der Entstehungsgeschichte nach aber niemals als eine solche gedacht gewesen.
....bzw. durchaus als Verfassung in Auftrag gegeben worden in dem Sinne, wie Du es beschrieben hast,
vgl. auch die Eingangsworte des einen offiziellen Links von Dir zur Entstehungsgeschichte,
sie war aber nicht als Verfassung gemeint gewesen, sondern als Grundgesetz und trägt daher diesen Namen.
Zur Namensfrage:
Es gab und gibt so auch keinen weltbewegenden.
Alleine der Name an sich ist schon ein weltbewegender Unterschied,
Ein Land, welches seine Verfassung ohne die Hintergründe wie hier "Grundgesetz", "Staatsmanifest" oder sonst wie nennt, würdest du alleine deshalb den Verfassungsstatus des Gesetzeswerks verneinen?
das ist irrelevant, darum gehts nicht.
(letzter Beitrag jeweils von dir)Ist es nun relevant, dass das Grundgesetz so heißt und nicht Verfassung oder nicht?
genau, ja. ist es.
Andersrum: Hätte der Parlamentarische Rat das GG "Verfassung" genannt, inkl. aller Klauseln, die das Provisorium unterstreichen, wärst du dann auch der Ansicht, diese Verfassung wäre keine echte Verfassung? Das Hauptargument, beschlossen von einem kleinen Teil für das Ganze, bliebe ja bestehen. Oder ist es eher stärkstes Indiz, dass etwas "anders" ist, dass der Parlamentarische Rat das Werk nicht Verfassung genannt hat?
Die Frage stellt sich nicht.
Es wurde aus eben guten Gründen Grundgesetz genannt und nicht Verfassung.
Hätte es diese Gründe nicht gegeben, dann hätten wir sicher eine Verfassung und nicht Grundgesetz.
Doch das ist müßig - es gab die Deutsche Teilung, Zerstückelung, den Kalten Krieg etc.
(wieder OT) Grundgesetz und nicht Verfassung
michael_seelze, Mittwoch, 07.09.2011, 02:01 (vor 5329 Tagen) @ Henrik
die Gewalt ist sicher eine verfassungsgebende - sie hat uns aber unser Grundgesetz gegeben und nicht eine Verfassung.
Auch das Bundesverfassungsgericht sieht das Grundgesetz als die deutsche Verfassung an: http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20041014_2bvr148104.html
ja, quasi es benutzt es dort das Wort "Verfassung", ja. "Grundgesetz" würd auch teils weniger Sinn machen.
In dem Link steht aber auch nirgends, dass das Bundesverfassungsgericht das Grundgesetz als Verfassung ansehen würde.
Die Frage wird dort nirgends tiefgehend behandelt.
Oder ist das falsch verlinkt von Dir?
In der verlinkten Entscheidung findet sich folgender Abschnitt (aus Absatz 33):
"Mit diesem Normenkomplex zielt die deutsche Verfassung, auch ausweislich ihrer Präambel, darauf, die Bundesrepublik Deutschland als friedliches und gleichberechtigtes Glied in eine dem Frieden dienende Völkerrechtsordnung der Staatengemeinschaft einzufügen."
Demnach ist die deutsche Verfassung das Grundgesetz. Welche Präambel sollte sonst hier gemeint sein? Nur heißt die deutsche Verfassung nicht einfach "Deutsche Verfassung"(wie im Jahre 1919), sondern "Grundgesetz".
(wieder OT) Grundgesetz und nicht Verfassung
Henrik, Mittwoch, 07.09.2011, 02:56 (vor 5329 Tagen) @ michael_seelze
die Gewalt ist sicher eine verfassungsgebende - sie hat uns aber unser Grundgesetz gegeben und nicht eine Verfassung.
Auch das Bundesverfassungsgericht sieht das Grundgesetz als die deutsche Verfassung an: http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20041014_2bvr148104.html
ja, quasi es benutzt es dort das Wort "Verfassung", ja. "Grundgesetz" würd auch teils weniger Sinn machen.
