Warum gibt's die BC25 nur noch ohne Foto? (Fahrkarten und Angebote)
kirroyal, Dienstag, 23.08.2011, 23:40 (vor 5524 Tagen)
Hallo,
die Frage steht eigentlich schon im Titel:
Warum hat man sich neuerdings ausgedacht, die BC25 nur noch ohne Foto auszugeben, obwohl das jahrelang problemlos "mit" funktioniert hat? Welche Vorteile erhofft man sich dadurch? Einsparung von Kosten kann es wohl kaum sein, da ich davon ausgehe, dass die Karten alle in der gleichen Anlage produziert werden und die 50- und 100-er sind ja nach wie vor mit Bild. Vereinfachung vom Bestellprozesses: Meinetwegen, aber dann doch bitte nur auf Wunsch ohne Bild (z.B. wenn man gerade kein passendes hat und die Karte schnell haben will), aber bitte nicht generell.
Für mich als Kunden sehe ich da momentan nur Nachteile: Bei meinen letzten drei Kontrollen (innerhalb einer Woche) wurde ich immer auch nach meinem Ausweis gefragt. Offenbar gibt es da wohl eine neue Anweisung, besonders auf eventuelle Fälschungen zu achten (ein Kontrolleur hat die Karte sogar mit dem Fingernagel "bearbeitet"), aber warum müssen es jetzt die Kunden ausbaden, wenn unerklärlicherweise ein vormals nützliches Sicherheitsfeature (=Bild) weggelassen wird?
Warum gibt's die BC25 nur noch ohne Foto?
SvenHamburg, Mittwoch, 24.08.2011, 00:03 (vor 5524 Tagen) @ kirroyal
Bei mir genau umgekehrt, habe seit 1 Monat BC ohne Foto wollte noch nie einer Ausweiss sehen .Bei CNL und den anderen Nachtzügen der Partnerbahnen, wollte nie einer ne BC sehen.
Vmtl. Kostengründe
john-vogel, Mittwoch, 24.08.2011, 00:47 (vor 5524 Tagen) @ kirroyal
Naja, ich denke mal die Bahn bestellt irgendwie 100.000 Blanko-BC25 und muss dann nur noch den Namen/Nummer in schwarz aufdrucken. Das dürfte wesentlich billiger sein (und schneller gehen) als noch ein Farbfoto draufzudrucken.
Warum gibt's die BC25 nur noch ohne Foto?
bahnerausleidenschaft, Mittwoch, 24.08.2011, 00:57 (vor 5524 Tagen) @ kirroyal
Warum die Fotos weggelassen werden kann ich leider auch nicht sagen. Aber nicht nur bei der BC25 wird zukünftig genauer kontrolliert. Und ja am Ende müssen die ehrlichen Kunden alles über sich ergehen lassen. Weil es leider auch einige unehrliche Kunden gibt, die es geschafft haben BC zu fälschen. Ein Tipp an dich, halte grundsätzlich beides bereit, also BC und Ausweis. Der Zugbegleiter wird es dir danken.
Warum gibt's die BC25 nur noch ohne Foto?
Hustensaft, Mittwoch, 24.08.2011, 06:28 (vor 5524 Tagen) @ bahnerausleidenschaft
Noch perfider ist es bei der BC-Kreditkarte, bei der das Foto nicht nur für die Bahn, sondern (kreditkartenseitig) auch für den Inhaber der BC ein wesentliches Sicherheitsmerkmal ist. Ich überlege jedenfalls ernsthaft, die Kreditkarte und damit verbunden auch die BahnCard zum nächstmöglichen Termin zu kündigen. Wenn man früh genug bucht und Sparpreise nutzt, ist die BC 25 ohnehin kaum noch lohnend.
Warum gibt's die BC25 nur noch ohne Foto?
bahnerausleidenschaft, Mittwoch, 24.08.2011, 09:29 (vor 5524 Tagen) @ Hustensaft
Also meine Kreditkarte von der Bank hat auch kein Foto. Das sollte kein Grund zum kündigen sein. Ich denke das hat bei dir andere Gründe.
Warum gibt's die BC25 nur noch ohne Foto?
Hustensaft, Mittwoch, 24.08.2011, 09:38 (vor 5524 Tagen) @ bahnerausleidenschaft
Es ist immer nett, wenn andere Leute versuchen, für mich zu denken ... :-(
Der Wegfall des Fotos ist ein ganz triftiger Grund für eine Kündigung der Kreditkartenfunktion. Ich habe auch noch eine weitere Kreditkarte eines anderen Herausgebers, welche ich seit dem Wegfall des Fotos aber praktisch nicht mehr nutze (die Karte ist beim Girokonto kostenfrei dabei, sonst wäre sie auch schon gekündigt). Das Foto beugt Missbrauch an der Kasse jedenfalls weit besser vor als alleine die Unterschrift.
Und die BC selber steht auch schon geraume Zeit auf dem Prüfstand, da sie seit der Änderung der Preisstruktur (dauerhafte Einführung der Sparpreise) schon ein arges Rechenexempel geworden ist, ob sie überhaupt noch lohnt; bei 15,50 € Ersparnis für eine Hin- und Rückreise (Sparpreise mit bzw. ohne BC 25) brauche ich schon 4 Reisen, um ins "Plus" zu kommen.
Was ich aber nicht verstehe ist, warum man das Foto nicht fakultativ haben kann? Es ist ein leichtes, ein Foto im Internet hochzuladen, das kann nebenbei auch kein wirklicher Kostenfaktor sein (die Digitalisierung vom Antragsformular erscheint tatsächlich etwas aufwändiger).
Warum gibt's die BC25 nur noch ohne Foto?
bahn-user, Mittwoch, 24.08.2011, 09:59 (vor 5524 Tagen) @ Hustensaft
Das Foto beugt Missbrauch an der Kasse jedenfalls weit besser vor als alleine die Unterschrift.
Sehe ich auch so. Krankenkassenkarte ein anderes Beispiel, bei dem ich mich schon seit Jahrzehnten frage, warum da kein Foto drauf ist.
Kredtikarte braucht auch kein Foto
GUM, Mittwoch, 24.08.2011, 09:42 (vor 5524 Tagen) @ bahnerausleidenschaft
Also meine Kreditkarte von der Bank hat auch kein Foto. Das sollte kein Grund zum kündigen sein. Ich denke das hat bei dir andere Gründe.
Dem Händler wird die Kreditkarte bei Zahlung vorgelegt. Das Kassensystem antwortet mit Zahlung genehmigt, Karte nicht zugelassen oder Limit überzogen.
Eine Personalausweiskontrolle durch den Kassierer ist also nur bei Jugendschutzprodukten (Alkohol, Tabak) vorgeschrieben. Bei einem Zahlungsmittel nicht.
Ausnahme: Bargeldzahlungen im fünfstelligen Bereich (Geldwäschegesetz, Adresse aufschreiben).
