Schon wieder! (Allgemeines Forum)

ExpressFreak, Dienstag, 11.11.2008, 16:42 (vor 6331 Tagen)

Erneut wurde in Berlin ein Kind von einem Zugbegleiter aus dem Zug geschmissen!
Hier der Artikel dazu:

http://de.news.yahoo.com/26/20081111/tbs-erneut-kind-aus-zug-gewiesen-02adbb9.html

Naja was soll man dazu noch sagen...

Grüße,
ExpressFreak

Schon wieder!

ICE-T-Fan, Dienstag, 11.11.2008, 17:39 (vor 6331 Tagen) @ ExpressFreak

Naja... was soll man dazu noch sagen.

1.) Wir kennen den konkreten Fall nicht in allen Facetten
2.) Sollte die Dienstanweisung keine Minderjärhigen aus dem Zug zu verweisen (falls es sie gibt) nochmal mit allen KiN ausführlich durchgekaut werden.

Weder eine Verurteilung des Verhaltens der KiN noch eine Verurteilung des Verhaltens der Kinder in den Einzelfällen bringt irgendwas, zumal man durch die Zeitung eh nie die ganze Wahrheit erfährt.

Wenn die Aussage der Eltern gerechtfertigt ist, wird der KiN sicherlich Abmahnung bekommen.
Einzig erfreuliche, dass sich die Bahn in allen Fällen bei den Eltern entschuldigt... schonmal ein servicetechnischer Fortschritt.

Schon wieder!

dennis k., Dienstag, 11.11.2008, 18:26 (vor 6331 Tagen) @ ICE-T-Fan

Ach das passierte 100%ig vorher auch schon oft!!! Nur wenn es einmal in den Medien ist rennt jede betroffene familie sofort zur Presse! Oder Glaubt ihr das wäre das erste mal jetzt dieses Jahr!

Schon wieder!

Kurti83, Dienstag, 11.11.2008, 20:51 (vor 6331 Tagen) @ ICE-T-Fan

Hallo,

ich dritten Fall kann ich das Theater nicht verstehen. Nach dem TV-Bericht, den ich geschaut habe, wurde die 14-Jährige in Berlin Spandau aufgefordert, den Zug zu verlassen. Und dies ist nach den mir vorliegenden Unterlagen vollkommen konform.

Und die Kommunikation in den Medien ist höchst fragwürdig. Wenn ich Kommentare im Radio höre wie "laut den Befördungsbedingungen ist Minderjährigen die Mitfahrt auch ohne Fahrschein zu gestatten." Die ist totaler Schwachsinn. Außerdem regt dies doch dazu an, dass sich kein Minderjähriger mehr einen Fahrschein kauft.

Am Besten man umgeht diese Fahrscheinbesitzpflicht für Minderjährige damit, in dem man den Eltern mit der Lohnsteuer auch gleich eine BC100 einzieht ;-).

Gruß
Thomas

Sind hier Lehrer im Forum?

Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Dienstag, 11.11.2008, 20:57 (vor 6331 Tagen) @ Kurti83

Hallo,

Und die Kommunikation in den Medien ist höchst fragwürdig. Wenn ich Kommentare im Radio höre wie "laut den Befördungsbedingungen ist Minderjährigen die Mitfahrt auch ohne Fahrschein zu gestatten." Die ist totaler Schwachsinn. Außerdem regt dies doch dazu an, dass sich kein Minderjähriger mehr einen Fahrschein kauft.

wenn das so wäre, dann könnte man nun prima kostenlose Klassenfahrten mit der Bahn veranstalten.

--
Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
***
Der bahn.kommfort-Briefkasten. Auch vor Ihrer Haustür!
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Sind hier Lehrer im Forum?

liebe70, Dienstag, 11.11.2008, 21:10 (vor 6331 Tagen) @ Holger_HAM

wenn das so wäre, dann könnte man nun prima kostenlose Klassenfahrten mit der Bahn veranstalten.

Nicht ganz. Der Lehrer zahlt auf jeden Fall. Außerdem bleibt EVO §12(2) unberührt. Das werden teure Klassenfahrten. Unabhängig kann (muß) der KiN (Zub) zur verläßlichen Personalienfeststellung die BPol anfordern. Die wird sich ftreuen - und hoffentlich die entstandenen Kosten an die Eltern der Kiddies weiterreichen.

Das wird dann so teuer, daß die Klassenfahrten für die nächsten 100 Jahre leider ausfallen müssen. Zumindest im Zug. *LOL*

Gruß, Ralf

Schon wieder!