In dem Link steht aber auch nirgends, dass das Bundesverfassungsgericht das Grundgesetz als Verfassung ansehen würde.
Die Frage wird dort nirgends tiefgehend behandelt.
Oder ist das falsch verlinkt von Dir?
In der verlinkten Entscheidung findet sich folgender Abschnitt (aus Absatz 33):
"Mit diesem Normenkomplex zielt die deutsche Verfassung, auch ausweislich ihrer Präambel, darauf, die Bundesrepublik Deutschland als friedliches und gleichberechtigtes Glied in eine dem Frieden dienende Völkerrechtsordnung der Staatengemeinschaft einzufügen."Demnach ist die deutsche Verfassung das Grundgesetz. Welche Präambel sollte sonst hier gemeint sein? Nur heißt die deutsche Verfassung nicht einfach "Deutsche Verfassung"(wie im Jahre 1919), sondern "Grundgesetz".
genau, ja. mit der "deutschen Verfassung" ist dort das Grundgesetz gemeint.
Unser Grundgesetz ist quasi unsere Verfassung, ja.
Sie heißt "Grundgesetz" und eben nicht "Verfassung", stimmt genau.
(wieder OT) Grundgesetzt und nicht Verfassung
michael_seelze, Mittwoch, 07.09.2011, 01:43 (vor 5329 Tagen) @ Henrik
bearbeitet von michael_seelze, Mittwoch, 07.09.2011, 01:44
Zustimmung meinerseits zu Henriks Beitrag.
Ob des Streites um die Begriffe "Grundgesetz" und "Verfassung" sei noch ein dritter Begriff eingeführt: "Verfassungsordnung" . So wird das Grundgesetz in der historischen Literatur auch genannt (vgl. Wilke,Manfred, Der Weg zur Mauer. Stationen der Teilungsgeschichte, Berlin 2011, S. 114.)
PS: Trotz OT-Kennzeichnung: Wir befinden uns in einem Bahnforum *schmunzel*
(wieder OT) Grundgesetz
Henrik, Mittwoch, 07.09.2011, 01:17 (vor 5329 Tagen) @ Jogi
Vielleicht sollte auf den Unterschied zwischen einem Grundgesetz und einer Verfassung hingewiesen werden ?? Ich sehe zumindest keinen.
Es gab und gibt so auch keinen weltbewegenden.
Alleine der Name an sich ist schon ein weltbewegender Unterschied,
wenn man dann auch noch bedenkt, dass sich daran, genau daran der eiserne Vorhang scheidet,
dann ist es gar ein jahrzehntelanger eisiger Kalte (Welt-)Krieg, der diesen weltbewegendne Unterschied markiert.
Das ist nicht ohne.
Kann ich mir auch nicht anders erklären. Das Grundgesetz war zwar nur als Übergang gedacht, ist aber dennoch nichts anderes als eine Verfassung. - Auf den Namen kommt es ja nicht an.
Genau, das ist der eigentliche Unterschied. Das Grundgesetz hatte ursprünglich provisorischen Charakter, der durch Verzicht auf das titelgebende "Schlagwort" Verfassung betont werden und solange Geltung haben sollte, bis die BRD mit der SBZ (bzw. nach dem 7.10.49 die DDR) vereinigt worden wäre (was bekanntlich etwas länger gedauert hat als um 1950 erwartet). Dann, so der Gedanke, sollte das gesamte deutsche Volk über seine Verfassung abstimmen.
was ihm immernoch vorbehalten ist, siehe Art. 146.
Natürlich war das GG inhaltlich seit seiner Ratifizierung eine Verfassung und es hatte de facto den selben Status. Seit der Wiedervereinigung ist es auch pro forma die Verfassung, wie es in der Präambel heißt: "Im Bewußtsein seiner Verantwortung [...] hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen [aller 16 Bundesländer] haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk."