Grüße GUM
auch Kredtikarte kann Perso brauchen an der Kasse
Henrik, Donnerstag, 25.08.2011, 00:51 (vor 5523 Tagen) @ GUM
Also meine Kreditkarte von der Bank hat auch kein Foto. Das sollte kein Grund zum kündigen sein. Ich denke das hat bei dir andere Gründe.
Dem Händler wird die Kreditkarte bei Zahlung vorgelegt. Das Kassensystem antwortet mit Zahlung genehmigt, Karte nicht zugelassen oder Limit überzogen.
Eine Personalausweiskontrolle durch den Kassierer ist also nur bei Jugendschutzprodukten (Alkohol, Tabak) vorgeschrieben. Bei einem Zahlungsmittel nicht.
Nein. Zur Identitätsprüfung wird die Unterschrift verlangt.
Ist diese nicht vorhanden auf der Kreditkarte (als Abgleich),
so wird der Kassierer (sicherlich vorschriftsgemäß) den Ausweis vom Kunden verlangen.
Ist falsch bis zum 25. November / Kauf von Tabak, Alkohol
GUM, Donnerstag, 25.08.2011, 09:14 (vor 5523 Tagen) @ Henrik
Also meine Kreditkarte von der Bank hat auch kein Foto. Das sollte kein Grund zum kündigen sein. Ich denke das hat bei dir andere Gründe.
Dem Händler wird die Kreditkarte bei Zahlung vorgelegt. Das Kassensystem antwortet mit Zahlung genehmigt, Karte nicht zugelassen oder Limit überzogen.
Eine Personalausweiskontrolle durch den Kassierer ist also nur bei Jugendschutzprodukten (Alkohol, Tabak) vorgeschrieben. Bei einem Zahlungsmittel nicht.
Nein. Zur Identitätsprüfung wird die Unterschrift verlangt.
Hier liegt eine Verwechselung seitens des Leiharbeiters des dunklen Kaufhauses vor. Das Kassensystem meldet ihm "Kundenunterschrift prüfen" und er interpretiert das als "Ausweis herzeigen". Thema ist dem dortigen Kaufhaus bekannt, aber dort profitiert man immer noch von 48 Stunden Arbeitszeit zum Preis von 40.
Ist diese nicht vorhanden auf der Kreditkarte (als Abgleich),
so wird der Kassierer (sicherlich vorschriftsgemäß) den Ausweis vom Kunden verlangen.
Nicht vorschriftsgemäß. Eine Legitimationsprüfung ist eine Regelung der Abgabenordnung. Diese gilt für Eröffnung von Bankkonten, Kreditverträge (beispielsweise iPhone mit Abzahlung) etc. . Bei Kaufverträgen ist eine Ausweispflicht explizit nur bei Grundstücksgeschäften vorgesehen wegen dem Urkundencharakter des Grundbuches.
Die Verträge mit den Kreditkartenunternehmen sehen im Falle des Zweifels das Greifen zum Telefonhörer vor und den Anruf bei der Vertragspartnerbetreuung. Dann wird das Telefon an den Kunden weitergereicht und er nach irgendeiner Information gefragt.
Beispielsweise seiner geschäftlichen Telefonnummer, seit wann er die Kreditkarte hat, dem Geburtsnamen, der Sicherheitsfrage uvm. Der Anruf für den Händler wird zum normalen Telefontarif beispielsweise über die Nummer 0 6 9 /9 7 9 7 -XXXX abgewickelt.
Kann man alles in dem entsprechenden Kassenhandbuch nachlesen.
Aus Bequemlichkeit greift man lieber zum schnellen Weg. Ist ja auch praktisch. Und gerade die Leiharbeiter in der angesprochenen Kaufhaus-Kette haben zig andere Dinge zu tun, als sich lange in das Kassensystem und die Rechtslage einzuarbeiten.
Ist leider nun mal so. Der umgekherte Fall gilt demnächst bei Barzahlungen - muss aber noch das Parlament passieren. Am 25.11 gibt´s dann mehr Info.
Für den Kauf von Tabak und Alkohol gibt es zusätzliche technische Vorkehrungen, um das Fragen nach dem Ausweis zu vermeiden. In der Theorie kann man aus der vorgelegten ec/Maestro-Karte ein "Ü18"-Merkmal ohne Geburtsdatum herauslesen. Allerdings sind die hierfür geeigneten (bürgerrechtsfreundlichen) Geräte nicht sehr weit verbreitet.
Für den Hersteller ist dies auch keine Marktlücke, da die Kassentische eh schon mit Geräten, Packmaterial, Pin-Zahlenfeld etc. vollgestellt sind. Für ein "Ü18"-Legitimierungskästchen ist da kein Platz mehr. Abgesehen von den Kosten, wenn´s die Kunden so und so auch schlucken.
Warum gibt's die BC25 nur noch ohne Foto?
SvenHamburg, Mittwoch, 24.08.2011, 11:42 (vor 5524 Tagen) @ Hustensaft
Kreditkartenbetrug läuft in der Regel übers Internet ab.Kein Grund sehe ich da diese zu kündigen.
Warum gibt's die BC25 nur noch ohne Foto?
Hustensaft, Mittwoch, 24.08.2011, 12:37 (vor 5524 Tagen) @ SvenHamburg
bearbeitet von Hustensaft, Mittwoch, 24.08.2011, 12:38
Kreditkartenbetrug läuft in der Regel übers Internet ab.Kein Grund sehe ich da diese zu kündigen.
Da sind meine persönlichen Erfahrungen aber anders. Im Internet wurde meine Karte noch nie missbraucht und seit Einführung der Prüfziffer ist selbiger auch schwieriger geworden. Im Laden hingegen bin ich schon mal betrogen worden (allerdings ohne Schaden, da sich der Fall aufklären ließ). Das Internet hat für Betrüger zudem den Nachteil, dass durch IP-Adresse und/oder Lieferort von Waren sich der Betrug leichter aufklärbar ist und länger dauert (Lieferzeit/Transportweg), im Laden wird eingekauft und weg ist man ...
Internet-Betrügereien sind in der Regel nur durch Hacker-Angriffe oder Fahrlässigkeit des Kreditkartenbesitzers möglich, gerade der Datenhandel mit illegal erworbenen KK-Daten verfälscht die Statistik. Ohne diese Diebstähle wäre ein Missbrauch nur im Verlustfall möglich - im Internet wie im realen Leben, nur ist bei Letzterem eine Unterschrift - zumal mit dem relativ kleinen Unterschriftsfeld - wesentlich leichter nachzumachen.
Warum gibt's die BC25 nur noch ohne Foto?
Abi, Mittwoch, 24.08.2011, 23:20 (vor 5523 Tagen) @ Hustensaft
bearbeitet von Abi, Mittwoch, 24.08.2011, 23:22
Ich überlege jedenfalls ernsthaft, die Kreditkarte und damit verbunden auch die BahnCard zum nächstmöglichen Termin zu kündigen.
Beachte, daß bei einem Kreditkartenwechsel sich der Scorewert u. U. negativ beeinflußt, so wie die Anzahl der KK.
