Frage zum Rewe Ecoupon (Fahrkarten und Angebote)

Scampisimo, Mittwoch, 31.08.2011, 14:50 (vor 5518 Tagen)

Ich hab da mal ne Frage. Ich hab noch 2 Rewe Ecoupons zuhause.
Am 16.9. werde ich mit 50%iger Wahrscheinlichkeit verreisen.
Die Ecoupons kann ich ja bis 12.09.11 einlösen. Der Reisezeitraum ist ja egal, also auch der 16.9. möglich.
Wenn ich mir jetzt das Onlineticket für den 16.9. inklusive Rückfahrt kaufe und dann die Reise doch nicht antrete, kann ich das Ticket doch ganz normal zurückgeben. Vor dem 1. Gültigkeitstag doch auch ohne die Strafgebühr von 15 €. Die Ecoupons sind dann natürlich weg, aber das wäre mir egal.
Hab ich das richtig verstanden?

Dankeschön und tolles Forum hier.

Antwort zum Normalpreis

kater_k, BBRN, Mittwoch, 31.08.2011, 15:05 (vor 5518 Tagen) @ Scampisimo

Wenn ich mir jetzt das Onlineticket für den 16.9. inklusive Rückfahrt kaufe und dann die Reise doch nicht antrete, kann ich das Ticket doch ganz normal zurückgeben. Vor dem 1. Gültigkeitstag doch auch ohne die Strafgebühr von 15 €. Die Ecoupons sind dann natürlich weg, aber das wäre mir egal.
Hab ich das richtig verstanden?

Beim Normalpreis: Ja. Bei den meisten reduzierten Angeboten: Nein.

Antwort zum Normalpreis

BR_103, Mittwoch, 31.08.2011, 15:09 (vor 5518 Tagen) @ kater_k

Erstattung auch bei dem 29 Euro Ticket, wenn die Rückgabe ein Tag vor dem ersten Gültigkeitstag veranlasst wird.

Antwort zum Normalpreis

Burkhard, Mittwoch, 31.08.2011, 15:15 (vor 5518 Tagen) @ BR_103

Erstattung auch bei dem 29 Euro Ticket, wenn die Rückgabe ein Tag vor dem ersten Gültigkeitstag veranlasst wird.

Ist das eine Frage oder eine Antwort? Wie auch immer - verständlich ist Dein Satz überhaupt nicht.

Zustimmung !

GUM, Mittwoch, 31.08.2011, 15:44 (vor 5518 Tagen) @ Burkhard

Erstattung auch bei dem 29 Euro Ticket, wenn die Rückgabe ein Tag vor dem ersten Gültigkeitstag veranlasst wird.

Vor allem das Wort "veranlasst" ist für den ungeübten Bahnfahrer vollkommen unverständlich.

Der Umtausch muss vor dem ersten Geltungstag durchgeführt worden sein. Einwerfen in den Briefkasten reicht also nicht !!

Grüße GUM

Zustimmung !

Burkhard, Mittwoch, 31.08.2011, 16:00 (vor 5518 Tagen) @ GUM

Erstattung auch bei dem 29 Euro Ticket, wenn die Rückgabe ein Tag vor dem ersten Gültigkeitstag veranlasst wird.

Vor allem das Wort "veranlasst" ist für den ungeübten Bahnfahrer vollkommen unverständlich.

Der Umtausch muss vor dem ersten Geltungstag durchgeführt worden sein. Einwerfen in den Briefkasten reicht also nicht !!

Grüße GUM

Hm, was hat ein Briefkasten überhaupt mit der Fragestellung zu tun? Online-Tickets werden doch vor dem ersten Geltungstag auch online zurück gegeben und nicht auf dem Schneckenpost-Weg mit der Deutscheb Post?

Upps... nicht gut genug formuliert

GUM, Mittwoch, 31.08.2011, 17:46 (vor 5518 Tagen) @ Burkhard

Vor allem das Wort "veranlasst" ist für den ungeübten Bahnfahrer vollkommen unverständlich.

Hm, was hat ein Briefkasten überhaupt mit der Fragestellung zu tun? Online-Tickets werden doch vor dem ersten Geltungstag auch online zurück gegeben und nicht auf dem Schneckenpost-Weg mit der Deutscheb Post?

Hätte ich vielleicht deutlicher formulieren sollen: Der Umtausch muss abgeschlossen sein. Ich erinnerte mich an ein Uralt-Verfahren, wo man ein Storno ausdrucken musste und das irgendwohin geschickt hat. Da musste der Stornobeleg VOR dem ersten Geltungstag sein.

So war das gemeint..... alles andere ist den heutigen Temperaturen geschuldet.

Antwort zum Normalpreis

kater_k, BBRN, Mittwoch, 31.08.2011, 16:24 (vor 5518 Tagen) @ BR_103

Erstattung auch bei dem 29 Euro Ticket, wenn die Rückgabe ein Tag vor dem ersten Gültigkeitstag veranlasst wird.