Und welche Buchstaben Deiner fetten Markierung sollen nun inwiefern genau bis Oktober 1990 anders gewesen sein?
Auch wörtlich ist da auch weiterhin nur was von "Grundgesetz" zu lesen
keine Wiedervereinigung! Klugscheiss -)
Markus-P, Mittwoch, 07.09.2011, 20:22 (vor 5328 Tagen) @ GUM
Hi,
jetzt kommt mal der Klugscheissmodus.
Im Sinne des Grundgesetzes gab es keine Wiedvereinigung.
Sondern die Bundesländer im Bereich der damaligen DDR sind dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beigetreten.
http://de.wikipedia.org/wiki/Einigungsvertrag#Verwirklichung_der_Wiedervereinigung
Ansonsten hätte es wahrscheinlich einer neuer Verfassung bedurft die nicht Grundgesetz heisst!
keine Wiedervereinigung! Klugscheiss -)
Henrik, Mittwoch, 07.09.2011, 21:31 (vor 5328 Tagen) @ Markus-P
Hi,
jetzt kommt mal der Klugscheissmodus.
Im Sinne des Grundgesetzes gab es keine Wiedervereinigung.
Sondern die Bundesländer im Bereich der damaligen DDR sind dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beigetreten.
http://de.wikipedia.org/wiki/Einigungsvertrag#Verwirklichung_der_WiedervereinigungAnsonsten hätte es wahrscheinlich einer neuer Verfassung bedurft die nicht Grundgesetz heisst!
genau genommen sind die Bundesländer nicht beigetreten (die gab es noch nicht ganz), sondern die DDR.
...und fernab der Frage ob Art 23 oder Art 146,
war es auch genau genommen real keine Wiedervereinigung, denn es wurde nichts vereinigt, was zuvor in der Ausgestalt schonmal zusammen war. Dazu fehlte ja einiges an Gebieten.
Die Deutsche Einheit wurde vollendet, Deutschland wurde vereinigt.
Direkt-Antwort zu Erkenntnissen
fuchur, Dienstag, 06.09.2011, 14:01 (vor 5329 Tagen) @ kater_k
Beispielsweise:
+ Unbegleitete Koffer (Leute, die in Frankfurt Koffer einladen und dann wieder verschwinden)
+ Fahrgäste, die kurz vorher geprahlt haben, bei ebay eine bahn.bonus Prämie ersteigert zu haben
+ Leute, die immer vor dem Zugbegleiter in den anderen Wagen davonlaufen (Schwarzfahrer)
+ Monatskartenschlepper.....
Meine Güte, offensichtlich wird es allerhöchste Zeit, sich doch 'ne Zweitwohnung zu suchen, die tägliche Pendelei aufzugeben und das DB-Abo gegen einen Leasingvertrag zu tauschen.
Nein, nein, ganz ruhig. Das einzige, wofür es höchste Zeit wird ist, sich nicht von irgendwelchem Leuten in irgendeinem Internetforum durch solchen Schwachsinn verrückt machen zu lassen. ;-)
Geh doch bei Gelegenheit einfach mal zu so einem Polizisten hin und sag ihm "Ich glaub der da hinten hat eine bahn.bonus-Prämie bei Ebay gekauft.". Und lass uns hören, wie es lief. :-)
Die Polizisten sind aus dem ganz einfachen Grund im Zug unterwegs, aus dem sie auch in der Einkaufszone, auf dem Jahrmarkt und in Discotheken unterwegs sind. Präsent sein Verbrechen vorbeugen ...
Grüße, Fuchur
Auch ich meine: Schlimmstes Denunziantentum wird gefördert..
Blackcard, Dienstag, 06.09.2011, 13:24 (vor 5329 Tagen) @ GUM
bearbeitet von Blackcard, Dienstag, 06.09.2011, 13:29
Leider weiß ich, daß das alles von Dir nicht ironisch gemeint ist...