JanKrohn, Vaals (NL), Dienstag, 11.11.2008, 22:39 (vor 6331 Tagen) @ ICE-T-Fan

2.) Sollte die Dienstanweisung keine Minderjärhigen aus dem Zug zu verweisen (falls es sie gibt) nochmal mit allen KiN ausführlich durchgekaut werden.

Eventuell hören die nur mit einem Ohr zu, und missverstehen das als: Auf jeden Fall aus dem Zug werfen, auch wenn jemand minderjährig ist.

Eventuell tönen im anderen Ohr "zehn Prozent"...

:-(

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Schon wieder!

liebe70, Mittwoch, 12.11.2008, 00:48 (vor 6331 Tagen) @ JanKrohn

2.) Sollte die Dienstanweisung keine Minderjärhigen aus dem Zug zu verweisen (falls es sie gibt) nochmal mit allen KiN ausführlich durchgekaut werden.


Eventuell hören die nur mit einem Ohr zu, und missverstehen das als: Auf jeden Fall aus dem Zug werfen, auch wenn jemand minderjährig ist.

Schwachsinn! Im Handbuch Zub, was jedem KiN/Zub persönlich zugeteilt wurde, steht die genaue Regelung drin - und zwar schon, seitdem es das Handbuch gibt.

Eventuell tönen im anderen Ohr "zehn Prozent"...

Welche 10% bitteschön? Die, die die TG als Lohnerhöhung fordert? Diese Forderung gibt es erst seit dem 11.11.08 - und der Vorfall passierte schon am 10.11.08!

Gruß, Ralf

Schon wieder!

ICE 79, Mittwoch, 12.11.2008, 08:06 (vor 6331 Tagen) @ liebe70

da kam bestimmt Insiderwissen vorher schon aus den Ohren. *SCNR*

Schon wieder!

JanKrohn, Vaals (NL), Mittwoch, 12.11.2008, 10:15 (vor 6330 Tagen) @ liebe70

Schwachsinn! Im Handbuch Zub, was jedem KiN/Zub persönlich zugeteilt wurde, steht die genaue Regelung drin - und zwar schon, seitdem es das Handbuch gibt.

In dem Fall muss man erst recht am Verstand einiger Leute zweifeln! Drei Fälle sind nun an die Öffentlichkeit gekommen. Ich frage mich, wie hoch wohl die Dunkelziffer der vergangen Jahre sein mag...

Hier geht es ja nicht um eine kleine oder mittlere Ärgerlichkeit wie die ICE-Überprüfungen, sondern um massivste Gefährdung Minderjähriger...

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Schon wieder!

Alexander, Mittwoch, 12.11.2008, 10:42 (vor 6330 Tagen) @ JanKrohn

Hi,

In dem Fall muss man erst recht am Verstand einiger Leute zweifeln! Drei Fälle sind nun an die Öffentlichkeit gekommen. Ich frage mich, wie hoch wohl die Dunkelziffer der vergangen Jahre sein mag...

Hier geht es ja nicht um eine kleine oder mittlere Ärgerlichkeit wie die ICE-Überprüfungen, sondern um massivste Gefährdung Minderjähriger...

Man muss hier schon unterscheiden, ob ein Kind (ja bis wohin geht Kind?) irgendwo im nirgendwo (bei Rostock) oder in einer Großstadt (Berlin) vor die Tür gesetzt wurde.

Die Kinder können allein quer durch Berlin fahren, aber wenn diese im Zug sitzen haben die armen Kinder einen Freibrief?
Und das ausgesetzte "Kind" ist 14 Jahre, da sollte es wohl mittlerweile wissen wie man Zug fährt!
Klar kann es jeden passieren das man mal die Monatskarte vergisst - ich will aber nicht wissen wie sie das "Kind" artikuliert, dass geht in den Berichten nicht vor...
Ich war selber Kind und auch ich hab hin und wieder meine Monatskarte vergessen, wenn man dies in einen vernünftigen Ton vorgetragen hat, gab es nie Probleme.

Viele Grüße

--
Es gibt Menschen, die geizen mit ihrem Verstand wie andere mit ihrem Geld. (Wilhelm Busch)

Schon wieder!

Kurti83, Mittwoch, 12.11.2008, 10:43 (vor 6330 Tagen) @ JanKrohn

Hi,

In dem Fall muss man erst recht am Verstand einiger Leute zweifeln! Drei Fälle sind nun an die Öffentlichkeit gekommen. Ich frage mich, wie hoch wohl die Dunkelziffer der vergangen Jahre sein mag...

