vergessenes Ticket (Fahrkarten und Angebote)

bahnerausleidenschaft, Freitag, 05.08.2011, 19:28 (vor 5541 Tagen) @ Fabian318

Ausnahmen sind persönliche Zeitkarten, diese kann man nach zeigen...


Nicht ganz. Die Eisenbahnverkehrsordnung sieht vor, dass sich die Fahrpreisnacherhebung auf maximal sieben Euro ermäßigt, wenn nachgewiesen werden kann, dass man zum Zeitpunkt der Fahrt im Besitz eines gültigen Fahrscheines war. Dieser Nachweis ist mit einer unpersönlichen Fahrkarte sicher schwieriger zu führen, müsste letztlich aber von der DB anerkannt werden, auch wenn Verkaufsleitfaden usw. dies generell verbieten.

Mit einer unpersöhnlichen Fahrkarte kann man nicht nachweisen das man zum Zeitpunkt der Reise im Besitz einer gültigen Fahrkarte war.


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