Von anderen wäre ich mir sicher gewesen, dass das Ironie, Satire, Sarkasmus oder was auch immer ist..
Ganz schlimm, sorry!
Wenn sich Bahnmitarbeiter mit dieser Einstellung noch weiter durchsetzen, reduziert sich mein Jahresfahrkartenvolumen definitiv von 6400 auf 0 Euro.
...
Vorschlag: Alle Leute, die einer möglichen Pippifax-Ordnungswidrigkeit verdächtigt werden, erstmal als Terroristen behandeln oder besser gleich einstweilig erschießen? ;o)
Im ICE 105 International sind in Köln Hbf gerade mindestens zwei Beamte der Bundespolizei zugestiegen und auch per Durchsage angekündigt worden: Sehr geehrte Reisende, soeben ist in Köln eine Streife der Bundespolizei zugstiegen. Diese wird unseren Zug bis Frankfurt Flughafen Fernbahnhof begleiten. Die Beamten gehen nun durch den Zug. Wenn Sie Fragen oder Erkenntnisse haben, sprechen Sie sie bitte an.
Kurze Direktantwort:
Beispielsweise:
+ Unbegleitete Koffer (Leute, die in Frankfurt Koffer einladen und dann wieder verschwinden)
+ Fahrgäste, die kurz vorher geprahlt haben, bei ebay eine bahn.bonus Prämie ersteigert zu haben
+ Leute, die immer vor dem Zugbegleiter in den anderen Wagen davonlaufen (Schwarzfahrer)
+ Monatskartenschlepper.....Gibt also vieles zu sehen und vieles zu melden !
Grüße
GUM
Bundespolizei-Streife im Zug
Klaus, Kassel, Dienstag, 06.09.2011, 12:42 (vor 5329 Tagen) @ kater_k
Kriminelle Zocker-Bänker in der 1. Klasse sollen von einer 2. Bankenkrise abgeschreckt werden?! ;-)
Bundespolizei-Streife im Zug
kater_k, BBRN, Dienstag, 06.09.2011, 13:20 (vor 5329 Tagen) @ Klaus
Kriminelle Zocker-Bänker in der 1. Klasse sollen von einer 2. Bankenkrise abgeschreckt werden?! ;-)
Oh, in Ordnung, dann wäre ich sogar noch für mehr schwerbewaffnete Polizisten (natürlich nur zur Abschreckung) im Zug - mindestens einer pro Schlipsträger. Die könnten dann auch direkt die Ruhe in den Ruhebereichen sichern :-P.
Und *SCNR* aufpassen, dass die Loungescheibe immer durchsichtig ist, wenn gerade keine besonderen Umstände vorliegen ;-).
Lounge-Scheibe...
loco_mo, Plüschetage, Dienstag, 06.09.2011, 13:26 (vor 5329 Tagen) @ kater_k
...im undurchsichtigen Zweifelsfall einfach einschießen, dann sieht der Bupo ja, was dahinter los ist.
(Dieser Haushalts-Tipp wurde zuerst abgedruckt in der Zeitschrift "tina", 04/11)
Suspekte Individuen........
BR_103, Dienstag, 06.09.2011, 14:54 (vor 5329 Tagen) @ loco_mo
Ist schon interessant welch suspekte Mitmenschen so ihre Schwierigkeiten mit der Anwesenheit von Polizei im Zug haben. Haben sie gar etwas zu verschleiern? Oder was haben die erwähnten Schreiberlinge für Probleme wenn die Polizei von Zeit zu Zeit sich auch im FV blicken lässt?
Etwas mehr Aufmerksamkeit an bestimmten Stellen hätte so manches schlimme Verbrechen verhindern können. Von daher ist es doch mehr als ok wenn man Auffälligkeiten im Zweifelsfalle meldet. Und wer nix zu verheimlichen hat der hat auch nix zu verlieren.
