Stückelung der 1. FK und REWE-Mitfahrer-Freifahrt (Fahrkarten und Angebote)
Wie sieht das aus, wenn ich eine Fahrt Köln-München für 2 Personen machen möchte:
Person 1 hat gültige Sparpreis-Tickets mit Zugbindung für die Gesamtstrecke Köln-München, Person 2 hat einen Mitfahrer-Gutschein von REWE.
Gilt der Mitfahrer-Gutschein analog zur Reisestrecke der 1. Person - also Köln-München, auch wenn der sich Teilstrecken wie Köln-Mannheim/Mannheim-Augsburg/Augsburg-München gebucht hat?
Oder gilt der Gutschein jeweils nur für eine Fahrkarte - also nur für eine der Teilstrecken?
Macht es einen Unterschied, ob es ein Normalpreis oder ein Sparpreisticket ist? Bei dem Sparpreisticket mit Zugbindung kann man dem ZuB ja nachweisen, dass man genau diese FV-Strecke nutzen wird - ohne Auszusteigen o.ä.
Macht es einen Unterschied, ob die Fahrt durchgängig in einem Zug geschieht, so dass eine sogenannte Reisekette zweifellos nachweisbar ist, oder ob es eine Verbindung mit Umsteigen ist? Speziell auf einen Normalpreis dann bezogen.
Seltsame Frage...
Es steht doch eindeutig in den Bedingungen "Einfach Fahrt, in Verbindung mit einer gültigen ICE- oder IC/EC-Fahrkarte ..." Da steht nicht "zwei aneinander gestückelte Fahrkarten".
Zustimmung & Lesestoff für flyingska
Hier gibt´s eine Menge Informationen dazu:
http://www.aktion-tu-was.de/images/stories/download/faltblatt.pdf
Ich möchte vermeiden, dass in Zukunft das Forum mit offensichtlich betrügerischen Fragen belästigt wird.
Also tue ich jetzt was und weise auf die Forenregeln hin.
Nein, ich bin kein Moderator :-)
Grüße GUM
P.S.: @flyingska, gute Besserung.
Zustimmung & Lesestoff für flyingska
Was ist denn das für eine lustige Antwort?
Du schreibst selbst das du kein Moderator bist, hast dies aber offenbar für den Rest deines Beitrages schon wieder vergessen - meinst andere zurechtzuweisen zu müssen. Noch lustiger wird es dann, wenn man selbst keine Ahnung von der Materie hat, einfach mal einen Link posten - der wird schon zum Thema passen?
Naja, aber auch ich bin kein Moderator - die Ironie der Sache ist wohl, dass mein Beitrag zumindest auf den ersten Punkt oben genauso zutrifft. ;-)
Einfach ausprobieren oder an den Anbieter wenden!
- kein Text -
Danke für die perfekte Zusammenfassung
Was ist denn das für eine lustige Antwort?
Eine einigermaßen erträgliche Antwort für die Art der Beiträge, die zur Umgehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bahn AG und der Bedingungen der Sonderangebote hier immer wieder auftauchen.
Du schreibst selbst das du kein Moderator bist, hast dies aber offenbar für den Rest deines Beitrages schon wieder vergessen - meinst andere zurechtzuweisen zu müssen. Noch lustiger wird es dann, wenn man selbst keine Ahnung von der Materie hat, einfach mal einen Link posten - der wird schon zum Thema passen?
Genau dies sagt die Seite 1 des Flyers aus, jeder kann helfen. Mehr schreibe ich auch nicht dazu, weil es ist keinerlei Zurechtweisung enthalten.
Ich halte es für unnormal, wenn man eigentlich ganz klare Regeln andauernd umgeht. Mitfahrer zu einem Fahrschein ist eindeutig. Bin nur gespannt, wann die ersten Posts zu "Mitfahrer-Wechsel" auf der Strecke auftauchen.
Naja, aber auch ich bin kein Moderator - die Ironie der Sache ist wohl, dass mein Beitrag zumindest auf den ersten Punkt oben genauso zutrifft. ;-)
Kein Kommentar.
Zustimmung & Lesestoff für flyingska
Das waren Fragen und keine betrügerischen Absichten.