Deshalb schrieb ich ja "bei den meisten" ;-). K.A. welche Tickets für den Fragesteller in Frage kommen.

Frage zum Rewe Ecoupon

BR_103, Mittwoch, 31.08.2011, 15:08 (vor 5518 Tagen) @ Scampisimo

Erst einmal ein Tipp vorweg: wenn du die Fahrkarte in 2 einfache Fahrkarten splittest, kannst du, wenn du über den Schwellenwert von 40 Euro drüber kommst, 2 Coupons zum Einsatz bringen.

An sonsten kannst du so oder so auch deine Fahrkarte zur Erstattung einreichen wobei auch hier die üblichen 15 Euro Erstattungsgebühr fällig sein dürften. Allerdings würde ich mal unterstellen wollen, das du auch den Wert der/des eingesetzen Coupon´s erstattet bekommst.

Bei Tariffragen finde ich es relativ blöd...

Burkhard, Mittwoch, 31.08.2011, 15:14 (vor 5518 Tagen) @ BR_103

... zu antworten, wenn man es überhaupt nicht weiß, zumal schon eine richtige Antwort vorlag.

An sonsten kannst du so oder so auch deine Fahrkarte zur Erstattung einreichen wobei auch hier die üblichen 15 Euro Erstattungsgebühr fällig sein dürften.

Beim Normalpreis vor dem ersten Geltungstag nicht.

Allerdings würde ich mal unterstellen wollen, das du auch den Wert der/des eingesetzen Coupon´s erstattet bekommst.

Auch falsch. Wird nicht erstattet.
Insofern würde ich hier einfach mal empfehlen, nicht zu antworten, wenn man auf eine konkrete Tarif-Frage überhaupt keine Antwort hat.
(Ist vermutlich gerade gar nicht so böse von mir gemeint, wie es sich anhört.)

Bei Tariffragen finde ich es relativ blöd...

Tommyboy, OWL, Mittwoch, 31.08.2011, 15:51 (vor 5518 Tagen) @ Burkhard

Hat das jemand ausprobiert?

Beispiel: gebucht wird ein 29 Euro Sparpreis für 2 Personen mit 2 Nutella Gutscheinen. Zahlbetrag: 9 Euro.

Dann wird das Ticket erstattet. Bekommt man nun die 9 Euro raus, d.h. das Erstattungsentgeld wird von den 20 Euro Couponwert abgezogen oder bekommt man nichts erstattet?

--
Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)

Bei Tariffragen finde ich es relativ blöd...

Burkhard, Mittwoch, 31.08.2011, 15:58 (vor 5518 Tagen) @ Tommyboy

Hat das jemand ausprobiert?

Beispiel: gebucht wird ein 29 Euro Sparpreis für 2 Personen mit 2 Nutella Gutscheinen. Zahlbetrag: 9 Euro.

Dann wird das Ticket erstattet. Bekommt man nun die 9 Euro raus, d.h. das Erstattungsentgeld wird von den 20 Euro Couponwert abgezogen oder bekommt man nichts erstattet?

Irgendjemand hat es - meine ich - mal hier geschrieben und ausprobiert.

Bei der Erstattung wird vom Fahrkartenwert erst der Gutscheinwert abgezogen (soweit dieser nicht erstattet wird, zB bei eCoupons) und dann die 15 Euro Bearbeitungsgebühr. Es wird also gar nichts erstattet.

Erstattungsdetails

sflori, Mittwoch, 31.08.2011, 16:03 (vor 5518 Tagen) @ Burkhard
bearbeitet von sflori, Mittwoch, 31.08.2011, 16:04

Bei der Erstattung wird vom Fahrkartenwert erst der Gutscheinwert abgezogen (soweit dieser nicht erstattet wird, zB bei eCoupons) und dann die 15 Euro Bearbeitungsgebühr. Es wird also gar nichts erstattet.

Genau.

Man kanns auch so betrachten: Es wird immer der komplette Fahrkartenwert (abzgl. von Aktionsgutscheinen) erstattet. Die Erstattung kostet jedoch 15 € Gebühren.

Wenn man am Schalter erstatten lässt, gibts sogar als Quittung einen "Erstattungsbeleg" über 15 €, der auf eine Blankofahrkarte gedruckt wird.


Bye. Flo.

Bei Tariffragen finde ich es relativ blöd...

dvor, Mittwoch, 31.08.2011, 17:55 (vor 5518 Tagen) @ Tommyboy

Beispiel: gebucht wird ein 29 Euro Sparpreis für 2 Personen mit 2 Nutella Gutscheinen. Zahlbetrag: 9 Euro.