Wobei der dritte Fall eigentlich gar keiner ist. Denn einen Minderjährigen an einer besetzten Sation aussteigen zu lassen ist laut den Richtlinien nicht verboten. Aber im Rahmen des Bahn Bashings im Moment wunderbar zum Ausschlachten geeignet.

Aber besser, man übergibt die Kinder an die BPOL. Dann freuen sich die Eltern doppelt. Neben EVO 12 (2) müssen die Kinder in der Regel von der BPOL abgeholt werden.

Vviele Grüße
Thomas

Schon wieder!

liebe70, Dienstag, 11.11.2008, 19:18 (vor 6331 Tagen) @ ExpressFreak

Erneut wurde in Berlin ein Kind von einem Zugbegleiter aus dem Zug geschmissen!
(...)
Naja was soll man dazu noch sagen...

Nix. Erst mal ein halbwegs vernünftiger Artikel dazu: Berliner Zeitung.

Ich glaube nicht an diese "Zufälle". Langsam dürfte es doch jedem komisch vorkommen, daß sich diese Fälle häufen. So blöd sind Zugbegleiter nicht. Eine 14-jährige weiß nicht, ab wann ihr Freizeitticket gilt? Das Freizeitticket gibt es nur, wenn man ein VBB-Schülerticket-Abo hat - und gilt auch nur zusammen mit dieser Hauptfahrkarte. Dort steht eindeutig:

"5.2.2.4 VBB-Freizeit-Ticket für Auszubildende und Schüler
Inhaber eines Abonnements oder einer Jahreskarte für Auszubildende bzw. Schüler gemäß Teil B, Punkt 5.2.2.1 und 5.2.2.2 oder eines Schüler-Fahrausweises gemäß Teil B, Punkt 5.2.2.3 mit mindestens zehnmonatiger Gültigkeit können diesen Hauptfahrausweis während seiner Gültigkeit durch ein VBB-Freizeit-Ticket auf das VBB-Gesamtnetz erweitern.
Das VBB-Freizeit-Ticket gilt montags bis freitags von 14:00 Uhr bis 03:00 Uhr des Folgetages, samstags, sonn- und feiertags sowie in den gesetzlichen Schulferien der Länder Berlin und Brandenburg von 00:00 Uhr bis 03:00 Uhr des Folgetages.

Der Hauptfahrausweis ist auf der Fahrt mitzuführen und bei der Fahrausweisprüfung vorzuzeigen. Die Kundennummer der VBB-Kundenkarte muss vor Fahrtantritt auf das VBB-Freizeit-Ticket übertragen werden."

Nachzulesen auf Seite 37/38 der VBB-Tarifbedingungen (pdf-Datei).

Aus dem von mir verlinkten Artikel der Berliner Zeitung:
<<< Die Schaffnerin habe keinerlei Verständnis gezeigt. "Dann murmelte sie so etwas wie ,raus'", berichtete das Mädchen.Annika B. war über den harschen Befehl so erschrocken, dass es anfing zu weinen. >>>

Das soll man glauben? Eine 14-jährige, die in der Pubertät steckt, fängt an zu weinen, wegen einem "harschen Befehl", der gemurmelt wird? Also beim besten Willen, nee. Ich vermute, daß dahinter etwas anderes steckt.

Ich werde demnächst auch mal die Zeitung informieren, wenn ein Reisender sich weigert, die Fahrkarte zu zeigen oderr zu bezahlen. Vielleicht sollte ich auch auf die Tränendrüse drücken?

Gruß, Ralf

Zivilcourage gefordert!

Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Dienstag, 11.11.2008, 19:36 (vor 6331 Tagen) @ liebe70

Hallo,

Nix. Erst mal ein halbwegs vernünftiger Artikel dazu: Berliner Zeitung.> Aus dem von mir verlinkten Artikel der Berliner Zeitung:
<<< Die Schaffnerin habe keinerlei Verständnis gezeigt. "Dann murmelte sie so etwas wie ,raus'", berichtete das Mädchen.Annika B. war über den harschen Befehl so erschrocken, dass es anfing zu weinen. >>>

Das soll man glauben? Eine 14-jährige, die in der Pubertät steckt, fängt an zu weinen, wegen einem "harschen Befehl", der gemurmelt wird? Also beim besten Willen, nee. Ich vermute, daß dahinter etwas anderes steckt.

das ist in der Tat sehr widersprüchlich. Wenn ich jetzt mal im Kopf alle Zugbegleiter "durchblätter", so fällt mir keiner ein, dem ich nur im Ansatz zutrauen würde ein weinendes Kind oder Jugendliche vor die Tür zu setzen.