Wenn du nichts zur Lösung der Fragen beitragen kannst, nerve woandersherum, GUM.
Seltsame Frage...
Es steht doch eindeutig in den Bedingungen "Einfach Fahrt, in Verbindung mit einer gültigen ICE- oder IC/EC-Fahrkarte ..." Da steht nicht "zwei aneinander gestückelte Fahrkarten".
Logisch steht da nichts von "zwei aneinander gestückelte Fahrkarten". Wer kommt denn normalerweise auch auf die Idee sich zwei FKs zu kaufen...?
Aber die Bedingungen auf dem Gutschein lassen keine andere Interpretation als Deine, Burkhard, zu. Das ist richtig.
Selbstverständlich betrügerische Absicht
Gilt der Mitfahrer-Gutschein analog zur Reisestrecke der 1. Person - also Köln-München, auch wenn der sich Teilstrecken wie Köln-Mannheim/Mannheim-Augsburg/Augsburg-München gebucht hat?
Oder gilt der Gutschein jeweils nur für eine Fahrkarte - also nur für eine der Teilstrecken?
Ganz einfach Du suchst einen Dummen, der Dir schreibt wie man aus einem Mitfahrgutschein 2 machen kann.
Macht es einen Unterschied, ob es ein Normalpreis oder ein Sparpreisticket ist? Bei dem Sparpreisticket mit Zugbindung kann man dem ZuB ja nachweisen, dass man genau diese FV-Strecke nutzen wird - ohne Auszusteigen o.ä.
sh. oben.
Schönes Wochenende GUM.
Selbstverständlich betrügerische Absicht
Manchmal frage ich mich, ob hier manche Leute echt sind ... und nicht nur dazu dienen, den Popcornverbrauch steigen zu lassen ;-)
Süß ...
Z.
Dies frage ich mich auch
Denn kein Mensch kommt auf die Idee, einen Mitfahrer-Gutschein für zwei unterschiedliche Fahrten nutzen zu wollen.Nicht süß, sondern ausgesprochen unverschämt.
Dann bitte nicht an Deinem Liter-Eimer Popcorn verschlucken.
Die Personen sind leider echt. Eine maschinelle Mailbearbeitung würde sich so einen Schwachsinn gar nicht einfallen lassen.
Grüße GUM
Nimm mal ne Auszeit! (Empfehlung von bahn-user)
Hallo GUM,
ich finde es schade, dass Du hier in jüngster Zeit in quasi jeder Frage zu den Aktionsangeboten einen Betrugsversuch sehen willst.
Die Bedingungen sind z.T. auch teuflisch verklausuliert (ggf. auch gerne mal juristisch unklar), sodass man gerne auch mal andere fragen darf. Ich habe auch schon Stunden damit zugebracht, solche Dinge zu verstehen. Das ist neben einem nicht zu knappen Reisebudget (Gruß an Fratz - zu viel Geld) auch einer der Gründe, warum ich mich nicht mehr mit sowas auseinandersetze.
Viele Grüße
safe go
Stückelung der 1. FK und REWE-Mitfahrer-Freifahrt
Wie sieht das aus, wenn ich eine Fahrt Köln-München für 2 Personen machen möchte:
Person 1 hat gültige Sparpreis-Tickets mit Zugbindung für die Gesamtstrecke Köln-München, Person 2 hat einen Mitfahrer-Gutschein von REWE.Gilt der Mitfahrer-Gutschein analog zur Reisestrecke der 1. Person - also Köln-München, auch wenn der sich Teilstrecken wie Köln-Mannheim/Mannheim-Augsburg/Augsburg-München gebucht hat?
Oder gilt der Gutschein jeweils nur für eine Fahrkarte - also nur für eine der Teilstrecken?
[...]
Die AGBs sagen: "... zu einer unentgeltlichen einfachen, innerdeutschen Fahrt zusammen mit einem Inhaber einer gültigen ICE-/IC/EC-Fahrkarte zum Normal- oder Sparpreis in der 2. Wagenklasse zu den für den ICE-/IC/EC-Fahrkarten-Inhaber geltenden Bedingungen ...".