Die Unterschrift ist bei Kreditkarten das Sicherheitsmerkmal. Wenn Du aber keinen Kredit in nächster Zeit aufnehmen willst, dann kannst Du getrost wechseln...
Warum gibt's die BC25 nur noch ohne Foto?
merkur, Mittwoch, 24.08.2011, 07:19 (vor 5524 Tagen) @ kirroyal
Ich könnte mir gut vorstellen, dass das mit dem Wunsch der DB zusmmenhängt, massenhaft BC25 unters Volk zu bringen, um die Leute als potenzielle Kunden an sich zu binden.
Für einige ist hier sicherlich die Hemmschwelle geringer, sich eine anzulegen (auch beim Übergang von Probe-/Fan-BC zur BC im Abo), weil viele Leute eben sensibler geworden sind, was die Herausgabe ihrer persönlichen Daten (DB als Datenkrake etc.) angeht.
Zudem hat die DB gerade für solch ein Verhalten in der Vergangenheit schon den BigBrother-Award bekommen, siehe http://www.bigbrotherawards.de/2007/.com
Ich war z.B. vor vielen Jahren 2 Jahre lang BC50-Kunde und als ich mir Jahre später wieder eine BC25 bestellt habe, war das gar kein Problem, weil die DB ja sowieso mein altes Foto (für immer?! ;-) gespeichert hatte.
Lounge Zutritt?
Tommyboy, OWL, Mittwoch, 24.08.2011, 07:45 (vor 5524 Tagen) @ merkur
Wurde eigentlich schonmal beim Eintritt in die Lounge ein Inhaber einer fotolosen BC mit Comfort-Status nach einem Ausweis gefragt?
Mir kommen da grade so ein paar Gedanken...;)
--
Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)
Lounge Zutritt?
oberzugfahrer, Mittwoch, 24.08.2011, 07:51 (vor 5524 Tagen) @ Tommyboy
Zum Glück bin ich kein BC-Kunde. mfg
Yepp, BC25 bahn.comfort fotolos keine gute Idee...
Blackcard, Mittwoch, 24.08.2011, 11:31 (vor 5524 Tagen) @ Tommyboy
Wurde eigentlich schonmal beim Eintritt in die Lounge ein Inhaber einer fotolosen BC mit Comfort-Status nach einem Ausweis gefragt?
Mir kommen da grade so ein paar Gedanken...;)
Böser Betrüger! ;o)
Dafür bekommst Du von mir die gelbe Karte! ;o)
Yepp, BC25 bahn.comfort fotolos keine gute Idee...
Matze86, München, Mittwoch, 24.08.2011, 16:06 (vor 5524 Tagen) @ Blackcard
Wurde eigentlich schonmal beim Eintritt in die Lounge ein Inhaber einer fotolosen BC mit Comfort-Status nach einem Ausweis gefragt?
Mir kommen da grade so ein paar Gedanken...;)
Böser Betrüger! ;o)
Dafür bekommst Du von mir die gelbe Karte! ;o)
Wenn nach dem ginge, wäre er längst vom Platz geflogen und wohl lebenslang gesperrt worden ;)
Lounge Zutritt?
Burkhard, Mittwoch, 24.08.2011, 12:30 (vor 5524 Tagen) @ Tommyboy
Wurde eigentlich schonmal beim Eintritt in die Lounge ein Inhaber einer fotolosen BC mit Comfort-Status nach einem Ausweis gefragt?
Ja, schon erlebt. Da ist dann die Karte im Zweifelsfall weg...
Lounge Zutritt-Versuch mit anderer BC25 leider risikolos
Blackcard, Mittwoch, 24.08.2011, 23:27 (vor 5523 Tagen) @ Burkhard
bearbeitet von Blackcard, Mittwoch, 24.08.2011, 23:32
Wurde eigentlich schonmal beim Eintritt in die Lounge ein Inhaber einer fotolosen BC mit Comfort-Status nach einem Ausweis gefragt?
Ja, schon erlebt. Da ist dann die Karte im Zweifelsfall weg...
Warum, wie soll das denn gehen?
Wenn da leicht beleidigt gesagt wird 'sorry, Ausweis habe ich leider nicht dabei, dann gehe ich eben wieder' und der Kunde (samt BC) die Lounge gleich wieder verlässt, würde das natürlich in Ordnung gehen.
(ich würde mit der BC25 sagen: 'sorry, bitte nicht persönlich nehmen, aber meinen Ausweis zeige ich Ihnen natürlich nicht, denn was geht Sie z.B. meine Meldeadresse oder mein Geburtsdatum an. Ist doch nicht mein Problem, wenn die Bahn nun so dumm ist, mein Foto nicht mehr raufzudrucken. Auf Wiedersehen'.)
Die BC gibt man beim Lounge-Eintritt ja schließlich niemals aus der Hand sondern zeigt sie 1/10 Sekunde kurz hoch; insofern müßten die Loungemitarbeiter schon eine Verfolgungsjagd starten... ;o)
Mit welchem Recht?
Und wofür, für eine vielleicht 5%-Wahrscheinlichkeit, dass die BC nicht zum Vorzeigenden gehört?
Die Bahn sollte ganz dringend wieder Fotos auf die BC25 drucken UND die unbegrenzte Mitnahmeregelung sogar für Nichtfahrer in die Lounge streichen (stattdessen z.B. jedem comfort-Kunden 10 oder 20 Mitnahme-Gutscheine pro Jahr schenken).
Lounge Zutritt-Versuch mit anderer BC25 leider risikolos
Henrik, Donnerstag, 25.08.2011, 00:03 (vor 5523 Tagen) @ Blackcard
Wurde eigentlich schonmal beim Eintritt in die Lounge ein Inhaber einer fotolosen BC mit Comfort-Status nach einem Ausweis gefragt?
Ja, schon erlebt. Da ist dann die Karte im Zweifelsfall weg...
Warum, wie soll das denn gehen?
Wenn da leicht beleidigt gesagt wird 'sorry, Ausweis habe ich leider nicht dabei, dann gehe ich eben wieder' und der Kunde (samt BC) die Lounge gleich wieder verlässt, würde das natürlich in Ordnung gehen.
(ich würde mit der BC25 sagen: 'sorry, bitte nicht persönlich nehmen, aber meinen Ausweis zeige ich Ihnen natürlich nicht, denn was geht Sie z.B. meine Meldeadresse oder mein Geburtsdatum an. Ist doch nicht mein Problem, wenn die Bahn nun so dumm ist, mein Foto nicht mehr raufzudrucken. Auf Wiedersehen'.)
Adresse steht auf der Rückseite - die wird dort niemand sehen wollen
und Dein Alter steht bereits auf der BC25 zu lesen - Tag & Monat kannst Du leicht mit Deinen Fingern verdecken - daran wirds nicht scheitern.
Die BC gibt man beim Lounge-Eintritt ja schließlich niemals aus der Hand sondern zeigt sie 1/10 Sekunde kurz hoch; insofern müßten die Loungemitarbeiter schon eine Verfolgungsjagd starten... ;o)
Mit welchem Recht?