In jedem Fall kann man andere Fahrgäste nur zur Zivilcourage aufrufen. Das gilt allerdings für beide Seiten. Einerseits ist verbal einzugreifen, wenn ein Zugbegleiter sich vollkommen daneben benimmt, andererseits ist jedoch auch Zivilcourage gefordert, wenn Fahrgäste, egal ob jung oder alt, ein falsches Spiel mit dem Zugbegleiter treiben wollen. Da kann man mal seine Visitenkarte übergeben und sich als Zeuge zur Verfügung stellen.

--
Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
***
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Zivilcourage gefordert!

ExpressFreak, Dienstag, 11.11.2008, 20:14 (vor 6331 Tagen) @ Holger_HAM

Ganz klar, ich muss euch recht geben.
Alle drei Fälle werden wohl nicht so harmlos gewesen sein, wie sie dargestellt wurden! Allerdings kann ich nicht nachvollziehen wie ein Zugbegleiter ausgerechnet jetzt noch ein Mädchen aus dem Zug schmeißen kann, nachdem er jetzt doch eigentlich wissen sollte das dafür sein Job hinfällig sein könnte...

Da wäre ein "40er" mit der Post nach Hause viel sinnvoller!

Grüße,
ExpressFreak

Zivilcourage gefordert!

RBG, Dienstag, 11.11.2008, 20:43 (vor 6331 Tagen) @ ExpressFreak
bearbeitet von RBG, Dienstag, 11.11.2008, 20:45

Der Kollege Zub braucht nur die BPol rufen, und alles wär schick.

Viele Jugendliche müsste man theoretisch echt ausm Zug setzen. Und zwar Mitten in der Nacht bei -10°C und an irgendeiner Milchkanne.

Wer mit meinentwegen 16, 17 denkt er ist der King und Oberchecker, und sich daneben benimmt, hat es nicht anders verdient.
Die denken doch eh, sie dürften alles. Und wer Alk trinkt, Kifft etc... kann auch Nachts an einer Milchkanne aussteigen.

Ok, nen 13-jähriges Mädel das seine FK nicht dabei hat, und keine ID-Papiere (ich würd die BPol rufen, zur Personalienaufnahme etc und zu Muttern bringen lassen)

Zivilcourage gefordert!

RBG, Dienstag, 11.11.2008, 21:01 (vor 6331 Tagen) @ RBG
bearbeitet von RBG, Dienstag, 11.11.2008, 21:02

Mir fällt dazu noch ein:

Albrechtshof, naja nicht umsonst hat die Linie, RB14 den Spitznamen: Tali-Bahn weg.
Andere Horror-Linie in Berlin ist die RE7 Richtung Wünsdorf-W., das ist der sogenannte "Gaza-Streifen".

Da geht immer mächtig die Post ab. Wundert mich nicht, wenn die Kollegen dort sehr gereizt (über)reagieren.

Und die KollegInnen sind da eindeutig in der schwächerin Postition, sodass viele sich da schon ne dicke Haut zugelegt haben, und kein Premium-Börsengangs-Lächeln mehr an den Tag legen.

Zivilcourage gefordert!

JanKrohn, Vaals (NL), Mittwoch, 12.11.2008, 10:19 (vor 6330 Tagen) @ RBG

Viele Jugendliche müsste man theoretisch echt ausm Zug setzen. Und zwar Mitten in der Nacht bei -10°C und an irgendeiner Milchkanne.

Was soll denn das jetzt??? Eine neue Form der Selbstjustiz?

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Zivilcourage gefordert!

Steffen, Mittwoch, 12.11.2008, 10:27 (vor 6330 Tagen) @ JanKrohn

Viele Jugendliche müsste man theoretisch echt ausm Zug setzen. Und zwar Mitten in der Nacht bei -10°C und an irgendeiner Milchkanne.


Was soll denn das jetzt??? Eine neue Form der Selbstjustiz?

Eher "Erziehung". Selbstjustiz wäre, wenn hier nicht "müsste" stünde sondern wenn man es täte.

Die Frage ist ja, wie man die Jugendlichen zu einem anderen Verhalten bekommt. Streicheln hilft nicht, und 40 EUR auch nicht immer. Solche "körperlichen" Strafen sind da oft wirkungsvoller, denkbar (und vielleicht sogar sinnvoll) ist z.B., einen Nachmittag oder Abend lang Züge zu reinigen.

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Zivilcourage gefordert!

JanKrohn, Vaals (NL), Mittwoch, 12.11.2008, 10:32 (vor 6330 Tagen) @ Steffen

Die "Erziehung" übernehmen auch im Falle von randalierenden Jugendlichen die Polizei und die Justiz. Wem das nicht passt, der gehört selbst "erzogen"!