_Ich_ verstehe unter "einer gültigen ..." nicht die Limitierung auf die Fahrscheinzahl EINS (so wie "eine unentgeltliche Fahrt" und "einem Inhaber einer ..." keine Limitierung auf die Zahl EINS bedeutet).
_Ich_ sehe sogar nach §305c (2) BGB die Möglichkeit gegeben, die Mitfahrer-Freifahrt auf "Hamburg - München" auszustellen und mit zwei unterschiedlichen Personen MITzufahren: Hamburg - Würzburg und Würzburg - München.
Z.
Zustimmung & Lesestoff für flyingska
[...]
Also tue ich jetzt was und weise auf die Forenregeln hin.
[...]
Lieber GUM,
ich bin ergriffen ob Deines vorbildlichen Verhaltens.
Nein, wirklich!
Wenn es Leute wie Dich nicht gäbe, was würden manche Ordnungsämter machen? Oder gar die Amts- und Staatsanwaltschaften?
Die Mitarbeiter kämen früh ins Büro und müssten nicht die von tapferen Rentnern aufgenommenen Parkverstöße bearbeiten. Und Amts- und Staatsanwaltschaften müssten nicht mehr 50% aller Strafanzeigen einstellen, weil jemand dachte, es sei Betrug, wenn ... Oder die Rechtsabteilungen des DB-Konzerns? Die hätten nichts mehr zu lachen, wenn sie die X Meldungen am Tag mit "ich habe bei eBay folgendes Angebot gefunden ... bitte schreiten Sie ein und werden Sie tätig" lesen müssen.
Aber Gott sei Dank reißt Du uns Betrügern, die wir alle rumlaufen, die Augen auf und hälst uns einen Spiegel vor, in dem wir unsere fiesen Fratzen sehen müssen.
Ich persönlich fühle mich geläutert. Ich werde nachher ein paar Fahrkarten einkaufen und sie NICHT benutzen. Es soll nämlich ein Ausgleich für meine letzten Tariftricksereien sein (ich kaufte 100gr Bahn-Schnitzelfleisch und habe nur 80gr gegessen).
Und auf dem Weg zum Bahnhof laufe ich.
Mit Erbsen in meinen Schuhen.
Danke GUM, danke.
Z.
Selbstverständlich betrügerische Absicht
Gilt der Mitfahrer-Gutschein analog zur Reisestrecke der 1. Person - also Köln-München, auch wenn der sich Teilstrecken wie Köln-Mannheim/Mannheim-Augsburg/Augsburg-München gebucht hat?
Oder gilt der Gutschein jeweils nur für eine Fahrkarte - also nur für eine der Teilstrecken?
Ganz einfach Du suchst einen Dummen, der Dir schreibt wie man aus einem Mitfahrgutschein 2 machen kann.
Ganz sachlich, wir wollen uns hier nicht streiten.
Zu deiner Information: Auf einem Mitfahrergutschein müssen Vorname, Name, Tag, Monat, Start und Ziel eingetragen werden - unauslöschlich & leserlich. Da gibt es nichts mit FK übertragen o.ä. Du kannst aus einem MF-Gutscheine keine Zwei machen.
Was du in meine Frage hineininterpretierst, geht vollkommen am Thema vorbei.
Nein, so einfach ist es nicht.
Die AGBs sagen: "... zu einer unentgeltlichen einfachen, innerdeutschen Fahrt zusammen mit einem Inhaber einer gültigen ICE-/IC/EC-Fahrkarte zum Normal- oder Sparpreis in der 2. Wagenklasse zu den für den ICE-/IC/EC-Fahrkarten-Inhaber geltenden Bedingungen ...".
_Ich_ sehe sogar nach §305c (2) BGB die Möglichkeit gegeben, die Mitfahrer-Freifahrt auf "Hamburg - München" auszustellen und mit zwei unterschiedlichen Personen MITzufahren: Hamburg - Würzburg und Würzburg - München.
Nein, das geht eben nicht. Denn eine geltende Bedingung für den Hauptfahrer ist der Start- und Zielort seiner Fahrkarte. Irgendwo stand das auch mal, dass es derselbe Start- und Zielbahnhof wie auf der Hauptkarte sein muss. Ansonsten habe ich ja quasi eine Tageskarte der Bahn, weil ich immer bei irgendwem MITfahre.
