! Der Sinn dieser Regelung (Fahrkarten und Angebote)

GUM, Mittwoch, 10.08.2011, 11:52 (vor 5536 Tagen) @ Lry

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und hätte gleich eine Frage, deren Antwort ich auch nach intensiver Recherche nicht klären konnte:

Ich bin im Besitz eines Mitfahrer-Freifahrt-Gutscheins als Bahn.bonus-Prämie.
In den Beförderungsbedingungen heisst es dazu:
"Bei Erwerb einer Fahrkarte für Hin- und Rückfahrt in der 1. oder 2. Wagenklasse zum (i) Normalpreis mit/ohne BahnCard 25-/BahnCard 50-Rabatt oder (ii) eines Sparpreises mit/ohne BahnCard 25-Rabatt durch den bahn.bonus-Teilnehmer wird die zweite Person gegen Vorlage der personalisierten Prämie unentgeltlich und entsprechend den für den bahn.bonus-Teilnehmer geltenden Bedingungen befördert, sofern zumindest eine Teilstrecke in innerdeutschen Zügen der Produktklassen ICE und/oder IC/EC zurückgelegt wird."

und

"Die Prämie gilt nicht in Verbindung mit anderen Fahrpreisermäßigungen oder Prämien."

Ich wollte nun eine Reise zu dritt antreten und dazu einen Sparpreis für 2 Personen buchen und die dritte Person über den Freifahrt-Gutschein mitnehmen.
Ist dies überhaupt möglich oder werde ich dann Probleme mit dem Zugbegleiter bekommen? In den Beförderungsbedingungen steht ja "die ZWEITE Person".
Hat das vielleicht sogar schonmal jemand der hier anwesenden erfolgreich durchgeführt oder erfolglos versucht?

Danke schonmal für die Hilfe! :-)

Der Sinn dieser Regelung ist, dass man pro "zahlendem" Teilnehmer nur einen Mitfahrer auf den Prämien-Fahrschein mitnehmen kann. Ansonsten könnte beispielsweise eine 6er-Gruppe mit einem Zahler und fünf Mitfahrer-Gutscheinen mitfahren.

In diesem Fall gilt also: Ein zahlender Teilnehmer, der muss auch auf dem Gutschein genannt sein und seine BahnCard/Bahnbonus Card dabeihaben, nimmt einen weiteren Fahrgast mit.

Der zweite Fahrgast der Mehrpersonenfahrkarte hat damit nichts zu tun. Du versuchst ja nicht, zum zweiten Fahrgast noch jemanden mitzunehmen.

Die Nicht-Kombinierbarkeit bedeutet, dass man beispielsweise nicht auch noch zusätzlich Klassenwechsel einlösen könnte.

Hoffe das hilft weiter.


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