Suspekte Individuen........
kater_k, BBRN, Dienstag, 06.09.2011, 15:19 (vor 5329 Tagen) @ BR_103
Ist schon interessant welch suspekte Mitmenschen so ihre Schwierigkeiten mit der Anwesenheit von Polizei im Zug haben. Haben sie gar etwas zu verschleiern? Oder was haben die erwähnten Schreiberlinge für Probleme wenn die Polizei von Zeit zu Zeit sich auch im FV blicken lässt?
Ja, wir alle, die keine Lust auf Polizei im Zug hat, sind suspekt und haben etwas zu verschleiern. Überhaupt haben wir unsere ganzen hochkonspirativen Treffen in die ICEs verlegt, weil man dort so ungestört und unbehelligt kriminelle Vereinigungen bilden und managen kann.
Sag mal geht's noch?
Suspekte Individuen........
bahnerausleidenschaft, Dienstag, 06.09.2011, 17:49 (vor 5329 Tagen) @ kater_k
Und du hast bestimmt auch was gegen die vielen Zugbegleiter die ständig durch den Zug laufen. Die achten nämlich auch auf die Sicherheit im Zug und würden notfalls die Polizei anrufen. Ich hoffe nicht das du einmal dringend die Polizei brauchst. Am besten trage immer ein Schild wo drauf steht "Im Notfall bitte nicht die Polizei anrufen".
Zustimmung!
Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 06.09.2011, 17:50 (vor 5329 Tagen) @ bahnerausleidenschaft
- kein Text -
Suspekte Individuen........
kater_k, BBRN, Dienstag, 06.09.2011, 18:19 (vor 5329 Tagen) @ bahnerausleidenschaft
Und du hast bestimmt auch was gegen die vielen Zugbegleiter die ständig durch den Zug laufen. Die achten nämlich auch auf die Sicherheit im Zug und würden notfalls die Polizei anrufen. Ich hoffe nicht das du einmal dringend die Polizei brauchst. Am besten trage immer ein Schild wo drauf steht "Im Notfall bitte nicht die Polizei anrufen".
Ach Leute, ich mag die Polizei doch meistens. Insbesondere dann, wenn sie Verbrechen aufklärt oder an echten Gefarenschwerpunkten für Sicherheit sorgt. Aber es macht mich halt unruhig, wenn bewaffnete Poliszisten in voller Montur ohne vernünftigen Grund (als "Taschendiebstahlsprävention" dürfte diese Maßnahme genauso wirkungsvoll sein wie als "Anschlagsprävention") direkt an mir vorbeilaufen. Mir reicht es voll und ganz, wenn ein Zugbegleiter im Bedarfsfall die Polizei ruft.
Und diese "Wer nichts zu verbergen hat, der hat auch nichts zu befürchten"-Mentalität ist doch unter aller Sau, zeigt eine ungemeine Ignoranz gepaart mit Blauäugigkeit und ist dazu eine Beleidigung im Prinzip aller ernstaften Bürgerrechtler seit Ben Franklin ("Wer Freiheit für Sicherheit aufgibt, wird beides verlieren"). Natürlich hat jeder Mensch das Recht auf Privatsphäre. Und dazu gehört nun mal in meinen Augen auch, ohne Polizeibeobachtung reisen zu können. Natürlich ist die Polizei etwa auch auf der Autobahn unterwegs, aber sie sitzt nicht in meinem Wagen. Ich rufe sie, wenn ich sie brauche. Genauso rufe ich sie, wenn ich einen Handtaschendiebstahl beobachte. Aber sicher nicht, weil jemand gegen irgendwelche DB-Bedingungen verstößt.
Suspekte Individuen........
Maggus, Ravensburg (Württ), Dienstag, 06.09.2011, 21:14 (vor 5329 Tagen) @ kater_k
Aber es macht mich halt unruhig, wenn bewaffnete Poliszisten in voller Montur ohne vernünftigen Grund (als "Taschendiebstahlsprävention" dürfte diese Maßnahme genauso wirkungsvoll sein wie als "Anschlagsprävention") direkt an mir vorbeilaufen. Mir reicht es voll und ganz, wenn ein Zugbegleiter im Bedarfsfall die Polizei ruft.