Die Antwort auf die Ausgangsfrage lautet meiner Meinung nach also auch: Nein, es geht nur für 1 der 3 Fahrtabschnitte.
Nichtsdestotrotz sehe ich in der Frage keinen Betrugsversuch, sondern eine Suche nach der optimalen Ausnutzung seines Gewinns im Rahmen der Geschäftsbedingungen. Vor diesem Hintergrund ist der Gutschein also nicht für 3 zusammenhängende Fahrten anwendbar, auch wenn sie in einem Zug stattfinden.
Die Geschäftsbedingungen sagen aber übrigens nicht, dass man seinen Hauptfahrer kennen muss oder die Fahrkarten gemeinsam gekauft haben muss. Wenn du, flyingska, also am Bahnsteig jemanden mit durchgehender Fahrkarte Köln-München findest, kannst du einfach bei ihm mitfahren und deine "Begleitung" fährt halt separat im gleichen Zug. Das ist ebenfalls kein Betrug.
In diesem Sinne gute Fahrt und Glückwunsch zum Gewinn,
Eingleisigkeit
Du schreibst ja selber, dass es ein splitting einer Fahrt is
Gilt der Mitfahrer-Gutschein analog zur Reisestrecke der 1. Person - also Köln-München, auch wenn der sich Teilstrecken wie Köln-Mannheim/Mannheim-Augsburg/Augsburg-München gebucht hat?
Oder gilt der Gutschein jeweils nur für eine Fahrkarte - also nur für eine der Teilstrecken?
Dann bitte ich dies, anders zu formulieren. So hört sich das nämlich so an, dass jemand (künstlich) Köln-Mannheim und Mannheim-München getrennt kauft beispielsweise um zwei Gutscheine abziehen zu können. Bis zu diesem Punkt ist es ja noch in Ordnung.
Nun kommt aber der Mitfahrer hinzu und möchte plötzlich auf zwei Fahrscheinen mitfahren. Auf Stück 1 (dafür ist der erste Mitfahrer-Gutschein anwendbar) und dann noch einmal mit demselben Mitfahrergutschein auf Stück 2.
Da gibt es eigentlich relativ wenig hineinzuinterpretieren. Deutlicher kann man die Frage gar nicht fomulieren. Und auf eine deutliche Frage gibt es eine ebenso deutliche Antwort.
Du beschreibst ja die natürliche Folge Deines Verhaltens selbst. Während die "Nilpferd"/Ferrero-Gutscheine noch ohne Namenseintrag auskamen, ist die jetzige Aktion schon namensgebunden. Im Endeffekt schwächt jeder dieser Versuche das System Bahn und auch das gesamtwirtschaftliche Vertrauen.
Deshalb: Allzeit bezahlte und angenehme Reise.
Grüße GUM
Ode an die Tricks
Im Endeffekt schwächt jeder dieser Versuche das System Bahn und auch das gesamtwirtschaftliche Vertrauen.
Hallo GUM,
ich trickse bei so ziemlich jeder Fahrt, die ich mache. D.h. längeren Laufweg buchen und nur eine Teilstrecke fahren, 2 Personen buchen und alleine fahren, Hin- und Rückfahrt getrennt buchen, um Gutschein einzulösen usw. usf. Das ist kein Betrug, sondern das Ausnutzen von Schlupflöchern, von Angeboten, die so eigentlich nicht für meinen Fahrtwunsch gedacht sind, meinen Fahrpreis aber trotzdem senken.
Sehr häufig suche ich auch Bahntickets für Verwandte und Bekannte raus. Weil ich mit den Tricks günstige Preise finde, habe ich bestimmt schon mehrere dutzend Male Leute "auf die Bahn gebracht", die sonst das Auto oder den Flieger genommen hätten. Schwäche ich also das System Bahn?
Die Wirtschaftler bei der Bahn, entwickeln enorme Fähigkeiten darin, maximale Konsumentenrenten abzuschöpfen, indem sie ein- und dieselbe Leistung (Fahrt von A nach B) zu ganz unterschiedlichen Preisen verkaufen. Wer bspw. ein einheitliches Tarifsystem fordert, muss wissen, dass all diese Tricks damit wegfallen und Bahnfahrten im Schnitt teurer werden. Es werden also alle die Preise verstehen, aber sie sind vielen zu hoch und sie nutzen die Bahn trotzdem nicht.
