Die Antworten: (Fahrkarten und Angebote)

Sascha Heß, Sonntag, 28.08.2011, 20:37 (vor 5520 Tagen) @ Markus-P
bearbeitet von Sascha Heß, Sonntag, 28.08.2011, 20:37

Fangen wir mal mit dem City-Ticket an.
Wenn ich mir eine Fernverkehrsfahrkarte über 100 km/h mit BC-Rabatt nach Gelsenkirchen Buer Nord kaufe, erhalte ich dann das City-Ticket für Gelsenkirchen?
Gelsenkirchen Buer Nord ist nicht tariflich gleichgestellt mit Gelsenkirchen Hbf, da es keine direkte Verbindung zwischen diesen Bahnhöfen gibt.

Bei einer Fahrt bis Geldenkirchen-Buer gibt es das City-Ticket, obwohl die Bahnhöfe nicht mit Gelsenkirchen Hbf tariflich gleichgestellt sind.

Nächste Frage:
Ländertickets und das Schöne-Wochenend-Ticket gibt es ja als Online-Ticket auf bahn.de zu kaufen.
Wenn man die Fahrt mit einem dieser Online-Tickets an einer Stadtbahn-Haltstelle im VRR beginnt, hat das Ticket doch Gültigkeit?
Ich frage weil, das City-Ticket beim Online-Ticket nur dann genutzt werden kann, wenn das Ticket vorher im Zug entwertet wurde.

Genau, beim Online-Ticket mit enthaltenem City-Ticket ist Voraussetzung zur Nutzung, daß ein Zangenabdruck auf dem Ticket ist.
Beim Kauf eines Länder-Tickets als Online-Ticket gilt diese Regelung meines Wissen nicht.

Dritte und letzte Frage:

Gibt es im VRR noch einen anderen Tarif für Gruppen als die Tageskarte für fünf Personen?

Nein.

Danke für die Antworten!

Bitte! ;-)

Viele Grüße
Sascha


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