Und wofür, für eine vielleicht 5%-Wahrscheinlichkeit, dass die BC nicht zum Vorzeigenden gehört?
Mit dem Hausrecht, dass die Zulassung eben nicht erfüllt ist.
die unbegrenzte Mitnahmeregelung sogar für Nichtfahrer in die Lounge streichen (stattdessen z.B. jedem comfort-Kunden 10 oder 20 Mitnahme-Gutscheine pro Jahr schenken).
wozu? wäre doch nur deutlich höherer Aufwand.
Macht doch mal ne Mail-Aktion dazu
GUM, Donnerstag, 25.08.2011, 09:03 (vor 5523 Tagen) @ Blackcard
Ich darf ja leider nicht, habe keine BC 25 mehr !
Macht doch mal ne Mail-Aktion dazu
Blackcard, Donnerstag, 25.08.2011, 20:08 (vor 5523 Tagen) @ GUM
Ich darf ja leider nicht, habe keine BC 25 mehr !
Das ist dumm, meine BC25 ist inzwischen leider auch abgelaufen (hatte die zusätzlich zur BC100 für günstigere Europa Spezial-Reisen gekauft) - dann gibts wohl doch keine Mail-Aktion. ;o)
Ja, ich!
kirroyal, Mittwoch, 24.08.2011, 12:39 (vor 5524 Tagen) @ Tommyboy
Wurde eigentlich schonmal beim Eintritt in die Lounge ein Inhaber einer fotolosen BC mit Comfort-Status nach einem Ausweis gefragt?
Erst 1x, aber immerhin... Kommt natürlich besonders gut, wenn man den Mitfahrer (mit BC50) im Vorbeigehen passieren lässt, und man selbst erstmal im Geldbeutel nach dem Ausweis kramen darf.
Vielleicht liegt es bei mir auch mit daran, dass man einem Mittzwanziger nicht zutraut, dass er eine BC25 first comfort besitzt und deshalb etwas genauer hinschaut. Aber meine Güte, dann macht doch bitte einfach wieder das Foto drauf und gut ist.
Wie wär´s denn mit einer kleinen ice-treff.de Mail Aktion ?
GUM, Mittwoch, 24.08.2011, 12:43 (vor 5524 Tagen) @ kirroyal
Wer schreibt einen Text ?
Ja, ich!
Abi, Mittwoch, 24.08.2011, 23:28 (vor 5523 Tagen) @ kirroyal
Vielleicht liegt es bei mir auch mit daran, dass man einem Mittzwanziger nicht zutraut, dass er eine BC25 first comfort besitzt und deshalb etwas genauer hinschaut.
Das hast Du eine ähnliches Situation wie ich. Ich sehe wie Anfang 20 aus und habe die BC 50 first mit comfort Status. Die Lounge in Köln kennen mich aber mittlerweile, so daß es keine Probleme gibt. :-)
Die Antwort ist leider ganz einfach: Aus Blödheit+ Verknüpf.
GUM, Mittwoch, 24.08.2011, 09:40 (vor 5524 Tagen) @ kirroyal
Hallo,
die Frage steht eigentlich schon im Titel:
Warum hat man sich neuerdings ausgedacht, die BC25 nur noch ohne Foto auszugeben, obwohl das jahrelang problemlos "mit" funktioniert hat? Welche Vorteile erhofft man sich dadurch?
Es gibt keinerlei Einsparung von Kosten. Denn dafür wird der beiliegende Werbebrief nunmehr nicht mehr zweifarbig gedruckt, sondern mit einem farbigen Foto. Nein, nicht Dein Foto als Inhaber, sondern da ist eine der Werbefiguren aus einem Prospekt abgebildet.
Deshalb gibt es zwei Antworten: Die eine ist die harmlosere, aus reiner Blödheit und in Verkennung der Rechtslage. Eine Kontrolle des Personalausweises ist (bisher) eine hoheitliche Aufgabe. Zudem sinkt bei einer BahnCard ohne Foto die emotionale Bindung des Kunden an seine Jahreskarte und seine Bahn. Zudem wird die BahnCard-Kontrolle zeitintensiver.
-> Insgesamt eine wesentliche Verschlechterung der Serviceleistung für den Kunden und eine Erhöhung der Kosten. Da die BahnCard sowie so mindestens im Dreifarbdruck + Hologrammstreifen produziert wird, kommt es auf die vierte Farbe für das Passfoto auch nicht mehr an.
Allerdings ist (aus meiner persönlichen Erfahrung heraus) die für diese Kundenbindungskarten zuständige Mitarbeiterin nicht unbedingt engagiert dabei. Briefe an sie (auch wenn sie höflich geschrieben sind) bleiben grundsätzlich unbeantwortet.
Ich jedenfalls habe meine BC 25 F Anfang Januar gekündigt und zurückgegeben. Auch aufgrund des fehlenden Passfotos.
2.) Der zweite Grund hat mit einer persönlichen Verknüpfung zwischen Politik und biometrischer Industrie zu tun. Da dies den Forenrahmen sprengt nur zwei links dazu:
Geschäftsaktivitäten Otto Schily´s , Quelle: spiegel.de
Firma in Unterhaching bei München, die Biometrie und Ausweise möglichst weltweit vertreiben wollte: Firmenhomepage
Im rechtlichen Sinne ist alles korrekt, da die Tätigkeit als Bundesinnenminister und die Firmenaktiviät nicht gleichzeitig stattfanden.
Ähnliche Interessen liegen auch hinter der Entscheidung der Bundesregierung auch Deinen Führerschein am 01.01.2022 für ungültig zu erklären. Dann musst Du alle 10 Jahre einen neuen beantragen und ab einem gewissen Alter zusätzlich einen Gutachter heranziehen.
Weiteres kann ich hier leider nicht kommentieren.
Einsparung von Kosten kann es wohl kaum sein, da ich davon ausgehe, dass die Karten >alle in der gleichen Anlage produziert werden und die 50- und 100-er sind ja nach >wie vor mit Bild. Vereinfachung vom Bestellprozesses: Meinetwegen, aber dann doch >bitte nur auf Wunsch ohne Bild (z.B. wenn man gerade kein passendes hat und die >Karte schnell haben will), aber bitte nicht generell.
Sehe ich genauso. Allerdings ist die entsprechende Bahnabteilung relativ abgehoben. Ebenso wie die Abschaffung der Kombirabatte BC25/Sparpreise 25+50 für Fernpendler hat die Abteilung nicht wirklich interessiert. Insbesondere Mittelstreckenpendler aus den neuen Bundesländern haben unter der geringen Verfügbarkeit der SP25+50 enorm zu leiden.
Für mich als Kunden sehe ich da momentan nur Nachteile: Bei meinen letzten drei Kontrollen (innerhalb einer Woche) wurde ich immer auch nach meinem Ausweis gefragt. Offenbar gibt es da wohl eine neue Anweisung, besonders auf eventuelle Fälschungen zu achten (ein Kontrolleur hat die Karte sogar mit dem Fingernagel "bearbeitet"), aber warum müssen es jetzt die Kunden ausbaden, wenn unerklärlicherweise ein vormals nützliches Sicherheitsfeature (=Bild) weggelassen wird?