Was wäre für dich ein vernünftiger Grund??
Ich behaupte, am 11. März 2004 in Madrid oder ein paar Jahre später in Winnenden hättest Du auch keinen vernünftigen Grund für eine Polizeipräsenz gesehen. Da wäre eine bewaffnete Streife aber hilfreich gewesen.
So es der Zufall will, ist die Streife gerade dann vor Ort, wenn man sie braucht und dann ist man froh um die Polizei.
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BR_103, Dienstag, 06.09.2011, 21:42 (vor 5329 Tagen) @ kater_k
wow - starke Ansage - Ein Hoch auf alle Bürgerrechtler dieser Welt..........
einfach nur klasse..........
protestierst du dann auch gegen die Autobahn Maut weil wahrscheinlich dann auch ein Bewegungsprofil der Autofahrer zu erstellen wäre?
Suspekte Individuen........
kater_k, BBRN, Dienstag, 06.09.2011, 21:43 (vor 5329 Tagen) @ BR_103
protestierst du dann auch gegen die Autobahn Maut weil wahrscheinlich dann auch ein Bewegungsprofil der Autofahrer zu erstellen wäre?
Je nach Umsetzung - ja.
Suspekte Individuen........
BR_103, Dienstag, 06.09.2011, 22:30 (vor 5329 Tagen) @ kater_k
dann gibt es nur eine Lösung:
kein Auto fahren und auch keine Bahn Fahrten mehr.
kurzum - am besten ist es mit dem Fahrrad zu fahren - da gibt es (noch) keine Kennzeichen dafür...............
Suspekte Individuen........
bahnerausleidenschaft, Dienstag, 06.09.2011, 22:39 (vor 5329 Tagen) @ BR_103
Da kommt dann aber die Polizei auf Fahrrädern. Am besten zu Hause bleiben und auch kein Internet benutzen. Das wird auch überwacht.
Suspekte Individuen........
kater_k, BBRN, Mittwoch, 07.09.2011, 07:19 (vor 5329 Tagen) @ bahnerausleidenschaft
Ja, ich merke es - der lautere Teil hier findet möglichst viele Uniformen an möglichst vielen Orten (gerne auch kombiniert mit einer weitreichenden automatisierten Überwachung) geil.
Ich kann das leider nicht nachvollziehen, aber ganz offenkundig besteht hier ohnehin kein gesteigertes Interesse an einer sachlichen Diskussion ohne persönliche Angriffe. Deshalb schalte ich mich an dieser Stelle aus. Viel Vergnügen noch.
Bundespolizei-Streife im Zug
fuchur, Dienstag, 06.09.2011, 14:17 (vor 5329 Tagen) @ kater_k
bearbeitet von fuchur, Dienstag, 06.09.2011, 14:17
Hey,
In Grenznähe hätte mich das nicht gewundert, aber auf dem Abschnitt Köln-Frankfurt?
"In Grenznähe" kontrollieren sie im CNL ja auch schon vor Rendsburg. Das sind auch noch gute 70 Km bis zur Grenze (und noch zwei Ausstiege für innerdeutsche Fahrgäste).
Ich weiß nicht, ob ich das unbedingt gut finden soll. Mir reicht eigentlich schon die Polizeipräsenz an Bahnhöfen. Ich muss die nicht unbedingt noch im Zug voll uniformiert und bewaffnet rumspazieren sehen.
Du musst dir keine Gedanken machen, ob du das gut finden sollst. ;-) Die Polizei ist nun mal, ob du das gerne möchtest oder nicht, für deine Sicherheit zuständig. Draussen auf der Straße, im Bahnhof und im Zug. Und ich sehe überhaupt gar keinen Anlass, sich zu fragen, warum auch der Zug rechtsstaatlicher Kontrolle unterliegt.