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Zivilcourage gefordert!

Steffen, Mittwoch, 12.11.2008, 10:43 (vor 6330 Tagen) @ JanKrohn

Die "Erziehung" übernehmen auch im Falle von randalierenden Jugendlichen die Polizei und die Justiz. Wem das nicht passt, der gehört selbst "erzogen"!

Ich hab ja nicht gemeint, dass "Hinz und Kunz" fremde Leute erziehen soll ;)

Mir ging es vor allem um die Wirksamkeit von Bestrafungen.

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Schülerzeitkarte und Freizeitticket

Rustin Parr, Dienstag, 11.11.2008, 22:49 (vor 6331 Tagen) @ liebe70

Nix. Erst mal ein halbwegs vernünftiger Artikel dazu: Berliner Zeitung.

Ich glaube nicht an diese "Zufälle". Langsam dürfte es doch jedem komisch vorkommen, daß sich diese Fälle häufen. So blöd sind Zugbegleiter nicht. Eine 14-jährige weiß nicht, ab wann ihr Freizeitticket gilt? Das Freizeitticket gibt es nur, wenn man ein VBB-Schülerticket-Abo hat - und gilt auch nur zusammen mit dieser Hauptfahrkarte. Dort steht eindeutig:
...

Stellt sich die Frage, ob das Mädchen immer mit dem Zug zur Schule fährt oder ob dies eine Ausnahme war.
Wenn sie immer mit dem Zug zur Schule fährt, sollte sie eine normale Schüler-Zeitkarte haben.
Wenn sie nur dieses eine mal mit dem Zug zur Schule fuhr, frag ich mich, wie sie dazu kam, das Freizeitticket zu lösen.

Ich kenn mich ja nicht aus, aber wie schwer ist es, so ein Freizeitticket zu lösen und wie eindeutig stehen auf diesem Ticket die Beförderungsbedingungen?

Schülerzeitkarte und Freizeitticket

liebe70, Mittwoch, 12.11.2008, 01:02 (vor 6331 Tagen) @ Rustin Parr

Nix. Erst mal ein halbwegs vernünftiger Artikel dazu: Berliner Zeitung.

Ich glaube nicht an diese "Zufälle". Langsam dürfte es doch jedem komisch vorkommen, daß sich diese Fälle häufen. So blöd sind Zugbegleiter nicht. Eine 14-jährige weiß nicht, ab wann ihr Freizeitticket gilt? Das Freizeitticket gibt es nur, wenn man ein VBB-Schülerticket-Abo hat - und gilt auch nur zusammen mit dieser Hauptfahrkarte. Dort steht eindeutig:
...


Stellt sich die Frage, ob das Mädchen immer mit dem Zug zur Schule fährt oder ob dies eine Ausnahme war. Wenn sie immer mit dem Zug zur Schule fährt, sollte sie eine normale Schüler-Zeitkarte haben.

Hat sie auch. Das Land Brandenburg investiert dafür auch ein hübsches Sümmchen.

Wenn sie nur dieses eine mal mit dem Zug zur Schule fuhr, frag ich mich, wie sie dazu kam, das Freizeitticket zu lösen.

Das VBB-Freizeitticket ist eine ergänzende Zeitkarte zum Schülerfahrausweis. Also fährt sie nicht erst seit gestern. Das VBB-Freizeit-Ticket wird mit Gültigkeit von jedem Tag an ausgestellt. Sie gelten bis 24:00 Uhr des Tages des folgenden Monats, der in der Zahl dem ersten Geltungstag vorangeht. Bei Karten mit Gültigkeit ab 30. oder 31. Januar endet die Geltungsdauer mit Ablauf des letzten Tages des Monats Februar.
VBB-Freizeit-Tickets können auch für den Kalendermonat, der auf dem Wertabschnitt mit Monat und Jahr bezeichnet ist, ausgegeben werden. Sie gelten vom letzten Kalendertag des vorhergehenden Monats bis zum ersten Kalendertag des darauffolgenden Monats 24:00 Uhr.

Ich kenn mich ja nicht aus, aber wie schwer ist es, so ein Freizeitticket zu lösen und wie eindeutig stehen auf diesem Ticket die Beförderungsbedingungen?

Dann würde ich hier die entsprechenden Unterlagen herunterladen: http://www.vbbonline.de/index.php?cat=2&amp;sCat=395&amp;id_language=1

Alternativ kann man die Telefonnummer 030 - 25 41 41 41 anrufen und nachfragen.

Gruß, Ralf

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