-> Auf das Personalausweisgesetz hinweisen und wenn der Zub stur bleibt, ihm die Karte in die Hand drücken. Sonderkündigung der Karte hinterherschicken.
Ist ganz einfach. Ich lebe inzwischen auch ohne BC 25 F. Geht also.
Die Antwort ist leider ganz einfach: Aus Blödheit+ Verknüpf.
Axterix, München/Düsseldorf, Mittwoch, 24.08.2011, 10:17 (vor 5524 Tagen) @ GUM
Hallo
Es gibt keinerlei Einsparung von Kosten. Denn dafür wird der beiliegende Werbebrief nunmehr nicht mehr zweifarbig gedruckt, sondern mit einem farbigen Foto. Nein, nicht Dein Foto als Inhaber, sondern da ist eine der Werbefiguren aus einem Prospekt abgebildet.
Ich denke, dass es schon (drucktechnisch) einen Unterschied macht, ob man tausende (Papier-)Briefvorlagen mit dem gleichen Foto, oder jede Plastikkarten mit einem individuellem Foto bedruckt.
[...] Da die BahnCard sowie so mindestens im Dreifarbdruck + Hologrammstreifen produziert wird, kommt es auf die vierte Farbe für das Passfoto auch nicht mehr an.
Ich glaube auch nicht, dass das alles im gleichen Hestellungsprozess erfolgt. Die "Rohlinge" der Karten werden bestimmt deutlich früher produziert, als die Individualisierung der einzelnen Karten dann stattfindet...
2.) Der zweite Grund hat mit einer persönlichen Verknüpfung zwischen Politik und biometrischer Industrie zu tun. Da dies den Forenrahmen sprengt nur zwei links dazu:
[...]
Weiteres kann ich hier leider nicht kommentieren.
Verstehe ich jetzt nicht, stellt dieses Unternehmen tatsächlich die Bahncards her?
Einsparung von Kosten kann es wohl kaum sein, da ich davon ausgehe, dass die Karten >alle in der gleichen Anlage produziert werden und die 50- und 100-er sind ja nach >wie vor mit Bild. Vereinfachung vom Bestellprozesses: Meinetwegen, aber dann doch >bitte nur auf Wunsch ohne Bild (z.B. wenn man gerade kein passendes hat und die >Karte schnell haben will), aber bitte nicht generell.
Das entspricht meiner Meinung - Vielleicht nicht unbedingt die selbe Anlage, aber vermutlich mit identischer Technik.
-> Auf das Personalausweisgesetz hinweisen und wenn der Zub stur bleibt, ihm die Karte in die Hand drücken. Sonderkündigung der Karte hinterherschicken.
Hatten wir das Thema nicht schon? Meine Einschätzung ist hier immer noch: Ohne vertragliche Grundlage musst Du der Bahn nicht den Ausweis zeigen. Das Personalausweisgesetz schließt nirgendwo allerdings aus, Vorlage eines Personalausweises in Privatverträge einzubeziehen. (Oder hast du eine Rechtsnorm, die das untesagt? Kannst Du dann bitte den § nennen.)
Sprich: Wenn Du den Bahncardvertrag unterschreibst (dazu zwingt dich keiner), dann bist Du nachher vertraglich (nicht gesetzlich) verpflichtet, Dich gegenüber Deinem Vertragspartner ausweisen. (Ich gehe davon aus, dass im Bahncardantrag ein entsprechender Passus steht).
Grüße
Axel
Marktübernahme gegen Mitbewerber
GUM, Mittwoch, 24.08.2011, 10:39 (vor 5524 Tagen) @ Axterix
bearbeitet von GUM, Mittwoch, 24.08.2011, 10:40
Hallo
Ich denke, dass es schon (drucktechnisch) einen Unterschied macht, ob man tausende (Papier-)Briefvorlagen mit dem gleichen Foto, oder jede Plastikkarten mit einem individuellem Foto bedruckt.
Jede einzelne BahnCard muss sowieso mit dem Gültigkeitsdatum, dem Namen, der Kartennummer bedruckt werden. Zudem muss auf der Rückseite der Magnetstreifen magnetisiert bzw. codiert werden. Die dritte und vierte Farbe liegen im Cent-Bereich.
Man hätte also eine BC 25 mit Foto (beispielsweise 1 Euro teurer, 90 % Marge) und ohne Foto anbieten können.
Ich glaube auch nicht, dass das alles im gleichen Hestellungsprozess erfolgt. Die "Rohlinge" der Karten werden bestimmt deutlich früher produziert, als die Individualisierung der einzelnen Karten dann stattfindet...
Problem ist, dass der Hologrammstreifen auch in regelmäßigen Abständen geändert wird. Eine BC ab August 2011 mit einem 2010 Hologrammstreifen wird sofort auffallen - zu Recht.
2.) Der zweite Grund hat mit einer persönlichen Verknüpfung zwischen Politik und biometrischer Industrie zu tun. Da dies den Forenrahmen sprengt nur zwei links dazu:
[...]
Weiteres kann ich hier leider nicht kommentieren.
Verstehe ich jetzt nicht, stellt dieses Unternehmen tatsächlich die Bahncards her?
Nein. Es war aber Ziel dieses Unternehmens, dass sich die Bürger (ja es spricht tatsächlich von Bürgern anstatt Kunden) immer öfter mit einem ihrer Produkte identifizieren müssen. Diese staatlich subventionierte Monopolstellung sollte dazu führen, die anderen Wettbewerber aus dem Markt zu drängen. In SPD-Kreisen wurde sogar schon vom Safe ID Produkt als Bankkundenkartenersatz gesprochen. Beispielsweise mit mehreren Feldern:
1 BLZZZZZZ KontoNr. Kundenname Bankname Kontoart
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Die BahnCard wird also woanders produziert. Allerdings würde diese (und dies schwächt Konkurrenten) dann nicht mehr so aufwändig produziert. Da die Kundenkarten/Bankkarten-Funktion sich ja auf einem "Safe ID" Produkt befindet.
Ganz nebenbei hat sich die Firma ja sowieso schon fast selbst erledigt. Google weiss hier mehr unter: Firma Schily Insolvenz
Das entspricht meiner Meinung - Vielleicht nicht unbedingt die selbe Anlage, aber vermutlich mit identischer Technik.
Es gab irgendwo mal einen interessanten Werbefilm (Giesecke & Devrient ?), da wurde es gezeigt: Karten unterschiedlicher "Farben" eines Unternehmens wurden einfach hintereinander produziert. Rohlinge immer als 16er/32er (?) auf einem Bogen. Wenn man halt keinen halben Bogen wegschmeißen wollte, musste man warten bis eben die 16/32 zusammenkommen.