Es ist also keineswegs pauschal zu sagen, dass Sonderangebote der Bahn schaden, wenn sie maximal ausgenutzt werden. Dafür ist der Jahresabschluss einfach zu gut.
Es gibt Beispiele dafür, dass Angebote eingeschränkt wurden (-> Länder-Tickets, etc.). Dafür sind neue Aktionen erst entstanden: BC 25-Rabatt für Sparpreise, Coupons und Gutscheine an jeder Ecke usw. Immer, wenn ein Hintertürchen verschwindet, werden die Leute (und die Mitglieder dieses Forums als erste...) neue Hintertürchen finden. Und solange die legal sind, ist das völlig in Ordnung und einkalkuliert.
Den Fakt, dass Verkehr und damit auch Bahnfahren in nächster Zeit aus globalen Gründen teurer werden wird, sollte man nicht mit den Tarif-Tricksereien begründen, um die es hier geht.
Dass Länder-Tickets teurer werden und Sparpreis-Kontingente reduziert werden, liegt daran, dass man Verkehrsleistungen eben nicht mehr für 21,75 Euro quer durch Deutschland anbieten KANN. Oder dass die NV-Besteller eben keine Kaffeefahrten oder Strandausflüge subventionieren WOLLEN/KÖNNEN.
Unterm Strich: Tarifkniffe sind - solange sie den AGB entsprechen - super und bringen neue Fahrgäste auf die Schiene bzw. machen die vorhandenen zufriedener, weil sie Geld gespart haben. Und ich behaupte noch etwas: Die Bahn weiß das auch.
Grüße,
Eingleisigkeit
Nein, so einfach ist es nicht.
Hallo Eingleisigkeit,
Die AGBs sagen: "... zu einer unentgeltlichen einfachen, innerdeutschen Fahrt zusammen mit einem Inhaber einer gültigen ICE-/IC/EC-Fahrkarte zum Normal- oder Sparpreis in der 2. Wagenklasse zu den für den ICE-/IC/EC-Fahrkarten-Inhaber geltenden Bedingungen ...".
_Ich_ sehe sogar nach §305c (2) BGB die Möglichkeit gegeben, die Mitfahrer-Freifahrt auf "Hamburg - München" auszustellen und mit zwei unterschiedlichen Personen MITzufahren: Hamburg - Würzburg und Würzburg - München.
Nein, das geht eben nicht. Denn eine geltende Bedingung für den Hauptfahrer ist der Start- und Zielort seiner Fahrkarte. Irgendwo stand das auch mal,
Tatsache ist: Es steht _nicht_ in den AGB der Bahn zu den "Bedingungen für das Aktionsangebot „Kooperation mit REWE zur FIFA Frauen-Weltmeisterschaft“ ".
Dort steht nur etwas sehr schwammiges. Übrigens: Wie so oft in den AGB der DB ;-)
dass es derselbe Start- und Zielbahnhof wie auf der Hauptkarte sein muss. Ansonsten habe ich ja quasi eine Tageskarte der Bahn, weil ich immer bei irgendwem MITfahre.
Na, das entfällt ja durch den Eintrag des Start- und Zielbahnhofs.
Die Antwort auf die Ausgangsfrage lautet meiner Meinung nach also auch: Nein, es geht nur für 1 der 3 Fahrtabschnitte.
Aber GENAU HIER sieht man, dass 305c greift: Unterschiedliche Auslegungen: Der eine sieht Betrug, der andere sagt "eine"=1 ... einer sagt, dass das schon passt ...
Und zu den Auslegungen ein kleiner Schwank, der leider SO pssiert ist: Das Servicecenter Fahrgastrechte schrieb mir mal vor ein paar Monaten, dass das "Europa Spezial Schweiz" (1. Klasse von Chiasso nach Berlin via Mainz und Köln, 1 Erw., BahnCardFirst für knapp 52,00 EUR ein "erheblich ermäßigtes Sonderangebot" ist und deshalb keine Fahrgastrechte dort greifen würden. Schade, kurz vor Klageerhebung bekam den Vorgang ein intelligentes Wesen bei der Bahn in die Hand und zahlte :-/
[...]