Dann wird das Ticket erstattet. Bekommt man nun die 9 Euro raus, d.h. das Erstattungsentgeld wird von den 20 Euro Couponwert abgezogen oder bekommt man nichts erstattet?

Man muss noch 6 Euro nachzahlen. ;-)


Ernsthaft:
Beim Kauf wurden EUR 29 bezahlt. Als separate Buchung wurden davon EUR 20 erstattet. Später kann nur noch maximal der Rest erstattet werden.

Anders ist das bei Fahrgastrechten: Bsis für Verspätungsentschädigungen ist der volle Fahrkartenpreis.

... Antworten nicht zu verstehen. Darum eine Nachfrage:

fjk, Mittwoch, 31.08.2011, 15:57 (vor 5518 Tagen) @ Burkhard
bearbeitet von fjk, Mittwoch, 31.08.2011, 15:59

Allerdings würde ich mal unterstellen wollen, das du auch den Wert der/des eingesetzen Coupon´s erstattet bekommst.


Auch falsch. Wird nicht erstattet.

Moin,

das kommt mir ein bisschen komisch vor. Warum? Weil "auf der Fahrkarte"* von den Coupons ja gar nichts steht. Vielmehr sieht die Abrechnuing komplizierterweise ja so aus, dass die Kreditkarte erst mit dem regulären Fahrkartenpreis belastet und der Couponwert hinterher wieder gutgeschrieben wird.

Also: sicher, dass man bei einer Rückgabe den Couponwert nicht, zumindest als Gutschein, zurückerhält? Warum dann diese seltsame Abrechnung mit der Kreditkarte?
Wie's bei anderen Bezahlmethoden ist, weiß ich nicht, das blöde Laptop zieht alle meine Zehnmarkscheine nicht ein;-)

fragt nach
fjk

*) Natürlich steht dieser Sachverhalt auch irgendwo auf dem Onlineticketblatt, aber eben nicht da, wo der Fahrkartenpreis steht.

... Antworten nicht zu verstehen. Darum eine Nachfrage:

Burkhard, Mittwoch, 31.08.2011, 16:03 (vor 5518 Tagen) @ fjk

das kommt mir ein bisschen komisch vor. Warum? Weil "auf der Fahrkarte"* von den Coupons ja gar nichts steht. Vielmehr sieht die Abrechnuing komplizierterweise ja so aus, dass die Kreditkarte erst mit dem regulären Fahrkartenpreis belastet und der Couponwert hinterher wieder gutgeschrieben wird.

Also: sicher, dass man bei einer Rückgabe den Couponwert nicht, zumindest als Gutschein, zurückerhält? Warum dann diese seltsame Abrechnung mit der Kreditkarte?
Wie's bei anderen Bezahlmethoden ist, weiß ich nicht, das blöde Laptop zieht alle meine Zehnmarkscheine nicht ein;-)

Ich persönlich hatte bisher zweimal den Fall mit der Rückgabe eine OT mit Ecoupon-Reduktion und in beiden Fällen habe ich den Wert des Ecoupons nicht erstattet bekommen. Wie genau gebucht wurde, weiß ich nicht mehr - die 5 Euro waren auf jeden Fall futsch :) Vielleicht hat noch jemand einen REWE-Gutschein übrig und probiert es einfach mal aus?

Aha, danke: Keine Erstattung von Rewe-Gutscheinen...

fjk, Mittwoch, 31.08.2011, 16:28 (vor 5518 Tagen) @ Burkhard

... trotz der seltsamen Abrechnungsmethode. Die hat dann wahrscheinlich steuerliche Gründe oder so - dass man für den Rewezettel nicht auf diese Art und Weise Bargeld erhält, ist irgendwie ja auch nachvollziehbar. Müßte man dann ja "Lizenz zum Gelddrucken" nennen.

Tja, wir wollen sowieso fahren und nicht Fahrkarten vertauschen;-)

freut sich schon auf die nächsten Ferien, mit rewegutscheinvergünstigten Sparpreisreisen
fjk

Aha, danke: Keine Erstattung von Rewe-Gutscheinen...

BR_103, Mittwoch, 31.08.2011, 16:32 (vor 5518 Tagen) @ fjk

will auch nur fahren...........

Rechne an sonsten spätestens bei der Olympiade 2012 mit einer neuen Coupon Aktion.

Lizenz zum Gelddrucken

Tommyboy, OWL, Mittwoch, 31.08.2011, 19:58 (vor 5518 Tagen) @ fjk
bearbeitet von Tommyboy, Mittwoch, 31.08.2011, 19:58

... trotz der seltsamen Abrechnungsmethode. Die hat dann wahrscheinlich steuerliche Gründe oder so - dass man für den Rewezettel nicht auf diese Art und Weise Bargeld erhält, ist irgendwie ja auch nachvollziehbar. Müßte man dann ja "Lizenz zum Gelddrucken" nennen.