Interessant bei der Kreditkartenproduktion: Es gibt ja die erhabenen Buchstaben. Die kann man dann (nachträglich im Produktionsprozess) in jeder Farbe lackieren.
-> Auf das Personalausweisgesetz hinweisen und wenn der Zub stur bleibt, ihm die Karte in die Hand drücken. Sonderkündigung der Karte hinterherschicken.
Hatten wir das Thema nicht schon? Meine Einschätzung ist hier immer noch: Ohne vertragliche Grundlage musst Du der Bahn nicht den Ausweis zeigen. Das Personalausweisgesetz schließt nirgendwo allerdings aus, Vorlage eines Personalausweises in Privatverträge einzubeziehen. (Oder hast du eine Rechtsnorm, die das untesagt? Kannst Du dann bitte den § nennen.)
Ja, der Personalausweis dient zur Vorlage bei Behörden (gleich vorne § 1). Und keine privatrechtlichen AGBs haben Vorrang vor Gesetzen. (Ähnlich wie Gesetze nachrangig sind zu vielen Teilen vom Europarecht, so wurde ja auch die Unbefristetheit des Führerscheines kassiert).
Also kann es kein Unternehmen vorschreiben. Hatten wir schon, ich wollte aber nur noch mal daran erinnern, weil hier jemand auf eine Schwerpunktaktion und Kontrolle hinwies. Wer´s also schon mal gelesen hat, einfach ignorieren.
Sprich: Wenn Du den Bahncardvertrag unterschreibst (dazu zwingt dich keiner), dann bist Du nachher vertraglich (nicht gesetzlich) verpflichtet, Dich gegenüber Deinem Vertragspartner ausweisen. (Ich gehe davon aus, dass im Bahncardantrag ein entsprechender Passus steht).
Das ist relativ kompliziert. Zusätzlich hat ja die DB AG eine marktbeherrschende Stellung. Ist also in rechtlicher Hinsicht noch einmal dahingehend benachteiligt, dass alle Vergehen (auch Preisdumping auf einer Strecke wo ein Mitbewerber fährt) zusätzlich kartellrechtlich untersucht werden können.
Und wer sich an den Zirkus erinnert, denn die EU-Politiker losgetreten haben, weil Dänemark Personalausweise an der Grenze kontrollieren will, der weiss: Privatunternehmen haben noch weniger ein Recht dazu.
Ich selbst habe es für mich so gelöst, dass ich eben KEINE BahnCard mehr habe. Und wenn mich diese Freiheit 40-50 Euro im Jahr kostet, weil ich Rabatte verliere dann ist es auch ok. Stärkt ja irgendwo die Bahn.
Grüße
Axel
Grüße GUM
Personalausweis
bahn-user, Mittwoch, 24.08.2011, 11:40 (vor 5524 Tagen) @ GUM
Und wer sich an den Zirkus erinnert, denn die EU-Politiker losgetreten haben, weil Dänemark Personalausweise an der Grenze kontrollieren will, der weiss: Privatunternehmen haben noch weniger ein Recht dazu.
Natürlich ist der Personalausweis auch dazu da, sich im privatrechtlichen Bereich bei der "Einreise" (um bei Dänemark zu bleiben) zu legitimieren. Sei es für den Mietvertrag, um in eine Wohnung zu kommen oder Videothekenausweis, um sich eine DVD zu leihen.
Das ist durchaus eine gewollte Funktion des Personalausweises -> Legitimierung im privatrechtlichen Umgang miteinander.
Nein, definitiv nicht
GUM, Mittwoch, 24.08.2011, 12:07 (vor 5524 Tagen) @ bahn-user
Natürlich ist der Personalausweis auch dazu da, sich im privatrechtlichen Bereich bei der "Einreise" (um bei Dänemark zu bleiben) zu legitimieren.
Dies ist der öffentlich-rechtliche Bereich.
Sei es für den Mietvertrag, um in eine Wohnung zu kommen oder Videothekenausweis, um sich eine DVD zu leihen.
Für einen Mietvertrag eignet sich beispielsweise eine Bankbürgschaft besser, der Personalausweis sagt überhaupt nichts darüber aus, ob der Mieter auch zahlen wird. Und bei Wohnungsvermietung ist eher die Zahlungsfähigkeit das Risiko, nicht die Miete unter falschem Namen.
Das ist durchaus eine gewollte Funktion des Personalausweises -> Legitimierung im privatrechtlichen Umgang miteinander.
Nein, definitiv nicht. Sh. Personalauweisgesetz
Binsen
bahn-user, Mittwoch, 24.08.2011, 13:04 (vor 5524 Tagen) @ GUM
Für einen Mietvertrag eignet sich beispielsweise eine Bankbürgschaft besser, der Personalausweis sagt überhaupt nichts darüber aus, ob der Mieter auch zahlen wird. Und bei Wohnungsvermietung ist eher die Zahlungsfähigkeit das Risiko, nicht die Miete unter falschem Namen.
Das Thema war, ob es rechtlich unzulässig ist, sich den Personalausweis zeigen lassen zu wollen. Das Thema war nicht, wie man sich als Vermieter vielleicht besser absichern kann.
Und das bei einer Wohnungsvermietung das Risiko eher selten die Anmietung unter falschen Namen ist, liegt eben an der gängigen Praxis des Perso vorzeigens oder eben persönlich bekannt zu sein. Dies würde sich aber rasch ändern, würde es Vermietern verboten sein, eine Legitimation sehen zu dürfen.
Das ist durchaus eine gewollte Funktion des Personalausweises -> Legitimierung im privatrechtlichen Umgang miteinander.
Nein, definitiv nicht. Sh. Personalauweisgesetz
Ich halte es für eine Binse, dass es so ist.
http://de.wikipedia.org/wiki/Personalausweis_(Deutschland)#Feststellung_der_Person
sh. auch Kopierverbot im verlinkten Artikel
GUM, Mittwoch, 24.08.2011, 13:13 (vor 5524 Tagen) @ bahn-user
Ich würde das Thema dann gerne schließen, da die Argumente ausgetauscht sind.
Wer möchte kann dies bei "gelb" im Forum weiterdiskutieren. Dort finden sich sicher Bürgerrechtsinteressierte, die Deine Behauptung von den "Binsen" gerne kommentieren.
Grüße GUM
Sei weise, geh leise
bahn-user, Mittwoch, 24.08.2011, 13:39 (vor 5524 Tagen) @ GUM
Ich würde das Thema dann gerne schließen, da die Argumente ausgetauscht sind.
Wie neulich sage ich Dir nochmal: Nicht immer gross ankündigen und dann trotzdem noch 2 Beiträge dranhängen.
Einfach nicht mehr antworten. Das geht. Sei weise, geh leise. :-)
Wer möchte kann dies bei "gelb" im Forum weiterdiskutieren. Dort finden sich sicher Bürgerrechtsinteressierte, die Deine Behauptung von den "Binsen" gerne kommentieren.
Und in Hessen gibt es auch noch die Todesstrafe, ich weiss.
Sowas will ich nicht kommentiert sehen, sowas will ich in der Alltagspraxis erleben.