Z.
Nein, so einfach ist es nicht.
Und zu den Auslegungen ein kleiner Schwank, der leider SO pssiert ist: Das Servicecenter Fahrgastrechte schrieb mir mal vor ein paar Monaten, dass das "Europa Spezial Schweiz" (1. Klasse von Chiasso nach Berlin via Mainz und Köln, 1 Erw., BahnCardFirst für knapp 52,00 EUR ein "erheblich ermäßigtes Sonderangebot" ist und deshalb keine Fahrgastrechte dort greifen würden. Schade, kurz vor Klageerhebung bekam den Vorgang ein intelligentes Wesen bei der Bahn in die Hand und zahlte :-/
[...]
Z.
Um wieviel Euro ging es den bei der möglichen Klageerhebung?
Und das mit dem intelligenten Wesen lassen wir in Zukunft weg. Klingt so als wenn sonst nicht so intelligente Mitarbeiter bei der Bahn arbeiten. Also bitte unterlassen.
Nein, so einfach ist es nicht.
Um wieviel Euro ging es den bei der möglichen Klageerhebung?
Knapp über 100 ...
Und das mit dem intelligenten Wesen lassen wir in Zukunft weg.
Ich: Nein. Du: Von mir aus.
Klingt so als wenn sonst nicht so intelligente Mitarbeiter bei der Bahn arbeiten.
Ich schrieb vom SC FGR. Da arbeitet -gemessen an dem, was ich von dort zu lesen auf den Tisch bekomme- ganz offensichtlich eine Vielzahl "nicht so intelligenter" Leute.
Ich rechne die aber auch nicht unbedingt als "Bahn-Mitarbeiter" ... die haben vom System Bahn so viel Ahnung wie ich von der Raketenkonstruktion: "Europa-Spezial-Fahrkarten sind Ländertickets" :-/
Also bitte unterlassen.
Nö. Wo Dummheit ist, zeige ich die auch auf. Ich mag keine Schönfärberei.
Z.
Ode an die Tricks
Es gibt Beispiele dafür, dass Angebote eingeschränkt wurden (-> Länder-Tickets, etc.). Dafür sind neue Aktionen erst entstanden: BC 25-Rabatt für Sparpreise, Coupons und Gutscheine an jeder Ecke usw. Immer, wenn ein Hintertürchen verschwindet, werden die Leute (und die Mitglieder dieses Forums als erste...) neue Hintertürchen finden. Und solange die legal sind, ist das völlig in Ordnung und einkalkuliert.
Und gleichzeitig vermittelt die Bahn durch irgendwelche Sonderaktionen den Eindruck, dass ihr die Vielfahrer egal sind. Die Rewe-Aktion, die Dinge die bisher bei einen Umsatz von 2500 Euro vergeben wurden (mitfahrerfreifahrt), wurden nun wie olle Kamelle unter das Volk geworfen, die BahnComfort-Sitzplätze sind ein Witz und die Lounge wird mit jedem Jahr karger und bei Problemen bleibt man oft im Regen stehen.
Wenn die Bahn mich nicht ernst nimmt, ein Preissystem entwickelt was weder die meisten Mitarbeiter noch deren Computer verstehen, warum sollte ich dann in absoluter Obrigkeitshörigkeit, alles machen, damit sie nochmer geld verdienen?
Nein, so einfach ist es nicht.
Um wieviel Euro ging es den bei der möglichen Klageerhebung?
Knapp über 100 ...
Wenn ich da dran denke, um welche mickrigen Beträge sich manch anderer mit der Stadtverwaltung zankt. ^^
Klingt so als wenn sonst nicht so intelligente Mitarbeiter bei der Bahn arbeiten.
Ich schrieb vom SC FGR. Da arbeitet -gemessen an dem, was ich von dort zu lesen auf den Tisch bekomme- ganz offensichtlich eine Vielzahl "nicht so intelligenter" Leute.
Oder es ist Anordnung von oben ... (und dann sind wir wieder beim Arbeitsrecht, wenn jemand dagegen verstößt.)
Ode an die Tricks
Danke, Eingleisigkeit. Schön geschrieben.