Grüße, Fuchur
PS: Ich bin auch kein Freund der Polizei und dem von der Politik geförderten Terror-Schwachsinns-Hype, aber ich erkenne kein Problem darin, wenn die Polizei im Zug das tut, was sie auch draussen tut.
Bundespolizei-Streife im Zug
Nordy, Dienstag, 06.09.2011, 14:52 (vor 5329 Tagen) @ fuchur
bearbeitet von Nordy, Dienstag, 06.09.2011, 14:53
"In Grenznähe" kontrollieren sie im CNL ja auch schon vor Rendsburg. Das sind auch noch gute 70 Km bis zur Grenze (und noch zwei Ausstiege für innerdeutsche Fahrgäste).
hmmmm, denke die steigen in Neumünster ein, weil zwischen Flensburg und Pattburg würden sie den Zug nicht schaffen. Welchen innerdeutschen Halt ausser Flensburg meinste?
Bundespolizei-Streife im Zug
GibmirZucker, Dienstag, 06.09.2011, 23:30 (vor 5329 Tagen) @ kater_k
Ich verstehe wenn das zur Verunsicherung beiträgt, denn wenn ich einen Polizisten in voller Kampfmontur begegne, denke ich, da ist was los. Aber die Bundespolizei kann ja schlecht wenn sie in Frankfurt einen Einsatz hat, die Waffen dort liegen lassen, oder sollen sie auf der Straße nachgeliefert werden? Streifen gibt es ja überall, auf dem Wochenmarkt patroulliert manchmal auch die Polizei meines Bundeslandes, obwohl im letzten halben Jahrhundert von der Waffen da wohl kein Gebrauch gemacht worden ist.
Aber mir ist dabei eine ganz andere Episode eingefallen. Im Alex von Regensburg nach Hof tauchte irgendwann nach Weiden ein Gruppe von einigen lustigen Gesellen auf, aufgrund der nicht übermäßig betriebenen Mund- und Körperhygiene (ok, es war Sommer, da schwitzt man) hielt ich diese netten Menschen zuerst für den Junggesellenstammtisch von Hinterpfaffendorf, der, da sie abrupt meine Abteiltüre geöffnet haben, sich erkundigen will, ob ich etwas alkoholisches zu verschenken habe. Nichts dergleichen: Zollkontrolle! Obwohl es sich nicht um einen internationalen Zuglauf gehandelt hat (die Wagengruppe nach Prag war ja seit Schwandorf abgehängt) musste ich mir folgendes gefallen lassen:
- Mein Gepäck gefilzt
- Frage, ob ich Alkohol dabei habe
- Auskunft über meine aktuelle Reiseroute erteilen
- Der Oberober der Gruppe ist für 10 Minuten mit meinem Ausweis verschwunden um irgendwohin zu telefonieren
- Verhör zu meinen finanziellen Verhältnissen. Da ich sagte, aktuell gerade 8 Euro 50 auf mir zu tragen, musste ich den Leutchen meine EC- und Kreditkarten zeigen. Mit so wenig Geld würde ich ja nicht über die Runden kommen, sie wollen sich noch überzeugen, dass ich zahlungsfähig bin
Einerseits entbehrte die Situation nicht einer bestimmen Komik, andererseit hatte ich durchaus vertrauliche Unterlagen dabei (noch nicht publizierte Forschungsarbeiten die ich korrigieren sollte), wo ich doch ziemlich nervös werde, wenn fremde Menschen da ihre Nase reinstecken. Auf jeden Fall musste ich mich eine halbe Stunde damit abärgern, Zeit die ich sinnvoller nutzen könnte.
Zollbeamte im Zug im Pennerlook/Alkoholikerauftritt normal..
Blackcard, Mittwoch, 07.09.2011, 00:15 (vor 5329 Tagen) @ GibmirZucker
bearbeitet von Blackcard, Mittwoch, 07.09.2011, 00:18
Danke für den sehr aufschlußreichen und schockierenden Bericht!