Was macht z.B. der Bürgerrechtsinteressierte, wenn er sein Kind aus dem Privat-Kindergarten abholen will, die Kindergärtnerin ihn aber noch nicht persönlich kennt und deshalb kurz seinen Perso einsehen will? Lass mich raten: Er ruft die 110? :-)
Sei weise, geh leise
GUM, Mittwoch, 24.08.2011, 13:49 (vor 5524 Tagen) @ bahn-user
Dieser Beitrag entspricht nicht dem eigenen Grundsatz "Sei weise, geh leise".
Es lassen sich immer wieder neue Situationen generieren. Im Ausgangsbeitrag ging es um eine strukturierte Personenkontrolle als Regelvorgehensweise bei Ausübung eines vertraglich erworbenen Rechtes.
Also nochmal: Der richtige Ort dafür ist nicht der ice-treff.de, sondern beispielsweise die Mitmacharena/Diskussionsforum bei der gelben Partei oder ein grünes Diskussionsforum oder oder oder.
Deshalbv ist der beste Ratschlag für Dich "Sei weise, geh leise"
Sei weise, geh leise
bahn-user, Mittwoch, 24.08.2011, 14:02 (vor 5524 Tagen) @ GUM
Es lassen sich immer wieder neue Situationen generieren. Im Ausgangsbeitrag ging es um eine strukturierte Personenkontrolle als Regelvorgehensweise bei Ausübung eines vertraglich erworbenen Rechtes.
Jetzt nicht wieder zurückrudern in viel kleineres Gewässer! Du bist doch schon so schön auf die Themen Mietvertrag und Videothek angesprungen.
Mein Beispiel mit dem Kindergarten fand ich ein tolles Praxisbeispiel für "Personalausweisrebellen" (ich nenn sie mal so).
Deshalbv ist der beste Ratschlag für Dich "Sei weise, geh leise"
Na. I love to rattle your chains. Zumindest hin und wieder mal. ;-)
Aber okay. e.o.d.
Du liegst wieder mal falsch.
Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 24.08.2011, 15:50 (vor 5524 Tagen) @ GUM
Hatten wir das Thema nicht schon? Meine Einschätzung ist hier immer noch: Ohne vertragliche Grundlage musst Du der Bahn nicht den Ausweis zeigen. Das Personalausweisgesetz schließt nirgendwo allerdings aus, Vorlage eines Personalausweises in Privatverträge einzubeziehen. (Oder hast du eine Rechtsnorm, die das untesagt? Kannst Du dann bitte den § nennen.)
Ja, der Personalausweis dient zur Vorlage bei Behörden (gleich vorne § 1). Und keine privatrechtlichen AGBs haben Vorrang vor Gesetzen. (Ähnlich wie Gesetze nachrangig sind zu vielen Teilen vom Europarecht, so wurde ja auch die Unbefristetheit des Führerscheines kassiert).
Da steht, wozu er dient. Nicht, wozu er nicht dienen darf. Ich habe dir schon mehrfach mitgeteilt, dass nirgendwo verboten wird, denn BPA in privatrechtliche Verträge, mit Einverständnis des Vetragspartners, einzubeziehen. Wieso ziehst du die gleiche Leier hier nun schon zum zigsten Mal durch? Wenn wo steht, was erlaubt ist, heißt dies im Umkehrschluss nicht, dass alles andere nicht erlaubt ist. Da hebelt also keinerlei privatrechtliche AGB ein Gesetz aus.
Wieder mal richtig
GUM, Mittwoch, 24.08.2011, 16:08 (vor 5524 Tagen) @ Fabian318
Wieso ziehst du die gleiche Leier hier nun schon zum zigsten Mal durch?
Erst einmal danke für Deinen Beitrag. Weil die Frage zum zigsten Mal aufgetreten ist, ganz einfach.
Die Argumente sind ja schon mehrfach ausgetauscht. Nur so am Rande: Weil es Dich in Deiner Freiheit einschränkt. Und der Tag der Zwangsfingerabdrücke/ erkennungsdienstlicher Behandlung der Gesamtbevölkerung nicht mehr fern ist.Zudem dient es auch als gezieltes Unterdrückungsinstrument, um einen Vertragspartner zu erhöhen. [Nämlich den, der die Ausweiskontrolle unberechtigt vornimmt]. Ich selbst würde von einem Mieter NIEMALS einen Ausweis verlangen.
Ebenso wie die abwertende Formulierung "gleiche Leier" der entsprechenden ideologischen Grundhaltung zuzuordnen ist.
Und ein Staatsunternehmen hat nun mal eine marktbeherrschende Stellung und muss sich in ALLEN Aspekten vorbildlich verhalten. Wenn ein Monopolist eine derartige Handlung in den AGBs einfügt, die nicht einmal bei einer Reise nach Österreich verlangt wird, dann ist dies rechtsstaatlich bedenklich.
Und unbequem ist es auch, weil das Verlieren eines Ausweises schon kritische Folgen haben kann. Und nur darauf weise ich hin, zumal es inzwischen im Mietmarkt auch diverse andere Möglichkeiten gibt (Stichwort: Kautionskassen etc.).
Grüße GUM
Wieder mal richtig
Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 24.08.2011, 16:32 (vor 5524 Tagen) @ GUM
Nur so am Rande: Weil es Dich in Deiner Freiheit einschränkt.
Mich schränkt es nicht in meiner Freiheit ein, wenn ich bestimmte pesonengebundene Rabatte in Anspruch nehme und meine Anspruchsberechtigung auch belegen muss. Ob das eine Bahncard mit Foto oder ein Ausweis ist, ist da eigentlich völlig gleichgültig. Alternativ kann ja die Bahn auch nur noch Normalpreise anbieten, wenn es Probleme liefert (und die Anhänger der Privacymafia können ja gerne nur noch Normalpreise lösen, wenn personenbezogene Rabatte so ein großes Problem sind.), die Rabattberechtigungen auch durchsetzen zu können.
Und ich weiß wirklich nicht, welche "ideologische Grundhaltung" du mir nun vorwerfen willst.
Bankbürgschaft schlimmer als Personalausweis
bahn-user, Mittwoch, 24.08.2011, 16:45 (vor 5524 Tagen) @ GUM
Die Argumente sind ja schon mehrfach ausgetauscht. Nur so am Rande: Weil es Dich in Deiner Freiheit einschränkt. Und der Tag der Zwangsfingerabdrücke/ erkennungsdienstlicher Behandlung der Gesamtbevölkerung nicht mehr fern ist.Zudem dient es auch als gezieltes Unterdrückungsinstrument, um einen Vertragspartner zu erhöhen. [Nämlich den, der die Ausweiskontrolle unberechtigt vornimmt].
Wir sind ja auf einer Seite, aber Du machst hier verschiedene Themen auf. Natürlich war der alte Lappen besser als der momentan kommende Biometrie-Scheiss. Aber weil Biometrie kommt, stellt dies nicht die uralte Praxis von manchmal nötiger Legitimierung untereinander in Frage.