Es gibt diese Methode durchaus, wenn alles gut geht wäre es pro Buchung 20 Euro Gewinn.
Der Weg läuft hier aber nicht über die Stornierung, zumindest nicht direkt....

--
Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)

... Antworten nicht zu verstehen. Darum eine Nachfrage:

dvor, Mittwoch, 31.08.2011, 18:05 (vor 5518 Tagen) @ Burkhard

Vielleicht hat noch jemand einen REWE-Gutschein übrig und probiert es einfach mal aus?

Das ist längst geschehen. Habe selber EUR 44 Normalpreis bezahlt und EUR 10 (REWE) gutgeschreiben bekommen. Bei Stornierung wurden dann die restlichen EUR 34 erstattet. Der Gutschein ist futsch.

Bis 12.09. besorge ich mir alle Normalpreisfahrkarten für alle Eventualitäten, die ich für Fahrten bis 12.12. (?) vielleicht brauchen werde, die mit REWE-Gutscheinen reduzierbar sind. Von denen werde ich ein paar stornieren. Das weiß ich schon jetzt.

Was soll an meiner Antwort falsch sein?

BR_103, Mittwoch, 31.08.2011, 16:26 (vor 5518 Tagen) @ Burkhard

Ich gebe zunächst einmal gerne zu das ich nicht genau weiss wie eingelöste Coupon´s bei der Stornierung berücksichtigt werden.

Aber darüber hinaus verstehe ich nicht was an meiner Antwort falsch sein soll.

bei einem 29 OT steht klipp und klar:
UMTAUSCH/ERSTATTUNG 15 EURO; AB 1.GELTUNGSTAG AUSGESCHLOSSEN


auch wenn ich das

Erstattung auch bei dem 29 Euro Ticket, wenn die Rückgabe ein Tag vor dem ersten Gültigkeitstag veranlasst wird.

geschrieben hatte.


Also wenn du mich darüber aufklären kannst was an meiner Aussage falsch ist lerne ich gerne dazu.

Was soll an meiner Antwort falsch sein?

Burkhard, Mittwoch, 31.08.2011, 17:43 (vor 5518 Tagen) @ BR_103

Ich gebe zunächst einmal gerne zu das ich nicht genau weiss wie eingelöste Coupon´s bei der Stornierung berücksichtigt werden.

Aber darüber hinaus verstehe ich nicht was an meiner Antwort falsch sein soll.

bei einem 29 OT steht klipp und klar:
UMTAUSCH/ERSTATTUNG 15 EURO; AB 1.GELTUNGSTAG AUSGESCHLOSSEN

Hier steht eigentlich nirgendwo, dass es um ein 29 OT geht - was auch immer das sein soll.

Erstattung auch bei dem 29 Euro Ticket, wenn die Rückgabe ein Tag vor dem ersten Gültigkeitstag veranlasst wird.

geschrieben hatte.

Auf diesen unklaren Satz bezog ich mich überhaupt nicht.

Also wenn du mich darüber aufklären kannst was an meiner Aussage falsch ist lerne ich gerne dazu.

Also noch mal: Die pauschale Antwort mit den 15 Euro war falsch, die mit der Ersattung von Gutscheinen auch. Also alles falsch - zudem noch völlig unklar geschrieben.
Gib Dir doch mal Mühe, schreib in ganzen Sätzen und mit Ausdrücken und Formulierungen, die nicht nur gerade in Deinem Kopf verständlich sind, sondern auch für andere.

Frage zum Rewe Ecoupon

Scampisimo, Mittwoch, 31.08.2011, 16:07 (vor 5518 Tagen) @ Scampisimo

Zum besseren Verständnis:
Hin und Rückfahrt kosten mich 42 Euro mit Bahncard 50 Rabatt.
Abzgl. des Ecoupons sinds also 32 Euro. 10 Euro gespart.
Beim Umtausch 1 Tag vor Geltung des Tickets, also bis zum 15.09. 24 Uhr muss ich keine 15 € gebühr blechen und bekomm die vollen 32 Euro zurück.
Wie tauscht man eigentlich ein Onlineticket um?

Frage zum Rewe Ecoupon

BR_103, Mittwoch, 31.08.2011, 16:15 (vor 5518 Tagen) @ Scampisimo

1. auf Bahn.de einloggen
2. Buchungsübersicht aufrufen
3. die Details des zu stornierenden OT´s aufrufen
4. stornieren

Frage zum Rewe Ecoupon

dvor, Mittwoch, 31.08.2011, 18:08 (vor 5518 Tagen) @ BR_103

Alternative ohne einloggen:

1) Bahn-Hauptseite
2) Link "Infos zu Rückgabe und Erstattung".
3) Link "Meine Buchungen einsehen"
4) Buchungsnummer und Daten der ID-Karte eingeben

Kurzfassung: hier

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