Die Antworten: (Fahrkarten und Angebote)
Fangen wir mal mit dem City-Ticket an.
Wenn ich mir eine Fernverkehrsfahrkarte über 100 km/h mit BC-Rabatt nach Gelsenkirchen Buer Nord kaufe, erhalte ich dann das City-Ticket für Gelsenkirchen?
Gelsenkirchen Buer Nord ist nicht tariflich gleichgestellt mit Gelsenkirchen Hbf, da es keine direkte Verbindung zwischen diesen Bahnhöfen gibt.
Bei einer Fahrt bis Geldenkirchen-Buer gibt es das City-Ticket, obwohl die Bahnhöfe nicht mit Gelsenkirchen Hbf tariflich gleichgestellt sind.
Nächste Frage:
Ländertickets und das Schöne-Wochenend-Ticket gibt es ja als Online-Ticket auf bahn.de zu kaufen.
Wenn man die Fahrt mit einem dieser Online-Tickets an einer Stadtbahn-Haltstelle im VRR beginnt, hat das Ticket doch Gültigkeit?
Ich frage weil, das City-Ticket beim Online-Ticket nur dann genutzt werden kann, wenn das Ticket vorher im Zug entwertet wurde.
Genau, beim Online-Ticket mit enthaltenem City-Ticket ist Voraussetzung zur Nutzung, daß ein Zangenabdruck auf dem Ticket ist.
Beim Kauf eines Länder-Tickets als Online-Ticket gilt diese Regelung meines Wissen nicht.
Dritte und letzte Frage:
Gibt es im VRR noch einen anderen Tarif für Gruppen als die Tageskarte für fünf Personen?
Nein.
Danke für die Antworten!
Bitte! ;-)
Viele Grüße
Sascha
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Markus-P,
28.08.2011, 20:16
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Sascha Heß,
28.08.2011, 20:37
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Markus-P,
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Sascha Heß,
28.08.2011, 21:30
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