Da wäre ich anschließend beim Oberzollchef persönlich vorstellig geworden. ;o)
Anscheinend ist es Einstellungsvoraussetzung für den mobilen Zolldienst, dass man nach Alkoholiker oder Penner aussieht ;o) - siehe auch meine vergleichsweise harmlosen Erfahrungen mit dem Lübecker Zoll im Zug Richtung Dänemark.
Zollbeamte im Zug im Pennerlook/Alkoholikerauftritt normal..
kater_k, BBRN, Donnerstag, 08.09.2011, 11:02 (vor 5327 Tagen) @ Blackcard
Mist, wäre mir der Thread schon eher bekannt gewesen, hätte ich mir den hier gespaart. Wurden ja ähnliche Totschlag-Argumente bzw. Beleidigungen vorgebracht ("Wer nix zu verbergen hat, muss jede Kontrolle/jedes Verhör/jede Durchsuchung gut finden", "Wer Polizei- und/oder Zollstreifen im Zug für übertrieben hält, muss ja suspekt sein" etc.).
Bundespolizei-Streife im Zug
Ösi, Mittwoch, 07.09.2011, 00:36 (vor 5329 Tagen) @ GibmirZucker
- Mein Gepäck gefilzt
- Frage, ob ich Alkohol dabei habe
- Auskunft über meine aktuelle Reiseroute erteilen
- Der Oberober der Gruppe ist für 10 Minuten mit meinem Ausweis verschwunden um irgendwohin zu telefonieren
- Verhör zu meinen finanziellen Verhältnissen. Da ich sagte, aktuell gerade 8 Euro 50 auf mir zu tragen, musste ich den Leutchen meine EC- und Kreditkarten zeigen. Mit so wenig Geld würde ich ja nicht über die Runden kommen, sie wollen sich noch überzeugen, dass ich zahlungsfähig bin
Deutschland - ein freies Land!
Bundespolizei-Streife im Zug
Henrik, Mittwoch, 07.09.2011, 00:46 (vor 5329 Tagen) @ Ösi
- Mein Gepäck gefilzt
- Frage, ob ich Alkohol dabei habe
- Auskunft über meine aktuelle Reiseroute erteilen
- Der Oberober der Gruppe ist für 10 Minuten mit meinem Ausweis verschwunden um irgendwohin zu telefonieren
- Verhör zu meinen finanziellen Verhältnissen. Da ich sagte, aktuell gerade 8 Euro 50 auf mir zu tragen, musste ich den Leutchen meine EC- und Kreditkarten zeigen. Mit so wenig Geld würde ich ja nicht über die Runden kommen, sie wollen sich noch überzeugen, dass ich zahlungsfähig bin
Deutschland - ein freies Land!
genau. ein freies Land. Man kann & vor allem darf Fragen stellen wie man will
und darf antworten wie man will oder auch nicht-antworten.
Und kommt nicht sofort ins Zuchthaus, Gulag & Co....
Bundespolizei-Streife im Zug
Maggus, Ravensburg (Württ), Mittwoch, 07.09.2011, 20:27 (vor 5328 Tagen) @ GibmirZucker
Schlaue Leute wissen worauf sie antworten geben müssen und worauf nicht.
Das ist wie mit Polizisten denen langweilig ist: "Ach komm, dann machen wir das volle Programm Drogen-Screening!"
Gestern auch erlebt
Christian_S, Mittwoch, 07.09.2011, 11:20 (vor 5328 Tagen) @ kater_k
Eine Polizeistreife habe ich gestern auch in einer RB zwischen Erfurt und Gotha erlebt. Die haben verschiedene Reisende angesprochen und gebeten, sich auszuweisen. Das sind ganz normale Stichprobenkontrollen, einfach auch um Präsenz zu zeigen. Ich finde das gut - gerade wenn ich da an manche Individuen denke, die sich gerade in Zügen sehr sicher fühlen und glauben, sich dort alles erlauben zu können.
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