Ich selbst würde von einem Mieter NIEMALS einen Ausweis verlangen.
Den Personalausweis mal kurz beim Mietvertrag sehen zu wollen ist für Dich pfui, aber eine Bankbürgerschaft, die ja stillschweigend voraussetzt, dass sich Dein Mietinteressent dem viel rigoroseren System der Datensammlung bei den Banken bereitwillig unterworfen hat, ist okay für Dich.
Ist das nicht ein grosser Widerspruch? Wäre es nicht das kleinere Datenschutzübel, dem Mieter diesen Gang zur datensammelnden Bank zu ersparen? Du vertraust dem Datenschutz der Banken quasi mehr als Dir selber als Vermieter?
Ebenso wie die abwertende Formulierung "gleiche Leier" der entsprechenden ideologischen Grundhaltung zuzuordnen ist.
Sei mal bitte nicht so diffamierend zwischen den Zeilen. Das wirkt so verbissen.
Ich kann ja sehr gut verstehen, wo Du stehst, Du hast Dich aber auf einen Holzweg begeben mit der kompletten Ablehnung jedweder nicht-behördlicher Perso-Nutzung.
In Ländern ohne Perso wird halt Ersatz benutzt (Führerschein, Social-S-Nummer, etc.), denn eine Art von glaubwürdiger Legitimation ist auch abseits der Behörden zu allen Zeiten sinnvoll (siehe mein Kindergartenbeispiel, es gibt noch tausend andere im Alltag. Soll man jedesmal bei Legitimationszweifeln den Vater Staat ranholen, damit er sein prüfendes Auge auf alle Beteiligten wirft?)
Und ein Staatsunternehmen hat nun mal eine marktbeherrschende Stellung und muss sich in ALLEN Aspekten vorbildlich verhalten. Wenn ein Monopolist eine derartige Handlung in den AGBs einfügt, die nicht einmal bei einer Reise nach Österreich verlangt wird, dann ist dies rechtsstaatlich bedenklich.
Steht denn eigentlich was in den AGBs über den Personalausweis?
Amtlicher Ausweis erforderlich
Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 24.08.2011, 17:57 (vor 5524 Tagen) @ bahn-user
Steht denn eigentlich was in den AGBs über den Personalausweis?
Ja:
2.3 Inanspruchnahme des Rabatts
[...]
Die BahnCard 25 ist nur mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig,
für Kinder bis einschließlich 15 Jahren auch mit einem Dokument, das neben dem Namen >und
Geburtsdatum ein Lichtbild trägt (Lichtbildausweis) und von einem Dritten ausgestellt >wurde.
Der Reisende ist verpflichtet, auf Verlangen seine Identität mit dem in der BahnCard >50 bezeichneten
Inhaber durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.
(Hervorhebungen durch mich)
Es reicht natürlich auch ein Führerschein, Reisepass, Sozialversicherungsausweis, ausländische ID-Karte usw.
Danke!
bahn-user, Mittwoch, 24.08.2011, 18:08 (vor 5524 Tagen) @ Fabian318
Steht denn eigentlich was in den AGBs über den Personalausweis?
Ja:
2.3 Inanspruchnahme des Rabatts
[...]
Die BahnCard 25 ist nur mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig,
Ah, Lichtbildausweis heisst das Ding dort. Klar. Hatte ich nicht gefunden, danke!
Am 25. November gibt es erfreuliche Nachrichten für Euch !
GUM, Donnerstag, 25.08.2011, 09:05 (vor 5523 Tagen) @ bahn-user
Dort werden die Ausweiseinsichtsrechte für Privatpersonen gestärkt und § 14 und § 1 Personalausweisgesetz für bestimmte Einzelfälle aufgehoben.
Könnt Ihr Euch heute darauf freuen.
Werde rechtzeitig Bericht erstatten >:)
Grüße GUM
Was ist ein amtlicher Lichtbildausweis?
Otira, Mittwoch, 24.08.2011, 21:55 (vor 5523 Tagen) @ Fabian318
Es reicht natürlich auch ein Führerschein, Reisepass, Sozialversicherungsausweis, ausländische ID-Karte usw.
Hallo,
weißt du wo bei der Bahn steht, wie "amtlicher Lichtbildausweis" definiert ist? Ich besitze zur Zeit keinen Ausweis, nur Führerschein und Reisepass und hätte arge Unlust immer einen Reisepass mitzuführen?
Otira
PS: Besitze seit rund drei Jahren keinen Ausweis mehr. Der Reisepass ist eigentlich immer (außer auf Reisen und für "geplante" Nutzungen) im Schreibtisch.
Was ist ein amtlicher Lichtbildausweis?
Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 24.08.2011, 22:12 (vor 5523 Tagen) @ Otira
weißt du wo bei der Bahn steht, wie "amtlicher Lichtbildausweis" definiert ist? Ich besitze zur Zeit keinen Ausweis, nur Führerschein und Reisepass und hätte arge Unlust immer einen Reisepass mitzuführen?
Nirgendwo ist das definiert, wenn aber ein Führerschein auf "amtlicher Lichtbildausweis" nicht mehr als 100 % zutreffend ist, dann weiß ich es auch nicht.
Was ist ein amtlicher Lichtbildausweis?
Otira, Mittwoch, 24.08.2011, 23:02 (vor 5523 Tagen) @ Fabian318
bearbeitet von Otira, Mittwoch, 24.08.2011, 23:03
Nirgendwo ist das definiert, wenn aber ein Führerschein auf "amtlicher Lichtbildausweis" nicht mehr als 100 % zutreffend ist, dann weiß ich es auch nicht.
Der gesunde Menschenverstand gibt dir Recht, aber mein Führerscheinbild ist nun doch schon etwas älter und bei der Bahn habe ich immer ein bisschen angst
Was ist ein amtlicher Lichtbildausweis?
Henrik, Donnerstag, 25.08.2011, 00:44 (vor 5523 Tagen) @ Otira
Nirgendwo ist das definiert, wenn aber ein Führerschein auf "amtlicher Lichtbildausweis" nicht mehr als 100 % zutreffend ist, dann weiß ich es auch nicht.
Der gesunde Menschenverstand gibt dir Recht, aber mein Führerscheinbild ist nun doch schon etwas älter und bei der Bahn habe ich immer ein bisschen angst
Mein Perso ist über 10 Jahre alt, das Foto meiner BahnCard noch bis vor wenigen Wochen über 13 Jahre alt gewesen... (halt von der ersten BahnCard mit Foto an und dann nie gewechselt).
Angst hatte ich nie, auch nicht ein bisschen ...... nur eben nur das Perso-Foto vertrauten Leuten zu zeigen^^ :D (aber das kennen wohl sehr viele^^)
Du bist der Kunde der Bahn - nicht umgekehrt.
Du bist kein lästiger Beförderungsfall, der den Beamten zu gehorchen hat - die Zeiten sind glücklicherweise vorbei.
Sie haben Angst vor Dir zu haben - nicht umgekehrt!